Was Detektive alles dürfen – und was nicht


In Deutschland sind Persönlichkeitsrechte ein sorgsam geschütztes Gut. Dabei reicht die grundsätzliche Freiheit des Einen immer nur so weit, wie sie die des Anderen nicht einschränkt. Besteht ein Interessenkonflikt, wird die Rangfolge der Rechte in Form einer Güterabwägung festgelegt. Daraus ergibt sich für die Detektivarbeit in Deutschland, dass fast immer ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen muss, bevor Privatermittler wie die Kurtz Detektive Köln eingeschaltet werden können. Denn fast jede Ermittlung greift in Persönlichkeitsrechte ein.

Folglich können Sie einen Privatdetektiv in aller Regel nicht ohne triftigen Grund engagieren. So ist es beispielsweise nicht möglich, den oder die Ex nach einer Trennung beschatten zu lassen, um herauszufinden, was der ehemalige Partner jetzt so treibt. Haben Sie noch Interesse an einem früheren Partner, sind Sie mit den Tipps auf Seiten wie exzurueckexperte.de besser beraten. Befürchten Sie jedoch, dass Ihr Partner fremdgeht, liegt ein begründeter Verdacht vor, dass durch das Handeln Ihres Lebenspartners Ihre persönlichen Interessen verletzt werden. In diesem Fall ist die Auflage des berechtigten Interesses erfüllt und die Kurtz Detektei Köln wird gern für Sie tätig: 0221 4558 0377.


Keine Spezialrechte für Detektive in Deutschland


Selbst wenn das berechtigte Interesse gegeben ist, haben unsere Kölner Privatdetektive keine Sonderrechte bei der Observation von Zielpersonen. So dürfen wir beispielsweise keine Telefone anzapfen oder Spyware auf einem Smartphone installieren. Auch das Knacken von Schlössern oder das Montieren von Peilsendern an Autos für die Erstellung von Bewegungsprofilen sind nicht gestattet. Professionell ausgebildete und integre Detektive gewährleisten die Wahrung dieser Grenzen. Denn diese bilden die Grundlage für den hohen Beweiswert, den detaillierte Dokumentationen von Ermittlungen vor Gericht idealerweise haben.

Diese Beweiskraft ist besonders im Falle einer Scheidung und der Klärung von Unterhaltsfragen von großer Bedeutung. So können unsere Detektive aus Köln bei Unterhaltsbetrug beispielsweise nachweisen, dass der Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt und somit unterhaltsrelevante Angaben verschweigt. In diesem Fall erlischt nämlich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (siehe § 1579 Abs. 2 BGB und §§ 1364ff. BGB).


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Detektive in Deutschland verfügen über keinerlei Sonderrechte. Entsprechend ist der geschützte höchstpersönliche Lebensbereich selbstverständlich tabu, und niemand muss sich sorgen, beim Baden von einem Privatermittler gefilmt zu werden.

Aufdeckung verschwiegener Vermögenswerte bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten


Im Rahmen eines gerichtlichen Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich beide Ehepartner ihre Vermögenssituationen offenlegen. Allerdings kommen nicht immer alle Parteien ihrer Mitteilungspflicht nach. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen bestehen, kann die Kurtz Privatdetektei Köln dabei helfen, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Expartners aufzudecken. 

Dazu zählt der Nachweis unter anderem von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten, verschwiegenen Erbschaften oder erfolgreichen Finanzgeschäften. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der (Ex-)Partner einer gravierenden Verfehlung (z.B. des Ehebruchs) schuldig gemacht hat, kann es sinnvoll sein, professionelle Ermittler mit der Beschaffung von Beweismaterial zu beauftragen, da die Unterhaltspflicht hiervon durchaus betroffen sein kann. In sehr vielen Fällen besteht Anspruch auf eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite. Gern beraten wir Sie unverbindlich unter der 0221 4558 0377 oder auch per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-koeln.de.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Köln

Antoniterstraße 17

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Tel.: 0221 4558 0377

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Bauernfängerei | Täterermittlung und -überführung


Kaffeefahrten und vermeintliche Gewinnausschüttungen


Jeder kennt nervige Anrufe, Briefe und Emails, die oftmals sehr allgemein und unspezifisch bzw. höchstens scheinbar persönlich gehalten sind. Sie versprechen einen hohen Geldgewinn, das neue iPhone 7 oder eine außergewöhnliche Busreise durch die schöne Lüneburger Heide. Was bei den meisten Betroffenen direkt im Spam-Ordner bzw. in der Papiertonne landet, ist gelegentlich so täuschend echt aufgebaut, dass der Empfänger darauf hereinfällt und sich auf betrügerische Verträge einlässt. Frühestens vor Ort der als ach so schön angepriesenen Busreise, wird dem „Gewinner“ klar, dass er einer Kaffeefahrt aufgesessen ist, bei der angeblich hochwertige Produkte zu unerhörten Preisen angeboten werden und die enttäuschte Klientel nicht selten durch angebliche Limitierung, einzigartige Sonderpreise und psychologischen Druck zum Kauf genötigt wird. Oder: Der Gewinn, der bereits „ganz sicher“ in der Tasche des Emailempfängers liege, entpuppt sich als kostenpflichtiges Gewinnspielabonnement bei einer unkoscheren Internetseite. Nur wer regelmäßig Geld überweise, werde zu den wenigen ausgewählten Gewinnern zählen. Zu einer Gewinnausschüttung kommt es natürlich nie. Einmal unterschrieben bzw. gekauft, ist es schwierig, nachträglich wieder an das verlorene Geld heranzukommen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Das Wort Bauernfängerei ist die Bezeichnung für eine Täuschungs- bzw. in moderner Rechtssprechung häufig sogar Betrugshandlung, die darauf fußt, dass der Übervorteilte einen Vertrag eingeht, dessen Inhalte er entweder nicht richtig versteht oder überliest (Stichwort: Kleingedrucktes). Laut Wikipedia stammt der Name aus dem Dreißigjährigen Krieg (1618-48), als Bauern solange betrunken gemacht wurden, bis sie einen Rekrutierungsvertrag unterschrieben. Da Bauern zu dieser Zeit bis auf seltenste Ausnahmen Analphabeten waren, konnten sie die Vertragsinhalte nicht lesen, weswegen die Rekrutierer leichtes Spiel hatten. Heutige „Bauernfänger“ setzen natürlich nicht mehr auf Analphabetismus, sondern auf Gutgläubigkeit und schädigen somit insbesondere wohlwollende Charaktere. Sollten Sie Opfer moderner Bauernfängerei geworden sein und nun Beweise gegen die Betrüger sammeln bzw. deren Identitäten, ladungsfähige Adressen und pfändbare Besitztümer kennen wollen, übernehmen unsere Privatdetektive aus Essen gern die entsprechenden Ermittlungen. Auch uns ist nicht nur aus eigenen betriebswirtschaftlichen Überlegungen daran gelegen, solchen schamlosen Betrügerringen das Handwerk zu legen. Konsultieren Sie die Kurtz Detektei Essen kostenfrei und unverbindlich: 0201 3840 9057.


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Die bevorzugten Opfer sogenannter „Kaffeefahrten“ sind ältere Menschen, doch Bauernfängerei kennt viele Formen, die auch jüngere Menschen ansprechen. 

Falsche Drohungen und Nutzlosangebote


Neuerdings werden nicht nur Spam-Mails mit falschen Gewinnausschüttungen versendet, sondern auch Internetseiten beworben, die Leistungen und Services gegen ein scheinbar „unschlagbar günstiges“ Entgelt anbieten. Die Crux: Auf anderen Webseiten sind dieselben Leistungen kostenlos erhältlich. Wer sich mit dem Medium Internet nicht gut auskennt, geht beispielsweise auf den zahlungspflichtigen Kauf oder sogar das Abonnement eines Flashplayers ein, der vom Hersteller selbst kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Angebot aus den Spam-Mails beinhaltet also keinerlei Vorteil für den Nutzer, weswegen man hier von Nutzlosanbietern spricht. Die Opfer solcher Betrüger zahlen letztendlich für nichts und sind ihr hart erarbeitetes Geld für immer los. Möglichen Schadenersatzklagen nehmen die Täter bereits im Ansatz den Wind aus den Segeln, indem sie im Reklamationsfall behaupten (zumeist fälschlicherweise), dass die Vertragsunterzeichnung bzw. der durch den Online-Kauf/das Online-Abo geschlossene Vertrag rechtsgültig sei und man regelmäßig Gerichtsprozesse gegen klagende „Kunden“ gewinne. Die Geprellten fühlen sich den Betrügern hilf- und hoffnungslos ausgeliefert. Doch das ist oft ein Trugschluss, denn Protest kann sich durchaus lohnen. Unsere Essener Wirtschaftsdetektive kümmern sich um die Beweisbeschaffung und ggf. auch die Täterkonfrontation. Lässt sich die Angelegenheit auch nach unserer Beauftragung nicht gütlich klären, ermöglichen die durch uns erhobenen gerichtsverwertbaren Beweise zumindest einen aussichtsreichen Prozess.

Andere Fallkonstellation zum Beispiel der Nutzlosanbieter: Die Täter erstellen fingierte Stellenangebote und erhalten daraufhin Bewerbungen, aus denen personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Post- und Email-Adressen, Telefonnummern, Ausbildungsstand etc. hervorgehen. Mithilfe dieser Daten lassen sich Angebote, vor allem aber Drohnachrichten individuell zuschneiden, womit sowohl die Verlockung/Bedrohung steigt als auch die scheinbare Seriosität. Der Empfänger wird – mit korrektem Namen, Adresse usw. – angeschrieben und zum Beispiel zur Entrichtung eines Entgelts per Überweisung genötigt, da er einen Service der Firma X in Anspruch genommen, die überfällige Rate (samt Zinsen) seines letzten Einkaufs bei einem viel frequentierten Anbieter nicht beglichen oder eine Strafe für illegal heruntergeladene Musik zu zahlen habe. Die Täter setzen durch Massenversand zurecht darauf, dass sie unter den vielen angeschriebenen Personen tatsächlich einen Karstadt-Kunden, einen Ebay-Bieter oder einen Nutzer illegaler Download-Seiten treffen. Bei Nichtbegleichung des Betrags wird mit Schufa-Eintragungen, Inkassobriefen oder sogar mit einem Gerichtsprozess gedroht. Die Opfer geraten in Panik, überweisen aus Angst vor Bewahrheitung der Drohungen und merken allenfalls hinterher, dass sie einem „Nepp“ aufgesessen sind.


Was genau kann unser Essener Detektivteam für Sie tun?


Betrug ist Beauftragungsgrund Nummer 1 für unsere Detektive in Essen: Sei es im Privaten (z.B. UnterhaltsbetrugFremdgehen), sei es im Bereich Wirtschaft (KrankschreibungsmissbrauchSpesenbetrug etc.). Entsprechend erfahren und geschult sind unsere Ermittler in der Aufklärung von Betrugsfällen. Die Recherchen können unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung eingeleitet werden. Unsere IT-Forensiker verfolgen den digitalen Fingerabdruck der Erpressermails zu seinem Ursprung zurück; unsere Rechercheure ermitteln – wie oben ausgeführt – detaillierte Daten zu den Tätern. Durch Legendenbildung und Einschleusung einzelner Ermittler in Kaffeefahrten o.Ä. lassen sich die Abläufe einer solchen Unternehmung und die involvierten Personen dokumentieren – auch wenn die Organisatoren vor Ort meist nicht die tatsächlichen Drahtzieher, sondern einfache Angestellte sind.

Wenn es gewünscht ist, konfrontieren wir die Betrüger im Anschluss an die Ermittlung direkt und versuchen, sie außergerichtlich zu einer Rücküberweisung des ergaunerten Gelds zu bewegen. Da gerade Unternehmen häufig daran gelegen ist, gegen sie verübte Straftaten diskret zu behandeln, ist die Kurtz Wirtschaftsdetektei Essen sehr geübt im Erzielen gütlicher Einigungen durch Täterkonfrontation (siehe Artikel „notarielles Schuldanerkenntnis“).


Sie sind Opfer eines Bauernfängers geworden? Wir helfen.


Sind Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer von Bauernfängern geworden? Wurden Sie durch Druckausübung zu einer übereilten Vertragsunterzeichnung oder zu Kaufgeschäften genötigt und sitzen nun in der Abofalle? Möchten Sie einen Vertrag kündigen und/oder Ihr Geld zurückerhalten und kommen nicht an die Verantwortlichen heran? Dann setzen Sie sich mit unserer Privatdetektei in Essen in Verbindung. Wir beraten Sie kostenfrei über die Einsatzmöglichkeiten unserer Ermittler und können sofort für Sie aktiv werden: Recherchen, Einschleusungen und Observationen sind nur einige Methoden, mit denen wir helfen wollen, Ihnen Recht geschehen zu lassen. Die durch uns ermittelten Beweise überlassen wir Ihnen in Form eines schriftlichen Ermittlungsberichts. Zudem stehen Ihnen unsere Detektive als Zeugen zur Verfügung, sollte es zu einem Gerichtsprozess gegen die Täter kommen.

Sie erreichen uns zu Beratungs- und Einsatzzwecken per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-essen.de oder telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0201 3840 9057.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Essen

Steeler Straße 337

45138 Essen

Tel.: 0201 3840 9057

Mail: kontakt@kurtz-detektei-essen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-essen.de

 

https://www.kurtz-detektei-essen.de/2017/06/25/bauernfängerei-täterermittlung-und-überführung/

https://www.kurtz-detektei-essen.de/privatdetektive-essen/betrugsmaschen-bauernfänger/

Trenchcoat und Schlapphut? Aus dem wirklichen Leben eines Privatdetektivs | MZ-Interview mit Patrick Kurtz


Julia Rau, Journalistin der MZ, im Interview mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen:


Patrick Kurtz ist Deutschlands Vorzeigedetektiv. Der junge Unternehmer huscht von einer Fernsehsendung zur nächsten, berät sogar Filmemacher zur Authentizität eines Detektivlebens. Wie das genau aussieht, hat er MZ-Redakteurin Julia Rau erzählt.


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Patrick Kurtz ist Privatdetektiv – und sein Arbeitsleben hat mit den Darstellungen in Fernsehserien nicht viel zu tun. 

Herr Kurtz, wie wird man Detektiv?


Patrick Kurtz: „Der Detektivberuf an sich ist in Deutschland nicht geschützt; entsprechend darf jeder, der ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann, ein Detektivgewerbe anmelden. Üblicherweise hat man zuvor aber bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei oder dem Zoll Karriere gemacht. Ich habe studiert und musste mir die Fachkenntnisse für den Detektivberuf in einer Zusatzausbildung aneignen, die ich an der Sicherheitsakademie in Berlin absolviert habe. Es wäre Harakiri gewesen, ohne Ausbildung in das Gewerbe einzusteigen. Leider machen das trotzdem viele.“


Was lernt man in der Ausbildung?


Patrick Kurtz: „Das Wichtigste sind die rechtlichen Grundlagen. Wenn man gegen das Gesetz verstößt, etwa beim Datenschutz, bringt man sich und den Auftraggeber in Teufels Küche. Im praktischen Teil lernt man Observationstechniken oder auch wie man Fingerabdrücke nimmt, Spuren sichert, Abhörgeräte aufspürt und wie IT-forensische Untersuchungen durchgeführt werden.“


Sind Quereinsteiger ein Problem in der Branche?


Patrick Kurtz: „Ja, wenn sie nicht die notwendigen rechtlichen und ermittlungstechnischen Kenntnisse mitbringen. Denn dann verrichten sie zwangsläufig schlechte Arbeit und das wiederum fällt zurück auf den Ruf der ganzen Branche. Allgemein hat die Detektivbranche mit ihrer Außenwahrnehmung zu kämpfen. Allein schon durch diese vermeintlich realistischen Detektiv-Serien im Fernsehen wird bei Klienten teilweise ein Erwartungshorizont geweckt, der fernab der Realität ist. Da kommen auch mal Anfragen, ob wir – wie die Detektive im Fernsehen – Leute einschüchtern und Informationen aus ihnen herausprügeln. Wir müssen dann erklären, wie unsere Arbeit wirklich funktioniert.“


Und wie läuft die in Wirklichkeit?


Patrick Kurtz: „Normalerweise engagieren uns Klienten, weil sie einen Verdacht haben. Am häufigsten haben wir mit Betrug zu tun – privat, also zum Beispiel Untreue, aber auch in der Wirtschaft. Dort mit großer Regelmäßigkeit Krankschreibungsmissbrauch, also Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dann Hobbys wahrnehmen, die der Genesung im Weg stehen, oder während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Außerdem ermitteln wir beispielsweise bei Unterhaltsbetrug, Spesenbetrug, Diebstahl aus Betrieben oder Unterschlagung – Letzteres häufig bei Transportfahrern, die Teile der Auslieferungsware abzweigen. Doch wir werden auch in drastischeren Fällen und mit ausgefallenen Ermittlungsmethoden tätig. So im vergangenem November mit Personenspürhunden bei der Suche nach der vermissten Anja B., die vor kurzem zerstückelt in Leipzig gefunden wurde. Die Hunde hatten bei der Suche mehrfach im Bereich der Wohnung des Täters und des Fundortes der Leiche angeschlagen.“


Wenn Frau X denkt, Herr X hätte eine Affäre, was passiert dann?


Patrick Kurtz: „Zuerst grenzen wir zeitlich ein, wann Herr X dieser Affäre nachgehen könnte, sofern das der Auftraggeber einschätzen kann. Sollte es keinen konkreten Verdacht bezüglich der Tatzeit geben, müssen wir die Zielperson über längere Zeiträume observieren. Grundsätzlich nehmen wir wenig bis gar keinen aktiven Einfluss auf das Geschehen. Es kommt ganz selten zur Interaktion zwischen Detektiven und Zielperson, vielmehr sind wir passive Beobachter – anders als die Detektive im Fernsehen. Es kann sein, dass der untreue Ehepartner nach zwei Stunden mit seiner Freundin auf der Straße knutscht, dann ist der Fall abgeschlossen. Vielleicht macht er aber auch tagelang nichts Relevantes.“


Bestätigen sich solche Verdachte in den meisten Fällen?


Patrick Kurtz: „Ich würde schätzen, das ist bei uns in etwa 75 Prozent der Fälle so. Wenn der Auftraggeber dranbleibt und wir die Mittel genehmigt bekommen, längere Zeit zu observieren, bestätigt sich der Verdacht meist. Das ist natürlich auch eine Geldfrage, eine Stunde Detektivarbeit kostet 55 Euro. Wenn wir nur wenige Stunden zur Verfügung haben, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass wir etwas nachweisen können.“


Wie läuft eine Observation?


Patrick Kurtz: „Meist beginnt die Observation im Auto, doch wenn die Zielperson zu Fuß oder mit der Bahn unterwegs ist, folgen wir dementsprechend ebenfalls fußläufig. Einen ganzen Tag im Auto zu verbringen, ist keine Seltenheit.“


Und was passiert, wenn die Zielperson das Land verlässt?


Patrick Kurtz: „Dann fahren wir hinterher, sofern es der Klient wünscht. Das haben wir sehr regelmäßig. Wenn die Zielperson unerwartet zum Flughafen fährt, muss natürlich mit dem Auftraggeber geklärt werden, ob die Verfolgung fortgeführt werden soll, schließlich muss er auch die Kosten dafür übernehmen.“


Wie sammeln Sie noch Informationen, außer bei den Observationen?


Patrick Kurtz: „In der Vorbereitung auf eine Observation wird für gewöhnlich eine Onlinerecherche durchgeführt. Schwierig wird es, wenn wir nachträglich ermitteln sollen, weil etwa eine Firma vermutet, dass ein Angestellter in der Vergangenheit Spesenbetrug begangen hat. Das können wir aktuell ja nicht mehr beobachten, doch dafür gibt es unter anderem legendierte Befragungen. Eine Legende ist im Ermittlungswesen ein Vorwand, der zur Gewinnung von Informationen dient. Man gibt sich zum Beispiel als Techniker aus und sammelt in Gesprächen Informationen. Allgemein muss man sich flexibel verändern können: Wenn man auf der Baustelle observiert, erscheint man oft am besten im Blaumann, bei einer gehobenen Abendveranstaltung hingegen im Anzug. Auch kommt es vor, dass Detektive in die auftraggebenden Firmen eingeschleust werden, um in der Rolle des neuen Kollegen unauffällig Tathergänge ermitteln und persönliche Beziehungen zu Zielpersonen aufbauen zu können.“


Ist der Job gefährlich?


Patrick Kurtz: „Selten. Es gibt gefährliche Situationen, aber nicht mehr als beispielsweise für einen Elektriker. Wir hatten einmal einen Fall, bei dem eine Familie nach ihrer Tochter suchte. Als wir sie fanden, erzählte sie unter Tränen, dass sie nicht verschwunden, sondern bewusst vor ihrer Familie geflohen war, da sie um ihr Leben fürchtete. Wir haben auf ihren Wunsch die Adresse nicht weitergegeben. Die Familie war natürlich nicht begeistert und hat zwei meiner Mitarbeiter bedroht.“


Man wird als Zielperson gefragt, ob man gefunden werden will?


Patrick Kurtz: „Grundsätzlich nicht. In dem Fall handelte es sich um eine Adressrecherche ohne berechtigtes Interesse. Detektivarbeit bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Zur Legalisierung dieses Eingriffs benötigen wir einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund – das berechtigte Interesse. Ist das berechtigte Interesse bei einer Anschriftenermittlung nicht gegeben, machen wir es so, dass wir die Zielperson fragen, ob wir ihre Adresse weitergeben dürfen. Weil die Tochter aus dem genannten Beispiel volljährig war, hatte die Familie kein Recht, zu erfahren, wo sie sich aufhielt, sofern die Gesuchte das ihre Familie nicht wissen lassen wollte. Da gilt das Selbstbestimmungsrecht. Anders läuft es, wenn wir einen Schuldner suchen, denn dann gibt es ein berechtigtes Interesse und damit einen Rechtfertigungsgrund, in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson einzugreifen. Der Schuldner wird also nicht gefragt, da geht das berechtigte Interesse vor.“


Welche Fähigkeiten muss man mitbringen, um Detektiv zu sein?


Patrick Kurtz: „Man braucht Sitzfleisch und Geduld für die Observationen, muss mit Hunger, Durst, Hitze und Kälte umgehen können. Und man muss eine hohe Konzentrationsfähigkeit haben, um zum Beispiel eine Tür, aus der schon seit Stunden niemand herausgekommen ist, konstant fokussiert beobachten zu können. Auch logisches Denken ist wichtig, um Puzzleteile bei komplexen Sachverhalten zusammenzufügen. So gibt es gerade bei Wirtschaftsvergehen mitunter vielschichtige illegale Verflechtungen mit internationalen Geldgeschäften. Um die Zusammenhänge verstehen zu können, sind entsprechende kombinatorische Fähigkeiten notwendig. Für Befragungen ist es von Vorteil, wenn man sich in die Menschen hineindenken kann. Baut man sich eine Legende auf, sollte man ein guter Lügner sein, um sie glaubhaft präsentieren zu können. Nicht jeder Detektiv bringt all diese Fähigkeiten mit. So kann es sein, dass ein Ermittler ein sehr guter Observant ist, aber bei legendierten Befragungen Nervenflattern kriegt.“


Ist Detektivarbeit eine Männerdomäne?


Patrick Kurtz: „Ja, Frauen sind Mangelware. Leider, denn sie sind für diverse Ermittlungsbereiche sehr wertvoll. Neulich hatten wir einen Fall, bei dem ein Paar oft in die Sauna ging. Da ist es unauffälliger, wenn man bei der Observation in der Sauna ebenfalls als Paar auftaucht. Außerdem würden die meisten Leute eine Frau nicht so schnell verdächtigen, Detektivin zu sein.“


Originalquelle aus der MZ: www.mz-web.de/halle-saale/trenchcoat-und-schlapphut–aus-dem-wirklichen-leben-eines-privatdetektivs-26736332

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

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https://www.kurtz-detektei-erfurt.de/2017/04/26/trenchcoat-und-schlapphut-aus-dem-wirklichen-leben-eines-privatdetektivs-mz-interview-mit-patrick-kurtz/

Kindesunterhalt: Vortäuschung einer Schulausbildung | Ermittlungen unserer Detektei in Würzburg


Kein Kontakt, dafür aber Unterhaltsforderungen


Seit 21 Jahren zahlte Herr Roth (alle Namen geändert) Unterhalt für seine Tochter Caroline Frege aus Würzburg, die er nie persönlich zu Gesicht bekommen durfte, da die Kindesmutter jeglichen Kontakt von Geburt an verweigert hatte. Als die Tochter volljährig wurde, unternahm Herr Roth, der im schweizerischen Bern lebte, mehrere postalische Kontaktversuche, doch eine direkte Antwort seines Kindes blieb aus. Stattdessen teilte ihm die Mutter mit, Tochter Caroline wolle ein für alle Mal nichts mit ihm zu tun haben. Aus Herrn Roths Enttäuschung über diese Zurückweisung bildeten sich nach und nach Zweifel heraus. Zweifel, ob Caroline seine Briefe jemals erhalten hatte. Zweifel, ob sie wirklich noch zur Schule ging. Zweifel, ob sie der monatlich entrichtete Kindesunterhalt überhaupt erreichte. Denn die Mutter behauptete standhaft, dass Caroline auch heute noch – mit nunmehr 22 Jahren – eine Schule besuche, in der Wohnung der Mutter lebe, kein festes Einkommen und auch kein eigenes Bankkonto habe, weshalb der Unterhalt stets auf das Konto der Mutter überwiesen wurde. Gerade die Behauptung bezüglich des Bankkontos erschien Herrn Roth doch schon sehr eigentümlich, schließlich besitzt doch so gut wie jeder Volljährige in Deutschland ein eigenes Konto.

Aufgrund dieser fragwürdigen Punkte beschloss er, den Rat und die Dienste unserer erfahrenen Detektei in Würzburg* einzuholen. Durch Observationen der Tochter sollten wir prüfen, ob die Unterhaltsangaben der Mutter korrekt waren oder ob es sich um einen Fall von Unterhaltsbetrug handelte.


Warten auf Caro – keine Spur von der Zielperson


Die ersten drei Observationstage unserer Detektive in Würzburg wurden von einem erheblichen Problem überschattet: Weder die Zielperson Caroline Frege noch ihre Mutter traten an deren gemeinsamer Melde- und angeblicher Wohnadresse in Erscheinung. Stattdessen erkannten die Ermittler mehrfach eine alte Frau (80 Jahre oder älter) an den Fenstern der entsprechenden Wohnung des Mehrfamilienhauses. Zwar stand der Nachname von Mutter und Tochter an Klingelschild und Briefkasten, doch hierbei könnte es sich um ein gezieltes Täuschungsmanöver gehandelt haben, das dem Zweck diente, die Anschrift als postalische Zustelladresse missbrauchen zu können. Für die Ermittler ergab sich der Verdacht, dass die Zielperson gar nicht an dieser Adresse wohnte – einerseits gut für Herrn Roth, da seine Zweifel an der Ehrlichkeit der Mutter dadurch neuen Nährboden erhielten, andererseits problematisch, da die Tochter ohne bekannte Wohnadresse nicht zur Observation aufgenommen werden konnte.

Um an Carolines angeblicher Ausbildungsstätte neue Hinweise zu sammeln, teilte sich unser zweiköpfiges Detektivteam in Würzburg am dritten Ermittlungstag auf: Ein Observant blieb an der bekannten Adresse, der andere fuhr zur Schule. Doch auch dort trat die Tochter nicht in Erscheinung und es konnten keine Hinweise auf ihren Verbleib gesammelt werden. Immerhin zeigte sich die Mutter der Zielperson im Laufe des Tages an der bekannten Adresse, betrat das Gebäude mit einem eigenen Schlüssel, verbrachte eine gute halbe Stunde im Inneren, kehrte mit mehreren Briefen in der Hand zurück und fuhr wieder ab. Unsere Privatdetektive folgten ihr, doch leider parkte sie ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage, die zu einem weiträumigen Gebäudekomplex mit unzähligen Hausnummern und noch weitaus mehr Mietparteien gehörte. Da sie die Tiefgarage durch einen unterirdischen Zugang verlassen haben musste, konnten unsere Privatermittler nicht feststellen, welchen Bereich des Komplexes sie danach betreten hatte. Zwar kontrollierten sie zum Abschluss der Maßnahme sämtliche Klingelschilder, doch der Name der Mutter fand sich auf keinem davon.


Neue Adresse = neue Chance für unsere Detektive in Würzburg


In Absprache mit Herrn Roth sollte noch ein vierter Observationsversuch an der bekannten Adresse – nicht am neu ermittelten, aber kaum zu kontrollierenden Gebäudekomplex – unternommen werden. Würde Caroline dabei erneut nicht in Erscheinung treten, wäre vor weiteren Beobachtungsmaßnahmen das Ergebnis einer parallel initiierten Adressermittlung abzuwarten. Am frühen Nachmittag – kurz vor dem geplanten Observationsende – kam die Zielperson tatsächlich die Straße zur vorgeblichen Wohnadresse hinuntergelaufen. Sie betrat das Mehrfamilienhaus nicht mit einem eigenen Schlüssel, sondern klingelte bei ihrer vorgeblichen Wohnung und wurde daraufhin eingelassen. Später verließ Caroline das Haus in Begleitung der alten Dame, die mehrfach an den Fenstern der entsprechenden Wohnung gesehen worden war. Beide Frauen begaben sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Kindergarten und nahmen dort an einem Martinsumzug teil, ohne dass ein direkter Bezug der beiden zu einem der Kinder erkennbar wurde. Im Anschluss brachte die Zielperson die alte Frau zurück nach Hause und begab sich nach kurzer Verweilzeit in der Wohnung mit dem Bus zu einer anderen Anschrift in Würzburg, an der sie auch übernachtete. Ihr Name fand sich leider nicht am Klingelschild, jedoch gab es eine „WG A.R., C.F., K.R.“ – womöglich ein Hinweis auf eine Wohngemeinschaft mit Caroline Frege (C.F.) als Mitbewohnerin.

Mit wechselnden Observanten wurde die Beobachtung unserer Detektei für Würzburg bis weit in den Folgetag hinein fortgesetzt, da nun endlich die Chance gekommen war zu prüfen, ob die Zielperson

  • die Schule besuchte,
  • einer Erwerbstätigkeit nachging,
  • tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte,
  • mit ihrer Mutter zusammenlebte.

Das einzige Problem: Der Folgetag war ein Samstag.


Ereignisarm und doch erkenntnisreich


Die Aufnahme der Zielperson war somit schließlich geglückt. Um diese Chance nicht durch Sparmaßnahmen zu vertun (siehe unsere Detektivhonorare) und um sicherzugehen, dass Caroline tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte, sollte die Observation in Übereinstimmung mit Herrn Roth auch am Samstag fortgeführt werden. Wie zu erwarten war, suchte die Zielperson an diesem Tag weder die Schule auf, noch übte sie eine Erwerbstätigkeit aus. Stattdessen unternahm sie ein paar Stündchen „Shopping“ in der Innenstadt, verzehrte einen Döner und zog sich für den Rest dieses ungemütlichen Novembertages in das neue Wohnobjekt zurück. Das ist zwar nicht viel an Aktivitäten, aber der Tag gab unserer Privatdetektei für Würzburg dennoch Aufschluss über zwei wichtige Punkte:

Zum einen hatte sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Caroline dauerhaft hier aufhältig sein würde, da sie erstens abends zu dieser Adresse zurückkehrte und zweitens sich ihr ausgeschriebener Nachname am Briefkastenschild der WG im Inneren des Gebäudes fand (das unauffällige Betreten des Objekts zwecks Kontrolle des Briefkastens war unseren Ermittlern am Vortag wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich gewesen). Zum anderen hatte Caroline mit einer Bankkarte Geld von einem Sparkassenautomaten abgehoben, womit bewiesen war, dass sie mindestens die Verfügungsgewalt über ein Konto hatte bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach sogar ein eigenes besaß. Die beiden neu ermittelten Adressen von Mutter und Tochter ließen stark darauf schließen, dass beide nicht, wie gegenüber unserem Auftraggeber behauptet, zusammenwohnten. Somit handelte es sich um getrennte Haushalte, die sicherlich nicht über ein und dasselbe Bankkonto liefen.


Verstöße gegen die Informationspflicht


In den kommenden Wochen unternahmen unsere Privatdetektive in Würzburg immer wieder an unterschiedlichen Wochentagen stichprobenhafte Tagesobservationen. Hierbei stellte sich nach und nach klar heraus, dass die Zielperson

  • tatsächlich dauerhaft an der neuen Adresse wohnte,
  • das ursprüngliche Observationsobjekt regelmäßig aufsuchte, um dort die alte Frau zu besuchen,
  • tatsächlich zur Schule ging, dies allerdings nur an zwei von fünf Werktagen,
  • an den anderen drei Werktagen in einem Dienstleistungsunternehmen als Auszubildende arbeitete.

Die Mutter trat an Carolines neuer Adresse nicht ein einziges Mal in Erscheinung.

Laut geltender deutscher Rechtssprechung sind Einkünfte, die das Kind aus Erwerbstätigkeiten generiert, auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen – auch dann, wenn es sich um Auskünfte aus einer Berufsausbildung handelt. Somit führte Carolines Tätigkeit zu einer Minderung, wenn nicht sogar zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs (in Abhängigkeit von der Höhe der Ausbildungsvergütung). Die Aufnahme der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung wären dem Unterhaltszahler, also Herrn Roth, zwingend mitzuteilen gewesen. Sofern die Vorsätzlichkeit dieser Unterlassungshandlung gegeben gewesen wäre, hätte es sich um einen Betrugsfall gehandelt. Um die Vorsatzfrage zu klären, zugleich aber auch die Schuldfrage zu beleuchten (Mutter, Tochter oder beide?), unternahm unsere Detektei für Würzburg zwei weitere Maßnahmen.


Kindesunterhalt; Detektei Würzburg, Detektiv Würzburg, Wirtschaftsdetektei Würzburg 

Ein klärendes Gespräch der Detektive mit der Zielperson


Nach Beendigung der Observationsmaßnahmen holte ein Ermittler mittels Vollmacht des Auftraggebers eine Schulbescheinigung zur Zielperson ein. Die Bescheinigung bestätigte zwar den Schülerstatus – in Teilzeit/duales System –, gab jedoch keine Auskunft darüber, ob Caroline den Unterricht auch tatsächlich im erforderlichen Umfang besuchte. Viel wichtiger aber: Laut der Bescheinigung hatte die Zielperson diesen Status bereits seit über zwei Jahren inne. Das letzte Mal, dass die Mutter den Schülerstatus der Tochter bestätigt und dabei explizit ausgesagt hatte, dass Caroline kein Einkommen generiere, lag weniger als ein Jahr in der Vergangenheit. Der Vorsatz war somit gegeben, ein „versehentliches Vergessen“ der Informationsweitergabe an den unterhaltsleistenden Vater ausgeschlossen.

Da Herr Roth, wie eingangs erwähnt, vermutete, dass seine Briefe die Tochter nie erreicht hatten, war er aus der Ferne stark geneigt, die Schuld bei der Mutter zu wähnen. Deshalb gab er unseren Ermittlern die Anweisung, mit seiner Tochter über die Gesamtproblematik zu sprechen. Die Ergebnisse des Gesprächs kurz zusammengefasst:

  1. Caroline hatte niemals etwas von den Kontaktversuchen ihres Vaters erfahren.
  2. Das Verhältnis zur Mutter war seit Jahren zerrüttet. Sie lebten schon seit Carolines 17. Lebensjahr nicht mehr zusammen.
  3. Caroline erhielt keinerlei finanzielle Unterstützung von ihrer Mutter, somit auch nicht die Unterhaltszahlungen des Vaters.
  4. Da Caroline eine ausreichende Ausbildungsvergütung erhielt und schon seit dem 18. Lebensjahr immer Einkommen aus Erwerbstätigkeiten generiert hatte, hätte sie ohnehin keinen Unterhaltsanspruch mehr gehabt.
  5. Selbstverständlich verfügte sie über ein eigenes Bankkonto.
  6. Die von Caroline regelmäßig besuchte Dame an der ursprünglichen Adresse war ihre Großmutter.
  7. Sie würde ihren Vater liebend gern kennenlernen und ließ sich deshalb seine Telefonnummer geben.

Hiermit war dieser Fall für unsere Detektive in Würzburg abgeschlossen. Im Nachgang erfuhren wir noch, dass es persönliche Treffen und eine deutliche Annäherung zwischen Vater und Tochter gegeben hatte. Außerdem befand sich Herr Roth nach unserem letzten Kenntnisstand in fortgeschrittenen, über Anwälte geführten Verhandlungen über die Rückzahlung der jahrelang zu Unrecht durch die Mutter vereinnahmten Unterhaltszahlungen sowie über die dadurch verursachten Detektivkosten.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

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Betrug im Unterhalts- und Sorgerecht: gerichtsverwertbare Ermittlungen durch zertifizierte Detektive aus Frankfurt


StGb § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht


(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ausgeglichene Opferstatistik: Mütter und Väter kämpfen gleichermaßen mit dem Unterhalts- und Sorgerecht


Die obige und weitere gesetzliche Bestimmungen schützen zumindest theoretisch alltäglich viele Elternteile und ihre Kinder vor Verarmung und vor Ex-Partnern, die sich nach einer Schwangerschaft oder einer missglückten Beziehung heimlich, still und leise aus dem Leben des von ihnen gezeugten Kindes stehlen wollen und somit mitunter Mutter und Kind das Recht auf ein würdevolles Leben nehmen. In der Praxis hilft dieses Recht den betroffenen Müttern jedoch herzlich wenig, wenn ihnen die notwendigen Beweismittel für die Anspruchsbegründung fehlen oder wenn sich der Vater, der gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, seinen Verpflichtungen entzieht, indem er unbekannt verzieht.

Die andere Seite der Medaille ist gleichsam unschön: Auch wenn in den letzten Jahren Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Vätern durchgesetzt wurden, verfügen Mütter noch immer über zahlreiche Privilegien, die ihren männlichen Pendants verwehrt bleiben. Was kann ein Vater beispielsweise tun, der vermutet, dass ihn seine ehemalige Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes weiter fleißig Alimente bezahlen lässt, obwohl sie sich in einer neuen eheähnlichen Beziehung befindet, in der gemeinschaftlich ausreichend Geld erwirtschaftet wird, um das Kind zu ernähren und ihm sämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Komfort zu gewährleisten? Letztlich ist die Situation für beide Seiten suboptimal, gerade wenn es um den gerichtsfesten Beweis von Umständen geht, die für einen selbst an sich bereits klar sind.

Die IHK-zertifizierten Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt werden immer wieder Zeugen sowohl unverantwortlicher Väter, die sich der Unterhaltspflicht vollends entziehen wollen, als auch dreister Betrugsversuche von verlassenen Frauen, die – ob aus Rache, Habgier oder mangelndem Rechtsbewusstsein – alles in die Wege leiten, damit der Ex-Partner ihnen einen schönen Lebensstil ermöglicht, indem er trotz eigener Erwerbstätigkeit oder einer neuen Ehe des Unterhaltsempfängers weiterhin Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt zahlt. Im BGB ist zwar unter den Paragraphen 1570-1573 eindeutig geregelt, dass sich bei einer Erwerbstätigkeit des zu unterhaltenden Partners die Zahlungshöhe mindestens vermindert, doch scheinen immer wieder Frauen wie Männer zu glauben, ihren ehemaligen Partnern unrechtmäßig um Geld betrügen zu können. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt stehen den Opfern – egal auf welcher Seite und egal welchen Geschlechts – zur Verfügung, um solche Auswüchse von Unterhaltsbetrug gerichtsverwertbar nachzuweisen: 069 1201 8431.


Fallbeispiel: verweigerte Kindesherausgabe | Verstoß gegen die gerichtliche Sorgerechtsvereinbarung


Ralf Messel und Silke Eppstein hatten sich nur wenige Monate nach der Geburt ihrer Tochter Jana getrennt und vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommen, wobei die Tochter aber unter der Woche stets bei ihrer Mutter Silke wohnen sollte. Ralf und Silke waren beide gerade erst 18 Jahre alt, als ihre Tochter geboren wurde, sodass Silke die Schule abbrach und Ralf sich eine Ausbildung als Dachdecker suchte, um finanziell für die Tochter sorgen zu können. Obwohl es immer wieder zu Streit zwischen den beiden Elternteilen kam, funktionierte das geteilte Sorgerecht bis zur Einschulung Janas relativ problemlos; Ralf zahlte seine Alimente an Silke, die arbeitslos war und sich um die Erziehung der gemeinsamen Tochter und eines in der Zwischenzeit geborenen Babys eines anderen Vaters kümmerte, während er seine Tochter regelmäßig besuchen und sie an zwei Wochenenden im Monat mit zu sich nach Hause nehmen durfte, um mit ihr Ausflüge zu unternehmen und sich ebenfalls in ihre Erziehung einzubringen. Eine scheinbar heile Welt, die sich jedoch schnell ins Negative umkehren kann, wie die Detektive der Kurtz Privatdetektei Frankfurt immer wieder erleben.

Denn all das änderte sich schlagartig, als Vater Ralf eine neue Freundin fand, die nun sehr oft bei seinen Wochenendspaziergängen und Zoobesuchen mit Töchterchen Jana dabei war. Jana begann, zuhause immer begeisterter von Ralf, seiner neuen Freundin Marie Neuberg und den gemeinsamen Ausflügen zu berichten – bis sich Mutter Silke irgendwann weigerte, die kleine Jana an den abgesprochenen Wochenenden zu Ralf kommen zu lassen. Ralf insistierte auf seinem Recht, Jana an den Wochenenden sehen zu dürfen, doch Silke ließ sich, auch unter Androhung eines Einsatzes der Polizei, nicht beeindrucken und behauptete stets, Jana sei krank, fühle sich unwohl, sei bereits bei einer Freundin zu Besuch etc. Da inzwischen auch Mutter Silke einen festen Freund und kurz darauf Ehemann hatte, mit dem sie, so mutmaßte Ralf später gegenüber unseren Detektiven aus Frankfurt, eine heile Familie darstellen wollte, konnte sie es scheinbar nicht ertragen, zu wissen, dass ihre Tochter mit ihrem Vater und dessen Freundin schönere Tage verbringen könnte als mit ihrer eigenen kleinen Familie.


glückliches Paar mit eifersüchtiger Ex-Freundin; Privatdetektiv Frankfurt, Detektei Frankfurt
Die Kindesmutter war offenkundig eifersüchtig auf die neue Beziehung des Vaters und die glücklichen Stunden ihrer Tochter mit der „Zweitmutter“, weswegen sie widerrechtlich gegen die geltende Sorgerechtsvereinbarung verstieß. 

Trennung vom Kind? Letzte Hoffnung: Privatdetektive


Abgesehen von seiner Verzweiflung über die Weigerung seiner Ex-Freundin, ihm seine Tochter zu überlassen, schöpfte Ralf bald den Verdacht, dass er von Silke ausgenutzt wurde. Seine Eltern und seine Freunde berichteten ihm, dass sich „die kleine Eppstein“ dem Vernehmen nach mit Haareschneiden und -färben in der direkten Nachbarschaft ein gutes Zubrot zum Kindesunterhalt und zu ihren Hartz IV-Bezügen verdiente. Mutter Silke hatte ihren neuen Freund, wie erwähnt, inzwischen geheiratet; dieser war gelernter Automechaniker und ebenfalls mehr oder weniger dafür berüchtigt, mit abenteuerlichen Mitteln Autos von Halbstarken zu „tunen“ und so ebenfalls Geld beiseitezulegen.

Als sich die kleine Familie im darauffolgenden Sommer auch noch einen All-Inclusive-Urlaub in Italien leisten konnte, nachdem Silke über Monate hinweg sämtliche Gerichtstermine und Anhörungen wegen angeblicher Krankheit ihrer selbst oder der Kinder hatte verstreichen lassen, wandte sich Ralf in seiner Verzweiflung an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt. Die Ermittler sollten recherchieren, ob sich Silke und ihr neuer Ehemann nicht ausreichend Geld hinzuverdienten, um eigenständig für ihren Unterhalt zu sorgen. Für Jana wollte er natürlich weiterhin sorgen und forderte sogar das alleinige Sorgerecht angesichts der vermuteten kriminellen Anwandlungen bei Silke und ihrem Mann.


Observationen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit (illegale Beschäftigung)


Nachdem unsere Frankfurter Privatdetektive die verdächtige Familie für einige Tage observiert hatten, kamen sie mit ungeheuerlichen Neuigkeiten zu Ralf Messel: Nicht nur verdiente Silke, laut einer engen Freundin, im Monat geschätzt „mehr als 600 €“ Schwarzgeld mit ihrer Friseurtätigkeit und strich damit einen großen Teil ihrer Hartz IV-Bezüge unrechtmäßig ein, sondern auch ihr Mann hatte, ebenfalls um Arbeitslosengeld zu erhalten, unter der Hand einen Mechaniker-Job bei einer Autowerkstatt in der Nähe angenommen. Die Detektive konnten die beiden Betrüger sowohl während ihrer Wege zu den Arbeitsstätten als auch vor Ort observieren und die Tätigkeiten fotografisch dokumentieren, wodurch Ralf Messel seine Ex-Freundin nun wegen mehrfachen Betruges hätte anzeigen können.

Vater Ralf handelte wohlüberlegt und sorgte nicht etwa für die strafrechtliche Verfolgung der Mutter seines Kindes, sondern ging einen Deal mit ihr ein: Die bisherige Sorgerechtsvereinbarung wurde umgekehrt unter der Prämisse, dass Ralf das Beweismaterial unserer Detektive nicht gegen Silke verwenden würde. Folglich lebte die kleine Jana fortan bei ihrem Vater und sah ihre Mutter an jedem zweiten Wochenende – ein Umstand der auch ihrer bis dahin etwas stockenden Entwicklung zugute kam, da – wie sich im Nachhinein herausstellte – Mutter Silke nur wenig Zeit mit der Tochter verbracht, sie ständig vor dem Fernseher platziert und häufig nicht in den Kindergarten bzw. später auch nicht in die Schule gebracht hatte.


Ermittlungen in Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten durch die Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt


So erfolgreich wie in Ralf Messels Fall verläuft ein solcher Unterhalts- und Sorgerechtsstreit selten, allerdings werden die Chancen auf einen gerechten Prozess mit gerichtsverwertbaren Beweisen dramatisch erhöht. Das Kompetenzteam der Kurtz Detektei Frankfurt ist in solchen Konstellationen gerne auch für Sie als Betroffene/r im Einsatz: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de.

Auch wenn ein erster Weg zur Polizei je nach Sachlage hilfreich sein kann, besonders wenn ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil unrechtmäßig verbietet, sind der Polizei und dem Gericht ohne handfeste Beweise gegen den (mutmaßlich) widerrechtlich handelnden Elternteil die Hände gebunden. Es ist daher empfehlenswert, sich von unseren Frankfurter Privatdetektiven kostenlos darüber beraten zu lassen, wie in Ihrem speziellen Fall vorgegangen werden muss und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Kein Elternteil sollte im Umgang mit seinen Kindern und auch im Umgang mit Geld unrechtmäßig benachteiligt werden; sei es eine Mutter, die tagtäglich um den ihr zustehenden Unterhalt kämpfen muss, oder sei es der Vater, der unter Aufopferung all seiner Arbeitskraft eine Ex-Frau zu unterhalten hat, während sich diese auf seine Kosten ein schönes Leben macht.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Frankfurt am Main

Mainzer Landstraße 341

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Religionszugehörigkeit im Sorgerecht: Mutter verschleppt Kind zu religiöser Randgruppierung


Religionswahl des Kindes: Eltern entscheiden


Die Entscheidung über die Religiosität und Konfession von Minderjährigen obliegt laut einem Beschluss des OLG Oldenburg (Beschluss vom 09.02.2010, 13 UF 8/10) nicht dem Gericht und auch nicht dem Kind – sondern den Eltern bzw. jenem Elternteil, der bei getrennten Haushalten die Hauptbezugsperson des Kindes ist. Im nachfolgenden Fall der Kurtz Detektei Wuppertal lässt sich eine solche Hauptbezugsperson nicht feststellen, da beide Eltern das Sorgerecht zu gleichen Teilen ausüben und das gemeinsame Kind (12 Jahre alt) immer abwechselnd zwei Wochen in der Wohnung des Vaters und zwei Wochen im Haus der Mutter lebt.

Herr Hilden, der Kindesvater und Auftraggeber unserer Privatdetektive aus Wuppertal, ist der Überzeugung, dass seine Tochter selbst entscheiden müsse, ob sie sich einer Religionsgemeinschaft anschließen wolle und wenn ja auch welcher. Er selbst ist nicht religiös, seine Ex-Frau hingegen passionierte Anhängerin der Zeugen Jehovas. Sein Verdacht: Gegen sein Willen „schleppt“ die Mutter das gemeinsame Kind regelmäßig zu Veranstaltungen der Zeugen Jehovas, um sie frühzeitig zu diesem Glauben zu nötigen und sie fest in der Gemeinschaft zu integrieren. Unsere Detektive aus dem Bergischen Land sollen diesen Verdacht nun prüfen und ggf. gerichtsverwertbare Beweise für diese religiöse Nötigung beschaffen.


Observation am „Königreichssaal“


Vor Beginn der Observation prüft einer unserer Ermittler das Versammlungsgebäude der Religionsgruppe. Das Objekt ist kameraüberwacht. Von der Straße aus kann zum Zeitpunkt der Überprüfung gut Einsicht genommen werden auf den Haupteingang und auf den Versammlungssaal. Ob das während eines Treffens der Zeugen Jehovas ebenfalls möglich ist, wird sich zeigen.

Die Überprüfung von Mutter und Tochter soll laut Herrn Hilden zunächst direkt vor Ort an einem bekannten Versammlungstermin stattfinden. Unsere Wuppertaler Privatdetektive observieren also nicht ab der Wohnadresse, sondern erst am Zielobjekt der Zeugen Jehovas. Tatsächlich erscheint die Kindesmutter frühzeitig und gliedert sich in die 40 bis 50 Mann starke Gruppe von Gläubigen ein. Herrn Hildens Tochter hingegen befindet sich nicht in ihrer Begleitung und betritt den Saal auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Die Einsatzleitung der Kurtz Detektei Wuppertal informiert Herrn Hilden über das Ergebnis. Er werde sich in circa zwei Wochen wieder melden, wenn der nächste Einsatz laufen solle. Vorher würde eine Überprüfung keinen Nutzen bringen, da die Tochter ab übermorgen bei ihm sei.


Verschwiegene Einkünfte? Nebenermittlung.


Herr Hilden kontaktiert unsere Detektive nicht erst nach zwei Wochen, sondern bereits an dem Tag, an dem er seine Tochter von der Mutter abgeholt hat. Das Kind sei krank – schon seit Tagen. Das müsse die Erklärung dafür sein, dass sie der Veranstaltung ferngeblieben war/fernbleiben durfte. Der Auftraggeber der Kurtz Privatdetektei Wuppertal zeigte sich sehr optimistisch, dass bei der nächsten Observation „etwas herausspringen“ werde. Bis dahin sollen unsere Wirtschaftsdetektive schon einmal eine Arbeitgeberermittlungzu seiner Ex-Frau durchführen, da er sie neben der Religionsproblematik auch des Unterhaltsbetrugesverdächtigt. Dieser Verdacht wird allerdings im geringfügigen Rahmen dieser Nebenbeauftragung nicht bestätigt, da die Zielperson tatsächlich für ebenjene Firma arbeitet, die sie Herrn Hilden und dem Gericht mitgeteilt hatte.


Gottesdienst und Evangelisation – das Kind ist dabei


Als Herrn Hildens Tochter schließlich wieder bei der Mutter ist und eine erneute Zusammenkunft im Königreichssaal ansteht, setzen unsere Privatdetektive in Wuppertal erneut eine Observation der Versammlungsstätte an. Dieses Mal erscheint die Ex-Frau gemeinsam mit der gesundeten Tochter, die recht verlegen und etwas fehl am Platze wirkt. Die ganzen 105 Minuten des Predigens, Singens und Diskutierens bleibt das Kind geduldig in der ersten Reihe sitzen und lässt alles über sich ergehen. Im Anschluss an die Veranstaltung entfernen sich Mutter und Kind mit einer unbekannten männlichen Person fußläufig, während das Kfz, mit dem sie gekommen waren, auf dem Parkplatz bleibt. Unsere Privatermittler aus Wuppertal folgen – ebenfalls zu Fuß – und beobachten die weiteren Aktivitäten des Dreigespanns. Offenkundig verrichten siePredigtdienst, denn sie gehen mit Broschüren in den Händen von Haus zu Haus und versuchen, auf die Bewohner einzureden. Die meisten Angesprochenen beenden das Gespräch unverzüglich, bei anderen hingegen stoßen die Gläubigen zumindest nicht auf taube Ohren. Nach vier Stunden des Klinkenputzens trennen sich Mutter und Tochter von ihrem Begleiter und fahren zurück nach Hause.

Die Kurtz Detektei Wuppertal informiert Herrn Hilden über das Ergebnis der Observation. „Ich hab’s doch gewusst!“, ruft er in sein Telefon. „Wissen Sie, was ich jetzt mache? Ich rufe meine Ex an und frage sie, wie der Tag war und was die beiden heute unternommen haben. Wetten, dass sie mir nicht die Wahrheit erzählt?“ Wenig später klingelt es in unserem Detektivbüro in Barmen erneut: „Im Kino will sie heute gewesen sein! Die lügt, wann immer es ihr passt! Nicht sehr christlich, was?“ Herr Hilden beauftragt erneute Observationen durch unsere Wuppertaler Privatdetektive zu den drei weiteren bevorstehenden Versammlungen der Zeugen Jehovas innerhalb der beiden Wochen, in denen die Tochter bei der Mutter lebt. Jedes Mal nimmt das Kind teil, und im Anschluss an eine der Veranstaltungen folgt ein weiterer Predigtdienst („Klinkenputzen“).


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An den meisten Türen werden der unbekannte Mann und die Zielpersonen ohne Umschweife abgewiesen.


Wutrede eines besorgten Vaters im Detektivbüro


Als Herr Hilden den abschließenden Ermittlungsbericht erhält, hat er es eilig, zu seinem Auto zu kommen, um bei seiner Ex-Frau aufzuschlagen und ihr mit Klage zu drohen, wenn sie es nicht künftig unterlassen würde, das gemeinsame Kind zum Besuch religiöser Veranstaltungen zu zwingen. Am nächsten Tag kommt er noch einmal im Büro der Kurtz Detektei Wuppertal vorbei, berichtet vom gestrigen Streit mit der Kindesmutter und erläutert die Hintergründe unserer Beauftragung ausführlich:

„Das gab ein gewaltiges Gezeter. Wie kannst du mir nur einen Detektiv auf den Hals hetzen?! Und so weiter … Ich sage: Hör mal, du verarschst mich hier nach Strich und Faden und da wunderst du dich, dass ich was dagegen unternehme?! Bin ich auf der Wurstsuppe hergeschwommen, oder was? Das hört jetzt auf, sonst schick ich dir die Anwälte auf den Hals und dann kriegst du eine Unterlassungsklage! Capice? Sie hat dann irgendwann auch klein beigegeben, weil sie weiß, dass sie kein Recht dazu hat, unsere Tochter gegen ihren Willen zu so was zu zwingen!“

„Ist es denn gegen den Willen der Tochter?“, fragt einer unserer Detektive, der gerade im Büro ist, aber nicht in den Fall involviert war.

„Na aber hallo! Ich habe sehr oft mit ihr darüber gesprochen. Sie fühlt sich dort unwohl, und dieses von Haus zu Haus ziehen empfindet sie als extrem peinlich. Auf der anderen Seite will sie aber ihre Mutter auch nicht enttäuschen und erzählt mir nichts, weil meine Ex von ihr verlangt, den Mund zu halten. Früher war die nicht so – sonst hätte ich sie auch nie geheiratet. Da hat sie immer auf ihre Eltern geschimpft, die sie in diese Schiene gedrängt haben, aber heute ist sie genauso fanatisch wie die. Es ist richtig: Ich möchte nicht, dass sich meine Tochter religiöser Blödsinnigkeit, Idiotie und mit Endzeitwahnvorstellungen durchtränkter Propaganda hingibt. Wenn sie einen solchen Weg beschreiten sollte, dann doch wirklich nur aus freien Stücken und nicht weil sie in jungen Jahren dazu gedrängt wurde. Sie soll eine gute Ausbildung erhalten und ein vernünftiger Mensch werden, statt ihre Zeit mit Bibeldeutungen zu verschwenden. Wissen Sie eigentlich, was das heißt, Zeuge Jehovas zu sein? Viele von denen lehnen das Hochschulstudium ab, weil es moralisch verkommen sei oder aus sonst was für idiotischen Gründen! Bei meiner Ex-Frau war es genauso: Ihre Eltern, also Oma und Opa meiner Tochter, haben ihr das Studieren verbaut. Und was ist aus ihr geworden? Jetzt hampelt sie wie ein Bettler von Tür zu Tür und geht den Leuten mit ihrem Geschwafel auf den Geist. So etwas will ich für meine Tochter nicht!“


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Wuppertal

Werth 97

42275 Wuppertal

Tel.: 0202 528 900 63

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