Kindesentziehung: Kindesrückführung durch die Kurtz Detektei Bremen


Sechsjährige Ella von eigener Mutter entführt – Eltern sind die häufigsten Täter bei Kindesentziehung


Der Gedanke dürfte für die meisten Eltern kaum erträglich sein: Die Entführung oder widerrechtliche Entziehung des eigenen Kindes durch einen Fremden, den anderen Elternteil oder nahestehende Verwandte. Von jetzt auf gleich weiß man nicht mehr, wo sich der Schützling aufhält und ob es ihm oder ihr dort gutgeht. Oft sind Sorgerechtsstreitigkeiten das Problem, häufig spielt dabei die Angst vor einem Verlust der Bindung zum Kind wegen geringer Besuchszeiten oder vor einer vermeintlichen Bedrohung durch den anderen Elternteil und/oder dessen neuen Partner hinein. Auch im Fall der seit Mai 2017 vermissten Ella Z. aus dem sächsischen Großenhain wollte die Mutter das dem Vater zugesprochene alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht akzeptieren, fuhr ohne weitere Absprachen mit dem sechsjährigen Mädchen in Urlaub und wurde seitdem nicht mehr gesehen (weitere Informationen hier). Die Polizei ist auf Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen und nimmt Hinweise über die Rufnummer 0351 483 22 33 entgegen. Fälle wie diese ereignen sich in Deutschland leider Jahr für Jahr, zu viele werden nie aufgeklärt.

Betroffene Elternteile suchen verständlicherweise nach jedem Strohhalm, um ihre Kinder wohlbehalten wieder in die Arme schließen zu können. Und so verwundert es nicht, dass die Ermittler der Kurtz Detektei Bremen in der Vergangenheit einige Erfahrungen mit diesem Thema sammeln konnten. Wenn die betroffenen Familien Zweifel am Erfolg der laufenden polizeilichen Ermittlungen haben, weitere Spuren verfolgen lassen und sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen wollen, ist es naheliegend, sich an erfahrene Detektive zu wenden. Da die Detektei Kurtz flächendeckend vernetzt ist, können wir jederzeit kurzfristig tätig werden – auch im Ausland, auch für Sie und Ihr Kind: 0421 3679 9066.


Rechtliche Lage bei Kindesentzug | Kindesentführung


Die strafrechtliche Klassifizierung einer Entziehung oder Vorenthaltung eines Kindes gegenüber den Eltern, einem Elternteil oder einem Vorgesetzten/Pfleger findet sich in § 235 Strafgesetzbuch (StGB) „Entziehung Minderjähriger“. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhält, wer „mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List“ eine minderjährige Person ihrer Familie vorenthält (Abs. 1). Gleiches gilt, wenn eine solche Vorenthaltung erfolgt, ohne dass der Täter Angehöriger wäre, oder wenn das Kind ins Ausland verbracht wird (Abs. 2). Letzteres passiert besonders häufig, wenn die Eltern unterschiedliche Nationalitäten haben und ein Elternteil eigenmächtig entscheidet, das Kind in das eigene Heimatland zu bringen oder es nach einem Urlaub dort zu behalten. Bereits der Versuch ist strafbar (Abs. 3).

Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren erhält, wer das Kind gegen ein Entgelt und somit zur eigenen Bereicherung seinen Eltern entzieht, wer das Kind in große oder tödliche Gefahr bringt oder wer schwere physische und psychische Schäden verursacht (Abs. 4). Das Strafmaß bei einer Kindesentziehung mit Todesfolge ist nach oben nicht begrenzt, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre Freiheitsentzug (Abs. 5).


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Kindesentführung – für Familien ein unbeschreiblicher Horror


Die Entführung des eigenen Kindes verursacht natürlich größte Sorgen um das Wohlergehen des Schützlings; kaum etwas anderes versetzt die Familie in solche Verzweiflung wie die Unkenntnis über den Aufenthaltsort und die Gesundheit des geliebten Kindes. Gerade deshalb gehen unsere Privatdetektive aus Bremen solche Fälle mit besonderem Taktgefühl an, um der Familie in dieser schweren Zeit nicht nur professionell, sondern auch zwischenmenschlich eine Stütze und Hilfe zu sein. Dies bedeutet unter anderem, dass wir versuchen, die Ermittlungen so schnell und unkompliziert wie möglich aufzunehmen und die Familien nicht mit langen bürokratischen Abläufen auszubremsen. Im Gegensatz zur Polizei müssen wir nicht erst langwierige amtsinterne Genehmigungen beantragen, um beispielsweise Sondereinheiten wie Mantrailer-Hunde einzusetzen, sondern können eintreffende Informationen direkt weiterverarbeiten und unsere Experten auf den verschiedenen Gebieten der Personensuche kurzfristig zum Zielort entsenden. Durch Kontakte zu Gesprächspsychotherapeuten kann außerdem auf Wunsch eine seelsorgerische Betreuung hergestellt werden.

Bei Kindesentführung ist es grundsätzlich unabdingbar, schnell zu handeln, weil jede Spur mit der Zeit erkalten kann. Unsere Bremer Detektive verfolgen jeden Verdacht und Hinweis aus dem Umfeld und von außerhalb, um die Suche voranzubringen und das Kind schnellstmöglich und unbeschadet zu seiner Familie zurückzubringen. Denkverbote sind dabei ausgeschlossen und häufig sorgt gerade der neutrale Blick von außen für das Erkennen entscheidender Zusammenhänge – gerade wenn es sich um das Auge eines erfahrenen Privatermittlers handelt.


Sonderfall: Kindesverbringung ins Ausland – auch hier werden unsere Detektive aus Bremen aktiv


Besonders schwierig gestaltet sich die Suche nach Kindern, die ins Ausland verbracht wurden. Wie erwähnt geschieht dies oftmals in binationalen Familien, bei denen nach der Trennung ein Elternteil gegen den Willen des anderen das Kind dauerhaft in das eigene Heimatland mitnimmt. Während die Suche nach Kindern in Deutschland bereits eine zeitaufwändige und schwierige Aufgabe darstellt, bei der mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden muss, erhöht sich der Schwierigkeitsgrad bei fremden Ländern zuweilen erheblich. Denn nicht nur die geographische Distanz erschwert die Suche, auch laschere Meldepflichten, mangelhafte behördliche Kooperationen mit den deutschen Ermittlungsorganen, die Sprache und die häufig zu beobachtende Skepsis gegenüber Fremden bei der Herausgabe von Informationen zählen zu den vielen hemmenden Faktoren.

Durch das engmaschige Kontaktnetzwerk der Kurtz Privatdetektei Bremen können wir uns nicht nur einen schnellen anwaltlichen Überblick zur jeweiligen Rechtslage geben lassen, zum Beispiel zu den internationalen Auslieferungsvereinbarungen und zur nationalen Sorgerechtssituation, sondern auch kurzfristig qualifizierte und ortskundige Fachermittler einsetzen. Das betrifft Suchaufträge innerhalb der EU, beispielsweise in Frankreich oder auch in osteuropäischen Mitgliedsstaaten wie Rumänien, genauso wie Aufträge in AfrikaAmerikaAsien undAustralien.


Beauftragung der Kurtz Privatdetektei Bremen


Ist in Ihrer Familie ein Kind durch einen Verwandten, einen Unbekannten oder einen bekannten Dritten entführt worden und Sie wissen weder, wo sich das Kind befindet, noch ob es ihm gut geht? Haben Sie das Gefühl, dass der Polizei durch zusätzliche Ermittlungen unabhängiger Fachkräfte womöglich entscheidend geholfen werden könnte? Möchten Sie keine Chance ungenutzt lassen, um den Aufenthaltsort Ihres Kinds/Enkelkinds/Pflegekinds ausfindig zu machen und es unbeschadet und gesund zurückzuführen, dann setzen Sie sich mit unserer renommierten Bremer Detektei in Verbindung: per Email an kontakt@kurtz-detektei-bremen.de oder unter der Rufnummer 0421 3679 9066.


Vermisstenfälle in Deutschland | Vermisstensuche durch Privatdetektive aus Bremen

Fast alle Vermisstenfälle werden früher oder später aufgeklärt – doch später bedeutet oft zu spät.


Täglich werden laut einer Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) zwischen 250 und 300 Menschen vermisst gemeldet. Zwar gelingt die Aufklärung bei der Hälfte dieser Vermisstenfälle bereits nach einer Woche, bei 80 % innerhalb des ersten Monats und bei erstaunlichen 97 % im ersten Jahr nach der Vermisstenanzeige, dennoch können naturgemäß nicht alle Fälle gleichsam positiv beendet werden, sei es, weil die betreffenden Personen verschwinden wollen, sei es, weil sie in Mord-, Entführungs- oder Lebensversicherungsbetrugsfällen verschwinden sollen – und gerade in letzterer Konstellation ist natürlich Eile geboten. An die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Bremen werden trotz der hohen Aufklärungsquoten des BKA vergleichsweise oft Anfragen zur Aufklärung des Verschwindens geliebter Familienangehöriger und Freunde gestellt, weil in diesen Fällen Zeit Leben retten kann.

Unter anderem da das BKA seine Personenfahndungen nach Vermissten nach spätestens 30 Jahren einstellt, bleibt Angehörigen und Freunden ab dann oft nichts anderes übrig, als sich an Detekteien zu wenden, falls zu einem solch späten Zeitpunkt noch Hoffnung auf eine Auffindung der betreffenden Person besteht oder zumindest die Möglichkeit, endlich die Wahrheit in Erfahrung zu bringen. Doch auch erst seit kurzem Verschwundene geben der Polizei und dem BKA oft Rätsel auf, weswegen sich die Angehörigen bereits zu einem frühen Zeitpunkt an unsere Privatdetektive in Bremen wenden, um Hilfe zu erhalten und die Auffindung des Verschwundenen zu erreichen: 0421 3679 9066.


Wann spricht man von „vermisst“ und wann von „verschollen“?


Der Terminus „vermisst“ ist, im Gegensatz zur sogenannten „Verschollenheit“ (offizielle Statusbezeichnung), ein recht unscharf definierter Begriff. Vermisst ist ein sprachlich gebrauchter, jedoch nicht rechtlich verwertbarer Begriff für etwas oder jemand, das/der verschwunden ist, ohne dass der Begriff Genaueres über dieses Verschwinden definieren würde. Als verschollen gilt ein Mensch nach deutschem Recht dann, wenn von ihm seit zehn Jahren (oder fünf Jahren bei Personen über 80 Jahren) kein Lebenszeichen mehr empfangen wurde; Ausnahmen sind verschwundene Soldaten (ein Jahr nach Kriegsende), Flugzeug- und Schiffskatastrophen (sechs bzw. drei Monate). Eine Klassifizierung als „Verschollener“ führt nach deutschem Recht eine Todeserklärung der verschollenen Person mit sich, während eine vermisste Person nicht zwangsläufig für tot erklärt wird.

Die Klassifizierung als verschollen oder vermisst spielt für die Einsetzbarkeit unserer Detektive in Bremen keine Rolle, da sie sich so oder so für das Wiederauffinden der verschwundenen Personen einsetzen.


Kriminalpolizei und Detekteien auf der Suche nach Vermissten


Vermisstenfälle, wie sie in vielen verschiedenen Vorabendformaten der Privatsender abgehandelt werden, zählen nicht zu der vom BKA veröffentlichten Vermisstenstatistik, sondern machen fast immer – mit Ausnahme einer weniger Einzelfälle – einen kleinen Teil von Personensuchen aus, die nach Kontaktverlust eine Wiederauffindung mithilfe besagter Fernsehformate oder eben der Kurtz Privatdetektei Bremen bewirken sollen. Tatsächlich vermisste Personen, die vom einen Moment auf den nächsten aus dem eigenen Haus, der Schule, von der Arbeit oder unterwegs verschwinden, wobei sich oft eine Straftat oder ein gewolltes Ausreißen vermuten lässt, sind dagegen alltäglicher Bestandteil der Ermittlungen von BKA und Privat- und Wirtschaftsdetekteien.

Auch wenn sich besonders das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen – gerade in rebellischen Phasen – schnell (oft bereits in einer Woche oder nur wenigen Tagen) aufklären lässt, kann doch nicht immer ein positives Ergebnis erreicht werden. Seltene Einzelfälle, hinter denen sich dann doch Entführungen, Morde oder Vertuschungsaktionen wie Lebensversicherungsbetrugsfälle verbergen, bedürfen besonderer Sensibilität und Fachkenntnisse, die unsere geschulten Wirtschaftsdetektive aus Bremen mitbringen. Während die Kripo durch die Vielzahl ihrer Fälle in Verbindung mit chronischem Personalmangel oft, wenn nicht sogar immer, überlastet ist und häufig nicht zeitnah zu einer Aufklärung des Verschwindens von Personen beitragen kann, greifen Detektive dort ein, wo einem Fall eventuell nicht mehr die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird oder wichtige Details unbeachtet bleiben bzw. als unwichtig abgestempelt werden.


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Kindesentführung oder Kindesentziehung?


Während beispielsweise im Jahr 2012 von 6.319 Fällen vermisster Kinder (bis einschließlich 13 Jahre) glücklicherweise 6.300 Fälle und somit annähernd 100 % vom BKA aufgeklärt werden konnten, zeigt sich, dass die verbleibenden 19 Fälle (die unter Umständen bis 30 Jahre in die Vergangenheit reichen können) zum Großteil auf Kindesentziehungen vonseiten eines der Sorgerechtsinhaber und sogenannter „unbegleiteter Flüchtlingskinder“ zurückzuführen sind. Um die Sicherheit der Kinder und eine weitere (kriminal-)polizeiliche Fahndung zu gewährleisten, wird auch in bekannten Fällen von Kindesentziehung der Terminus „Vermisstenfall“ angewandt, solange eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden kann. In den 852 Fällen, die seit der ersten Registrierung von vermissten Kindern im Jahre 1951 bis heute nicht aufgeklärt werden konnten, muss befürchtet werden, dass die Kinder Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalles wurden, dass sie tot sind oder sich in einer sogenannten „Situation der Hilflosigkeit“ (BKA-Bezeichnung) befinden.


Der vielseitige Einsatz von Detektiven in Vermisstenfällen


Die Zahlen für vermisste Erwachsene ähneln denen der vermissten Kinder größtenteils stark, d.h. dass zwar ein enormer Teil der Vermisstenfälle aufgeklärt werden kann, es jedoch immer noch Einzelfälle gibt, in denen die Aufklärungsarbeit der Kurtz Detektei Bremen die der Kripo entscheidend ergänzt oder sogar übertrumpft. Egal welche Art von Vermisstenfall man uns vorträgt, unsere Detektive aus Bremen sind gleichermaßen engagiert und helfen nicht nur bei lang ersehnten Familienzusammenführungen und bei der Auffindung gesuchter Freunde aus Kindheitstagen, sondern auch bei Kindesentziehungen vonseiten eines Elternteils, beim Verdacht auf Entführungen und in sämtlichen Fällen von sonstigen vermuteten Straftaten. Privatdetektive verfügen über andere Handlungsspielräume als die Behörden und sind personell in der Lage, dem Fall die gebotene Aufmerksamkeit entgegenzubringen.

Ein wertvolles Mittel der Kurtz Privatdetektei Bremen zur Auffindung vermisster Personen sind Mantrailer-Hunde, die organische Geruchsspuren des Vermissten für eine höchst präzise Fährtensuche verwenden und eine beeindruckende Treffer- und Aufklärungsquote verzeichnen. Betroffene können sich jederzeit zu unseren Geschäftszeiten an die IHK-zertifizierten Detektive der Kurtz Detektei Bremen wenden, um das detaillierte Vorgehen in Ihrem speziellen Fall zu besprechen, zu planen und schlussendlich durchzuführen: 0421 3679 9066 oder kontakt@kurtz-detektei-bremen.de.