Scheidung nach Ehebruch: Wer trägt die Detektivkosten?


Das Schuldprinzip gibt es bei Ehescheidungen schon seit den 1970er Jahren nicht mehr. Damals durfte eine Ehe nur geschieden werden, wenn einem der Ehepartner ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Heutzutage gilt hingegen das Prinzip der Zerrüttung: Betrachtet einer der Ehepartner die Ehe als gescheitert, darf sie geschieden werden.

Doch in der Praxis bleibt die Schuldfrage weiterhin wichtig.


Schuldfrage bei Scheidungen in der Praxis weiterhin relevant?


Ja. Denn wenn ein Ehepaar sich nicht einvernehmlich scheiden lässt, muss bei der Bestimmung von Ausgleichs- und Unterhaltsansprüchen eben doch oft entschieden werden, wen die Schuld am Scheitern der Ehe trifft. Einvernehmliche außergerichtliche Lösungen sind nicht immer möglich. Die Verletzung der ehelichen Treuepflicht ist dabei einer der häufigsten Scheidungsgründe, zumeist heißt das: Ehebruch, also außerehelicher Geschlechtsverkehr mit einer dritten Person. In der Regel ist ein Seitensprung aber nicht ohne Weiteres gerichtsverwertbar nachzuweisen. 

Wenn Sie die quälende Unsicherheit nicht mehr ertragen, ob Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Sie betrügt oder nicht, können Sie unsere Detektive in Hamburg beauftragen (040 2320 5053). Das kostet natürlich erst einmal, doch die gute Nachricht ist: Kann die Kurtz Detektei Hamburg den Seitensprung gerichtsfest nachweisen, so sind die Detektivhonorare womöglich erstattungsfähig.


Die Bestimmung der Unterhalts- und Ausgleichszahlungen zählt, neben den eigentlichen Gründen für die Trennung, zu den größten Streitthemen bei Ehescheidungen.

Ein Seitensprung kann teuer werden


Wenn durch die Ermittlungen unserer Hamburger Privatdetektive bewiesen werden kann, dass Sie von Ihrem Partner betrogen wurden, müssen Sie zwar immer noch den Liebeskummer überstehen, der mit dieser Erkenntnis einhergeht; die Detektivkosten können jedoch im Scheidungsverfahren von Ihnen geltend gemacht werden.

Auch außerhalb des Verfahrens können die Kosten als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Dabei können Sie alle angemessenen, üblicherweise anfallenden Unkosten von Ihrem Ex-Partner zurückverlangen, sofern dieser aufgrund seiner Verstöße gegen eheliche Treuepflichten als Kostenverursacher zu betrachten ist.


Kann auch die Affäre zur Kasse gebeten werden?


In unserem Nachbarland Österreich gilt: Nicht nur gegen den Ehepartner, auch gegen den sogenannten „Ehestörer“ können Ansprüche bestehen. Nach der dortigen Rechtsprechung kann zur Kasse gebeten werden – auch für Detektivkosten –, wer wissentlich eine Affäre mit einer verheirateten Person eingeht. Das ist selbst dann der Fall, wenn der verheiratete Partner behauptet, die Ehe beenden zu wollen oder bereits in Trennung zu leben. Da die eheliche Treuepflicht für gewöhnlich nur die beiden Ehepartner betrifft, ist es allerdings schwer, die Schadensersatzpflicht des Dritten nachzuweisen. Weiß die Affäre nichts von der Ehe ihres Partners, haftet sie nicht.

In Deutschland besteht – vor romantischer Interaktion – grundsätzlich keine Erkundigungspflicht nach dem Ehestand. Aus diesem Grund ist es, parallel zur Schadensersatzpflicht des Ehestörenden in Österreich, ohne die professionelle Hilfe einer Privatdetektei schwierig bzw. für die meisten Privatpersonen unmöglich, eine Schuld des Ehestörenden zu bestimmen. Überdies existiert ohnehin keine Kostenhaftung, wie sie in Österreich üblich ist. Zusammenfassend ist in Deutschland eine derartige Klage also nicht möglich. Der Fokus der Ermittlungen durch unsere Privatdetektive aus Hamburg liegt folglich einzig auf dem Ehepartner unseres Auftraggebers und nicht etwa auf involvierten Dritten.


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In Deutschland sind Scheidungen Sache der verheirateten Parteien; Dritte, konkret: außereheliche Liebschaften, haben rechtlich nichts zu befürchten.

Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Hamburg

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Tel.: 040 2320 5053

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Den Ex „ausspionieren“: Wann es Sinn macht, nach einer Trennung einen Detektiv zu engagieren


So unterschiedlich, wie Beziehungen laufen, gestalten sich auch Trennungen. Während manche in Freundschaft auseinandergehen, haben andere nach Ende der Beziehung kein freundliches Wort für ihren Expartner übrig. Wieder andere schaffen es nicht, sich damit abzufinden, dass die ehemals große Liebe nun nicht mehr Teil ihres Lebens ist.

Viele Anrufe erreichen die Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen mit dem Anliegen, den oder die Ex observieren zu lassen, um „aus persönlichem Interesse“ in Erfahrung zu bringen, ob es einen neuen Partner gibt. Ein reines persönliches Interesse ist jedoch kein hinreichender Grund für Observationen durch unsere Thüringer Detektive, da in solchen Fällen im Rahmen einer Güterabwägung das Persönlichkeitsrecht des Expartners überwiegt.

Doch es gibt durchaus andere Gründe, die eine Observation hinreichend fertigen. Die Kurtz Privatdetektei Erfurt und Thüringen (0361 2243 0020) beleuchtet diese nachfolgend übersichtlich.


Berechtigtes Interesse ausschlaggebend


Gerade, wenn die Trennung einseitig war, wollen viele Menschen unbedingt wissen, was der Expartner nun treibt, und suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, ihm nah zu sein. Warum nicht einfach einen Detektiv engagieren, um alles über das neue Leben der alten Liebe zu erfahren? Entscheidend hierfür ist das sogenannte berechtigte Interesse, das in aller Regel eine unbedingte rechtliche Beauftragungsvoraussetzung für Privatermittler darstellt. Falls das rein persönliche Interesse also weiterhin stark ausgeprägt ist und Sie Ihre/n Ex womöglich sogar zurückgewinnen wollen, finden Sie eher auf exzurueckexperte.de hilfreiche Tipps.

Während eine „Beschattung“ bei einer Trennung ohne wirtschaftliche Interessen in der Regel nicht legal ist, gibt es andere Trennungsfälle, in denen es durchaus sinnvoll ist, sich an unsere Erfurter Detektive zu wenden.


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Beweisbeschaffung im Scheidungsfall


Unterhalt


In Scheidungsfällen kann das Engagieren eines Detektivs für verschiedene Szenarios sinnvoll sein. Im Falle eines Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich die Vermögenssituationen beider Partner offengelegt werden. Allerdings kommen nicht alle Ehepartner ihrer Mitteilungspflicht nach, viele machen zudem falsche Angaben. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen können unsere Privatdetektive für JenaWeimarGotha und ganz Thüringen zur Klärung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse und Lebensumstände der Expartner beitragen.

Dazu zählen beispielsweise die Aufdeckung von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten oder heimlichen Finanzgeschäften des unterhaltspflichtigen Partners. Auch falls die Annahme besteht, dass sich der unterhaltberechtigte Partner einer gravierenden Verfehlung schuldig gemacht und somit den Unterhaltsanspruch verwirkt hat, beispielsweise durch einen Ehebruch, kann es sinnvoll sein, eine Detektei als erprobten Beweisweg zu wählen. In manchen Fällen kann sogar eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite verlangt werden.


Sorgerecht


Die zweite Säule der Beweisermittlung gegen Expartner besteht in Sorgerechtsbedenken. Zeigt der andere Elternteil mehrfach einen bedenklichen oder gar zweifellos inakzeptablen Umgang mit dem gemeinsamen Kind, disqualifiziert er sich gegebenenfalls für die Kindbetreuung. Das beinhaltet in der Regel mindestens den persönlichen Umgang, häufig aber auch die Verfügungsgewalt bzw. das Mitspracherecht bei der Wohnort- und Schulwahl sowie viele weitere Bereiche des Lebens.

Bevor ein Gericht eine – vor allem – für das Kind einschneidende Entscheidung trifft, bedarf es allerdings klarer Beweise. Durch Observation des Umgangs zwischen Expartner und Kind/ern bzw., je nach Sachlage, durch Observation der gewöhnlichen Aktivitäten des anderen Elternteils außerhalb des Umgangs sind diese Beweise gerichtsverwertbar zu ermitteln. Zu den disqualifizierenden Faktoren, die nicht unbedingt während des Umgangs beobachtbar sind, zählen zum Beispiel Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.), Gewalttätigkeit oder ein kriminelles soziales Umfeld.


Beweisermittlung während der Beziehung


Auch im Falle einer missbräuchlichen Beziehung kann es sehr sinnvoll sein, sich bei der Beweiserbringung durch erfahrene Detektive unterstützen zu lassen. So helfen Beweise entscheidend zum Beispiel beim Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den Expartner. Dabei handelt es sich um eine richterliche Anordnung, die es Ihrem Expartner verbietet, sich Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kindern zu nähern.

Zudem sind unsere Erfurter Privatdetektive im Rahmen der Aufklärung bestehender Beziehungen sehr häufig beim Verdacht auf Untreue in der Partnerschaft tätig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei zu Ihrem individuellen Anliegen beraten: 0361 2243 0020.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

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Sorgen mit dem Sorgerecht: rechtsradikaler neuer Lebensgefährte?


AfD-Verbindungen und Social-Media-Posts lösen Zweifel aus


Ein Dürener Unternehmer lebte seit einigen Monaten in Scheidung von seiner Ex-Ehefrau; das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder teilten sich die beiden ehemaligen Partner. Eines Tages holte der Unternehmer gerade seine Kinder bei der Mutter ab, als diese ihm ihren neuen Lebensgefährten vorstellte. Selbiger machte keinen guten Ersteindruck auf den Unternehmer. Vom Aussehen und Verhalten her wirke er wie ein typischer Schläger, schilderte er unserer Privatdetektei in Düren beim Auftragsgespräch. Aus Sorge um seine Kinder und auch um die Ex-Frau recherchierte der Unternehmer ein wenig im Internet zur Person des neuen Lebensgefährten. Dabei fand er Verbindungen zu diversen fremden- und allgemein minderheitenfeindlichen Aktionen und Kommentaren. Zudem fiel ihm ins Auge, dass eine gleichnamige Person im erweiterten Umland Pressesprecher einer lokalen Vertretung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) war. Ob dieses rechtsgerichtete Umfeld dem Lebenspartner der Ex-Frau zuzuordnen war oder vielleicht nur einem bzw. sogar mehreren Namensvettern, konnte unser Klient anhand der verfügbaren Informationen jedoch nicht beurteilen.

Da viele der recherchierten Inhalte aufhetzerischen Inhalts waren, auf Gewaltbereitschaft schließen ließen und grundsätzlich eine große Portion Hass versprühten, machte sich der Unternehmer ernsthafte Sorgen, dass eine solche Person regelmäßigen Umgang mit und Einfluss auf seine Kinder üben könnte. Er beauftragte deshalb unsere Detektive in Düren mit der Überprüfung des neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau. Insbesondere wollte unser Klient wissen, ob es sich bei dem recherchierten Rechtsradikalen um dieselbe Person handelte.


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Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Parteisprecher, dem Fremdenhasser und dem neuen Lebensgefährten der Ex-Frau? 

Auf dem Facebook-Profil eines AfD-Pressesprechers


Da die Datenlage zur Zielperson relativ spärlich war – als gesicherte Information lag lediglich der Name vor –, und eine behördliche Recherche in dieser Konstellation keinen schnellen Erfolg versprach, musste sich der eingesetzte Rechercheur unserer Detektei in Düren zunächst mit den online verfügbaren Informationen zu diesem Namen ein Bild verschaffen. Anschließend sollte sortiert werden, um wie viele unterschiedliche Namensvettern es sich insgesamt handelte und wem welche Informationen zuzuordnen waren. Gleich zu Beginn fiel dem Ermittler ins Auge, dass eine gleichnamige Person aus der Dürener Umgebung langjähriger Polizeibeamter war. Dass es sich dabei gleichsam um den besagten Pressesprecher der AfD-Vertretung handelte, war durchaus nicht auszuschließen, da sich die Alternative für Deutschland in Polizeikreisen großer Beliebtheit erfreut. Trotzdem musste die Personeneinheit erst noch bestätigt werden.

In Hinblick auf die rechtsradikalen Zusammenhänge wurde unser Privatdetektiv in Düren schnell bei Facebook fündig, wo eine Person mit dem Namen der Zielperson sehr aktiv ein Profil betrieb, ihr Gesicht dem Buch jedoch nicht zur Verfügung stellte, weswegen die Identität nicht ohne Weiteres festgestellt werden konnte. Das Profil schmücken denkwürdige Selbstbeschreibungen wie „kein verträumter Sozialromantiker“, Unmengen an geteilten Berichten über Ausländerkriminalität, von denen ein großer Teil eine sehr fragwürdige Quellenlage aufweist, sowie Wahlbanner der AfD. Nach dem Studium dieses Profils bestanden kaum noch Zweifel, dass es sich bei diesem unverhohlenen Fremdenhasser um den zuvor vom Auftraggeber recherchierten AfD-Pressesprecher handelte. Doch war der Pressesprecher auch Polizist? Und vor allem: Handelte es sich um den neuen Lebensgefährten der Ex-Frau des besorgten Unternehmers?


Treffen mit AfD-Informanten


Um die Frage der Personeneinheit zu klären, standen unserer Privat- und Wirtschaftsdetektei in Düren zwei Trümpfe zur Verfügung: ein Foto der Zielperson, also des Lebensgefährten, sowie Kontakte zu AfD-Informanten. Mit zwei dieser Informanten vereinbarte der Rechercheur kurzfristige Termine, um nähere Aussagen zu erhalten. Keiner der beiden konnte die Zielperson auf dem Foto identifizieren, sie sei beiden unbekannt. Auf den Namen der Zielperson angesprochen kam jedoch von den Informanten die Antwort, dass selbiger ihnen wohlbekannt sei. Es handele sich um den Pressesprecher einer örtlichen AfD-Vertretung, der sehr aktive Mitarbeit leiste, aber häufig über das Ziel hinausschieße und deshalb intern nicht unumstritten sei. Ob dieser Pressesprecher für die Polizei arbeite, wollte unser Wirtschaftsdetektiv aus Düren dann wissen. „Nein, dazu „postet“ er zu viel in den sozialen Netzwerken; bei der Polizei hätte er sofort Probleme“, lautete die Antwort des ersten Informanten. Somit war nunmehr bestätigt, dass wir es mit zwei unterschiedlichen Personen zu tun hatten. Doch welche war die Zielperson – der Partei-Pressesprecher oder der Polizist?

Um diese Frage abschließend zu klären, ließ der Privatermittler über seine Kontakte einen legendierten Termin mit dem AfD-Pressesprecher arrangieren. Auf den ersten Blick war klar, dass es sich hierbei nicht um die Zielperson handelte, die ja vom Foto her bekannt war. Somit konnte man davon ausgehen, dass die minderheitenfeindlichen Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Namen der Zielperson nicht auf selbige zurückzuführen waren, sondern auf den Pressesprecher.


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Auch bei den eigenen Parteimitgliedern wurden die teils grenzwertigen Wortmeldungen des überprüften Pressesprechers offenkundig kritisch gesehen. 

Eine Nachfrage bei den Kindern bringt Klarheit


Um nun noch herauszufinden, ob es sich zumindest bei dem Polizisten um die Zielperson handelte, empfahl die Detektei Kurtz ihrem Klienten, einfach einmal seine Kinder oder auch die Ex-Frau unauffällig nach dem Beruf „des Neuen“ zu befragen. Das sollte das gute Recht eines Vaters sein, und auf diese Weise würde man keine womöglich einfach vermeidbaren Ermittlungskosten verursachen. Tatsächlich konnte der Klient so in Erfahrung bringen, dass die Zielperson in der Tat als Polizist arbeitete. Da der äußerliche Eindruck der Zielperson dem recherchierten Alter des Polizisten entsprach und es sich nicht um einen Allerweltsnamen handelte, erschien eine zufällige Übereinstimmung so unwahrscheinlich, dass es der Unternehmer damit auf sich beruhen ließ. Zumindest die gröbsten Sorgen konnten unserem Auftraggeber durch die Ermittlungen also letztlich genommen werden.


Hinweis


Dieser Fallbericht und die darin enthaltenen Wertungen sind weder als Kommentar zur noch als Kritik gegen die AfD zu verstehen, wohl aber gegen den pauschalisierenden Fremdenhass der vermeintlichen Zielperson.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei Köln

Antoniterstraße 17

50667 Köln

Tel.: 0221 4558 0377

Mail: kontakt@kurtz-detektei-koeln.de

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