Markenverstöße in Bordell-Werbung: Duisburger Detektiv mit Einsatz im Puff


Werbung mit fremdem geistigem Eigentum


Humor hatten die Betreiber des Vergnügungsetablissements an der Grenze zu den Niederlanden durchaus bewiesen, als sie sich den Markennamen einer deutschen Fluggesellschaft samt des Logos und eines Werbeslogans vornahmen, um beide in unverblümte Bordellwerbung umzuwandeln. Blöd nur für sie, dass die Urheberin und Markeninhaberin aus nachvollziehbaren Gründen wenig Freude an der Vermengung ihres Namens mit Sexarbeit hatte und deshalb, mittels einer Anwaltskanzlei, die Kurtz Detektei Duisburg mit der Überprüfung betraute, ob ihre einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Markennutzung tatsächlich Anwendung fand. Konkret durften gemäß eines Urteils aus Düsseldorf das abgewandelte Markenzeichen und ein abgewandelter Werbeslogan „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Dienstleistungen eines bordellartigen Betriebes“ sowie für den Betrieb eines Saunaclubs, die gewerbliche Zimmervermietung und den Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie insbesondere für eine Partyveranstaltung nicht genutzt werden. 

Da die widerrechtliche Werbung von Beginn an vornehmlich auf klassischen, d. h. analogen, Wegen stattfand, musste die tatsächliche Einhaltung des genannten Urteils vor Ort an der niederländischen Grenze überprüft werden. Und nicht nur das: Die Anwälte der Fluggesellschaft teilten mit, dass man konkreten Grund habe, von einer fortgesetzten Nutzung der gerichtlich untersagten Werbung innerhalb der Räumlichkeiten des Etablissements ausgehen zu müssen. Folglich oblag es einem unserer Wirtschaftsdetektive aus Duisburg, das Bordell persönlich im Rahmen einer dortigen Partyveranstaltung aufzusuchen.  


Copyright Richter; Wirtschaftsdetektei Duisburg, Detektivbüro Duisburg
Der Copyright-Beschwerde der Fluggesellschaft war gerichtlich zugestimmt worden.

Detektiv-Einsatz im „Milieu“


Als Einsatzkraft für diesen Auftrag legte sich die Einsatzleitung schnell auf einen alten Hasen aus der „Szene“ fest: ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Duisburg, der vor seiner Ausbildung zum IHK-zertifizierten Detektiv umfangreiche Erfahrungen als Sicherheitskraft gesammelt und im Zuge dessen unter anderem als Türsteher für Bordellbetriebe im Ruhrgebiet gearbeitet hatte. Er kennt sich also bestens im „Milieu“ aus, weiß folglich, wie er sich unauffällig zu verhalten hat, und vor allem, mit welcher Art von Ansprache man in solchen Etablissements Redseligkeit ermutigt und dadurch an Informationen gelangt. 

Anders als man es sich vielleicht für eine Partyveranstaltung in einem Bordell vorstellt, fand diese nicht rein abends und nachts statt, sondern ging schon am Vormittag los. Bei der Ankunft unseres Detektivs aus Duisburg um zwölf Uhr mittags waren bereits sämtliche Parkplätze am Objekt belegt und der Andrang gestaltete sich so groß, dass zwei Sicherheitskräfte abgestellt waren, um den Verkehr zu regeln und die Besucher zu dem Parkplatz eines nahegelegenen Sportlerheims zu leiten. Schon beim Betreten des Bordells fiel dem Ermittler ein Poster hinter der Empfangstheke ins Auge, das alle drei gemäß der gerichtlichen Verfügung zu unterlassenden Markenverstöße zeigte: Name, Logo und Slogan. Da die Auftraggeber eine vollständige Dokumentation sämtlicher Verstöße erwarteten, war die Arbeit damit aber noch nicht getan: Unser Duisburger Privatdetektiv bezahlte den Eintrittspreis sowie eine obligatorische Verzehrgebühr für Speisen und Getränke. Im Gegenzug informierte ihn eine der Empfangsdamen über die hiesigen Konditionen für sexuelle Dienstleistungen im Zuge der Partyveranstaltung (Geschlechtsverkehr ab 50 €) und betonte, dass im Objekt weder Video- noch Fotoaufnahmen zulässig seien. Laut einer vorab erfolgten Rücksprache des Ermittlers mit Branchenkennern bezahlten die anwesenden Damen ebenfalls Eintritt für ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung, und zwar damit sie als weibliche Gäste geführt werden konnten und es schwer fallen würde, die Betreiber gemäß § 180a StGB „Förderung der Prostitution“ zu belangen. Angeblich verdiente das Bordell, das sich selbst als „Saunaclub“ bewarb, nichts an den individuellen sexuellen Dienstleistungen der anwesenden Prostituierten, sondern zog seine Einnahmen rein aus den Eintrittsgeldern und Verzehrumsätzen.


Mottoparty: Boarding-Time im „Saunaclub“


Nach dem aufschlussreichen Intro am Empfang begab sich unser Privatdetektiv aus Duisburg in den Umkleidebereich, um den weißen Bademantel und die weißen Sandalen anzulegen, die ihm von den Mitarbeiterinnen beim Eintritt übergeben worden waren. Dabei fiel ihm auf, dass selbst die Umkleidekabinen mit Domkameras ausgestattet waren. Einmal in der vorgegebenen Montur, betrat der Ermittler schließlich den eigentlichen „Party“-Bereich. Dort waren bereits um die 70 männlichen Gäste zugegen, denen circa 35 Frauen gegenüberstanden. Letztere waren allesamt in auffällige Einheitsoutfits gekleidet: eine sexualisierte Version des typischen Dienstoutfits von Stewardessen der Auftraggeber unserer Privatdetektei in Duisburg. Auch diese Erkenntnis dürfte von großem Interesse für unsere Klientin gewesen sein, auch wenn die Uniformen immerhin nicht mit Markennamen oder -logos daherkamen. 

Der eingesetzte Duisburger Detektiv schaute sich weiter in dem Etablissement um und stellte dabei fest, dass alles deutlich überdurchschnittlich sauber und gut organisiert war – hier wurde planvoll vorgegangen, von einem Versehen konnte also bei der gerichtlich untersagten Weiternutzung der beanstandeten Logos und Wortspiele keine Rede sein. Dennoch fanden sich selbige auf mindestens vier weiteren Postern im Gästebereich. Auf ihnen wurde der Ablauf des Programms beschrieben und dafür gezielt Vokabular aus der Luftfahrt verwendet, beispielsweise „11:00 Bordingtime [sic] und Einchecken“. 


Stewardess-Outfit; Detektei Duisburg, Detektiv Duisburg, Privatdetektiv Duisburg
Die Sexarbeiterinnen empfingen die Gäste in Stewardessen-Outfits.

Detektiv belauscht uneinsichtigen Bordellbetreiber


Nach seiner Überblicksbegehung der Räumlichkeiten beschloss der Ermittler unserer Detektei aus Duisburg, sich ins Büffetzelt einzufinden, um dort unter dem Vorwand eines Speiseverzehrs unauffällig die Abläufe beobachten zu können, ohne von den anwesenden Damen belästigt zu werden. Er setzte sich an einen Tisch mit zwei weiteren männlichen Personen und wurde kurz darauf für seinen Ermittlungsansatz belohnt: Eine männliche Person in Straßenkleidung und mit dem Clublogo auf dem T-Shirt, die dem Detektiv schon zuvor durch das Verteilen von Anweisungen aufgefallen war, gesellte sich mit an den Tisch und fing ein Gespräch mit den beiden anderen Männern an. Selbiges setzte ohne weitere Umschweife direkt bei der gerichtlichen Verfügung unserer Auftraggeber an. Auch die beiden angesprochenen männlichen Personen schienen mit dem Vorgang vertraut zu sein, und schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Herrn in Straßenkleidung um den Betreiber höchstpersönlich handelte. 

Dieser gab an, erst am Vortag Kenntnis von dem Gerichtsbeschluss erhalten zu haben. Folglich sei es ihm zum einen nicht mehr möglich gewesen, die vorhandenen Markenrechtsverstöße zu beseitigen, und zum anderen sei ihm das auch egal, da die Fluggesellschaft schließlich nur das Recht an ihren eigenen Marken und Slogans habe, jedoch nicht an seinen abgeänderten Versionen – eine, selbstverständlich, unsinnige Ansicht, doch in den zwei Männern fand der Bordellbetreiber ein dankbares Publikum. Schließlich fabulierte er noch darüber, an die Presse gehen zu wollen, sollte er tatsächlich eine Geldstrafe zahlen müssen, und auf diese Weise „eine riesige Werbung für meinen Laden“ zu generieren. Nach der Beendigung der Unterhaltung folgte unser Detektiv aus Duisburg dem Betreiber des „Saunaclubs“, um ein Vier-Augen-Gespräch mit ihm zu führen und darin weitere relevante Informationen zu eruieren, doch leider bog der Zuhälter, der sich nicht als solcher verstanden wissen wollte, in einen als privat gekennzeichneten Raum ab und ließ sich bis zum Einsatzende nicht mehr blicken.


Bordell mit Millionenumsatz


Bis zum Nachmittag und damit bis zum geplanten Ende der Vor-Ort-Überprüfung sammelte der Privatermittler weitere Beobachtungen. So erhöhte sich die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden männlichen Gäste nach und nach auf deutlich über einhundert und jene der weiblichen Dienstleister auf circa fünfzig. Da sich viele nicht ganztägig dort aufhielten und manche direkt nach Verrichtung ihres speziellen Geschäfts direkt wieder gingen, ließ sich der Gesamtdurchlauf an Besuchern anhand der getätigten Beobachtungen nicht seriös kalkulieren. Allerdings hatte unser Duisburger Wirtschaftsdetektiv schon vor Einsatzbeginn in Erfahrung gebracht, dass der Club mehrere Millionen Euro Umsatz pro Jahr machte. Augenscheinlich fand auch die Mottoparty regen Anklang. Dazu sei gesagt, dass, wie unser Ermittler, nicht jeder männliche Gast mit einer Dame auf ein Zimmer ging. Vielmehr beobachtete der Detektiv immer wieder Gruppen von Männern, die in lockerer Atmosphäre über Geschäftliches sprachen und hin und wieder den Wellnessbereich nutzten.

Als keine weiteren wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten waren und sich die Budgetgrenze näherte, beendete der Ermittler den Einsatz. Zurück im Büro fertigte er seinen Ermittlungsbericht, und das Team der Kurtz Detektei Duisburg leitete selbigen im Anschluss an die Nachbearbeitung an die Anwaltskanzlei der geschädigten Fluggesellschaft weiter.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Duisburg

Auf dem Damm 112

47137 Duisburg

Tel.: 0203 3196 0052

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-duisburg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-duisburg

https://www.kurtz-detektei-duisburg.de/2023/03/02/markenverstöße-in-bordell-werbung-duisburger-detektiv-mit-einsatz-im-puff/

https://www.kurtz-detektei-duisburg.de/wirtschaftsdetektei-duisburg/markenrechtsverstöße-widerrechtliche-werbung/


Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.


Stromklau | Diebstahl von Strom


„Stromdiebstahl“ im Büro durch Handyaufladen? Droht die fristlose Kündigung?


Ein Mann aus Oberhausen hat 2009 vor Gericht einen viel beachteten Sieg davongetragen: Die fristlose Kündigung wegen eines Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent (!) durch das Aufladen seines Smartphones wurde vom Oberhausener Arbeitsgericht abgewiesen (Az.: 4 Ca 1228/09). Der seit 14 Jahren bei seinem Arbeitgeber angestellte Mann durfte somit seinen Job behalten. Stromklau ist grundsätzlich dennoch strafbar – mit Kulanzen bei geringen Mengen: Seit 1900 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, wird in § 248c „Entziehung elektrischer Energie“ eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe festgesetzt, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Kleine Mengen (§ 248a StGB) und Stromdiebstahl unter Verwandten werden nur auf Antrag verfolgt.


Wie ist Stromklau feststellbar?


Woran merkt man, dass nicht die Strompreise erhöht wurden oder einmalig mehr verbraucht, sondern Stromklau betrieben wurde? Während ein leicht erhöhter Verbrauch besonders in kalten Wintern oder nach der Anschaffung einer stromfressenden HiFi-Anlage normal ist, sollte extrem gesunkener oder extrem gestiegener Verbrauch entweder das Elektrizitätswerk oder den Mieter bzw. Vermieter stutzig machen. Größere Auffälligkeiten am Zählerstand können auf Stromdiebstahl hinweisen. Um einem Verdacht nachzugehen und niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen, werden unsere Detektive aus Münster eingesetzt, die mit ihrem Know-how und ihrer Diskretion durch Observation und Recherchen vor Ort herausfinden können, ob es sich um Stromklau handelt und wer ggf. dafür verantwortlich ist.

Es ist also wichtig, die Augen offen zu halten; zuweilen werden unsere Klienten erst vom aufmerksamen Hausmeister oder Nachbarn auf Unregelmäßigkeiten oder auch auf die Anwesenheit verdächtiger Personen hingewiesen, wodurch überhaupt nur das Bewusstsein für eine mögliche Straftat gegen die eigene Person/das eigene Unternehmen entsteht. Stromdiebe demolieren mitunter die Zähler oder manipulieren die Zählerstände, Sperrklappen, die den Stromfluss unterbrechen sollen, werden beschädigt, Zähler bewusst falsch herum eingebaut etc. Werden forensische Spuren entdeckt, die nicht klar zugeordnet werden können, ist es wichtig, sie nicht durch eigene Fingerabdrücke und andere Aktivitäten am Tatort unbrauchbar zu machen. Gern stellen Ihnen unsere Privatdetektive aus Münster ihre Expertise und Erfahrung in der Spurensicherung und -analyse zur Verfügung: 0251 7009 0014.


Stromuhr; Privatdetektei Münster, Wirtschaftsdetektei Münster, Wirtschaftsdetektiv Münster
Ältere Stromzähler zu manipulieren, erfordert zwar ein gewisses Know-how, aber auch keine außerordentliche Expertise. 

Private oder geschäftliche Stromleitungen werden angezapft – was nun?


Geschäftsleute mögen in ihren Betrieben zwar meistens nicht um einen grundsätzlich hohen Stromverbrauch herumkommen, jedoch kann durch missbräuchliche private Nutzung oder auch bewussten illegalen Stromklau die Nachzahlung in der Jahresabrechnung unerhört hoch ausfallen. Auch als Vermieter eines oder mehrerer Apartments müssen Zählerstände regelmäßig überprüft werden, um auszuschließen, dass Mieter ihre eigenen Stromrechnungen umgehen, indem sie Leitungen aus Gemeinschaftsbereichen wie dem Treppenhaus, dem Keller oder dem Waschraum anzapfen. In seinem Urteil vom 10.02.2015 (AZ. 11 C 103/14) sah das Amtsgericht Wedding die außerordentliche fristlose Kündigung gegenüber einem Mieter als rechtmäßig an, der aufgrund hoher Nachzahlungsforderungen vom Stromnetz abgeschnitten worden war und sich deswegen an den Leitungen im Hausflur zu schaffen machte. Durch die Tat sah das Gericht § 543 BGB „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ erfüllt.

Bei verzwickten Feinheiten in Rechtsangelegenheiten und viel Ermessensspielraum für die jeweiligen Richter ist es umso wichtiger, eine lückenlose Beweiskette gegen den Stromdieb vorlegen zu können – unsere Münsteraner Wirtschaftsdetektei ist Ihnen dabei gern behilflich: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de.


Stromdiebstahl bei den Anbietern


Nicht nur Geschäfts- und Privatleute werden durch Stromdiebe geschädigt, auch die Stromanbieter selbst leiden darunter. Oft versuchen bereits gesperrte Kunden, die den Anbietern durch Schufa-Eintragungen oder verweigerte Zahlungen bekannt sind, sich illegal wieder ans Netz anzuschließen. Auch ungeduldige Stromnutzer, die Wartungsarbeiten nicht aussitzen wollen, oder neue Mieter, die einen Stromvertrag umgehen möchten, zählen zu den typischen Tätern.

Während moderne Smart Meter, also digitale Stromzähler, den aktuellen Stand regelmäßig an den Anbieter übermitteln, sind hierzulande noch viele Haushalte mit analogen Zählern ausgestattet. Das bedeutet, dass die Mieter selbst für die Ablesung zuständig sind und die Daten dann auf eigene Verantwortung an den Anbieter melden. Hierbei bietet sich Stromdieben natürlich eine gute Möglichkeit, geschönte Zahlen weiterzugeben. Überprüft wird im Regelfall nur bei größeren Auffälligkeiten, d.h. wer clever vorgeht und die Zahlen langsam herunterfährt, kommt damit womöglich ungeschoren, weil unbemerkt, davon.


Was können unsere Wirtschaftsermittler aus Münster tun?


Vordergründig macht die Kurtz Detektei Münster und Westfalen bei Stromdiebstahl das, was Detektive den größten Teil ihres Arbeitslebens tun: observieren, recherchieren und Verdächtige mit polizeilicher Vernehmungsexpertise befragen. Ist zum Beispiel regelmäßig über Nacht ein auffällig hoher Stromverbrauch zu beobachten, obwohl das Firmengelände in diesem Zeitraum nicht genutzt wird, bietet sich eine nächtliche Überwachung des Objekts an. Auf diese Weise können Angestellte oder Firmenfremde in flagranti dabei erwischt werden, wenn sie das Stromnetz widerrechtlich auf Kosten des Unternehmens anzapfen. Erst kürzlich wurde ein Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter die für die elektrischen Firmenlieferwagen gedachte Ladestation regelmäßig für sein eigenes Elektroauto verwendete und somit natürlich einen erheblichen Mehrkonsum verursachte.

Neben den oben genannten Ermittlungsmethoden kann unsere Münsteraner Privatdetektei bei Privatleuten wie auch bei Unternehmen Fingerabdrücke an manipulierten oder demolierten Stromzählern nehmen, Firmeneinschleusungen zur besseren Beobachtung des Zählerraums durchführen, Mitarbeiter bzw. Nachbarn legendiert auf Hinweise befragen und einiges mehr.


Elektroauto Ladestation; Detektei Münster, Detektiv Münster, Privatdetektiv Münster, Detektiv-Team
Elektrofahrzeuge liefern ein neues Motiv für Stromdiebstähle. In unserer extrem energieabhängigen Gesellschaft und im Zuge der zeitgenössischen Diskussion über die Erschließung neuer Erzeugungswege ist dieses Thema aktueller denn je. 

Beauftragung unserer Wirtschaftsdetektei in Münster


Sollten Sie fürchten, dass Ihre privat oder geschäftlich genutzten Stromleitungen von unbefugten Dritten angezapft und mitbenutzt werden, so setzen Sie sich gern mit unseren Wirtschaftsdetektiven aus Münster in Verbindung. Die IHK-zertifizierten Ermittler der Detektei Kurtz arbeiten schnell, professionell, diskret und natürlich ergebnisorientiert, um Ihnen eine schnellstmögliche Klärung Ihres Falles präsentieren zu können. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (siehe unten) über das Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-muenster.de) oder über die folgende Rufnummer: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de

 

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/2017/11/15/stromklau-diebstahl-von-strom/

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/wirtschaftsdetektei-münster/stromdiebstahl-entziehung-von-strom/

Illegale Müllentsorgung


Rhein-Neckar-Kreis von illegaler Vermüllung betroffen


Im Mannheimer Umland und speziell im Rhein-Neckar-Kreis kommt es seit Monaten verstärkt zu widerrechtlicher Abfallentsorgung, zum Beispiel Autoteile, Farbeimer und Sperrmüll bei Sinsheim in der Nähe des Hilsbacher Schützenhauses oder Bauschutt und Weinkisten in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis). Dass es sich hierbei nicht nur um rechtswidrige Taten handelt, sondern auch die Umwelt bei solchen Abladungen von Müll und unkompostierbarem Abfall geschädigt wird, sollte einleuchten. Tiere (und bisweilen auch Kinder) können sich an Metallabfall verletzen, Lackdosen laufen aus und verseuchen den Waldboden und das Grundwasser, leicht entzündlicher Unrat kann bei langer Trockenheit sogar zu Waldbränden führen.

Die IHK-zertifizierten Ermittler unserer Mannheimer Detektei (0621 9535 4001) können daher unter anderem von betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Forstbehörden oder auch Nachbarschaftsvereinigungen eingesetzt werden, um die Verursacher dieser illegalen Müllkippen zu identifizieren und gerichtsfest zu überführen, damit Schlimmeres verhindert werden kann.


Wer sind die Täter und wie können sie gefunden werden?


Gerade wenn Müll auf öffentlichen Grundstücken oder in Wäldern abgelegt wird, handelt es sich bei den Tätern oft um Otto Normalverbraucher, denen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs nicht passen oder die sich schlicht nicht mit richtiger Müllentsorgung beschäftigen wollen. In Einzelfällen mag es sich um eine möglichst unauffällige Entsorgung von Beweisen in einem Kriminalfall handeln, auch wenn man Derartiges wohl eher in US-Krimiserien findet als im heimischen Wald. Wird immer wieder auf denselben Privat- oder auch Betriebsgrundstücken fremder Müll abgeladen, kann es sich um eine gezielte Schädigung von Personen bzw. Unternehmen handeln, so zum Beispiel in Fällen von StalkingMobbingRufmord oder einfach Rache. Ob der Müll nun aus Faulheit, Böswilligkeit, mangelndem Umwelt- und Sozialbewusstsein oder simplem Unwissen über die korrekte Müllentsorgung falsch abgelegt wird – es handelt sich stets um eine strafbare Handlung, die von unseren Privatdetektiven für HeidelbergLudwigshafen und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet bei entsprechender Beauftragung verfolgt wird.

Auch die missbräuchliche Nutzung von Nachbarmülleimern sowie die fahrlässige Ablage von Müll an dafür nicht bestimmten Orten sind nicht nur ärgerlich, sondern, in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Unrats, bisweilen sogar gefährlich. Eine bewusste Schädigung von Privatpersonen lässt sich wie erwähnt häufig an der Regelmäßigkeit der Müllentsorgung auf demselben Grundstück erkennen; zuweilen gehen einem solchen Akt nicht einvernehmliche Trennungen voraus, unerwartete Kündigungen, Streitigkeiten in der Familie, im Bekanntenkreis und – besonders häufig – in der Nachbarschaft oder auch Probleme mit einem verärgerten und aggressiven Fremden, der sich womöglich durch ein Geschäftskonzept, das neue Auto in der Einfahrt oder die wehende Fahne des „falschen“ Fußballclubs im Vorgarten provoziert fühlt. Durch Observationen versuchen unsere Mannheimer Detektive, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wenn absehbar ist, wann es vermutlich wieder zu einer Müllablage kommen wird. Andere Ermittlungsmöglichkeiten umfassen Recherchen oder auch das bewusste Stellen von Fallen.


Konsequenzen widerrechtlicher Müllentsorgung: von Geldstrafen bis Freiheitsentzug von maximal fünf Jahren


Die Strafen für unerlaubte Müllentsorgung fallen zunächst einmal je nach Deliktschwere sehr unterschiedlich aus. Handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, kommen die jeweiligen Abfallsatzungen der Bundesländer bzw. Regionen zur Anwendung, die wiederum unterschiedliche Bußgelder vorsehen (für den Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell diese Verordnung). Sofern die Bestimmungen von § 326 StGB „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ erfüllt sind, reden wir allerdings von einer waschechten Straftat: Wer für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Abfälle (zum Beispiel krankheitsfördernd, giftig oder explosiv) nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt, wobei der Versuch bereits strafbar ist. Auch wer radioaktive Abfälle nicht abliefert, also stattdessen selbst einlagert bzw. nutzt, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug belangt.

Neben dem Paragraphen 326 StGB können natürlich auch weitere Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nachstellung (§ 238), Sachbeschädigung (§ 303) oder Hausfriedensbruch (§ 123) zum Tragen kommen.


Vermüllung; Detektei Ludwigshafen, Detektiv Rhein-Neckar-Kreis, Privatdetektiv Speyer 

Welche Arten illegaler Abfallentsorgung gibt es und wie geht die Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar dagegen vor?


Wie bereits angedeutet, gibt es sowohl bewusste als auch fahrlässige Müllentsorgung an dafür nicht vorgesehenen Orten, häufig in schlecht einsehbaren und wenig besuchten bzw. zeitweise verlassenen Regionen wie Wäldern, Feldern oder Industriegebieten, die angefahren werden, um sich teure Recycling- und Abfallgebühren am Wertstoffhof zu sparen. Ferner kommt es in so gut wie jeder Gemeinde zu missbräuchlichen Mitbenutzungen von Nachbarmülleimern. Auch wenn Letzteres als Bagatelle erscheinen mag, ist diese Form des Missbrauchs tatsächlich nicht nur extrem ärgerlich, sondern zugleich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Person, die ihren Abfall in Ihrer Mülltonne deponiert, gemäß § 1004 „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ BGB zivilrechtlich dazu angehalten werden, den Müll wieder zu beseitigen, künftige Wiederholungstaten zu unterlassen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Um der Täter habhaft zu werden und sie bei Fluchtgefahr sogar gemäß § 127 StPO vorläufig festzunehmen, observieren die Ermittler unserer Privatdetektei in Weinheim, Leimen und Hockenheim oder auch in Regionen wie KaiserslauternBensheim und Karlsruhe die jeweiligen Tatorte geduldig bis zum Eintreffen der Delinquenten.

Bei einer gewollten Schädigung von Privatpersonen, denen immer wieder Unrat auf ihr Grundstück gelegt wird, hilft oftmals schon eine Sondierung des Mülls, um den Täter zu ermitteln. Denn nicht selten stellen sich diese Damen und Herren reichlich dumm an, indem sie nicht oder nur oberflächlich auf eventuelle Brief- oder Paketverpackungen achten, die Name und Adresse aufweisen. Gerade bei Taten, denen vermutlich ein persönliches Motiv zugrunde liegt, muss zudem im privaten Umfeld der geschädigten Person recherchiert werden: Wer aus Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis kommt für eine solche böswillige Aktion in Frage, mit wem gab es kürzlich eine Auseinandersetzung, die die Müllentsorgung provoziert haben könnte?


Sperrmüll; Wirtschaftsdetektei Mannheim, Detektiv Heidelberg, Privatdetektiv Weinheim
Wieso sich die Mühe machen, Sperrmüll anzumelden, auf die Abholung zu warten und ggf. „sogar“ noch Gebühren zu entrichten, wenn es so viele schöne, große Gärten in der Umgebung gibt? So oder ähnlich mögen die Täter denken. 

Beauftragung unserer Detektive bei illegaler Müllentsorgung


Sind Sie, Ihr Privatgrundstück oder Ihre Firma immer wieder von illegaler Abfalldeponierung betroffen, so setzen Sie sich gern jederzeit mit unseren Privat- und Wirtschaftsdetektiven aus Mannheim in Verbindung. Sämtliche von uns erbrachten Beweise werden in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten, ferner stehen Ihnen die eingesetzten Ermittler gern als Zeugen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder unter der folgenden Rufnummer: 0621 9535 4001.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Rhein-Neckar

Besselstraße 25

D-68219 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/2017/10/22/illegale-müllentsorgung/

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/privatdetektive-privatdetektei-rhein-neckar/widerrechtliche-abfallentsorgung/

Diebstahl im Büro – vom Kugelschreiber zu Bargeld und Wertgegenständen


Hohe Täterzahl und fehlendes Unrechtbewusstsein


Welcher Arbeitnehmer kennt es nicht: Der Schreibtisch bei der Arbeit ist gefüllt mit allerlei ansprechendem und nützlichem Büromaterial, von dem man ein paar Kugelschreiber, Radiergummis und Notizheftchen auch für Zuhause gut gebrauchen könnte. Mal schnell einen schönen Stift mit Firmenlogo mitgenommen, für die Ehefrau einen Aktenordner eingepackt und einen Geburtstagsbrief an die Schwiegermutter auf hochwertigem Firmenbriefpapier geschrieben; diese und ähnliche Handlungen sind nach Ansicht der meisten Angestellten laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nicht verboten, geschweige denn kriminell, da der Firma kein großer finanzieller Schaden entstehe. Oftmals herrscht die Meinung vor, dass die Materialien doch sowieso benutzt würden, egal ob auf der Arbeit oder zuhause. Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau gaben zu, bereits mindestens einmal Büromaterial entwendet zu haben.

Die Krux: Abgesehen von anderslautenden Einzelfallentscheidungen gilt selbst der Diebstahl kleiner, beinahe wertloser Gegenstände aus dem Betriebseigentum (geringfügiger Diebstahl) als Kündigungsgrund, meist sogar fristlos. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zum Angestellten durch diese Delikte nachhaltig gestört. Naturgemäß wird unsere Detektei aus Bonn (0228 2861 4084) noch weitaus häufiger mit der Aufklärung von zumeist erheblicheren Delikten wie Lager- und Transportdiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl bzw. Unterschlagung von Firmenfahrzeugen betraut. Doch auch das Thema Bürodiebstahl spielt im Detektivalltag immer wieder eine Rolle, weswegen wir es nachfolgend eingehend beleuchten wollen.


Vermeintliche Kleinigkeiten mit großen Auswirkungen


Freilich lohnt es sich für die meisten Arbeitgeber finanziell nicht, die Detektei Kurtz mit der Untersuchung von Toilettenpapierdiebstählen zu beauftragen, schließlich gibt es Ermittlungsdienstleistungen nicht zum Nulltarif (zu unseren Honoraren siehe hier). Allerdings ändert sich der Sachverhalt, wenn diese Diebstähle gewerbsmäßigen Charakter annehmen, denn dann bedingt die schiere Menge auch bei geringwertigen Gegenständen relevante Schadensummen. Dazu kann es bspw. kommen, wenn ein Mitarbeiter ein Nebengewerbe ausübt und hierfür regelmäßig größere Mengen solcher geringwertiger Artikel benötigt.

Um beim nicht zufällig gewählten Beispiel des Toilettenpapiers zu bleiben: Vor wenigen Jahren bewiesen unsere Bonner Detektive, dass ein Arbeitnehmer, der nebenbei Events organisierte (hauptsächlich Club-Konzerte und Disco-Partys), über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Toilettenpapier im Wert einer fünfstelligen Summe entwendet hatte.


Kavaliersdelikt Materialiendiebstahl? Mitnichten! Detektive aus Bonn überführen Bürodiebe


Auch wenn 50 % der langfingrigen Angestellten gern Kugelschreiber, 27 % Papier und 26 % Büroklammern einstecken und damit im Einzelfall nur wenig Schaden entsteht, handelt es sich bei diesen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl in § 242 eindeutig: die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie zu behalten oder an Dritte weiterzugeben. „Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es so schön, und Ausgaben für Büromaterialien machen einen nicht unbeachtlichen Teil der Jahresbilanz vieler Firmen aus. Selbstverständlich ist der Diebstahl eines Kugelschreibers nicht eins zu eins mit der Entwendung wertvollerer Gegenstände oder von Bargeld zu vergleichen – bei niedrigen Cent- oder Euro-Beträgen drücken Gerichte im Einzelfall ein Auge zu –, jedoch ist die rechtliche Grundlage eindeutig: Auch die Mitnahme einer Druckerpatrone ist ein Diebstahl, der, selbst wenn er nicht zu einer Verurteilung führt, das Vertrauen in den betreffenden Angestellten schmerzlich verletzt. Die Härte der gerichtlich verhängten Strafen richtet sich in der Regel unter anderem nach der Schadenhöhe; entsprechend ist die Bereitschaft, etwas Wertvolles zu stehlen, deutlich geringer als bei scheinbar wertlosen Besitztümern. Somit sind aber auch Diebstähle von Büromaterialien deutlich häufiger als bspw. die Entwendung ganzer Baumaschinen.

Weitere problematische Aspekte sind das Sicherheitsgefühl und die Dreistigkeit, die sich mit jedem unentdeckten Diebstahl erhöhen, weshalb die Täter nach und nach immer größere Mengen und immer wertvollere Objekte ins Auge fassen. Wo kriminelle Energie vorhanden ist, lässt sich der Angestellte auf lange Sicht erfahrungsgemäß auch nicht von hohen Werten oder möglichen höheren Strafen abschrecken. Ob nun hochwertig oder nicht – bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie als Unternehmer keine Gefangenen machen, sondern sich umgehend an unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Bonn wenden: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe und reibungslose Aufklärung der Diebstähle, um weitere Schäden abzuwenden und betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaigen Nachahmungstätern ein abschreckendes Exempel zu statuieren.


Locher-Diebstahl; Detektei Bonn, Wirtschaftsdetektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Die gelegentliche Entwendung kleinerer Gebrauchsgegenstände ist nur die Spitze des Eisbergs, dramatischer wird es bei regelmäßigen Diebstählen und werthaltigerer Beute. 

Täter nicht zwangsläufig eigene Angestellte


Wir wollen an dieser Stelle nicht das Bild des grundsätzlich kriminellen Angestellten zeichnen, jedoch ist es wichtig, ein Bewusstsein für firmeninterne Kriminalität, für den Tatort Arbeitsplatz zu schaffen. Denn ohne dieses Bewusstsein fehlt nach der Erfahrung unserer Bonner Privatdetektive vielfach die gebotene Aufmerksamkeit, die Sensibilität für Ungereimtheiten im Unternehmen, weshalb auch die Bereitschaft zur Ergreifung von Konsequenzen gering ist bzw. sich erst sehr schleichend herauskristallisiert.

Natürlich können abgesehen von Arbeitnehmern auch externe Personen für Diebstähle im Unternehmen verantwortlich sein: Kunden, Freelancer, Zulieferer, Dienstleister (Gebäudereinigung u.ä.), Konkurrenten oder schlicht Besucher; sie alle könnten die Möglichkeit haben, Wertgegenstände an sich zu nehmen und diese verschwinden zu lassen. Sind auffallend oft nach Besprechungen mit einem bestimmten Zulieferer Verluste an Materialien zu verzeichnen, so lässt sich ein Verdacht gegen diesen kaum vermeiden.


Unternehmen sollten Zeichen setzen


Unabhängig davon, wer hinter den Diebstählen in Büros und Firmen vermutet wird, zählt es zu den diesbezüglich wichtigsten Aufgaben der Geschäftsleitung, nicht nur vorbeugend, sondern speziell auch nach erkannten Delikten offen zu kommunizieren, welche Konsequenzen Langfinger im Unternehmen zu erwarten haben. Hierdurch lässt sich ein Abschreckungseffekt für potentielle künftige Diebe erzielen, und vielleicht sieht sich der eine oder andere reuige Täter sogar veranlasst, die „lediglich ausgeliehenen“ Aktenordner unerkannt zurückzubringen, um sich damit eine peinliche Untersuchung zu ersparen. Besonders eindrucksvoll kommt eine solche Belehrung natürlich daher, wenn die Betriebsleitung einen überführten Dieb mitsamt der nachfolgenden Konsequenzen präsentieren kann – gern hilft Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn bei der Identifizierung, gerichtsfesten Überführung und auf Wunsch auch Konfrontierung solcher Betriebsdiebe (Letzteres z.B. zwecks Erlangung eines notariellen Schuldanerkenntnisses).

Ein Tipp am Rande: Die arbeitnehmerseitige Bereitschaft zu stehlen sinkt Studien zufolge deutlich mit einer guten Bezahlung und hohen Wertschätzung der eigenen Arbeit innerhalb des Unternehmens. Angestellte, die sich ausgenutzt fühlen, glauben, ihnen stehe als Ausgleich für getane Arbeit und für einen subjektiv empfundenen Mangel an Lob „wenigstens etwas“ zu.


Langfinger im Betrieb – Bonner Wirtschaftsdetektei im Einsatz für Unternehmen im gesamten Rheinland


Ist Ihnen oder einer anderen Stelle im Unternehmen aufgefallen, dass im Vergleich zu den Vorjahren auffällig viele Büromaterialien bestellt und verwendet werden, dass Geldbeträge fehlen oder firmenzugehörige Wertgegenstände abhanden gekommen sind, so sind Sie vermutlich Opfer einer oder mehrerer Straftäter in den eigenen Reihen geworden. Egal, ob Sie bereits einzelne Mitarbeiter im Auge haben oder lediglich einen generellen Verdacht gegen eine bestimmte Abteilung hegen: Die Kurtz Detektei Bonn hilft Ihnen mit diversen variabel einsetzbaren Ermittlungsmethoden wie Observationen, Betriebseinschleusungen unter Legende oder Lockvogeleinsätzen (z.B. in Form von Testkäufen) – und zwar nicht nur in Bonn, sondern im gesamten Umland, bspw. in Koblenz, Euskirchen, Köln und Siegburg. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei: 0228 2861 4084.


Der Detektiv – berufliche Voraussetzungen und rechtliche Befugnisse


Voraussetzung für den Beruf Detektiv


Detekteien wie die Kurtz Detektei Frankfurt sind in Deutschland ein Gewerbe gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO), eine besondere berufliche Qualifikation wird hierzulande leider nicht gefordert. Lediglich erforderlich sind die Anmeldung des Gewerbes und die persönliche Eignung, die sich als Pflicht unter anderem aus einem eintragungsfreien Führungszeugnis ergibt, aber auch fachliche Qualifikationen beinhalten sollte wie das IHK-Zertifikat Fachkraft Detektiv oder langjährige Erfahrung im Dienst für die Ermittlungsbehörden.

Auch die berufliche Weiterbildung ist nicht an gesetzliche Vorgaben gekoppelt, sie erfolgt durch jeden einzelnen Detektiv auf freiwilliger Basis, weswegen die Schere der Fachkenntnisse in der Branche sehr weit auseinander geht.

Die Überwachung von Detekteien durch staatliche Institutionen ergibt sich aus § 35 GewO: Eine Untersagung des Gewerbes erfolgt, wenn durch Tatsachen die Unzuverlässigkeit des Detektivs nachgewiesen ist.


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Rechtliche Befugnisse von Detektiven


In diversen TV-Sendungen lässt sich tagtäglich der Eindruck gewinnen, Detektive hätten Sonderbefugnisse oder laufen gar stets bewaffnet umher – dies ist ein Trugschluss. Detektive wie die Privatermittler der Kurtz Detektei Frankfurt & Hessen verfügen nicht über Sonderrechte, die weitestgehend staatlichen Behörden wie dem Zoll, der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Nein, die Befugnisse von Detektiven ergeben sich im Wesentlichen aus den sogenannten „Jedermannsrechten“. Im Folgenden sollen diese Jedermannsrechte leicht verständlich einmal erläutert werden. Grundsätzlich gibt es strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Befugnisse:


Relevante Befugnisse von Detektiven im Sinne des Strafrechts


32 StGB (Strafgesetzbuch) Notwehr
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Begeht man eine Tat (z.B. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache), um hierdurch eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum von sich selbst oder von anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Relevante Befugnisse von Detektiven im Sinne des Zivilrechts


Auch im Zivilrecht gibt es die Notwehr und den sogenannten Notstand. Diese sind in § 227 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgelistet. Weiterhin relevant für die Privatdetektive und Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Frankfurt:

229 BGB Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt, oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, der der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Zudem dürfen Detektive wie auch jeder andere Bürger die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO (Strafprozessordnung) durchführen, sofern der Täter auf frischer Tat angetroffen wird, eine Identitätsfeststellung nicht oder nicht auf anderem Weg möglich und polizeiliche Hilfe nicht umgehend zur Stelle ist.


Kurtz Detektei Frankfurt am Main

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt a.M.

Tel.: 069 1201 8431

Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

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