Fremdgehen in der Beziehung – Interview mit Detektiv Patrick Kurtz in neuem Klett-Cotta-Fachbuch


Im März 2018 veröffentlichte der renommierte Klett-Cotta-Verlag das psychologische Fachbuch „Seitensprünge: Warum Untreue nicht zur Trennung führen muss“ der Paderborner Paarberaterin und Autorin Stephanie Katerle. Abschnitt 9 „Von Schuld, Moral und Redlichkeit“ enthält ein Kapitel (S. 122-126), das aus einem Interview der Verfasserin mit Privatdetektiv Patrick Kurtz zum Thema Untreue in der Partnerschaft besteht. Nachfolgend finden Sie eine Abschrift, die Verlinkungen und Zwischenüberschriften wurden unsererseits eingefügt und sind im Buch nicht enthalten.


Fremdgehen; Detektei Saarland, Detektiv Zweibrücken, Privatdetektiv Pirmasens
© Klett-Cotta, Stephanie Katerle 

„Berechtigte Interessen“: Interview Patrick Kurtz


„Patrick Kurtz ist Chef einer bundesweit arbeitenden Detektei mit Betriebsstellen in allen Bundesländern. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist neben Wirtschaftskriminalität auch das Aufspüren von untreuen oder vermeintlich untreuen Ehepartnern. Für seine Arbeit interessieren sich einschlägige Reality-Doku-Macher von privaten Fernsehsendern ebenso wie seriöse Tageszeitungen. Seine Interview-Liste ist lang. Wir führen das Gespräch telefonisch, er ist gerade in Leipzig unterwegs.


Wer geht häufiger fremd – Männer oder Frauen?


Stephanie Katerle: „Gibt es Geschlechterunterschiede im Grad des Misstrauens? Oder anders gefragt: Wer engagiert Sie häufiger – Männer oder Frauen?“

Patrick Kurtz: „Ich würde sagen, das ist ziemlich genau ausgewogen, 50/50. Im Allgemeinen heißt es ja, dass Männer eher untreu seien, sodass Frauen uns häufiger zu Untreueobservationen beauftragen müssten, aber in der Praxis haben wir festgestellt, dass das nicht der Fall ist. Man kann auch in den Erfolgsquoten keine wirklichen Unterschiede festmachen.“

Stephanie Katerle: „Ich habe auch inzwischen den Eindruck, dass der Mythos, dass Männer untreuer seien als Frauen, nicht so ganz stimmt.“

Patrick Kurtz: „Das kann eigentlich ja auch nicht funktionieren. Wenn man sich die Menge der anteiligen Männer und Frauen anschaut, sieht man, dass zur Untreue immer zwei gehören. Das geht in der Gesamtrechnung dann nicht ganz auf.“


Was veranlasst Menschen, Detektive auf ihre Partner anzusetzen?


Stephanie Katerle: „Wie lang haben die Kunden schon den Verdacht, dass der andere fremdgeht, bevor sie auf Ihre Dienste zurückgreifen?“

Patrick Kurtz: „Das ist ganz unterschiedlich. Es kommt auch darauf an, ob man ein konkretes Verdachtsmoment hat, aufgrund dessen man uns beauftragt. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Ehemann nach Hause kam und er hatte auffälligen Lippenstift an der Kleidung oder „roch nach einer anderen Frau“, kann das ein ganz konkreter Anlass sein, uns spontan zu beauftragen. In anderen Fällen ist es aber so, dass es einen längeren Prozess gegeben hat, dass sich etwas entwickelt, dass man das Gefühl hat, man lebt sich auseinander. Es gibt verschiedene Punkte, die einem merkwürdig erscheinen: wenn der Partner Verhaltensänderungen zeigt, wenn er sich vielleicht anders kleidet oder wenn plötzlich mehr Wert aufs Äußere gelegt, vielleicht auch mehr Sport gemacht wird. Dass heimlich und unbeobachtet vom Partner ans Handy gegangen wird, ist auch so ein Beispiel. Solche kleinen Beobachtungen können sich dann zu einem Gesamtbild zusammenfügen, das man zum Anlass nimmt, einen Detektiv zu engagieren.“


Wie oft bestätigt sich der Untreue-Verdacht bei Detektiv-Einsätzen?


Stephanie Katerle: „Wie hoch ist Ihre Trefferquote?“

Patrick Kurtz: „Wenn wir ein angemessenes Budget bekommen, sodass wir wenigstens ein paar Tage observieren können, dann etwa bei 75 % der Fälle. Unser Problem ist, dass die Leute oft sagen: „Wir gucken jetzt ein einziges Mal und bezahlen jetzt einmal solch einen Einsatz“, und wenn dann gerade in dieser Zeitspanne von oft nur wenigen Stunden nichts passiert, dann wird der Sache nicht weiter nachgegangen. Da ist es dann für mich schwer zu sagen: „Der Verdacht hat sich nicht bestätigt“ bzw. „Die Person ist nicht untreu gewesen“, weil man es einfach nur über einen viel zu kurzen Zeitraum beobachtet hat.“

Stephanie Katerle: „Dann hat der Fremdgänger einfach Glück gehabt, wenn er eben zu der Zeit nicht erwischt worden ist.“

Patrick Kurtz: „Das könnte man dann so sagen.“


Typische Feststellungen bei Untreue-Observationen


Stephanie Katerle: „Wo treffen sich Fremdgänger am häufigsten? Wo sammeln Sie die Beweise? Sind das wirklich hauptsächlich Hotels?“

Patrick Kurtz: „Was in Hotelzimmern passiert, gehört natürlich zum höchstpersönlich geschützten Lebensbereich. Darauf haben wir überhaupt keinen Zugriff. Schon allein datenschutzrechtlich haben wir da keine Befugnisse. Dementsprechend können wir nur beobachten, wenn die Personen zusammen ins Hotel hineingehen, was ja auch schon ein starkes Indiz sein kann. Gegebenenfalls sind beide sogar dem Auftraggeber bekannt, also nicht nur der Partner, sondern auch noch derjenige, mit dem der Seitensprung oder die Affäre gelebt wird, dann ist die Sache schon ziemlich deutlich. In vielen Fällen ist es aber so, dass wir die Zielperson auch auf der Straße beobachten, dass wir zum Beispiel sehen, wie der Mann die Frau abholt oder wie sie sich nach dem Restaurantbesuch verabschieden, wie sie zusammengesessen haben; solche Dinge sind viel häufiger, und dabei lässt sich natürlich auch beobachten, ob Zärtlichkeiten ausgetauscht werden. Wichtig sind immer die Begrüßung und die Verabschiedung, weil man daran sehen kann, wie die Personen zueinander stehen, wobei manche Personen in der Öffentlichkeit eher diskret sind, wenn sie ihre Partner betrügen.“

Stephanie Katerle: „Sie haben sicher schon ein feines Gespür dafür, welche Gesten verräterisch sind, die andere Leute vielleicht gar nicht sehen würden, oder?“

Patrick Kurtz: „Das mag sein, aber: Wir dürfen nie interpretieren. Wir beobachten, wir interpretieren nicht. Wir dokumentieren letzten Endes nur: „Es hat ein Kuss auf den Mund stattgefunden“, „Es hat eine Umarmung stattgefunden“ etc. Wir würden nicht sagen: „Es wirkte so, als wären die beiden extrem vertraut miteinander“. Das müssen wir dann schon konkreter belegen.“


Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten Privatdetektive bei Untreue?


Stephanie Katerle: „Was glauben Sie, haben die Auftraggeber für Motive? Geht es darum, zu beweisen: „Der oder die will mich materiell über den Tisch ziehen“, oder sind es wirklich heiße Emotionen wie Eifersucht, die dazu führen, dass Sie beauftragt werden?“

Patrick Kurtz: „Im Allgemeinen hinterfragen wir das nicht. Das sehe ich nicht als unsere Aufgabe an. Es geht nur darum, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, bevor Ermittlungen aufgenommen werden dürfen. Wir greifen ja in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson ein, und dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. Das nennt der Gesetzgeber dann berechtigtes Interesse. Das Interesse ist insofern berechtigt, als man ja in einer Gütergemeinschaft lebt, in einer Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person, in der man ja nun mal irgendwann wissen muss: „Wie geht es weiter mit meinem Leben? Wie geht es weiter mit meinen Vermögensgütern, wie geht es weiter mit meinen Lebensumständen?“ Das rechtfertigt das Interesse. Schon bei einer Lebenspartnerschaft – und bei einer Ehe sowieso.“


Der Nachweis ist erbracht – was geschieht nun?


Stephanie Katerle: „Wie reagieren die Ertappten typischerweise?“

Patrick Kurtz: „Das wissen wir meistens nicht. Wir führen die Ermittlungen zu Ende, dann bekommt der Auftraggeber den Bericht. So bekommen unsere Auftraggeber die Möglichkeit, dem Partner entweder den Bericht zu zeigen oder eben etwas anderes zu machen. Es will auch nicht jeder den Partner damit konfrontieren. Manche entscheiden sich dazu, erst einmal nichts zu tun, selbst wenn der Betrug nachgewiesen worden ist, und das weiter zu beobachten und „die Füße still zu halten“. Ich weiß nicht, ob das eine Art von Einschüchterung ist oder Angst davor, dass sich das eigene Leben einschneidend verändern könnte, auf jeden Fall macht es nicht jeder. Wir sind zwar immer froh, wenn sich Klienten im Nachhinein noch melden und erzählen, wie es weitergegangen ist, aber wir fragen da nicht aktiv nach.“


Beziehungsbuch; Detektei Saarbrücken, Detektiv Saarlouis, Privatdetektiv Völklingen
Die Autorin Stephanie Katerle ist als Paartherapeutin Expertin für Beziehungen. 

Gibt es typische Fremdgänger?


Stephanie Katerle: „Würden Sie sagen, dass es typische Fremdgänger gibt? Und wenn ja: Welche Eigenschaften haben diese?“

Patrick Kurtz: „Da gibt es schon eine Tendenz, aber die ist verfälscht, weil wir natürlich Kosten verursachen, die nicht ganz unerheblich sind. Dementsprechend können uns sowieso nur etwas wohlhabendere Leute beauftragen. Man muss schon ein geregeltes Einkommen haben, um uns bezahlen zu können, und dementsprechend ist es wahrscheinlicher, dass man das bei „älteren Semestern“ antrifft, weil man da mit größerer Wahrscheinlichkeit einen gewissen Reichtum erworben hat. Mit „ältere Semester“ meine ich hier bereits die Jahre 35 +, das ist so unsere Hauptklientel. Das ist aber nicht aussagekräftig, weil es nichts darüber aussagt, ob auch Studenten fremdgehen, wie sie fremdgehen und wie wichtig das dann auch in der innerstudentischen Beziehung ist. Bei jüngeren Leuten ist es wohl eher üblich, dass man sich auch mal einen Fehltritt verzeiht oder das sowieso schon lockerer gehandhabt wird als in einer verfestigen Beziehung, wenn man älter ist.“

Stephanie Katerle: „Spielt bei den älteren Semestern Materielles eine größere Rolle, weil man ja bereits einen gewissen Wohlstand angehäuft hat und man sagt: „Darüber möchte ich einfach Gewissheit haben?““

Patrick Kurtz: „Ganz spontan würde ich sagen, dass es grundsätzlich schon eher um das Emotionale geht. Wenn es dann schon so weit ist, dass man sich hauptsächlich Gedanken um das Materielle macht, ist der Gedanke im Kopf vielleicht schon fix, dass man die Trennung herbeiführen und nur noch Beweise sammeln möchte. Die sollen einem dann nur Argumente liefern, die im Unterhaltsstreit weiterhelfen könnten.“

Stephanie Katerle: „Herr Kurtz, ich danke Ihnen für das Gespräch.““


Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland

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Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier auf der Website von Klett-Cotta.

Mutterschutzmissbrauch | Mutterschutzbetrug


Schwangerschaftsbetrug – perfide Variante des „Krankfeierns“


Im Kampf um ein paar zusätzliche Freistunden und -tage sind der Fantasie vieler Arbeitnehmer/innen keine Grenzen gesetzt: Es wird getäuscht, gelogen und gefälscht, was das Zeug hält, um vom Arbeitgeber unrechtmäßig arbeitsfreie Zeit zu erschwindeln. Während Krankheitsvortäuschungen die gängigste Praxis sind, durch Betrug Freizeit zu erschleichen, handelt es sich beim Mutterschutzmissbrauch um eine recht ungewöhnliche und besonders unmoralische Art, von der Arbeit beurlaubt und weiter bezahlt zu werden. Angestellte Frauen täuschen dabei ruchlos eine Schwangerschaft vor, fälschen ärztliche Attests und Blutuntersuchungen und lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt nach Hause schicken. Unsere Privatdetektive aus Saarbrücken können von Arbeitnehmerinnen berichten, die mit weiter Kleidung, vorgetäuschter Übelkeit und Kissen unter den Kleidern Kollegen und Vorgesetzte glauben machen wollten, sie seien schwanger.

Wenn eine solche Scheinschwangerschaft vorliegt, ist stark anzunehmen, dass die Betrügerin generell wenig oder keine Hemmungen hat, Arbeitgeber und Kollegen zu belügen. Wer solche perfiden Mittel anwendet, verstößt mit Sicherheit nicht zum ersten Mal gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Größere Rücksichtnahme der Kollegen, kleine Gefälligkeiten hier und da, ein zugedrücktes Auge vom Chef, wenn Frau mal wegen Übelkeit und Unwohlsein früher nach Hause gehen möchte – all das ist nur die Spitze des Eisbergs. Eine Vertrauensbasis kann unter diesen Bedingungen nicht mehr existieren, weshalb eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Doch wie gehen die scheinbar Schwangeren mit dem Fehlen eines echten Babys um? Vorwände wie Adoptionen, Fehlgeburten etc. erlauben es den Täterinnen oftmals, nach langer Krankschreibung unter Fortzahlung des Lohns wieder in den Job einzusteigen, ohne dass auch nur eine Person im Betrieb etwas von der begangenen Tat des Mutterschaftsbetrugs ahnt. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Saarbrücken sind in der Lage, bei zweifelhaften Schwangerschaften zu überprüfen, ob es sich um Vortäuschungen zum Schaden des Arbeitgebers handelt: 0681 6029 0010.


Anzeichen für eine Schwangerschaftsvortäuschung


Wenn eine Mitarbeiterin verlauten lässt, dass sie ein Kind erwartet, setzt für gewöhnlich eine Parade an Gratulationen und Hilfsbekundungen durch Kollegen und Vorgesetzte ein, auch wenn eine Schwangerschaft Arbeitsausfälle, die Organisation einer Vertretungskraft und Umverteilungen von Aufgaben bedingt. Niemand würde damit rechnen, dass eine Kollegin eine Schwangerschaft vortäuscht, um finanzielle Vorteile oder mehr Freizeit zu erhalten. So traurig und ein Stück weit absurd eine solche Schwangerschaftsvortäuschung auch ist, passieren derlei Fälle doch immer wieder. Entsprechend müssen Arbeitgeber mit Blick auf ihre Personalkapazitäten und Finanzen leider auf Auffälligkeiten achten, um nicht übervorteilt zu werden. Verhält sich die Schwangere untypisch, raucht sie zum Beispiel weiter, hebt sie schwere Gegenstände und zeigt allgemein kaum Veränderungen im Verhalten, kann dies auf eine Täuschung hindeuten, muss es aber auch nicht. Während einige Schwangere übervorsichtig sind und kein einziges Risiko eingehen, gibt es andere, die weiter rauchen, Alkohol trinken und im Fitnessstudio schwere Gewichte heben. Ob eine Schwangere einfach nur unvernünftig ist oder ob eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft vortäuscht, klären unsere Detektive aus Saarbrücken gerichtsverwertbar.

Auf Wunsch des Auftraggebers observieren wir mutmaßliche Schwangerschaftsbetrügerinnen im Betrieb, beim Außendiensteinsatz und in ihrer Freizeit. Dabei dokumentieren unsere Ermittler beispielsweise, ob die Verdächtige regelmäßig zum Frauenarzt geht und sich schwangerschaftsgemäß verhält oder ob sie bspw. während einer Krankschreibung oder in der Mutterschutzzeit in den Urlaub fährt, nachts in Diskotheken feiert oder im Freizeitpark Achterbahn fährt. Durch die Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb kann auch während der Arbeitsverrichtung geprüft werden, ob sich die Schwangere gehen lässt, übermäßig viel entspannt und Aufgaben nicht ausreichend erfüllt. Eine Schwangerschaft bringt zwar viele Strapazen mit sich, jedoch muss eine Schwangere, die nicht krankgeschrieben ist, ihre Aufgaben in den vorgegebenen Zeiträumen gleichwohl erledigen. Der Arbeitgeber kann bei einem begründeten Anfangsverdacht also durch unsere Detektei im Saarland feststellen lassen, ob die Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ihren Zustand zu ihrem eigenen (vermeintlichen) Vorteil vortäuscht.


Gesetzesmissbrauch: der Kündigungsschutz für Schwangere


Gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere: 

„Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“

Dadurch erscheint der Schwangerschaftsstatus für manche Frauen nicht emotional, sondern aus kalkulierten arbeitstechnischen Beweggründen verlockend. Vielleicht hat der Chef bereits angekündigt, Angestellte entlassen zu müssen, oder eine Abmahnung ausgesprochen, durch die die betroffene Frau fürchten muss, in Kürze gefeuert zu werden. Trotzreaktionen auf Abmahnungen oder auch auf ordentliche Kündigungen sind den meisten Arbeitgebern sicherlich hinreichend bekannt; als Klassiker ist hierbei der Spruch „dann lasse ich mich eben krankschreiben“ zu nennen. Auf diese Weise werden Kündigungsfristen skrupellos zuhause ausgesessen oder drohende Kündigungen umgegangen, denn wer krankgeschrieben ist und nicht zur Arbeit erscheint, kann natürlich auch keine Verfehlungen wiederholen, wegen derer er oder sie bereits abgemahnt wurde. Vielleicht begehen die Täter diese Betrugsdelikte, um der Geschichte schnell entkommen und bereits eine neue Stelle finden zu können, sodass sie gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit hineinrutschen.

So oder so hat der Arbeitgeber ein Interesse daran herauszufinden, ob seine Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Dies wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Saarbrücken erledigt, indem wir sämtliche beobachteten und recherchierten Hinweise in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichtes dokumentieren: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.


Mutterschutzbetrug; Detektei Saarbrücken, Detektiv Saarland, Privatdetektiv Saarbrücken 

Detektiv-Observation bei Schwangerschaftsvortäuschung


Erleben Sie Ihre angeblich schwangere Angestellte als weiterhin exzessive Raucherin? Hat sie eine Vorgeschichte mit auffällig häufigen und verdächtigen Krankschreibungen? Oder sollte ihr gekündigt werden, woraufhin sie zeitnah eine plötzliche Schwangerschaft verkündet? Sollten Sie sich in einem der hier beschriebenen Beispiele oder in einer ähnlichen Situation wiederfinden, die einer diskreten Klärung bedarf, dann setzen Sie sich kostenfrei mit der Kurtz Detektei Saarbrücken in Verbindung. Wir beraten Sie über unsere Überprüfungs- und Nachweismöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen einen Plan zur Vorgehensweise; ob die Verdächtige zu observieren ist, ein Detektiv in Ihren Betrieb eingeschleust werden soll oder andere Recherchen durchzuführen sind, entscheiden wir gemeinsam unter Abwägung aller Umstände: 0681 6029 0010.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland

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