„Wie ermitteln Sie als Privatdetektiv unauffällig, Herr Kurtz? – Die große Sonntags-Story“ | Lübecker Nachrichten


Die Fälle von Sherlock Holmes lassen so manches Herz schneller schlagen, Detektivserien sind im Fernsehen beliebt. Doch wie sieht die alltägliche Arbeit wirklich aus? Der Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein, Patrick Kurtz, erzählt ausführlich aus seinem Alltag.

Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, Kriminalist, Schriftsteller und Inhaber der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein. Im Dienstleister-Ranking der Wirtschaftswoche wurde die Detektei Kurtz gar als drittbester Ermittlungsdienst in Deutschland ausgezeichnet. Neben seiner Detektei in Schleswig-Holstein führt Kurtz auch in den anderen 15 Bundesländern Detekteien. Der IHK-zertifizierte Detektiv ermittelt für Privatpersonen und Unternehmen in den verschiedensten Fällen: Von der Überwachung verdächtiger Mitarbeiter bis zur Überprüfung der Treue von Ehepartnern geht er der Wahrheit auf den Grund. Auch dann, wenn es unbequem wird.


Patrick Kurtz Lübecker Nachrichten, Privatdetektiv Lübeck, Detektei Lübeck, Detektiv Lübeck

Vom unauffälligen Observieren


Josephine Andreoli, Lübecker Nachrichten: „Beigefarbiger Trenchcoat mit aufgestelltem Kragen, die Mütze tief ins Gesicht gezogen, die Pfeife im Mundwinkel – sieht so der Arbeitsalltag für Detektive aus, Herr Kurtz?“

Patrick Kurtz: „Wer unauffällig observieren möchte, der trägt vermutlich eher keinen beigefarbenen Trenchcoat. Allerdings habe ich einen karierten Trenchcoat, der vermutlich auch nicht ganz unauffällig ist, dafür aber ziemlich detektivisch aussieht. Hinter der Zeitung verstecken wir uns bei Observationen auch nicht mehr. Das war früher vielleicht mal notwendig – um Kameras zu verstecken.“

Josephine Andreoli: „Wie observiert man denn betont unauffällig?“

Patrick Kurtz: „Betont unauffällig ist meistens ziemlich auffällig. Man ist unauffällig, indem man sich so gibt, wie die anderen in seiner Umgebung, indem man sich in sein Umfeld einfügt. Wenn man jemanden in einem Restaurant observiert, ist es deutlich unauffälliger, wenn noch ein Partner mit dabei ist, weil es eher ungewöhnlich ist, dass jemand allein essen geht. Und natürlich sollte ich auch meine technischen Hilfsmittel so auswählen, dass sie unauffällig sind, was heute recht einfach ist. Jeder hat ein Smartphone und kann damit unauffällig Fotos machen. Ich habe sogar Uhren, die haben ein knopflochgroßes Objektiv, da drücke ich drauf und kann Videoaufnahmen und Bilder machen. Die Kameras sind mittlerweile so klein, die kann man überall verstecken.“


Oft geht es um Untreue in der Partnerschaft


Josephine Andreoli: „Und kommen die Leute tatsächlich zu Ihnen, um herauszufinden, ob die Ehefrau oder der Ehemann fremdgeht?“

Patrick Kurtz: „Ja, bei Privatpersonen geht es ganz klischeehaft tatsächlich häufig um Untreue in der Partnerschaft. Wir sprechen dabei von Untreueermittlung. Das ist der Sachverhalt, den wir bei uns in der Detektei am häufigsten haben.“

Josephine Andreoli: „Warum spionieren die Leute ihrem Partner nicht selbst hinterher?“

Patrick Kurtz: „Den eigenen Partner zu observieren, halte ich für ziemlich unklug, wenn man unauffällig sein möchte. Zum einen kennt der natürlich das eigene Gesicht, zum anderen ist der Otto Normalbürger nicht in Observationstaktiken geschult. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass Auftraggeber uns gesagt haben, dass sie dem Partner bereits hinterherspioniert haben, aber aufgeflogen sind. Das erschwert uns dann die Arbeit. Die Zielperson ist ja dann schon sensibilisiert, guckt sich vielleicht häufiger mal um und scannt die Umgebung.“

Josephine Andreoli: „Aber wer rechnet schon damit, von einem Detektiv observiert zu werden?“

Patrick Kurtz: „Da gibt es durchaus Leute. Es gibt ja genügend Menschen, die Dreck am Stecken haben und sich dessen bewusst sind. Und die passen auch auf. Besonders sensibilisiert sind zum Beispiel Menschen, die Krankschreibungsbetrug begehen. Die wissen ja ganz genau, dass sie gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen und der Arbeitgeber berechtigt wäre, ihnen eine fristlose Kündigung auszusprechen.“


Die meisten Aufträge kommen von Privatpersonen


Josephine Andreoli: „Es kommt also häufiger vor, dass auch Unternehmen Sie beauftragen. Wie ist die Gewichtung von Aufträgen durch Privatpersonen und Unternehmen in Ihrer Detektei?“

Patrick Kurtz: „Wir bekommen definitiv mehr Aufträge von Privatpersonen. Ich schätze, das ist ein Verhältnis von 65 zu 35 Prozent. Aber die Umsätze werden natürlich stärker von den Unternehmen geprägt.“

Josephine Andreoli: „Wird man als Detektiv reich?“

Patrick Kurtz: „Wie in den meisten Branchen sind beide Extreme gegeben, wobei das Gros der Ermittler heutzutage eher schlecht verdient, weil die Auftragslage rückgängig ist. Vor 20 bis 30 Jahren war es deutlich wahrscheinlicher, als Detektiv zu Vermögen zu kommen.“


95 Prozent der Arbeit ist Observation


Josephine Andreoli: „Was macht den Hauptteil Ihrer Arbeit aus?“

Patrick Kurtz: „Wenn man im Feld aktiv ist, macht die Observation schon 95 Prozent der Zeit aus. Die Observationen selbst laufen aber ganz unterschiedlich ab. Manche geschehen fußläufig, die meisten werden allerdings im Fahrzeug durchgeführt. Man muss da jede Menge Sitzfleisch mitbringen – das ist sehr sehr viel Warterei. Teilweise sitzt man 16, 17 Stunden am Stück im Auto und es passiert nichts. Man muss dabei aber natürlich trotzdem konzentriert bleiben und einen bestimmten Punkt, zum Beispiel eine Tür, fokussieren.“

Josephine Andreoli: „Und was ist, wenn man mal auf die Toilette muss?“

Patrick Kurtz: „Zu zweit ist das meist nicht so problematisch, da kann einer mal kurz weg. Aber wenn man allein ist – ich würde nicht empfehlen, aus einer Punica-Flasche zu trinken, das ist so das Standardmittel bei uns.“


Heavy Metal gegen Müdigkeit


Josephine Andreoli: „Was machen Sie, wenn Sie mal müde werden?“

Patrick Kurtz: „Ich höre Heavy Metall! Ich gehe dann meistens die Doppelfußmaschine vom Schlagzeuger mit, da werde ich automatisch wieder wach. Oftmals höre ich auch Hörbücher, früher viel Sherlock Holmes, aber das kann ich mittlerweile in- und auswendig.“

Josephine Andreoli: „Ist Ihre Arbeit so spannend, wie durch Sherlock Holmes und Thomas Magnum vermittelt?“

Patrick Kurtz: „So spannend wie in Filmen und Romanen vermittelt, ist die Arbeit meistens nicht. Vor allem reihen sich nicht zahlreiche spektakuläre Fälle aneinander, sondern es kommt vielfach vor, dass sich Fälle wiederholen. Spannend ist die Arbeit aber natürlich trotzdem.“


Die rechtliche Grundlage ist das A & O


Josephine Andreoli: „Welche Eigenschaften sollte ein Detektiv unbedingt mitbringen?“

Patrick Kurtz: „Fachkompetenz. Die rechtlichen Grundlagen sind das A und O, die muss man draufhaben, sonst bringt man sich und seine Auftraggeber in Teufels Küche. Hinzu kommen Hartnäckigkeit, Sitzfleisch, Konzentrationsfähigkeit und körperliche Fitness. Man muss auch mal Hindernisse überwinden oder einen größer werdenden Abstand zwischen sich und der Zielperson wieder aufholen. Für einen übergewichtigen Ermittler wird das schnell mal schwierig. Außerdem halte ich Kreativität für eine Kernkompetenz bei Ermittlern – man muss den Blickwinkel ändern, anders denken können, um auch schwierige Fälle zu lösen.“

Josephine Andreoli: „Wie wird man denn Detektiv? Gibt es eine Art Detektivschule?“

Patrick Kurtz: „Im Normalfall hat man eine Vorkarriere in einer Ermittlungsbehörde hinter sich. Das kann von der Kriminalpolizei über den BND, den Zoll oder auch die Stasi alles sein. Aber grundsätzlich kann in Deutschland jeder Detektiv werden – das ist auch das Problematische daran: Es gibt hier keine Zulassungsvoraussetzung. Die einzige Voraussetzung ist, dass man keinen Eintrag in seinem Führungszeugnis hat. Das ist in Hinblick auf den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht ein gravierender politischer Missstand.“


Schon mit 13 Sherlock Holmes gelesen


Josephine Andreoli: „Sie haben also vor Gründung Ihrer Detektei auch in einer Ermittlungsbehörde gearbeitet?“

Patrick Kurtz: „Nein, ich bin tatsächlich eher durch Zufall dazu gekommen – obwohl ich schon mit 13 Jahren leidenschaftlich gern Sherlock-Holmes-Geschichten konsumiert und auch angefangen habe, Pfeife zu rauchen. Zwischen meinem Bachelor- und Masterstudium der Europäischen Literatur hatte ich ein Jahr Zeit und wollte mich gern weiter fortbilden. Letztlich habe ich eine sechsmonatige Ausbildung an der Sicherheitsakademie Berlin gemacht und dafür dann das IHK-Zertifikat als Fachkraft Detektiv erhalten.“

Josephine Andreoli: „Wie wichtig ist Kunden so ein Zertifikat?“

Patrick Kurtz: „Klienten fragen ab und an nach dem IHK-Zertifikat und manche teilen mir sogar mit, sich aufgrund meiner IHK-Zertifizierung für die Detektei Kurtz entschieden zu haben. Aber es muss auch nicht unbedingt dieser spezielle Ausbildungsweg sein. Entscheidend ist, dass ein Ermittler eine Grundausbildung absolviert hat, die ihn für den Detektivberuf qualifiziert.

Mittlerweile führe ich diesen Beruf seit 2013 aus und es gibt immer wieder Fälle, da passiert was, von dem ich noch nie gehört habe. Und das macht diesen Job so unglaublich spannend. Es ist schon witzig, aber jetzt hat es sich eben ergeben, dass ich ein Pfeife rauchender Detektiv bin – vermutlich der einzige in ganz Deutschland.“

Josephine Andreoli: „Vielen Dank für das Gespräch, Herr Kurtz!“


Hinweise


Der Originalartikel von Josephine Andreoli erschien in den Lübecker Nachrichten. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.

Zeitgleich veröffentlichten die Lübecker Nachrichten in Zusammenarbeit mit Raoul Oliver Classen, Präsident des Bundesverbandes deutscher Detektive (BDD), einen weiteren Artikel über das Detektivgewerbe, ebenfalls verfasst von Josephine Andreoli: https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Der-moderne-Sherlock-Holmes-Was-macht-einen-guten-Detektiv-aus.


Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 1d

D-24114 Kiel

Tel.: +49 (0)431 3057 0053

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-kiel.de

Web: https://www.kurtz-detektei-kiel.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-kiel

https://www.kurtz-detektei-kiel.de/2020/02/18/wie-ermitteln-sie-als-privatdetektiv-unauffällig-herr-kurtz-die-große-sonntags-story-lübecker-nachrichten/

„Tatort Arbeitsplatz“ – Detektiv Patrick Kurtz im Zürcher Tagesanzeiger


Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.


Abschrift „Tatort Arbeitsplatz“


„Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.

Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.

Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.


Meist langjährige Mitarbeitende


Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.

Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.

Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»


Diebstahl am Arbeitsplatz; Detektei Zürich, Detektiv Schweiz, Privatdetektiv Basel, Detektei Bern
Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.

Frustration verleitet zur Tat


Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.

Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.

Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.

In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.

Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»

Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.


Fälle werden oft intern geregelt


Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»

Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.

«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.

Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

 

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2018/08/04/tatort-arbeitsplatz-detektiv-patrick-kurtz-im-zürcher-tagesanzeiger/

Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


Mitarbeiterüberwachung; Detektei Hamburg, Detektiv Lübeck, Privatdetektiv Lüneburg
Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.

Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

 

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

https://www.kurtz-detektei-hamburg.de/2017/11/29/arbeitszeitbetrug-aufdecken/

Stromklau | Diebstahl von Strom


„Stromdiebstahl“ im Büro durch Handyaufladen? Droht die fristlose Kündigung?


Ein Mann aus Oberhausen hat 2009 vor Gericht einen viel beachteten Sieg davongetragen: Die fristlose Kündigung wegen eines Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent (!) durch das Aufladen seines Smartphones wurde vom Oberhausener Arbeitsgericht abgewiesen (Az.: 4 Ca 1228/09). Der seit 14 Jahren bei seinem Arbeitgeber angestellte Mann durfte somit seinen Job behalten. Stromklau ist grundsätzlich dennoch strafbar – mit Kulanzen bei geringen Mengen: Seit 1900 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, wird in § 248c „Entziehung elektrischer Energie“ eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe festgesetzt, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Kleine Mengen (§ 248a StGB) und Stromdiebstahl unter Verwandten werden nur auf Antrag verfolgt.


Wie ist Stromklau feststellbar?


Woran merkt man, dass nicht die Strompreise erhöht wurden oder einmalig mehr verbraucht, sondern Stromklau betrieben wurde? Während ein leicht erhöhter Verbrauch besonders in kalten Wintern oder nach der Anschaffung einer stromfressenden HiFi-Anlage normal ist, sollte extrem gesunkener oder extrem gestiegener Verbrauch entweder das Elektrizitätswerk oder den Mieter bzw. Vermieter stutzig machen. Größere Auffälligkeiten am Zählerstand können auf Stromdiebstahl hinweisen. Um einem Verdacht nachzugehen und niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen, werden unsere Detektive aus Münster eingesetzt, die mit ihrem Know-how und ihrer Diskretion durch Observation und Recherchen vor Ort herausfinden können, ob es sich um Stromklau handelt und wer ggf. dafür verantwortlich ist.

Es ist also wichtig, die Augen offen zu halten; zuweilen werden unsere Klienten erst vom aufmerksamen Hausmeister oder Nachbarn auf Unregelmäßigkeiten oder auch auf die Anwesenheit verdächtiger Personen hingewiesen, wodurch überhaupt nur das Bewusstsein für eine mögliche Straftat gegen die eigene Person/das eigene Unternehmen entsteht. Stromdiebe demolieren mitunter die Zähler oder manipulieren die Zählerstände, Sperrklappen, die den Stromfluss unterbrechen sollen, werden beschädigt, Zähler bewusst falsch herum eingebaut etc. Werden forensische Spuren entdeckt, die nicht klar zugeordnet werden können, ist es wichtig, sie nicht durch eigene Fingerabdrücke und andere Aktivitäten am Tatort unbrauchbar zu machen. Gern stellen Ihnen unsere Privatdetektive aus Münster ihre Expertise und Erfahrung in der Spurensicherung und -analyse zur Verfügung: 0251 7009 0014.


Stromuhr; Privatdetektei Münster, Wirtschaftsdetektei Münster, Wirtschaftsdetektiv Münster
Ältere Stromzähler zu manipulieren, erfordert zwar ein gewisses Know-how, aber auch keine außerordentliche Expertise. 

Private oder geschäftliche Stromleitungen werden angezapft – was nun?


Geschäftsleute mögen in ihren Betrieben zwar meistens nicht um einen grundsätzlich hohen Stromverbrauch herumkommen, jedoch kann durch missbräuchliche private Nutzung oder auch bewussten illegalen Stromklau die Nachzahlung in der Jahresabrechnung unerhört hoch ausfallen. Auch als Vermieter eines oder mehrerer Apartments müssen Zählerstände regelmäßig überprüft werden, um auszuschließen, dass Mieter ihre eigenen Stromrechnungen umgehen, indem sie Leitungen aus Gemeinschaftsbereichen wie dem Treppenhaus, dem Keller oder dem Waschraum anzapfen. In seinem Urteil vom 10.02.2015 (AZ. 11 C 103/14) sah das Amtsgericht Wedding die außerordentliche fristlose Kündigung gegenüber einem Mieter als rechtmäßig an, der aufgrund hoher Nachzahlungsforderungen vom Stromnetz abgeschnitten worden war und sich deswegen an den Leitungen im Hausflur zu schaffen machte. Durch die Tat sah das Gericht § 543 BGB „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ erfüllt.

Bei verzwickten Feinheiten in Rechtsangelegenheiten und viel Ermessensspielraum für die jeweiligen Richter ist es umso wichtiger, eine lückenlose Beweiskette gegen den Stromdieb vorlegen zu können – unsere Münsteraner Wirtschaftsdetektei ist Ihnen dabei gern behilflich: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de.


Stromdiebstahl bei den Anbietern


Nicht nur Geschäfts- und Privatleute werden durch Stromdiebe geschädigt, auch die Stromanbieter selbst leiden darunter. Oft versuchen bereits gesperrte Kunden, die den Anbietern durch Schufa-Eintragungen oder verweigerte Zahlungen bekannt sind, sich illegal wieder ans Netz anzuschließen. Auch ungeduldige Stromnutzer, die Wartungsarbeiten nicht aussitzen wollen, oder neue Mieter, die einen Stromvertrag umgehen möchten, zählen zu den typischen Tätern.

Während moderne Smart Meter, also digitale Stromzähler, den aktuellen Stand regelmäßig an den Anbieter übermitteln, sind hierzulande noch viele Haushalte mit analogen Zählern ausgestattet. Das bedeutet, dass die Mieter selbst für die Ablesung zuständig sind und die Daten dann auf eigene Verantwortung an den Anbieter melden. Hierbei bietet sich Stromdieben natürlich eine gute Möglichkeit, geschönte Zahlen weiterzugeben. Überprüft wird im Regelfall nur bei größeren Auffälligkeiten, d.h. wer clever vorgeht und die Zahlen langsam herunterfährt, kommt damit womöglich ungeschoren, weil unbemerkt, davon.


Was können unsere Wirtschaftsermittler aus Münster tun?


Vordergründig macht die Kurtz Detektei Münster und Westfalen bei Stromdiebstahl das, was Detektive den größten Teil ihres Arbeitslebens tun: observieren, recherchieren und Verdächtige mit polizeilicher Vernehmungsexpertise befragen. Ist zum Beispiel regelmäßig über Nacht ein auffällig hoher Stromverbrauch zu beobachten, obwohl das Firmengelände in diesem Zeitraum nicht genutzt wird, bietet sich eine nächtliche Überwachung des Objekts an. Auf diese Weise können Angestellte oder Firmenfremde in flagranti dabei erwischt werden, wenn sie das Stromnetz widerrechtlich auf Kosten des Unternehmens anzapfen. Erst kürzlich wurde ein Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter die für die elektrischen Firmenlieferwagen gedachte Ladestation regelmäßig für sein eigenes Elektroauto verwendete und somit natürlich einen erheblichen Mehrkonsum verursachte.

Neben den oben genannten Ermittlungsmethoden kann unsere Münsteraner Privatdetektei bei Privatleuten wie auch bei Unternehmen Fingerabdrücke an manipulierten oder demolierten Stromzählern nehmen, Firmeneinschleusungen zur besseren Beobachtung des Zählerraums durchführen, Mitarbeiter bzw. Nachbarn legendiert auf Hinweise befragen und einiges mehr.


Elektroauto Ladestation; Detektei Münster, Detektiv Münster, Privatdetektiv Münster, Detektiv-Team
Elektrofahrzeuge liefern ein neues Motiv für Stromdiebstähle. In unserer extrem energieabhängigen Gesellschaft und im Zuge der zeitgenössischen Diskussion über die Erschließung neuer Erzeugungswege ist dieses Thema aktueller denn je. 

Beauftragung unserer Wirtschaftsdetektei in Münster


Sollten Sie fürchten, dass Ihre privat oder geschäftlich genutzten Stromleitungen von unbefugten Dritten angezapft und mitbenutzt werden, so setzen Sie sich gern mit unseren Wirtschaftsdetektiven aus Münster in Verbindung. Die IHK-zertifizierten Ermittler der Detektei Kurtz arbeiten schnell, professionell, diskret und natürlich ergebnisorientiert, um Ihnen eine schnellstmögliche Klärung Ihres Falles präsentieren zu können. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (siehe unten) über das Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-muenster.de) oder über die folgende Rufnummer: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de

 

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/2017/11/15/stromklau-diebstahl-von-strom/

https://www.kurtz-detektei-muenster.de/wirtschaftsdetektei-münster/stromdiebstahl-entziehung-von-strom/

Mietschulden: Adressermittlung durch Observation der Mieterin beim Auszug in Pulheim


Keine Miete, keine Wohnung


Frau Much, bislang Mieterin der Klientin unserer Detektei in Pulheim* (Rhein-Erft-Kreis), trotzte, weil ihre Vermieterin es tatsächlich gewagt hatte, ihr nach drei Monaten ohne Mietzahlung das Wohnverhältnis fristlos zu kündigen. Wer trotzt, sieht sich häufig moralisch im Recht. Und so fand es Frau Much nur rechtens – und dazu natürlich überaus clever –, der Vermieterin nicht ihre neue Wohnanschrift mitzuteilen. Diese könne selbst zusehen, wie sie ihre Forderungen adressieren wolle.

Womit Frau Much nicht gerechnet hatte: Ihre Vermieterin sah in der Tat selbst zu, die Anschrift zu erhalten, indem sie unsere Detektive in Pulheim beauftragte (0221 4558 0377), die Mieterin beim Auszug aus dem Objekt zu observieren und ihr zur neuen Adresse zu folgen. Die anfallenden Detektivkosten würden im Anschluss an die Maßnahme als zusätzlicher Posten zur bisherigen Forderung hinzugefügt werden und damit eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die trotzende Mieterin bedeuten.


Wohnungseinbruch zwecks Terrassennutzung?


Da die Zielperson kein eigenes Fahrzeug besaß und sich für gewöhnlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegte, besorgte sich einer unserer beiden eingesetzten Wirtschaftsdetektive vorsichtshalber ein Tagesticket für den Nahverkehr, um eine nahtlose Observation ohne Unterbrechung für einen etwaigen situationsbedingten Ticketkauf gewährleisten zu können. Bei der Ankunft der Ermittler an Frau Muchs bisherigem Wohnobjekt trugen gerade zwei Frauen Gegenstände aus dem Haus heraus und in einen Opel Fiesta hinein. Da der Auftraggeberin unserer Privatdetektive in Pulheim kein Bild der Zielperson zur Verfügung stand, konnte noch nicht abschließend geklärt werden, ob eine der beiden Damen Frau Much war. Doch die Klientin sollte eine halbe Stunde später sowieso hinzukommen, um die Wohnungsübergabe durchzuführen, und würde unseren Ermittlern dabei bestätigen können, ob eine der beiden Damen die Zielperson war.

Bis zur Ankunft der Vermietern fiel unserem Observationsteam noch auf, dass sich die beiden Frauen zwischendurch immer wieder auf einem Balkon im Dachgeschoss aufhielten. Wie die Auftraggeberin später mitteilte, handelte es sich bei der zugehörigen Wohnung um ein leerstehendes Objekt, zu dem die Mieterin, bislang wohnhaft im Erdgeschoss, überhaupt keinen Zutritt hätte haben dürfen, zumal die Wohnung eigentlich stets verschlossen war. Glücklicherweise hatten die Ermittler vorsorglich Fotomaterial des Terrassenaufenthalts gefertigt. Frau Much stand somit womöglich sogar noch eine Strafanzeige wegen Einbruchs ins Haus.


Frau auf Balkon; Detektei Pulheim, Detektiv Pulheim, Privatdetektiv Pulheim, Wirtschaftsdetektei
Hatte es sich die Mieterin in der Vergangenheit häufiger illegal auf dem Balkon einer leerstehenden Wohnung im selben Objekt gemütlich gemacht? Da keine Einbruchspuren vorhanden waren, musste sie wohl auf ungeklärte Weise an einen Schlüssel gelangt sein. 

Verfolgung zu einer neuen Adresse in Pulheim-Sinnersdorf


Nachdem die Klientin unserer Wirtschaftsdetektei in Pulheim die Wohnungsübergabe durchgeführt hatte, bestätigte sie uns, dass es sich bei der blonden der beiden Frauen (die andere war brünett) um die Zielperson handelte. Kurz nach der Übergabe und etwa eineinhalb Stunden nach Observationsbeginn fuhren die beiden Damen mit dem Ford Fiesta ab und unsere Detektive nahmen die Verfolgung auf. Zunächst ging die Fahrt von Pulheim nach Chorweiler, wo in einem Baumarkt diverse kleinere Handwerksutensilien gekauft wurden. Anschließend fuhr das Zielfahrzeug zu einem Mehrfamilienhaus in Pulheim-Sinnersdorf. Die beiden Damen und ein männlicher Helfer luden dort die Gegenstände aus dem Fiesta in das Wohngebäude.

Um festzustellen, ob die Zielperson auch tatsächlich an der festgestellten Adresse bleiben und nicht doch noch ein anderes Objekt aufsuchen würde, blieben die Observanten unserer Privatdetektei in Pulheim bis in die späten Abendstunden vor Ort. Der Herr und die Fahrzeugführerin des Fiesta verließen das Objekt am Nachmittag ohne die Zielperson und kehrten bis zum Ende des Einsatz nicht mehr zurück.


Absurdes Pseudonym krönt die Kindergartenspielchen


Frau Much wiederum war mehrfach an einem geöffneten Fenster im 2. Obergeschoss zu sehen, sodass unsere Detektive die zugehörige Wohneinheit zweifelsfrei benennen konnten. Das würde für die Zustellung von Forderungen womöglich auch noch sehr wichtig werden, denn nach Einbruch der Dämmerung mussten die Ermittler bei einer unauffälligen Prüfung der Klingelschilder und Briefkästen feststellen, dass der Name der Zielperson nirgendwo verzeichnet war. Zugegeben nicht ungewöhnlich, wenn man gerade erst eingezogen ist, doch sicherheitshalber prüften unsere Wirtschaftsdetektive in Pulheim den Namen auf den Schildern, die der Wohneinheit zugeordnet werden konnten, in der Frau Much zuvor zu sehen gewesen war. Die Onlinerecherche zu diesem recht ungewöhnlichen Namen brachte diverse Profile in den sozialen Netzwerken hervor, die Fotos mit dem Gesicht der Zielperson zeigten. Offenbar handelte es sich also um ein selbstgegebenes Pseudonym, das Frau Much sowohl in der virtuellen als auch in der analogen Welt verwendete. Die Namensgebung sollte wohl besonders „cool“ wirken; clever war sie jedenfalls nicht, denn eine bestimmte „Lisa Schmidt“ oder „Maria Müller“ im Internet zu finden, ist deutlich schwieriger als bei einer „Pussy Maxpower“ (sinngemäße Abwandlung des tatsächlichen Pseudonyms).

Mit dem Wissen um die neue Adresse, die genaue Wohneinheit und das Pseudonym würde es der Auftraggeberin unserer Detektei in Pulheim schließlich möglich sein, ihre Forderungen zumindest zuzustellen (die Zielperson hatte das Objekt bis zum Observationsende nicht mehr verlassen). Ob bei Miss „Maxpower“ im nicht unwahrscheinlich erscheinenden Fall einer fortgesetzten Zahlungsverweigerung tatsächlich pfändbares Vermögen zu holen sein würde, stand angesichts eines Ford Fiestas als Umzugswagen auf einem anderen, von uns nicht zu beeinflussenden Blatt.


Mutterschutzmissbrauch | Mutterschutzbetrug


Schwangerschaftsbetrug – perfide Variante des „Krankfeierns“


Im Kampf um ein paar zusätzliche Freistunden und -tage sind der Fantasie vieler Arbeitnehmer/innen keine Grenzen gesetzt: Es wird getäuscht, gelogen und gefälscht, was das Zeug hält, um vom Arbeitgeber unrechtmäßig arbeitsfreie Zeit zu erschwindeln. Während Krankheitsvortäuschungen die gängigste Praxis sind, durch Betrug Freizeit zu erschleichen, handelt es sich beim Mutterschutzmissbrauch um eine recht ungewöhnliche und besonders unmoralische Art, von der Arbeit beurlaubt und weiter bezahlt zu werden. Angestellte Frauen täuschen dabei ruchlos eine Schwangerschaft vor, fälschen ärztliche Attests und Blutuntersuchungen und lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt nach Hause schicken. Unsere Privatdetektive aus Saarbrücken können von Arbeitnehmerinnen berichten, die mit weiter Kleidung, vorgetäuschter Übelkeit und Kissen unter den Kleidern Kollegen und Vorgesetzte glauben machen wollten, sie seien schwanger.

Wenn eine solche Scheinschwangerschaft vorliegt, ist stark anzunehmen, dass die Betrügerin generell wenig oder keine Hemmungen hat, Arbeitgeber und Kollegen zu belügen. Wer solche perfiden Mittel anwendet, verstößt mit Sicherheit nicht zum ersten Mal gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Größere Rücksichtnahme der Kollegen, kleine Gefälligkeiten hier und da, ein zugedrücktes Auge vom Chef, wenn Frau mal wegen Übelkeit und Unwohlsein früher nach Hause gehen möchte – all das ist nur die Spitze des Eisbergs. Eine Vertrauensbasis kann unter diesen Bedingungen nicht mehr existieren, weshalb eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Doch wie gehen die scheinbar Schwangeren mit dem Fehlen eines echten Babys um? Vorwände wie Adoptionen, Fehlgeburten etc. erlauben es den Täterinnen oftmals, nach langer Krankschreibung unter Fortzahlung des Lohns wieder in den Job einzusteigen, ohne dass auch nur eine Person im Betrieb etwas von der begangenen Tat des Mutterschaftsbetrugs ahnt. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Saarbrücken sind in der Lage, bei zweifelhaften Schwangerschaften zu überprüfen, ob es sich um Vortäuschungen zum Schaden des Arbeitgebers handelt: 0681 6029 0010.


Anzeichen für eine Schwangerschaftsvortäuschung


Wenn eine Mitarbeiterin verlauten lässt, dass sie ein Kind erwartet, setzt für gewöhnlich eine Parade an Gratulationen und Hilfsbekundungen durch Kollegen und Vorgesetzte ein, auch wenn eine Schwangerschaft Arbeitsausfälle, die Organisation einer Vertretungskraft und Umverteilungen von Aufgaben bedingt. Niemand würde damit rechnen, dass eine Kollegin eine Schwangerschaft vortäuscht, um finanzielle Vorteile oder mehr Freizeit zu erhalten. So traurig und ein Stück weit absurd eine solche Schwangerschaftsvortäuschung auch ist, passieren derlei Fälle doch immer wieder. Entsprechend müssen Arbeitgeber mit Blick auf ihre Personalkapazitäten und Finanzen leider auf Auffälligkeiten achten, um nicht übervorteilt zu werden. Verhält sich die Schwangere untypisch, raucht sie zum Beispiel weiter, hebt sie schwere Gegenstände und zeigt allgemein kaum Veränderungen im Verhalten, kann dies auf eine Täuschung hindeuten, muss es aber auch nicht. Während einige Schwangere übervorsichtig sind und kein einziges Risiko eingehen, gibt es andere, die weiter rauchen, Alkohol trinken und im Fitnessstudio schwere Gewichte heben. Ob eine Schwangere einfach nur unvernünftig ist oder ob eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft vortäuscht, klären unsere Detektive aus Saarbrücken gerichtsverwertbar.

Auf Wunsch des Auftraggebers observieren wir mutmaßliche Schwangerschaftsbetrügerinnen im Betrieb, beim Außendiensteinsatz und in ihrer Freizeit. Dabei dokumentieren unsere Ermittler beispielsweise, ob die Verdächtige regelmäßig zum Frauenarzt geht und sich schwangerschaftsgemäß verhält oder ob sie bspw. während einer Krankschreibung oder in der Mutterschutzzeit in den Urlaub fährt, nachts in Diskotheken feiert oder im Freizeitpark Achterbahn fährt. Durch die Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb kann auch während der Arbeitsverrichtung geprüft werden, ob sich die Schwangere gehen lässt, übermäßig viel entspannt und Aufgaben nicht ausreichend erfüllt. Eine Schwangerschaft bringt zwar viele Strapazen mit sich, jedoch muss eine Schwangere, die nicht krankgeschrieben ist, ihre Aufgaben in den vorgegebenen Zeiträumen gleichwohl erledigen. Der Arbeitgeber kann bei einem begründeten Anfangsverdacht also durch unsere Detektei im Saarland feststellen lassen, ob die Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ihren Zustand zu ihrem eigenen (vermeintlichen) Vorteil vortäuscht.


Gesetzesmissbrauch: der Kündigungsschutz für Schwangere


Gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere: 

„Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“

Dadurch erscheint der Schwangerschaftsstatus für manche Frauen nicht emotional, sondern aus kalkulierten arbeitstechnischen Beweggründen verlockend. Vielleicht hat der Chef bereits angekündigt, Angestellte entlassen zu müssen, oder eine Abmahnung ausgesprochen, durch die die betroffene Frau fürchten muss, in Kürze gefeuert zu werden. Trotzreaktionen auf Abmahnungen oder auch auf ordentliche Kündigungen sind den meisten Arbeitgebern sicherlich hinreichend bekannt; als Klassiker ist hierbei der Spruch „dann lasse ich mich eben krankschreiben“ zu nennen. Auf diese Weise werden Kündigungsfristen skrupellos zuhause ausgesessen oder drohende Kündigungen umgegangen, denn wer krankgeschrieben ist und nicht zur Arbeit erscheint, kann natürlich auch keine Verfehlungen wiederholen, wegen derer er oder sie bereits abgemahnt wurde. Vielleicht begehen die Täter diese Betrugsdelikte, um der Geschichte schnell entkommen und bereits eine neue Stelle finden zu können, sodass sie gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit hineinrutschen.

So oder so hat der Arbeitgeber ein Interesse daran herauszufinden, ob seine Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Dies wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Saarbrücken erledigt, indem wir sämtliche beobachteten und recherchierten Hinweise in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichtes dokumentieren: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.


Mutterschutzbetrug; Detektei Saarbrücken, Detektiv Saarland, Privatdetektiv Saarbrücken 

Detektiv-Observation bei Schwangerschaftsvortäuschung


Erleben Sie Ihre angeblich schwangere Angestellte als weiterhin exzessive Raucherin? Hat sie eine Vorgeschichte mit auffällig häufigen und verdächtigen Krankschreibungen? Oder sollte ihr gekündigt werden, woraufhin sie zeitnah eine plötzliche Schwangerschaft verkündet? Sollten Sie sich in einem der hier beschriebenen Beispiele oder in einer ähnlichen Situation wiederfinden, die einer diskreten Klärung bedarf, dann setzen Sie sich kostenfrei mit der Kurtz Detektei Saarbrücken in Verbindung. Wir beraten Sie über unsere Überprüfungs- und Nachweismöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen einen Plan zur Vorgehensweise; ob die Verdächtige zu observieren ist, ein Detektiv in Ihren Betrieb eingeschleust werden soll oder andere Recherchen durchzuführen sind, entscheiden wir gemeinsam unter Abwägung aller Umstände: 0681 6029 0010.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland

St. Johanner Straße 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 6029 0010

Fax: 0681 6029 0019

Mail: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de

Web: https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de

https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de/2017/04/27/mutterschutzmissbrauch-mutterschutzbetrug/

https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de/mitarbeiterüberwachung/schwangerschaftsvortäuschung/

Missbräuchliche Nutzung von Dienstfahrzeugen


Mit dem Firmenwagen in den Familienurlaub


Nicht nur Otto Normalverbraucher verwendet seinen Firmenwagen gern für private Ausflüge, auch prominente Beispiele zeigen, dass es manche mit dem Nutzungszweck geschäftlicher Fortbewegungsmittel nicht allzu genau nehmen. So skandalträchtig wie der über 5000 Kilometer verlaufene Spanientrip der SPD-Politikerin und ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 arten die Wochenendtrips von Mitarbeitern mit dem Firmenfahrzeug zwar in der Regel nicht aus, jedoch sind sie vertragswidrig und ähnlich unangebracht. Im Falle von Ulla Schmidt war die Empörung besonders groß, weil sie ihren Dienstwagen nicht nur von einem Fahrer mit den entsprechenden Stunden- und Spesensätzen leer 5000 km durch Europa verbringen ließ, sondern es sich dabei auch noch um ein nicht eben verbrauchsarmes Gefährt handelte, das Spritkosten von rund 1000 € und einen weit überdurchschnittlichen CO2-Ausstoß verursachte. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn weitaus häufiger und wirtschaftlich gravierender schlägt die Vielzahl missbräuchlicher privater Verwendungen von Firmenfahrzeugen zu Buche. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Hannover übernimmt die Aufklärung solcher vertragswidriger Nutzungen. Mittels Observationen der entsprechenden Mitarbeiter und/oder Recherchen zu zurückgelegten Strecken und Reisen stellen wir fest, ob es zu einem Vertragsbruch von Seiten des Arbeitnehmers gekommen ist. Als rechtliche Grundlage für unsere Ermittlungen ist es wichtig, dass die Sachlage im Arbeitsvertrag oder in der Nutzungsvereinbarung für das Fahrzeug eindeutig festgelegt wurde: Sind private Fahrten erlaubt und werden sie ordnungsgemäß versteuert oder wird der Firmenwagen ausschließlich für Betriebsfahrten und Geschäftsreisen zur Verfügung gestellt?

Zwar sind Dienstautos häufig auch für private Zwecke zugelassen, jedoch werden der Umfang solcher Privatfahrten und Sonderfälle für gewöhnlich vertraglich festgehalten, damit es nicht zu Überschreitungen durch die Angestellten kommt. Detektivbüros wie die Kurtz Detektei Hannover können im Zweifelsfall engagiert werden, um verdächtige Mitarbeiter zu observieren und eine etwaige missbräuchliche Nutzung des Firmenwagens gerichtsverwertbar zu dokumentieren: 0511 2028 0016.


Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von Dienstfahrzeugen


Wenn die private Nutzung des Dienstfahrzeuges vertraglich erlaubt ist, bedeutet dies, dass der Firmenwagen einen geldwerten Vorteil darstellt, den der Angestellte wie Arbeitslohn versteuern muss, da die Höhe dieses geldwerten Vorteils dem Bruttogehalt hinzugerechnet wird. Der genaue geldwerte Vorteil wird dabei entweder mithilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt, in das die Kilometerzahlen jeder Dienst- und Privatfahrt eingetragen werden, oder mit der sogenannten „Ein-Prozent-Regelung“. Der Name „Ein-Prozent-Regelung“ bezieht sich auf den monatlichen Betrag von einem Prozent des Listenpreises des Wagens, der von dem Angestellten inklusive Umsatzsteuer versteuert werden muss und für den ferner auch Sozialabgaben anfallen. Bei einer solchen Regelung dürfen private Fahrten und auch die Strecken zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, da der Arbeitnehmer diesen Anteil der Fahrtkosten versteuert. Ausnahme: Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.10.2011 (VI R 56/10) klargestellt.

Unseren Hannoveraner Detektiven werden aber auch immer wieder Fälle zugetragen, bei denen Verträge nicht eindeutig aufgesetzt wurden und es dementsprechend leicht ist, als Angestellter scheinbare Grauzonen dreist auszunutzen. Auch wenn der Umfang der gestatteten privaten Fahrten mutmaßlich mehrfach überschritten wurde, bieten sich Observationen des Angestellten bzw. des Firmenwagens an. Ist beispielsweise der Weg zur Arbeit und nach Hause vertraglich statthaft, während sonstige Fahrten in der Freizeit untersagt sind, übernehmen unsere Wirtschaftsermittler bei Beauftragung die Überprüfung verdächtiger Mitarbeiter.

Wenn in einem Vertrag die Privatnutzung des Dienstwagens ausgeschlossen bzw. nicht eindeutig eingeräumt wird, darf keine außerdienstliche Fahrt mit dem Firmenfahrzeug zurückgelegt werden – weder zur Arbeit, noch von der Arbeit nach Hause, noch auch nur einminütige Wege zur Bäckerei oder zur Apotheke. In diesen Fällen wird das Dienstfahrzeug nicht versteuert, da es schließlich rein beruflich genutzt werden soll. Liegt eine zweckentfremdete Nutzung vor, stellt dies einen arbeits- und/oder nutzungsvertraglichen Verstoß dar, der entsprechend arbeitsrechtlich geahndet werden kann. Ein Fall aus dem Jahr 2014 zeigt aber, dass es unter Umständen einer Abmahnung bedarf, bevor eine fristlose Kündigung bei missbräuchlicher Nutzung ausgesprochen werden kann: Der angeklagte Arbeiter konnte aufgrund einer Behinderung Arbeitsmaterialien nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren, um von dort aus weiterzuarbeiten, und nutzte entsprechend das Dienstfahrzeug zum Transport. Dazu kam, dass die Privatnutzung vertraglich nicht eindeutig untersagt worden war. Daher erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam, da es zu der Auffassung kam, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen für den Heimweg benutzen musste, um dort weiterarbeiten zu können (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2014, Az. 2 Sa 152/14).


Gefälschte Fahrtenbücher als Verschleierungsmittel


Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten und Außendienstlern Dienstwagen zur Verfügung stellen, für diese jedoch eine rein betriebliche Nutzung festsetzen, so gilt jede Zuwiderhandlung – also eine private Fahrt zu den Schwiegereltern, zum Einkauf oder morgens zum Supermarkt – als Vertragsbruch. Oftmals hegen Arbeitgeber bereits seit einer Weile Verdächtigungen gegen einen Angestellten, können ihren Verdacht aber nicht beweisen, da sich anhand des Kilometerstandes keine Abweichungen zu den abgerechneten geschäftlichen Fahrten erkennen lassen (siehe dazu auch unsere Themenseite Spesen- und Abrechnungsbetrug). In solchen Fällen bietet sich der Einsatz unserer Privatdetektive aus Hannover an, die durch Observationen des Angestellten feststellen, ob dieser das Auto tatsächlich für private Spritztouren verwendet: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de.

Bei der Klärung einer solchen Verdächtigung geht es um weitaus mehr als nur die Erstattung von Benzin- und Kilometergeld, schließlich steht auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Spiel. Auch wenn es sich nur um kurze privat gefahrene Strecken handelt, die einen geringen finanziellen Verlust für den Arbeitgeber bedeuten, geht es um das Prinzip: Jedes Augezudrücken bei Vertragsverstößen öffnet Wege für weitere Zuwiderhandlungen, da sich beim Angestellten ein Sicherheitsgefühl einstellt, das viele zum Anlass nehmen, ihre Grenzen weiter auszureizen. Unsere Hannoveraner Wirtschaftsdetektive empfehlen, Arbeits- und Nutzungsverträge so präzise wie möglich abzufassen und keine Schlupflöcher offen zu lassen. Ferner sollte beim Verdacht auf einen Vertragsverstoß nicht lange gezögert werden, um Folgeschäden zuvorzukommen.


Reisekostenabrechnung; Detektei Hannover, Detektiv Hannover, Wirtschaftsdetektei Hannover
Reisekostenabrechnungen so zu beschönigen, dass tatsächlich unternommene private Fahrten nicht darin auftauchen, die Aufschlüsselung aber trotzdem schlüssig erscheint, ist in den meisten Betrieben nicht schwer, da auf Vertrauen gesetzt wird. 

Das Firmenfahrzeug am Nordseestrand gesichtet? Unsere Detektei aus Hannover ermittelt für Ihr Unternehmen.


Haben Sie die Vermutung, Ihr Angestellter könnte trotz strenger Vertragsklauseln bezüglich der rein betrieblichen Nutzung des Dienstwagens auch private Fahrten auf Firmenkosten abrechnen? Wurde der Betriebswagen außerhalb der Arbeitszeiten vor Kinos, Restaurants oder sogar an kilometerweit entfernten Urlaubsorten gesehen? Wenn Sie möchten, dass Ihrem Verdacht nachgegangen wird, da Sie sich in Ihrem Vertrauen zum betreffenden Mitarbeiter betrogen fühlen, so setzen Sie sich mit unseren IHK-zertifizierten Detektiven aus Hannover in Verbindung. Unsere Ermittler belegen durch Observationen des betreffenden Angestellten in seiner Freizeit zweifelsfrei, ob der Firmenwagen privat genutzt und dies verschwiegen wird. Unsere Beweise sind selbstverständlich rechtssicher und gerichtsverwertbar, seien es die Zeugenaussagen oder die schriftlichen Observationsberichte unserer Ermittler, seien es Foto- oder Videoaufnahmen. Setzen Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch unter der folgenden Rufnummer mit uns in Verbindung: 0511 2028 0016.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Hannover

Prinz-Albrecht-Ring 10

30657 Hannover

Tel.: 0511 2028 0016

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hannover.de

https://www.kurtz-detektei-hannover.de/2017/03/13/missbräuchliche-nutzung-von-dienstfahrzeugen/

https://www.kurtz-detektei-hannover.de/mitarbeiterüberwachung-in-hannover/vertragswidrige-nutzung-von-firmenfahrzeugen/

Diebstahl im Büro – vom Kugelschreiber zu Bargeld und Wertgegenständen


Hohe Täterzahl und fehlendes Unrechtbewusstsein


Welcher Arbeitnehmer kennt es nicht: Der Schreibtisch bei der Arbeit ist gefüllt mit allerlei ansprechendem und nützlichem Büromaterial, von dem man ein paar Kugelschreiber, Radiergummis und Notizheftchen auch für Zuhause gut gebrauchen könnte. Mal schnell einen schönen Stift mit Firmenlogo mitgenommen, für die Ehefrau einen Aktenordner eingepackt und einen Geburtstagsbrief an die Schwiegermutter auf hochwertigem Firmenbriefpapier geschrieben; diese und ähnliche Handlungen sind nach Ansicht der meisten Angestellten laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nicht verboten, geschweige denn kriminell, da der Firma kein großer finanzieller Schaden entstehe. Oftmals herrscht die Meinung vor, dass die Materialien doch sowieso benutzt würden, egal ob auf der Arbeit oder zuhause. Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau gaben zu, bereits mindestens einmal Büromaterial entwendet zu haben.

Die Krux: Abgesehen von anderslautenden Einzelfallentscheidungen gilt selbst der Diebstahl kleiner, beinahe wertloser Gegenstände aus dem Betriebseigentum (geringfügiger Diebstahl) als Kündigungsgrund, meist sogar fristlos. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zum Angestellten durch diese Delikte nachhaltig gestört. Naturgemäß wird unsere Detektei aus Bonn (0228 2861 4084) noch weitaus häufiger mit der Aufklärung von zumeist erheblicheren Delikten wie Lager- und Transportdiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl bzw. Unterschlagung von Firmenfahrzeugen betraut. Doch auch das Thema Bürodiebstahl spielt im Detektivalltag immer wieder eine Rolle, weswegen wir es nachfolgend eingehend beleuchten wollen.


Vermeintliche Kleinigkeiten mit großen Auswirkungen


Freilich lohnt es sich für die meisten Arbeitgeber finanziell nicht, die Detektei Kurtz mit der Untersuchung von Toilettenpapierdiebstählen zu beauftragen, schließlich gibt es Ermittlungsdienstleistungen nicht zum Nulltarif (zu unseren Honoraren siehe hier). Allerdings ändert sich der Sachverhalt, wenn diese Diebstähle gewerbsmäßigen Charakter annehmen, denn dann bedingt die schiere Menge auch bei geringwertigen Gegenständen relevante Schadensummen. Dazu kann es bspw. kommen, wenn ein Mitarbeiter ein Nebengewerbe ausübt und hierfür regelmäßig größere Mengen solcher geringwertiger Artikel benötigt.

Um beim nicht zufällig gewählten Beispiel des Toilettenpapiers zu bleiben: Vor wenigen Jahren bewiesen unsere Bonner Detektive, dass ein Arbeitnehmer, der nebenbei Events organisierte (hauptsächlich Club-Konzerte und Disco-Partys), über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Toilettenpapier im Wert einer fünfstelligen Summe entwendet hatte.


Kavaliersdelikt Materialiendiebstahl? Mitnichten! Detektive aus Bonn überführen Bürodiebe


Auch wenn 50 % der langfingrigen Angestellten gern Kugelschreiber, 27 % Papier und 26 % Büroklammern einstecken und damit im Einzelfall nur wenig Schaden entsteht, handelt es sich bei diesen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl in § 242 eindeutig: die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie zu behalten oder an Dritte weiterzugeben. „Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es so schön, und Ausgaben für Büromaterialien machen einen nicht unbeachtlichen Teil der Jahresbilanz vieler Firmen aus. Selbstverständlich ist der Diebstahl eines Kugelschreibers nicht eins zu eins mit der Entwendung wertvollerer Gegenstände oder von Bargeld zu vergleichen – bei niedrigen Cent- oder Euro-Beträgen drücken Gerichte im Einzelfall ein Auge zu –, jedoch ist die rechtliche Grundlage eindeutig: Auch die Mitnahme einer Druckerpatrone ist ein Diebstahl, der, selbst wenn er nicht zu einer Verurteilung führt, das Vertrauen in den betreffenden Angestellten schmerzlich verletzt. Die Härte der gerichtlich verhängten Strafen richtet sich in der Regel unter anderem nach der Schadenhöhe; entsprechend ist die Bereitschaft, etwas Wertvolles zu stehlen, deutlich geringer als bei scheinbar wertlosen Besitztümern. Somit sind aber auch Diebstähle von Büromaterialien deutlich häufiger als bspw. die Entwendung ganzer Baumaschinen.

Weitere problematische Aspekte sind das Sicherheitsgefühl und die Dreistigkeit, die sich mit jedem unentdeckten Diebstahl erhöhen, weshalb die Täter nach und nach immer größere Mengen und immer wertvollere Objekte ins Auge fassen. Wo kriminelle Energie vorhanden ist, lässt sich der Angestellte auf lange Sicht erfahrungsgemäß auch nicht von hohen Werten oder möglichen höheren Strafen abschrecken. Ob nun hochwertig oder nicht – bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie als Unternehmer keine Gefangenen machen, sondern sich umgehend an unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Bonn wenden: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe und reibungslose Aufklärung der Diebstähle, um weitere Schäden abzuwenden und betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaigen Nachahmungstätern ein abschreckendes Exempel zu statuieren.


Locher-Diebstahl; Detektei Bonn, Wirtschaftsdetektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Die gelegentliche Entwendung kleinerer Gebrauchsgegenstände ist nur die Spitze des Eisbergs, dramatischer wird es bei regelmäßigen Diebstählen und werthaltigerer Beute. 

Täter nicht zwangsläufig eigene Angestellte


Wir wollen an dieser Stelle nicht das Bild des grundsätzlich kriminellen Angestellten zeichnen, jedoch ist es wichtig, ein Bewusstsein für firmeninterne Kriminalität, für den Tatort Arbeitsplatz zu schaffen. Denn ohne dieses Bewusstsein fehlt nach der Erfahrung unserer Bonner Privatdetektive vielfach die gebotene Aufmerksamkeit, die Sensibilität für Ungereimtheiten im Unternehmen, weshalb auch die Bereitschaft zur Ergreifung von Konsequenzen gering ist bzw. sich erst sehr schleichend herauskristallisiert.

Natürlich können abgesehen von Arbeitnehmern auch externe Personen für Diebstähle im Unternehmen verantwortlich sein: Kunden, Freelancer, Zulieferer, Dienstleister (Gebäudereinigung u.ä.), Konkurrenten oder schlicht Besucher; sie alle könnten die Möglichkeit haben, Wertgegenstände an sich zu nehmen und diese verschwinden zu lassen. Sind auffallend oft nach Besprechungen mit einem bestimmten Zulieferer Verluste an Materialien zu verzeichnen, so lässt sich ein Verdacht gegen diesen kaum vermeiden.


Unternehmen sollten Zeichen setzen


Unabhängig davon, wer hinter den Diebstählen in Büros und Firmen vermutet wird, zählt es zu den diesbezüglich wichtigsten Aufgaben der Geschäftsleitung, nicht nur vorbeugend, sondern speziell auch nach erkannten Delikten offen zu kommunizieren, welche Konsequenzen Langfinger im Unternehmen zu erwarten haben. Hierdurch lässt sich ein Abschreckungseffekt für potentielle künftige Diebe erzielen, und vielleicht sieht sich der eine oder andere reuige Täter sogar veranlasst, die „lediglich ausgeliehenen“ Aktenordner unerkannt zurückzubringen, um sich damit eine peinliche Untersuchung zu ersparen. Besonders eindrucksvoll kommt eine solche Belehrung natürlich daher, wenn die Betriebsleitung einen überführten Dieb mitsamt der nachfolgenden Konsequenzen präsentieren kann – gern hilft Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn bei der Identifizierung, gerichtsfesten Überführung und auf Wunsch auch Konfrontierung solcher Betriebsdiebe (Letzteres z.B. zwecks Erlangung eines notariellen Schuldanerkenntnisses).

Ein Tipp am Rande: Die arbeitnehmerseitige Bereitschaft zu stehlen sinkt Studien zufolge deutlich mit einer guten Bezahlung und hohen Wertschätzung der eigenen Arbeit innerhalb des Unternehmens. Angestellte, die sich ausgenutzt fühlen, glauben, ihnen stehe als Ausgleich für getane Arbeit und für einen subjektiv empfundenen Mangel an Lob „wenigstens etwas“ zu.


Langfinger im Betrieb – Bonner Wirtschaftsdetektei im Einsatz für Unternehmen im gesamten Rheinland


Ist Ihnen oder einer anderen Stelle im Unternehmen aufgefallen, dass im Vergleich zu den Vorjahren auffällig viele Büromaterialien bestellt und verwendet werden, dass Geldbeträge fehlen oder firmenzugehörige Wertgegenstände abhanden gekommen sind, so sind Sie vermutlich Opfer einer oder mehrerer Straftäter in den eigenen Reihen geworden. Egal, ob Sie bereits einzelne Mitarbeiter im Auge haben oder lediglich einen generellen Verdacht gegen eine bestimmte Abteilung hegen: Die Kurtz Detektei Bonn hilft Ihnen mit diversen variabel einsetzbaren Ermittlungsmethoden wie Observationen, Betriebseinschleusungen unter Legende oder Lockvogeleinsätzen (z.B. in Form von Testkäufen) – und zwar nicht nur in Bonn, sondern im gesamten Umland, bspw. in Koblenz, Euskirchen, Köln und Siegburg. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei: 0228 2861 4084.


Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


Geschäftsmann hängt an Uhr; Detektei Bonn, Detektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen. 

Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bonn

Zeppelinstraße 8

53177 Bonn

Tel.: 0228 2861 4084

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bonn.de

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/2017/01/16/spesenabrechnungs-und-stundenbetrug/

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/mitarbeiterüberwachung-bonn/lohnabrechnungs-und-spesenbetrug/

Nebentätigkeiten als Kündigungsgrund


Bochumer Detektive decken unerlaubte Nebentätigkeiten auf


In den immer wiederkehrenden Zeiten von Wirtschaftskrisen, Mietsteigerungen und allgemeinen Verteuerungen der Lebensbedingungen, aber auch wegen rein persönlicher Probleme wie Unterhaltsverpflichtungen und Kreditschulden oder aus niederen Beweggründen wie reiner Raffgier sehen sich viele Arbeitnehmer gezwungen oder verleitet, neben ihrer Hauptbeschäftigung eine zweite Anstellung anzutreten. Oftmals lassen sich zwei Jobs miteinander vereinbaren, jedoch gibt es gleichfalls unzählige Konstellationen, bei denen der Zweitjob entweder tarifrechtlich bzw. arbeitsvertraglich untersagt ist (z.B. durch eine Wettbewerbsklausel) oder die zusätzlichen Arbeitsstunden den Angestellten in seiner Hauptbeschäftigung beeinträchtigen, indem sie ihn müde und unkonzentriert werden lassen. Benötigt eine Unternehmensleitung gerichtsverwertbare Beweise, ob ein Arbeitnehmer einer verbotenen Zweittätigkeit nachgeht oder nicht, trägt sie ihren Verdacht an die Kurtz Detektei Bochum heran, die sich durch verschiedene Ermittlungsmöglichkeiten mit der Aufklärung dieses Verdachts beschäftigt.

Nutzt beispielsweise ein Angestellter eines Fotografie-Geschäfts seine dort erworbenen Kenntnisse (und vielleicht sogar firmeneigenes Foto-Equipment) auch am Wochenende, indem er als selbstständiger Hochzeits-, Geburts- oder Party-Fotograf arbeitet, so kann es sein, dass diese Tätigkeit seinem Arbeitsvertrag zuwiderläuft. Arbeitgeber wollen schließlich verhindern, dass die eigenen Angestellten zur Konkurrenz werden und Aufträge abgreifen, die vom beschäftigenden Unternehmen selbst hätten übernommen werden können. Enthält der Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot oder auch eine nachvertragliche Konkurrenzklausel und wird dagegen verstoßen, so droht dem Arbeitnehmer nicht nur eine Abmahnung, sondern sogar eine außerordentliche Kündigung. Unsere Privatdetektive aus Bochum übernehmen die Beweisführung: 0234 3075 0073.


Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Nebentätigkeiten?


Selbst in den Fällen, bei denen eine Nebentätigkeit weder arbeits- noch tarifvertraglich ausgeschlossen ist, gibt es wichtige Grundvoraussetzungen, die bei der Ausübung eines Zweitjobs eingehalten werden müssen. Zum Beispiel möchten die meisten Arbeitgeber über die Aufnahme eines weiteren Jobs in Kenntnis gesetzt oder sogar um Erlaubnis gefragt werden, rechtlich bindend wird dies, sobald die beiden Tätigkeiten miteinander kollidieren bzw. sobald eine solche Kollision absehbar ist. Ferner dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten von maximal 8 Stunden am Tag – oder 10 in Ausnahmefällen – nicht überschritten werden; darüber hinaus müssen dem Arbeitnehmer von Feierabend bis Arbeitsanfang am nächsten Tag mindestens elf Stunden Ruhe zur Verfügung stehen, sonst wird der Zweitvertrag nichtig und muss auf Drängen des Hauptarbeitgebers aufgelöst werden. Natürlich ist eine Nebentätigkeit außerdem beim Finanzamt anzumelden, weil sonst hohe Bußgelder oder sogar eine Strafverfolgung drohen.

Den Ermittlern unserer Wirtschaftsdetektei in Bochum sind schon unzählige Abstufungen der Missachtung dieser rechtlichen Grundlagen untergekommen, häufig in Verbindung mit einem gewissen Maß an Dreistigkeit, die allesamt zum Ziel hatten, möglichst unbehelligt von Fiskus, Arbeitgeber und oft auch Unterhaltsberechtigten bzw. -zahlenden Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften.


Zweitbeschäftigung während der Urlaubszeit


Angestellte stemmen gelegentlich mit einer Minijobanstellung von aktuell bis zu 450 Euro den noch notwendigen Zuverdienst, wenn dies die Wochenstundenzahlen und der Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses zulassen. Wenn sich der Angestellte bei seiner Hauptanstellung in Urlaub befindet, erlaubt das Arbeitsrecht eine zusätzliche Erwerbstätigkeit auch in diesem Urlaubszeitraum, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt, da sonst die Bedingungen für die urlaubliche Ruhephase nicht gegeben sind.


Zweitbeschäftigung während Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung


Während Urlaubszweitbeschäftigungen unter Umständen also zulässig sind, darf der Angestellte auf keinen Fall in einem Krankschreibungszeitraum für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Wird eine Krankheit vorgetäuscht oder erfüllt der Arbeitnehmer seine Pflicht zu genesungsförderndem Verhalten nicht, ist dies in aller Regel ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Unseren Wirtschaftsdetektiven aus Bochum stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein solches arbeitsrechtliches Fehlverhalten aufzudecken: Einschleusungen in den Zweitbetrieb, Legendenbildung, beispielsweise als angeblicher Kunde, und – am häufigsten – Observationen des Arbeitnehmers im Krankschreibungszeitraum.


Ermittlung gerichtsfester Beweise für geschädigte Unternehmen


Kommt ein Arbeitnehmer nach Urlauben und Wochenenden immer wieder abgespannt und gestresst zur Arbeit, heißt das zwar noch nicht zwingend, dass eine zweite Beschäftigung vorliegt, es ist jedoch ein Indiz, das gerade in Kombination mit anderen Faktoren wie diesbezüglichen Hinweisen aus der Belegschaft oder nachlassender Arbeitsleistung einen Verdacht begründet. Übt zum Beispiel ein Bankangestellter nach seiner regulären Arbeitszeit noch eine weitere Tätigkeit als Pizzalieferant, Taxi-Fahrer oder Türsteher eines Nachtclubs aus, so lassen sich Müdigkeit sowie daraus folgende Konzentrationsschwächen und Ungenauigkeiten bei der tagsüber stattfindenden Arbeit kaum dauerhaft übertünchen. Selbst wenn der Arbeitsvertrag des besagten Bankkaufmanns eine Nebentätigkeit theoretisch erlaubt, so muss dieser dafür Sorge tragen, seine Pflichten in beiden Anstellungen gleichermaßen zu erfüllen, sodass keines der beiden Beschäftigungsverhältnisse darunter zu leiden hat. Mit einer Abmahnung ist hier nur bedingt geholfen, denn nach der Erfahrung unserer Privatdetektei in Bochum nutzen allzu viele Angestellte die Langmut und Großzügigkeit ihrer Vorgesetzten ohne schlechtes Gewissen aus und gehen ihren Nebenbeschäftigungen nach einer Abmahnung einfach heimlich weiter nach.

Extreme, aber keinesfalls seltene Fälle sind dabei, wie bereits angedeutet, vorgetäuschte Krankheiten, bei denen der Angestellte mit einem durch falsche Angaben erschlichenen oder sogar gefälschten Attest eine Arbeitsunfähigkeit suggeriert, im Krankschreibungszeitraum jedoch seiner Zweitbeschäftigung nachgeht, um doppelt abzukassieren: sowohl das Geld aus der Lohnfortzahlung des einen Arbeitgebers als auch das reguläre Gehalt des zweiten Jobs. Steigern lässt sich ein solches Verhalten wohl nur noch mit Zweitanstellungen bei der direkten Konkurrenz, wodurch das Unternehmen der Hauptanstellung nicht nur finanziell, sondern zusätzlich durch die illegale Weitergabe sensibler interner Daten geschädigt werden kann. Auch in solchen Fällen sind unsere Bochumer Detektive zumeist in der Lage, gerichtsverwertbare Beweise gegen die untreuen Mitarbeiter zu ermitteln und somit geschädigten Arbeitgebern die Mittel zu verschaffen, Schadenersatz und sonstige weitere Konsequenzen zu erstreiten (ob nun durch einen Prozess oder durch eine außergerichtliche Einigung (siehe auch unser Beitrag zum Thema notarielles Schuldanerkenntnis)).


Foto-Beweise; Detektei Bochum, Detektiv Bochum, Wirtschaftsdetektei Bochum, Privatdetektiv
Die ermittelten Beweise halten unsere Detektive in einem gerichtsverwertbaren schriftlichen Ermittlungsbericht fest, zusätzlich dokumentieren wir relevante Vorgänge bildtechnisch unter Beachtung der geltenden Datenschutzrichtlinien. 

Sind Sie betroffen? Unsere Detektei aus Bochum ist für Sie Tag und Nacht im Einsatz – bundes- und weltweit


Sollten Sie in Ihrem Unternehmen den begründeten Verdacht haben, dass ein Angestellter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgeht oder dass sein Zweitjob die Qualität seiner Arbeit negativ beeinflusst, so zögern Sie nicht, unsere Detektei in Bochum zu kontaktieren. Durch Observationen des entsprechenden Mitarbeiters weisen unsere Ermittler nach, ob der Angestellte tatsächlich gegen seinen Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt und Ihrem Unternehmen damit einen womöglich empfindlichen Schaden zufügt. Wenden Sie sich bei Fragen und Zweifeln unter der folgenden Nummer an unsere IHK-zertifizierten Fachdetektive: 0234 3075 0073.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bochum

Kohlenstraße 55

44795 Bochum

Tel.: 0234 3075 0073

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bochum.de

Web: http://www.kurtz-detektei-bochum.de

https://www.kurtz-detektei-bochum.de/2017/01/02/nebentätigkeiten-als-kündigungsgrund/

https://www.kurtz-detektei-bochum.de/mitarbeiterüberwachung-bochum/unerlaubte-zweittätigkeit/