Verstöße gegen Handwerksordnung und Wettbewerbsrecht: Auftrag von Unternehmerverbund an Kurtz Detektei Köln


Mangelnde gegenseitige Loyalität in Firmenverbund?


Ein Unternehmerverbund, unter dessen Schirm sich diverse Firmen, vorrangig Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zusammengetan hatten, trat an die Kurtz Detektei Köln heran, weil der Verdacht bestand, dass sich eines der Mitglieder wettbewerbswidrig gegenüber einem anderen verhielt. Konkret lag die Vermutung einer vertragswidrigen Abwerbung und Beschäftigung von Nachunternehmern vor, die auf Baustellen in und um Gummersbach im Oberbergischen Kreis tätig sein könnten. Zudem erschien die Einstufung der betreffenden Arbeiter als Subunternehmer sozialversicherungstechnisch höchst fragwürdig, und noch dazu vermutete unser Auftraggeber Herr Knapsack Verstöße gegen die Handwerksordnung, weil die zu überprüfende Firma bei der zuständigen Handwerkskammer nicht für Vollhandwerk zugelassen war, offenbar jedoch entsprechende Tätigkeiten ausführte.

Diese drei Verdachtsmomente waren bereits so konkret, dass die Beauftragung unserer Detektive in Gummersbach weniger der Aufklärung und vielmehr der Erlangung gerichtsverwertbarer Beweise diente. Denn, das sei dazu erwähnt, Herr Knapsack, als Vertreter des Unternehmerverbundes, hatte schon vor der Beauftragung der Kurtz Wirtschaftsdetektei Köln die fraglichen Nachunternehmer persönlich auf einer Baustelle des Zielunternehmens angetroffen.


Symbiose; Detektei Gummersbach, Detektiv Gummersbach, Privatdetektiv Gummersbach
Sinn eines Unternehmerverbundes ist es für gewöhnlich, sich so tief miteinander zu verwurzeln, dass effiziente Zwecksymbiosen zum gegenseitigen Nutzen entstehen – jedoch auch zur Absicherung voreinander.

Vielzahl an Vorinformationen erleichtert Detektiv-Ermittlungen


So kompliziert wie sich das Fallgeflecht aus mehreren Firmen, Zielpersonen, Verdachtsmomenten und einem Verbund an der Spitze anhören mag, so simpel gestaltete sich letztlich die Ermittlungsarbeit an diesem Sachverhalt, einfach weil so viele Punkte, die sich normalerweise als Variablen darstellen, bereits bekannt waren. Einer dieser Punkte bestand darin, dass die drei Zielpersonen, die übrigens alle aus Rumänien stammten, nach Kenntnis Herrn Knapsacks noch immer in derselben Arbeiterwohnung hausten wie während ihrer Beschäftigung für das andere Unternehmen seines Firmenverbundes. Die Adresse dieser Wohnung diente auch als erster Ansatzpunkt unserer Wirtschaftsdetektive in Gummersbach: Um fünf Uhr morgens am ersten Observationstag fuhren die beiden eingesetzten Ermittler an der Wohnadresse vor und stellten zur Beobachtung ab. Die Rollläden waren zu diesem Zeitpunkt noch geschlossen, auf der Terrasse hingen Arbeitshemden an einer Wäscheleine. Da bis sieben Uhr dreißig keine relevanten Aktivitäten zu beobachten waren, verlegte einer der beiden Observanten seine Position zur bekannten Baustelle und später – weil auch dort nichts geschah – zur verdächtigten Firma. Zwar konnte der Detektiv dort Arbeitsgeräusche aus den Fertigungshallen vernehmen, doch ergaben sich keine konkreteren Hinweise auf die Anwesenheit der Zielpersonen. 

Um einem neuen Ansatz eine Chance zu geben, kehrte unser Privatdetektiv nach Gummersbach zur Wohnadresse zurück und übernahm dort die Observation, während sein Kollege eine legendierte Befragung von Anwohnern vollzog.


Anwohnerbefragung bestätigt Wohnstatus der Zielpersonen


Wie vormittags an Werktagen üblich, erfolgte in den meisten Haushalten keine Reaktion auf das Klingeln des Ermittlers, doch in einem Mehrfamilienhaus zwei Häuser von der Wohnadresse entfernt hatte der Detektiv gleich mehrfach Glück – drei männliche Personen aus unterschiedlichen Wohnungen bestätigten unserer Detektei in Gummersbach unabhängig voneinander die folgenden Eckpunkte:

  • Bei den Bewohnern der Zieladresse handele es sich um „Arbeiter“ aus Rumänien.
  • Man treffe sie auf dem Weg zu und von ihrer Arbeit stets zu Fuß an, obwohl sie Fahrzeuge besäßen.
  • Sie arbeiteten für die Zielfirma der vorliegenden Ermittlungsbeauftragung.
  • Sie seien schon länger vor Ort bekannt und hielten sich, abgesehen von den Weihnachtsfeiertagen, dauerhaft an ihrer Adresse in Gummersbach auf.

Einer der drei Befragten gab zudem an, das Gespann noch am Vortag gesehen zu haben.

Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Herr Knapsack setzten unsere beiden Detektive in Gummersbach die Observation der Wohnadresse fort. Jedoch geschah bis zum späten Nachmittag nichts Sachrelevantes mehr. Dann jedoch fuhr ein Fahrzeug mit rumänischem Kennzeichen vor, zwei männliche Personen mit leichtem Reisegepäck sowie in neutraler Kleidung stiegen aus und begaben sich in das Wohnobjekt, in dem kurz darauf die Rollläden hochgezogen wurden. Die dritte Zielperson konnte nicht festgestellt werden. Das Ganze machte den Anschein, als ob wir für unseren Observationstermin ausgerechnet einen Ruhe-/Anreisetag erwischt gehabt hätten. In Absprache mit Herrn Knapsack wurde die Beobachtung gegen achtzehn Uhr eingestellt.


Man on Intercom; Detektei Köln, Detektiv Köln, Privatdetektiv Köln
Befragungen sind bei Detektivermittlungen oft nur eine Ausweichoption, da sie mehr Aufmerksamkeit erregen als professionell durchgeführte Observationen.

Ein indirektes Detektiv-Gespräch mit einer Zielperson – auf Rumänisch


Da Herrn Knapsack nur ein begrenztes Budget für die Aufklärung der an seinen Unternehmerverbund gemeldeten Missstände zur Verfügung stand, wechselte die Kurtz Detektei in Gummersbach ihren Ansatz für den nächsten Einsatz: Nicht Observationen sollten größere Klarheit verschaffen, sondern eine weitere legendierte Befragung – dieses Mal der Zielpersonen persönlich. Hierfür wurde ein (den Zielpersonen unbekannter) in Deutschland lebender rumänischer Staatsbürger als Komplize gewonnen und genauestens instruiert, sich den Zielpersonen in Begleitung eines Ermittlers anzunähern und ihnen per Gespräch Informationen zu entlocken. Die Hoffnung, dass sich die rumänischen Arbeiter zugänglich zeigen würden, erhielt bei der Annäherung an ihr Wohnobjekt zusätzliche Nahrung, denn im Eingangsbereich prangte unverblümt ein Firmenschild des verdächtigten Unternehmens, auf dem zudem auch noch die Namen der drei Zielpersonen verzeichnet waren. Einer der drei Männer befand sich gerade hinter dem Haus und wusch dort ein Fahrzeug mit rumänischem Kennzeichen. Der Komplize unseres Detektivs in Gummersbach sprach die Zielperson auf Rumänisch an und erklärte, auf der Suche nach einer Unterkunft zu sein, da er hier in der Gegend bald auf Montage gehen werde. Die (freundliche) Unterhaltung dauerte gut fünf Minuten an. Nach der Verabschiedung fasste unser Komplize das Gespräch für unseren Kölner Detektiv einmal auf Deutsch zusammen:

Die Zielperson hatte offen angegeben, schon seit Jahren in Gummersbach und Umgebung tätig zu sein und auch dass es sich bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber um die Zielfirma handelte, für die das Dreiergespann bereits seit circa einem Jahr tätig sei. Selbst eine konkrete Beschreibung ihrer Tätigkeiten konnte unser Komplize der Zielperson entlocken. Angesichts dieser Erkenntnisse würde unser Informant als wichtigster Zeuge fungieren, sollte die Angelegenheit vor Gericht gehen. Die Einsatzleitung unserer Wirtschaftsdetektei für Gummersbach informierte Herrn Knapsack über die Erkenntnisse aus der Befragung. Dieser zeigte sich so zufrieden, dass er den Auftrag beendete. Zwar erschien es der Detektei Kurtz ratsam, die erlangten Ergebnisse durch weitere Befragungen und Observationen zu festigen, doch der Unternehmerverbund hatte auch mit dem bis hierhin Ermittelten hinreichend Anlass zur Durchsetzung der Vertragsstrafe aus seinem Vertrag mit dem Zielunternehmen.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Köln

Krummer Büchel 12

D-50676 Köln

Tel.: 0221 4558 0377

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-koeln.de  

Web: https://www.kurtz-detektei-koeln.de

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Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.


Was Detektive alles dürfen – und was nicht


In Deutschland sind Persönlichkeitsrechte ein sorgsam geschütztes Gut. Dabei reicht die grundsätzliche Freiheit des Einen immer nur so weit, wie sie die des Anderen nicht einschränkt. Besteht ein Interessenkonflikt, wird die Rangfolge der Rechte in Form einer Güterabwägung festgelegt. Daraus ergibt sich für die Detektivarbeit in Deutschland, dass fast immer ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen muss, bevor Privatermittler wie die Kurtz Detektive Köln eingeschaltet werden können. Denn fast jede Ermittlung greift in Persönlichkeitsrechte ein.

Folglich können Sie einen Privatdetektiv in aller Regel nicht ohne triftigen Grund engagieren. So ist es beispielsweise nicht möglich, den oder die Ex nach einer Trennung beschatten zu lassen, um herauszufinden, was der ehemalige Partner jetzt so treibt. Haben Sie noch Interesse an einem früheren Partner, sind Sie mit den Tipps auf Seiten wie exzurueckexperte.de besser beraten. Befürchten Sie jedoch, dass Ihr Partner fremdgeht, liegt ein begründeter Verdacht vor, dass durch das Handeln Ihres Lebenspartners Ihre persönlichen Interessen verletzt werden. In diesem Fall ist die Auflage des berechtigten Interesses erfüllt und die Kurtz Detektei Köln wird gern für Sie tätig: 0221 4558 0377.


Keine Spezialrechte für Detektive in Deutschland


Selbst wenn das berechtigte Interesse gegeben ist, haben unsere Kölner Privatdetektive keine Sonderrechte bei der Observation von Zielpersonen. So dürfen wir beispielsweise keine Telefone anzapfen oder Spyware auf einem Smartphone installieren. Auch das Knacken von Schlössern oder das Montieren von Peilsendern an Autos für die Erstellung von Bewegungsprofilen sind nicht gestattet. Professionell ausgebildete und integre Detektive gewährleisten die Wahrung dieser Grenzen. Denn diese bilden die Grundlage für den hohen Beweiswert, den detaillierte Dokumentationen von Ermittlungen vor Gericht idealerweise haben.

Diese Beweiskraft ist besonders im Falle einer Scheidung und der Klärung von Unterhaltsfragen von großer Bedeutung. So können unsere Detektive aus Köln bei Unterhaltsbetrug beispielsweise nachweisen, dass der Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt und somit unterhaltsrelevante Angaben verschweigt. In diesem Fall erlischt nämlich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (siehe § 1579 Abs. 2 BGB und §§ 1364ff. BGB).


Videoüberwachung Badewanne; video surveillance bathtub; Detektiv Köln, Detektei Köln
Detektive in Deutschland verfügen über keinerlei Sonderrechte. Entsprechend ist der geschützte höchstpersönliche Lebensbereich selbstverständlich tabu, und niemand muss sich sorgen, beim Baden von einem Privatermittler gefilmt zu werden.

Aufdeckung verschwiegener Vermögenswerte bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten


Im Rahmen eines gerichtlichen Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich beide Ehepartner ihre Vermögenssituationen offenlegen. Allerdings kommen nicht immer alle Parteien ihrer Mitteilungspflicht nach. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen bestehen, kann die Kurtz Privatdetektei Köln dabei helfen, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Expartners aufzudecken. 

Dazu zählt der Nachweis unter anderem von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten, verschwiegenen Erbschaften oder erfolgreichen Finanzgeschäften. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der (Ex-)Partner einer gravierenden Verfehlung (z.B. des Ehebruchs) schuldig gemacht hat, kann es sinnvoll sein, professionelle Ermittler mit der Beschaffung von Beweismaterial zu beauftragen, da die Unterhaltspflicht hiervon durchaus betroffen sein kann. In sehr vielen Fällen besteht Anspruch auf eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite. Gern beraten wir Sie unverbindlich unter der 0221 4558 0377 oder auch per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-koeln.de.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Köln

Antoniterstraße 17

D-50667 Köln

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