„Wedding Sherlock“: Stadtgeflüster-Interview mit Detektiv Patrick Kurtz – Teil II


Dominik Irtenkauf befragt Detektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Mannheim. Im zweiten Teil des Interviews geht es um das Thema Untreue. Teil I über Heiratsschwindel finden Sie hier.


Patrick Kurtz; Detektei Karlsruhe, Detektiv Speyer, Privatdetektiv Weinheim, Detektei Worms
Detektiv Patrick Kurtz; Illustration: Stadtgeflüster Interview – Thorsten Kambach

Untreue, die Sie ebenfalls untersuchen, wird da schon weit verbreiteter sein. Wie nähert man sich da einer verdächtigten Person an?


Das läuft allgemein über Observationen. Wir besprechen mit dem Auftraggeber, zu welchen Zeiten es wahrscheinlich ist, dass ein Seitensprung stattfinden könnte. Oder dass ein andersartiges Treffen mit einer Person stattfindet, das nicht platonischer Natur sein könnte. Wenn das besprochen ist, reden wir über den Ort. Wo findet die Observation statt, wie viele Ermittler brauchen wir da, wie viele Einsatzfahrzeuge, welche Probleme könnte die Observationssituation mit sich bringen? Haben wir da eine Baustelle, die uns bei der Fahrzeugverfolgung Probleme bereiten könnte? Wie sehen die Ampelschaltungen in der Umgebung aus? Gibt es Einbahnstraßen? Solche Dinge muss man im Vorfeld klären. „Observationsraumaufklärung“ nennt man das.


Und dann kann die Beschattung losgehen?


Genau. Dann wird die Beobachtung durchgeführt. Mit welchen Personen trifft sich die mutmaßlich untreue Person? Wie verhalten sich die Leute, mit denen sie sich trifft, und wie verhalten sie sich mit unserer eigentlichen Zielperson untereinander? Gibt es Anzeichen, dass es sich um ein Liebesverhältnis handelt? Oder ist das Verhältnis rein platonischer Natur? Jetzt ist es natürlich so, dass wir nicht mit ins Schlafzimmer gehen und filmen können, was dort passiert. In der Regel kann man aber schon auf der Straße, im öffentlichen Raum, erkennen, ob jemand eine platonische oder tiefergehende Beziehung hat.


Wie beweisen Sie das danach?


Wenn etwas Relevantes passiert, fertigen wir Fotos bzw. Videoaufnahmen an. Sämtliche Ergebnisse der Observation werden in einem Ermittlungsbericht zusammengefasst. Das heißt, es ist unseren Auftraggebern sehr gut möglich, nachzuvollziehen, was im Observationszeitraum passiert ist. Wenn das Gericht diesen Bericht nicht für ausreichend hält, dann können noch die Fotos angefordert werden.


Wer meldet sich da bei Ihnen? Schon verheiratete Personen oder eifersüchtige Liebhaber?


Alle. Alle Formen von Beziehungen sind dabei, d.h. Ehepartner, langjährige Lebensgefährten, teilweise aber auch Leute, die erst frisch zusammengekommen sind. Bei Letzteren müssen wir stets schauen, ob wir ein berechtigtes Interesse vorliegen haben. Bei Observationen beobachtet man ja eine Person, man verfolgt eine Person, das ist immer ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht. Diese Maßnahme muss gerechtfertigt sein. „Güterabwägung“ nennt man das in der Rechtssprache. Oder auch: „Interessenabwägung“.


Sie prüfen dann, ob eine Ermittlung überhaupt legal ist?


Genau. Um diese Rechtfertigung zu haben, reicht es eben nicht, wenn die betreffenden Personen drei Wochen zusammen sind und einer meint, der andere sei untreu. Vielleicht hat der Partner eine gänzlich andere Auffassung von der Beziehung, da die Fronten noch gar nicht geklärt sind. Wo der Status untereinander noch gar nicht klar sein kann, ist das nichts, was wir anfassen. Das ist uns zu heiß. Zumal in solchen Fällen selten bereits gemeinsame wirtschaftliche Interessen der Partner mit reinspielen.


Was heißt das?


Bei Studenten zum Beispiel, die in unterschiedlichen Wohnungen leben, einen getrennten Haushalt führen, die keine gemeinsamen Zahlungen haben, keine Kreditverpflichtungen, da ist kein wirtschaftliches Interesse vorhanden. Das reicht für uns nicht aus. Das ist eine rein emotionale Geschichte ohne rechtlichen Hintergrund.


Spurensicherung; Privatdetektei Heidelberg, Privatdetektiv Ludwigshafen, Detektiv Mannheim
Auch Spurensicherung gehört zum Handwerk vieler professioneller Detektive.

Ist das für Sie ein Auftrag wie jeder andere auch oder fühlt man sich da manchmal als Dreckige-Wäsche-Wascher?


„Letztendlich ist es nicht unsere Schuld, wenn jemand seine Frau betrügt.“


Also wir haben täglich Untreue-Observationen. Aus diesem Grund müssen wir da mit einem gewissen Abstand rangehen und können das auch. Es ist aber zweifelsohne so, dass viele Observierte sauer auf uns sind, weil sie die Schuld für den Stress zuhause, den die Entlarvung mit sich bringt, bei uns suchen.


Wie reagieren Sie?


Ich bin der Ansicht: Wir haben die Tat nicht begangen, wir haben die Tat nur dokumentiert, wie das ein polizeilicher Ermittler letztlich auch macht. Bei Untreue handelt es sich nicht um einen Rechtsbruch, sondern lediglich um einen moralischen Verstoß. Leute, die von ihren Partnern betrogen werden, haben trotzdem das Recht, die Wahrheit zu erfahren, schließlich hängt ihr ganzer Lebensentwurf von der Beziehung ab. Letztendlich ist es nicht unsere Schuld, wenn jemand seine Frau betrügt und dabei erwischt wird. Wir sind dabei nur diejenigen, die ihn erwischen. Aber nicht die, die das Delikt begehen.


Die Reaktionen bleiben im Rahmen?


Es gibt auch genügend Zielpersonen, die so wütend reagieren, dass sie uns Drohungen schicken. Die sind aber meist eher amüsant, weil es in der Regel dummes Gerede ist. Wir haben auch schon so Drohungen bekommen wie: Ich stehe morgen mit 500 Mann vor deiner Haustür. Das mit den 500 Mann ist natürlich totaler Blödsinn. Wer hat schon eine Privatarmee zuhause?


„Es gibt genügend Zielpersonen, die uns drohen.“


Wie treu sind die Deutschen in der Ehe? Was ist Ihr Eindruck aus Ihrer professionellen Perspektive?


Das ist eine statistische Frage, die ich so nicht beantworten kann, da wir im Alltag ja nur mit der Schnittmenge an Beziehungen zu tun haben, in denen bereits ein Untreue-Verdacht besteht. Ginge man allein danach, müsste man sagen, dass circa 70-80 Prozent der Deutschen fremdgehen, aber das ist natürlich ein stark verfälschtes Bild.


Infokasten Patrick Kurtz


Inhaber der Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar. Er hat kurzfristig auf unsere Interviewanfrage zu diesem speziellen Thema geantwortet. Patrick Kurtz wird regelmäßig in verschiedenen Medien nach seiner Expertise gefragt.

Trickbetrug und Heiratsschwindel sind keine Kavaliersdelikte und erfordern eine koordinierte Reaktion. Patrick Kurtz und sein Team behandeln die Fälle diskret und ergebnisorientiert.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar.


Quelle: Stadtgeflüster Verlag GmbH, „Original Stadtgeflüster Interview“, 5/2018, 13. Jg.

 

Kurtz Detektei Rhein-Neckar

Besselstraße 25

D-68219 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/2018/08/12/wedding-sherlock-stadtgeflüster-interview-mit-detektiv-patrick-kurtz-teil-ii/

„Wedding Sherlock“: Stadtgeflüster-Interview über Heiratsschwindel mit Detektiv Patrick Kurtz – Teil I


Dominik Irtenkauf erfährt von Detektiv Patrick Kurtz die Tücken und Lügen der Heiratsschwindler.


„Nicht alles, was glänzt und schön ist, kann Liebe sein. Manchmal trügt der Schein. Betrüger mischen sich unter die Heiratswilligen. Die Kurtz Detektei Mannheim ermittelt zu Heiratsschwindlern, führt auch Observationen in Fällen der Untreue durch. Patrick Kurtz erläutert, welche Maschen die Nepper anwenden.


Patrick Kurtz; Detektei Ludwigshafen, Detektiv Mannheim, Privatdetektiv Heidelberg, Detektei Speyer
Detektiv Patrick Kurtz; Illustration: Stadtgeflüster Interview – Thorsten Kambach

Wie häufig erhält Ihre Detektei Fälle, die Heiratsschwindler betreffen?


Relativ selten. Im Durchschnitt einmal in drei Monaten. Die Anfragen kommen kaum einmal von den Partnern selbst, die vermuten, sie wären einem Heiratsschwindler aufgesessen. Meistens stellt vielmehr das familiäre Umfeld die Aufträge. Zum Beispiel sagt die Schwester: Der Mann, mit dem du da zusammen bist, macht keinen seriösen Eindruck, den solltest du vielleicht überprüfen lassen. Oder die Eltern oder Freunde hegen solche Gedanken. Es sind eher selten die Betroffenen selbst, die eine solche Überprüfung anregen.


Die Betroffenen werden ja eher die rosa Brille aufhaben?


Ja, das auch. Wir recherchieren zum Fall und können dem Auftraggeber vorzeigen, dieses und jenes in der angeblichen Biographie dieser Person stimmt nicht – es handelt sich also um eine nachgewiesene Erfindung –, das hat die Person verschwiegen. Dennoch erleben wir es häufig, dass die geschädigte Partei das nicht wahrhaben möchte. Sie denkt trotz aller anderslautenden Beweise noch immer, das wäre die große Liebe.


Handelt es sich denn bei den Opfern meist um vermögende Personen?


In der Regel. Es gibt aber auch Internet-Schwindeleien. Dabei schreiben Personen aus teilweise anderen Sprachräumen bei Facebook oder Twitter Leute in Deutschland an. Erstmal beginnen sie eine Chatbeziehung, meist taucht eine komplett gefakte Biographie auf. Es entsteht eine Chatsituation, in der sich die Personen ineinander verlieben – bzw. was heißt hier „ineinander“? Der zu prellende Mensch entwickelt Gefühle für den Betrüger. Er wird dann in eine fiktive Beziehung zu einer non-existenten Person gezogen – und kommt aufgrund der emotionalen Bindung nicht mehr raus.


Geht es da auch um Heirat?


Ich weiß nicht, ob es damit so viel zu tun hat. Das sind Leute, die den ganzen Tag am PC sitzen oder einem anderen Gerät, Profile von älteren Frauen, die vermögend wirken, suchen und diese anschreiben. Den Betrügern ist es wahrscheinlich relativ egal, aus welchem Sprachraum die Frauen kommen. Wenn die potenziellen Opfer passend erscheinen, werden sie kontaktiert.


Hätten Sie da ein konkretes Beispiel?


Ja. Eine Frau, die nur Spanisch und etwas Deutsch konnte, wurde auf Englisch angeschrieben. Sie benötigte großteils den Google-Übersetzer, um die Kommunikation zu verstehen. Das war eine Dame um die 70. Schließlich wurde sie von ihrer Schwester überzeugt, dass ein Experte sich den Chat und den virtuellen Liebhaber angucken sollte, ob das seriös ist. Ich habe dann innerhalb von fünf Minuten gesehen, dass das ein Fake-Profil war, brauchte letztlich nur die Google-Bildersuche dafür.


Observation; Detektei Heidelberg, Privatdetektiv Ludwigshafen, Detektiv Mannheim, Detektei Worms

Was wollte der falsche Liebhaber?


Er wollte erwirken, dass er Geld für ein Flugticket bekommt, um sie zu besuchen. Das wäre dann so gewesen, dass sie ihm das Geld überweist und sich letztlich am Flughafen die Beine in den Bauch stehen darf, da er natürlich nie ankommt. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine häufig verwendete Masche: Der Betrüger sucht eine Frau, die etwas weiter weg wohnt als seine Fake-Person, sodass man unter diesem Vorwand Reisekosten für den Besuch ins Gespräch bringen kann.


Aus der Internetverbindung soll richtiges Leben werden. Das Spiel mit den falschen Identitäten wurde durch das Internet sicher erleichtert.


Das stimmt. Trickbetrügereien wie Heiratsschwindel zeigen unterschiedliche Herangehensweisen in der virtuellen und in der analogen Welt. Im Internet ist es viel einfacher, mithilfe einer Fake-Identität auch über längere Zeiträume anonym zu bleiben, ohne aufzufliegen. Wenn man eine Identität vorgibt, ist das für die andere Person häufig nicht prüfbar. Kommt es in der realen Welt zu persönlichen Treffen, hat das potentielle Opfer auf jeden Fall schon mal ein Gesicht, das man schlecht hinter dem Foto eines anderen verstecken kann. Dieses Gesicht hat man als betroffene Person gesehen. Die Anonymität ist hier also nicht gegeben.


Was heißt das konkret?


Es wird bei der Variante Internetkriminalität nie zu einer echten Heirat kommen, weil die tatsächliche Identität nicht preisgegeben wird. Bei Heiratsschwindlern, die körperlich in Erscheinung treten, gibt es zwar auch die Möglichkeit, dass sie gefakte Identitäten angenommen haben. Dass sogar Geburtsurkunden vorliegen, die man beim Standesamt vorzeigen könnte, dass dann wirklich eine Heirat unter falscher Identität geschlossen werden könnte. Aber so professionell machen es die meisten Täter gar nicht. Viele tauchen da mit ihrem Realnamen auf – und springen quasi von Frau zu Frau. In solchen Fällen, in denen uns echte Identitätsdaten vorliegen, lässt sich für uns relativ einfach nachvollziehen: Wie oft war die Person verheiratet, wie geht es den Partnern, die diese Person sonst noch so hatte, heute?


„Bei einem Fall sind einer Frau reihenweise Männer weggestorben …“


Sind das immer Männer?


Nein. Wir hatten sogar mal den Fall, klassisch wie im Krimi, dass einer verdächtigen Frau reihenweise Ehemänner weggestorben sind. Die sind immer kurz nach der Heirat verstorben und die Frau verfügte über ein ungeheures Vermögen. Sie heiratete immer wieder, konnte den Hals nicht voll genug bekommen. Man findet das auch bei Betrügern in anderen Bereichen, dass sie nicht aufhören können, wenn sie einmal erfolgreich gewesen sind – sie kennen kein Maß mehr.


Da spielt sicher auch eine emotionale Komponente eine Rolle. Wenn die einmal erfolgreich gewesen sind, interessiert es sie, ob sie diese „Eroberung“ noch ein weiteres Mal durchführen können.


Das ist ein Stück weit auch eine Frage des „Talents“. Es gibt Menschen, die eine Gabe haben, Andere für sich einzunehmen, ihnen etwas vorzugaukeln. Die Leute lieben sie einfach. Es gibt Fälle, in denen die Opfer herausfinden, dass sie von diesen charismatischen Personen betrogen wurden, und selbst dann können sie nicht hundertprozentig von der Beziehung ablassen.


Welche Motive könnten diese Geprellten haben?


Wenn man sich einmal in ihre Lage versetzt und sich fragt: Wie würde es mir danach gehen? Wie würde ich darauf reagieren? Also ich wäre stinksauer, wenn mich eine Frau so ausnehmen würde. Wir haben es bei unseren Klienten, also den Opfern dieser Heiratsschwindler, aber häufig erlebt, dass sie diese Wut nicht empfunden haben, die man vermutet. Sie wollten es a) nicht wahrhaben und waren b) zutiefst enttäuscht, statt wirklich wütend. Das Nichtwahrhabenwollen kommt bei fast allen vor. Vielleicht ist die Demütigung so groß, dass die Leute nicht akzeptieren können, was ihnen da passiert ist.


Vielleicht ist das auch eine Generationenfrage. Sie haben ein 70 Jahre altes Opfer genannt. In einer jüngeren Generation sind Heiraten nicht unbedingt populär, Betrug hat da weniger Chancen.


Das kann gut sein. Heutzutage diese rein physische Form des Heiratsschwindels anzuwenden, dass man Frauen oder Männer irgendwo antrifft und innerhalb kürzester Zeit für sich einnimmt, ist eher ein alter Hut. Die Zeit ist ja immer ein wichtiger Faktor für Heiratsschwindler. Erreichen sie ihr Ziel nicht in kurzer Zeit, ist die Sache wegen des notwendigen Aufwands womöglich nicht mehr lukrativ.


Es hat sich also etwas getan?


Das ist heute, da man nicht mehr so früh heiratet – da man vielleicht mehrere Jahre zusammen ist, sogar ein Kind hat ohne Ehe – ein großer Unterschied zu den Zuständen, wie wir sie noch vor 20, 30 Jahren hatten. Ein erschwerender Unterschied für Heiratsschwindler, die es auf dem analogen Weg versuchen. Heiratsschwindler erleben natürlich auf der einen Seite eine erhebliche Erleichterung durch die sozialen Medien und die Anonymisierung im Internet, aber in einer Beziehung zusammenzuleben mit der Absicht des Betruges, ist gesellschaftlich sicher erschwert worden, ja.“


Teil II – Untreue-Ermittlungen durch Privatdetektive


Teil II des Interviews zwischen Dominik Irtenkauf und Privatdetektiv Patrick Kurtz – hauptsächlich über das Thema Ehebruch bzw. Fremdgehen – finden Sie hier.


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar.


Quelle: Stadtgeflüster Verlag GmbH, „Original Stadtgeflüster Interview“, 5/2018, 13. Jg.

 

Kurtz Detektei Rhein-Neckar

Besselstraße 25

D-68219 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/2018/08/12/wedding-sherlock-stadtgeflüster-interview-über-heiratsschwindel-mit-detektiv-patrick-kurtz-teil-i/

Illegale Müllentsorgung


Rhein-Neckar-Kreis von illegaler Vermüllung betroffen


Im Mannheimer Umland und speziell im Rhein-Neckar-Kreis kommt es seit Monaten verstärkt zu widerrechtlicher Abfallentsorgung, zum Beispiel Autoteile, Farbeimer und Sperrmüll bei Sinsheim in der Nähe des Hilsbacher Schützenhauses oder Bauschutt und Weinkisten in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis). Dass es sich hierbei nicht nur um rechtswidrige Taten handelt, sondern auch die Umwelt bei solchen Abladungen von Müll und unkompostierbarem Abfall geschädigt wird, sollte einleuchten. Tiere (und bisweilen auch Kinder) können sich an Metallabfall verletzen, Lackdosen laufen aus und verseuchen den Waldboden und das Grundwasser, leicht entzündlicher Unrat kann bei langer Trockenheit sogar zu Waldbränden führen.

Die IHK-zertifizierten Ermittler unserer Mannheimer Detektei (0621 9535 4001) können daher unter anderem von betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Forstbehörden oder auch Nachbarschaftsvereinigungen eingesetzt werden, um die Verursacher dieser illegalen Müllkippen zu identifizieren und gerichtsfest zu überführen, damit Schlimmeres verhindert werden kann.


Wer sind die Täter und wie können sie gefunden werden?


Gerade wenn Müll auf öffentlichen Grundstücken oder in Wäldern abgelegt wird, handelt es sich bei den Tätern oft um Otto Normalverbraucher, denen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs nicht passen oder die sich schlicht nicht mit richtiger Müllentsorgung beschäftigen wollen. In Einzelfällen mag es sich um eine möglichst unauffällige Entsorgung von Beweisen in einem Kriminalfall handeln, auch wenn man Derartiges wohl eher in US-Krimiserien findet als im heimischen Wald. Wird immer wieder auf denselben Privat- oder auch Betriebsgrundstücken fremder Müll abgeladen, kann es sich um eine gezielte Schädigung von Personen bzw. Unternehmen handeln, so zum Beispiel in Fällen von StalkingMobbingRufmord oder einfach Rache. Ob der Müll nun aus Faulheit, Böswilligkeit, mangelndem Umwelt- und Sozialbewusstsein oder simplem Unwissen über die korrekte Müllentsorgung falsch abgelegt wird – es handelt sich stets um eine strafbare Handlung, die von unseren Privatdetektiven für HeidelbergLudwigshafen und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet bei entsprechender Beauftragung verfolgt wird.

Auch die missbräuchliche Nutzung von Nachbarmülleimern sowie die fahrlässige Ablage von Müll an dafür nicht bestimmten Orten sind nicht nur ärgerlich, sondern, in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Unrats, bisweilen sogar gefährlich. Eine bewusste Schädigung von Privatpersonen lässt sich wie erwähnt häufig an der Regelmäßigkeit der Müllentsorgung auf demselben Grundstück erkennen; zuweilen gehen einem solchen Akt nicht einvernehmliche Trennungen voraus, unerwartete Kündigungen, Streitigkeiten in der Familie, im Bekanntenkreis und – besonders häufig – in der Nachbarschaft oder auch Probleme mit einem verärgerten und aggressiven Fremden, der sich womöglich durch ein Geschäftskonzept, das neue Auto in der Einfahrt oder die wehende Fahne des „falschen“ Fußballclubs im Vorgarten provoziert fühlt. Durch Observationen versuchen unsere Mannheimer Detektive, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wenn absehbar ist, wann es vermutlich wieder zu einer Müllablage kommen wird. Andere Ermittlungsmöglichkeiten umfassen Recherchen oder auch das bewusste Stellen von Fallen.


Konsequenzen widerrechtlicher Müllentsorgung: von Geldstrafen bis Freiheitsentzug von maximal fünf Jahren


Die Strafen für unerlaubte Müllentsorgung fallen zunächst einmal je nach Deliktschwere sehr unterschiedlich aus. Handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, kommen die jeweiligen Abfallsatzungen der Bundesländer bzw. Regionen zur Anwendung, die wiederum unterschiedliche Bußgelder vorsehen (für den Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell diese Verordnung). Sofern die Bestimmungen von § 326 StGB „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ erfüllt sind, reden wir allerdings von einer waschechten Straftat: Wer für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Abfälle (zum Beispiel krankheitsfördernd, giftig oder explosiv) nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt, wobei der Versuch bereits strafbar ist. Auch wer radioaktive Abfälle nicht abliefert, also stattdessen selbst einlagert bzw. nutzt, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug belangt.

Neben dem Paragraphen 326 StGB können natürlich auch weitere Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nachstellung (§ 238), Sachbeschädigung (§ 303) oder Hausfriedensbruch (§ 123) zum Tragen kommen.


Vermüllung; Detektei Ludwigshafen, Detektiv Rhein-Neckar-Kreis, Privatdetektiv Speyer 

Welche Arten illegaler Abfallentsorgung gibt es und wie geht die Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar dagegen vor?


Wie bereits angedeutet, gibt es sowohl bewusste als auch fahrlässige Müllentsorgung an dafür nicht vorgesehenen Orten, häufig in schlecht einsehbaren und wenig besuchten bzw. zeitweise verlassenen Regionen wie Wäldern, Feldern oder Industriegebieten, die angefahren werden, um sich teure Recycling- und Abfallgebühren am Wertstoffhof zu sparen. Ferner kommt es in so gut wie jeder Gemeinde zu missbräuchlichen Mitbenutzungen von Nachbarmülleimern. Auch wenn Letzteres als Bagatelle erscheinen mag, ist diese Form des Missbrauchs tatsächlich nicht nur extrem ärgerlich, sondern zugleich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Person, die ihren Abfall in Ihrer Mülltonne deponiert, gemäß § 1004 „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ BGB zivilrechtlich dazu angehalten werden, den Müll wieder zu beseitigen, künftige Wiederholungstaten zu unterlassen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Um der Täter habhaft zu werden und sie bei Fluchtgefahr sogar gemäß § 127 StPO vorläufig festzunehmen, observieren die Ermittler unserer Privatdetektei in Weinheim, Leimen und Hockenheim oder auch in Regionen wie KaiserslauternBensheim und Karlsruhe die jeweiligen Tatorte geduldig bis zum Eintreffen der Delinquenten.

Bei einer gewollten Schädigung von Privatpersonen, denen immer wieder Unrat auf ihr Grundstück gelegt wird, hilft oftmals schon eine Sondierung des Mülls, um den Täter zu ermitteln. Denn nicht selten stellen sich diese Damen und Herren reichlich dumm an, indem sie nicht oder nur oberflächlich auf eventuelle Brief- oder Paketverpackungen achten, die Name und Adresse aufweisen. Gerade bei Taten, denen vermutlich ein persönliches Motiv zugrunde liegt, muss zudem im privaten Umfeld der geschädigten Person recherchiert werden: Wer aus Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis kommt für eine solche böswillige Aktion in Frage, mit wem gab es kürzlich eine Auseinandersetzung, die die Müllentsorgung provoziert haben könnte?


Sperrmüll; Wirtschaftsdetektei Mannheim, Detektiv Heidelberg, Privatdetektiv Weinheim
Wieso sich die Mühe machen, Sperrmüll anzumelden, auf die Abholung zu warten und ggf. „sogar“ noch Gebühren zu entrichten, wenn es so viele schöne, große Gärten in der Umgebung gibt? So oder ähnlich mögen die Täter denken. 

Beauftragung unserer Detektive bei illegaler Müllentsorgung


Sind Sie, Ihr Privatgrundstück oder Ihre Firma immer wieder von illegaler Abfalldeponierung betroffen, so setzen Sie sich gern jederzeit mit unseren Privat- und Wirtschaftsdetektiven aus Mannheim in Verbindung. Sämtliche von uns erbrachten Beweise werden in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten, ferner stehen Ihnen die eingesetzten Ermittler gern als Zeugen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder unter der folgenden Rufnummer: 0621 9535 4001.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Rhein-Neckar

Besselstraße 25

D-68219 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/2017/10/22/illegale-müllentsorgung/

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/privatdetektive-privatdetektei-rhein-neckar/widerrechtliche-abfallentsorgung/

Kündigungsflucht | Zugangsvereitelung eines Kündigungsschreibens


Fallstricke beim Aussprechen einer Kündigung


Der Gesetzgeber, fast noch mehr aber die Arbeitsgerichte legen Arbeitgebern gern massive Steine in den Weg, während Angestellte selbst bei grobem Fehlverhalten diverse Privilegien besitzen. Gerade das Thema Kündigung ist hierbei als besonders neuralgisch zu nennen, denn auf kündigungswillige Arbeitgeber warten viele Stolpersteine, zum Beispiel Fragen wie:

  • Ist die Kündigung ausreichend begründet?
  • Ist sie sozial gerechtfertigt?
  • Wurden die Fristen eingehalten?
  • Wurde die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt?

Gibt es auch nur eine einzige nicht vollständig wasserdichte Stellschraube, neigen die Arbeitsgerichte nach Erfahrung unserer Detektei in Weinheim* schnell dazu, Kündigungen umzuwerfen, sodass viele Unternehmen arbeitsscheue, leistungsschwache, kriminelle und/oder wettbewerbswidrig handelnde Mitarbeiter wiedereinstellen und mit ihnen leben müssen, obwohl dies regelmäßig eigentlich unzumutbar ist. Da im Anschluss an eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung für gewöhnlich kaum noch ein vernünftiges Arbeitsklima ermöglicht werden kann, lassen sich wiedereingestellte Arbeitnehmer allzu gern direkt krankschreiben und stehen dem Unternehmen fortan nicht mehr zur Verfügung, ohne dass dieses Gewissheit über die weiteren Intentionen des Blaumachers und somit Planungssicherheit hätte.

Im vorliegenden Fall hatte eine Firma aus Weinheim erfolglos versucht, einem Mitarbeiter, der bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit bereits seit fünf Monaten krankgeschrieben war, ordentlich zu kündigen. Das entsprechende Schreiben konnte nicht zugestellt werden, da der Arbeitnehmer unbekannt verzogen sei; auch telefonisch war er nicht zu erreichen, da sich unter seiner bisherigen Rufnummer inzwischen eine unbekannte dritte Person meldete. Nun könnte man damit argumentieren, dass es sich um eine treuwidrige Zugangsvereitelung der Kündigung handele, da der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber den Wohnortwechsel nicht mitgeteilt hatte. Das Bundesarbeitsgericht teilte diese Auffassung in einem Urteil aus dem Jahr 2005 (Az.: 2 AZR 366/04). Allerdings vertreten die normalen Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte nicht immer dieselbe Meinung, und wer sich nicht bis vor das BAG durchstreitet oder durchstreiten kann, dem droht eine Zurückweisung der Kündigung. So geschehen bspw. am Landesarbeitsgericht München im Jahr zuvor (Az.: 10 Sa 246/04):


Exkurs: „Empfänger unbekannt verzogen“ oft nicht ausreichend


An und für sich gilt: Verhindert ein Arbeitnehmer den rechtzeitigen Zugang der Kündigung durch selbstverschuldete Umstände wie fehlender Briefkasten, fehlende Briefkasten- oder Klingelbeschriftung, Angabe einer falschen Anschrift, Nichtabholung oder verspätete Abholung der Zusendung, handelt es sich um eine Zustellungsvereitelung und die Kündigung gilt als zugestellt. Im genannten Fall am Landesarbeitsgericht München wurde eine Kündigung in der Probezeit mit dem Postvermerk zurückgesandt, dass der Empfänger unbekannt verzogen sei.

Im anschließenden Prozess war die Behauptung des Mitarbeiters, der Briefkasten sei sehr wohl richtig beschriftet gewesen, in den Augen des Gerichts ausreichend, denn: „Die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, die den Einwand begründen, der Arbeitnehmer berufe sich treuwidrig auf den verspäteten Zugang einer Kündigung, treffen [sic] den Kündigenden.“ Der gegenteiligen Bezeugung des Postzustellers wurde keine entscheidende Gewichtung zugesprochen: „Auch wenn nach der Aussage des Zeugen davon auszugehen ist, es wären zum Zeitpunkt der versuchten Zustellung des Kündigungsschreibens Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt und kurze Zeit später wieder angebracht worden, ist damit keineswegs bewiesen, dass dies vom Kläger veranlasst worden ist. Zwar mag sein, dass es für eine derartige Tat durch einen Dritten kaum eine sinnvolle Erklärung gäbe. Andererseits kann nach den Umständen aber auch nicht unzweifelhaft auf eine Handlung des Klägers geschlossen werden.“ Eine extrem fragliche Entscheidung, die verdeutlicht, mit welchen teils verqueren Argumenten Arbeitgeber vor Gericht rechnen müssen.

Die Hauptbegründung für das Urteil zugunsten des Gekündigten: „Er [der Arbeitgeber] kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus seiner nicht zugegangenen Willenserklärung ihm günstige Rechtsfolgen nur dann ableiten, wenn er alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte. Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt …“ Oder anders ausgedrückt: Das Gericht sähe den Arbeitgeber erst dann im Recht, wenn er bis zum Ende der Kündigungsfrist weitere Kündigungen abgeschickt hätte – an eine bekanntermaßen unzustellbare Adresse. Blödsinn in Reinform.


Unbekannt verzogen; Detektei Weinheim, Detektiv Weinheim, Privatdetektiv Weinheim
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ein Freifahrtschein für Missbrauch. Wer seinen Briefkasten zugeklebt und/oder die Namensschilder entfernt, kommt damit durch, solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er es selbst getan hat.

Briefkastenadresse als angeblicher Wohnort


Aufgrund dieser grenzwertigen Erfahrungen von Arbeitgebern mit Arbeitsgerichten wollten die Klienten unserer Detektive in Weinheim im vorliegenden Fall absolut auf Nummer sicher gehen und die Unmöglichkeit der Zustellung dokumentieren lassen. Falls dies ohne erheblichen Aufwand möglich sein sollte, war ferner eine zustellungsfähige Anschrift zur Zielperson zu ermitteln. Somit hätte der Arbeitgeber selbst bei erfolgloser Beendigung der Ermittlungen nachgewiesen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Kündigung zuzustellen.

Die Zielperson stammte aus dem schottischen Mittelzentrum Perth, das circa eine Stunde nördlich der Hauptstadt Edinburgh liegt, lebte aber schon seit vielen Jahren in Deutschland. Bei der Recherche wurde unserem zuständigen Privatdetektiv in Weinheim bekannt, dass der Schotte zu keinem Zeitpunkt an der beim Arbeitgeber hinterlegten Adresse gewohnt hatte. Bei dem angeblichen Wohnobjekt handelte es sich vielmehr um ein Bürogebäude, in dem unter anderem ein Unternehmen ansässig war, das einen Postservice anbot. Eine legendierte Anfrage bei der Firma bestätigte die Vermutung, dass die Zielperson diesen Service nutzte. Allerdings habe man den Schotten dort schon seit gut zwei Monaten nicht mehr gesehen; die Post für ihn stapele sich und weil er zuletzt weder bezahlt noch auf Kontaktversuche reagiert habe, wurde sein Name vom Briefkasten entfernt. Bei der zuständigen Postfiliale lag gemäß weiterer Recherche kein Nachsendeantrag vor.


Bei zahlreichen Stellen Falschinformationen hinterlegt


Offiziell gemeldet war unsere Zielperson zuletzt in Bensheim, wurde dort jedoch bereits rund fünf Monate vor Ermittlungsbeginn von Amts wegen als unbekannt verzogen abgemeldet. Der kurz darauf ausfindig gemachte Vermieter des Schotten bestätigte sowohl dessen früheres Wohnverhältnis in Bensheim als auch seinen Auszug, allerdings habe der Gesuchte die Wohnung nicht schon vor fünf oder mehr, sondern erst vor rund drei Monaten verlassen. Die weiteren Voranschriften der Zielperson lagen in Bayern (in den 90er Jahren München, danach Würzburg und später ein kleines Dorf bei Aschaffenburg); die jeweils kontaktierten Anwohner und teils auch Vermieter versicherten glaubhaft, keine sachdienlichen Informationen zum aktuellen Aufenthaltsort beitragen zu können.

Seit Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bezog die Zielperson Krankengeld von der AOK Bayern, bei der allerdings noch immer die 20 Jahre alte Münchner Adresse vorlag. Offensichtlich war es keine Seltenheit in der Vita des Schotten, Fehlinformationen über seine Wohnadresse zu verbreiten. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es trotz des langen Aufenthaltes in Deutschland lediglich zwei registrierte Beschäftigungsverhältnisse: das aktuell zu kündigende und ein weiteres, das nur einen Monat lang gehalten und kurz vor der Einstellung durch den Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Weinheim existiert hatte. Als Adresse war hier die bekannte Anschrift in Würzburg hinterlegt. Eintragungen in den Schuldnerregistern der jeweils zuständigen Amtsgerichte (Aschaffenburg, Bensheim, München, Weinheim und Würzburg) existierten nicht. Lediglich war bei der Staatsanwaltschaft München ein kürzlich eingestelltes Verfahren zu erkennen, in dem die Zielperson als Geschädigter erfasst wurde. Als Anschrift hatte der Schotte dort einmal mehr die veraltete Adresse in München hinterlegt.


Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, doch ein „Aber“ bleibt


Da mittlerweile feststand, dass der aktuelle Aufenthaltsort der Zielperson nicht auf einfachem Wege mit einer Datenbankrecherche in Erfahrung zu bringen war, instruierte der Auftraggeber unsere Privatdetektei in Weinheim, diesen Ermittlungsansatz fallen zu lassen. Stattdessen waren im letzten Schritt die drei ermittelten und von der Zielperson noch immer bei offiziellen Anlässen vorgeschobenen Adressen sowie die Postservice-Anschrift jeweils vor Ort zu überprüfen. Entsprechend machten sich unsere Mannheimer Ermittler auf den Weg nach Weinberg, während die Frankfurter Kollegen Richtung Aschaffenburg fuhren und die Münchner und Würzburger Detektive innerstädtische Anschriftenüberprüfungen durchführten. Das Ziel: die Briefkästen und Klingelschilder an allen vier ermittelten Adressen überprüfen und fotografisch dokumentieren.  Der Name der Zielperson fand sich an keiner der Anschriften.

Damit hatten die Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektive in Weinheim alle zumutbaren Möglichkeiten der Kündigungszustellung ausgeschöpft. Ein Problem bestand allerdings von Anfang an und ließ sich nachträglich auch nicht mehr lösen: Der Arbeitsvertrag beinhaltete leider keine arbeitnehmerseitige Informationspflicht beim Wechsel der Wohnadresse. Ob es sich hierbei um eine automatische Nebenpflicht in Arbeitsverhältnissen handelt, womit die explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag obsolet wäre, ist gesetzlich und gerichtlich bis dato nicht eindeutig geklärt. Somit könnte es sich bei diesem Punkt angesichts der dargestellten arbeitnehmerfreundlichen Entscheidungsfindung an deutschen Gerichten um einen der eingangs erwähnten potentiellen Stolpersteine handeln.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Rhein-Neckar werden von der Besselstraße 25 in Mannheim aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Rhein-Neckar, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.