Stromklau | Diebstahl von Strom


„Stromdiebstahl“ im Büro durch Handyaufladen? Droht die fristlose Kündigung?


Ein Mann aus Oberhausen hat 2009 vor Gericht einen viel beachteten Sieg davongetragen: Die fristlose Kündigung wegen eines Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent (!) durch das Aufladen seines Smartphones wurde vom Oberhausener Arbeitsgericht abgewiesen (Az.: 4 Ca 1228/09). Der seit 14 Jahren bei seinem Arbeitgeber angestellte Mann durfte somit seinen Job behalten. Stromklau ist grundsätzlich dennoch strafbar – mit Kulanzen bei geringen Mengen: Seit 1900 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, wird in § 248c „Entziehung elektrischer Energie“ eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe festgesetzt, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Kleine Mengen (§ 248a StGB) und Stromdiebstahl unter Verwandten werden nur auf Antrag verfolgt.


Wie ist Stromklau feststellbar?


Woran merkt man, dass nicht die Strompreise erhöht wurden oder einmalig mehr verbraucht, sondern Stromklau betrieben wurde? Während ein leicht erhöhter Verbrauch besonders in kalten Wintern oder nach der Anschaffung einer stromfressenden HiFi-Anlage normal ist, sollte extrem gesunkener oder extrem gestiegener Verbrauch entweder das Elektrizitätswerk oder den Mieter bzw. Vermieter stutzig machen. Größere Auffälligkeiten am Zählerstand können auf Stromdiebstahl hinweisen. Um einem Verdacht nachzugehen und niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen, werden unsere Detektive aus Münster eingesetzt, die mit ihrem Know-how und ihrer Diskretion durch Observation und Recherchen vor Ort herausfinden können, ob es sich um Stromklau handelt und wer ggf. dafür verantwortlich ist.

Es ist also wichtig, die Augen offen zu halten; zuweilen werden unsere Klienten erst vom aufmerksamen Hausmeister oder Nachbarn auf Unregelmäßigkeiten oder auch auf die Anwesenheit verdächtiger Personen hingewiesen, wodurch überhaupt nur das Bewusstsein für eine mögliche Straftat gegen die eigene Person/das eigene Unternehmen entsteht. Stromdiebe demolieren mitunter die Zähler oder manipulieren die Zählerstände, Sperrklappen, die den Stromfluss unterbrechen sollen, werden beschädigt, Zähler bewusst falsch herum eingebaut etc. Werden forensische Spuren entdeckt, die nicht klar zugeordnet werden können, ist es wichtig, sie nicht durch eigene Fingerabdrücke und andere Aktivitäten am Tatort unbrauchbar zu machen. Gern stellen Ihnen unsere Privatdetektive aus Münster ihre Expertise und Erfahrung in der Spurensicherung und -analyse zur Verfügung: 0251 7009 0014.


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Ältere Stromzähler zu manipulieren, erfordert zwar ein gewisses Know-how, aber auch keine außerordentliche Expertise. 

Private oder geschäftliche Stromleitungen werden angezapft – was nun?


Geschäftsleute mögen in ihren Betrieben zwar meistens nicht um einen grundsätzlich hohen Stromverbrauch herumkommen, jedoch kann durch missbräuchliche private Nutzung oder auch bewussten illegalen Stromklau die Nachzahlung in der Jahresabrechnung unerhört hoch ausfallen. Auch als Vermieter eines oder mehrerer Apartments müssen Zählerstände regelmäßig überprüft werden, um auszuschließen, dass Mieter ihre eigenen Stromrechnungen umgehen, indem sie Leitungen aus Gemeinschaftsbereichen wie dem Treppenhaus, dem Keller oder dem Waschraum anzapfen. In seinem Urteil vom 10.02.2015 (AZ. 11 C 103/14) sah das Amtsgericht Wedding die außerordentliche fristlose Kündigung gegenüber einem Mieter als rechtmäßig an, der aufgrund hoher Nachzahlungsforderungen vom Stromnetz abgeschnitten worden war und sich deswegen an den Leitungen im Hausflur zu schaffen machte. Durch die Tat sah das Gericht § 543 BGB „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ erfüllt.

Bei verzwickten Feinheiten in Rechtsangelegenheiten und viel Ermessensspielraum für die jeweiligen Richter ist es umso wichtiger, eine lückenlose Beweiskette gegen den Stromdieb vorlegen zu können – unsere Münsteraner Wirtschaftsdetektei ist Ihnen dabei gern behilflich: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de.


Stromdiebstahl bei den Anbietern


Nicht nur Geschäfts- und Privatleute werden durch Stromdiebe geschädigt, auch die Stromanbieter selbst leiden darunter. Oft versuchen bereits gesperrte Kunden, die den Anbietern durch Schufa-Eintragungen oder verweigerte Zahlungen bekannt sind, sich illegal wieder ans Netz anzuschließen. Auch ungeduldige Stromnutzer, die Wartungsarbeiten nicht aussitzen wollen, oder neue Mieter, die einen Stromvertrag umgehen möchten, zählen zu den typischen Tätern.

Während moderne Smart Meter, also digitale Stromzähler, den aktuellen Stand regelmäßig an den Anbieter übermitteln, sind hierzulande noch viele Haushalte mit analogen Zählern ausgestattet. Das bedeutet, dass die Mieter selbst für die Ablesung zuständig sind und die Daten dann auf eigene Verantwortung an den Anbieter melden. Hierbei bietet sich Stromdieben natürlich eine gute Möglichkeit, geschönte Zahlen weiterzugeben. Überprüft wird im Regelfall nur bei größeren Auffälligkeiten, d.h. wer clever vorgeht und die Zahlen langsam herunterfährt, kommt damit womöglich ungeschoren, weil unbemerkt, davon.


Was können unsere Wirtschaftsermittler aus Münster tun?


Vordergründig macht die Kurtz Detektei Münster und Westfalen bei Stromdiebstahl das, was Detektive den größten Teil ihres Arbeitslebens tun: observieren, recherchieren und Verdächtige mit polizeilicher Vernehmungsexpertise befragen. Ist zum Beispiel regelmäßig über Nacht ein auffällig hoher Stromverbrauch zu beobachten, obwohl das Firmengelände in diesem Zeitraum nicht genutzt wird, bietet sich eine nächtliche Überwachung des Objekts an. Auf diese Weise können Angestellte oder Firmenfremde in flagranti dabei erwischt werden, wenn sie das Stromnetz widerrechtlich auf Kosten des Unternehmens anzapfen. Erst kürzlich wurde ein Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter die für die elektrischen Firmenlieferwagen gedachte Ladestation regelmäßig für sein eigenes Elektroauto verwendete und somit natürlich einen erheblichen Mehrkonsum verursachte.

Neben den oben genannten Ermittlungsmethoden kann unsere Münsteraner Privatdetektei bei Privatleuten wie auch bei Unternehmen Fingerabdrücke an manipulierten oder demolierten Stromzählern nehmen, Firmeneinschleusungen zur besseren Beobachtung des Zählerraums durchführen, Mitarbeiter bzw. Nachbarn legendiert auf Hinweise befragen und einiges mehr.


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Elektrofahrzeuge liefern ein neues Motiv für Stromdiebstähle. In unserer extrem energieabhängigen Gesellschaft und im Zuge der zeitgenössischen Diskussion über die Erschließung neuer Erzeugungswege ist dieses Thema aktueller denn je. 

Beauftragung unserer Wirtschaftsdetektei in Münster


Sollten Sie fürchten, dass Ihre privat oder geschäftlich genutzten Stromleitungen von unbefugten Dritten angezapft und mitbenutzt werden, so setzen Sie sich gern mit unseren Wirtschaftsdetektiven aus Münster in Verbindung. Die IHK-zertifizierten Ermittler der Detektei Kurtz arbeiten schnell, professionell, diskret und natürlich ergebnisorientiert, um Ihnen eine schnellstmögliche Klärung Ihres Falles präsentieren zu können. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (siehe unten) über das Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-muenster.de) oder über die folgende Rufnummer: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de

 

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/2017/11/15/stromklau-diebstahl-von-strom/

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/wirtschaftsdetektei-münster/stromdiebstahl-entziehung-von-strom/

Kündigungsflucht | Zugangsvereitelung eines Kündigungsschreibens


Fallstricke beim Aussprechen einer Kündigung


Der Gesetzgeber, fast noch mehr aber die Arbeitsgerichte legen Arbeitgebern gern massive Steine in den Weg, während Angestellte selbst bei grobem Fehlverhalten diverse Privilegien besitzen. Gerade das Thema Kündigung ist hierbei als besonders neuralgisch zu nennen, denn auf kündigungswillige Arbeitgeber warten viele Stolpersteine, zum Beispiel Fragen wie:

  • Ist die Kündigung ausreichend begründet?
  • Ist sie sozial gerechtfertigt?
  • Wurden die Fristen eingehalten?
  • Wurde die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt?

Gibt es auch nur eine einzige nicht vollständig wasserdichte Stellschraube, neigen die Arbeitsgerichte nach Erfahrung unserer Detektei in Weinheim* schnell dazu, Kündigungen umzuwerfen, sodass viele Unternehmen arbeitsscheue, leistungsschwache, kriminelle und/oder wettbewerbswidrig handelnde Mitarbeiter wiedereinstellen und mit ihnen leben müssen, obwohl dies regelmäßig eigentlich unzumutbar ist. Da im Anschluss an eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung für gewöhnlich kaum noch ein vernünftiges Arbeitsklima ermöglicht werden kann, lassen sich wiedereingestellte Arbeitnehmer allzu gern direkt krankschreiben und stehen dem Unternehmen fortan nicht mehr zur Verfügung, ohne dass dieses Gewissheit über die weiteren Intentionen des Blaumachers und somit Planungssicherheit hätte.

Im vorliegenden Fall hatte eine Firma aus Weinheim erfolglos versucht, einem Mitarbeiter, der bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit bereits seit fünf Monaten krankgeschrieben war, ordentlich zu kündigen. Das entsprechende Schreiben konnte nicht zugestellt werden, da der Arbeitnehmer unbekannt verzogen sei; auch telefonisch war er nicht zu erreichen, da sich unter seiner bisherigen Rufnummer inzwischen eine unbekannte dritte Person meldete. Nun könnte man damit argumentieren, dass es sich um eine treuwidrige Zugangsvereitelung der Kündigung handele, da der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber den Wohnortwechsel nicht mitgeteilt hatte. Das Bundesarbeitsgericht teilte diese Auffassung in einem Urteil aus dem Jahr 2005 (Az.: 2 AZR 366/04). Allerdings vertreten die normalen Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte nicht immer dieselbe Meinung, und wer sich nicht bis vor das BAG durchstreitet oder durchstreiten kann, dem droht eine Zurückweisung der Kündigung. So geschehen bspw. am Landesarbeitsgericht München im Jahr zuvor (Az.: 10 Sa 246/04):


Exkurs: „Empfänger unbekannt verzogen“ oft nicht ausreichend


An und für sich gilt: Verhindert ein Arbeitnehmer den rechtzeitigen Zugang der Kündigung durch selbstverschuldete Umstände wie fehlender Briefkasten, fehlende Briefkasten- oder Klingelbeschriftung, Angabe einer falschen Anschrift, Nichtabholung oder verspätete Abholung der Zusendung, handelt es sich um eine Zustellungsvereitelung und die Kündigung gilt als zugestellt. Im genannten Fall am Landesarbeitsgericht München wurde eine Kündigung in der Probezeit mit dem Postvermerk zurückgesandt, dass der Empfänger unbekannt verzogen sei.

Im anschließenden Prozess war die Behauptung des Mitarbeiters, der Briefkasten sei sehr wohl richtig beschriftet gewesen, in den Augen des Gerichts ausreichend, denn: „Die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, die den Einwand begründen, der Arbeitnehmer berufe sich treuwidrig auf den verspäteten Zugang einer Kündigung, treffen [sic] den Kündigenden.“ Der gegenteiligen Bezeugung des Postzustellers wurde keine entscheidende Gewichtung zugesprochen: „Auch wenn nach der Aussage des Zeugen davon auszugehen ist, es wären zum Zeitpunkt der versuchten Zustellung des Kündigungsschreibens Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt und kurze Zeit später wieder angebracht worden, ist damit keineswegs bewiesen, dass dies vom Kläger veranlasst worden ist. Zwar mag sein, dass es für eine derartige Tat durch einen Dritten kaum eine sinnvolle Erklärung gäbe. Andererseits kann nach den Umständen aber auch nicht unzweifelhaft auf eine Handlung des Klägers geschlossen werden.“ Eine extrem fragliche Entscheidung, die verdeutlicht, mit welchen teils verqueren Argumenten Arbeitgeber vor Gericht rechnen müssen.

Die Hauptbegründung für das Urteil zugunsten des Gekündigten: „Er [der Arbeitgeber] kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus seiner nicht zugegangenen Willenserklärung ihm günstige Rechtsfolgen nur dann ableiten, wenn er alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte. Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt …“ Oder anders ausgedrückt: Das Gericht sähe den Arbeitgeber erst dann im Recht, wenn er bis zum Ende der Kündigungsfrist weitere Kündigungen abgeschickt hätte – an eine bekanntermaßen unzustellbare Adresse. Blödsinn in Reinform.


Unbekannt verzogen; Detektei Weinheim, Detektiv Weinheim, Privatdetektiv Weinheim
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ein Freifahrtschein für Missbrauch. Wer seinen Briefkasten zugeklebt und/oder die Namensschilder entfernt, kommt damit durch, solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er es selbst getan hat.

Briefkastenadresse als angeblicher Wohnort


Aufgrund dieser grenzwertigen Erfahrungen von Arbeitgebern mit Arbeitsgerichten wollten die Klienten unserer Detektive in Weinheim im vorliegenden Fall absolut auf Nummer sicher gehen und die Unmöglichkeit der Zustellung dokumentieren lassen. Falls dies ohne erheblichen Aufwand möglich sein sollte, war ferner eine zustellungsfähige Anschrift zur Zielperson zu ermitteln. Somit hätte der Arbeitgeber selbst bei erfolgloser Beendigung der Ermittlungen nachgewiesen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Kündigung zuzustellen.

Die Zielperson stammte aus dem schottischen Mittelzentrum Perth, das circa eine Stunde nördlich der Hauptstadt Edinburgh liegt, lebte aber schon seit vielen Jahren in Deutschland. Bei der Recherche wurde unserem zuständigen Privatdetektiv in Weinheim bekannt, dass der Schotte zu keinem Zeitpunkt an der beim Arbeitgeber hinterlegten Adresse gewohnt hatte. Bei dem angeblichen Wohnobjekt handelte es sich vielmehr um ein Bürogebäude, in dem unter anderem ein Unternehmen ansässig war, das einen Postservice anbot. Eine legendierte Anfrage bei der Firma bestätigte die Vermutung, dass die Zielperson diesen Service nutzte. Allerdings habe man den Schotten dort schon seit gut zwei Monaten nicht mehr gesehen; die Post für ihn stapele sich und weil er zuletzt weder bezahlt noch auf Kontaktversuche reagiert habe, wurde sein Name vom Briefkasten entfernt. Bei der zuständigen Postfiliale lag gemäß weiterer Recherche kein Nachsendeantrag vor.


Bei zahlreichen Stellen Falschinformationen hinterlegt


Offiziell gemeldet war unsere Zielperson zuletzt in Bensheim, wurde dort jedoch bereits rund fünf Monate vor Ermittlungsbeginn von Amts wegen als unbekannt verzogen abgemeldet. Der kurz darauf ausfindig gemachte Vermieter des Schotten bestätigte sowohl dessen früheres Wohnverhältnis in Bensheim als auch seinen Auszug, allerdings habe der Gesuchte die Wohnung nicht schon vor fünf oder mehr, sondern erst vor rund drei Monaten verlassen. Die weiteren Voranschriften der Zielperson lagen in Bayern (in den 90er Jahren München, danach Würzburg und später ein kleines Dorf bei Aschaffenburg); die jeweils kontaktierten Anwohner und teils auch Vermieter versicherten glaubhaft, keine sachdienlichen Informationen zum aktuellen Aufenthaltsort beitragen zu können.

Seit Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bezog die Zielperson Krankengeld von der AOK Bayern, bei der allerdings noch immer die 20 Jahre alte Münchner Adresse vorlag. Offensichtlich war es keine Seltenheit in der Vita des Schotten, Fehlinformationen über seine Wohnadresse zu verbreiten. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es trotz des langen Aufenthaltes in Deutschland lediglich zwei registrierte Beschäftigungsverhältnisse: das aktuell zu kündigende und ein weiteres, das nur einen Monat lang gehalten und kurz vor der Einstellung durch den Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Weinheim existiert hatte. Als Adresse war hier die bekannte Anschrift in Würzburg hinterlegt. Eintragungen in den Schuldnerregistern der jeweils zuständigen Amtsgerichte (Aschaffenburg, Bensheim, München, Weinheim und Würzburg) existierten nicht. Lediglich war bei der Staatsanwaltschaft München ein kürzlich eingestelltes Verfahren zu erkennen, in dem die Zielperson als Geschädigter erfasst wurde. Als Anschrift hatte der Schotte dort einmal mehr die veraltete Adresse in München hinterlegt.


Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, doch ein „Aber“ bleibt


Da mittlerweile feststand, dass der aktuelle Aufenthaltsort der Zielperson nicht auf einfachem Wege mit einer Datenbankrecherche in Erfahrung zu bringen war, instruierte der Auftraggeber unsere Privatdetektei in Weinheim, diesen Ermittlungsansatz fallen zu lassen. Stattdessen waren im letzten Schritt die drei ermittelten und von der Zielperson noch immer bei offiziellen Anlässen vorgeschobenen Adressen sowie die Postservice-Anschrift jeweils vor Ort zu überprüfen. Entsprechend machten sich unsere Mannheimer Ermittler auf den Weg nach Weinberg, während die Frankfurter Kollegen Richtung Aschaffenburg fuhren und die Münchner und Würzburger Detektive innerstädtische Anschriftenüberprüfungen durchführten. Das Ziel: die Briefkästen und Klingelschilder an allen vier ermittelten Adressen überprüfen und fotografisch dokumentieren.  Der Name der Zielperson fand sich an keiner der Anschriften.

Damit hatten die Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektive in Weinheim alle zumutbaren Möglichkeiten der Kündigungszustellung ausgeschöpft. Ein Problem bestand allerdings von Anfang an und ließ sich nachträglich auch nicht mehr lösen: Der Arbeitsvertrag beinhaltete leider keine arbeitnehmerseitige Informationspflicht beim Wechsel der Wohnadresse. Ob es sich hierbei um eine automatische Nebenpflicht in Arbeitsverhältnissen handelt, womit die explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag obsolet wäre, ist gesetzlich und gerichtlich bis dato nicht eindeutig geklärt. Somit könnte es sich bei diesem Punkt angesichts der dargestellten arbeitnehmerfreundlichen Entscheidungsfindung an deutschen Gerichten um einen der eingangs erwähnten potentiellen Stolpersteine handeln.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Rhein-Neckar werden von der Besselstraße 25 in Mannheim aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Rhein-Neckar, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

Detektei-Inhaber Patrick Kurtz im Interview mit ze.tt, dem Jugendmagazin der Zeit


Salopper Zeitungsartikel über den Detektivberuf


Patrick Kurtz, der Inhaber der Kurtz Detektei Rostock und Mecklenburg-Vorpommern, gab Claudia Wiggenbröker von ze.tt, dem Jugendmagazin der Zeit, ein Interview. Im Ergebnis steht ein salopper Beitrag über den Detektivberuf, der in Teilen mit einem Augenzwinkern zu verstehen ist:


Beschatten, verfolgen, verhaften? So arbeitet ein Privatdetektiv wirklich


Ein altes Fabrikgebäude am Stadtrand. Zwei Schatten schleichen durch die Nacht, ein Aktenkoffer wechselt den Besitzer. Plötzlich löst sich eine dritte Gestalt aus der Dunkelheit. „Schluss mit den Spielchen“, sagt der Privatdetektiv mit vorgehaltener Waffe – passieren solche Szenen, wie wir sie aus Detektivserien kennen, in der Realität auch so? Voll nicht, erklärt Patrick Kurtz. Und er wird’s wissen, denn er ist wirklich Privatdetektiv.

Die aktive Überwältigung von Tätern entspricht nicht der Realität. Anstatt Gangster selbst dingfest zu machen, halten sich Patrick und seine Kollegen im Hintergrund: „Wir sind passive Beobachter. Detektive beeinflussen das Geschehen nicht, sondern dokumentieren es gerichtsfest. Wir wollen gar nicht, dass man uns bemerkt“, erklärt er. Was bei den Trovatos oder bei Privatdetektive im Einsatz passiert, sei Kokolores.


Detektive sind Einzelgänger


In der Regel ermittelt Patrick auch nicht bei Verbrechen – sondern bei Vergehen. Die meisten Fälle drehen sich um das Thema Betrug. „Zum Beispiel beauftragen uns Unternehmen, wenn sich ein Mitarbeiter auffällig oft krankmeldet. Wir finden dann heraus, ob er für eine andere Firma arbeitet oder in Urlaub fährt – statt krank zu Hause zu sein.“ In der Regel landen die Streitigkeiten selten vor Gericht: „Dass der Betrug strafrechtlich verfolgt wird, ist nur in einem geringen Teil der Fälle so. Und wenn es zum Streit kommt, dann eher vor dem Arbeits- statt vor dem Strafgericht.“ Meistens könnten sich die beiden Parteien aber auch ohne einen Richter einigen.

Ein anderer Mythos über Privatdetektive trifft dagegen zu: „Die Ein-Mann-Detekteien, die man aus Filmen kennt, entsprechen tatsächlich der Wahrheit“, erklärt Patrick. „Eine Detektei, die viele Festangestellte hat, ist sehr selten.“ Patrick bestätigt als Ausnahme die Regel: Er hat seine eigene Detektei gegründet, ist in ganz Deutschland und der Schweiz tätig. Er hat inzwischen fünf Festangestellte. Daneben bearbeiten über 40 selbstständige Detektive die Aufträge, die Patrick ihnen zuweist.


„Du kannst nicht in den Verkehr rasen“


Im Gespräch mit Patrick fällt auf, dass er häufig Wörter wie Observation oder Zielperson verwendet. Das sind die beiden Begriffe, um die sich der Alltag eines Detektivs hauptsächlich dreht. „Der Großteil unserer Arbeit sind Observationen“, sagt Patrick. Die seien allerdings weniger spannend, als uns viele Filme glauben machen wollen: „Es kann schon sein, dass man 17 Stunden lang eine Tür anstarren muss, aus der niemand herauskommt.“ Geduld sei deshalb die Eigenschaft, die ein Detektiv auf jeden Fall mitbringen müsse.

Observationen müssen allerdings nicht immer öde sein. Genau das ist der Part, den Patrick am meisten an seinem Job liebt: Der Zielperson auf den Fersen zu bleiben, wenn es schwierig wird. Das heißt allerdings nicht, dass Detektive mit wild quietschenden Reifen und einer Waffe im Anschlag durch die Stadt rasen. „Das funktioniert nicht wie bei Til Schweiger, der im Tatort herumballert. Aber es macht Spaß, wenn sich die Zielperson viel bewegt, sodass man hochkonzentriert sein muss, um ihr überhaupt folgen zu können.“

Das funktioniere allerdings nicht immer: „Es kann passieren, dass man den Sichtkontakt zur Zielperson verliert. Wenn sie zum Beispiel noch über die Ampel fährt, obwohl die bereits rot ist. Wenn der Gegenverkehr schon von der anderen Seite kommt, kann man natürlich nicht mehr weiterfahren“, erzählt Patrick. Viele Auftraggeber hätten allerdings wenig Verständnis dafür. „Sie meinen dann, dass schlecht gearbeitet wurde. Aber man kann nun mal nicht in den laufenden Verkehr reinrasen.“


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Auch Spurensicherung und -auswertung zählt zu den Aufgabengebieten privater Ermittler wie unserer Rostocker Detektive. 

Schuldner sind der Schrecken


Zu Patricks Auftraggebern gehören neben Unternehmen auch Privatpersonen. Die Fälle sind oft so klassisch, wie man sich das vorstellt: Ein eifersüchtiger Ehepartner setzt die Detektive auf die bessere Hälfte an. Diese Aufträge sind oft leichter zu beackern als andere: „Die mutmaßlich betrogene Ehefrau hat natürlich jede Menge Informationen über ihren Mann. Sie könnte uns Namen, Adressen, Fahrzeugnummer liefern. So können wir planen, wann und wo eine Observation sinnvoll wäre.“

Schwieriger sind dagegen solche Fälle: „Wenn Leute Geld verliehen haben und der Schuldner ist danach spurlos verschwunden – dann existieren meistens relativ wenig Informationen über den. Und wenn, dann häufig gefälschte“, sagt Patrick. „Da geht es natürlich in erster Linie um Recherche: Wer ist die Person wirklich und wo hält sie sich auf?“


Betrügende Partner/innen überführen? 350 Euro, bitte


Wie teuer es für Patricks Klienten wird, kann man meistens nicht vorhersagen. „Es kann passieren, dass wir einen mutmaßlichen Ehebrecher observieren und er innerhalb von zwei Stunden in den Puff geht. Dann ist die Sache erledigt.“ Im Idealfall könne der Betrogene seinen Partner schon mit 350 Euro überführen. „Genauso kann es sein, dass man jemanden tage- oder wochenlang beobachtet und überhaupt nichts Relevantes passiert.“

Es gebe allerdings Erfahrungswerte, erklärt der Detektiv. Sehr teuer kann es zum Beispiel beim Thema Unterhalt werden: Bekommt jemand nach seiner Scheidung Unterhalt vom Ex-Ehepartner, gilt der Anspruch nur, solange man wirklich Single ist. „Deshalb verheimlichen die Leute oft eine neue Beziehung – und machen daraus ein richtiges Versteckspiel: Sie mieten zwei Wohnungen an, obwohl sie zusammenleben. Parken kilometerweit weg, damit keiner das Auto sieht. Verkleiden sich.“

In solchen Fällen müssen die Detektive viel Zeit investieren. Denn sie müssen nachweisen, dass es sich wirklich um eine Beziehung handelt – und nicht nur um eine Affäre. „Das kostet dann meistens so um die 5.000 Euro“, erklärt Patrick. Wem das zu teuer ist, der kann ein Maximalbudget für seinen Auftrag festlegen, das die Detektive nicht überschreiten dürfen.


Nicht nur Sherlock raucht


Denkt man an den berühmten Sherlock Holmes, gibt es noch ein Detektiv-Klischee, das auf Patrick zutrifft: Er raucht ebenfalls Pfeife. Und für Kriminalromane hat er sich sowieso schon immer begeistert. Dadurch ist er allerdings nicht auf seinen Job gekommen – sondern durch eine Anzeige. In der wurden Praktikanten für den Detektivberuf gesucht. Zu diesem Zeitpunkt brauchte Patrick eine neue Aufgabe: „Nach meinem Bachelor habe ich einen Studiengang ausgesucht, den ich nicht direkt im Anschluss machen konnte. Die Bewerbungsfristen lagen einfach doof. Deshalb musste ich ein Jahr überbrücken.“

Also kratzte er seine letzte Kohle zusammen und machte sich auf den Weg nach Berlin, um dort einen Detektiv-Lehrgang zu machen. Er machte sich selbstständig – und wollte eigentlich auch sein Studium fortsetzen. Aber irgendwann wurde das Arbeitspensum dann zu viel. Mittlerweile bleibt Patrick auch kaum noch Zeit, um selbst Observationen zu fahren. Stattdessen kümmert sich der Gründer darum, sein Unternehmen nach vorne zu bringen.


Den Originalbeitrag der ze.tt finden Sie hier.

 

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