Missbräuchliche Nutzung von Dienstfahrzeugen


Mit dem Firmenwagen in den Familienurlaub


Nicht nur Otto Normalverbraucher verwendet seinen Firmenwagen gern für private Ausflüge, auch prominente Beispiele zeigen, dass es manche mit dem Nutzungszweck geschäftlicher Fortbewegungsmittel nicht allzu genau nehmen. So skandalträchtig wie der über 5000 Kilometer verlaufene Spanientrip der SPD-Politikerin und ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 arten die Wochenendtrips von Mitarbeitern mit dem Firmenfahrzeug zwar in der Regel nicht aus, jedoch sind sie vertragswidrig und ähnlich unangebracht. Im Falle von Ulla Schmidt war die Empörung besonders groß, weil sie ihren Dienstwagen nicht nur von einem Fahrer mit den entsprechenden Stunden- und Spesensätzen leer 5000 km durch Europa verbringen ließ, sondern es sich dabei auch noch um ein nicht eben verbrauchsarmes Gefährt handelte, das Spritkosten von rund 1000 € und einen weit überdurchschnittlichen CO2-Ausstoß verursachte. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn weitaus häufiger und wirtschaftlich gravierender schlägt die Vielzahl missbräuchlicher privater Verwendungen von Firmenfahrzeugen zu Buche. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Hannover übernimmt die Aufklärung solcher vertragswidriger Nutzungen. Mittels Observationen der entsprechenden Mitarbeiter und/oder Recherchen zu zurückgelegten Strecken und Reisen stellen wir fest, ob es zu einem Vertragsbruch von Seiten des Arbeitnehmers gekommen ist. Als rechtliche Grundlage für unsere Ermittlungen ist es wichtig, dass die Sachlage im Arbeitsvertrag oder in der Nutzungsvereinbarung für das Fahrzeug eindeutig festgelegt wurde: Sind private Fahrten erlaubt und werden sie ordnungsgemäß versteuert oder wird der Firmenwagen ausschließlich für Betriebsfahrten und Geschäftsreisen zur Verfügung gestellt?

Zwar sind Dienstautos häufig auch für private Zwecke zugelassen, jedoch werden der Umfang solcher Privatfahrten und Sonderfälle für gewöhnlich vertraglich festgehalten, damit es nicht zu Überschreitungen durch die Angestellten kommt. Detektivbüros wie die Kurtz Detektei Hannover können im Zweifelsfall engagiert werden, um verdächtige Mitarbeiter zu observieren und eine etwaige missbräuchliche Nutzung des Firmenwagens gerichtsverwertbar zu dokumentieren: 0511 2028 0016.


Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von Dienstfahrzeugen


Wenn die private Nutzung des Dienstfahrzeuges vertraglich erlaubt ist, bedeutet dies, dass der Firmenwagen einen geldwerten Vorteil darstellt, den der Angestellte wie Arbeitslohn versteuern muss, da die Höhe dieses geldwerten Vorteils dem Bruttogehalt hinzugerechnet wird. Der genaue geldwerte Vorteil wird dabei entweder mithilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt, in das die Kilometerzahlen jeder Dienst- und Privatfahrt eingetragen werden, oder mit der sogenannten „Ein-Prozent-Regelung“. Der Name „Ein-Prozent-Regelung“ bezieht sich auf den monatlichen Betrag von einem Prozent des Listenpreises des Wagens, der von dem Angestellten inklusive Umsatzsteuer versteuert werden muss und für den ferner auch Sozialabgaben anfallen. Bei einer solchen Regelung dürfen private Fahrten und auch die Strecken zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, da der Arbeitnehmer diesen Anteil der Fahrtkosten versteuert. Ausnahme: Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.10.2011 (VI R 56/10) klargestellt.

Unseren Hannoveraner Detektiven werden aber auch immer wieder Fälle zugetragen, bei denen Verträge nicht eindeutig aufgesetzt wurden und es dementsprechend leicht ist, als Angestellter scheinbare Grauzonen dreist auszunutzen. Auch wenn der Umfang der gestatteten privaten Fahrten mutmaßlich mehrfach überschritten wurde, bieten sich Observationen des Angestellten bzw. des Firmenwagens an. Ist beispielsweise der Weg zur Arbeit und nach Hause vertraglich statthaft, während sonstige Fahrten in der Freizeit untersagt sind, übernehmen unsere Wirtschaftsermittler bei Beauftragung die Überprüfung verdächtiger Mitarbeiter.

Wenn in einem Vertrag die Privatnutzung des Dienstwagens ausgeschlossen bzw. nicht eindeutig eingeräumt wird, darf keine außerdienstliche Fahrt mit dem Firmenfahrzeug zurückgelegt werden – weder zur Arbeit, noch von der Arbeit nach Hause, noch auch nur einminütige Wege zur Bäckerei oder zur Apotheke. In diesen Fällen wird das Dienstfahrzeug nicht versteuert, da es schließlich rein beruflich genutzt werden soll. Liegt eine zweckentfremdete Nutzung vor, stellt dies einen arbeits- und/oder nutzungsvertraglichen Verstoß dar, der entsprechend arbeitsrechtlich geahndet werden kann. Ein Fall aus dem Jahr 2014 zeigt aber, dass es unter Umständen einer Abmahnung bedarf, bevor eine fristlose Kündigung bei missbräuchlicher Nutzung ausgesprochen werden kann: Der angeklagte Arbeiter konnte aufgrund einer Behinderung Arbeitsmaterialien nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren, um von dort aus weiterzuarbeiten, und nutzte entsprechend das Dienstfahrzeug zum Transport. Dazu kam, dass die Privatnutzung vertraglich nicht eindeutig untersagt worden war. Daher erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam, da es zu der Auffassung kam, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen für den Heimweg benutzen musste, um dort weiterarbeiten zu können (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2014, Az. 2 Sa 152/14).


Gefälschte Fahrtenbücher als Verschleierungsmittel


Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten und Außendienstlern Dienstwagen zur Verfügung stellen, für diese jedoch eine rein betriebliche Nutzung festsetzen, so gilt jede Zuwiderhandlung – also eine private Fahrt zu den Schwiegereltern, zum Einkauf oder morgens zum Supermarkt – als Vertragsbruch. Oftmals hegen Arbeitgeber bereits seit einer Weile Verdächtigungen gegen einen Angestellten, können ihren Verdacht aber nicht beweisen, da sich anhand des Kilometerstandes keine Abweichungen zu den abgerechneten geschäftlichen Fahrten erkennen lassen (siehe dazu auch unsere Themenseite Spesen- und Abrechnungsbetrug). In solchen Fällen bietet sich der Einsatz unserer Privatdetektive aus Hannover an, die durch Observationen des Angestellten feststellen, ob dieser das Auto tatsächlich für private Spritztouren verwendet: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de.

Bei der Klärung einer solchen Verdächtigung geht es um weitaus mehr als nur die Erstattung von Benzin- und Kilometergeld, schließlich steht auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Spiel. Auch wenn es sich nur um kurze privat gefahrene Strecken handelt, die einen geringen finanziellen Verlust für den Arbeitgeber bedeuten, geht es um das Prinzip: Jedes Augezudrücken bei Vertragsverstößen öffnet Wege für weitere Zuwiderhandlungen, da sich beim Angestellten ein Sicherheitsgefühl einstellt, das viele zum Anlass nehmen, ihre Grenzen weiter auszureizen. Unsere Hannoveraner Wirtschaftsdetektive empfehlen, Arbeits- und Nutzungsverträge so präzise wie möglich abzufassen und keine Schlupflöcher offen zu lassen. Ferner sollte beim Verdacht auf einen Vertragsverstoß nicht lange gezögert werden, um Folgeschäden zuvorzukommen.


Reisekostenabrechnung; Detektei Hannover, Detektiv Hannover, Wirtschaftsdetektei Hannover
Reisekostenabrechnungen so zu beschönigen, dass tatsächlich unternommene private Fahrten nicht darin auftauchen, die Aufschlüsselung aber trotzdem schlüssig erscheint, ist in den meisten Betrieben nicht schwer, da auf Vertrauen gesetzt wird. 

Das Firmenfahrzeug am Nordseestrand gesichtet? Unsere Detektei aus Hannover ermittelt für Ihr Unternehmen.


Haben Sie die Vermutung, Ihr Angestellter könnte trotz strenger Vertragsklauseln bezüglich der rein betrieblichen Nutzung des Dienstwagens auch private Fahrten auf Firmenkosten abrechnen? Wurde der Betriebswagen außerhalb der Arbeitszeiten vor Kinos, Restaurants oder sogar an kilometerweit entfernten Urlaubsorten gesehen? Wenn Sie möchten, dass Ihrem Verdacht nachgegangen wird, da Sie sich in Ihrem Vertrauen zum betreffenden Mitarbeiter betrogen fühlen, so setzen Sie sich mit unseren IHK-zertifizierten Detektiven aus Hannover in Verbindung. Unsere Ermittler belegen durch Observationen des betreffenden Angestellten in seiner Freizeit zweifelsfrei, ob der Firmenwagen privat genutzt und dies verschwiegen wird. Unsere Beweise sind selbstverständlich rechtssicher und gerichtsverwertbar, seien es die Zeugenaussagen oder die schriftlichen Observationsberichte unserer Ermittler, seien es Foto- oder Videoaufnahmen. Setzen Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch unter der folgenden Rufnummer mit uns in Verbindung: 0511 2028 0016.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Hannover

Prinz-Albrecht-Ring 10

30657 Hannover

Tel.: 0511 2028 0016

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hannover.de

https://www.kurtz-detektei-hannover.de/2017/03/13/missbräuchliche-nutzung-von-dienstfahrzeugen/

https://www.kurtz-detektei-hannover.de/mitarbeiterüberwachung-in-hannover/vertragswidrige-nutzung-von-firmenfahrzeugen/

Lang erwartete Erweiterung des Sexualstrafrechts: NEIN heißt NEIN


Detektive aus Hannover ermitteln bei Vergewaltigung und sexueller Belästigung


Mit der am 7. Juli 2016 einstimmig im Bundestag beschlossenen Änderung des Sexualstrafrechts, durch die sexuelle Handlungen gesetzlich nun eindeutig als Vergewaltigung kategorisiert werden, wenn sie trotz Mitteilung des Nicht-Einverständnisses erfolgen, hat ein langer Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen einen Sieg errungen. Schon seit Jahren fordern Opferschutz- und Frauenverbände eine Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze, unter die ab jetzt auch das Begrapscht-Werden, sexuelle Belästigung und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen. Während bisher nur dann von Vergewaltigung gesprochen und diese als solche verurteilt werden durfte, wenn es zu Drohungen und/oder Gewalt kam bzw. wenn sich das Opfer aktiv wehrte, reicht ab jetzt ein einfaches „Nein“ des Opfers. Wird dieses „Nein“ ignoriert und gegen den Willen der Person weiter vorgegangen, fällt diese Handlung nun unter den Begriff der Vergewaltigung und der Täter kann einer solchen schuldig gesprochen werden. Unsere Privatdetektive in Hannover, die hin und wieder im Zusammenhang mit Vergewaltigungen ermitteln, begrüßen diese längst überfällige Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Kritiker werfen der großen Koalition allerdings vor, mit der Reform für mehr Beweisschwierigkeiten in Prozessen zu sorgen und damit zu weit zu gehen, was jedoch sowohl SPD-Politikerin Eva Högl als auch CDU-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker abstreiten: „Jeder, der einen Willen hat und zum Ausdruck bringen kann, ist in Zukunft durch diesen Grundsatz geschützt.“ Durch die bisherige Limitierung von Vergewaltigungsfällen auf Drohungen und Gewaltanwendungen seitens des Täters einerseits sowie die aktive Zurwehrsetzung des Opfers andererseits wurden bisher nur 8 % der einer Vergewaltigung Angeklagten verurteilt, während der erschreckend hohe Rest – unschuldig Angeklagte ausgenommen – so weiter machen kann wie bisher und eventuell neue Opfer belästigt. Auch für die Ermittler der Kurtz Detektei Hannover (0511 2028 0016) bedeutete das alte Sexualstrafrecht hohe Hürden für den erfolgreichen Abschluss von Vergewaltigungsfällen – Hürden, die nun hoffentlich gefallen sind.


Deutschland und der Kampf für sexuelle Selbstbestimmung


Deutschland, ein Land, in dem bis Mai 1997 Vergewaltigungen in der Ehe gesetzlich nicht bestraft wurden und das damit sträflich spät auf die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen einging (1972 wehrten die anderen Parteien eine von den Sozialdemokraten angestrebte Änderung des Sexualstrafrechts ab), wird nun durch die Reform der Vergewaltigungsparagraphen und -Gesetze hoffentlich zu einer sowohl gerechteren als auch sichereren Nation. Die Ausweitung des Gesetzes wird jedoch auch zur Folge haben, dass ein schwierig kalkulierbarer Anstieg an Anzeigen pro Stadt und Bundesland eintreten dürfte, durch dessen Umfang Polizei und Justiz kaum alle Fälle zeitnah und ausreichend aufklären können, wenn es bereits bei dem vorher gültigen und deutlich laxeren Strafrecht nur in 8 % der Fälle zur Verurteilung der Angeklagten kam. Genau hier kommt nun unsere Detektei in Hannover ins Spiel, die im Gegensatz zur Polizei und Justiz jeden persönlich an sie herangetragenen Fall mit der gegebenen Aufmerksamkeit und mit intensivem Zeitaufwand bearbeiten kann.

Anders als die Polizei sind unsere Detektive bereits dann zu Ermittlungen befugt und direkt einsatzfähig, wenn ein ausreichender Verdacht vorliegt, eine Strafanzeige ist hierfür nicht notwendig. Mitunter kommen verzweifelte Vergewaltigungsopfer zu unserer Privatdetektei in Hannover, um eine Observierung des oder der Tatverdächtigen vornehmen zu lassen, die Beweise ans Tageslicht befördern könnte. Diese Beweise sind durch die professionelle Dokumentierung unserer Ermittler gerichtlich verwertbar und können im Falle eines Prozesses vorgelegt werden. Detektive, die bei Straftaten ermitteln, unterstützen damit die Polizeiarbeit in werthaltigem Umfang, weil die Behörden aufgrund der vielen hundert verschiedenen Strafanzeigen pro Woche und Großstadt nur in den seltensten Fällen sämtliche Beweise ermitteln können. Hat also ein Vergewaltigungsopfer das Gefühl, die Ermittlungen kommen nicht recht voran, stehen unsere Detektive in Niedersachsen und darüber hinaus stets für ein vertrauensvolles Beratungsgespräch zur Verfügung und bemühen sich, ihren Klienten bei der Aufklärung ihrer Fälle so schnell wie möglich zu helfen: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de.


Das Schweigen muss gebrochen werden – Hilfe nicht nur bei Familie und Freunden suchen


Sieht man sich den von der UN veröffentlichten World’s Women Report über das Jahr 2015 an, offenbaren sich schreckliche Zahlen und Statistiken über körperliche und sexuelle Gewalt an Frauen: Jede dritte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren; zwei von drei Opfern familien- oder liebesbezogener Tötungsdelikte sind Frauen. Eines der größten Probleme bei der Bekämpfung von Gewalt und Vergewaltigungen ist abgesehen von der kulturell oftmals noch tief verankerten Denkweise, Frauen seien den Männern untergeordnet und weniger wert als sie, das Schweigen der Opfer: Weniger als 40 % der Betroffenen suchen sich überhaupt irgendeine Hilfe und von diesen nur jede zehnte (!) die der Polizei. Auch unser Detektivteam in Hannover sieht sich immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass sich unsere Klientinnen nur in äußerstem Leidensdruck und bei Furcht vor weiteren Attacken an uns wenden, sei es aus Angst vor Rache im Falle einer Anzeige bzw. bei Aufnahme privater Ermittlungen, sei es aus Scham und dem nicht untypischen Gefühl der Schuldigkeit heraus, die sexuellen Übergriffe vermeintlich selbst provoziert zu haben.

In vielen Fällen handelt es sich bei den Vergewaltigern um den Opfern nahestehende Täter, was die Bereitschaft zu einer Anzeige weiter reduziert: Ex-Partner, unglückliche Liebhaber, Familienmitglieder, Freunde, Kollegen etc. Die Angst vor einem sozialen und gesellschaftlichen Stigma im Falle einer Anzeige des eventuell angesehenen und gut gestellten Kollegen/Ex-Partners sorgt oft dafür, dass sich die betroffenen Frauen überhaupt keine Hilfe holen, weder von Freunden, Bekannten oder der Familie noch von Polizei, Justiz und Opferverbänden. Unsere Detektive in Hannover appellieren immer wieder an Opfer von sexualisierter Gewalt, sich Hilfe zu suchen, nicht nur, um den eigenen Fall aufzuarbeiten und Gerechtigkeit zu erfahren, sondern auch, um zukünftige Opfer zu schützen, denen gegenüber sie eine – oftmals nicht bewusste – Verantwortung innehaben.


Stop Vergewaltigung; Privatdetektiv Hannover, Privatdetektei, Detektiv Hannover
Durch den Vergewaltigungsprozess um Gina-Lisa Lohfink, die auf dem Beweisvideo des Aktes eindeutig „Hör auf!“ sagt und vor Gericht trotzdem kein Recht bekam, wurde im Bundestag die Änderung des Sexualstrafrechts angeregt. 

Wir garantieren die vollständige Vertraulichkeit Ihrer Daten


Durch die besonders vertrauliche Behandlung jedes Problems, das an unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei aus Hannover herangetragen wird, können sich die Vergewaltigungsopfer sicher sein, dass ihre Daten die Detektei nicht verlassen. Bei der Beweisbeschaffung helfen unsere Detektive ebenso wie bei der Identitätsermittlung der Täter, um dazu beizutragen, dass sowohl Tätern als auch Opfern Gerechtigkeit widerfährt und die Anzahl der Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffe weiterhin reduziert wird. Wenden Sie sich an unsere Detektive und lassen Sie sich persönlich beraten: 0511 2028 0016.


Verfasserin: Maya Grünschloß 

 

Kurtz Detektei Hannover

Prinz-Albrecht-Ring 10

30657 Hannover

Tel.: 0511 2028 0016

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de

Web: http://www.kurtz-detektei-hannover.de

 

http://www.kurtz-detektei-hannover.de/2016/08/13/lang-erwartete-erweiterung-des-sexualstrafrechts-nein-heißt-nein/