Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


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Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/09/05/wann-darf-ein-detektiv-seine-arbeit-aufnehmen/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/rechtliches-zur-arbeitnehmerüberwachung/

Videoüberwachung in Wuppertal | Patrick Kurtz im Schnellinterview bei Radio Wuppertal


Kurzer Radiobeitrag aus Februar 2017


Bereits im Februar 2017 interviewte Radio Wuppertal Patrick Kurtz, den Inhaber der Kurtz Detektei Wuppertal, für einen Beitrag zum Thema öffentliche und private Videoüberwachung in Wuppertal. An dieser Stelle reichen wir eine Abschrift des Beitrags nach, in dem auch ein anderer Interviewpartner zu Wort kommt.


Öffentliche Videoüberwachung am Döppersberg in Wuppertal


Moderation: „Der neue Hauptbahnhof soll mit zwölf Kameras überwacht werden, darum geht es heute Morgen bei uns. Das plant die Bahn gerade zusammen mit der Bundespolizei. Es geht da um Sicherheit, wir sollen uns sicher fühlen am neuen Döppersberg. Gerade an Bahnhöfen ist das immer ein bisschen schwierig; da gibt es Unterführungen, da gibt’s dunkle Ecken, und im Bahnhof treffen sich ja auch anrüchige Personen. Da werden Drogen verkauft, da trinken viele Alkohol – das meine ich gar nicht diskriminierend, aber man hat da schon oft ein unsicheres Gefühl am Bahnhof. Vor allen Dingen wenn man als Frau nachts alleine unterwegs ist … Deshalb also die Überwachungskameras.

Doch was ist da eigentlich erlaubt? Welche Bereiche dürfen mit Kameras überwacht werden? Das ist gesetzlich genau geregelt: Jeder kann sein Privatgelände mit Kameras überwachen, also das eigene Haus, den Garten, die Garageneinfahrt usw. Und das machen tatsächlich auch immer mehr Wuppertaler. Schlüsseldienst Becker verkauft seit einiger Zeit Überwachungskameras, hat uns Christian Becker gesagt.“

Christian Becker: „Wir wurden immer wieder darauf angesprochen, ob wir nicht auch Alarmanlagen anbieten können oder auch Videoanlagen. Das ist dann so häufig geworden, dass wir gesagt haben, okay, das müssen wir jetzt auch mal machen. Wir sind ein Sicherheitsfachgeschäft, da gehört das auch mit dazu. Und es hat auch enormen Zulauf bei uns bekommen. Wir verkaufen viele Alarmanlagen und auch Videoüberwachungsanlagen.

Der Döppersberg ist seit geraumer Zeit eine Großbaustelle, die der Umstrukturierung des gesamten Bahnhofsareals dienen soll. Geplant ist, ein attraktives neues „Tor zur Stadt“ zu erschaffen.


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Der Döppersberg ist seit geraumer Zeit eine Großbaustelle, die der Umstrukturierung des gesamten Bahnhofsareals dienen soll. Geplant ist, ein attraktives neues „Tor zur Stadt“ zu erschaffen.


Rechtliche Beschränkungen bei privater Videoüberwachung


Moderation: „Die große Nachfrage nach Überwachungskameras hat ungefähr vor eineinhalb Jahren angefangen. Das ist so die Zeit, als wir in Wuppertal besonders viele Einbrüche hatten – darüber haben wir auch berichtet bei Radio Wuppertal. Dabei ist ganz wichtig: Wer so eine Videoüberwachung installiert, darf damit nur das Privatgrundstück überwachen. Den Bürgersteig vor dem Haus oder den Nachbargarten dürfen Sie auf keinen Fall filmen. Viele Leute wollen zum Beispiel auch ihr Auto überwachen, weil es ja häufig zerkratzt wird. Da müssen wir aber ein paar Sachen beachten, hat uns der Wuppertaler Detektiv Patrick Kurtz gesagt. Er bietet auch Überwachungskameras an.“

Patrick Kurtz: „Das Problem ist, wenn das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz steht, beispielsweise auf der Straße oder auf einem Stellplatz mit anderen Fahrzeugen, dann darf man dort keine Videoüberwachung durchführen, weil hierbei der öffentliche Bereich aufgenommen werden würde. Dementsprechend sind die Einsatzmöglichkeiten von Videoüberwachungstechnik für Privatpersonen relativ eingeschränkt.“

Moderation: „Es darf also keiner einfach so gefilmt werden, wenn er es nicht weiß. Und wie finden Sie das, wenn Sie ständig überwacht werden? Wir haben mit vielen Wuppertalern darüber gesprochen. Das hören Sie dann später auch noch bei uns …“


Hinweis


Die Aussage der Moderation, wir würden Überwachungskameras anbieten, kann missverständlich aufgefasst werden. Daher möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass die Kurtz Detektei Wuppertal keine Sicherheitstechnik verkauft, sondern als Teil unserer Dienstleistungen einsetzt (Installation, Wartung, Auswertung, Abbau).


Kurtz Detektei Wuppertal

Werth 97

42275 Wuppertal

Tel.: 0202 528 900 63

Mail: kontakt@kurtz-detektei-wuppertal.de

Web: https://www.kurtz-detektei-wuppertal.de

https://www.kurtz-detektei-wuppertal.de/2017/06/01/videoüberwachung-in-wuppertal-patrick-kurtz-im-schnellinterview-bei-radio-wuppertal/

Betriebsspionage: Gefahr von innen und außen


Laut GdV: 40 % der Wirtschaftskriminellen sind eigene Angestellte


Betriebsspione, ganz gleich ob interne Mitarbeiter oder externe Hacker, haben oftmals betriebswirtschaftliches Know-How sowie Kenntnisse über interne Abläufe und Vorsichtsmaßnahmen der attackierten Unternehmen. Dieses Wissen missbrauchen sie, um über Sicherheits- und Datenlecks schützenswerte Informationen nach außen zu tragen. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) verlauten lässt, handelt es sich bei wirtschaftskriminellen Angriffen auf Unternehmen in fast 40 % der Fälle um Diebstähle, Unterschlagungen und Spionageakte aus den eigenen Reihen.


Innentäter


Zum sogenannten Innentäterkreis werden nicht nur Angestellte, sondern auch Kooperationspartner, Lieferanten, Dienstleister und Kunden gezählt, da diese Einsicht in die sensiblen Betriebsabläufe haben und somit leichter an die gewünschten Daten gelangen können.


Außentäter


Außentäter dagegen halten sich bei der Tatverübung oftmals nicht einmal im selben Land auf wie das ausgespähte Unternehmen, geschweige denn in derselben Stadt: Durch Internet, Cloud-Services und Kommunikation via Email stehen Hackern und anderen durch die Konkurrenz beschäftigten Internetkriminellen viele Wege offen, Daten und Geheimnisse abzufangen und für ihre eigenen Interessen zu verwenden.


Täterprofile


Die vom GdV festgestellte Verteilung von 60 zu 40 % auf Außen- und Innentäter entspricht eher nicht der Erfahrung unserer Wirtschaftsdetektive aus Münster, die regelmäßig in solchen Fällen zur Aufklärung hinzugezogen werden (tatsächlich ermittelten zahlreiche andere Studien ein Verhältnis von eher 50:50). In etwa 70 % der durch uns aufgeklärten Fälle von Wirtschaftskriminalität stellten sich eigene Arbeitnehmer des geschädigten Unternehmens als Täter heraus; erweitert man die Arbeitnehmer um den gesamten Innentäterkreis gemäß der obigen Definition, liegt dieser Wert unserer Erfahrung nach sogar bei über 80 %. Dennoch steckt gerade bei Spionage häufig (auch) die Konkurrenz hinter den Taten, da sie bestechliche Angestellte durch Zahlungen und andere Vergünstigungen zu Betriebsspionage anstiftet.

In einer Statistik der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG wurde darüber hinaus herausgefunden, dass in Fällen von sogenannten „Vertrauensschäden“ – also beispielsweise Geheimnisverrat und Betriebsspionage aus den eigenen Reihen – zwei Drittel der Täter männlich und vergleichsweise jung (35 % unter 30 Jahren alt, 30 % zwischen 30 und 40 Jahren alt) und in den häufigsten Fällen noch nicht lange im Betrieb tätig sind. Die größte Dichte an Veruntreuungen und Verrat findet sich bei Angestellten, die weniger als zwei Jahre für das Unternehmen arbeiteten, während sich die geringste Wahrscheinlichkeit bei langjährigen Mitarbeitern (bis zu 20 Jahre) ergab.


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Zu den Wurzeln des Übels Mitarbeiterspionage zählt insbesondere die Bestechlichkeit einzelner Angestellter. 

Jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe


Auch wenn viele Statistiken ein erschreckendes Bild von mangelnder Mitarbeiterloyalität zeichnen, darf man unter keinen Umständen den realistischen Blick auf die Gefahren von außen verlieren. Sicherheits- und Schutzmechanismen gegen Missbrauchsaktivitäten der Belegschaft sind zwar geboten, doch werden immerhin 47 % der Computerkriminalitätsfälle von Externen verübt. Seien es Auftragshacker der Konkurrenz, die entweder durch Sabotage rein schädigen oder ihrem Auftraggeber durch die illegale Erlangung und Weitergabe betriebsinterner Informationen einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschaffen wollen. Eine Sonderform stellen die sogenannten „Trolle“ (auch Netz-Trolle oder Internettrolle) dar, die namhaften Firmen aus unterschiedlichsten Motivationen einen Spiegel ihrer scheinbaren IT-Inkompetenz vorhalten und damit Schaden an Ruf, Finanzen und Marktstellung der betroffenen Unternehmen herbeiführen wollen. Eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsabläufe ist unerlässlich, und in Verdachtsfällen muss schnell gehandelt werden, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten und den oder die Täter zu fassen, bevor es zu erneuten Attacken von innen oder außen kommen kann.

Selbst wenn sich Ihr Unternehmen bislang schadlos halten konnte, ist die Gefahr künftiger Angriffe nicht zu unterschätzen. Das belegen auch die nackten Zahlen, denn die jährlich in Deutschland aus Wirtschaftskriminalität entstehenden Schäden liegen längst im Milliardenbereich (bisherige Spitzenwerte von über 4,6 Milliarden Euro in 2010 und 2014) und machen fast immer mehr als 50 % des Gesamtschadens durch Kriminalität in Deutschland aus. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer sowohl bislang unentdeckter als auch bewusst polizeilich nicht gemeldeter Fälle exorbitante Höhen erreicht. Entsprechend gehen diverse inoffizielle Statistiken sogar von jährlich 80 Milliarden Euro und mehr aus. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Münster steht Ihnen sowohl für präventive als auch für tataufklärende Maßnahmen zur Verfügung – gleichermaßen in den „klassischen“ detektivischen Ermittlungsfeldern wie auch im IT-Bereich, im Abhörschutz und in der Einbruchsicherung.


Wie kann ich mein Unternehmen schützen?


Verworrene Unternehmensstrukturen, undurchsichtige Hierarchien und Arbeitsweisen sowie Neustrukturierungen bei Fusionen oder Verkleinerungen erleichtern die Wege zur Betriebsspionage sowohl für interne als auch für externe Täter. So können sie leicht an geheime Daten von immensem Wert für die Firma gelangen. Sicherheitslecks wie eine unverschlüsselte Email-Kommunikation, Datenspeicherung bei Cloud-Diensten oder auf extern lagernden Servern können von professionellen und zielgerichtet arbeitenden Betrügern leicht aufgespürt und für eigene Zwecke ausgenutzt werden. Unsere Detektive aus Münster empfehlen ihren Klienten deswegen, frühzeitig IT-Spezialisten zur besseren Sicherung der schützenswerten Daten zu beauftragen und längst hinfällige Sicherheitssysteme zu überarbeiten. Eine hohe Personalfluktuation mit vielen Minijobbern und – oft sogar unentgeltlich arbeitenden – Praktikanten begünstigt den ungewollten Abfluss von Informationen über Arbeitsabläufe zusätzlich, besonders wenn die kurzzeitig angestellten Mitarbeiter mit Lohn oder Dauer der Anstellung unzufrieden sind, sich nicht mit dem Unternehmen identifizieren und somit keinen Grund zur Loyalität erkennen können.

Während versteckte Videoüberwachungen des Personals gesetzlich verboten sind, da sie zu stark in das Persönlichkeitsrecht der Angestellten eingreifen, ist es bei einem konkreten Verdacht oder Schadensfall statthaft und angemessen, Mitarbeiter observieren zu lassen, da die Aufklärung des Sachverhalts nicht mehr durch mildere Mittel wie Mitarbeitergespräche oder Abmahnungen zu bewerkstelligen ist. Die Ermittler unserer Detektei in Münster übernehmen hierbei entweder die Überwachung des Mitarbeiters bei externen Einsätzen (z.B. Außendienstler, Handwerker u.a.) oder werden als neue Kollegen getarnt in eine Abteilung eingeschleust, sodass sie den oder die verdächtigen Arbeitnehmer observieren und im besten Falle auf frischer Tat bei der illegalen Weitergabe oder fahrlässigen Handhabung von Firmendaten ertappen können. Die dabei erhobenen Beweise werden gerichtsverwertbar dokumentiert, außerdem können die eingesetzten Wirtschaftsermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden, um ihren schriftlichen Bericht noch einmal mündlich zu bestätigen.


Methodenvielfalt der Kurtz Detektei Münster bei der Aufklärung und Prävention von Wirtschaftsstraftaten


Sollte Ihr Betrieb bekanntermaßen bereits von Wirtschaftsspionen geschädigt worden sein oder sollten Sie vermuten, dass es mittelfristig zu einer solchen Schädigung kommen könnte, beraten Sie unsere Privatdetektive aus Münster gern kostenfrei und unverbindlich über das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Fall. Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Observation eines verdächtigen Mitarbeiters notwendig ist, ob präventive Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden sind oder ob andere Methoden mehr Erfolg versprechen – aufgrund unseres breit aufgestellten Stabes an Spezialisten können wir sehr flexibel auf die jeweilige Problematik reagieren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder setzen Sie sich telefonisch mit unseren Experten in Verbindung: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: http://www.kurtz-detektei-muenster.de

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/2017/01/05/betriebsspionage-gefahr-von-innen-und-außen/

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/wirtschaftsdetektei-münster/betriebsspionage/

Blaumacher auf frischer Tat ertappen? Kurtz Detektei München ermittelt bei auffälligen Krankschreibungen


Enormer Wertschöpfungsverlust durch Arbeitsausfall


Krankheitsfälle sind keine Seltenheit im Berufsalltag und bis zu einem unbestimmten Maß durchaus normal, bspw. bei einer grassierenden Grippewelle, einem besonders kalten Winter oder bei berufsbedingten Leiden, die sich auf kurz oder lang nur schwierig vermeiden lassen (Rückenprobleme bei Möbelpackern, Lärmschwerhörigkeit bei Bauarbeitern, Lungen- und Bronchialerkrankungen im Bergbau etc.). Wenn man jedoch zwei von statista veröffentlichte Statistiken (Unternehmenskosten, Ausfallkosten) zum Thema der Schäden durch krankheitsbedingten Arbeitsausfall betrachtet, eröffnen sich erschreckende Zahlen: Allein im Jahr 2009 entstanden deutschen Unternehmen durch Krankschreibungen ihrer Angestellten Kosten von 129 Milliarden Euro! Der Wertschöpfungsausfall desselben Jahres beläuft sich auf 225 Milliarden € und damit auf ein knappes Zehntel des Bruttoinlandsproduktes von 2.397 Milliarden €.

Es ist also kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen bei regelmäßig und verdächtig lange krankgeschriebenen Mitarbeitern zum Wohle ihrer Firmen- und Produktionsabläufe die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei München engagieren, um konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Straftatbestands des Lohnfortzahlungsbetrugs nachzugehen und diesen bei Bestätigung der Befürchtung gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. Gerne werden unsere Detektive aus München auch für Ihr Unternehmen tätig: 089 7007 4301.


Mein Angestellter ist verdächtig oft krank, wie kann ich vorgehen?


Auch wenn die Privatsphäre von Mitarbeitern grundsätzlich vor den Interessen des Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten geschützt ist, so erlauben verdächtige und wiederholt auftretende Krankschreibungen doch Recherchen, die in die Privatsphäre der betreffenden Arbeitnehmer eingreifen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus München werden besonders häufig in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Lohnfortzahlungsbetrug in Kombination mit gleichzeitiger Arbeit bei Konkurrenzunternehmen engagiert, um Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Krankschreibung und den vermuteten Vertragsbruch zu beschaffen. Tritt ein Unternehmen an die Privatdetektive der Kurtz Detektei München heran, um einen Mitarbeiter observieren zu lassen, muss der Vorgesetzte bereits einen begründeten Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung vorweisen können. Ist dieser Verdacht nicht vorhanden, dürfen die Detektive gesetzlich nicht observieren, denn sie und der Auftraggeber würden sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt und grundlos in die Persönlichkeitsrechte eines Angestellten eingreifen – sogar mit zu leistendem Schadensersatz ist zu rechnen.

Besteht dieser begründete Verdacht jedoch und ist zum Beispiel die Sekretärin auffallend oft direkt vor oder nach ihrem Jahresurlaub krank, werden unsere Münchner Privatdetektive aktiv und können den Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes observieren. Ist er beispielsweise wegen einer akuten Migräne krankgeschrieben und hat ein dementsprechendes Attest vorgelegt, so verwundert es zumindest, wenn er von den Detektiven beim gemütlichen Shoppen in der Münchener Innenstadt oder bei einem Kinobesuch beobachtet wird und dies fotografisch dokumentiert werden kann. Allerdings sind die Grenzen zwischen „auffällig“ aktiv und „notwendigerweise“ aktiv oft fließend und nicht einfach zu bestimmen: Manch einer kuriert seine Migräne am liebsten bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald an der frischen Luft aus, ein anderer schließt sich 24 Stunden lang in seinem verdunkelten Schlafzimmer ein. Wirklich relevant wird es für den Arbeitgeber und für die Kurtz Privatdetektei München deshalb, sobald das dokumentierte Verhalten eindeutiggenesungswidrig ist, bspw. wenn ein wegen eines Schulterleidens krankgeschriebener Arbeitnehmer Ziegelsteine schleppt, um am eigenen Haus zu werkeln.


Krankschreibung vs. Krankfeiern


Nicht jede Krankschreibung ist automatisch gleichbedeutend mit Blaumachen. Unsere Detektive in München und ganz Bayern werden regelmäßig eingesetzt, um Verdachtsmomente auszuräumen oder zu bestätigen und somit zu einem besser funktionierenden und wirtschaftlich einträglicheren Firmenalltag beizutragen. Abgesehen von den wenigen Fällen, bei denen der Mitarbeiter zufällig von Dritten beobachtet wird oder er sich bei Gesprächen über den Krankheitszeitraum verplappert, können die Arbeitgeber selten bis nie ohne unabhängige Hilfe Beweise für einen Vertragsbruch ihrer Angestellten erbringen, weswegen der Einsatz der Kurtz Wirtschaftsdetektei München ratsam ist, um gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten und um gegen den vertragsbrüchigen Mitarbeiter rechtlich vorzugehen. Schließlich geht es in Fällen von vorgetäuschten Erkrankungen oft um hohe Geldsummen (siehe oben) und einen großen Stapel an Arbeit, der unerledigt liegen bleibt.

Ist sogar der Fall eingetreten, dass der verdächtige Mitarbeiter während der Krankschreibung bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeitet und sich somit des Wettbewerbsbetrugs schuldig macht, gehen die Schadensersatzzahlungen oft in den fünfstelligen Bereich – zumal wenn die Detektiv-Honorare als notwendige Aufwendungen für den Nachweis der Straftat in die zu erstattende Summe einfließen.


Seriöse Detektei beauftragen, sonst droht Schadenersatz


Wie der im Februar 2015 vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1007/13) entschiedene Fall einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin zeigt, der direkt hintereinander von einem Arzt eine Bronchialerkrankung und daran anschließend von einem anderen Arzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurden, reichen verschiedene Krankschreibungen allein nicht als berechtigter Verdacht aus, um Detektive zu engagieren. Der Arbeitgeber war durch die beiden aufeinander folgenden und sehr unterschiedlichen Atteste stutzig geworden. Er hatte Detektive engagiert, die die Frau überwachten und filmten, unter anderem während sie sich mehrfach bückte. Die eingesetzten Privatdetektive kannten ihre Rechte nicht und unternahmen mehrere unzulässige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ihrer Zielperson; damit schadeten sie der gesamten Detektiv-Branche. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Angestellten Recht zu, da es – wie seriös agierende Detekteien voraussagen konnten – keine konkreten Tatsachen erkannte, die die Überwachung und das Filmen der Frau gerechtfertigt hätten. Durch dieses gesetzeswidrige Verhalten vonseiten des Auftraggebers und vor allem auch der unzulässig arbeitenden Ermittler wurde der Angestellten eine Schadensersatzsumme von 1000 € zugesprochen, weil ihre Privatsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden waren.

Die Privatdetektive der Münchener Detektei Kurtz sind IHK-zertifizierte Ermittlungsexperten, die die Grenzen des Zulässigen ganz genau kennen und ihre Klienten entsprechend hinsichtlich der rechtlichen Absicherung von Detektiveinsätzen beraten können. Der oben geschilderte Fall scheiterte zwar vordergründig daran, dass der Verdacht des Arbeitnehmers nicht konkret genug begründet war, doch auch die Wahl der Mittel (u.a.Videoüberwachung) des Detektiv-Teams war unverhältnismäßig. Es handelt sich um einen Sonderfall, in dem das Bundesarbeitsgericht zugunsten der krankgeschriebenen Mitarbeiterin entschied.


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Im geschilderten Fall filmten die Detektive die Zielperson u.a. in einem Waschsalon. Wäschewaschen hat aber keinerlei Relevanz für den Tatverdacht und somit ist das Filmen ein unzulässiger Eingriff, denn auch ein Kranker braucht frische Kleidung.

Professionelle Arbeitnehmerüberprüfung in München


Bei seriöser Auftragsabwicklung durch das eingesetzte Detektivbüro droht dem Auftraggeber kein Schaden, sondern ihm winken im Gegenteil die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche gegen betrügerische Arbeitnehmer. Der oben beschriebene Fall wäre vor Gericht zumindest hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs sicherlich anders bewertet worden, wenn die Detektive außerhalb des Unternehmens nicht gefilmt, sondern nur beobachtet bzw. gegebenenfalls fotografiert und einen professionellen Ermittlungsbericht verfasst hätten. Im Anschluss hätten die Ermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden können, um dort eine Aussage zu tätigen, der ein gleichwertiges Gewicht beigemessen worden wäre wie einem Videobeweis, ohne aber einen solchen Verstoß in die Privatsphäre darzustellen, wie es das Filmen von Personen bedeutet.

Was Sie deshalb von der Kurtz Detektei München bei Mitarbeiterüberwachungen zu erwarten haben:

  • fachgerechte Observationen
  • Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mittel
  • gerichtsverwertbarer Ermittlungsbericht
  • souveräne und wahrheitsgemäße Zeugenaussagen vor Gericht durch die eingesetzten Detektive
  • faire und verhältnismäßige Kostenabrechnung mit Erstattungsanspruch gegenüber der Zielperson, sofern diese überführt wurde

Im Zweifel hilft der Einsatz von Münchner Wirtschaftsdetektiven


Um sich in Ihrem persönlichen Fall beraten zu lassen und zu entscheiden, auf welchem Wege ein bestehender Verdacht gegen Ihren Arbeitnehmer geprüft werden soll, setzen Sie sich jederzeit mit unseren rechtlich geschulten Privatdetektiven in München in Verbindung.: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.