„GPS-Tracking wäre extrem wertvoll für uns“ – Watson.ch-Interview mit Detektiv Patrick Kurtz

Helene Obrist vom Schweizer Nachrichtenportal Watson.ch im Interview mit Detektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, zum neuen Sozialdetektive-Gesetz in der Eidgenossenschaft:

„Das neue Gesetz zu den Sozialdetektiven ist umstritten. Patrick Kurtz, Inhaber der Detektei Kurtz, hat mit uns über GPS-Tracking, Mitleid und vermeintliche Mordaufträge gesprochen.


Technische Hilfsmittel für die Überführung von Betrügern


watson: „Herr Kurtz, über Sozialdetektive, die potenzielle Versicherungsbetrüger überführen, wird derzeit viel gesprochen. Wie häufig werden Sie auf Leute angesetzt, die unrechtmässig Geld kassieren?“

Patrick Kurtz: „Das kommt häufig vor. Wir ermitteln am meisten wegen Betrugsfällen. Im privaten Bereich sind es vor allem Ehebruch oder Untreue. Im wirtschaftlichen Bereich gehören KrankschreibungsbetrugManipulation bei der Zeitabrechnung oder eben Versicherungsbetrug und Sozialhilfemissbrauch dazu.“

watson: „Bei der Ermittlung von Sozialhilfemissbrauch sollen Detektive wie Sie durch ein neues Gesetz mehr Möglichkeiten für die Observation erhalten. Beispielsweise sollen GPS-Geräte, Drohnen oder Geo-Lokalisationen eingesetzt werden können. Was halten Sie davon?“

Patrick Kurtz: „Hilfsmittel wie GPS-Tracking wären extrem wertvoll für uns. Weil die Rechtslage derzeit unsicher ist, setzen wir Drohnen oder GPS-Tracking bislang nicht ein. Wenn wir die Genehmigung aber bekommen würden, wäre uns extrem geholfen bei der Fallaufklärung. Das wäre auch im Sinne der Gemeinschaft.“

watson: „Warum?“

Patrick Kurtz: „Derzeit müssen wir uns primär auf unsere Augen verlassen. Das kostet oft viel Zeit und Geduld. Mit technischen Daten, wie beispielsweise einer ständigen Ortung, könnte ein Fall womöglich schneller aufgeklärt werden. Und man hätte harte Fakten, die man im Falle einer Gerichtsverhandlung vorbringen könnte. Zudem könnte man argumentieren, dass man so die Person nicht auf Schritt und Tritt verfolgen muss, sondern nur beobachtet, wo sie sich gerade befindet. Man könnte sich fragen, ob das nicht ein geringerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson wäre, wenn sie nur mittels GPS-Tracking überwacht wird, anstatt von einem Detektiv beschattet.“


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Das Nachrichtenportal „Watson“ ist nicht etwa eine Detektiv-Seite, deren Name sich auf den berühmten Holmes-Sidekick beruft. Vielmehr leitet sich der Name des aufstrebenden Portals vom englischen Ausdruck „What’s on?“ ab. 

Über Observationen im Detektiv-Alltag


watson: „Stichwort Privatsphäre: Haben Sie nie ein schlechtes Gewissen oder Mitleid bei Ihrer Arbeit?“

Patrick Kurtz: „Grundsätzlich beobachten wir nur den öffentlichen Raum. Und wir sind nicht die Auftraggeber, die den Tatverdacht haben. Wir führen lediglich den Auftrag aus. Mitleid habe ich selten. Ausser einmal, als ich im Rahmen eines Untreueverdachts eine Dame einen Monat lang jeden Nachmittag beschattet habe. Die Frau ging aber immer brav nach der Arbeit nach Hause und der Untreueverdacht ihres Lebensgefährten liess sich nicht erhärten. Die Dame tat mir leid.“

watson: „Wie kommt es denn überhaupt zu einer Überwachung?“

Patrick Kurtz: „Normalerweise treffen wir uns zuerst mit dem Auftraggeber, das kann eine Firma, eine Privatperson oder auch eine Behörde sein. Dann geht es darum herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt sich eine Observation am meisten lohnen würde und wann man die grösste Erfolgschance hat. Dann klären wir ab, wie viele Ermittler wir vor Ort brauchen, wie viele Fahrzeuge nötig sind …“

watson: „Und was passiert dann vor Ort?“

Patrick Kurtz: „Das läuft natürlich ganz anders ab, als in vielen Filmen gezeigt. Meistens ist die Observation wenig spektakulär. Gefragt ist vor allem Geduld. Oft sitzt man stundenlang im Auto und wartet, dass die Zielperson das Haus verlässt.“


Der Detektiv-Beruf: Anforderungen und Risiken


watson: „Was braucht es denn, um ein guter Detektiv zu sein?“

Patrick Kurtz: „Meiner Meinung nach sind Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit enorm wichtig. Man darf sich nicht ablenken lassen. Observationen dauern in der Regel stundenlang, da darf man den Punkt, an dem etwas passiert, auf keinen Fall verpassen, weil man abgelenkt war. Köpfchen und körperliche Fitness sind auch sehr wichtig. Oft muss man recherchieren und kombinieren können. Und manchmal kann man sich auch stundenlang nicht hinsetzen oder muss bei eisiger Kälte oder sengender Hitze im Auto sitzen und auf das Auftauchen der Zielperson warten.“

watson: „Ist Ihre Deckung auch schon aufgeflogen und Sie wurden erwischt?“

Patrick Kurtz: „Das passiert sehr selten. Mir ist es ein einziges Mal passiert.“

watson: „Wie kam es dazu?“

Patrick Kurtz: „Ich habe mit einem Kollegen zusammen eine Zielperson observiert, die im Verdacht stand, sich missbräuchlich krank gemeldet zu haben. Die Zielperson wohnte in einem sehr kleinen Dorf. Mein Kollege und ich haben in Autos am Ausgang des Dorfes gewartet und die Zielperson aus der Ferne mit Ferngläsern und Teleobjektiven überwacht. Ab und zu fuhr ein Bauer auf einem Traktor vorbei. Einer dieser Bauern muss unserer Zielperson wohl einen Tipp gegeben haben. Denn kurz darauf lockte sie uns in die Stadt, klopfte an meine Autotür und meinte, ich könne nun mit dem Beobachten aufhören.“

watson: „Was ist dann passiert?“

Patrick Kurtz: „Wir haben uns zurückgezogen. Den Fall konnten wir aber dennoch erfolgreich abschliessen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Person, obwohl sie krankgeschrieben war, an einem Bodybuilding-Wettkampf teilgenommen hatte.“


Von zweifelhaften Aufträgen


watson: „Was ist das Schrägste, was Sie bisher erlebt haben?“

Patrick Kurtz: „Schwierige Frage (denkt nach). Einmal wurden wir von einem ukrainischen Herren kontaktiert, der uns bat, eine Adresse ausfindig zu machen. Am Ende des Gesprächs wandte er sich an meinen Kollegen und fuhr sich mit dem Finger über den Hals mit den Worten: „Wenn ihr ihn einmal gefunden habt …“. Er wollte uns tatsächlich mit einem Mord beauftragen! Nach dieser Sitzung liessen wir dann schleunigst die Finger von dem Fall.“

watson: „Lehnen Sie Aufträge auch ab? Oder stoppen laufende Observationen?“

Patrick Kurtz: „Ja, das kommt schon vor. Beim vorherigen Beispiel mit der Überwachung der Lebensgefährtin habe ich nach einem Monat aufgehört, obwohl mein Auftraggeber wollte, dass ich weitermache. Manchmal lehnen wir aber Aufträge auch von Anfang an ab. Nämlich dann, wenn das persönliche oder wirtschaftliche Verhältnis des Auftraggebers und der Zielperson nicht so angelegt ist, dass man dem Auftraggeber überhaupt Informationen übermitteln dürfte.“


Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


EGMR Strassburg; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2016/11/01/herber-rückschlag-für-detektive-und-versicherungen-nach-urteil-des-europäischen-gerichtshofs-für-menschenrechte/

Ein neues Fahrrad von der Versicherung? Hamburger Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug

 


Wenn Fantasie-Schäden über die Versicherung abgerechnet werden sollen


Um ein Fahrrad zu versichern, bedarf es keiner teuren Spezialpolice. Das Fahrrad gehört zum Hausrat und ist damit automatisch über die Hausratversicherung gedeckt. Das gilt grundsätzlich auch für E-Bikes oder Pedelecs, solange diese kein Moped-Kennzeichen benötigen. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, auch alte, gebrauchte Sachen werden mit dem aktuellen Neupreis entschädigt. Für manchen ist die Versuchung deshalb groß, sein nicht mehr ganz intaktes Fahrrad auf Kosten der Versicherung zu ersetzen. Doch damit macht sich der Versicherungsnehmer des Versicherungsbetrugs und somit einer Straftat schuldig.

Auch wenn Versicherungsverträge vom gegenseitigen Vertrauen leben und die Versicherer nicht jeden Schadenfall als möglichen Betrug behandeln, entsenden sie doch immer wieder Ermittler wie unsere Versicherungsdetektive in Hamburg, die sich mit den üblichen Tricks der Täter bestens auskennen und sie gerichtsfest überführen. Aus dem vermeintlichen Kavaliersdelikt zur Aufbesserung der Haushaltskasse wird auf diese Weise schnell eine unangenehme strafrechtliche Verfolgung der eigenen Person. Gerne wird die Kurtz Detektei Hamburg deutschlandweit auch für Ihr Versicherungsunternehmen tätig: 040 2320 5053.


Einfacher Diebstahl muss gesondert versichert werden | Kaum Ermittlungsmöglichkeiten für Detekteien und Behörden


Am häufigsten wird beim Fahrraddiebstahl betrogen. Die Hausratversicherung deckt in der Basisversion nur den Einbruch, also etwa den Diebstahl des Fahrrads aus dem verschlossenen Keller, der Garage oder auch aus dem abgeschlossenen Garten ab. Fehlende oder unplausible Aufbruchspuren lassen Zweifel an der Schadenschilderung aufkommen.

Das Informationsportal fahrradexperten.com zeigt die Möglichkeit der Erweiterung der Hausratversicherung auf einfachen Diebstahl, also auf die Entwendung des Fahrrades zum Beispiel aus dem Fahrradständer vor dem Supermarkt. Da es hier meist keine Spuren und auch keine Videoaufzeichnungen gibt, ist ein gesicherter Nachweis kaum zu führen. Entsprechend haben auch unsere Privatdetektive in Hamburg nur wenige Möglichkeiten, einen Gegennachweis zu erbringen. Immerhin verlangen die Versicherer zumindest eine polizeiliche Anzeige, um die Hemmschwelle für einen vorgetäuschten Diebstahl zu erhöhen. Außerdem ist ein Anschaffungsnachweis zu erbringen. Wer diesen nicht vorlegen kann, muss mit einer pauschalen Kürzung der Entschädigung rechnen.


Tatsächlicher Diebstahl wird künstlich vergrößert


Betrogen wird beim Fahrraddiebstahl aber nicht nur durch die Anzeige eines Diebstahls, während das Fahrrad in Wahrheit illegal entsorgt wird. Ist das Rad tatsächlich weg, wird der Schaden künstlich vergrößert, indem handschriftliche Belege des Händlers nachträglich manipuliert werden. Mittels Spurensicherung, Recherche und Software-Lösungen ermitteln unsere Detektive in Hamburg Veränderungen an eingescannten Rechnungen, prüfen etwaige Widersprüche zwischen dem angegebenen Fahrradtyp und dem überhöhten Rechnungsbetrag und machen gegebenenfalls den Original-Verkäufer ausfindig, um einen Abgleich der Belege vollziehen zu können. Gern beraten wir Sie als Versicherer, sollten Sie den Verdacht hegen, einen Fall von Versicherungsmissbrauch oder -betrug auf dem Tisch zu haben: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de.


Brandstiftung; Versicherungsdetektiv Hamburg, Versicherungsdetektei Hamburg
Auch die vorsätzliche Zerstörung von Versicherungsgegenständen gehört zum Versicherungsbetrug; das Abbrennen von Gebäuden ist die hierbei wohl krasseste und skrupelloseste Form. Deutlich häufiger kommen die oben geschilderten Tatbestände vor. 

Verfasser: Tobias Neumann (Gastautor)

 

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: http://www.kurtz-detektei-hamburg.de

http://www.kurtz-detektei-hamburg.de/2016/09/19/ein-neues-fahrrad-von-der-versicherung-hamburger-detektei-ermittelt-bei-versicherungsbetrug/

http://www.kurtz-detektei-hamburg.de/wirtschaftsdetektei-hamburg/versicherungsdetektiv-hamburg/

Vermisstenfälle in Deutschland | Vermisstensuche durch Privatdetektive aus Bremen

Fast alle Vermisstenfälle werden früher oder später aufgeklärt – doch später bedeutet oft zu spät.


Täglich werden laut einer Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) zwischen 250 und 300 Menschen vermisst gemeldet. Zwar gelingt die Aufklärung bei der Hälfte dieser Vermisstenfälle bereits nach einer Woche, bei 80 % innerhalb des ersten Monats und bei erstaunlichen 97 % im ersten Jahr nach der Vermisstenanzeige, dennoch können naturgemäß nicht alle Fälle gleichsam positiv beendet werden, sei es, weil die betreffenden Personen verschwinden wollen, sei es, weil sie in Mord-, Entführungs- oder Lebensversicherungsbetrugsfällen verschwinden sollen – und gerade in letzterer Konstellation ist natürlich Eile geboten. An die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Bremen werden trotz der hohen Aufklärungsquoten des BKA vergleichsweise oft Anfragen zur Aufklärung des Verschwindens geliebter Familienangehöriger und Freunde gestellt, weil in diesen Fällen Zeit Leben retten kann.

Unter anderem da das BKA seine Personenfahndungen nach Vermissten nach spätestens 30 Jahren einstellt, bleibt Angehörigen und Freunden ab dann oft nichts anderes übrig, als sich an Detekteien zu wenden, falls zu einem solch späten Zeitpunkt noch Hoffnung auf eine Auffindung der betreffenden Person besteht oder zumindest die Möglichkeit, endlich die Wahrheit in Erfahrung zu bringen. Doch auch erst seit kurzem Verschwundene geben der Polizei und dem BKA oft Rätsel auf, weswegen sich die Angehörigen bereits zu einem frühen Zeitpunkt an unsere Privatdetektive in Bremen wenden, um Hilfe zu erhalten und die Auffindung des Verschwundenen zu erreichen: 0421 3679 9066.


Wann spricht man von „vermisst“ und wann von „verschollen“?


Der Terminus „vermisst“ ist, im Gegensatz zur sogenannten „Verschollenheit“ (offizielle Statusbezeichnung), ein recht unscharf definierter Begriff. Vermisst ist ein sprachlich gebrauchter, jedoch nicht rechtlich verwertbarer Begriff für etwas oder jemand, das/der verschwunden ist, ohne dass der Begriff Genaueres über dieses Verschwinden definieren würde. Als verschollen gilt ein Mensch nach deutschem Recht dann, wenn von ihm seit zehn Jahren (oder fünf Jahren bei Personen über 80 Jahren) kein Lebenszeichen mehr empfangen wurde; Ausnahmen sind verschwundene Soldaten (ein Jahr nach Kriegsende), Flugzeug- und Schiffskatastrophen (sechs bzw. drei Monate). Eine Klassifizierung als „Verschollener“ führt nach deutschem Recht eine Todeserklärung der verschollenen Person mit sich, während eine vermisste Person nicht zwangsläufig für tot erklärt wird.

Die Klassifizierung als verschollen oder vermisst spielt für die Einsetzbarkeit unserer Detektive in Bremen keine Rolle, da sie sich so oder so für das Wiederauffinden der verschwundenen Personen einsetzen.


Kriminalpolizei und Detekteien auf der Suche nach Vermissten


Vermisstenfälle, wie sie in vielen verschiedenen Vorabendformaten der Privatsender abgehandelt werden, zählen nicht zu der vom BKA veröffentlichten Vermisstenstatistik, sondern machen fast immer – mit Ausnahme einer weniger Einzelfälle – einen kleinen Teil von Personensuchen aus, die nach Kontaktverlust eine Wiederauffindung mithilfe besagter Fernsehformate oder eben der Kurtz Privatdetektei Bremen bewirken sollen. Tatsächlich vermisste Personen, die vom einen Moment auf den nächsten aus dem eigenen Haus, der Schule, von der Arbeit oder unterwegs verschwinden, wobei sich oft eine Straftat oder ein gewolltes Ausreißen vermuten lässt, sind dagegen alltäglicher Bestandteil der Ermittlungen von BKA und Privat- und Wirtschaftsdetekteien.

Auch wenn sich besonders das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen – gerade in rebellischen Phasen – schnell (oft bereits in einer Woche oder nur wenigen Tagen) aufklären lässt, kann doch nicht immer ein positives Ergebnis erreicht werden. Seltene Einzelfälle, hinter denen sich dann doch Entführungen, Morde oder Vertuschungsaktionen wie Lebensversicherungsbetrugsfälle verbergen, bedürfen besonderer Sensibilität und Fachkenntnisse, die unsere geschulten Wirtschaftsdetektive aus Bremen mitbringen. Während die Kripo durch die Vielzahl ihrer Fälle in Verbindung mit chronischem Personalmangel oft, wenn nicht sogar immer, überlastet ist und häufig nicht zeitnah zu einer Aufklärung des Verschwindens von Personen beitragen kann, greifen Detektive dort ein, wo einem Fall eventuell nicht mehr die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird oder wichtige Details unbeachtet bleiben bzw. als unwichtig abgestempelt werden.


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Kindesentführung oder Kindesentziehung?


Während beispielsweise im Jahr 2012 von 6.319 Fällen vermisster Kinder (bis einschließlich 13 Jahre) glücklicherweise 6.300 Fälle und somit annähernd 100 % vom BKA aufgeklärt werden konnten, zeigt sich, dass die verbleibenden 19 Fälle (die unter Umständen bis 30 Jahre in die Vergangenheit reichen können) zum Großteil auf Kindesentziehungen vonseiten eines der Sorgerechtsinhaber und sogenannter „unbegleiteter Flüchtlingskinder“ zurückzuführen sind. Um die Sicherheit der Kinder und eine weitere (kriminal-)polizeiliche Fahndung zu gewährleisten, wird auch in bekannten Fällen von Kindesentziehung der Terminus „Vermisstenfall“ angewandt, solange eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden kann. In den 852 Fällen, die seit der ersten Registrierung von vermissten Kindern im Jahre 1951 bis heute nicht aufgeklärt werden konnten, muss befürchtet werden, dass die Kinder Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalles wurden, dass sie tot sind oder sich in einer sogenannten „Situation der Hilflosigkeit“ (BKA-Bezeichnung) befinden.


Der vielseitige Einsatz von Detektiven in Vermisstenfällen


Die Zahlen für vermisste Erwachsene ähneln denen der vermissten Kinder größtenteils stark, d.h. dass zwar ein enormer Teil der Vermisstenfälle aufgeklärt werden kann, es jedoch immer noch Einzelfälle gibt, in denen die Aufklärungsarbeit der Kurtz Detektei Bremen die der Kripo entscheidend ergänzt oder sogar übertrumpft. Egal welche Art von Vermisstenfall man uns vorträgt, unsere Detektive aus Bremen sind gleichermaßen engagiert und helfen nicht nur bei lang ersehnten Familienzusammenführungen und bei der Auffindung gesuchter Freunde aus Kindheitstagen, sondern auch bei Kindesentziehungen vonseiten eines Elternteils, beim Verdacht auf Entführungen und in sämtlichen Fällen von sonstigen vermuteten Straftaten. Privatdetektive verfügen über andere Handlungsspielräume als die Behörden und sind personell in der Lage, dem Fall die gebotene Aufmerksamkeit entgegenzubringen.

Ein wertvolles Mittel der Kurtz Privatdetektei Bremen zur Auffindung vermisster Personen sind Mantrailer-Hunde, die organische Geruchsspuren des Vermissten für eine höchst präzise Fährtensuche verwenden und eine beeindruckende Treffer- und Aufklärungsquote verzeichnen. Betroffene können sich jederzeit zu unseren Geschäftszeiten an die IHK-zertifizierten Detektive der Kurtz Detektei Bremen wenden, um das detaillierte Vorgehen in Ihrem speziellen Fall zu besprechen, zu planen und schlussendlich durchzuführen: 0421 3679 9066 oder kontakt@kurtz-detektei-bremen.de.