Illegale Müllentsorgung


Rhein-Neckar-Kreis von illegaler Vermüllung betroffen


Im Mannheimer Umland und speziell im Rhein-Neckar-Kreis kommt es seit Monaten verstärkt zu widerrechtlicher Abfallentsorgung, zum Beispiel Autoteile, Farbeimer und Sperrmüll bei Sinsheim in der Nähe des Hilsbacher Schützenhauses oder Bauschutt und Weinkisten in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis). Dass es sich hierbei nicht nur um rechtswidrige Taten handelt, sondern auch die Umwelt bei solchen Abladungen von Müll und unkompostierbarem Abfall geschädigt wird, sollte einleuchten. Tiere (und bisweilen auch Kinder) können sich an Metallabfall verletzen, Lackdosen laufen aus und verseuchen den Waldboden und das Grundwasser, leicht entzündlicher Unrat kann bei langer Trockenheit sogar zu Waldbränden führen.

Die IHK-zertifizierten Ermittler unserer Mannheimer Detektei (0621 9535 4001) können daher unter anderem von betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Forstbehörden oder auch Nachbarschaftsvereinigungen eingesetzt werden, um die Verursacher dieser illegalen Müllkippen zu identifizieren und gerichtsfest zu überführen, damit Schlimmeres verhindert werden kann.


Wer sind die Täter und wie können sie gefunden werden?


Gerade wenn Müll auf öffentlichen Grundstücken oder in Wäldern abgelegt wird, handelt es sich bei den Tätern oft um Otto Normalverbraucher, denen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs nicht passen oder die sich schlicht nicht mit richtiger Müllentsorgung beschäftigen wollen. In Einzelfällen mag es sich um eine möglichst unauffällige Entsorgung von Beweisen in einem Kriminalfall handeln, auch wenn man Derartiges wohl eher in US-Krimiserien findet als im heimischen Wald. Wird immer wieder auf denselben Privat- oder auch Betriebsgrundstücken fremder Müll abgeladen, kann es sich um eine gezielte Schädigung von Personen bzw. Unternehmen handeln, so zum Beispiel in Fällen von StalkingMobbingRufmord oder einfach Rache. Ob der Müll nun aus Faulheit, Böswilligkeit, mangelndem Umwelt- und Sozialbewusstsein oder simplem Unwissen über die korrekte Müllentsorgung falsch abgelegt wird – es handelt sich stets um eine strafbare Handlung, die von unseren Privatdetektiven für HeidelbergLudwigshafen und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet bei entsprechender Beauftragung verfolgt wird.

Auch die missbräuchliche Nutzung von Nachbarmülleimern sowie die fahrlässige Ablage von Müll an dafür nicht bestimmten Orten sind nicht nur ärgerlich, sondern, in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Unrats, bisweilen sogar gefährlich. Eine bewusste Schädigung von Privatpersonen lässt sich wie erwähnt häufig an der Regelmäßigkeit der Müllentsorgung auf demselben Grundstück erkennen; zuweilen gehen einem solchen Akt nicht einvernehmliche Trennungen voraus, unerwartete Kündigungen, Streitigkeiten in der Familie, im Bekanntenkreis und – besonders häufig – in der Nachbarschaft oder auch Probleme mit einem verärgerten und aggressiven Fremden, der sich womöglich durch ein Geschäftskonzept, das neue Auto in der Einfahrt oder die wehende Fahne des „falschen“ Fußballclubs im Vorgarten provoziert fühlt. Durch Observationen versuchen unsere Mannheimer Detektive, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wenn absehbar ist, wann es vermutlich wieder zu einer Müllablage kommen wird. Andere Ermittlungsmöglichkeiten umfassen Recherchen oder auch das bewusste Stellen von Fallen.


Konsequenzen widerrechtlicher Müllentsorgung: von Geldstrafen bis Freiheitsentzug von maximal fünf Jahren


Die Strafen für unerlaubte Müllentsorgung fallen zunächst einmal je nach Deliktschwere sehr unterschiedlich aus. Handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, kommen die jeweiligen Abfallsatzungen der Bundesländer bzw. Regionen zur Anwendung, die wiederum unterschiedliche Bußgelder vorsehen (für den Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell diese Verordnung). Sofern die Bestimmungen von § 326 StGB „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ erfüllt sind, reden wir allerdings von einer waschechten Straftat: Wer für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Abfälle (zum Beispiel krankheitsfördernd, giftig oder explosiv) nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt, wobei der Versuch bereits strafbar ist. Auch wer radioaktive Abfälle nicht abliefert, also stattdessen selbst einlagert bzw. nutzt, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug belangt.

Neben dem Paragraphen 326 StGB können natürlich auch weitere Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nachstellung (§ 238), Sachbeschädigung (§ 303) oder Hausfriedensbruch (§ 123) zum Tragen kommen.


Vermüllung; Detektei Ludwigshafen, Detektiv Rhein-Neckar-Kreis, Privatdetektiv Speyer 

Welche Arten illegaler Abfallentsorgung gibt es und wie geht die Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar dagegen vor?


Wie bereits angedeutet, gibt es sowohl bewusste als auch fahrlässige Müllentsorgung an dafür nicht vorgesehenen Orten, häufig in schlecht einsehbaren und wenig besuchten bzw. zeitweise verlassenen Regionen wie Wäldern, Feldern oder Industriegebieten, die angefahren werden, um sich teure Recycling- und Abfallgebühren am Wertstoffhof zu sparen. Ferner kommt es in so gut wie jeder Gemeinde zu missbräuchlichen Mitbenutzungen von Nachbarmülleimern. Auch wenn Letzteres als Bagatelle erscheinen mag, ist diese Form des Missbrauchs tatsächlich nicht nur extrem ärgerlich, sondern zugleich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Person, die ihren Abfall in Ihrer Mülltonne deponiert, gemäß § 1004 „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ BGB zivilrechtlich dazu angehalten werden, den Müll wieder zu beseitigen, künftige Wiederholungstaten zu unterlassen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Um der Täter habhaft zu werden und sie bei Fluchtgefahr sogar gemäß § 127 StPO vorläufig festzunehmen, observieren die Ermittler unserer Privatdetektei in Weinheim, Leimen und Hockenheim oder auch in Regionen wie KaiserslauternBensheim und Karlsruhe die jeweiligen Tatorte geduldig bis zum Eintreffen der Delinquenten.

Bei einer gewollten Schädigung von Privatpersonen, denen immer wieder Unrat auf ihr Grundstück gelegt wird, hilft oftmals schon eine Sondierung des Mülls, um den Täter zu ermitteln. Denn nicht selten stellen sich diese Damen und Herren reichlich dumm an, indem sie nicht oder nur oberflächlich auf eventuelle Brief- oder Paketverpackungen achten, die Name und Adresse aufweisen. Gerade bei Taten, denen vermutlich ein persönliches Motiv zugrunde liegt, muss zudem im privaten Umfeld der geschädigten Person recherchiert werden: Wer aus Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis kommt für eine solche böswillige Aktion in Frage, mit wem gab es kürzlich eine Auseinandersetzung, die die Müllentsorgung provoziert haben könnte?


Sperrmüll; Wirtschaftsdetektei Mannheim, Detektiv Heidelberg, Privatdetektiv Weinheim
Wieso sich die Mühe machen, Sperrmüll anzumelden, auf die Abholung zu warten und ggf. „sogar“ noch Gebühren zu entrichten, wenn es so viele schöne, große Gärten in der Umgebung gibt? So oder ähnlich mögen die Täter denken. 

Beauftragung unserer Detektive bei illegaler Müllentsorgung


Sind Sie, Ihr Privatgrundstück oder Ihre Firma immer wieder von illegaler Abfalldeponierung betroffen, so setzen Sie sich gern jederzeit mit unseren Privat- und Wirtschaftsdetektiven aus Mannheim in Verbindung. Sämtliche von uns erbrachten Beweise werden in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten, ferner stehen Ihnen die eingesetzten Ermittler gern als Zeugen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder unter der folgenden Rufnummer: 0621 9535 4001.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Rhein-Neckar

Besselstraße 25

D-68219 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/2017/10/22/illegale-müllentsorgung/

https://www.kurtz-detektei-mannheim.de/privatdetektive-privatdetektei-rhein-neckar/widerrechtliche-abfallentsorgung/

Stalking mit Gewaltandrohung und Sachbeschädigung in Lüdenscheid


Bei Menschen des alltäglichen Lebens ist der Auslöser für Stalking oftmals persönlicher Natur. Das kann eine Zurückweisung sein, eine Nichtbeachtung oder missverstandene Freundlichkeit, wie folgender Fall unserer Privatdetektive aus Wuppertal zeigt:


Unverhofft kommt oft – manchmal zu oft


Nicole aus Lüdenscheid, 28 Jahre alt, arbeitete unter anderem als Blumenverkäuferin auf den Wochenmärkten in Barmen und Elberfeld. Eines Tages erschien ein Mann, etwa Anfang dreißig, an ihrem Stand und kaufte Blumen bei ihr. Sie bediente ihn wie jeden anderen Kunden auch, war freundlich und beantwortete gern die recht zahlreichen Fragen des Herrn zu ihren Blumen und zum Marktalltag. Zwei Tage später kam er wieder und die beiden unterhielten sich über alles Mögliche: die Blumen, das Für und Wider der Arbeit auf dem Markt, das Wetter usw. In der folgenden Woche tauchte er erneut auf, erst in Elberfeld und dann an einem anderen Tag in Barmen; beide Male kaufte er bei ihr ein. Ein wenig vorwitzig meinte sie, dass seine Wohnung voller Blumen sein müsse, woraufhin er lachte und sagte, dass die Blumen für seine Mutter seien. Nicole schenkte ihm eine orangefarbene Gerbera, damit er auch einmal eine Blume geschenkt bekomme. Daraufhin meinte der Mann, dass ihm noch nie eine Frau so charmant ihre Zuneigung bekundet hätte. Nicole war irritiert und realisierte, dass ihre nette Geste wohl keine gute Idee gewesen war. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie noch nicht, dass sie alsbald die professionelle Hilfe unserer Privatdetektei für Lüdenscheid* benötigen würde.


Auf Zuneigung folgen Wut, Bedrohung, Stalking


Von nun an kam der Unbekannte nicht nur jeden Tag, wenn Nicole auf dem Wochenmarkt war, sondern blieb oft auch stundenlang, um sich mit ihr zu unterhalten. Fand sie ihn anfangs noch nett und unterhaltsam, mutete ihr seine Anhänglichkeit langsam unheimlich an. An einem Dienstag fragte er sie unvermittelt, wann sie denn endlich mal mit ihm ausgehen würde. Jedes Mal Blumen zu kaufen sei ja auch nicht ganz preiswert, außerdem verstünden sie sich doch prächtig und würden bestimmt gut zueinanderpassen. Nicole war perplex und lehnte höflich, aber bestimmt ab mit dem Hinweis, dass sie in festen Händen sei. Sofort wurde der Mann wütend und schrie: „Wochenlang werfe ich dir mein Geld hinterher und du gibst mir einen Korb! Das wirst du büßen!“ Er warf ihr die Blumen entgegen, die er gerade erstanden hatte, und stapfte davon.

Abends erzählte Nicole ihrem Lebensgefährten von dem Vorfall. Er riet ihr, sich an die Polizei zu wenden, was sie gleich am nächsten Tag tat, doch der Beamte meinte, dass ja nichts passiert sei und dass sich der Mann wahrscheinlich nur aufgeregt habe. Er werde bestimmt nicht wiederkommen.

Tatsächlich sah es in den nächsten Tagen so aus, als würde der Beamte Recht behalten, denn der Unbekannte erschien nicht mehr auf den Märkten. Doch als Nicole langsam begann, sich zu entspannen, tauchte er wieder auf – allerdings nicht an ihrem Stand, sondern an einem Beobachtungspunkt, von dem aus er sie den ganzen Tag lang anstarrte. Als sie Feierabend hatte, lief er ihr hinterher und verfolgte anschließend ihr Auto bis zu ihrer Haustür in Lüdenscheid. Erst als sie in den Hausflur der Doppelhaushälfte trat, verschwand er. Da sich die Polizei nicht zuständig fühlte, erzählte Nicole ihrem Freund von der Verfolgung und fragte ihn, was sie tun solle. Er riet ihr, sich an eine seriöse Privatdetektei zu wenden, und so entschloss sie sich, gleich am nächsten Morgen unsere Detektive für Lüdenscheid zu kontaktieren.


Nächtliche Attacken | Unsere Privatdetektive für Lüdenscheid übernehmen den Fall


Wir vereinbarten noch für denselben Tag einen persönlichen Termin mit Nicole. Sie nahm sich für den Rest der Woche frei und erschien nachmittags in unserem Detektivbüro in Wuppertal-Barmen, wo sie uns den Fall schilderte und wir die Einsatzmöglichkeiten mit ihr besprachen. Es wurde verabredet, an ihrem nächsten Arbeitstag eine verdeckte Observation ihres Marktstandes durchzuführen, um so gerichtsfest zu dokumentieren, wie lange der Stalker sie beobachten würde.

Doch so weit sollte es gar nicht erst kommen, denn schon in der Folgenacht schellte es gegen 23:30 Uhr abends an ihrer Wohnungstür. Nicole schreckte aus dem Schlaf und wunderte sich, wer um diese Zeit etwas von ihr wolle. Sie wartete ab, ob sich nur jemand im betrunkenen Zustand einen Scherz erlaubt oder sich in der Klingel geirrt hatte, aber kurz darauf schellte es Sturm. Sie ging zum Fenster, um zu schauen, wer zu nächtlicher Stunde Einlass begehrte, und sah den Mann vom Markt. Er erkannte sie sofort und schrie (teils sinngemäß, teils wörtlich): „Du blöde Schlampe glaubst, Du kannst Dich verstecken?! Kommst nicht mehr zum Markt? Denkst Du, du kannst mich verarschen?! Mich wirst Du nie wieder los! Ich mach‘ Dir die Hölle auf Erden, Du Dreckstück!“ Als die Klientin unserer Privatdetektive in Lüdenscheid durch das geschlossene Fenster rief, er solle verschwinden, hob er einen Stein vom Boden auf und warf ihn in ihre Richtung, wobei das Fenster zu Bruch ging. Durch den Lärm waren die Nachbarn wach geworden und in mehreren Häusern gingen Lichter an, woraufhin der nunmehr offensichtlich gewaltbereite Stalker verschwand, ehe Nicole reagieren konnte.

Spätestens als er in Form eines Steinwurfes gewalttätig wurde, war für unsere Detektei in Lüdenscheid klar, dass es sich bei diesem Stalker um eine Bedrohung für Leib und Leben handelte.


Observation | Vorläufige Festnahme des Täters durch Detektive in Lüdenscheid


Nicole rief die Polizei an; die Beamten kamen, sahen sich die Beschädigung an, machten sich Notizen – und zuckten die Schultern. Anzeige gegen unbekannt, Täter aus Mangel an Informationen nicht ermittelbar, Täterbeschreibung notiert – Ende des Einsatzes. Nicole meldete sich direkt am nächsten Morgen zu Beginn der Sprechzeiten (08:00 Uhr) in unserer Einsatzzentrale und schilderte die Vorfälle der Nacht. Sie teilte unseren Detektiven mit, dass sie vorübergehend zu ihrem Freund ziehen wolle, wir rieten ihr jedoch dringend ab, da dies einer schnellen Falllösung eher abträglich gewesen wäre. Denn wenn der Stalker weiß, wo sich sein Opfer aufhält, wissen wir im Umkehrschluss, wo sich der Täter eher früher als später einfinden wird. Wir vereinbarten mit ihr, dass sich am selben Abend einer unserer Detektive mit Personenschutzausbildung und -erfahrung in ihrer Wohnung in Lüdenscheid einfinden würde, während zwei weitere unserer kräftiger gebauten Ermittler vor dem Haus Posten beziehen sollten, um ein zu erwartendes strafbares Verhalten des Täters gerichtsfest zu dokumentieren und ggf. im Anschluss zu deeskalieren.

Gesagt, getan. Allerdings mussten die Einsatzkräfte unserer Detektei in Lüdenscheid viel Geduld mitbringen, denn erst nach knapp 13 Stunden Observation erschien die Zielperson um 01:45 Uhr nachts auf der Bildfläche, in der einen Hand eine schwere Plastiktüte haltend. Wie am Vorabend schellte der Stalker Sturm, unsere Auftraggeberin erschien am Fenster und bedeutete ihm zu verschwinden. Währenddessen fertigten unsere Detektive im Außenbereich Bildmaterial des Vorfalls. Die Zielperson beschimpfte unsere Auftraggeberin aufs Übelste (wir möchten hier die Ausdrücke nicht wiedergeben) und drohte ihr, dass ihr das Verhalten noch leidtun werde. Bevor unser in der Wohnung stationierter Detektiv sie daran hindern konnte, öffnete unsere Mandantin das Fenster und schrie, dass sie die Polizei rufen werde, wenn der Stalker nicht sofort verschwinde. Daraufhin nahm die Zielperson einen Gegenstand aus der mitgeführten Plastiktüte und schleuderte ihn in Richtung des Fensters. Unser Privatermittler riss Nicole zur Seite, um sie aus der Wurfbahn zu befördern, während der Stalker weitere Wurfgeschosse aus der Tüte holte. In diesem Moment hatten sich bereits die außen postierten Detektive hinter die Zielperson bewegt, um sie gemeinsam in Notwehr zu überwältigen und nach § 127 StPO vorläufig festzunehmen. Wie sich herausstellte, hatte der Täter mehrere große Steine in der Plastiktüte, einige davon mit Papierfetzen umwickelt, auf denen weitere Drohungen geschrieben standen.


Rechtssichere Ermittlung sichert gerichtsfeste Beweise


Im Anschluss daran rief unsere Detektei für Lüdenscheid die Polizei, der Täter hatte sich der Bedrohung, der Sachbeschädigung und weiterer Delikte schuldig gemacht. Aufgrund der gerichtsverwertbaren Beweisdokumentation unserer Privatdetektive wurde der Mann rechtskräftig verurteilt und erhielt ein Annäherungsverbot.

Sollten auch Sie von einem Stalker betroffen sein, ist im Sinne einer frühzeitigen Deeskalation schnelles Handeln geboten. Wenn sich jemand auffallend anhänglich zeigt, übermäßig oft ohne konkreten Grund in Ihrer Nähe auftaucht, Sie beobachtet und/oder sogar Drohungen gegen Sie ausspricht, ist der Zeitpunkt gekommen, die Ermittler unserer Detektei für das Bergische und für das Sauerland einzuschalten: 0202 5289 0063.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 

 

Kurtz Detektei Wuppertal

Werth 97

42275 Wuppertal

Tel.: 0202 528 900 63

Mail: kontakt@kurtz-detektei-wuppertal.de

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https://www.kurtz-detektei-wuppertal.de/detektei-lüdenscheid-detektiv-lüdenscheid/

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