Ermittlungen durch Nürnberger Detektive bei Stalking | Nachstellungen: katastrophaler Ist-Zustand der Rechtsprechung


Gerichtliche Einschränkungen für Täter erst nach Eskalation


Als die Kurtz Detektei Nürnberg vor zehn Jahren ihre Tätigkeit aufnahm, stand Stalking seit gerade erst sechs Jahren überhaupt unter Strafe (§ 238 StGB „Nachstellung“). Konfrontiert mit den Schilderungen von Stalkingopfern wurde uns schnell klar, dass der noch so junge Straftatbestand viel zu kurz griff und sich ungezählte Geschädigte nach wie vor von der Justiz im Stich gelassen fühlten. 2017 erfolgte eine wichtige Erweiterung des Nachstellungsparagraphen, die sich vor allem auf Übergriffe mit den neuen digitalen Kommunikationsmitteln bezog und nicht geeignet war, das Kernproblem endlich adäquat anzugehen. Wie leider viel zu oft in Deutschland musste ein Stalkingfall bei Regensburg (Alteglofsheim) erst lebensbedrohlich eskalieren, ehe der Täter, nach der Gesetzänderung, zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurde – und das dann auch noch auf Bewährung wohlgemerkt. Der zum Verurteilungszeitpunkt 30-jährige Student hatte eine junge Frau, Doris Englbrecht, bereits seit 2009 immer wieder belästigt und gegen ihren Willen ihre Nähe gesucht. 2012 war bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. 2014 wurde er erstmals wegen eines Übergriffs gegen Frau Englbrecht auf Bewährung verurteilt. In der Neujahrsnacht 2016/17 drang er schließlich, unter dem Einfluss von einem Liter Wodka-Orangensaft, maskiert und mit einer Axt bewaffnet in das Elternhaus seines Obsessionssubjekts ein. Frau Englbrecht hielt sich zu dem Zeitpunkt nicht dort auf, doch ihr Vater stach in Notwehr mit einem Klappmesser auf den auf ihn zukommenden Eindringling ein. Bei dem Kampf der beiden Männer wurde nicht nur der Stalker lebensgefährlich an Brust, Schulter und Armen verletzt, auch der Vater trug im Gerangel eine Halswunde nah der Schlagader, eine Durchtrennung der Unterkieferspeicheldrüse sowie Handverletzungen davon. Sogar stern TV berichtete ein Jahr später und dann noch einmal Ende 2021 über den Fall (Videos siehe unten).

Dem Täter kamen bei der Bestimmung des Strafmaßes sowohl seine alkoholbedingte Enthemmung und seine schweren Verletzungen als auch seine gutachterlich bestätigte Stalking-Störung zugute. Während die geschädigte Familie in der Folge psychologisch betreut werden musste, blieb der Täter auf freiem Fuß und verstieß immer wieder gegen seine Bewährungsauflagen, ohne dass es zur folgerichtigen Inhaftierung gekommen wäre. Obwohl Frau Englbrecht bereits seit Jahren unter den Nachstellungen gelitten hatte, demonstrierte die Gerichtsbarkeit, abgesehen von Kontaktverboten, Platzverweisen und Verwarnungen, Machtlosigkeit. Dabei ist mittlerweile seit Jahrzehnten einschlägig bekannt, dass sich Stalker nicht einfach als harmlose Spinner abtun lassen: In etwa 20 % der dokumentierten Fälle kommt es zu körperlicher Gewalt gegen die zu 80 % weiblichen Geschädigten. Die Folge der laschen Strafverfolgung von Stalkern: Derselbe Täter aus Bayern suchte sich nach dem öffentlichen Wirbel um seine Taten ein neues Opfer und wurde 2020 erneut verurteilt, wiederum nur auf Bewährung! Angesichts solcher Ereignisse, die – traurigerweise – weniger aufgrund ihres etwaigen außergewöhnlichen Schweregrades aus der Masse der Stalking-Delikte hervorstechen als vielmehr wegen ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit, fühlen sich viele Geschädigte von der Justiz im Stich gelassen. Die Arbeit unserer Privatdetektei in Nürnberg bietet ihnen eine Alternative, um zumindest einen gerichtsverwertbaren Nachweis für die Übergriffe zu erhalten. Denn eins ist auch klar: Nicht nur kommen die meisten Stalker mit absurd milden richterlichen Urteilen davon, auch schon bei der Aufnahme der Fälle in der jeweiligen örtlichen Polizeistation zeigt sich vielerorts eine Geisteshaltung, die es den Geschädigten schwer macht, sich ernst genommen zu fühlen.


Originale stern-TV-Reportage aus 2017:



Was ist Stalking und was kann man dagegen tun?


Die Bezeichnung „Stalking“ stammt aus dem Englischen und dort vor allem aus der Jägersprache, wo es in etwa „heranpirschen“ bedeutet. Die berühmte Deerstalker-Mütze, bekannt aus zahlreichen Sherlock-Holmes-Adaptionen (wenngleich nie explizit von Holmes-Schöpfer Arthur Conan Doyle erwähnt), verfolgt im Wortsinn also den Zweck, sich unbemerkt an Rotwild heranpirschen zu können. Als Stalker bezeichnet man Menschen, die eine andere Person wahnhaft verfolgen, belästigen, bedrohen oder auch, im schlimmsten Fall, verletzen. Bei mehr als 80 % der Fälle liegt dem Stalking eine der verschiedenen Varianten zwischenmenschlicher Beziehungen zugrunde, beispielsweise handelt es sich bei Opfer und Täter um Ex-Partner oder Kollegen, Freunde oder Nachbarn, Patienten oder Mandanten. Die Täter sind meistens Männer, die Opfer meistens Frauen, und die durchschnittliche Dauer des Stalkings liegt, gemäß den Angaben diverser Strafverfolgungsbehörden sowie einer Studie der TU Darmstadt, bei 28 Monaten. Jeder 8. Deutsche wird mindestens einmal in seinem Leben Opfer einer derartigen Verfolgung. Unsere Privatdetektive aus Nürnberg sind seit Jahren darum bemüht, Stalking-Opfer bei der Strafverfolgung zu unterstützen, sodass sie eine Chance erhalten, jene Leichtigkeit und Sicherheit im Leben zurückgewinnen zu können, die ihnen die Stalker genommen haben.

Um zu beweisen, dass der Tatbestand des Stalkings bzw. – offiziell – der Nachstellung vorliegt, sollten zunächst sämtliche Kontaktversuche (das heißt: Briefe, SMS, Emails, Nachrichten auf der Mailbox etc.) genauestens dokumentiert werden. Schließlich, so oft die Argumentation vor Gericht, ist ein nerviger Verehrer noch lang kein obsessiver Stalker. Mit anderen Worten: Die Beweislast liegt stets beim Opfer. Und an genau dieser Stelle kommen unsere Detektive aus Nürnberg ins Spiel (mehr zur Methodik siehe unten). Ist der Tatbestand einmal nachgewiesen, können Kontaktverbote erwirkt werden, die dafür sorgen, dass der Stalker weder telefonisch noch auf sonstige Weise mit seinem Opfer Kontakt aufnehmen darf und bei einer Annäherung strafrechtlich belangt wird – zumindest in der Theorie. Faktisch jedoch empfinden viele Polizisten, Staatsanwälte und Richter, ihnen seien die Hände gebunden, solang es nicht zu körperlicher Gewalt kommt.


Wenn ein Mann das Opfer ist – selbst Rechtsanwalt machtlos


Wie sehr die Gesetzgebung dem realen Phänomen Stalking hinterherhinkt, zeigt der Fall eines Nürnberger Rechtsanwalts, der trotz all seines Fachwissens keine Möglichkeit fand, seine Verfolgerin loszuwerden. Hannes W. wurde mehr als 20 Jahre lang von der gleichen Frau belästigt; sie war Anfang der 90er Jahre als mögliche Mandantin zu ihm gekommen und wurde schon damals so übergriffig, dass sich Hannes W. zur Beendigung des Mandantenverhältnisses gezwungen sah. Daraufhin erhielt er für einige Monate beleidigende, wirre Briefe von der Frau, bis der Briefstrom versiegte. W. wusste als Anwalt natürlich, was er gegen die Stalkerin tun konnte: Er erwirkte ein Kontakt- und Annäherungsverbot und er dokumentierte jeglichen Brief, Anruf, etc., wie es auch unsere Nürnberger Privatdetektive ihren Klienten dringend ans Herz legen.

Über zehn Jahre später, 2008, tauchten dennoch erneut beleidigende Briefe auf, dazu Anrufe in der Kanzlei und unerwünschte Geschenke von einer Frau, die sich einbildete, die Ehefrau des Anwalts zu sein. Sie übersandte getragene Unterwäsche und stand im Verdacht, Kanzleipost aus dem Briefkasten entwendet und in andere Kästen gesteckt zu haben. Mindestens zwei weitere Anwälte in Franken wurden ebenfalls von derselben Täterin belästigt. Doch rechtlich gab es kein Beikommen, zweimal wurden die von Hannes W. initiierten Verfahren gegen sie eingestellt, Begründung: Die Frau sei psychisch krank, aber nicht gefährlich. Da, in Ermangelung hinreichender Indizien auf eine Gefährdung anderer oder ihrer selbst, eine Zwangseinweisung nicht in Frage kam, blieb den betroffenen Rechtsanwälten nicht viel mehr übrig, als zu hoffen, dass die Frau bald von ihnen ablassen würde. In derartigen Fällen müssen wir als Detektive in Nürnberg fairerweise einräumen, vermutlich nicht einmal groß von Hilfe sein zu können. Denn an Nachweisen für die Erfüllung des Straftatbestands der Nachstellung mangelte es schließlich nicht, dafür aber an der Konsequenz der Strafverfolgung in Deutschland.


Kaltes Herz; Stalking-Detektiv, Detektei Nürnberg, Privatdetektiv Nürnberg
Viele Stalking-Obsessionen haben ihren Ursprung in romantischen Gefühlen. Werden diese nicht oder nicht mehr erwidert, werfen die Täter ihren Opfer gern ein „kaltes Herz“ vor.

Was machen Detektive bei Stalking?


Die Polizei kann allein schon aufgrund der Menge an Stalkingfällen (etwa 20.000 Anzeigen pro Jahr, jedoch bei einer Dunkelziffer von bis zu einer Million) den Opfern keinen Polizeischutz oder zeitaufwändige Ermittlungen für jeden Einzelfall bieten. Und selbst wenn: Weniger als drei Prozent der registrierten Täter werden angeklagt, lächerliche ein bis zwei Prozent verurteilt und, wie der oben beschriebene Fall Doris Englbrecht zeigt, selbst Verurteilungen bieten in der Regel keinen wirksamen Schutz für die Geschädigten, nicht einmal kurzfristig. Was können, angesichts dessen, fachkundige Detektive wie jene unserer Nürnberger Privatdetektei ausrichten? Nun, vor allem überbrücken wir die in den meisten Fällen als Hinderungsgrund vorgetragene Hemmschwelle für Anklagen und Verurteilungen: Wir weisen Stalking-Übergriffe gerichtsfest nach. Nicht nur helfen wir im Bedarfsfall gern bei der Identifizierung und Sicherung des vorhandenen Beweismaterials, vor allem erweitern wir selbiges durch Observationen – und zwar meist des Auftraggebers, also des Geschädigten. Man könnte diese Taktik auch als Gegenstalking bezeichnen: Durch Begleitung des Geschädigten können sämtliche Verfolger erkannt und bildtechnisch dokumentiert werden, zudem können unsere Privatermittler bei Gefahr in Verzug unmittelbar eingreifen und so weitere Eskalationen verhindern. Gleichsam gibt es aber auch Fälle, in denen es sinnvoller sein kann, beispielsweise ein bestimmtes Wohnobjekt unter Observation zu halten, um so Stalking-Übergriffe in Abwesenheit der Opfer feststellen zu können. Darüber hinaus konfrontieren wir – allerdings nur auf expliziten Auftraggeberwunsch – die Täter per Gefährderansprache, gegebenenfalls im Verbund mit einem Gesprächspsychotherapeuten.

Gern vermitteln wir auch Personenschutz für die Opfer von Stalking, jedoch sollte dies in einer sich selbst als fortschrittlich verstehenden Gesellschaft natürlich keine Dauerlösung für die Betroffenen sein, die schlussendlich ja nur wieder ein normales Leben ohne ständige Angst vor Angriffen und Belästigungen führen wollen. Eine weitere Alternative, um ein Stück persönliches Sicherheitsgefühl zurückzugewinnen, ist die Installation von Videoanlagen und Bewegungsmeldern; auch hierbei sind Ihnen die Experten für Beweissicherung aus unserer Wirtschaftsdetektei in Nürnbergganz Franken und Bayern sowie auch bundes- und weltweit behilflich. Alles Weitere besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, um so am besten auf Sie und Ihren persönlichen Fall eingehen zu können.


Beauftragung der Kurtz Detektei Nürnberg bei Stalking


Der oben beschriebene Stalking-Fall Doris Englbrecht ist eines von leider extrem zahlreichen Beispielen dafür, wie es der deutschen Justiz nicht gelingt, den Spagat zwischen Opferschutz und einem – grundsätzlich ja lobenswerten – Verständnis für die individuellen Umstände der Täter zu vollziehen. In der Praxis erleiden die Geschädigten viel zu oft viel zu erhebliche Einschränkungen, die in keinem Verhältnis zur Maßregelung des Täters durch die Rechtsprechung stehen. Um den Bogen zurück zur Wortherkunft des Begriffs „Stalking“ zu spannen: Im Englischen würde man die ausschweifende Täterempathie der deutschen Justiz als „overdoing“ bezeichnen. Es ist dies ein Phänomen, das aktuell viel zur Spaltung der deutschen Gesellschaft beiträgt.

Sollten Sie oder ein von Ihnen geliebter Mensch Opfer eines Stalkers sein und Sie dies gerichtsverwertbar dokumentiert wissen, so können Sie unsere Privatdetektive in Nürnberg jederzeit für einen oder mehrere Einsätze beauftragen. Wir stehen Ihnen mit Observationen, digitalen und analogen Recherchen, Ermittlungen vor Ort (häufig mit Legendenbildung), der Vermittlung von Personenschutz und vielem Weiterem zur Verfügung. Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) und – zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr – telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0911 378 201 54.


Verfasserin: Dr. Maya Grünschloß 

Redaktion: Patrick Kurtz 

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

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https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2023/03/09/ermittlungen-durch-nürnberger-detektive-bei-stalking-nachstellungen-katastrophaler-ist-zustand-der-rechtsprechung/

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2021er Re-Evaluation des Englbrecht-Falls bei stern TV:



Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.


GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.


GPS-Tracking; Detektiv Fürth, Detektei Bamberg, Privatdetektiv Würzburg

Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, z.B. von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

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Diskriminierung und Mobbing im Betrieb


Durch Mobbing gegen Einzelne leidet die gesamte Firma


Oftmals ist die Zufriedenheit und daraus resultierend auch die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern in Betrieben durch Diskriminierung und Mobbing seitens der Arbeitskollegen und Vorgesetzten stark eingeschränkt. Das betrifft zwar hauptsächlich die Opfer dieser Diskriminierungen, die an seelischen Problemen, Angstzuständen und – nach Erfahrung unserer Detektive in Nürnberg – daraus folgenden körperlichen Erkrankungen leiden können, doch auch für den Arbeitgeber hat ein solches Mobbing langfristige Folgen: Seine Angestellten arbeiten schließlich nicht so zusammen, wie es eine gute Firmenpolitik vorschreiben und der gute Umgang miteinander gebieten würden; dadurch wiederum erfolgt eine negative Beeinträchtigung von Umsatz und Wachstum.

Nicht von ungefähr kommt daher auch der zweijährlich vergebene „Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur“ des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg, das mit dieser Ausschreibung Initiativen rund um die Verbesserung der Arbeitsatmosphäre und die Unterstützung der Menschenrechte fördert, darunter zum Beispiel Gleichberechtigung, Inklusion ausländischer und behinderter Angestellter, gesellschaftliches Engagement, Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit etc. Auch die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg sind stets bemüht, sowohl privaten Klienten, die wegen Mobbing oder Diskriminierung Hilfe benötigen, als auch Arbeitgebern, die Diskriminierungen unterbinden, mögliche Übeltäter ertappen und entlassen möchten, beizustehen und mit ihnen und für sie ein verbessertes Arbeitsklima zu schaffen: 0911 3782 0154.


Mobbing – schon längst kein Ausnahmefall mehr


Wie die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg aus langjähriger Erfahrung mit ihren Klienten bestätigen können, ist das Thema Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz schon längst keine Seltenheit mehr. Laut zweier im Jahr 2016 erhobener Statistiken (persönlich erlebtes Mobbing und Mobbing am Arbeitsplatz) ist immerhin jeder siebte Berufstätige (15 %) Opfer von Mobbing geworden, wobei dieses sich am häufigsten durch das Vorenthalten wichtiger Informationen (63 %) und das Schlechtmachen vor anderen (62 %) äußerte. Die Klienten der Kurtz Detektei Nürnberg berichteten außerdem, wie auch 56 % der für die Statistik Befragten, von Lügen, die im Betrieb über die eigene Person verbreitet wurden, sowie ein „In-die-Falle-tappen-lassen“ vonseiten der Kollegen, zudem ein „Ins Messer laufen lassen“ bei immerhin 53 % der befragten Berufstätigen. Kaum einer dieser Betroffenen trägt diese Probleme schlussendlich in das Büro des Chefs, erst recht nicht, wenn auch höhergestellte Kollegen oder Vorgesetzte in das Mobbing oder die Diskriminierung involviert sind.


Weder Diskriminierung noch Mobbing sind Lappalien


Gerade die Leiter betroffener Betriebsstätten sollten sich über die bereits erwähnten negativen Auswirkungen von Diskriminierung und Mobbing auf die Arbeitsmoral und die Produktivität der Belegschaft bewusst werden: Wie der Mobbing-Report der Bundesregierung ergab, wird der Wirtschaft durch Mobbing jährlich ein Schaden von 15 bis 25 Milliarden Euro verursacht, nicht zuletzt durch nachlassende Arbeitsleistung, aber hauptsächlich durch aus Mobbing und Diskriminierung resultierende Krankschreibungen betroffener Arbeitnehmer, deren psychische Probleme und Sorgen sich auch körperlich äußern und zu Burn-Outs oder Arbeitsunfähigkeit führen können.

So werden nicht nur unsere Privatdetektive aus Nürnberg für die Dokumentation regelmäßig stattfindender Diskriminierungen oder Mobbingattacken von den betroffenen Arbeitnehmern eingesetzt, sondern auch unsere Wirtschaftsdetektive, die den Unternehmensführungen ihre Dienste zur Ergreifung der Schuldigen anbieten. Die Möglichkeiten beider Detektivgruppen sind dabei vielseitig: Von einer einfachen Dokumentation schriftlicher Übergriffe wie diskriminierender Emails über eine ggf. zulässige Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Mikrofonen oder Kameras bis hin zur Einschleusung eines Detektivs zur direkten Observation und Dokumentation des Mobbings und vielem anderen kann dabei Gebrauch gemacht werden.


Mann läuft gegen den Strom; Detektei Nürnberg, Wirtschaftsdetektei Nürnberg, Detektiv
Mitarbeiter, die gegen den Strom schwimmen, zählen oft zu den wichtigsten Ideengebern und Katalysatoren in Unternehmen, allerdings ecken sie häufig auch an. Werden ihre Initiativen verlacht, statt gefördert, kehrt sich der Effekt ins Gegenteil um.

Opfer ist nicht automatisch das „schwache Geschlecht“


Entgegen der landläufigen Annahme, Mobbingopfer seien größtenteils weiblich, lautet die Expertenmeinung in der Literatur, dass „von einer vergleichbaren Betroffenheitsquote beider Geschlechter ausgegangen“ werden kann. Der Mobbing-Report der Bundesregierung kommt nach einer repräsentativen Telefon-Umfrage jedoch zu dem Schluss, dass 75 % mehr Frauen als Männer betroffen sind. Die Bundesregierung sieht zwar ein Paradoxon in der hohen Zahl weiblicher Betroffener angesichts der geringen Frauenquoten, eigentlich müsste aber genau andersherum argumentiert werden: Erst durch die bisher nur bedingt stattfindende Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen im Arbeitsleben entsteht Mobbing in dieser massiven Form gegen das vermeintlich schwache Geschlecht, denn männliche Täter können sich in ihrer zahlenmäßigen Dominanz sicherer fühlen als Frauen, die sich in der Unterzahl wiederfinden.

Der Eindruck, Frauen seien die häufiger betroffenen Opfer von Diskriminierungen und Mobbing am Arbeitsplatz resultiert vermutlich aber auch daraus, dass die Hemmschwelle von Frauen, sich externe Hilfe zu holen, niedriger ist als die der Männer, wodurch mehr Frauen von Institutionen erfasst werden. Die Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg und Franken kann diesen Eindruck bestätigen, da auch sie häufiger mit Anfragen weiblicher Klienten zu tun hat. Der Leidensdruck dürfte bei beiden Geschlechtern jedoch der Gleiche sein: Jeder vierte Betroffene wird täglich, jeder dritte mehrmals die Woche gemobbt, was kaum einer einfach wegstecken kann, besonders dann nicht, wenn ein Vorgesetzter der Mobber ist – und das sind im Mobbing-Report der Bundesregierung besorgniserregende 38,2 % der Fälle.


Aus der Spirale entkommen – Nürnberger Detektive helfen


Die Folgen von Mobbing sind „on top“ zu den offensichtlichen psychischen (und möglichen physischen) auch weiterführend von großem Ausmaß für den betroffenen Mitarbeiter, die Betriebsstruktur und die finanziellen Einbußen des beschäftigenden Unternehmens: Mobbing hat oft einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens oder sogar eine (un-)freiwillige Kündigung zur Folge, was für die betroffene Person Segen oder Fluch (mitunter auch beides zugleich) bedeuten kann; hinzu kommt, dass sich 43,9 % der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befragten Mobbingopfer mindestens einmal wegen der Mobbingfolgen krankschreiben lassen mussten (darunter 20,1 % mit einer Krankheitsdauer länger als sechs Wochen).

In jedem Fall sind Betroffene dazu angehalten, sich entweder dem nächsthöheren Vorgesetzten (hierarchisch über dem Mobber), dem Betriebsrat oder unseren Wirtschaftsdetektiven aus Nürnberg anzuvertrauen, damit diese die notwendige Dokumentation des Mobbings oder der Diskriminierung vorlegen können und somit den Opfern eine gerichtsverwertbare Argumentationsvorlage gegenüber den Mobbern zur Verfügung stellen. Doch auch die Unternehmensführung sollte sich bewusst werden, dass der Erfolg der Firma nicht auf dem Rücken Einzelner ausgetragen werden kann, die als Kollateralschäden leiden müssen. Um das eigene Unternehmen vor finanziellen Rückschlägen zu schützen, sollten sich die Verantwortlichen darüber im Klaren sein, dass die Beseitigung von Mobbing im eigenen Betrieb von unschätzbarem Wert ist – die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg stehen tatkräftig zu Ihrer Seite: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

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Patrick Kurtz wird Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK)

Die Kurtz Detektei Nürnberg ist froh und stolz, berichten zu können, dass Patrick Kurtz seit heute Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik ist. Somit wird sich die Kurtz Detektei Nürnberg künftig noch mehr nach den Standards, die durch die DGfK erarbeitet und gesetzt werden, orientieren und den Versuch unternehmen, als Helfer die katastrophal niedrige Stellung der Kriminalistik in Deutschland zu heben.

Denn was viele Deutsche nicht wissen: Nach der Wiedervereinigung wurden die hervorragenden kriminalistischen Ausbildungsprogramme der DDR und das Studium der Kriminalistik der BRD abgeschafft. Seitdem wird in Deutschland nicht mehr schwerpunktmäßig in Kriminalistik ausgebildet. Die Kriminalpolizei als eigenständiger Zweig der polizeilichen Laufbahngruppen wurde aufgehoben.

Ein Hauptziel der DGfK ist die Re-Etablierung einer kriminalistischen Ausbildung in der BRD. Ein erster Schritt ist mit dem Master-Studiengang „Criminal Investigation (Kriminalistik)“ an der Steinbeis-Hochschule Berlin getan. Doch mit Studiengebühren von 29.000 € bis zum Abschluss in der Regelstudienzeit bleibt die Kriminalistik einstweilen eine Wissenschaft für Wenige. Für die Zukunft sind weitere Maßnahmen erforderlich – vor allem von Seiten der Politik. Die DGfK und die Kurtz Detektei Nürnberg setzen sich dafür ein, diese Maßnahmen zu verwirklichen.

Pfleger stellt Patientin ruhig – Patientenmissbrauch im Altenpflegeheim aufgedeckt durch die Kurtz Detektei Nürnberg


Frau Kirch (Name geändert) war völlig aufgelöst. Zwar hatte sie sich schon länger damit abgefunden, dass ihre bettlägerige Mutter nie wieder ohne fremde Hilfe leben können würde, doch dass sich ihr Gesundheitszustand periodisch rapide verschlechterte, nur um sich kurz darauf wieder aufzuhellen, das tat Frau Kirch nicht nur in der Seele weh, sondern es kam ihr auch spanisch vor. Die Ärzte wusste keinen Rat, das Pflegeheim hielt sich bedeckt. Und so suchte Frau Kirch die Beratung der Privatdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg.

Es gebe Tage, so berichtet Frau Kirch, an denen ihre Mutter völlig klar sei, akzentuiert spreche, eigenständig esse, sich nach den Angehörigen erkundige. An anderen Tagen wieder mache sie kein Auge auf, sage kein Wort, könne kaum noch gefüttert werden.

Aufgrund der Regelmäßigkeit dieser Zustandsveränderungen haben sich die Privatdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg den Dienstplan der Pflegestation geben lassen. Dieser Plan lieferte bereits die entscheidende Auffälligkeit: Immer wenn ein bestimmter Pfleger Nachtschicht hatte, fand Frau Kirch ihre Mutter am nächsten Tag im besagten dämmerigen Zustand vor.


Da es sich bei dem Pflegezimmer um eine Mietwohnung handelt, die sich in Frau Kirchs Besitz befindet, war es unseren Nürnberger Detektiven rechtlich möglich, vor der nächsten Nachtschicht des verdächtigen Pflegers verdeckte Videoüberwachungs-technik zu installieren. Die erste Nacht brachte noch keinen Erfolg, aber immerhin ein weiteres Verdachtsmoment: Wenn sich der Pfleger im Raum aufhielt, machte er nie das Licht an. Aufgrund dessen konnten die Privatdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg bei der Auswertung der Bilder nicht viel erkennen.

Kurzerhand wurden die bisherigen Kameras durch getarnte Infrarotkameras ersetzt. Und siehe da, die Aufzeichnungen erbrachten ein klares Ergebnis: Der Verdächtige injizierte der Patienten Spritzen, obwohl er dazu keinerlei Berechtigung besaß.

Der Pfleger wurde fristlos entlassen, das Gerichtsverfahren steht noch aus. Leider verstarb Frau Kirchs Mutter wenige Tage nach diesen Ereignissen. Die Kurtz Detektei Nürnberg spricht auch an dieser Stelle noch einmal ihr herzliches Beileid aus.

Eine Wiege der Detektivgeschichte: Edinburgh. Historische Bilder.

Forth Bridge zur Zeit der Konstruktion (1882-1890) und kurz darauf

 

Ross Fountain, Princes Street Gardens

 

Diverse weitere Bilder

 

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Kurtz Detektei Nürnberg

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