Interview mit Patrick Kurtz im „Blick“: „So spürt dieser Privatdetektiv dreiste Mietnomaden auf“


Dreiste Mietnomaden bringen Vermietern Chaos, Kosten und Verzweiflung. Oft scheint die Lage aussichtslos, die Horror-Mieter sind unauffindbar. Doch Privatdetektiv Patrick Kurtz weiss, wie man die Untergetauchten findet – und verhilft Eigentümern vor Gericht zu Erfolg.


Patrick Kurtz findet untergetauchte Horror-Mieter


Mietnomaden – der Horror eines jeden Vermieters. Mieter, die Wohnungen verwüsten, einfach verschwinden, nichts ausser offener Rechnungen und Müll zurücklassen. Der Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen – es sei denn, man findet die Horror-Mieter. Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, ein realer Sherlock Holmes, und sucht nach genau diesen Schreckensmietern.

Etwa zweimal im Jahr kommen verzweifelte Vermieter auf den Detektiv zu. Während seiner Karriere hat er 15 Mietnomaden-Fälle mit seiner Detektei erfolgreich gelöst. „Häufig ging es dabei nur darum, den Ist-Zustand einer Wohnungsvermüllung, ein wiederkehrendes inakzeptables Fehlverhalten oder Ähnliches gerichtsfest zu dokumentieren“, sagt Patrick Kurtz.



Detektive dokumentieren gerichtsfest


Das sei nicht schwierig. Von aussen offensichtliche Missstände könne er leicht dokumentieren. Doch wie geht ein Detektiv vor, wenn der Mietnomade sich weniger offensichtlich verhält? „Ein kurzer Blick von der Türschwelle in die Wohnung liegt, in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gegen die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, ebenfalls im Rahmen“, sagt er.

Kniffliger werde es, wenn die Horrormieter wirklich aufgespürt werden müssen, „wenn die Zielpersonen komplett unter dem Radar leben“. Wenn sie etwa weder bei den Behörden noch bei Grundversorgern mit korrekten persönlichen Daten registriert sind. Dann beginnt tiefere Recherchearbeit des Detektivs.


So findet ein Privatdetektiv die Untergetauchten


Man müsse eben kreativ werden, so Privatdetektiv Kurtz. „Oft hilft dann zum Beispiel die Befragung von ehemaligen Nachbarn oder auch Freunden, Familie und Bekannten.“ Wird der Mieter, der die Wohnung verwüstet hat, tatsächlich aufgespürt, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

Sogar die Detektivkosten könne man dem Mietnomaden aufbrummen. Zuletzt machten mehrere Fälle in der Schweiz Schlagzeilen. Unternehmer Rolf Steiner hat sein Chalet in Hohtenn VS an einen Künstler vermietet – als der weg war, fand Steiner nur Verwüstung. Ein weiterer Fall ereignete sich in Trimbach SO. Vermieter Dino Rossi (66) hatte seine Wohnung an Sozialbezüger vermietet. Diese hinterliessen Schäden der Höhe von mehreren Zehntausend Franken, ein einziges Chaos – und tauchten unter. Das Sozialamt durfte die neue Adresse nicht herausgeben.


Auch Sozialhilfebezüger sind auffindbar


Doch die Privatdetektive können auch in solchen aussichtslos wirkenden Härtefällen helfen. Das Sozialamt darf zwar keine Angaben zu neuen Adressen von Bezügern machen, aber Patrick Kurtz sagt: „Ist ein geflüchteter Mietnomade Sozialhilfebezüger und hat er hierfür seine korrekten Adressdaten beim Sozialamt hinterlegt, macht er sich damit für uns transparent.“

Das gelte genauso für untergetauchte Arbeitnehmer, die sich korrekt bei Renten- und Krankenkasse angemeldet haben. Selbst wenn betroffene Vermieter es für völlig aussichtslos halten: „Rechtssichere Privatdetektive wissen, welche Beweise sie liefern müssen, um die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht dramatisch zu erhöhen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Helena Schmid und Celina Euchner erschien bereits 2020 in der Schweizer Tageszeitung Blick und wird nun endlich von uns nachgereicht. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

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Verdacht auf Betrug bei Online-Kleinanzeigen? Täteridentifikation durch Kurtz Detektei Schweiz bei Kleinanzeigenbetrug


Die meisten Medienberichte über Kleinanzeigenbetrug aus dem deutschsprachigen Raum beschränken sich auf Darstellungen des Problems in Deutschland, doch als Detektei in der Schweiz herrscht bei uns ein grosses Bewusstsein für die weite Verbreitung dieser Betrugsart auch innerhalb der Eidgenossenschaft. Gefälschte Angebote für Produkte, die nie beim Käufer ankommen, der Verkauf gestohlener Waren und betrügerische Zahlungsmethoden zählen zu den häufigsten Spielarten von Kleinanzeigenbetrug. Jeder Nutzer von Kleinanzeigenportalen wie tutti.ch, Facebook Marketplace oder ricardo.ch sollte seine Geschäfte dort stets mit Vorsicht und Bedacht handhaben und sich für Betrugsanzeichen wie verdächtige Zahlungsmethoden oder unrealistisch niedrige Preise sensibilisieren. Sollten Sie den Verdacht haben, dennoch Opfer von Betrug geworden zu sein, sollten Sie sofort handeln und Ihre Bank, die Polizei und gern auch unsere Detektive in Zürich kontaktieren, um ohne Verzug Massnahmen einzuleiten, die Ihre Chancen auf einen glimpflichen Ausgang signifikant erhöhen. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Anzeichen für Betrug erkennen und sich vor Betrug schützen können. Wenn Sie bereits Opfer von Betrug geworden sind, erfahren Sie ausserdem konkret, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Tipps der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden Ihnen helfen, sicherer und selbstbewusster bei der Nutzung von Online-Kleinanzeigen zu sein.


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Ursprünglich als Kontaktnetzwerk aufgebaut, scheint sich Facebook alle paar Jahre neu zu erfinden. Aktuell erlebt die Kleinanzeigensparte des Konzerns, „Marketplace“, einen grossen Popularitätsaufschwung.

Anzeichen für Betrug bei Kleinanzeigen


Um sich vor Betrug bei Kleinanzeigen – ob nun online oder aus der Zeitung etc. – zu schützen, ist es wichtig, die typischen Anzeichen für betrügerische Angebote zu erkennen. Nachfolgend einige häufige Anzeichen, auf die Sie achten sollten:


Preisangebote, die zu gut sind, um wahr zu sein


Wenn ein Angebot auffallend günstig ist im Vergleich zum üblichen Marktpreis, sollten Sie skeptisch sein. Oftmals locken Betrüger gutmütige Käufer mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten an, um sie dann um ihr Geld zu bringen.


Forderung von Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen


Wenn ein Verkäufer Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen fordert, sollten Sie vorsichtig sein. Betrüger nutzen gern Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, da diese schwer nachverfolgbar sind und keine Rückbuchungsmöglichkeiten bieten.


Unerreichbarkeit des Verkäufers oder unvollständige Kontaktinformationen


Auch wenn der Verkäufer schwer oder gar nicht zu erreichen ist oder nur unvollständige Kontaktinformationen angegeben sind, ist Vorsicht geboten.


Verkäufer mit schlechtem oder dubiosem Ruf


Wenn ein Verkäufer viele negative Bewertungen oder einen schlechten Ruf hat, ist es für die meisten Nutzer offenkundig, dass sie sich von dessen Angeboten fernhalten sollten. Doch achten Sie auch auf Verkäufer, die plötzlich viele Angebote einstellen oder in kurzer Zeit viele Verkäufe abwickeln; dies könnte auf einen betrügerischen Hintergrund hinweisen: Einmal ergaunerte Ware soll so schnell wie möglich abgesetzt werden, bevor die Polizei oder Ermittler wie unsere Zürcher Detektive dahinterkommen.

Indem Sie diese Anzeichen beachten und bei Bedarf weitere Recherchen durchführen, können Sie sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen schützen. Bleiben Sie wachsam und vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Im Zweifelsfall können Sie unsere Privatdetektei in der Schweiz auch schon vor dem Kauf kontaktieren, um die Echtheit der Identität und den Leumund des Verkäufers überprüfen zu lassen. Gerade bei grösseren Anschaffungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


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Meist locken Betrüger reihenweise Interessenten und damit potentielle Betrugsopfer an, indem sie ihre angeblichen Waren zu sehr niedrigen Preisen anbieten.

Was Sie tun können, um sich vor Betrug zu schützen


Es gibt verschiedene Massnahmen, die Sie ergreifen können, um sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen zu schützen. Hier sind einige Tipps:


Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl


Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft auch so. Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die merkwürdig günstig sind oder ungewöhnliche Zahlungsweisen erfordern. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und überweisen Sie kein Geld, wenn Sie sich unsicher sind.


Prüfen Sie Angebote und Verkäufer genau


Nehmen Sie sich Zeit, um die Angebote, für die Sie sich interessieren, und deren Anbieter genau zu prüfen. Kontrollieren Sie die Kontaktdaten des Verkäufers, lesen Sie die Bewertungen anderer Käufer und recherchieren Sie bei Bedarf auch auf anderen Seiten im Internet. Achten Sie auf ungewöhnliche Aspekte, wie fehlende Bilder oder unklare Beschreibungen. Kleinanzeigenbetrug offenbart sich oft im Detail.


Nutzen Sie ausschliesslich sichere Zahlungsmethoden


Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden wie PayPal (wichtig: Variante mit Käuferschutz!) oder Geldtransfers, die für einen ausreichenden Zeitraum rückbuchungsfähig sind. Vermeiden Sie entsprechend Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, die kein Rückbuchungsrecht bieten.


Treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich


Wenn möglich (und Sie sich damit wohlfühlen), treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich und prüfen Sie die Ware vor Ort, bevor Sie irgendeine Form von Zahlung leisten. Vermeiden Sie den Versand von Waren an unbekannte Adressen, ohne vorher Ihr Geld erhalten zu haben, und genauso den Kauf von Waren ohne vorherige Besichtigung.


Melden Sie Betrug und verdächtige Angebote


Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei einem Angebot um Betrug handeln könnte, melden Sie es umgehend an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. So können andere Nutzer vor Schaden bewahrt werden und die Plattform kann den Tätern hinter möglichen Betrugsfällen nachgehen. Im Zweifelsfall müssen die Kosten für die Überführung von Kleinanzeigenbetrügern, wozu gegebenenfalls auch die Ermittlungshonorare unserer Schweizer Detektive zählen, schliesslich nicht unbedingt von den Nutzern als potentielle Opfer berappt werden.

Indem Sie diese Massnahmen befolgen und sich wachsam verhalten, können Sie sich wirksam vor Betrug mit Kleinanzeigen schützen. Vergessen Sie nicht, dass es im Zweifelsfall weit weniger persönlichen Schaden und Ärger mit sich bringt, auf ein vermeintlich gutes Angebot zu verzichten, als am Ende auf einen Betrüger hereinzufallen.


Was Sie tun können, wenn Sie Opfer von Betrug geworden sind


Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es passieren, dass man Opfer von Kleinanzeigenbetrug wird. Und wenn Sie, als Leser, hier bei diesem Artikel gelandet sind, kann es gut sein, dass Sie sich gerade im Anschluss an einen bereits erfolgten Schadensfall informieren. Wie bereits erwähnt, gilt es, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen. Halten Sie alle Unterlagen und Nachweise bereit, wenn Sie sich an Dritte wie die Polizei, die Portalbetreiber oder Ermittler wie die Kurtz Detektei Schweiz wenden. Seien Sie kooperativ bei der Lösungsfindung und versuchen Sie, positiv zu bleiben, um sich bei Tataufklärung nicht selbst im Weg zu stehen. Mit etwas Glück können Sie so den Schaden begrenzen und den Betrug aufdecken (lassen). Hier sind einige konkrete Schritte, die Sie unternehmen können:


Die wenigsten Kleinanzeigenbetrüger sind so versierte Kriminelle, dass sie keinerlei digitale Fingerabdrücke, also verfolgbare Spuren, hinterlassen würden. Die Nachverfolgung dieser Taten hat in der Regel durchaus solide Erfolgsaussichten.

Kontaktieren Sie den Verkäufer


Beim Verdacht, auf einem Kleinanzeigenportal betrogen worden zu sein, versuchen Sie zuerst, den Verkäufer zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Es kann sein, dass es sich um ein Missverständnis handelt oder dass der Verkäufer tatsächlich eine Rückzahlung oder eine Ersatzlieferung anbietet. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt und dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen.


Melden Sie den Betrug an die Kleinanzeigen-Betreiber


Wenn Sie keine Lösung mit dem Verkäufer finden und sich der Verdacht auf Betrug erhärtet, melden Sie den Vorfall unverzüglich an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. Nutzen Sie dafür Funktionen wie „Anzeige melden“ und schildern Sie genau, was passiert ist. Sofern es sich um seriöse Anbieter handelt, werden diese den Fall prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.


Erstattung bei PayPal oder Ihrer Bank beantragen


Wenn Sie eine sichere Zahlungsmethode wie PayPal genutzt haben, können Sie eine Erstattung beantragen. Selbst Kreditkartenzahlungen können in vielen Fällen zurückgebucht werden, sofern alle involvierten Parteien Eile an den Tag legen: Betrüger werden ihre Konten zwar regelmässig plündern, jedoch nicht unbedingt täglich, schliesslich erhoffen sie sich für gewöhnlich mehrere Opfer und nutzen einmal erlangte Bankkonten deshalb gern so lang wie möglich. Informieren Sie PayPal bzw. Ihre Bank über den Betrug und reichen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen ein, um Ihren Anspruch auf Erstattung zu belegen.


Anzeige bei der Polizei erstatten


Wenn Sie Opfer von Kleinanzeigenbetrug geworden sind, sollten Sie den Vorfall auch bei der Polizei anzeigen. Bringen Sie alle Unterlagen und Nachweise mit, die Sie haben, und erstatten Sie Anzeige gegen den Verkäufer. Die Polizei wird den Fall (hoffentlich) untersuchen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Womöglich haben Sie sogar Glück und der Täter ist bereits einschlägig bekannt.


Wenn alle Stricke reissen: Kurtz Detektei Zürich und Schweiz beauftragen


Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, können Sie jederzeit unsere Detektive in der Schweiz engagieren, die dann die Aufdeckung des Falls übernehmen. Unsere erfahrene Detektei aus Zürich kann Ihnen helfen, gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln und den Betrüger zu identifizieren, um so den Schaden zu minimieren. Es ist wichtig, schnell zu handeln, damit sich der Täter nicht mit den ergaunerten Summen aus dem Staub machen kann. Denken Sie daran: Sie stehen nicht allein da. Portalanbieter, Behörden und Dienstleister wie unsere Privatdetektive aus Zürich haben ebenso ein Interesse an der Überführung der Täter und daran, Ihnen zu helfen, Gerechtigkeit zu erlangen. 


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Verfasserin: Julia Noack

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

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Was macht eigentlich ein Privatdetektiv?


Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich im Interview mit XING Schweiz


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Patrick Kurtz, Privatdetektiv und Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Bestimmt haben auch Sie im Fernsehen schon spannende Krimis gesehen, in welchen der Privatdetektiv kurz vor Schluss des Films ein Rätsel löst und somit das Opfer vor dem Tode bewahrt. Wie wahrheitsgetreu die Arbeit eines Detektivs in diesen Filmen dargestellt wird, können Sie heute selbst herausfinden. Wir, das Redaktionsteam von XING Schweiz, haben diese Woche nämlich Patrick Kurtz interviewt. Er arbeitet als Privatdetektiv und ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich. Spielen Sie heute selbst Detektiv und finden Sie im Interview mehr über den beruflichen Alltag eines Detektivs heraus:


Was für Fälle übernehmen Sie?


Wir übernehmen Aufträge von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen sowie von staatlichen Institutionen. Die typischsten Fälle bewegen sich im Bereich des Betrugs – sei es Fremdgehen im Privaten, Krankschreibungsbetrug im Unternehmen oder Sozialbetrug gegen die Allgemeinheit. Auch Eigentumsdelikte wie Unterschlagung, Veruntreuung oder Diebstahl zählen zu unseren Spezialgebieten.


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Patrick Kurtz bei einer Ermittlung

Welche Ausbildung haben Sie absolviert, um als Privatdetektiv tätig sein zu können?


Ich habe eine sechsmonatige Vollzeitausbildung als „IHK-Fachkraft Detektiv“ an der Sicherheitsakademie Berlin absolviert. Leider gibt es weder in der Schweiz noch in Deutschland flächendeckende Zugangsvoraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Aus diesem Grund schaden oftmals Personen ohne jegliche Vorkenntnisse dem Ruf der Branche.

Die meisten langjährig aktiven Detektive in der Schweiz haben eine Vorkarriere bei einer Ermittlungsbehörde hinter sich, wo sie die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf erlernen konnten. Dies erachte ich als sinnvollen Werdegang, um unter optimalen Bedingungen als Detektiv durchstarten zu können.


Wie sieht ein typischer Arbeitstag von Ihnen aus?


Sie werden überrascht sein: sehr „sitzlastig“. Da ich mittlerweile überwiegend mit der Administration der Detektei Kurtz beschäftigt bin, ist mein Arbeitsmittelpunkt der Schreibtisch. Von hier aus werden Klienten und Interessenten beraten, Ermittlungsberichte gegengelesen, Einsätze koordiniert, Rechnungen ausgestellt usw. Aber auch bei der Arbeit im Feld kommt es häufig auf gutes Sitzfleisch an, da der gewöhnliche Alltag eines Detektivs aus Observationen besteht, die in vielen Fällen eine lange Wartezeit erfordern. Geduld und Ausdauer, gerade mentaler Natur, sind Tag für Tag gefragt.


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Patrick Kurtz bei einer Observierung

Können Sie mir von einem Ihrer Fälle erzählen?


Vor einigen Jahren konnten wir zu einer Familienzusammenkunft beitragen. Mein Klient war dabei auf der Suche nach seiner Tochter (21). Er hatte sie seit der Trennung von seiner damaligen Frau nicht mehr gesehen. Er werde langsam alt, erzählte er uns, und da erinnere man sich an Fehler, die man dann bereue. Er wolle nun endlich seine Tochter kennenlernen, bevor es womöglich zu spät für ihn sei, und dafür brauche er unsere Hilfe.

Als ersten Schritt führten wir eine Online-Recherche durch, die zwar eine Fülle von Treffern ergab, aber es ohne weitere Ausschlusskriterien fast unmöglich machte, den richtigen Kontakt ausfindig zu machen. Von den früheren Unterhaltszahlungen war meinem Klienten ein Bankkonto seiner Ex-Frau bekannt, das wir noch am gleichen Abend prüften. Allerdings lagen seit über drei Jahren keine Kontobewegungen mehr vor, weswegen wir auf diesem Wege keine aktuelle Adresse recherchieren konnten.

Nach diversen unterschiedlichen Ermittlungsmassnahmen gingen wir auf die aktuellen Mieter der letzten bekannten Anschrift zu – es handelte sich hierbei um ein Ladengeschäft. Der Ladenbesitzer konnte sich zwar an eine Frau erinnern, die der Personenbeschreibung entsprach und ein Mädchen in diesem Alter hatte. Weitere Informationen konnte er uns aber leider nicht geben. Auch die Befragung des Vermieters der Immobilie brachte uns nicht viel weiter.

In der Zwischenzeit lag das Ergebnis einer Datenbankanfrage vor, die wir in Auftrag gegeben hatten. Sie brachte eine ganze Reihe weiterer Adressen zu Tage. Einer unserer Privatdetektive begab sich an die aktuellste dieser Adressen, um die Anschrift vor Ort zu prüfen: Nirgendwo an den Klingelschildern befand sich ein Hinweis auf die Namen der Mutter oder der Tochter. Erst der Vermieter des Gebäudes an dieser Adresse kannte die gesuchten Personen. Er berichtete, dass er für diese bereits alle Mietverträge fertig gestellt hatte, doch kurz vor dem Einzug hätten die Gesuchten einen Rückzieher gemacht und die Wohnung wieder gekündigt. Warum sie das taten und wohin es sie verschlagen hatte, wusste der Vermieter allerdings nicht.

Da im Zuge der bisherigen Ermittlungen eine ganze Liste zuvor unbekannter Wohnadressen entstanden ist, wiederholten wir die anfängliche Online-Recherche unter Berücksichtigung der neuen Suchparameter. Wir landeten einen Treffer: Eine Traueranzeige aus dem Jahr 2012, die von einer Person mit dem Namen der gesuchten Tochter erstellt worden war. Der Verstorbene trug den Namen des Grossvaters der Tochter bzw. des ehemaligen Schwiegervaters des Auftraggebers. Durch die neu erlangten Informationen wussten wir nun, dass die Tochter des Klienten mindestens in einem bestimmten Zeitraum an der Adresse XY gelebt haben musste. Diesem Hinweis folgend, fanden wir ein sehr aufschlussreiches Profil der gesuchten Tochter in den sozialen Medien – und wir konnten unseren Klienten gar informieren, dass er in der Zwischenzeit Grossvater geworden war.

Über Umwege sind wir schliesslich auf die Telefonnummer der Tochter gestossen und konnten – nach Rücksprache mit ihr – diese wichtige Information ihrem Vater überbringen. Wie er uns wenige Tage später berichtete, hatte er sogleich Kontakt mit seiner Tochter aufgenommen und einen Termin für ein Treffen ausgemacht.

Wie die Geschichte weiterging, wissen wir nicht. Doch so hatten die beiden zumindest die Möglichkeit, sich wieder zu sehen.


Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile in Ihrem Beruf?


Der Beruf ist extrem abwechslungsreich, vielseitig und unabhängig ausführbar. Ich kann durch diesen Job an menschlichen Schicksalen teilhaben und diese im Optimalfall positiv beeinflussen. Durch die Vielfalt der Auftraggeber – zu denen nicht nur unterschiedlichste soziale Schichten aus unterschiedlichen Regionen zählen, sondern zuweilen auch wichtige Entscheidungsträger aus der Politik oder Grosskonzernen – erfahre ich unheimlich Vieles, was der Öffentlichkeit vorenthalten bleibt. Das ist unglaublich spannend und macht die Arbeit als Privatdetektiv zu etwas ganz Besonderem.

Was aber als Besonderheit des Berufs genannt werden kann, zählt für mich auch zu den Nachteilen. Als Privatdetektiv tun sich einem viel Leid und menschliche Abgründe auf, die nicht immer schön anzusehen sind. Auch wenn man viel Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz mit genau kalkulierbarem Monatseinkommen legt, sollte man sich besser nach einer anderen Tätigkeit umschauen. Denn durch die neuen digitalen Möglichkeiten sind viele Aufgaben, die zu den traditionellen Aufträgen der Privatdetektive gezählt haben, verloren gegangen, und somit ist die Zukunftsperspektive dieses Berufes meiner Einschätzung nach leider sehr unsicher.


Hinweise


Der Originalartikel erschien auf XING. Die Kurtz Detektei Zürich dankt XING Schweiz für das Interesse und den gelungenen Beitrag!

Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


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Einmietbetrug | Mietnomaden in der Schweiz


Grosse Schäden durch zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter


Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 „Betrug“ des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.

Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.


Mietschulden; Detektei Zürich, Detektiv Winterthur, Privatdetektiv Bern, Wirtschaftsdetektei Zug
Sie sind Immobilieneigentümer und haben auf Ihrem Rechner auch schon einen extra Ordner für säumige Mieter? Dann könnte Ihnen der nachfolgende Text weiterhelfen. 

Mietnomaden, ein Sonderfall des Einmietbetrugs


Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.

Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in ZürichLausanneGenf und der gesamten Schweiz.


Ermittlungsmöglichkeiten der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz


Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich „nur“ in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.

Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.


Schwierige Mietvertragskündigung in der Eidgenossenschaft: Schweizer Ermittler raten zu vorsorglichen Mieterüberprüfungen


Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.

Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für BernGraubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:

  1. Lassen Sie sich Lichtbildausweise der neuen Mieter zeigen und prüfen Sie diese auf Echtheit (optische und haptische Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Abgleich der Lichtbilder mit den realen Personen).
  2. Geben Sie nie den Zugang zum Mietobjekt heraus, solange die Kaution nicht eingezahlt wurde.
  3. Fordern Sie Mietinteressenten auf, Ihnen eine Bonitätsbescheinigung zukommen zu lassen.
  4. Hinterfragen Sie Angaben des Mieters zu seiner Miethistorie, seinem Lebenslauf und seinem Arbeitsverhältnis kritisch. Viele Menschen haben keinerlei Skrupel, Gutgläubigkeit auszunutzen!

Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.


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Wohnungsschlüssel sollten nie vor der Einzahlung der Kaution (+ der ersten Monatsmiete) herausgegeben werden. 

Beauftragung unserer Schweizer Privatdetektei


Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.


Verfasserin: Maya Grünschloss  

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


EGMR Strassburg; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

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Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

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