„Wedding Sherlock“: Stadtgeflüster-Interview mit Detektiv Patrick Kurtz – Teil II


Dominik Irtenkauf befragt Detektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Mannheim. Im zweiten Teil des Interviews geht es um das Thema Untreue. Teil I über Heiratsschwindel finden Sie hier.


Patrick Kurtz; Detektei Karlsruhe, Detektiv Speyer, Privatdetektiv Weinheim, Detektei Worms
Detektiv Patrick Kurtz; Illustration: Stadtgeflüster Interview – Thorsten Kambach

Untreue, die Sie ebenfalls untersuchen, wird da schon weit verbreiteter sein. Wie nähert man sich da einer verdächtigten Person an?


Das läuft allgemein über Observationen. Wir besprechen mit dem Auftraggeber, zu welchen Zeiten es wahrscheinlich ist, dass ein Seitensprung stattfinden könnte. Oder dass ein andersartiges Treffen mit einer Person stattfindet, das nicht platonischer Natur sein könnte. Wenn das besprochen ist, reden wir über den Ort. Wo findet die Observation statt, wie viele Ermittler brauchen wir da, wie viele Einsatzfahrzeuge, welche Probleme könnte die Observationssituation mit sich bringen? Haben wir da eine Baustelle, die uns bei der Fahrzeugverfolgung Probleme bereiten könnte? Wie sehen die Ampelschaltungen in der Umgebung aus? Gibt es Einbahnstraßen? Solche Dinge muss man im Vorfeld klären. „Observationsraumaufklärung“ nennt man das.


Und dann kann die Beschattung losgehen?


Genau. Dann wird die Beobachtung durchgeführt. Mit welchen Personen trifft sich die mutmaßlich untreue Person? Wie verhalten sich die Leute, mit denen sie sich trifft, und wie verhalten sie sich mit unserer eigentlichen Zielperson untereinander? Gibt es Anzeichen, dass es sich um ein Liebesverhältnis handelt? Oder ist das Verhältnis rein platonischer Natur? Jetzt ist es natürlich so, dass wir nicht mit ins Schlafzimmer gehen und filmen können, was dort passiert. In der Regel kann man aber schon auf der Straße, im öffentlichen Raum, erkennen, ob jemand eine platonische oder tiefergehende Beziehung hat.


Wie beweisen Sie das danach?


Wenn etwas Relevantes passiert, fertigen wir Fotos bzw. Videoaufnahmen an. Sämtliche Ergebnisse der Observation werden in einem Ermittlungsbericht zusammengefasst. Das heißt, es ist unseren Auftraggebern sehr gut möglich, nachzuvollziehen, was im Observationszeitraum passiert ist. Wenn das Gericht diesen Bericht nicht für ausreichend hält, dann können noch die Fotos angefordert werden.


Wer meldet sich da bei Ihnen? Schon verheiratete Personen oder eifersüchtige Liebhaber?


Alle. Alle Formen von Beziehungen sind dabei, d.h. Ehepartner, langjährige Lebensgefährten, teilweise aber auch Leute, die erst frisch zusammengekommen sind. Bei Letzteren müssen wir stets schauen, ob wir ein berechtigtes Interesse vorliegen haben. Bei Observationen beobachtet man ja eine Person, man verfolgt eine Person, das ist immer ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht. Diese Maßnahme muss gerechtfertigt sein. „Güterabwägung“ nennt man das in der Rechtssprache. Oder auch: „Interessenabwägung“.


Sie prüfen dann, ob eine Ermittlung überhaupt legal ist?


Genau. Um diese Rechtfertigung zu haben, reicht es eben nicht, wenn die betreffenden Personen drei Wochen zusammen sind und einer meint, der andere sei untreu. Vielleicht hat der Partner eine gänzlich andere Auffassung von der Beziehung, da die Fronten noch gar nicht geklärt sind. Wo der Status untereinander noch gar nicht klar sein kann, ist das nichts, was wir anfassen. Das ist uns zu heiß. Zumal in solchen Fällen selten bereits gemeinsame wirtschaftliche Interessen der Partner mit reinspielen.


Was heißt das?


Bei Studenten zum Beispiel, die in unterschiedlichen Wohnungen leben, einen getrennten Haushalt führen, die keine gemeinsamen Zahlungen haben, keine Kreditverpflichtungen, da ist kein wirtschaftliches Interesse vorhanden. Das reicht für uns nicht aus. Das ist eine rein emotionale Geschichte ohne rechtlichen Hintergrund.


Spurensicherung; Privatdetektei Heidelberg, Privatdetektiv Ludwigshafen, Detektiv Mannheim
Auch Spurensicherung gehört zum Handwerk vieler professioneller Detektive.

Ist das für Sie ein Auftrag wie jeder andere auch oder fühlt man sich da manchmal als Dreckige-Wäsche-Wascher?


„Letztendlich ist es nicht unsere Schuld, wenn jemand seine Frau betrügt.“


Also wir haben täglich Untreue-Observationen. Aus diesem Grund müssen wir da mit einem gewissen Abstand rangehen und können das auch. Es ist aber zweifelsohne so, dass viele Observierte sauer auf uns sind, weil sie die Schuld für den Stress zuhause, den die Entlarvung mit sich bringt, bei uns suchen.


Wie reagieren Sie?


Ich bin der Ansicht: Wir haben die Tat nicht begangen, wir haben die Tat nur dokumentiert, wie das ein polizeilicher Ermittler letztlich auch macht. Bei Untreue handelt es sich nicht um einen Rechtsbruch, sondern lediglich um einen moralischen Verstoß. Leute, die von ihren Partnern betrogen werden, haben trotzdem das Recht, die Wahrheit zu erfahren, schließlich hängt ihr ganzer Lebensentwurf von der Beziehung ab. Letztendlich ist es nicht unsere Schuld, wenn jemand seine Frau betrügt und dabei erwischt wird. Wir sind dabei nur diejenigen, die ihn erwischen. Aber nicht die, die das Delikt begehen.


Die Reaktionen bleiben im Rahmen?


Es gibt auch genügend Zielpersonen, die so wütend reagieren, dass sie uns Drohungen schicken. Die sind aber meist eher amüsant, weil es in der Regel dummes Gerede ist. Wir haben auch schon so Drohungen bekommen wie: Ich stehe morgen mit 500 Mann vor deiner Haustür. Das mit den 500 Mann ist natürlich totaler Blödsinn. Wer hat schon eine Privatarmee zuhause?


„Es gibt genügend Zielpersonen, die uns drohen.“


Wie treu sind die Deutschen in der Ehe? Was ist Ihr Eindruck aus Ihrer professionellen Perspektive?


Das ist eine statistische Frage, die ich so nicht beantworten kann, da wir im Alltag ja nur mit der Schnittmenge an Beziehungen zu tun haben, in denen bereits ein Untreue-Verdacht besteht. Ginge man allein danach, müsste man sagen, dass circa 70-80 Prozent der Deutschen fremdgehen, aber das ist natürlich ein stark verfälschtes Bild.


Infokasten Patrick Kurtz


Inhaber der Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar. Er hat kurzfristig auf unsere Interviewanfrage zu diesem speziellen Thema geantwortet. Patrick Kurtz wird regelmäßig in verschiedenen Medien nach seiner Expertise gefragt.

Trickbetrug und Heiratsschwindel sind keine Kavaliersdelikte und erfordern eine koordinierte Reaktion. Patrick Kurtz und sein Team behandeln die Fälle diskret und ergebnisorientiert.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar.


Quelle: Stadtgeflüster Verlag GmbH, „Original Stadtgeflüster Interview“, 5/2018, 13. Jg.

 

Kurtz Detektei Rhein-Neckar

Besselstraße 25

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Tel.: 0621 9535 4001

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Illegale Müllentsorgung


Rhein-Neckar-Kreis von illegaler Vermüllung betroffen


Im Mannheimer Umland und speziell im Rhein-Neckar-Kreis kommt es seit Monaten verstärkt zu widerrechtlicher Abfallentsorgung, zum Beispiel Autoteile, Farbeimer und Sperrmüll bei Sinsheim in der Nähe des Hilsbacher Schützenhauses oder Bauschutt und Weinkisten in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis). Dass es sich hierbei nicht nur um rechtswidrige Taten handelt, sondern auch die Umwelt bei solchen Abladungen von Müll und unkompostierbarem Abfall geschädigt wird, sollte einleuchten. Tiere (und bisweilen auch Kinder) können sich an Metallabfall verletzen, Lackdosen laufen aus und verseuchen den Waldboden und das Grundwasser, leicht entzündlicher Unrat kann bei langer Trockenheit sogar zu Waldbränden führen.

Die IHK-zertifizierten Ermittler unserer Mannheimer Detektei (0621 9535 4001) können daher unter anderem von betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Forstbehörden oder auch Nachbarschaftsvereinigungen eingesetzt werden, um die Verursacher dieser illegalen Müllkippen zu identifizieren und gerichtsfest zu überführen, damit Schlimmeres verhindert werden kann.


Wer sind die Täter und wie können sie gefunden werden?


Gerade wenn Müll auf öffentlichen Grundstücken oder in Wäldern abgelegt wird, handelt es sich bei den Tätern oft um Otto Normalverbraucher, denen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs nicht passen oder die sich schlicht nicht mit richtiger Müllentsorgung beschäftigen wollen. In Einzelfällen mag es sich um eine möglichst unauffällige Entsorgung von Beweisen in einem Kriminalfall handeln, auch wenn man Derartiges wohl eher in US-Krimiserien findet als im heimischen Wald. Wird immer wieder auf denselben Privat- oder auch Betriebsgrundstücken fremder Müll abgeladen, kann es sich um eine gezielte Schädigung von Personen bzw. Unternehmen handeln, so zum Beispiel in Fällen von StalkingMobbingRufmord oder einfach Rache. Ob der Müll nun aus Faulheit, Böswilligkeit, mangelndem Umwelt- und Sozialbewusstsein oder simplem Unwissen über die korrekte Müllentsorgung falsch abgelegt wird – es handelt sich stets um eine strafbare Handlung, die von unseren Privatdetektiven für HeidelbergLudwigshafen und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet bei entsprechender Beauftragung verfolgt wird.

Auch die missbräuchliche Nutzung von Nachbarmülleimern sowie die fahrlässige Ablage von Müll an dafür nicht bestimmten Orten sind nicht nur ärgerlich, sondern, in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Unrats, bisweilen sogar gefährlich. Eine bewusste Schädigung von Privatpersonen lässt sich wie erwähnt häufig an der Regelmäßigkeit der Müllentsorgung auf demselben Grundstück erkennen; zuweilen gehen einem solchen Akt nicht einvernehmliche Trennungen voraus, unerwartete Kündigungen, Streitigkeiten in der Familie, im Bekanntenkreis und – besonders häufig – in der Nachbarschaft oder auch Probleme mit einem verärgerten und aggressiven Fremden, der sich womöglich durch ein Geschäftskonzept, das neue Auto in der Einfahrt oder die wehende Fahne des „falschen“ Fußballclubs im Vorgarten provoziert fühlt. Durch Observationen versuchen unsere Mannheimer Detektive, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wenn absehbar ist, wann es vermutlich wieder zu einer Müllablage kommen wird. Andere Ermittlungsmöglichkeiten umfassen Recherchen oder auch das bewusste Stellen von Fallen.


Konsequenzen widerrechtlicher Müllentsorgung: von Geldstrafen bis Freiheitsentzug von maximal fünf Jahren


Die Strafen für unerlaubte Müllentsorgung fallen zunächst einmal je nach Deliktschwere sehr unterschiedlich aus. Handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, kommen die jeweiligen Abfallsatzungen der Bundesländer bzw. Regionen zur Anwendung, die wiederum unterschiedliche Bußgelder vorsehen (für den Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell diese Verordnung). Sofern die Bestimmungen von § 326 StGB „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ erfüllt sind, reden wir allerdings von einer waschechten Straftat: Wer für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Abfälle (zum Beispiel krankheitsfördernd, giftig oder explosiv) nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt, wobei der Versuch bereits strafbar ist. Auch wer radioaktive Abfälle nicht abliefert, also stattdessen selbst einlagert bzw. nutzt, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug belangt.

Neben dem Paragraphen 326 StGB können natürlich auch weitere Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nachstellung (§ 238), Sachbeschädigung (§ 303) oder Hausfriedensbruch (§ 123) zum Tragen kommen.


Vermüllung; Detektei Ludwigshafen, Detektiv Rhein-Neckar-Kreis, Privatdetektiv Speyer 

Welche Arten illegaler Abfallentsorgung gibt es und wie geht die Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar dagegen vor?


Wie bereits angedeutet, gibt es sowohl bewusste als auch fahrlässige Müllentsorgung an dafür nicht vorgesehenen Orten, häufig in schlecht einsehbaren und wenig besuchten bzw. zeitweise verlassenen Regionen wie Wäldern, Feldern oder Industriegebieten, die angefahren werden, um sich teure Recycling- und Abfallgebühren am Wertstoffhof zu sparen. Ferner kommt es in so gut wie jeder Gemeinde zu missbräuchlichen Mitbenutzungen von Nachbarmülleimern. Auch wenn Letzteres als Bagatelle erscheinen mag, ist diese Form des Missbrauchs tatsächlich nicht nur extrem ärgerlich, sondern zugleich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Person, die ihren Abfall in Ihrer Mülltonne deponiert, gemäß § 1004 „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ BGB zivilrechtlich dazu angehalten werden, den Müll wieder zu beseitigen, künftige Wiederholungstaten zu unterlassen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Um der Täter habhaft zu werden und sie bei Fluchtgefahr sogar gemäß § 127 StPO vorläufig festzunehmen, observieren die Ermittler unserer Privatdetektei in Weinheim, Leimen und Hockenheim oder auch in Regionen wie KaiserslauternBensheim und Karlsruhe die jeweiligen Tatorte geduldig bis zum Eintreffen der Delinquenten.

Bei einer gewollten Schädigung von Privatpersonen, denen immer wieder Unrat auf ihr Grundstück gelegt wird, hilft oftmals schon eine Sondierung des Mülls, um den Täter zu ermitteln. Denn nicht selten stellen sich diese Damen und Herren reichlich dumm an, indem sie nicht oder nur oberflächlich auf eventuelle Brief- oder Paketverpackungen achten, die Name und Adresse aufweisen. Gerade bei Taten, denen vermutlich ein persönliches Motiv zugrunde liegt, muss zudem im privaten Umfeld der geschädigten Person recherchiert werden: Wer aus Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis kommt für eine solche böswillige Aktion in Frage, mit wem gab es kürzlich eine Auseinandersetzung, die die Müllentsorgung provoziert haben könnte?


Sperrmüll; Wirtschaftsdetektei Mannheim, Detektiv Heidelberg, Privatdetektiv Weinheim
Wieso sich die Mühe machen, Sperrmüll anzumelden, auf die Abholung zu warten und ggf. „sogar“ noch Gebühren zu entrichten, wenn es so viele schöne, große Gärten in der Umgebung gibt? So oder ähnlich mögen die Täter denken. 

Beauftragung unserer Detektive bei illegaler Müllentsorgung


Sind Sie, Ihr Privatgrundstück oder Ihre Firma immer wieder von illegaler Abfalldeponierung betroffen, so setzen Sie sich gern jederzeit mit unseren Privat- und Wirtschaftsdetektiven aus Mannheim in Verbindung. Sämtliche von uns erbrachten Beweise werden in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten, ferner stehen Ihnen die eingesetzten Ermittler gern als Zeugen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder unter der folgenden Rufnummer: 0621 9535 4001.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

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