Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


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Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/09/05/wann-darf-ein-detektiv-seine-arbeit-aufnehmen/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/rechtliches-zur-arbeitnehmerüberwachung/

Cyberkriminalität in der Schweiz: IT-Experten für Täterermittlung und Tatprävention


Hackerangriffe auf lebenswichtige Spitaldaten


Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein „Lösegeld“ in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.


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Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse. 

Kein Unternehmen ist vor Cyberkriminalität gefeit


Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.

Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.


Vielfältige Tatmotive der Internetkriminellen


Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:

  • Handelt es sich um ein grosses Unternehmen, das auf irgendeine Weise polarisiert, so können Attacken politisch oder ethisch motiviert sein und das Ziel haben, dem Unternehmen so lange wie möglich zu schaden.
  • Bei Hacks in Verbindung mit Erpressung erfolgen die Angriffe zur Erlangung eines persönlichen finanziellen Vorteils.
  • Der häufigste Grund für IT-Angriffe ist aber immer noch Spionage: Daten und Pläne erfolgreicher Unternehmen werden ausgespäht, um dem eigenen Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Produkte zu plagiieren oder Informationen an den Höchstbietenden weiterzuverkaufen.

Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.


Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Arbeitnehmer als Täter im Fokus


Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.

Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


Ist das eigene Unternehmen in Gefahr? Privatdetektive aus der Schweiz werden sofort aktiv.


Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

 

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2017/02/21/cyberkriminalität-in-der-schweiz-it-experten-für-täterermittlung-und-tatprävention/

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/wirtschaftsdetektei/it-spezialist-it-experte-schweiz/

Betriebsspionage: Gefahr von innen und außen


Laut GdV: 40 % der Wirtschaftskriminellen sind eigene Angestellte


Betriebsspione, ganz gleich ob interne Mitarbeiter oder externe Hacker, haben oftmals betriebswirtschaftliches Know-How sowie Kenntnisse über interne Abläufe und Vorsichtsmaßnahmen der attackierten Unternehmen. Dieses Wissen missbrauchen sie, um über Sicherheits- und Datenlecks schützenswerte Informationen nach außen zu tragen. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) verlauten lässt, handelt es sich bei wirtschaftskriminellen Angriffen auf Unternehmen in fast 40 % der Fälle um Diebstähle, Unterschlagungen und Spionageakte aus den eigenen Reihen.


Innentäter


Zum sogenannten Innentäterkreis werden nicht nur Angestellte, sondern auch Kooperationspartner, Lieferanten, Dienstleister und Kunden gezählt, da diese Einsicht in die sensiblen Betriebsabläufe haben und somit leichter an die gewünschten Daten gelangen können.


Außentäter


Außentäter dagegen halten sich bei der Tatverübung oftmals nicht einmal im selben Land auf wie das ausgespähte Unternehmen, geschweige denn in derselben Stadt: Durch Internet, Cloud-Services und Kommunikation via Email stehen Hackern und anderen durch die Konkurrenz beschäftigten Internetkriminellen viele Wege offen, Daten und Geheimnisse abzufangen und für ihre eigenen Interessen zu verwenden.


Täterprofile


Die vom GdV festgestellte Verteilung von 60 zu 40 % auf Außen- und Innentäter entspricht eher nicht der Erfahrung unserer Wirtschaftsdetektive aus Münster, die regelmäßig in solchen Fällen zur Aufklärung hinzugezogen werden (tatsächlich ermittelten zahlreiche andere Studien ein Verhältnis von eher 50:50). In etwa 70 % der durch uns aufgeklärten Fälle von Wirtschaftskriminalität stellten sich eigene Arbeitnehmer des geschädigten Unternehmens als Täter heraus; erweitert man die Arbeitnehmer um den gesamten Innentäterkreis gemäß der obigen Definition, liegt dieser Wert unserer Erfahrung nach sogar bei über 80 %. Dennoch steckt gerade bei Spionage häufig (auch) die Konkurrenz hinter den Taten, da sie bestechliche Angestellte durch Zahlungen und andere Vergünstigungen zu Betriebsspionage anstiftet.

In einer Statistik der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG wurde darüber hinaus herausgefunden, dass in Fällen von sogenannten „Vertrauensschäden“ – also beispielsweise Geheimnisverrat und Betriebsspionage aus den eigenen Reihen – zwei Drittel der Täter männlich und vergleichsweise jung (35 % unter 30 Jahren alt, 30 % zwischen 30 und 40 Jahren alt) und in den häufigsten Fällen noch nicht lange im Betrieb tätig sind. Die größte Dichte an Veruntreuungen und Verrat findet sich bei Angestellten, die weniger als zwei Jahre für das Unternehmen arbeiteten, während sich die geringste Wahrscheinlichkeit bei langjährigen Mitarbeitern (bis zu 20 Jahre) ergab.


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Zu den Wurzeln des Übels Mitarbeiterspionage zählt insbesondere die Bestechlichkeit einzelner Angestellter. 

Jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe


Auch wenn viele Statistiken ein erschreckendes Bild von mangelnder Mitarbeiterloyalität zeichnen, darf man unter keinen Umständen den realistischen Blick auf die Gefahren von außen verlieren. Sicherheits- und Schutzmechanismen gegen Missbrauchsaktivitäten der Belegschaft sind zwar geboten, doch werden immerhin 47 % der Computerkriminalitätsfälle von Externen verübt. Seien es Auftragshacker der Konkurrenz, die entweder durch Sabotage rein schädigen oder ihrem Auftraggeber durch die illegale Erlangung und Weitergabe betriebsinterner Informationen einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschaffen wollen. Eine Sonderform stellen die sogenannten „Trolle“ (auch Netz-Trolle oder Internettrolle) dar, die namhaften Firmen aus unterschiedlichsten Motivationen einen Spiegel ihrer scheinbaren IT-Inkompetenz vorhalten und damit Schaden an Ruf, Finanzen und Marktstellung der betroffenen Unternehmen herbeiführen wollen. Eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsabläufe ist unerlässlich, und in Verdachtsfällen muss schnell gehandelt werden, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten und den oder die Täter zu fassen, bevor es zu erneuten Attacken von innen oder außen kommen kann.

Selbst wenn sich Ihr Unternehmen bislang schadlos halten konnte, ist die Gefahr künftiger Angriffe nicht zu unterschätzen. Das belegen auch die nackten Zahlen, denn die jährlich in Deutschland aus Wirtschaftskriminalität entstehenden Schäden liegen längst im Milliardenbereich (bisherige Spitzenwerte von über 4,6 Milliarden Euro in 2010 und 2014) und machen fast immer mehr als 50 % des Gesamtschadens durch Kriminalität in Deutschland aus. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer sowohl bislang unentdeckter als auch bewusst polizeilich nicht gemeldeter Fälle exorbitante Höhen erreicht. Entsprechend gehen diverse inoffizielle Statistiken sogar von jährlich 80 Milliarden Euro und mehr aus. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Münster steht Ihnen sowohl für präventive als auch für tataufklärende Maßnahmen zur Verfügung – gleichermaßen in den „klassischen“ detektivischen Ermittlungsfeldern wie auch im IT-Bereich, im Abhörschutz und in der Einbruchsicherung.


Wie kann ich mein Unternehmen schützen?


Verworrene Unternehmensstrukturen, undurchsichtige Hierarchien und Arbeitsweisen sowie Neustrukturierungen bei Fusionen oder Verkleinerungen erleichtern die Wege zur Betriebsspionage sowohl für interne als auch für externe Täter. So können sie leicht an geheime Daten von immensem Wert für die Firma gelangen. Sicherheitslecks wie eine unverschlüsselte Email-Kommunikation, Datenspeicherung bei Cloud-Diensten oder auf extern lagernden Servern können von professionellen und zielgerichtet arbeitenden Betrügern leicht aufgespürt und für eigene Zwecke ausgenutzt werden. Unsere Detektive aus Münster empfehlen ihren Klienten deswegen, frühzeitig IT-Spezialisten zur besseren Sicherung der schützenswerten Daten zu beauftragen und längst hinfällige Sicherheitssysteme zu überarbeiten. Eine hohe Personalfluktuation mit vielen Minijobbern und – oft sogar unentgeltlich arbeitenden – Praktikanten begünstigt den ungewollten Abfluss von Informationen über Arbeitsabläufe zusätzlich, besonders wenn die kurzzeitig angestellten Mitarbeiter mit Lohn oder Dauer der Anstellung unzufrieden sind, sich nicht mit dem Unternehmen identifizieren und somit keinen Grund zur Loyalität erkennen können.

Während versteckte Videoüberwachungen des Personals gesetzlich verboten sind, da sie zu stark in das Persönlichkeitsrecht der Angestellten eingreifen, ist es bei einem konkreten Verdacht oder Schadensfall statthaft und angemessen, Mitarbeiter observieren zu lassen, da die Aufklärung des Sachverhalts nicht mehr durch mildere Mittel wie Mitarbeitergespräche oder Abmahnungen zu bewerkstelligen ist. Die Ermittler unserer Detektei in Münster übernehmen hierbei entweder die Überwachung des Mitarbeiters bei externen Einsätzen (z.B. Außendienstler, Handwerker u.a.) oder werden als neue Kollegen getarnt in eine Abteilung eingeschleust, sodass sie den oder die verdächtigen Arbeitnehmer observieren und im besten Falle auf frischer Tat bei der illegalen Weitergabe oder fahrlässigen Handhabung von Firmendaten ertappen können. Die dabei erhobenen Beweise werden gerichtsverwertbar dokumentiert, außerdem können die eingesetzten Wirtschaftsermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden, um ihren schriftlichen Bericht noch einmal mündlich zu bestätigen.


Methodenvielfalt der Kurtz Detektei Münster bei der Aufklärung und Prävention von Wirtschaftsstraftaten


Sollte Ihr Betrieb bekanntermaßen bereits von Wirtschaftsspionen geschädigt worden sein oder sollten Sie vermuten, dass es mittelfristig zu einer solchen Schädigung kommen könnte, beraten Sie unsere Privatdetektive aus Münster gern kostenfrei und unverbindlich über das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Fall. Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Observation eines verdächtigen Mitarbeiters notwendig ist, ob präventive Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden sind oder ob andere Methoden mehr Erfolg versprechen – aufgrund unseres breit aufgestellten Stabes an Spezialisten können wir sehr flexibel auf die jeweilige Problematik reagieren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder setzen Sie sich telefonisch mit unseren Experten in Verbindung: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: http://www.kurtz-detektei-muenster.de

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/2017/01/05/betriebsspionage-gefahr-von-innen-und-außen/

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/wirtschaftsdetektei-münster/betriebsspionage/