Einmietbetrug | Mietnomaden in der Schweiz


Grosse Schäden durch zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter


Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 „Betrug“ des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.

Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.


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Sie sind Immobilieneigentümer und haben auf Ihrem Rechner auch schon einen extra Ordner für säumige Mieter? Dann könnte Ihnen der nachfolgende Text weiterhelfen. 

Mietnomaden, ein Sonderfall des Einmietbetrugs


Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.

Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in ZürichLausanneGenf und der gesamten Schweiz.


Ermittlungsmöglichkeiten der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz


Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich „nur“ in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.

Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.


Schwierige Mietvertragskündigung in der Eidgenossenschaft: Schweizer Ermittler raten zu vorsorglichen Mieterüberprüfungen


Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.

Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für BernGraubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:

  1. Lassen Sie sich Lichtbildausweise der neuen Mieter zeigen und prüfen Sie diese auf Echtheit (optische und haptische Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Abgleich der Lichtbilder mit den realen Personen).
  2. Geben Sie nie den Zugang zum Mietobjekt heraus, solange die Kaution nicht eingezahlt wurde.
  3. Fordern Sie Mietinteressenten auf, Ihnen eine Bonitätsbescheinigung zukommen zu lassen.
  4. Hinterfragen Sie Angaben des Mieters zu seiner Miethistorie, seinem Lebenslauf und seinem Arbeitsverhältnis kritisch. Viele Menschen haben keinerlei Skrupel, Gutgläubigkeit auszunutzen!

Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.


Schweizer Franken; Privatdetektei St. Gallen, Wirtschaftsdetektiv Freiburg, Detektei Genf
Wohnungsschlüssel sollten nie vor der Einzahlung der Kaution (+ der ersten Monatsmiete) herausgegeben werden. 

Beauftragung unserer Schweizer Privatdetektei


Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.


Verfasserin: Maya Grünschloss  

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2018/02/04/einmietbetrug-mietnomaden-in-der-schweiz/

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/wirtschaftsdetektei/mieterüberprüfung-schweiz/

Mietschulden: Adressermittlung durch Observation der Mieterin beim Auszug in Pulheim


Keine Miete, keine Wohnung


Frau Much, bislang Mieterin der Klientin unserer Detektei in Pulheim* (Rhein-Erft-Kreis), trotzte, weil ihre Vermieterin es tatsächlich gewagt hatte, ihr nach drei Monaten ohne Mietzahlung das Wohnverhältnis fristlos zu kündigen. Wer trotzt, sieht sich häufig moralisch im Recht. Und so fand es Frau Much nur rechtens – und dazu natürlich überaus clever –, der Vermieterin nicht ihre neue Wohnanschrift mitzuteilen. Diese könne selbst zusehen, wie sie ihre Forderungen adressieren wolle.

Womit Frau Much nicht gerechnet hatte: Ihre Vermieterin sah in der Tat selbst zu, die Anschrift zu erhalten, indem sie unsere Detektive in Pulheim beauftragte (0221 4558 0377), die Mieterin beim Auszug aus dem Objekt zu observieren und ihr zur neuen Adresse zu folgen. Die anfallenden Detektivkosten würden im Anschluss an die Maßnahme als zusätzlicher Posten zur bisherigen Forderung hinzugefügt werden und damit eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die trotzende Mieterin bedeuten.


Wohnungseinbruch zwecks Terrassennutzung?


Da die Zielperson kein eigenes Fahrzeug besaß und sich für gewöhnlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegte, besorgte sich einer unserer beiden eingesetzten Wirtschaftsdetektive vorsichtshalber ein Tagesticket für den Nahverkehr, um eine nahtlose Observation ohne Unterbrechung für einen etwaigen situationsbedingten Ticketkauf gewährleisten zu können. Bei der Ankunft der Ermittler an Frau Muchs bisherigem Wohnobjekt trugen gerade zwei Frauen Gegenstände aus dem Haus heraus und in einen Opel Fiesta hinein. Da der Auftraggeberin unserer Privatdetektive in Pulheim kein Bild der Zielperson zur Verfügung stand, konnte noch nicht abschließend geklärt werden, ob eine der beiden Damen Frau Much war. Doch die Klientin sollte eine halbe Stunde später sowieso hinzukommen, um die Wohnungsübergabe durchzuführen, und würde unseren Ermittlern dabei bestätigen können, ob eine der beiden Damen die Zielperson war.

Bis zur Ankunft der Vermietern fiel unserem Observationsteam noch auf, dass sich die beiden Frauen zwischendurch immer wieder auf einem Balkon im Dachgeschoss aufhielten. Wie die Auftraggeberin später mitteilte, handelte es sich bei der zugehörigen Wohnung um ein leerstehendes Objekt, zu dem die Mieterin, bislang wohnhaft im Erdgeschoss, überhaupt keinen Zutritt hätte haben dürfen, zumal die Wohnung eigentlich stets verschlossen war. Glücklicherweise hatten die Ermittler vorsorglich Fotomaterial des Terrassenaufenthalts gefertigt. Frau Much stand somit womöglich sogar noch eine Strafanzeige wegen Einbruchs ins Haus.


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Hatte es sich die Mieterin in der Vergangenheit häufiger illegal auf dem Balkon einer leerstehenden Wohnung im selben Objekt gemütlich gemacht? Da keine Einbruchspuren vorhanden waren, musste sie wohl auf ungeklärte Weise an einen Schlüssel gelangt sein. 

Verfolgung zu einer neuen Adresse in Pulheim-Sinnersdorf


Nachdem die Klientin unserer Wirtschaftsdetektei in Pulheim die Wohnungsübergabe durchgeführt hatte, bestätigte sie uns, dass es sich bei der blonden der beiden Frauen (die andere war brünett) um die Zielperson handelte. Kurz nach der Übergabe und etwa eineinhalb Stunden nach Observationsbeginn fuhren die beiden Damen mit dem Ford Fiesta ab und unsere Detektive nahmen die Verfolgung auf. Zunächst ging die Fahrt von Pulheim nach Chorweiler, wo in einem Baumarkt diverse kleinere Handwerksutensilien gekauft wurden. Anschließend fuhr das Zielfahrzeug zu einem Mehrfamilienhaus in Pulheim-Sinnersdorf. Die beiden Damen und ein männlicher Helfer luden dort die Gegenstände aus dem Fiesta in das Wohngebäude.

Um festzustellen, ob die Zielperson auch tatsächlich an der festgestellten Adresse bleiben und nicht doch noch ein anderes Objekt aufsuchen würde, blieben die Observanten unserer Privatdetektei in Pulheim bis in die späten Abendstunden vor Ort. Der Herr und die Fahrzeugführerin des Fiesta verließen das Objekt am Nachmittag ohne die Zielperson und kehrten bis zum Ende des Einsatz nicht mehr zurück.


Absurdes Pseudonym krönt die Kindergartenspielchen


Frau Much wiederum war mehrfach an einem geöffneten Fenster im 2. Obergeschoss zu sehen, sodass unsere Detektive die zugehörige Wohneinheit zweifelsfrei benennen konnten. Das würde für die Zustellung von Forderungen womöglich auch noch sehr wichtig werden, denn nach Einbruch der Dämmerung mussten die Ermittler bei einer unauffälligen Prüfung der Klingelschilder und Briefkästen feststellen, dass der Name der Zielperson nirgendwo verzeichnet war. Zugegeben nicht ungewöhnlich, wenn man gerade erst eingezogen ist, doch sicherheitshalber prüften unsere Wirtschaftsdetektive in Pulheim den Namen auf den Schildern, die der Wohneinheit zugeordnet werden konnten, in der Frau Much zuvor zu sehen gewesen war. Die Onlinerecherche zu diesem recht ungewöhnlichen Namen brachte diverse Profile in den sozialen Netzwerken hervor, die Fotos mit dem Gesicht der Zielperson zeigten. Offenbar handelte es sich also um ein selbstgegebenes Pseudonym, das Frau Much sowohl in der virtuellen als auch in der analogen Welt verwendete. Die Namensgebung sollte wohl besonders „cool“ wirken; clever war sie jedenfalls nicht, denn eine bestimmte „Lisa Schmidt“ oder „Maria Müller“ im Internet zu finden, ist deutlich schwieriger als bei einer „Pussy Maxpower“ (sinngemäße Abwandlung des tatsächlichen Pseudonyms).

Mit dem Wissen um die neue Adresse, die genaue Wohneinheit und das Pseudonym würde es der Auftraggeberin unserer Detektei in Pulheim schließlich möglich sein, ihre Forderungen zumindest zuzustellen (die Zielperson hatte das Objekt bis zum Observationsende nicht mehr verlassen). Ob bei Miss „Maxpower“ im nicht unwahrscheinlich erscheinenden Fall einer fortgesetzten Zahlungsverweigerung tatsächlich pfändbares Vermögen zu holen sein würde, stand angesichts eines Ford Fiestas als Umzugswagen auf einem anderen, von uns nicht zu beeinflussenden Blatt.