Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


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Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.

Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

 

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

https://www.kurtz-detektei-hamburg.de/2017/11/29/arbeitszeitbetrug-aufdecken/

Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


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Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/09/05/wann-darf-ein-detektiv-seine-arbeit-aufnehmen/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/rechtliches-zur-arbeitnehmerüberwachung/

„10 Fragen an einen Privatdetektiv“ – Patrick Kurtz im Interview mit dem VICE Magazine


„Wie oft brichst du das Gesetz? Was war der heißeste Sex, den du observiert hast? Wie gehe ich fremd, ohne dass es mein Partner merkt?“ – diese und weitere Fragen stellte Lea Albring vom VICE Magazine Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein, in der locker-provokativen Kategorie „10 Fragen an einen Privatdetektiv, die du dich niemals trauen würdest zu stellen“. Eine Abschrift des Artikels finden Sie nachfolgend, das Original hier.


Berufsbild Privatdetektiv


Du willst dich Privatdetektiv nennen? Dann mach es. In einer der 1.200 Detekteien in Deutschland musst du dafür nicht arbeiten. Eine gesetzlich anerkannte Ausbildung zum Detektiv gibt es in Deutschland nicht, der Begriff ist nicht geschützt. „Deshalb gibt es natürlich auch Pfuscher in der Branche“, sagt Patrick Kurtz. Seine Ermittler, versichert er, seien alles Profis.

Während er das sagt, pafft er eine Pfeife – eine Marotte, die er sich nicht erst als Detektiv zugelegt hat, wie er sagt: „Ich bin passionierter Pfeifenraucher, schon seitdem ich 14 bin.“ Wir wollen diese Aussage nicht anzweifeln, wahrscheinlich würden wir es aber auch gar nicht merken, wenn er lügen würde. Denn ausgedachte Storys, falsche Vorwände und Fake-Identitäten gehören zu seinem Berufsalltag. Zwischen Bachelor und Master in Literatur musste er ein Jahr überbrücken. In einer Zeitung fand er eine Annonce, die ihm 1.700 Euro Praktikantengehalt in einer Privatdetektei versprach. „Da ist mir bewusst geworden: In der Branche kann man Geld verdienen.“ Die Annonce stellte sich als Fake raus, Patricks Ahnung nicht. „Als guter Detektiv kann man 3.000 Euro netto verdienen“, sagt er.


Betätigungsfelder von Detektiven in Deutschland


Privatpersonen engagieren ihn vor allem aus vier Gründen: „Unterhaltsforderungen, SorgerechtsverletzungenFremdgehenAdressermittlungen.“ Unternehmen buchen ihn meistens, weil sie wissen wollen, ob Außendienstler ihre Stunden richtig abrechnen oder ihre Angestellten blau machen. Einfach so darf ihn ein Arbeitgeber seit 2015 aber nicht mehr anheuern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Um einen Privatdetektiv auf Mitarbeiter anzusetzen, brauchen Chefs konkrete Indizien. In ungefähr 75 Prozent der Fälle lägen sie aber richtig mit ihren Vermutungen, sagt Patrick: Auch bei privaten Auftraggebern bestätige sich bei drei von vier Aufträgen der Anfangsverdacht.

Mitleid habe er selten mit den Menschen, die er observiert, sagt er. Nur einmal, da sollte er überprüfen, ob ein Mitarbeiter falsch seine Stunden abrechnet. Patrick merkte aber, „dass das Problem eher beim Arbeitgeber lag, weil er seine Angestellten schlecht behandelte. Aber auch in so einem Fall muss ich professionell bleiben, rechtlich gesehen ist klar, dass der Arbeitnehmer einen Fehler gemacht hat.“ Normalerweise ist es sein Job, Informationen zu beschaffen, jetzt soll er mit welchen rausrücken. Wir haben Fragen.


Detektiv-Cartoon; Detektei Kiel, Detektiv Flensburg, Privatdetektiv Neumünster, Detektei Sylt
Wie arbeiten moderne Detektive? Die Lupe benötigen wir zwar hin und wieder für die Sicherung von Spuren und zumindest Patrick Kurtz raucht tatsächlich Pfeife, unser wichtigstes Arbeitsmittel ist dann aber doch die Kamera. 

VICE: Bist du ein Stalker?


Patrick Kurtz: „Es gibt Parallelen, auch wir beobachten Menschen in ihrem persönlichen Lebensbereich. Ein Stalker macht das allerdings auf eine übergriffige Weise, für Detektive gibt es bei der Observation aber Grenzen. Wenn wir Zeuge von sehr intimen Dingen werden, dann nur, weil sie vor der Haustür stattfinden. Wenn ein Untreue-beschuldigter Mann auf einer Autobahnraststätte Sex hat, dann ist es unser Job, das zu beobachten. Es geht darum, eine Straftat oder persönliche Probleme aufzuklären. Dem Stalker geht es um eine Obsession. In einem Fall wurde meine Detektei mal selbst von einer Stalkerin beauftragt. Damit wir ihr Opfer professionell ausspähen, hatte sie glaubwürdig ein Untreue-Szenario konstruiert. Das ist aber direkt zu Beginn der Ermittlungen aufgeflogen und wir haben den Betroffenen aufgeklärt.“


Was war der heißeste Sex, den du observiert hast?


„Wir gucken uns nicht wie beim Porno-Dreh alles aus nächster Nähe an, bei der Beobachtung von sexuellen Handlungen gibt es Grenzen. Ich erinnere mich aber an einen sehr dreisten Fall: Da ging es um einen Außendienstler. Der Arbeitgeber hatte ihn in Verdacht, nicht ordnungsgemäß zu arbeiten. Das war im Raum Hannover, wir haben ihn fünf Tage lang observiert. An den ersten Tagen fuhr er ziellos umher, Kundentermine dauerten nur sehr kurz, und er verbrachte große Teile seiner eigentlichen Arbeitszeit zu Hause. Sein Auto hatte er ein paar Straßen weiter geparkt, damit das keiner merkt. Am letzten Tag dann holte er einen jungen Mann ab. Die zwei fuhren mit dem Auto auf einen Feldweg und hatten dort circa zwei Stunden Sex im Auto. Die Anzeichen: Die Scheiben beschlagen, das Auto wackelt, oft hört man auch eindeutige Geräusche.“


Hast du schon mal eine Frau observiert und dich in sie verknallt?


„Nein, mir ist das nicht passiert und ich würde es auch ausschließen. Ich weiß aber von zwei Kollegen, die im Anschluss an die Ermittlungen mit beteiligten Personen anbandelten – das waren allerdings Auftraggeberinnen, nicht Zielpersonen. Das eine war eine Affäre, die mit einigem Abstand nach einer Untreue-Observation anfing – der Kollege wusste dann ja, dass die Frau keinen Partner mehr hatte. Aus dem anderen Fall ist sogar eine Beziehung entstanden, die bis heute anhält: Eine Frau, die bei der Stadt arbeitete und mehrfach bedroht worden war, fühlte sich abgehört, es ging um einen Lauschabwehreinsatz. Ihr Verdacht bestätigte sich zwar nicht, doch unser Einsatz hat sich trotzdem für sie gelohnt, denn sie kam im Anschluss sehr schnell mit dem Kollegen zusammen.“


Wie viele Dinge entdeckst du, die du auf keinen Fall entdecken sollst?


„Eine Sache passiert immer mal wieder: Betrogenen Frauen berichten, dass sie ihr Mann mit anderen Männern betrügt. Von 100 Untreue-Observationen bei Männern finden wir ungefähr bei zwei heraus, dass eine verheimlichte bi- oder homosexuelle Neigung dahintersteckt. Heimliche lesbische Beziehungen habe ich noch nicht erlebt. Ich denke, Männern ist ihre sexuelle Orientierung oft peinlich, zudem steht ihre bisherige Lebensgrundlage – Frau, Kinder, teils auch schon Enkel – auf dem Spiel. Deswegen verheimlichen sie ihre Neigung. Ein klassisches Doppelleben mit zwei Familien haben wir hingegen noch nicht gehabt. Dafür aber den Fall, dass ein steinreicher Mann neben seiner Ehefrau mehrere Frauen gleichzeitig hatte, denen er jeweils eine Wohnung finanzierte und die sich von ihm aushalten ließen.“


Was machst du wirklich, wenn du stundenlang im Auto sitzt und nichts passiert?


„Jeder Fall ist unterschiedlich. Klar kann eine Untreue-Observation langweilig sein, weil sie oft fast nur aus Warten vor dem Haus besteht. Es ist anstrengend, über viele Stunden eine Auffahrt zu beobachten, wenn nichts passiert. Ich höre dabei Musik und Hörbücher. Wenn ich müde werde, mache ich harten Rock wie Soundgarden oder auch mal Metallica an, das hält wach. Sonst höre ich alle möglichen Hörbücher, viel von Edgar Allan Poe und tatsächlich auch Sherlock-Holmes-Geschichten.

Ungefähr 70 Prozent der Observationsarbeit ist Wartezeit, 30 Prozent mehr oder weniger Action. Auch bei der Verfolgung einer Zielperson muss man sehr konzentriert sein. Ein angenehmer Arbeitstag ist für mich einer, an dem viel passiert.“


Wie verfolge ich jemanden so, dass er es nicht merkt?


„Meine Ermittler und ich haben Standard-Tricks, um zu vertuschen, dass wir Detektive sind. Werden Nachbarn auf uns aufmerksam, müssen wir Geschichten erfinden, sogenannte Legenden. Man kann zum Beispiel erzählen, dass man von seiner Frau aus der Wohnung geschmissen wurde. Wenn ich eine Decke und eine Thermoskanne dabei habe und mir die Haare verwuschele, nehmen mir die Anwohner diese Story ab. Enttarnungen kommen bei uns so gut wie nie vor. Mir selbst ist so etwas nur ein einziges Mal passiert. Schuld daran waren extrem schlechte Observationsbedingungen: In einer sehr ländlichen Gegend, wo jeder jeden kennt, sollten wir überprüfen, ob ein Arbeitnehmer blaumacht. Ein Kollege und ich parkten mit unseren Autos an weit voneinander entfernten Stellen, gut 700 Meter von dem Grundstück entfernt. Die fremden Fahrzeuge sind dann wahrscheinlich einem vorbeifahrenden Bauern aufgefallen, der dann die Zielperson informiert haben muss. Diese Person tauchte dann an meinem Auto auf und meinte, wir könnten unsere Beobachtung beenden. Trotzdem konnten wir ihn später noch erfolgreich überführen. Grundsätzlich gilt: Wenn wir den Eindruck haben, dass die Zielperson etwas gemerkt haben könnte, stellen wir direkt unsere Strategie um.“


Wie oft brichst du mit deinen Ermittlungsmethoden das Gesetz?


„Das Problem ist, dass wir oft in einem Grauzonenbereich aktiv sind. Gesetze sind für die Detektiv-Branche oft nicht eindeutig, es gibt sie manchmal einfach nicht. Erst durch Urteile wird klar, was geht und was nicht. GPS-Tracker gelten mittlerweile als illegal, Infos gegen Geld nicht unbedingt. Aber auch das ist wieder eine Grauzone: Ist es legal, einem Kellner Geld zu bieten, damit er einem sagt, ob Person XY dann und dann mit einer anderen Person bei ihm gegessen hat? In meiner Detektei machen wir so etwas vorsichtshalber nicht, sondern lösen das durch konzipierte Legenden: Ermittler geben sich zum Beispiel als Angehörige oder Geschäftspartner aus. Klar ist das eine Lüge – aber nicht strafbar.“


Sind Detektive gescheiterte Polizisten?


„Ich beschäftige viele Ermittler, die früher Polizisten waren. Die wenigsten [Ex-Polizisten in der Branche] wurden unehrenhaft entlassen. Viele sind Rentner, die sich was dazuverdienen wollen. Oder Polizisten, die keine Aufstiegschancen sahen oder Probleme mit dem Chef hatten, solche Dinge. Einmal hatte ich allerdings Pech: Ein Polizeihauptkommissar außer Dienst übernahm eine Ermittlung für meine Detektei. Weil ich einen sehr guten Draht zur Auftraggeberin hatte, kam heraus, dass er Beobachtungsprotokolle gefälscht hatte. Er sollte sich in einen Betrieb einschleusen und Mobbing aufdecken. Auf Nachfrage kam raus, dass der Ermittler nur einen Tag lang vier Stunden dort gearbeitet und sich danach krank gemeldet hatte. Auf seiner Abrechnung und in seinem Bericht standen aber fünf Tage zu je acht Stunden. Ich habe ihn wegen Betrugs angezeigt und auf Schadenersatz verklagt.“


Wie gehe ich fremd, ohne dass es mein Partner merkt?


„Am besten passiert das ohne schriftliche Flirts und Chats, sondern durch mündliche Verabredungen. Wenn ein Partner sein Handy plötzlich nicht mehr offen liegen lässt, ist das ein Indiz. Und für Verabredungen gilt: nie an öffentlichen Plätzen. Auch sonst sollte man sein Verhalten nicht auffällig verändern, zum Beispiel plötzlich Sport machen oder häufiger zum Friseur gehen. Das sind alles Indizien, die uns Auftraggeber schildern, wenn wir ihre Partner überprüfen sollen.“


Wenn ich untertauchen will, wie stell ich das am besten an?


„Als EU-Bürger bleibt man idealerweise in Europa, um keine Spuren an Grenzübergängen zu hinterlassen. Am besten nimmt man ein Land, zu dem man keinen nachvollziehbaren Bezug hat. Auf keinen Fall sollte man mit dem Flugzeug oder dem Zug reisen, Passagierdaten und Kameras hinterlassen Spuren. Mit dem Auto kann man gut abtauchen. Wichtig ist, kompromisslos zu sein. Viele tauchen zwar erstmal erfolgreich ab, möchten aber auf den Komfort ihres alten Lebens nicht verzichten. Sie nutzen weiterhin alte Kreditkarten und suchen mit ihrem richtigen Namen eine neue Wohnung. Wer nicht gefunden werden will, muss auf Bequemlichkeit verzichten und braucht eine komplett neue Identität mit gefälschten Dokumenten. Das machen aber die wenigsten. Deshalb sind nur 15 Prozent unserer Personensuchen nicht erfolgreich, und diese wenigen oft auch aus Budgetgründen.“


Hinweis


Bei den wiedergegebenen Aussagen von Patrick Kurtz handelt sich nicht um wörtliche Zitate, sondern um sinngemäße – teils auch sinnverändernde – Formulierungen.


Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 1d

D-24114 Kiel

Tel.: +49 (0)431 3057 0053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-kiel.de

Web: https://www.kurtz-detektei-kiel.de

 

https://www.kurtz-detektei-kiel.de/2017/06/27/10-fragen-an-einen-privatdetektiv-patrick-kurtz-im-interview-mit-dem-vice-magazine/

Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


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Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen. 

Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bonn

Zeppelinstraße 8

53177 Bonn

Tel.: 0228 2861 4084

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bonn.de

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/2017/01/16/spesenabrechnungs-und-stundenbetrug/

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/mitarbeiterüberwachung-bonn/lohnabrechnungs-und-spesenbetrug/