Stromklau | Diebstahl von Strom


„Stromdiebstahl“ im Büro durch Handyaufladen? Droht die fristlose Kündigung?


Ein Mann aus Oberhausen hat 2009 vor Gericht einen viel beachteten Sieg davongetragen: Die fristlose Kündigung wegen eines Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent (!) durch das Aufladen seines Smartphones wurde vom Oberhausener Arbeitsgericht abgewiesen (Az.: 4 Ca 1228/09). Der seit 14 Jahren bei seinem Arbeitgeber angestellte Mann durfte somit seinen Job behalten. Stromklau ist grundsätzlich dennoch strafbar – mit Kulanzen bei geringen Mengen: Seit 1900 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, wird in § 248c „Entziehung elektrischer Energie“ eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe festgesetzt, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Kleine Mengen (§ 248a StGB) und Stromdiebstahl unter Verwandten werden nur auf Antrag verfolgt.


Wie ist Stromklau feststellbar?


Woran merkt man, dass nicht die Strompreise erhöht wurden oder einmalig mehr verbraucht, sondern Stromklau betrieben wurde? Während ein leicht erhöhter Verbrauch besonders in kalten Wintern oder nach der Anschaffung einer stromfressenden HiFi-Anlage normal ist, sollte extrem gesunkener oder extrem gestiegener Verbrauch entweder das Elektrizitätswerk oder den Mieter bzw. Vermieter stutzig machen. Größere Auffälligkeiten am Zählerstand können auf Stromdiebstahl hinweisen. Um einem Verdacht nachzugehen und niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen, werden unsere Detektive aus Münster eingesetzt, die mit ihrem Know-how und ihrer Diskretion durch Observation und Recherchen vor Ort herausfinden können, ob es sich um Stromklau handelt und wer ggf. dafür verantwortlich ist.

Es ist also wichtig, die Augen offen zu halten; zuweilen werden unsere Klienten erst vom aufmerksamen Hausmeister oder Nachbarn auf Unregelmäßigkeiten oder auch auf die Anwesenheit verdächtiger Personen hingewiesen, wodurch überhaupt nur das Bewusstsein für eine mögliche Straftat gegen die eigene Person/das eigene Unternehmen entsteht. Stromdiebe demolieren mitunter die Zähler oder manipulieren die Zählerstände, Sperrklappen, die den Stromfluss unterbrechen sollen, werden beschädigt, Zähler bewusst falsch herum eingebaut etc. Werden forensische Spuren entdeckt, die nicht klar zugeordnet werden können, ist es wichtig, sie nicht durch eigene Fingerabdrücke und andere Aktivitäten am Tatort unbrauchbar zu machen. Gern stellen Ihnen unsere Privatdetektive aus Münster ihre Expertise und Erfahrung in der Spurensicherung und -analyse zur Verfügung: 0251 7009 0014.


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Ältere Stromzähler zu manipulieren, erfordert zwar ein gewisses Know-how, aber auch keine außerordentliche Expertise. 

Private oder geschäftliche Stromleitungen werden angezapft – was nun?


Geschäftsleute mögen in ihren Betrieben zwar meistens nicht um einen grundsätzlich hohen Stromverbrauch herumkommen, jedoch kann durch missbräuchliche private Nutzung oder auch bewussten illegalen Stromklau die Nachzahlung in der Jahresabrechnung unerhört hoch ausfallen. Auch als Vermieter eines oder mehrerer Apartments müssen Zählerstände regelmäßig überprüft werden, um auszuschließen, dass Mieter ihre eigenen Stromrechnungen umgehen, indem sie Leitungen aus Gemeinschaftsbereichen wie dem Treppenhaus, dem Keller oder dem Waschraum anzapfen. In seinem Urteil vom 10.02.2015 (AZ. 11 C 103/14) sah das Amtsgericht Wedding die außerordentliche fristlose Kündigung gegenüber einem Mieter als rechtmäßig an, der aufgrund hoher Nachzahlungsforderungen vom Stromnetz abgeschnitten worden war und sich deswegen an den Leitungen im Hausflur zu schaffen machte. Durch die Tat sah das Gericht § 543 BGB „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ erfüllt.

Bei verzwickten Feinheiten in Rechtsangelegenheiten und viel Ermessensspielraum für die jeweiligen Richter ist es umso wichtiger, eine lückenlose Beweiskette gegen den Stromdieb vorlegen zu können – unsere Münsteraner Wirtschaftsdetektei ist Ihnen dabei gern behilflich: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de.


Stromdiebstahl bei den Anbietern


Nicht nur Geschäfts- und Privatleute werden durch Stromdiebe geschädigt, auch die Stromanbieter selbst leiden darunter. Oft versuchen bereits gesperrte Kunden, die den Anbietern durch Schufa-Eintragungen oder verweigerte Zahlungen bekannt sind, sich illegal wieder ans Netz anzuschließen. Auch ungeduldige Stromnutzer, die Wartungsarbeiten nicht aussitzen wollen, oder neue Mieter, die einen Stromvertrag umgehen möchten, zählen zu den typischen Tätern.

Während moderne Smart Meter, also digitale Stromzähler, den aktuellen Stand regelmäßig an den Anbieter übermitteln, sind hierzulande noch viele Haushalte mit analogen Zählern ausgestattet. Das bedeutet, dass die Mieter selbst für die Ablesung zuständig sind und die Daten dann auf eigene Verantwortung an den Anbieter melden. Hierbei bietet sich Stromdieben natürlich eine gute Möglichkeit, geschönte Zahlen weiterzugeben. Überprüft wird im Regelfall nur bei größeren Auffälligkeiten, d.h. wer clever vorgeht und die Zahlen langsam herunterfährt, kommt damit womöglich ungeschoren, weil unbemerkt, davon.


Was können unsere Wirtschaftsermittler aus Münster tun?


Vordergründig macht die Kurtz Detektei Münster und Westfalen bei Stromdiebstahl das, was Detektive den größten Teil ihres Arbeitslebens tun: observieren, recherchieren und Verdächtige mit polizeilicher Vernehmungsexpertise befragen. Ist zum Beispiel regelmäßig über Nacht ein auffällig hoher Stromverbrauch zu beobachten, obwohl das Firmengelände in diesem Zeitraum nicht genutzt wird, bietet sich eine nächtliche Überwachung des Objekts an. Auf diese Weise können Angestellte oder Firmenfremde in flagranti dabei erwischt werden, wenn sie das Stromnetz widerrechtlich auf Kosten des Unternehmens anzapfen. Erst kürzlich wurde ein Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter die für die elektrischen Firmenlieferwagen gedachte Ladestation regelmäßig für sein eigenes Elektroauto verwendete und somit natürlich einen erheblichen Mehrkonsum verursachte.

Neben den oben genannten Ermittlungsmethoden kann unsere Münsteraner Privatdetektei bei Privatleuten wie auch bei Unternehmen Fingerabdrücke an manipulierten oder demolierten Stromzählern nehmen, Firmeneinschleusungen zur besseren Beobachtung des Zählerraums durchführen, Mitarbeiter bzw. Nachbarn legendiert auf Hinweise befragen und einiges mehr.


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Elektrofahrzeuge liefern ein neues Motiv für Stromdiebstähle. In unserer extrem energieabhängigen Gesellschaft und im Zuge der zeitgenössischen Diskussion über die Erschließung neuer Erzeugungswege ist dieses Thema aktueller denn je. 

Beauftragung unserer Wirtschaftsdetektei in Münster


Sollten Sie fürchten, dass Ihre privat oder geschäftlich genutzten Stromleitungen von unbefugten Dritten angezapft und mitbenutzt werden, so setzen Sie sich gern mit unseren Wirtschaftsdetektiven aus Münster in Verbindung. Die IHK-zertifizierten Ermittler der Detektei Kurtz arbeiten schnell, professionell, diskret und natürlich ergebnisorientiert, um Ihnen eine schnellstmögliche Klärung Ihres Falles präsentieren zu können. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (siehe unten) über das Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-muenster.de) oder über die folgende Rufnummer: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de

 

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/2017/11/15/stromklau-diebstahl-von-strom/

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/wirtschaftsdetektei-münster/stromdiebstahl-entziehung-von-strom/

Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


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Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen. 

Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bonn

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