Was Detektive alles dürfen – und was nicht


In Deutschland sind Persönlichkeitsrechte ein sorgsam geschütztes Gut. Dabei reicht die grundsätzliche Freiheit des Einen immer nur so weit, wie sie die des Anderen nicht einschränkt. Besteht ein Interessenkonflikt, wird die Rangfolge der Rechte in Form einer Güterabwägung festgelegt. Daraus ergibt sich für die Detektivarbeit in Deutschland, dass fast immer ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen muss, bevor Privatermittler wie die Kurtz Detektive Köln eingeschaltet werden können. Denn fast jede Ermittlung greift in Persönlichkeitsrechte ein.

Folglich können Sie einen Privatdetektiv in aller Regel nicht ohne triftigen Grund engagieren. So ist es beispielsweise nicht möglich, den oder die Ex nach einer Trennung beschatten zu lassen, um herauszufinden, was der ehemalige Partner jetzt so treibt. Haben Sie noch Interesse an einem früheren Partner, sind Sie mit den Tipps auf Seiten wie exzurueckexperte.de besser beraten. Befürchten Sie jedoch, dass Ihr Partner fremdgeht, liegt ein begründeter Verdacht vor, dass durch das Handeln Ihres Lebenspartners Ihre persönlichen Interessen verletzt werden. In diesem Fall ist die Auflage des berechtigten Interesses erfüllt und die Kurtz Detektei Köln wird gern für Sie tätig: 0221 4558 0377.


Keine Spezialrechte für Detektive in Deutschland


Selbst wenn das berechtigte Interesse gegeben ist, haben unsere Kölner Privatdetektive keine Sonderrechte bei der Observation von Zielpersonen. So dürfen wir beispielsweise keine Telefone anzapfen oder Spyware auf einem Smartphone installieren. Auch das Knacken von Schlössern oder das Montieren von Peilsendern an Autos für die Erstellung von Bewegungsprofilen sind nicht gestattet. Professionell ausgebildete und integre Detektive gewährleisten die Wahrung dieser Grenzen. Denn diese bilden die Grundlage für den hohen Beweiswert, den detaillierte Dokumentationen von Ermittlungen vor Gericht idealerweise haben.

Diese Beweiskraft ist besonders im Falle einer Scheidung und der Klärung von Unterhaltsfragen von großer Bedeutung. So können unsere Detektive aus Köln bei Unterhaltsbetrug beispielsweise nachweisen, dass der Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt und somit unterhaltsrelevante Angaben verschweigt. In diesem Fall erlischt nämlich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (siehe § 1579 Abs. 2 BGB und §§ 1364ff. BGB).


Videoüberwachung Badewanne; video surveillance bathtub; Detektiv Köln, Detektei Köln
Detektive in Deutschland verfügen über keinerlei Sonderrechte. Entsprechend ist der geschützte höchstpersönliche Lebensbereich selbstverständlich tabu, und niemand muss sich sorgen, beim Baden von einem Privatermittler gefilmt zu werden.

Aufdeckung verschwiegener Vermögenswerte bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten


Im Rahmen eines gerichtlichen Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich beide Ehepartner ihre Vermögenssituationen offenlegen. Allerdings kommen nicht immer alle Parteien ihrer Mitteilungspflicht nach. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen bestehen, kann die Kurtz Privatdetektei Köln dabei helfen, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Expartners aufzudecken. 

Dazu zählt der Nachweis unter anderem von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten, verschwiegenen Erbschaften oder erfolgreichen Finanzgeschäften. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der (Ex-)Partner einer gravierenden Verfehlung (z.B. des Ehebruchs) schuldig gemacht hat, kann es sinnvoll sein, professionelle Ermittler mit der Beschaffung von Beweismaterial zu beauftragen, da die Unterhaltspflicht hiervon durchaus betroffen sein kann. In sehr vielen Fällen besteht Anspruch auf eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite. Gern beraten wir Sie unverbindlich unter der 0221 4558 0377 oder auch per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-koeln.de.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Köln

Antoniterstraße 17

D-50667 Köln

Tel.: 0221 4558 0377

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-koeln.de  

Web: https://www.kurtz-detektei-koeln.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-koeln

https://www.kurtz-detektei-koeln.de/2020/08/07/was-detektive-alles-dürfen-und-was-nicht

„Hanauer Attentäter suchte Hilfe bei Detektei“


Bericht über die Detektei Kurtz und Tobias R. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung


Der Attentäter von Hanau hat sich im Oktober 2019 mit einem Detektiv getroffen. Er bat ihn um Hilfe, weil er sich von einem Geheimdienst beschattet sah. Die Aussagen, die Tobias R. damals machte, stützen das Bild eines geisteskranken Täters.


Hanau-Attentat; Detektei Kurtz, Kurtz Detektei Frankfurt, Tobias R., Privatdetektiv Frankfurt am Main

Wahnbild: Gedanken als Blaupause für amerikanische Politik


Der Hanauer Massenmörder Tobias R. hat nach Informationen der F.A.Z. im Juni des vergangenen Jahres Kontakt zur Detektei Kurtz aufgenommen, von der er sich Unterstützung bei der Aufdeckung eines von ihm wahnhaft imaginierten Geheimdienstes erhoffte. R. hätte am Telefon erklärt, dass in Deutschland nur die Bundeskanzlerin und der Verfassungsschutzpräsident von der Existenz dieses Geheimdienstes wüssten, sagt Kanzleiinhaber Patrick Kurtz. R. habe gehofft, dass die Detektei, die mit guten Beziehungen zu Sicherheitsbehörden wirbt, ihm einen Kontakt beim Verfassungsschutz vermitteln könne, um die Sache aufzuklären. „Wir haben das natürlich abgelehnt; uns war auch recht schnell klar, dass bei dem Mann psychisch etwas nicht in Ordnung ist“, sagt Kurtz.

Nach mehreren weiteren Telefonaten erklärte sich Holger E., ein leitender Mitarbeiter der Detektei, dennoch zu einem Treffen bereit, das für den 24. Oktober 2019 in einem Gasthof in Dortmund angesetzt wurde. „Herr R. machte auf den ersten Blick einen aufgeräumten Eindruck“, sagt Holger E. „Grauer Anzug, schwarze Schuhe, helles Hemd, kurze Haare, gepflegtes Äußeres.“ Bei dem Treffen habe R. ihm diverse Passagen aus einem mitgebrachten Dokument vorgelesen; daraus sei hervorgegangen, dass R. bereits seit frühen Kindestagen Stimmen hört, und, dass er glaubt, seine Gedanken würden aus seinem Kopf gestohlen und als Blaupause für die amerikanische Filmbranche und die Politik des amerikanischen Präsidenten genutzt.


„Er wirkte auf mich nicht gewaltbereit“


Holger E. ist sich sicher: „Das waren dieselben Passagen, die jetzt auch in diesem 24 Seiten langen Dokument auftauchen, das oft als Manifest des Täters bezeichnet wird.“ Die fremdenfeindlichen Abschnitte des Manifestes habe R. ihm damals allerdings nicht vorgelesen; auch nicht jene, die Andeutungen eines geplanten Anschlags enthalten.

„Er wirkte auf mich nicht gewaltbereit und hat auch nichts von seinem Waffenschein erwähnt“, sagt Holger E. Bei der Detektei würden sich fast täglich Menschen mit psychischen Störungen melden, die etwa glauben, dass ihre Wohnung abgehört wird, oder dass sie mit Strahlen beschossen werden. Anzeige bei der Polizei würde nur erstattet, wenn auch Hinweise auf Gewaltbereitschaft vorlägen.


Große Zahl an psychisch gestörten Anrufern


Tobias R. habe sich von vielen anderen psychisch kranken Mandanten insofern unterschieden, als dass er überdurchschnittlich intelligent und eloquent und zur Bewältigung des Alltags fähig gewirkt habe. „Ich habe ihn so verstanden, dass er auch längere Zeit beschäftigt war, zum Zeitpunkt unseres Gespräches aber wohl nicht mehr“, sagt Holger E. „Er schien aber keine Geldsorgen zu haben.“ Soziale Kontakte habe Tobias R. nicht erwähnt, mit Ausnahme eines Freundes, der an verschiedenen Stellen in seinem Manifest als Gesprächspartner auftaucht.

Aber warum wurde überhaupt ein Treffen mit Tobias R. vereinbart, wenn doch aus den Telefonaten schon klar hervorging, dass der Mann keinen Detektiv brauchte, sondern einen Arzt? „Die Leute, die sich bei uns melden, haben oft schon viele erfolglose Therapieversuche hinter sich“, sagt Kurtz. Manchmal könne es ihnen helfen, wenn sie den Eindruck erhielten, dass sich jemand um ihre Probleme kümmere. Holger E. sagt, er habe Tobias R. zum Ende des Gesprächs gebeten, ihm die zentralen Passagen seines Manifests doch einmal zusammenzustellen und zuzusenden; er werde dann sehen, was er für ihn tun könne – gehört habe er von R. danach nie wieder.


Hinweise


Der Originalartikel von Constantin van Lijnden erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Unser Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen.


Kurtz Detektei Frankfurt

c/o AT Büro Center

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt

Tel.: 069 1201 8431

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-frankfurt

https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/2020/02/25/hanauer-attentäter-suchte-hilfe-bei-detektei/