Kündigungsflucht | Zugangsvereitelung eines Kündigungsschreibens


Fallstricke beim Aussprechen einer Kündigung


Der Gesetzgeber, fast noch mehr aber die Arbeitsgerichte legen Arbeitgebern gern massive Steine in den Weg, während Angestellte selbst bei grobem Fehlverhalten diverse Privilegien besitzen. Gerade das Thema Kündigung ist hierbei als besonders neuralgisch zu nennen, denn auf kündigungswillige Arbeitgeber warten viele Stolpersteine, zum Beispiel Fragen wie:

  • Ist die Kündigung ausreichend begründet?
  • Ist sie sozial gerechtfertigt?
  • Wurden die Fristen eingehalten?
  • Wurde die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt?

Gibt es auch nur eine einzige nicht vollständig wasserdichte Stellschraube, neigen die Arbeitsgerichte nach Erfahrung unserer Detektei in Weinheim* schnell dazu, Kündigungen umzuwerfen, sodass viele Unternehmen arbeitsscheue, leistungsschwache, kriminelle und/oder wettbewerbswidrig handelnde Mitarbeiter wiedereinstellen und mit ihnen leben müssen, obwohl dies regelmäßig eigentlich unzumutbar ist. Da im Anschluss an eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung für gewöhnlich kaum noch ein vernünftiges Arbeitsklima ermöglicht werden kann, lassen sich wiedereingestellte Arbeitnehmer allzu gern direkt krankschreiben und stehen dem Unternehmen fortan nicht mehr zur Verfügung, ohne dass dieses Gewissheit über die weiteren Intentionen des Blaumachers und somit Planungssicherheit hätte.

Im vorliegenden Fall hatte eine Firma aus Weinheim erfolglos versucht, einem Mitarbeiter, der bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit bereits seit fünf Monaten krankgeschrieben war, ordentlich zu kündigen. Das entsprechende Schreiben konnte nicht zugestellt werden, da der Arbeitnehmer unbekannt verzogen sei; auch telefonisch war er nicht zu erreichen, da sich unter seiner bisherigen Rufnummer inzwischen eine unbekannte dritte Person meldete. Nun könnte man damit argumentieren, dass es sich um eine treuwidrige Zugangsvereitelung der Kündigung handele, da der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber den Wohnortwechsel nicht mitgeteilt hatte. Das Bundesarbeitsgericht teilte diese Auffassung in einem Urteil aus dem Jahr 2005 (Az.: 2 AZR 366/04). Allerdings vertreten die normalen Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte nicht immer dieselbe Meinung, und wer sich nicht bis vor das BAG durchstreitet oder durchstreiten kann, dem droht eine Zurückweisung der Kündigung. So geschehen bspw. am Landesarbeitsgericht München im Jahr zuvor (Az.: 10 Sa 246/04):


Exkurs: „Empfänger unbekannt verzogen“ oft nicht ausreichend


An und für sich gilt: Verhindert ein Arbeitnehmer den rechtzeitigen Zugang der Kündigung durch selbstverschuldete Umstände wie fehlender Briefkasten, fehlende Briefkasten- oder Klingelbeschriftung, Angabe einer falschen Anschrift, Nichtabholung oder verspätete Abholung der Zusendung, handelt es sich um eine Zustellungsvereitelung und die Kündigung gilt als zugestellt. Im genannten Fall am Landesarbeitsgericht München wurde eine Kündigung in der Probezeit mit dem Postvermerk zurückgesandt, dass der Empfänger unbekannt verzogen sei.

Im anschließenden Prozess war die Behauptung des Mitarbeiters, der Briefkasten sei sehr wohl richtig beschriftet gewesen, in den Augen des Gerichts ausreichend, denn: „Die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, die den Einwand begründen, der Arbeitnehmer berufe sich treuwidrig auf den verspäteten Zugang einer Kündigung, treffen [sic] den Kündigenden.“ Der gegenteiligen Bezeugung des Postzustellers wurde keine entscheidende Gewichtung zugesprochen: „Auch wenn nach der Aussage des Zeugen davon auszugehen ist, es wären zum Zeitpunkt der versuchten Zustellung des Kündigungsschreibens Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt und kurze Zeit später wieder angebracht worden, ist damit keineswegs bewiesen, dass dies vom Kläger veranlasst worden ist. Zwar mag sein, dass es für eine derartige Tat durch einen Dritten kaum eine sinnvolle Erklärung gäbe. Andererseits kann nach den Umständen aber auch nicht unzweifelhaft auf eine Handlung des Klägers geschlossen werden.“ Eine extrem fragliche Entscheidung, die verdeutlicht, mit welchen teils verqueren Argumenten Arbeitgeber vor Gericht rechnen müssen.

Die Hauptbegründung für das Urteil zugunsten des Gekündigten: „Er [der Arbeitgeber] kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus seiner nicht zugegangenen Willenserklärung ihm günstige Rechtsfolgen nur dann ableiten, wenn er alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte. Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt …“ Oder anders ausgedrückt: Das Gericht sähe den Arbeitgeber erst dann im Recht, wenn er bis zum Ende der Kündigungsfrist weitere Kündigungen abgeschickt hätte – an eine bekanntermaßen unzustellbare Adresse. Blödsinn in Reinform.


Unbekannt verzogen; Detektei Weinheim, Detektiv Weinheim, Privatdetektiv Weinheim
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ein Freifahrtschein für Missbrauch. Wer seinen Briefkasten zugeklebt und/oder die Namensschilder entfernt, kommt damit durch, solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er es selbst getan hat.

Briefkastenadresse als angeblicher Wohnort


Aufgrund dieser grenzwertigen Erfahrungen von Arbeitgebern mit Arbeitsgerichten wollten die Klienten unserer Detektive in Weinheim im vorliegenden Fall absolut auf Nummer sicher gehen und die Unmöglichkeit der Zustellung dokumentieren lassen. Falls dies ohne erheblichen Aufwand möglich sein sollte, war ferner eine zustellungsfähige Anschrift zur Zielperson zu ermitteln. Somit hätte der Arbeitgeber selbst bei erfolgloser Beendigung der Ermittlungen nachgewiesen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Kündigung zuzustellen.

Die Zielperson stammte aus dem schottischen Mittelzentrum Perth, das circa eine Stunde nördlich der Hauptstadt Edinburgh liegt, lebte aber schon seit vielen Jahren in Deutschland. Bei der Recherche wurde unserem zuständigen Privatdetektiv in Weinheim bekannt, dass der Schotte zu keinem Zeitpunkt an der beim Arbeitgeber hinterlegten Adresse gewohnt hatte. Bei dem angeblichen Wohnobjekt handelte es sich vielmehr um ein Bürogebäude, in dem unter anderem ein Unternehmen ansässig war, das einen Postservice anbot. Eine legendierte Anfrage bei der Firma bestätigte die Vermutung, dass die Zielperson diesen Service nutzte. Allerdings habe man den Schotten dort schon seit gut zwei Monaten nicht mehr gesehen; die Post für ihn stapele sich und weil er zuletzt weder bezahlt noch auf Kontaktversuche reagiert habe, wurde sein Name vom Briefkasten entfernt. Bei der zuständigen Postfiliale lag gemäß weiterer Recherche kein Nachsendeantrag vor.


Bei zahlreichen Stellen Falschinformationen hinterlegt


Offiziell gemeldet war unsere Zielperson zuletzt in Bensheim, wurde dort jedoch bereits rund fünf Monate vor Ermittlungsbeginn von Amts wegen als unbekannt verzogen abgemeldet. Der kurz darauf ausfindig gemachte Vermieter des Schotten bestätigte sowohl dessen früheres Wohnverhältnis in Bensheim als auch seinen Auszug, allerdings habe der Gesuchte die Wohnung nicht schon vor fünf oder mehr, sondern erst vor rund drei Monaten verlassen. Die weiteren Voranschriften der Zielperson lagen in Bayern (in den 90er Jahren München, danach Würzburg und später ein kleines Dorf bei Aschaffenburg); die jeweils kontaktierten Anwohner und teils auch Vermieter versicherten glaubhaft, keine sachdienlichen Informationen zum aktuellen Aufenthaltsort beitragen zu können.

Seit Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bezog die Zielperson Krankengeld von der AOK Bayern, bei der allerdings noch immer die 20 Jahre alte Münchner Adresse vorlag. Offensichtlich war es keine Seltenheit in der Vita des Schotten, Fehlinformationen über seine Wohnadresse zu verbreiten. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es trotz des langen Aufenthaltes in Deutschland lediglich zwei registrierte Beschäftigungsverhältnisse: das aktuell zu kündigende und ein weiteres, das nur einen Monat lang gehalten und kurz vor der Einstellung durch den Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Weinheim existiert hatte. Als Adresse war hier die bekannte Anschrift in Würzburg hinterlegt. Eintragungen in den Schuldnerregistern der jeweils zuständigen Amtsgerichte (Aschaffenburg, Bensheim, München, Weinheim und Würzburg) existierten nicht. Lediglich war bei der Staatsanwaltschaft München ein kürzlich eingestelltes Verfahren zu erkennen, in dem die Zielperson als Geschädigter erfasst wurde. Als Anschrift hatte der Schotte dort einmal mehr die veraltete Adresse in München hinterlegt.


Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, doch ein „Aber“ bleibt


Da mittlerweile feststand, dass der aktuelle Aufenthaltsort der Zielperson nicht auf einfachem Wege mit einer Datenbankrecherche in Erfahrung zu bringen war, instruierte der Auftraggeber unsere Privatdetektei in Weinheim, diesen Ermittlungsansatz fallen zu lassen. Stattdessen waren im letzten Schritt die drei ermittelten und von der Zielperson noch immer bei offiziellen Anlässen vorgeschobenen Adressen sowie die Postservice-Anschrift jeweils vor Ort zu überprüfen. Entsprechend machten sich unsere Mannheimer Ermittler auf den Weg nach Weinberg, während die Frankfurter Kollegen Richtung Aschaffenburg fuhren und die Münchner und Würzburger Detektive innerstädtische Anschriftenüberprüfungen durchführten. Das Ziel: die Briefkästen und Klingelschilder an allen vier ermittelten Adressen überprüfen und fotografisch dokumentieren.  Der Name der Zielperson fand sich an keiner der Anschriften.

Damit hatten die Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektive in Weinheim alle zumutbaren Möglichkeiten der Kündigungszustellung ausgeschöpft. Ein Problem bestand allerdings von Anfang an und ließ sich nachträglich auch nicht mehr lösen: Der Arbeitsvertrag beinhaltete leider keine arbeitnehmerseitige Informationspflicht beim Wechsel der Wohnadresse. Ob es sich hierbei um eine automatische Nebenpflicht in Arbeitsverhältnissen handelt, womit die explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag obsolet wäre, ist gesetzlich und gerichtlich bis dato nicht eindeutig geklärt. Somit könnte es sich bei diesem Punkt angesichts der dargestellten arbeitnehmerfreundlichen Entscheidungsfindung an deutschen Gerichten um einen der eingangs erwähnten potentiellen Stolpersteine handeln.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Rhein-Neckar werden von der Besselstraße 25 in Mannheim aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Rhein-Neckar, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

Krankheitsvortäuschung für Renovierungsarbeiten: Observationen unserer Detektei in Ingolstadt


Traum jedes Häuslebauers: Renovierung wie von Zauberhand


Ein Mitarbeiter eines größeren Unternehmens aus Ingolstadt, der in einem Vorort ansässige Herr Gerzen, war in den letzten Monaten immer wieder durch Krankschreibungen unterschiedlicher Ärzte aus verschiedensten Fachrichtungen aufgefallen. Da sein Anfang des Jahres noch marodes Eigenheim trotz dieser angeblichen Erkrankungen erstaunliche bauliche Fortschritte machte und Herr Gerzen parallel im Kollegenkreis immer wieder behauptete, sämtliche Arbeiten allein durchzuführen, das heißt ohne Hinzuziehung von Bau- bzw. Renovierungsfirmen, fragte sich die Personalabteilung, wie er das angesichts seines angeblich so eingeschränkten Gesundheitszustandes bewerkstelligte. Um diese offene Frage in Verbund mit dem Tatverdacht des Lohnfortzahlungs- bzw. Krankschreibungsbetruges zu klären, beauftragte das Unternehmen unsere Detektei in Ingolstadt* mit der Überprüfung des dauerabwesenden Mitarbeiters.


Kompliziertes Observationsfeld für Ingolstädter Detektive


Unsere Auftraggeber waren sich in ihrem Verdacht derart sicher, dass sie den Observationsbeginn nicht an der Wohnung Herrn Gerzens festlegten, sondern direkt an dessen noch unbewohntem Eigenheim. Zur Absicherung des Ermittlungserfolges unternahmen unsere Detektive in Ingolstadt eine Voraufklärung am Einsatzobjekt. Anfang des Jahres hatte es sich hierbei wohl noch mehr oder weniger um eine Scheune mit umgebendem Grundstück gehandelt, inzwischen war ein Wohnhaus mit zwar renovierungsbedürftiger Fassade, aber dafür neuen Fenstern, einer schicken neuen Eingangstür und frisch gedecktem Dach zu bestaunen. Der Zustand der Wohnräume ließ sich von außen nicht bewerten, da sämtliche Fenster mit provisorischen Läden verschlossen waren. Das Grundstück wirkte unaufgeräumt und wurde offensichtlich für bauliche Zwecke genutzt, denn neben einer Menge Sperrmüll (Mobiliar, eine verrostete Waschmaschine u.a.) lagerten hier diverse Gerätschaften, z.B. ein Betonmischer.

Da es sich um eine enge Straße mit Einfamilienhäusern und Gehöften in einer Nachbarschaft handelte, in der mit Sicherheit jeder jeden kennt, waren die Positionierungsoptionen unserer Privatdetektive für Ingolstadt sehr eingeschränkt. Von Anfang an stand zu befürchten, dass die parkenden Observationsfahrzeuge Anwohnern negativ aufstoßen könnten. Immerhin war aufgrund der Fahrzeugtypen von außen keine Einsichtnahme in die Innenräume möglich, somit konnten Neugierige nicht die Anwesenheit von Personen in den Einsatzwagen feststellen.


Fußboden verlegen in der „Krankheitszeit“


Zu Beginn des ersten Observationstages, dem Morgen nach der oben beschriebenen Voraufklärung, wirkte das Eigenheim weiterhin unbewohnt. Weder auf dem Grundstück noch in der näheren Umgebung ließ sich eines der beiden bekannten Fahrzeuge der Zielperson unserer Wirtschaftsdetektei in Ingolstadt feststellen. Doch kurz vor zwölf Uhr mittags bog einer dieser beiden PKW um die Straßenecke und parkte vor dem Haus. Herr Gerzen stieg aus, holte zwei Werkzeugkisten aus dem Kofferraum, wühlte kurz im Sperrmüll, ohne etwas herauszunehmen oder abzulegen, und begab sich anschließend ins Haus. Aufgrund der als sensibel einzustufenden Nachbarschaft konnten die Ermittler in der Folge nicht unauffällig ihre Einsatzfahrzeuge verlassen, um sich dem Grundstück auf Hörweite zu nähern und somit festzustellen, ob Baugeräusche vernehmbar waren. Immerhin zeigte sich Herr Gerzen zwischenzeitlich einmal kurz auf der Straße, weil er zwei augenscheinlich entleerte Mülltonnen zurück auf sein Grundstück zog – und dabei trug er Arbeitsbekleidung. Kurz darauf fuhr auch das zweite Zielfahrzeug vor. Eine unbekannte Dame stieg aus und betrat das Zielgebäude – vermutlich die Ehefrau Herrn Gerzens.

Mit dem Einbruch der Dunkelheit konnten unsere Ingolstädter Wirtschaftsdetektive nun einigermaßen unauffällig Kontrollgänge durchführen; Geräusche, die auf Renovierungsarbeiten hindeuten, ließen sich dabei nicht feststellen. Allerdings war bei einem der Fenster der eher behelfsmäßig angebrachte Holzladen verrutscht, sodass von der Straße aus Einblick in ein mit Baustrahlern erleuchtetes Zimmer genommen werden konnte. Offenbar verlegte die Zielperson gerade Holzdielen, denn der Fußboden war zu circa drei Vierteln des sichtbaren Bereichs mit Dielen bedeckt, während im letzten Teil ein Loch klaffte. Diese Vermutung bestätigte sich, als Herr Gerzen unmittelbar im Anschluss an diese Beobachtung mit einer Holzdiele in den Armen zu dem Loch ging und die Diele darauf platzierte. Der Zeitpunkt des Kontrollgangs durch unseren Ingolstädter Detektiv stellte sich als echter Glücksgriff heraus, denn nur wenige Minuten später wurden sämtliche ersichtlichen Lichter im Haus ausgeschaltet und das Fahrzeug der mutmaßlichen Ehefrau fuhr ab, ohne dass in der Dunkelheit zu erkennen gewesen wäre, wer sich darin befand. In Absprache mit dem auftraggebenden Unternehmen stellten die Ermittler kurz darauf ihre Arbeit für den heutigen Tag ein.


Holzboden verlegen; Detektei Ingolstadt, Detektiv Ingolstadt, Privatdetektiv Ingolstadt
Unser Detektiv für Ingolstadt konnte die Zielperson beim Verlegen von Holzdielen beobachten – wohl kaum eine geeignete Maßnahme, um eine Krankheit auszukurieren. Arbeitnehmer haben sich während einer Arbeitsunfähigkeit nicht genesungswidrig zu verhalten. 

Materialienkauf und weitere Arbeiten


Da die Rechtsverwertbarkeit von Beweisen und Indizien gerade in arbeitsrechtlichen Fällen häufig maßgeblich am Faktor Regelmäßigkeit gemessen wird, beauftragte unsere Ingolstädter Klientin einen weiteren Observationstag, beginnend am nächsten Morgen um 07:00. Obwohl die Zielperson unseres Detektiv-Teams für Ingolstadt am Vortag erst mittags am Eigenheim erschienen war, parkten heute beide Zielfahrzeuge schon zu Observationsbeginn auf dem Grundstück – hatte der krankgeschriebene Angestellte etwa im Renovierungsobjekt übernachtet? Kurz vor 09:00 fuhr Herr Gerzen, erneut in Arbeitsbekleidung, zu einem nahegelegenen Baumarkt, kaufte dort diverse Werkstoffe und ein paar Verschleißteile ein, holte anschließend Semmeln vom Bäcker und kehrte wieder zum Renovierungsobjekt zurück. Mittags begaben sich die Zielperson, nun mit stark verschmutzter Arbeitsbekleidung, und die mutmaßliche Ehefrau gemeinsam aus dem Haus heraus. Sie verabschiedeten sich mit einem Kuss und fuhren gleichzeitig in getrennten Fahrzeugen ab. An einer Kreuzung schlug die Dame die Richtung der Mietwohnung der Zielperson ein, während Herr Gerzen erneut zum Baumarkt fuhr und weitere Materialien einkaufte, vornehmlich Gartengerätschaften wie eine Laubharke und eine Mistgabel. Zurück am Eigenheim lieferte die Zielperson unseren Detektiven für Ingolstadt beste Fotomotive, als sie Aufräumarbeiten auf dem gut einsehbaren äußeren Grundstücksbereich, der wohl einmal der Garten werden sollte, vornahm. Hierzu zählten Umstapelungen des Sperrmülls, die teils mit augenscheinlich schwerem Heben verbunden waren, und die Verbringung diverser Gerätschaften in einen maroden Schuppen.

Das einzige Problem der Ermittler: Die Parksituation hatte sich seit dem letzten Ausflug der Zielperson deutlich verschlechtert, sodass es nun noch schwieriger wurde, Observationspositionen zu finden, die keinen der Nachbarn verärgern würden. So kam es denn auch, dass ein Anwohner einen wütenden Zettel unter die Scheibenwischer eines der beiden Einsatzfahrzeuge pinnte, ohne die Anwesenheit des Fahrzeugführers zu bemerken. Vorsichtshalber positionierten sich die Observanten unserer Detektei in Ingolstadt in der Folge in einem weiter gefassten Umkreis ohne direkten Sichtkontakt zum Zielobjekt und überbrückten die fehlende Einsichtnahme durch regelmäßige Kontrollgänge und -fahrten. Die Zielperson war nachmittags wieder im Haus verschwunden. Bei einem der Kontrollgänge ließen sich deutlich hörbare Sägegeräusche aus dem Objekt vernehmen. Am frühen Abend fuhr Herr Gerzen schließlich zu seiner Mietwohnung.


Rechtseinschätzung: hinreichende Beweise für fristlose Kündigung


Wie oben erwähnt ist Regelmäßigkeit beim Nachweis vieler Delikte, insbesondere im Bereich Mitarbeiterkriminalität, für die meisten Gerichte bei der Beurteilung eines Rechtsverstoßes ausschlaggebend. Aus diesem Grund sprach unsere Privatdetektei für Ingolstadt die Empfehlung aus, die bisherigen Ergebnisse mit einem dritten Observationstag abzusichern. Sicherlich unter Berücksichtigung der Detektivkosten befand die Rechtsabteilung des Unternehmens die geschilderten Beobachtungen aber für ausreichend, um dem Blaumacher eine fristlose Kündigung auszustellen. Somit endete dieser Fall von Krankschreibungsbetrug also bereits nach zwei Observationstagen zur Zufriedenheit der Auftraggeber. Im Übrigen sind vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeiten zum Zwecke der Durchführung privater Baumaßnahmen keineswegs eine Seltenheit im „Case Book“ unserer Detektei.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei München

Lindenstraße 12a

81545 München

Tel.: 089 7007 4301

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de

Web: http://www.kurtz-detektei-muenchen.de

http://www.kurtz-detektei-muenchen.de/2016/12/05/krankheitsvortäuschung-für-renovierungsarbeiten-observationen-unserer-detektei-in-ingolstadt/

http://www.kurtz-detektei-muenchen.de/detektiv-ingolstadt-wirtschaftsdetektei-ingolstadt/

 

*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei München werden von der Lindenstraße in München aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei München, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

Detektiv = Schnüffler? Darum ist die Arbeit unserer Bremer Privatdetektive so wichtig.


Detektive zu verdammen heißt Täter zu schützen


In den Medien werden Privatdetektive wie die Ermittler unserer Detektei aus Bremen häufig als „Schnüffler“ bezeichnet. Diese abwertende Kategorisierung findet sich sowohl in TV-Produktionen als auch in Hör-, Print- und Online-Medien. Speziell in den letzten Jahren kommen zudem die öffentlich so viel diskutierten, mehr oder minder anonymen User-Kommentare unter Zeitungsartikeln auf Websites und natürlich auch in den sozialen Netzwerken hinzu. Sie lassen häufig nicht nur tief in die Erziehung einiger Verfasser blicken, sondern geben ein durchaus ernstzunehmendes und authentisches Bild der Wahrnehmung von Detektiven in der Bevölkerung ab.

Die Zahl derer, die dabei den Nutzen und die Notwendigkeit detektivischer Beweisermittlung anerkennen, unterliegt häufig jenen, die keine Rechtfertigung für „Schnüffelei“ sehen – auch nicht wenn bspw. ein notorischer Blaumacher, der seinen Arbeitgeber massiv schädigt, nur durch die Ermittlungen IHK-zertifizierter Wirtschaftsdetektive überführt werden kann. Der Eingriff in die Privatsphäre sei nicht vertretbar und der Beruf im Allgemeinen etwas für „Stasi-Schnüffler“, die zuhause unter dem Pantoffel stünden – dergleichen und mehr lässt sich lesen. Doch diese Wahrnehmung beleuchtet leider nur die eine Seite der Medaille und ergreift dabei klar Partei – nicht etwa für die Opfer (im Beispiel des Blaumachers = der Arbeitgeber), sondern für die Täter (der Arbeitnehmer)! Weshalb diese Argumentation zu kurz gedacht ist und warum qualifizierte Privatdetektive einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten, möchte die Kurtz Privatdetektei Bremen nachfolgend erörtern.


Falsche Erwartungen: Von realen Skandalen, gewaltbereiten TV-Detektiven und wundersamen Fähigkeiten …


Dass der Detektivberuf für viele Menschen einen anrüchigen Ruf hat, ist teils durchaus selbst verschuldet, nämlich durch Einzelne, die den Ruf der Gesamtbranche schädig(t)en. Überwiegend jedoch wird das Ansehen des Berufsstands durch eine Vielzahl von Faktoren angekratzt, die von außen auf das deutsche Ermittlerwesen eindringen. Genannt sei hierbei zum einen die Politik, die es auch gut 150 Jahre nach der Gründung des ersten deutschen Detektivbüros in Dresden (durch einen H.L. Römer) noch immer nicht geschafft hat, Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeitsausübung als Privatermittler zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass jeder Bürger mit einem eintragungsfreien Führungszeugnis ein Detektivgewerbe anmelden kann – ob nun qualifiziert oder völlig ahnungslos. Unausgebildete Möchtegern-Ermittler kennen sich mit ihren rechtlichen Befugnissen natürlich nicht aus, weshalb sie Aufträge annehmen, für die nicht das elementare berechtigte Interesse besteht. Zudem greifen sie bei ihren „Ermittlungen“ zu unverhältnismäßigen und somit illegalen Mitteln. So deckte das Magazin stern im Jahr 2008 den berüchtigten LIDL-Skandal auf, bei dem der Discounter zu den billigsten am Markt erhältlichen Privatdetektiven griff und damit folgenschwer auf die Nase fiel, denn diese Dumping-Detektive waren, wie man sich eigentlich denken kann, natürlich nicht gerade die Crème de la Crème unserer Branche und unternahmen im Auftrag der Supermarktkette schwerwiegende datenschutzrechtliche Verstöße; so wurden Mitarbeiter unter anderem im Privatbereich observiert, fotografiert, abgehört und gefilmt. Selbst die Zahl der Toilettengänge bei der Arbeit dokumentierten die Skandal-Detektive und ramponierten das Ansehen des Berufs in der Bevölkerung damit nachhaltig.

Zum anderen spielen, wie in allen Belangen, die Medien eine große Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung von Detektiven. Gescriptete Schwachsinnssendungen wie „Privatdetektive im Einsatz“ mit dem schauspielenden und allzu gewaltbereiten Bodybuilder „Carsten Stahl“ in der Hauptrolle des vermeintlichen Detektei-Inhabers vermitteln den Zuschauer ein genauso hanebüchen falsches Bild von der Realität des Detektiv-Alltags wie „Die Trovatos“, in deren Mittelpunkt eine peinliche Ermittler-Familie steht, die verbotenerweise mit Richtmikrofonen Zielpersonen abhört, offen Observationsposition in zwanzig Metern Entfernung zu den beobachteten Personen bezieht, auf einem Tablet oder Laptop vorgebliche Live-Videoüberwachungen über den Windows Media Player abspielt und in der Freizeit Weihnachtssingles auf Ballermann-Niveau aufnimmt. Dass es sich hierbei nicht nur um Tiefpunkte der deutschen Fernsehlandschaft, sondern gleichsam um vorsätzliche Verdummung der Bevölkerung handelt, zeigen die regelmäßigen Anfragen an unsere Privatdetektive in Bremen, bei denen hintergangene Ehemänner und verzweifelte Kindesmütter auf die unlauteren Methoden der genannten Fernsehermittler verweisen und Gleiches von uns fordern.

Doch nicht nur moderne deutsche Produktionen vermitteln einen falschen Eindruck, auch durchaus hochwertiges mediales Material zum Detektivberuf führt auf die falsche Schiene: Die bekannten Klischees aus amerikanischen Filmen zum Hinterhof-Detektivbüro (Hardboiled) mit knurrigem, bewaffnetem Ermittler und verruchter Femme fatale als Auftraggeberin gehören wohl eher ins Gebiet der urbanen Märchen, das Talent des exzentrischen Ermittlers „Monk“ aus der populären gleichnamigen Serie, Fälle durch eine Art Vision des Tathergangs zu lösen, grenzt an übernatürliche Fähigkeiten, und selbst der recht wirklichkeitsnahe Literatur-Detektiv Sherlock Holmes schürt durch die schiere Genialität seiner Deduktionen übermäßige Erwartungen, denen kaum ein realer Mensch gerecht werden kann, den Viktorianer Joseph Bell vielleicht einmal ausgenommen.


Wenn die Polizei nichts unternimmt und Detektive nur Schnüffler sind, wer soll dann Tatopfern helfen?


Seriöse Ermittler wie unsere Detektive aus Bremen liefern gerichtsverwertbare Beweise. Wer braucht Beweise? Opfer. Sollten Opfer geschützt werden? Diese Frage bedarf keiner Antwort. Wem schaden die Ermittlungen von Detektiven? Tätern und mit ganz, ganz großen Abstrichen zu Unrecht Verdächtigen. Sollten Täter geschützt werden? Sicherlich nicht vor der Offenlegung ihrer strafbaren Delikte. Es geht hier maßgeblich um die Frage zwischen Täter- und Opferschutz. Sollte man differenzieren? Unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei aus Bremen muss das ganz sicher, denn allein schon die Wahl der Ermittlungsmethoden und der Umfang der Observationen hängen maßgeblich von der verdächtigten Tat ab. Hier gilt: actio gleich reactio. Denn wir werden nicht aktiv tätig, um unbescholtene Bürger zu Straftaten zu nötigen, vielmehr beobachten wir strafbare Handlungen (ob nun rechtlich oder moralisch), um den Opfern dieser Delikte zu ihren Rechten zu verhelfen. Im Übrigen sieht das auch die deutsche Rechtsprechung so, denn Detektivkosten, die zur Überführung eines Täters anfallen, sind erstattungsfähig.

Natürlich kommt es vor, dass ein Klient eine Zielperson zu Unrecht verdächtigt. Deshalb versuchen wir, bei unseren Observationen so wenig wie möglich in das Persönlichkeitsrecht des Observierten einzugreifen. An wen soll sich eine betrogene Ehefrau wenden, wenn sie von ihrem Mann permanent hintergangen wird? Soll sie das einfach über sich ergehen lassen? Gefallen würde das sicherlich so manchem Fremdgänger und so kommt es im Anschluss an dessen Überführung auch schon mal zur Gewaltandrohung gegen unsere „Schnüffler“. Doch wer ist bitte schuld: Derjenige, der das Vergehen begeht, oder der, der es beobachtet?

Ähnliches gilt für Fälle von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Unterhaltsbetrug. Hier werden Bundesbürger zu Opfern von Straftaten, bei denen ihnen jeweils die dafür zuständige Behörde nicht weiterhelfen konnte (denn sonst würden sie sich nicht an unsere Privatdetektei in Bremen wenden). Ohne „Schnüffler“ wird Frau Müller Tag für Tag von ihrem Mann verprügelt. Ohne „Schnüffler“ muss sich Frau Meiers Tochter Nacht für Nacht in den Schlaf weinen, nachdem „Papa“ wieder einmal sexuell übergriffig geworden ist. Ohne „Schnüffler“ weiß Frau Werner nicht, wie sie die Schulbücher für ihre Kinder bezahlen soll, weil der Porsche fahrende Vater vor Gericht erfolgreich behauptet, kein Einkommen zu haben. Ohne „Schnüffler“ wird Herr Fischer seinen einzigen Sohn nie wiedersehen, da dieser vermisst ist und durch niemanden aufgefunden werden kann. Diese Klienten sehen für sich keinen anderen Ausweg aus der Misere, als unsere Detektei zu beauftragen. Weder ist eine solche Auftragsvergabe von Seiten des Geschädigten unmoralisch, noch handelt ein Detektiv verwerflich, wenn er sich dieser Fälle annimmt und damit Menschen in Notsituationen hilft.

Gleiches gilt für unsere Wirtschaftsdetektive in Bremen: Wussten Sie, dass über die Hälfte aller Wirtschaftsstraftaten gegen deutsche Unternehmen durch deren eigene Angestellte verübt werden? Müssen Sie als Geschäftsführer der Schmidt Logistik GmbH kontinuierlichen Diebstahl an Ihrem Eigentum durch Ihre Lieferfahrer hinnehmen? Muss der Inhaber des ambulanten Pflegedienstes Schneider akzeptieren, dass sein Pfleger im Außendienst lieber ins Spielcasino fährt statt zu seinen pflegebedürftigen Kunden? Muss der Steuerberater Hoffmann tatenlos zusehen, wie seine Mitarbeiter beständig überlastet sind und ihre Arbeit nicht rechtzeitig erledigen können, weil ein Kollege dauerkrankfeiert? In einer gerechten Welt wohl kaum.


Daktyloskopie; Detektei Bremen, Privatdetektiv Bremen, Detektiv Bremen, Wirtschaftsdetektei
Eine der vielen Aufgaben unserer Detektive in Bremen sind forensische Untersuchungen wie Fingerabdruckanalysen, mittels derer die Verfasser von Drohbriefen oder auch Kassendiebe identifiziert werden können – Leistungen, die Behörden oft nicht erbringen.

Detekteien sind private Hilfsorgane des Rechtsstaats


Ermittlungen, insbesondere Observationen, sind Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson(en) – das kann unsere Bremer Detektei leider genauso wenig vermeiden wie jeder andere Ermittlungsdienst, Polizei, Zoll- und Steuerfahndung eingeschlossen. Doch zu unseren Aufgaben gehört es, diese Eingriffe so geringfügig wie möglich und nur so weit als nötig zu halten. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel spielt dabei eine genauso entscheidende Rolle wie die Abwägung des berechtigten Interesses an einer Ermittlung. So ist es beispielsweise fast immer unverhältnismäßig, in eine Privatwohnung hineinzuspähen; nur wenige Ausnahmen befreien von dieser Regel, z.B. der konkrete Verdacht auf ein zeitgleich stattfindendes Gewaltverbrechen. Die Einschätzung dieser rechtlichen Besonderheiten lässt sich durch Laien nicht seriös vornehmen. Eine gute rechtliche Schulung ist dringend erforderlich. Deshalb handelt es sich bei unseren Privatdetektiven in Bremen um IHK-zertifizierte Berufsfachkräfte, die eine Ausbildung zum Detektiv absolviert haben. Wenn Sie auf der Suche nach einem Ermittler sind, sollten Sie sich nicht von besonders günstigen Preisen locken lassen, sondern Ihr Hauptaugenmerk auf die Qualifizierung der Einsatzkräfte legen. Naturgemäß ist es Detekteien kaum möglich, Referenzen vorzulegen, denn genau wie Sie möchten auch unsere anderen Auftraggeber anonym bleiben; persönliche Klientendaten an Interessenten zu verteilen, wäre ein unverzeihlicher Vertrauensbruch.

Das Ziel jeder Ermittlung ist der Erhalt von Informationen, das menschliche Bedürfnis nach Gewissheit. Recht kann nur gesprochen werden, wenn der Geschädigte seine Ansprüche nachvollziehbar belegen kann. Mit der Ermittlung gerichtsverwertbarer Beweise helfen nicht nur die Detektive der Kurtz Detektei Bremen ihren Auftraggebern, zu ihrem Recht zu kommen, sondern auch mehrere hundert weiterer seriöser Berufskollegen in ganz Deutschland. Der Detektiv ist heutzutage zugleich gefeierter Popstar und Galionsfigur (Sherlock Holmes), schnöde ausgenutzte Marketingfigur (diverse deutsche TV-Produktionen) und anrüchige Skandalnudel (unseriöse Amateurdetektive). Doch vor allem steht der moderne Privatdetektiv für eine entscheidende Beihilfe zur Durchsetzung des deutschen Rechts, für die Unterstützung von Opfern und für den letzten Strohhalm von Menschen in belastenden Lebenssituationen – dafür steht auch die Kurtz Detektei Bremen mit ihrem Namen: 0421 3679 9066.


Blaumacher auf frischer Tat ertappen? Kurtz Detektei München ermittelt bei auffälligen Krankschreibungen


Enormer Wertschöpfungsverlust durch Arbeitsausfall


Krankheitsfälle sind keine Seltenheit im Berufsalltag und bis zu einem unbestimmten Maß durchaus normal, bspw. bei einer grassierenden Grippewelle, einem besonders kalten Winter oder bei berufsbedingten Leiden, die sich auf kurz oder lang nur schwierig vermeiden lassen (Rückenprobleme bei Möbelpackern, Lärmschwerhörigkeit bei Bauarbeitern, Lungen- und Bronchialerkrankungen im Bergbau etc.). Wenn man jedoch zwei von statista veröffentlichte Statistiken (Unternehmenskosten, Ausfallkosten) zum Thema der Schäden durch krankheitsbedingten Arbeitsausfall betrachtet, eröffnen sich erschreckende Zahlen: Allein im Jahr 2009 entstanden deutschen Unternehmen durch Krankschreibungen ihrer Angestellten Kosten von 129 Milliarden Euro! Der Wertschöpfungsausfall desselben Jahres beläuft sich auf 225 Milliarden € und damit auf ein knappes Zehntel des Bruttoinlandsproduktes von 2.397 Milliarden €.

Es ist also kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen bei regelmäßig und verdächtig lange krankgeschriebenen Mitarbeitern zum Wohle ihrer Firmen- und Produktionsabläufe die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei München engagieren, um konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Straftatbestands des Lohnfortzahlungsbetrugs nachzugehen und diesen bei Bestätigung der Befürchtung gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. Gerne werden unsere Detektive aus München auch für Ihr Unternehmen tätig: 089 7007 4301.


Mein Angestellter ist verdächtig oft krank, wie kann ich vorgehen?


Auch wenn die Privatsphäre von Mitarbeitern grundsätzlich vor den Interessen des Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten geschützt ist, so erlauben verdächtige und wiederholt auftretende Krankschreibungen doch Recherchen, die in die Privatsphäre der betreffenden Arbeitnehmer eingreifen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus München werden besonders häufig in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Lohnfortzahlungsbetrug in Kombination mit gleichzeitiger Arbeit bei Konkurrenzunternehmen engagiert, um Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Krankschreibung und den vermuteten Vertragsbruch zu beschaffen. Tritt ein Unternehmen an die Privatdetektive der Kurtz Detektei München heran, um einen Mitarbeiter observieren zu lassen, muss der Vorgesetzte bereits einen begründeten Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung vorweisen können. Ist dieser Verdacht nicht vorhanden, dürfen die Detektive gesetzlich nicht observieren, denn sie und der Auftraggeber würden sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt und grundlos in die Persönlichkeitsrechte eines Angestellten eingreifen – sogar mit zu leistendem Schadensersatz ist zu rechnen.

Besteht dieser begründete Verdacht jedoch und ist zum Beispiel die Sekretärin auffallend oft direkt vor oder nach ihrem Jahresurlaub krank, werden unsere Münchner Privatdetektive aktiv und können den Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes observieren. Ist er beispielsweise wegen einer akuten Migräne krankgeschrieben und hat ein dementsprechendes Attest vorgelegt, so verwundert es zumindest, wenn er von den Detektiven beim gemütlichen Shoppen in der Münchener Innenstadt oder bei einem Kinobesuch beobachtet wird und dies fotografisch dokumentiert werden kann. Allerdings sind die Grenzen zwischen „auffällig“ aktiv und „notwendigerweise“ aktiv oft fließend und nicht einfach zu bestimmen: Manch einer kuriert seine Migräne am liebsten bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald an der frischen Luft aus, ein anderer schließt sich 24 Stunden lang in seinem verdunkelten Schlafzimmer ein. Wirklich relevant wird es für den Arbeitgeber und für die Kurtz Privatdetektei München deshalb, sobald das dokumentierte Verhalten eindeutiggenesungswidrig ist, bspw. wenn ein wegen eines Schulterleidens krankgeschriebener Arbeitnehmer Ziegelsteine schleppt, um am eigenen Haus zu werkeln.


Krankschreibung vs. Krankfeiern


Nicht jede Krankschreibung ist automatisch gleichbedeutend mit Blaumachen. Unsere Detektive in München und ganz Bayern werden regelmäßig eingesetzt, um Verdachtsmomente auszuräumen oder zu bestätigen und somit zu einem besser funktionierenden und wirtschaftlich einträglicheren Firmenalltag beizutragen. Abgesehen von den wenigen Fällen, bei denen der Mitarbeiter zufällig von Dritten beobachtet wird oder er sich bei Gesprächen über den Krankheitszeitraum verplappert, können die Arbeitgeber selten bis nie ohne unabhängige Hilfe Beweise für einen Vertragsbruch ihrer Angestellten erbringen, weswegen der Einsatz der Kurtz Wirtschaftsdetektei München ratsam ist, um gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten und um gegen den vertragsbrüchigen Mitarbeiter rechtlich vorzugehen. Schließlich geht es in Fällen von vorgetäuschten Erkrankungen oft um hohe Geldsummen (siehe oben) und einen großen Stapel an Arbeit, der unerledigt liegen bleibt.

Ist sogar der Fall eingetreten, dass der verdächtige Mitarbeiter während der Krankschreibung bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeitet und sich somit des Wettbewerbsbetrugs schuldig macht, gehen die Schadensersatzzahlungen oft in den fünfstelligen Bereich – zumal wenn die Detektiv-Honorare als notwendige Aufwendungen für den Nachweis der Straftat in die zu erstattende Summe einfließen.


Seriöse Detektei beauftragen, sonst droht Schadenersatz


Wie der im Februar 2015 vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1007/13) entschiedene Fall einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin zeigt, der direkt hintereinander von einem Arzt eine Bronchialerkrankung und daran anschließend von einem anderen Arzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurden, reichen verschiedene Krankschreibungen allein nicht als berechtigter Verdacht aus, um Detektive zu engagieren. Der Arbeitgeber war durch die beiden aufeinander folgenden und sehr unterschiedlichen Atteste stutzig geworden. Er hatte Detektive engagiert, die die Frau überwachten und filmten, unter anderem während sie sich mehrfach bückte. Die eingesetzten Privatdetektive kannten ihre Rechte nicht und unternahmen mehrere unzulässige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ihrer Zielperson; damit schadeten sie der gesamten Detektiv-Branche. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Angestellten Recht zu, da es – wie seriös agierende Detekteien voraussagen konnten – keine konkreten Tatsachen erkannte, die die Überwachung und das Filmen der Frau gerechtfertigt hätten. Durch dieses gesetzeswidrige Verhalten vonseiten des Auftraggebers und vor allem auch der unzulässig arbeitenden Ermittler wurde der Angestellten eine Schadensersatzsumme von 1000 € zugesprochen, weil ihre Privatsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden waren.

Die Privatdetektive der Münchener Detektei Kurtz sind IHK-zertifizierte Ermittlungsexperten, die die Grenzen des Zulässigen ganz genau kennen und ihre Klienten entsprechend hinsichtlich der rechtlichen Absicherung von Detektiveinsätzen beraten können. Der oben geschilderte Fall scheiterte zwar vordergründig daran, dass der Verdacht des Arbeitnehmers nicht konkret genug begründet war, doch auch die Wahl der Mittel (u.a.Videoüberwachung) des Detektiv-Teams war unverhältnismäßig. Es handelt sich um einen Sonderfall, in dem das Bundesarbeitsgericht zugunsten der krankgeschriebenen Mitarbeiterin entschied.


Waschsalon; Detektei München, Detektive München, Mitarbeiterüberwachung
Im geschilderten Fall filmten die Detektive die Zielperson u.a. in einem Waschsalon. Wäschewaschen hat aber keinerlei Relevanz für den Tatverdacht und somit ist das Filmen ein unzulässiger Eingriff, denn auch ein Kranker braucht frische Kleidung.

Professionelle Arbeitnehmerüberprüfung in München


Bei seriöser Auftragsabwicklung durch das eingesetzte Detektivbüro droht dem Auftraggeber kein Schaden, sondern ihm winken im Gegenteil die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche gegen betrügerische Arbeitnehmer. Der oben beschriebene Fall wäre vor Gericht zumindest hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs sicherlich anders bewertet worden, wenn die Detektive außerhalb des Unternehmens nicht gefilmt, sondern nur beobachtet bzw. gegebenenfalls fotografiert und einen professionellen Ermittlungsbericht verfasst hätten. Im Anschluss hätten die Ermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden können, um dort eine Aussage zu tätigen, der ein gleichwertiges Gewicht beigemessen worden wäre wie einem Videobeweis, ohne aber einen solchen Verstoß in die Privatsphäre darzustellen, wie es das Filmen von Personen bedeutet.

Was Sie deshalb von der Kurtz Detektei München bei Mitarbeiterüberwachungen zu erwarten haben:

  • fachgerechte Observationen
  • Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mittel
  • gerichtsverwertbarer Ermittlungsbericht
  • souveräne und wahrheitsgemäße Zeugenaussagen vor Gericht durch die eingesetzten Detektive
  • faire und verhältnismäßige Kostenabrechnung mit Erstattungsanspruch gegenüber der Zielperson, sofern diese überführt wurde

Im Zweifel hilft der Einsatz von Münchner Wirtschaftsdetektiven


Um sich in Ihrem persönlichen Fall beraten zu lassen und zu entscheiden, auf welchem Wege ein bestehender Verdacht gegen Ihren Arbeitnehmer geprüft werden soll, setzen Sie sich jederzeit mit unseren rechtlich geschulten Privatdetektiven in München in Verbindung.: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.


Paritätische Krankenversicherung? – Für Arbeitgeber (noch) ein Schuss in den Ofen


Bei den inzwischen beinahe jährlich stattfindenden Anhebungen der Krankenkassenbeiträge ärgern sich nicht nur die Versicherten zu Recht, sondern, wie nur wenige wissen, eventuell bald auch die Arbeitgeber. In den Reihen der SPD werden seit längerem immer mehr Stimmen laut, dass die Krankenkassen-Beiträge nicht mehr nur von den Arbeitnehmern, sondern paritätisch auch von den Arbeitgebern zur Hälfte mit bezahlt werden sollen. Für die Versicherten ist das grundsätzlich sicherlich eine Verbesserung des aktuellen Zustandes, denn sie müssen im kommenden Jahr eine Erhöhung von bis zu 0,6 % ihres Kassenbeitrages, gemessen an ihrem Einkommen, abtreten und alleine bezahlen. Für die Arbeitgeber bedeutet eine paritätische Beteiligung aber eine doppelte Belastung, die bisher vermieden werden konnte.

Das Problem ist dabei nicht die Teilung des Krankenkassenbeitrags der Angestellten, sondern die Tatsache, dass Arbeitgeber bisher schon hohe pekuniäre Belastungen ertragen müssen: In den ersten sechs Wochen bei Lohnfortzahlung krankgeschriebener Angestellter stemmen sie die Beiträge komplett alleine ohne eine Beteiligung der Krankenkassen oder der Krankgeschriebenen (ausgenommen Unternehmen nach U1). Und aus Erfahrung können nicht nur viele Arbeitgeber, sondern auch die Detektive der Kurtz Detektei Frankfurt sagen, dass nicht alle Krankschreibungen rechtmäßig erlangt werden.


Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Kosten von jährlich 51 Milliarden Euro für Arbeitgeber


Die staatlichen – ganz zu schweigen von den gesetzlichen – Krankenversicherungen weigern sich hartnäckig, den Arbeitgebern insofern entgegenzukommen, als dass sie sich schon früher als erst nach sechs Wochen an den durch Lohnfortzahlung – also Zahlungen ohne geleistete Arbeit – entstandenen Kosten beteiligen, auch wenn vermutlich ein nicht geringer Teil dieser fortlaufenden Kosten an blaumachende Angestellte gezahlt werden muss, wie die Kurtz Detektei Frankfurt auf Grundlage vieler Observationen bestätigen kann. Diese Kosten belaufen sich, so die dpa, auf 51 Milliarden Euro pro Jahr, die die Arbeitgeber alleine zahlen müssen.

Diese 51 Milliarden Euro werden an Arbeitnehmer gezahlt, die durch ihre Krankschreibung keine gegenwertige Leistung erbringen (können). Daraus entsteht nicht nur für die betroffenen Arbeitgeber, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft und ihr Kapital ein Verlustgeschäft in Milliardenhöhe. Daraus resultierend fordert Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gegenüber der „Rheinischen Post“: „Wenn die Politik die paritätische Finanzierung wieder einführen und den Arbeitgeberbeitrag erhöhen will, müssten wir auch über die paritätische Finanzierung der Lohnfortzahlung reden.“ Weiter führt er aus, dass diese Summe einem Vielfachen dessen entspreche, was die Arbeitnehmer für Zusatzbeiträge in ihren Krankenversicherungen aufbringen müssen.


Trotz Krankschreibung: Arbeitnehmer gehen Nebenjobs nach


Ein nicht zu unterschätzender Teil der 51 Milliarden Euro, die durch die fortlaufende Bezahlung der krankgeschriebenen Arbeitnehmer entstehen, wird ungerechtfertigt in Anspruch genommen: Während tatsächlich erkrankte Arbeitnehmer einen natürlichen Anspruch auf fortlaufende Bezahlung haben, tauchen immer mehr Fälle auf, bei denen es sich um Lohnfortzahlungsbetrug krankgeschriebener Angestellter handelt. Die Arbeitnehmer fahren in der Zeit der Krankschreibung in den – somit bezahlten – Urlaub oder gehen einer unerlaubten Nebentätigkeit nach, um doppelt bezahlt werden zu können.

Um dieser stetig größer werdenden Probleme habhaft zu werden, bietet es sich an, die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt zu engagieren, die Lohnfortzahlungsbetrug durch verschiedene Einsatzmethoden feststellen und gerichtsverwertbar belegen können. Zu diesen Methoden unserer Frankfurter Privatdetektive zählen einerseits ortsungebundene Recherchen in sozialen Netzwerken, also die Überprüfung und der Abgleich von Daten der Krankschreibung mit Postings, Fotos und Kommentaren, die auf eine betrügerische Krankschreibung hindeuten. Andererseits agieren die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Frankfurt natürlich vornehmlich vor Ort, observieren den verdächtigen Angestellten vor seinem Wohnort oder beim vermuteten Zweitjob und dokumentieren seine Aktivitäten.


Mann auf Krücken mit AU; Mitarbeiterprüfung Frankfurt | Observation | Detektei Frankfurt | Wirtschaftsdetektei
Die meisten Krankschreibungen sind sicherlich berechtigt, jedoch kann ein Mediziner selten mit Sicherheit sagen, ob ein Patient simuliert. Folglich erhalten täglich ungezählte Blaumacher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Dreistigkeit siegt? Nicht wenn man sich zu helfen weiß.


Egal wie sehr man seinen Mitarbeitern und Angestellten vertraut, schwarze Schafe gibt es immer. So kann es passieren, dass sich eine langjährig treue und fleißige Sekretärin durch ein während ihrer Krankschreibung gepostetes Urlaubsfoto auf Facebook als Blaumacherin entpuppt; ebenso kann nach regelmäßiger Krankschreibung und einem notwendigem Anfangsverdacht der stets im negativen Sinne auffällige Sachbearbeiter von den Privat- und Wirtschaftsdetektiven der Kurtz Detektei Frankfurt dabei beobachtet und bildtechnisch aufgenommen werden, wie er an den der Erholung gedachten Wochenenden ins Fitness Studio geht, sich aufpumpt und zur Krönung während zwei oder drei Krankschreibungen im Jahr an Bodybuilder-Wettbewerben teilnimmt. Der aus solchen betrügerischen Aktionen entstandene Schaden geht, wie bereits erwähnt, in zweistellige Milliardenhöhe, was deutlich macht, wie viel mehr Geld in die Entwicklung, Forschung oder die Vergrößerung der deutschen Wirtschaft gesteckt werden könnte, wenn sich diese Tatbestände eindämmen ließen.


Wann dürfen Detektive ermitteln? Der Anfangsverdacht.


Wenn man sich nun einem mehrmals im Monat krankgeschriebenen und nach dem Wochenende erstaunlich erholt aussehenden Mitarbeiter gegenüber sieht, wie kann man (re)agieren? Vor der Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei wie der Kurtz Detektei Frankfurt muss ein gerechtfertigter Anfangsverdacht bestehen, da unsere Detektive für eine gerichtlich verwendbare Dokumentierung des Lohnfortzahlungsbetrugs einen vor Gericht standhaften Verdächtigungsgrund vorweisen müssen. Selbstverständlich verfügen Arbeitnehmer über eine schützenswerte Privatsphäre, die nur dann nicht mehr ausreichend gegen Observationen geschützt ist, wenn ihnen gegenüber ein konkreter Verdacht existiert. Wenn der betreffende Angestellte immer die gleichen oder aber im anderen Extremfall stets unterschiedliche und sehr spezielle Gründe für seine Krankschreibung vorgibt (und diese vielleicht sogar immer von demselben (mit dem Angestellten befreundeten) Allgemeinmediziner dokumentiert werden), können unsere Frankfurter Detektive engagiert werden.

Im besten Fall für das Unternehmen und den Arbeitnehmer stellt sich der Verdacht als ungerechtfertigt heraus und der einst verdächtige Mitarbeiter ist entlastet; im wirtschaftlich womöglich günstigsten – denn Detektivkosten sind erstattungsfähig –, doch menschlich enttäuschendsten Fall wird der tatsächlich stattfindende Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt, dokumentiert und an den Arbeitgeber weitergegeben, was zur Verwarnung oder im wahrscheinlicheren Fall eines offensichtlichen Vertrauensbruchs sowie einer wirtschaftlichen Schädigung des Unternehmens sogar zur Kündigung des betreffenden Angestellten führen kann. Bei Nachfragen und Unsicherheiten, welche Verdachtsgründe berechtigt oder nicht berechtigt sind oder sonstigen Fragen, die sich mit der Beauftragung der Wirtschaftsdetektive der Kurtz Privatdetektei Frankfurt beschäftigen, stehen Ihnen unsere Ermittler stets zur Verfügung: 069 1201 8431.