Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


Mitarbeiterüberwachung; Detektei Regensburg, Detektiv Bayreuth, Privatdetektiv Münchberg
Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/09/05/wann-darf-ein-detektiv-seine-arbeit-aufnehmen/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/rechtliches-zur-arbeitnehmerüberwachung/

Ein neues Fahrrad von der Versicherung? Hamburger Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug

 


Wenn Fantasie-Schäden über die Versicherung abgerechnet werden sollen


Um ein Fahrrad zu versichern, bedarf es keiner teuren Spezialpolice. Das Fahrrad gehört zum Hausrat und ist damit automatisch über die Hausratversicherung gedeckt. Das gilt grundsätzlich auch für E-Bikes oder Pedelecs, solange diese kein Moped-Kennzeichen benötigen. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, auch alte, gebrauchte Sachen werden mit dem aktuellen Neupreis entschädigt. Für manchen ist die Versuchung deshalb groß, sein nicht mehr ganz intaktes Fahrrad auf Kosten der Versicherung zu ersetzen. Doch damit macht sich der Versicherungsnehmer des Versicherungsbetrugs und somit einer Straftat schuldig.

Auch wenn Versicherungsverträge vom gegenseitigen Vertrauen leben und die Versicherer nicht jeden Schadenfall als möglichen Betrug behandeln, entsenden sie doch immer wieder Ermittler wie unsere Versicherungsdetektive in Hamburg, die sich mit den üblichen Tricks der Täter bestens auskennen und sie gerichtsfest überführen. Aus dem vermeintlichen Kavaliersdelikt zur Aufbesserung der Haushaltskasse wird auf diese Weise schnell eine unangenehme strafrechtliche Verfolgung der eigenen Person. Gerne wird die Kurtz Detektei Hamburg deutschlandweit auch für Ihr Versicherungsunternehmen tätig: 040 2320 5053.


Einfacher Diebstahl muss gesondert versichert werden | Kaum Ermittlungsmöglichkeiten für Detekteien und Behörden


Am häufigsten wird beim Fahrraddiebstahl betrogen. Die Hausratversicherung deckt in der Basisversion nur den Einbruch, also etwa den Diebstahl des Fahrrads aus dem verschlossenen Keller, der Garage oder auch aus dem abgeschlossenen Garten ab. Fehlende oder unplausible Aufbruchspuren lassen Zweifel an der Schadenschilderung aufkommen.

Das Informationsportal fahrradexperten.com zeigt die Möglichkeit der Erweiterung der Hausratversicherung auf einfachen Diebstahl, also auf die Entwendung des Fahrrades zum Beispiel aus dem Fahrradständer vor dem Supermarkt. Da es hier meist keine Spuren und auch keine Videoaufzeichnungen gibt, ist ein gesicherter Nachweis kaum zu führen. Entsprechend haben auch unsere Privatdetektive in Hamburg nur wenige Möglichkeiten, einen Gegennachweis zu erbringen. Immerhin verlangen die Versicherer zumindest eine polizeiliche Anzeige, um die Hemmschwelle für einen vorgetäuschten Diebstahl zu erhöhen. Außerdem ist ein Anschaffungsnachweis zu erbringen. Wer diesen nicht vorlegen kann, muss mit einer pauschalen Kürzung der Entschädigung rechnen.


Tatsächlicher Diebstahl wird künstlich vergrößert


Betrogen wird beim Fahrraddiebstahl aber nicht nur durch die Anzeige eines Diebstahls, während das Fahrrad in Wahrheit illegal entsorgt wird. Ist das Rad tatsächlich weg, wird der Schaden künstlich vergrößert, indem handschriftliche Belege des Händlers nachträglich manipuliert werden. Mittels Spurensicherung, Recherche und Software-Lösungen ermitteln unsere Detektive in Hamburg Veränderungen an eingescannten Rechnungen, prüfen etwaige Widersprüche zwischen dem angegebenen Fahrradtyp und dem überhöhten Rechnungsbetrag und machen gegebenenfalls den Original-Verkäufer ausfindig, um einen Abgleich der Belege vollziehen zu können. Gern beraten wir Sie als Versicherer, sollten Sie den Verdacht hegen, einen Fall von Versicherungsmissbrauch oder -betrug auf dem Tisch zu haben: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de.


Brandstiftung; Versicherungsdetektiv Hamburg, Versicherungsdetektei Hamburg
Auch die vorsätzliche Zerstörung von Versicherungsgegenständen gehört zum Versicherungsbetrug; das Abbrennen von Gebäuden ist die hierbei wohl krasseste und skrupelloseste Form. Deutlich häufiger kommen die oben geschilderten Tatbestände vor. 

Verfasser: Tobias Neumann (Gastautor)

 

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: http://www.kurtz-detektei-hamburg.de

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