GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.


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Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, z.B. von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

 

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2018/03/29/gps-tracking-gps-überwachung-ist-das-legal/

Diskriminierung und Mobbing im Betrieb


Durch Mobbing gegen Einzelne leidet die gesamte Firma


Oftmals ist die Zufriedenheit und daraus resultierend auch die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern in Betrieben durch Diskriminierung und Mobbing seitens der Arbeitskollegen und Vorgesetzten stark eingeschränkt. Das betrifft zwar hauptsächlich die Opfer dieser Diskriminierungen, die an seelischen Problemen, Angstzuständen und – nach Erfahrung unserer Detektive in Nürnberg – daraus folgenden körperlichen Erkrankungen leiden können, doch auch für den Arbeitgeber hat ein solches Mobbing langfristige Folgen: Seine Angestellten arbeiten schließlich nicht so zusammen, wie es eine gute Firmenpolitik vorschreiben und der gute Umgang miteinander gebieten würden; dadurch wiederum erfolgt eine negative Beeinträchtigung von Umsatz und Wachstum.

Nicht von ungefähr kommt daher auch der zweijährlich vergebene „Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur“ des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg, das mit dieser Ausschreibung Initiativen rund um die Verbesserung der Arbeitsatmosphäre und die Unterstützung der Menschenrechte fördert, darunter zum Beispiel Gleichberechtigung, Inklusion ausländischer und behinderter Angestellter, gesellschaftliches Engagement, Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit etc. Auch die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg sind stets bemüht, sowohl privaten Klienten, die wegen Mobbing oder Diskriminierung Hilfe benötigen, als auch Arbeitgebern, die Diskriminierungen unterbinden, mögliche Übeltäter ertappen und entlassen möchten, beizustehen und mit ihnen und für sie ein verbessertes Arbeitsklima zu schaffen: 0911 3782 0154.


Mobbing – schon längst kein Ausnahmefall mehr


Wie die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg aus langjähriger Erfahrung mit ihren Klienten bestätigen können, ist das Thema Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz schon längst keine Seltenheit mehr. Laut zweier im Jahr 2016 erhobener Statistiken (persönlich erlebtes Mobbing und Mobbing am Arbeitsplatz) ist immerhin jeder siebte Berufstätige (15 %) Opfer von Mobbing geworden, wobei dieses sich am häufigsten durch das Vorenthalten wichtiger Informationen (63 %) und das Schlechtmachen vor anderen (62 %) äußerte. Die Klienten der Kurtz Detektei Nürnberg berichteten außerdem, wie auch 56 % der für die Statistik Befragten, von Lügen, die im Betrieb über die eigene Person verbreitet wurden, sowie ein „In-die-Falle-tappen-lassen“ vonseiten der Kollegen, zudem ein „Ins Messer laufen lassen“ bei immerhin 53 % der befragten Berufstätigen. Kaum einer dieser Betroffenen trägt diese Probleme schlussendlich in das Büro des Chefs, erst recht nicht, wenn auch höhergestellte Kollegen oder Vorgesetzte in das Mobbing oder die Diskriminierung involviert sind.


Weder Diskriminierung noch Mobbing sind Lappalien


Gerade die Leiter betroffener Betriebsstätten sollten sich über die bereits erwähnten negativen Auswirkungen von Diskriminierung und Mobbing auf die Arbeitsmoral und die Produktivität der Belegschaft bewusst werden: Wie der Mobbing-Report der Bundesregierung ergab, wird der Wirtschaft durch Mobbing jährlich ein Schaden von 15 bis 25 Milliarden Euro verursacht, nicht zuletzt durch nachlassende Arbeitsleistung, aber hauptsächlich durch aus Mobbing und Diskriminierung resultierende Krankschreibungen betroffener Arbeitnehmer, deren psychische Probleme und Sorgen sich auch körperlich äußern und zu Burn-Outs oder Arbeitsunfähigkeit führen können.

So werden nicht nur unsere Privatdetektive aus Nürnberg für die Dokumentation regelmäßig stattfindender Diskriminierungen oder Mobbingattacken von den betroffenen Arbeitnehmern eingesetzt, sondern auch unsere Wirtschaftsdetektive, die den Unternehmensführungen ihre Dienste zur Ergreifung der Schuldigen anbieten. Die Möglichkeiten beider Detektivgruppen sind dabei vielseitig: Von einer einfachen Dokumentation schriftlicher Übergriffe wie diskriminierender Emails über eine ggf. zulässige Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Mikrofonen oder Kameras bis hin zur Einschleusung eines Detektivs zur direkten Observation und Dokumentation des Mobbings und vielem anderen kann dabei Gebrauch gemacht werden.


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Mitarbeiter, die gegen den Strom schwimmen, zählen oft zu den wichtigsten Ideengebern und Katalysatoren in Unternehmen, allerdings ecken sie häufig auch an. Werden ihre Initiativen verlacht, statt gefördert, kehrt sich der Effekt ins Gegenteil um.

Opfer ist nicht automatisch das „schwache Geschlecht“


Entgegen der landläufigen Annahme, Mobbingopfer seien größtenteils weiblich, lautet die Expertenmeinung in der Literatur, dass „von einer vergleichbaren Betroffenheitsquote beider Geschlechter ausgegangen“ werden kann. Der Mobbing-Report der Bundesregierung kommt nach einer repräsentativen Telefon-Umfrage jedoch zu dem Schluss, dass 75 % mehr Frauen als Männer betroffen sind. Die Bundesregierung sieht zwar ein Paradoxon in der hohen Zahl weiblicher Betroffener angesichts der geringen Frauenquoten, eigentlich müsste aber genau andersherum argumentiert werden: Erst durch die bisher nur bedingt stattfindende Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen im Arbeitsleben entsteht Mobbing in dieser massiven Form gegen das vermeintlich schwache Geschlecht, denn männliche Täter können sich in ihrer zahlenmäßigen Dominanz sicherer fühlen als Frauen, die sich in der Unterzahl wiederfinden.

Der Eindruck, Frauen seien die häufiger betroffenen Opfer von Diskriminierungen und Mobbing am Arbeitsplatz resultiert vermutlich aber auch daraus, dass die Hemmschwelle von Frauen, sich externe Hilfe zu holen, niedriger ist als die der Männer, wodurch mehr Frauen von Institutionen erfasst werden. Die Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg und Franken kann diesen Eindruck bestätigen, da auch sie häufiger mit Anfragen weiblicher Klienten zu tun hat. Der Leidensdruck dürfte bei beiden Geschlechtern jedoch der Gleiche sein: Jeder vierte Betroffene wird täglich, jeder dritte mehrmals die Woche gemobbt, was kaum einer einfach wegstecken kann, besonders dann nicht, wenn ein Vorgesetzter der Mobber ist – und das sind im Mobbing-Report der Bundesregierung besorgniserregende 38,2 % der Fälle.


Aus der Spirale entkommen – Nürnberger Detektive helfen


Die Folgen von Mobbing sind „on top“ zu den offensichtlichen psychischen (und möglichen physischen) auch weiterführend von großem Ausmaß für den betroffenen Mitarbeiter, die Betriebsstruktur und die finanziellen Einbußen des beschäftigenden Unternehmens: Mobbing hat oft einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens oder sogar eine (un-)freiwillige Kündigung zur Folge, was für die betroffene Person Segen oder Fluch (mitunter auch beides zugleich) bedeuten kann; hinzu kommt, dass sich 43,9 % der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befragten Mobbingopfer mindestens einmal wegen der Mobbingfolgen krankschreiben lassen mussten (darunter 20,1 % mit einer Krankheitsdauer länger als sechs Wochen).

In jedem Fall sind Betroffene dazu angehalten, sich entweder dem nächsthöheren Vorgesetzten (hierarchisch über dem Mobber), dem Betriebsrat oder unseren Wirtschaftsdetektiven aus Nürnberg anzuvertrauen, damit diese die notwendige Dokumentation des Mobbings oder der Diskriminierung vorlegen können und somit den Opfern eine gerichtsverwertbare Argumentationsvorlage gegenüber den Mobbern zur Verfügung stellen. Doch auch die Unternehmensführung sollte sich bewusst werden, dass der Erfolg der Firma nicht auf dem Rücken Einzelner ausgetragen werden kann, die als Kollateralschäden leiden müssen. Um das eigene Unternehmen vor finanziellen Rückschlägen zu schützen, sollten sich die Verantwortlichen darüber im Klaren sein, dass die Beseitigung von Mobbing im eigenen Betrieb von unschätzbarem Wert ist – die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg stehen tatkräftig zu Ihrer Seite: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

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Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

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