„Hanau-Täter kontaktierte Detektei“ – Kurtz Detektei Frankfurt zur Hanauer Bluttat in der hessenschau des hr (TV)


Sandra Tzschaschel vom Hessischen Rundfunk befragt Privatdetektiv Holger E. im Büro der Kurtz Detektei Frankfurt zu seiner Begegnung mit dem Attentäter von Hanau, Tobias Rathjen, im Oktober 2019 in Dortmund. Nachfolgend das Video und darunter die Abschrift.



„Tobias R. wollte Detektei beauftragen“


Artikel auf hessenschau.de


Der mutmaßliche Täter Tobias R. hat im Juni 2019 offenbar Kontakt zur Wuppertaler Kurtz Detektei aufgenommen. Er wollte die Detektei beauftragen, Kontakte zum BND, zu Nachrichtendiensten und der Bundeskanzlerin herzustellen. Detektei-Inhaber Patrick Kurtz erklärte dem hr, dass ein Ermittler sich im Oktober 2019 mit Tobias R. in Dortmund getroffen habe. Es sei aber nicht zu einer Beauftragung gekommen, da der Mann offenbar unter Verfolgungswahn litt. In einer Branche, die sich auch mit Abhörschutz und Lauschabwehr beschäftigt, sei der Mann jedoch kein Einzelfall gewesen. „Täglich rufen Leute an, die unter Verfolgungswahn leiden.“ Ausländerfeindlich habe er sich nicht geäußert.

Bereits am Morgen hatte Generalbundesanwalt Peter Frank bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen. Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt.


„Hanau-Täter kontaktierte Detektei“ – hessenschau


Sandra Tzschaschel: „Tobias R., der mutmaßliche Täter aus Hanau, er radikalisierte sich im Internet. Allein, ohne rechtsextremes Netzwerk. Davon gehen die Behörden aus. Er gilt als zurückgezogener Mensch. Aber Tobias R. suchte weit vor seiner Tat Kontakt, suchte Beweise für seine Wahnvorstellungen, wandte sich im vergangenen Jahr an eine Detektei. Im Oktober kam es sogar zu einem persönlichen Gespräch in Düsseldorf. Was er wollte, beschreibt Holger E. heute mir und seinem Chef bei einem Gespräch in Frankfurt.“

Detektiv „Holger E.“: „Er brauchte von uns unsere Mitarbeiter, BND oder MAD, oder am besten noch Verfassungsschutz oder am allerbesten Frau Merkel. Wir sollten ihm den Kontakt ermöglichen und sollten ihm Telefonnummern geben. Er fing auch sofort an und hat mir seinen Werdegang von Kindesbeinen an erzählt. Und hat mir auch Passagen aus diesem „Manifest“ vorgelesen.“


Tobias Rathjel kontaktierte die Behörden eigenständig


Sandra Tzschaschel: „Tobias R. wandte sich auch an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen seiner Angst vor einer Geheimorganisation, und nicht nur dort suchte er die Aufmerksamkeit.“

Holger Schmidt, Terrorismusexperte: „Ich habe den Eindruck, er hat sich auch an Landesstaatsanwaltschaften gewandt und nach meinem Eindruck auch mit hessischen Behörden umfangreichen Schriftverkehr geführt. Nach meinem Eindruck hat er das, was ihn beschäftigt hat, dass es eben eine Verfolgung, eine Macht, irgendetwas Komisches gibt, was ihm nachstellt, mit zahlreichen Behörden besprochen.“


Noch immer kein bundesweites Waffenregister


Sandra Tzschaschel: „Was niemandem aufstieß: Tobias R. hatte Waffen. Legal. Zwei waren auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen, ausgestellt 2013 von der zuständigen Kreisbehörde – an einen 43-jährigen Mann mit Wahnvorstellungen. Ein bundesweites Waffenregister existiert nicht.

Holger Schmidt: „Die Frage, wer eine Waffe bekommt, wer sie führen darf und welche Rechte damit einhergehen, also Waffenschein oder Waffenbesitzkarte – das ist Sache der Länder beziehungsweise der Kommunen. Nach meinem Eindruck gibt es bisher keine Möglichkeit, das zentral abzufragen, sondern es ist jeweils immer eine Frage der beteiligten regionalen Behörden. Ob das so bleiben kann, das ist jetzt natürlich die Frage.“


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Informationssystem der Behörden nicht mehr zeitgemäß


Sandra Tzschaschel: „Seine Tötungs- und Terrorabsichten hat Tobias R. für sich behalten. Keine Andeutung hierzu, auch nicht gegenüber den Detektiven.“

Detektiv „Holger E.“: „Er hatte für mich nicht den Eindruck eines Gefährders gemacht. Und ich bin Sicherheitsberater, ich hab auch ein gewisses Gespür für Leute, die gefährlich werden können.“

Sandra Tzschaschel: „Zehn Menschen erschoß Tobias R., und die Detektive fragen sich, warum niemand ihm rechtzeitig seine Waffen wegnahm.“

Detektiv „Holger E.“: „Das ist alles bei uns schlecht organisiert bei der Polizei, einfach weil das nicht zentral gemacht wird. Der Beamte, der vorne sitzt am Pult in der Polizeistation, der muss mit ein paar Klicks und dem Namen und dem Geburtsdatum sofort sehen: Was ist das überhaupt für einer?“

Sandra Tzschaschel: „Zweieinhalb Stunden hat das Gespräch damals gedauert. Die Detektive haben ihre weitere Unterstützung angeboten. Tobias R. hat aber den Kontakt zu ihnen abgebrochen. Vier Monate vor seiner Terrortat in Hanau.


Richtigstellung


Das Treffen unseres Unnaer Detektivs Holger E. mit Tobias Rathjen fand nicht in Düsseldorf, sondern im Landhaus Dieckmanns in Dortmund statt.


Unser Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen.


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Dortmunder Detektiv über Hanau-Attentäter: „Er hat mir aus seinem Manifest vorgelesen“ – Ruhr Nachrichten


Interview zum Hanau-Attentat mit Ermittler „Holger“ von der Kurtz Detektei Dortmund


Vor dem Attentat von Hanau soll der Täter in Dortmund gewesen sein. Ein Privatdetektiv berichtet von einem Treffen in einem Restaurant. Tobias R. habe einen „verstrahlten“ Eindruck gemacht.

Der Mann, der sich am Freitag bei unserer Redaktion meldet, sagt: „Wenn Sie einen Artikel schreiben, nennen Sie mich einfach Holger.“ Seinen echten Namen nennt er zwar auch. Weil er als Privatdetektiv aber auch „undercover“ arbeitet, möchte er ihn nicht veröffentlicht sehen.

Holger hat vor wenigen Tagen erfahren, dass ein Mann, mit dem er 2019 mehrmals Kontakt gehabt habe, zehn Personen und sich selbst umgebracht hat. Gemeint ist Tobias R., der in Hanau bei Frankfurt zum offenbar rassistisch motivierten Attentäter wurde.


„Er suchte Verbindungen zum Verfassungsschutz“


„Der Erstkontakt kam über unsere Detektei Kurtz in Frankfurt„, sagt der Ermittler, der in einem deutschlandweiten Netzwerk arbeite. Dort habe Tobias R. angerufen und nur den Chef oder einen Stellvertreter sprechen wollen. Verbunden worden sei er zu Holger.

„Er suchte Verbindungen zum Verfassungsschutz und anderen Behörden“, sagt der Mann, der in und um Dortmund arbeitet. Der Mann am Telefon habe gesagt, dass er beschattet und abgehört werde. Die Privatdetektive hätten tatsächlich gute Kontakte, würden sie aber nicht preisgeben, sagt Holger.

Dreimal hätten beide Männer telefoniert. „Der hat nicht locker gelassen“, sagt Holger. In der Branche des Detektivs seien „verstrahlte“ Menschen nicht ungewöhnlich. „Aus persönlichem Interesse“ habe er einem Treffen zugestimmt. Dazu sei es am 24. Oktober im Restaurant Dieckmanns in Dortmund-Syburg gekommen.


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Den Stapel Papier habe es im Oktober schon gegeben


„Er sah ganz normal aus“, sagt Holger. Tobias R. habe einen grauen Anzug getragen und sich gewählt ausgedrückt. „Er hat mir aus seinem Manifest vorgelesen“, sagt der Detektiv. Die Ausführungen, die nach den Todesschüssen gefunden wurden, habe Tobias R. schon im Oktober in Dortmund auf den Tisch gelegt. Wie dick der Stapel Papier war, kann Holger nicht genau sagen. Der Umfang von 24 Seiten, der später genannt wurde, komme aber hin.

Im Oktober habe der Hesse davon gesprochen, dass Produzenten aus Hollywood eine Filmidee von ihm geklaut hätten, Donald Trump sei gar durch Gedankenspiele von Tobias R. zum US-Präsidenten geworden. „Mit vier oder fünf Jahren habe er gemerkt, dass er abgehört wurde“, sagt der Detektiv: „Das hatte er von Kindesbeinen an in sich.“

Detektiv Holger hatte den Eindruck, der Mann habe versucht, Leute zu finden, die ihm in seiner Verwirrung helfen können. „Ich hatte nicht das Gefühl, dass er zu so etwas fähig gewesen wäre. Er sprach von einer Geheimorganisation, zu der wir einen Kontakt herstellen sollten.“

Nach etwa zweieinhalb Stunden seien die beiden Männer auseinandergegangen. Sie einigten sich, dass Tobias R. dem Detektiv seine Informationen zuschicken sollte. Doch seitdem habe Holger nichts von ihm gehört. Bis zur Tat mit elf Toten im Februar.


„Ich kann mir da keinen Fehler zuschieben“


Als Detektiv müsse er diskret mit einem Klienten umgehen, sagt Holger. „Ich kann ja nicht zur Polizei gehen und sagen: ‚Gucken Sie mal, der Mann ist verrückt.‘ Die lachen mich ja aus.“ Tobias R. habe überhaupt nicht den Anschein gemacht, Gewalttaten verüben zu können. Von Waffen sei auch nie die Rede gewesen.

Nach der Tat in Hanau habe sich Holger bei der Polizei gemeldet, um eine Zeugenaussage zu machen. „Ich kann mir da keinen Fehler zuschieben“, sagt der Detektiv. Kurz nach dem Dortmunder Treffen, im November, erstattete Tobias R. selbst eine Anzeige gegen eine unbekannte Organisation, die das Weltgeschehen steuere. Da hatte die Bundesanwaltschaft Kontakt mit dem späteren Attentäter.

Am Samstag schaut Holger sogar selbst in der Redaktion vorbei. Noch etwas ist ihm wichtig: Tobias R. in Zusammenhang mit Rassismus oder Rechtsextremismus zu rücken, sei seinem Eindruck nach „alles Quatsch“. Tobias R. sei einfach krank gewesen. „Der Mord war ein Ventil.“


Hinweise


Der Originalartikel von Kevin Kindel erschien in den Ruhr Nachrichten. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Unser Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen.


Der Detektiv – berufliche Voraussetzungen und rechtliche Befugnisse


Voraussetzung für den Beruf Detektiv


Detekteien wie die Kurtz Detektei Frankfurt sind in Deutschland ein Gewerbe gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO), eine besondere berufliche Qualifikation wird hierzulande leider nicht gefordert. Lediglich erforderlich sind die Anmeldung des Gewerbes und die persönliche Eignung, die sich als Pflicht unter anderem aus einem eintragungsfreien Führungszeugnis ergibt, aber auch fachliche Qualifikationen beinhalten sollte wie das IHK-Zertifikat Fachkraft Detektiv oder langjährige Erfahrung im Dienst für die Ermittlungsbehörden.

Auch die berufliche Weiterbildung ist nicht an gesetzliche Vorgaben gekoppelt, sie erfolgt durch jeden einzelnen Detektiv auf freiwilliger Basis, weswegen die Schere der Fachkenntnisse in der Branche sehr weit auseinander geht.

Die Überwachung von Detekteien durch staatliche Institutionen ergibt sich aus § 35 GewO: Eine Untersagung des Gewerbes erfolgt, wenn durch Tatsachen die Unzuverlässigkeit des Detektivs nachgewiesen ist.


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Rechtliche Befugnisse von Detektiven


In diversen TV-Sendungen lässt sich tagtäglich der Eindruck gewinnen, Detektive hätten Sonderbefugnisse oder laufen gar stets bewaffnet umher – dies ist ein Trugschluss. Detektive wie die Privatermittler der Kurtz Detektei Frankfurt & Hessen verfügen nicht über Sonderrechte, die weitestgehend staatlichen Behörden wie dem Zoll, der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Nein, die Befugnisse von Detektiven ergeben sich im Wesentlichen aus den sogenannten „Jedermannsrechten“. Im Folgenden sollen diese Jedermannsrechte leicht verständlich einmal erläutert werden. Grundsätzlich gibt es strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Befugnisse:


Relevante Befugnisse von Detektiven im Sinne des Strafrechts


32 StGB (Strafgesetzbuch) Notwehr
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Begeht man eine Tat (z.B. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache), um hierdurch eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum von sich selbst oder von anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Relevante Befugnisse von Detektiven im Sinne des Zivilrechts


Auch im Zivilrecht gibt es die Notwehr und den sogenannten Notstand. Diese sind in § 227 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgelistet. Weiterhin relevant für die Privatdetektive und Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Frankfurt:

229 BGB Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt, oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, der der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Zudem dürfen Detektive wie auch jeder andere Bürger die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO (Strafprozessordnung) durchführen, sofern der Täter auf frischer Tat angetroffen wird, eine Identitätsfeststellung nicht oder nicht auf anderem Weg möglich und polizeiliche Hilfe nicht umgehend zur Stelle ist.


Kurtz Detektei Frankfurt am Main

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt a.M.

Tel.: 069 1201 8431

Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de

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