Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


Mitarbeiterüberwachung; Detektei Hamburg, Detektiv Lübeck, Privatdetektiv Lüneburg
Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.

Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

 

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

https://www.kurtz-detektei-hamburg.de/2017/11/29/arbeitszeitbetrug-aufdecken/

Mutterschutzmissbrauch | Mutterschutzbetrug


Schwangerschaftsbetrug – perfide Variante des „Krankfeierns“


Im Kampf um ein paar zusätzliche Freistunden und -tage sind der Fantasie vieler Arbeitnehmer/innen keine Grenzen gesetzt: Es wird getäuscht, gelogen und gefälscht, was das Zeug hält, um vom Arbeitgeber unrechtmäßig arbeitsfreie Zeit zu erschwindeln. Während Krankheitsvortäuschungen die gängigste Praxis sind, durch Betrug Freizeit zu erschleichen, handelt es sich beim Mutterschutzmissbrauch um eine recht ungewöhnliche und besonders unmoralische Art, von der Arbeit beurlaubt und weiter bezahlt zu werden. Angestellte Frauen täuschen dabei ruchlos eine Schwangerschaft vor, fälschen ärztliche Attests und Blutuntersuchungen und lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt nach Hause schicken. Unsere Privatdetektive aus Saarbrücken können von Arbeitnehmerinnen berichten, die mit weiter Kleidung, vorgetäuschter Übelkeit und Kissen unter den Kleidern Kollegen und Vorgesetzte glauben machen wollten, sie seien schwanger.

Wenn eine solche Scheinschwangerschaft vorliegt, ist stark anzunehmen, dass die Betrügerin generell wenig oder keine Hemmungen hat, Arbeitgeber und Kollegen zu belügen. Wer solche perfiden Mittel anwendet, verstößt mit Sicherheit nicht zum ersten Mal gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Größere Rücksichtnahme der Kollegen, kleine Gefälligkeiten hier und da, ein zugedrücktes Auge vom Chef, wenn Frau mal wegen Übelkeit und Unwohlsein früher nach Hause gehen möchte – all das ist nur die Spitze des Eisbergs. Eine Vertrauensbasis kann unter diesen Bedingungen nicht mehr existieren, weshalb eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Doch wie gehen die scheinbar Schwangeren mit dem Fehlen eines echten Babys um? Vorwände wie Adoptionen, Fehlgeburten etc. erlauben es den Täterinnen oftmals, nach langer Krankschreibung unter Fortzahlung des Lohns wieder in den Job einzusteigen, ohne dass auch nur eine Person im Betrieb etwas von der begangenen Tat des Mutterschaftsbetrugs ahnt. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Saarbrücken sind in der Lage, bei zweifelhaften Schwangerschaften zu überprüfen, ob es sich um Vortäuschungen zum Schaden des Arbeitgebers handelt: 0681 6029 0010.


Anzeichen für eine Schwangerschaftsvortäuschung


Wenn eine Mitarbeiterin verlauten lässt, dass sie ein Kind erwartet, setzt für gewöhnlich eine Parade an Gratulationen und Hilfsbekundungen durch Kollegen und Vorgesetzte ein, auch wenn eine Schwangerschaft Arbeitsausfälle, die Organisation einer Vertretungskraft und Umverteilungen von Aufgaben bedingt. Niemand würde damit rechnen, dass eine Kollegin eine Schwangerschaft vortäuscht, um finanzielle Vorteile oder mehr Freizeit zu erhalten. So traurig und ein Stück weit absurd eine solche Schwangerschaftsvortäuschung auch ist, passieren derlei Fälle doch immer wieder. Entsprechend müssen Arbeitgeber mit Blick auf ihre Personalkapazitäten und Finanzen leider auf Auffälligkeiten achten, um nicht übervorteilt zu werden. Verhält sich die Schwangere untypisch, raucht sie zum Beispiel weiter, hebt sie schwere Gegenstände und zeigt allgemein kaum Veränderungen im Verhalten, kann dies auf eine Täuschung hindeuten, muss es aber auch nicht. Während einige Schwangere übervorsichtig sind und kein einziges Risiko eingehen, gibt es andere, die weiter rauchen, Alkohol trinken und im Fitnessstudio schwere Gewichte heben. Ob eine Schwangere einfach nur unvernünftig ist oder ob eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft vortäuscht, klären unsere Detektive aus Saarbrücken gerichtsverwertbar.

Auf Wunsch des Auftraggebers observieren wir mutmaßliche Schwangerschaftsbetrügerinnen im Betrieb, beim Außendiensteinsatz und in ihrer Freizeit. Dabei dokumentieren unsere Ermittler beispielsweise, ob die Verdächtige regelmäßig zum Frauenarzt geht und sich schwangerschaftsgemäß verhält oder ob sie bspw. während einer Krankschreibung oder in der Mutterschutzzeit in den Urlaub fährt, nachts in Diskotheken feiert oder im Freizeitpark Achterbahn fährt. Durch die Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb kann auch während der Arbeitsverrichtung geprüft werden, ob sich die Schwangere gehen lässt, übermäßig viel entspannt und Aufgaben nicht ausreichend erfüllt. Eine Schwangerschaft bringt zwar viele Strapazen mit sich, jedoch muss eine Schwangere, die nicht krankgeschrieben ist, ihre Aufgaben in den vorgegebenen Zeiträumen gleichwohl erledigen. Der Arbeitgeber kann bei einem begründeten Anfangsverdacht also durch unsere Detektei im Saarland feststellen lassen, ob die Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ihren Zustand zu ihrem eigenen (vermeintlichen) Vorteil vortäuscht.


Gesetzesmissbrauch: der Kündigungsschutz für Schwangere


Gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere: 

„Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“

Dadurch erscheint der Schwangerschaftsstatus für manche Frauen nicht emotional, sondern aus kalkulierten arbeitstechnischen Beweggründen verlockend. Vielleicht hat der Chef bereits angekündigt, Angestellte entlassen zu müssen, oder eine Abmahnung ausgesprochen, durch die die betroffene Frau fürchten muss, in Kürze gefeuert zu werden. Trotzreaktionen auf Abmahnungen oder auch auf ordentliche Kündigungen sind den meisten Arbeitgebern sicherlich hinreichend bekannt; als Klassiker ist hierbei der Spruch „dann lasse ich mich eben krankschreiben“ zu nennen. Auf diese Weise werden Kündigungsfristen skrupellos zuhause ausgesessen oder drohende Kündigungen umgegangen, denn wer krankgeschrieben ist und nicht zur Arbeit erscheint, kann natürlich auch keine Verfehlungen wiederholen, wegen derer er oder sie bereits abgemahnt wurde. Vielleicht begehen die Täter diese Betrugsdelikte, um der Geschichte schnell entkommen und bereits eine neue Stelle finden zu können, sodass sie gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit hineinrutschen.

So oder so hat der Arbeitgeber ein Interesse daran herauszufinden, ob seine Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Dies wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Saarbrücken erledigt, indem wir sämtliche beobachteten und recherchierten Hinweise in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichtes dokumentieren: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.


Mutterschutzbetrug; Detektei Saarbrücken, Detektiv Saarland, Privatdetektiv Saarbrücken 

Detektiv-Observation bei Schwangerschaftsvortäuschung


Erleben Sie Ihre angeblich schwangere Angestellte als weiterhin exzessive Raucherin? Hat sie eine Vorgeschichte mit auffällig häufigen und verdächtigen Krankschreibungen? Oder sollte ihr gekündigt werden, woraufhin sie zeitnah eine plötzliche Schwangerschaft verkündet? Sollten Sie sich in einem der hier beschriebenen Beispiele oder in einer ähnlichen Situation wiederfinden, die einer diskreten Klärung bedarf, dann setzen Sie sich kostenfrei mit der Kurtz Detektei Saarbrücken in Verbindung. Wir beraten Sie über unsere Überprüfungs- und Nachweismöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen einen Plan zur Vorgehensweise; ob die Verdächtige zu observieren ist, ein Detektiv in Ihren Betrieb eingeschleust werden soll oder andere Recherchen durchzuführen sind, entscheiden wir gemeinsam unter Abwägung aller Umstände: 0681 6029 0010.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland

St. Johanner Straße 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 6029 0010

Fax: 0681 6029 0019

Mail: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de

Web: https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de

https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de/2017/04/27/mutterschutzmissbrauch-mutterschutzbetrug/

https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de/mitarbeiterüberwachung/schwangerschaftsvortäuschung/

Missbräuchliche Nutzung von Dienstfahrzeugen


Mit dem Firmenwagen in den Familienurlaub


Nicht nur Otto Normalverbraucher verwendet seinen Firmenwagen gern für private Ausflüge, auch prominente Beispiele zeigen, dass es manche mit dem Nutzungszweck geschäftlicher Fortbewegungsmittel nicht allzu genau nehmen. So skandalträchtig wie der über 5000 Kilometer verlaufene Spanientrip der SPD-Politikerin und ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 arten die Wochenendtrips von Mitarbeitern mit dem Firmenfahrzeug zwar in der Regel nicht aus, jedoch sind sie vertragswidrig und ähnlich unangebracht. Im Falle von Ulla Schmidt war die Empörung besonders groß, weil sie ihren Dienstwagen nicht nur von einem Fahrer mit den entsprechenden Stunden- und Spesensätzen leer 5000 km durch Europa verbringen ließ, sondern es sich dabei auch noch um ein nicht eben verbrauchsarmes Gefährt handelte, das Spritkosten von rund 1000 € und einen weit überdurchschnittlichen CO2-Ausstoß verursachte. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn weitaus häufiger und wirtschaftlich gravierender schlägt die Vielzahl missbräuchlicher privater Verwendungen von Firmenfahrzeugen zu Buche. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Hannover übernimmt die Aufklärung solcher vertragswidriger Nutzungen. Mittels Observationen der entsprechenden Mitarbeiter und/oder Recherchen zu zurückgelegten Strecken und Reisen stellen wir fest, ob es zu einem Vertragsbruch von Seiten des Arbeitnehmers gekommen ist. Als rechtliche Grundlage für unsere Ermittlungen ist es wichtig, dass die Sachlage im Arbeitsvertrag oder in der Nutzungsvereinbarung für das Fahrzeug eindeutig festgelegt wurde: Sind private Fahrten erlaubt und werden sie ordnungsgemäß versteuert oder wird der Firmenwagen ausschließlich für Betriebsfahrten und Geschäftsreisen zur Verfügung gestellt?

Zwar sind Dienstautos häufig auch für private Zwecke zugelassen, jedoch werden der Umfang solcher Privatfahrten und Sonderfälle für gewöhnlich vertraglich festgehalten, damit es nicht zu Überschreitungen durch die Angestellten kommt. Detektivbüros wie die Kurtz Detektei Hannover können im Zweifelsfall engagiert werden, um verdächtige Mitarbeiter zu observieren und eine etwaige missbräuchliche Nutzung des Firmenwagens gerichtsverwertbar zu dokumentieren: 0511 2028 0016.


Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von Dienstfahrzeugen


Wenn die private Nutzung des Dienstfahrzeuges vertraglich erlaubt ist, bedeutet dies, dass der Firmenwagen einen geldwerten Vorteil darstellt, den der Angestellte wie Arbeitslohn versteuern muss, da die Höhe dieses geldwerten Vorteils dem Bruttogehalt hinzugerechnet wird. Der genaue geldwerte Vorteil wird dabei entweder mithilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt, in das die Kilometerzahlen jeder Dienst- und Privatfahrt eingetragen werden, oder mit der sogenannten „Ein-Prozent-Regelung“. Der Name „Ein-Prozent-Regelung“ bezieht sich auf den monatlichen Betrag von einem Prozent des Listenpreises des Wagens, der von dem Angestellten inklusive Umsatzsteuer versteuert werden muss und für den ferner auch Sozialabgaben anfallen. Bei einer solchen Regelung dürfen private Fahrten und auch die Strecken zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, da der Arbeitnehmer diesen Anteil der Fahrtkosten versteuert. Ausnahme: Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.10.2011 (VI R 56/10) klargestellt.

Unseren Hannoveraner Detektiven werden aber auch immer wieder Fälle zugetragen, bei denen Verträge nicht eindeutig aufgesetzt wurden und es dementsprechend leicht ist, als Angestellter scheinbare Grauzonen dreist auszunutzen. Auch wenn der Umfang der gestatteten privaten Fahrten mutmaßlich mehrfach überschritten wurde, bieten sich Observationen des Angestellten bzw. des Firmenwagens an. Ist beispielsweise der Weg zur Arbeit und nach Hause vertraglich statthaft, während sonstige Fahrten in der Freizeit untersagt sind, übernehmen unsere Wirtschaftsermittler bei Beauftragung die Überprüfung verdächtiger Mitarbeiter.

Wenn in einem Vertrag die Privatnutzung des Dienstwagens ausgeschlossen bzw. nicht eindeutig eingeräumt wird, darf keine außerdienstliche Fahrt mit dem Firmenfahrzeug zurückgelegt werden – weder zur Arbeit, noch von der Arbeit nach Hause, noch auch nur einminütige Wege zur Bäckerei oder zur Apotheke. In diesen Fällen wird das Dienstfahrzeug nicht versteuert, da es schließlich rein beruflich genutzt werden soll. Liegt eine zweckentfremdete Nutzung vor, stellt dies einen arbeits- und/oder nutzungsvertraglichen Verstoß dar, der entsprechend arbeitsrechtlich geahndet werden kann. Ein Fall aus dem Jahr 2014 zeigt aber, dass es unter Umständen einer Abmahnung bedarf, bevor eine fristlose Kündigung bei missbräuchlicher Nutzung ausgesprochen werden kann: Der angeklagte Arbeiter konnte aufgrund einer Behinderung Arbeitsmaterialien nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren, um von dort aus weiterzuarbeiten, und nutzte entsprechend das Dienstfahrzeug zum Transport. Dazu kam, dass die Privatnutzung vertraglich nicht eindeutig untersagt worden war. Daher erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam, da es zu der Auffassung kam, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen für den Heimweg benutzen musste, um dort weiterarbeiten zu können (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2014, Az. 2 Sa 152/14).


Gefälschte Fahrtenbücher als Verschleierungsmittel


Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten und Außendienstlern Dienstwagen zur Verfügung stellen, für diese jedoch eine rein betriebliche Nutzung festsetzen, so gilt jede Zuwiderhandlung – also eine private Fahrt zu den Schwiegereltern, zum Einkauf oder morgens zum Supermarkt – als Vertragsbruch. Oftmals hegen Arbeitgeber bereits seit einer Weile Verdächtigungen gegen einen Angestellten, können ihren Verdacht aber nicht beweisen, da sich anhand des Kilometerstandes keine Abweichungen zu den abgerechneten geschäftlichen Fahrten erkennen lassen (siehe dazu auch unsere Themenseite Spesen- und Abrechnungsbetrug). In solchen Fällen bietet sich der Einsatz unserer Privatdetektive aus Hannover an, die durch Observationen des Angestellten feststellen, ob dieser das Auto tatsächlich für private Spritztouren verwendet: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de.

Bei der Klärung einer solchen Verdächtigung geht es um weitaus mehr als nur die Erstattung von Benzin- und Kilometergeld, schließlich steht auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Spiel. Auch wenn es sich nur um kurze privat gefahrene Strecken handelt, die einen geringen finanziellen Verlust für den Arbeitgeber bedeuten, geht es um das Prinzip: Jedes Augezudrücken bei Vertragsverstößen öffnet Wege für weitere Zuwiderhandlungen, da sich beim Angestellten ein Sicherheitsgefühl einstellt, das viele zum Anlass nehmen, ihre Grenzen weiter auszureizen. Unsere Hannoveraner Wirtschaftsdetektive empfehlen, Arbeits- und Nutzungsverträge so präzise wie möglich abzufassen und keine Schlupflöcher offen zu lassen. Ferner sollte beim Verdacht auf einen Vertragsverstoß nicht lange gezögert werden, um Folgeschäden zuvorzukommen.


Reisekostenabrechnung; Detektei Hannover, Detektiv Hannover, Wirtschaftsdetektei Hannover
Reisekostenabrechnungen so zu beschönigen, dass tatsächlich unternommene private Fahrten nicht darin auftauchen, die Aufschlüsselung aber trotzdem schlüssig erscheint, ist in den meisten Betrieben nicht schwer, da auf Vertrauen gesetzt wird. 

Das Firmenfahrzeug am Nordseestrand gesichtet? Unsere Detektei aus Hannover ermittelt für Ihr Unternehmen.


Haben Sie die Vermutung, Ihr Angestellter könnte trotz strenger Vertragsklauseln bezüglich der rein betrieblichen Nutzung des Dienstwagens auch private Fahrten auf Firmenkosten abrechnen? Wurde der Betriebswagen außerhalb der Arbeitszeiten vor Kinos, Restaurants oder sogar an kilometerweit entfernten Urlaubsorten gesehen? Wenn Sie möchten, dass Ihrem Verdacht nachgegangen wird, da Sie sich in Ihrem Vertrauen zum betreffenden Mitarbeiter betrogen fühlen, so setzen Sie sich mit unseren IHK-zertifizierten Detektiven aus Hannover in Verbindung. Unsere Ermittler belegen durch Observationen des betreffenden Angestellten in seiner Freizeit zweifelsfrei, ob der Firmenwagen privat genutzt und dies verschwiegen wird. Unsere Beweise sind selbstverständlich rechtssicher und gerichtsverwertbar, seien es die Zeugenaussagen oder die schriftlichen Observationsberichte unserer Ermittler, seien es Foto- oder Videoaufnahmen. Setzen Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch unter der folgenden Rufnummer mit uns in Verbindung: 0511 2028 0016.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Hannover

Prinz-Albrecht-Ring 10

30657 Hannover

Tel.: 0511 2028 0016

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hannover.de

https://www.kurtz-detektei-hannover.de/2017/03/13/missbräuchliche-nutzung-von-dienstfahrzeugen/

https://www.kurtz-detektei-hannover.de/mitarbeiterüberwachung-in-hannover/vertragswidrige-nutzung-von-firmenfahrzeugen/