Den Ex „ausspionieren“: Wann es Sinn macht, nach einer Trennung einen Detektiv zu engagieren


So unterschiedlich, wie Beziehungen laufen, gestalten sich auch Trennungen. Während manche in Freundschaft auseinandergehen, haben andere nach Ende der Beziehung kein freundliches Wort für ihren Expartner übrig. Wieder andere schaffen es nicht, sich damit abzufinden, dass die ehemals große Liebe nun nicht mehr Teil ihres Lebens ist.

Viele Anrufe erreichen die Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen mit dem Anliegen, den oder die Ex observieren zu lassen, um „aus persönlichem Interesse“ in Erfahrung zu bringen, ob es einen neuen Partner gibt. Ein reines persönliches Interesse ist jedoch kein hinreichender Grund für Observationen durch unsere Thüringer Detektive, da in solchen Fällen im Rahmen einer Güterabwägung das Persönlichkeitsrecht des Expartners überwiegt.

Doch es gibt durchaus andere Gründe, die eine Observation hinreichend fertigen. Die Kurtz Privatdetektei Erfurt und Thüringen (0361 2243 0020) beleuchtet diese nachfolgend übersichtlich.


Berechtigtes Interesse ausschlaggebend


Gerade, wenn die Trennung einseitig war, wollen viele Menschen unbedingt wissen, was der Expartner nun treibt, und suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, ihm nah zu sein. Warum nicht einfach einen Detektiv engagieren, um alles über das neue Leben der alten Liebe zu erfahren? Entscheidend hierfür ist das sogenannte berechtigte Interesse, das in aller Regel eine unbedingte rechtliche Beauftragungsvoraussetzung für Privatermittler darstellt. Falls das rein persönliche Interesse also weiterhin stark ausgeprägt ist und Sie Ihre/n Ex womöglich sogar zurückgewinnen wollen, finden Sie eher auf exzurueckexperte.de hilfreiche Tipps.

Während eine „Beschattung“ bei einer Trennung ohne wirtschaftliche Interessen in der Regel nicht legal ist, gibt es andere Trennungsfälle, in denen es durchaus sinnvoll ist, sich an unsere Erfurter Detektive zu wenden.


zerbrochene Beziehung; Detektiv Jena, Detektei Gotha, Privatdetektiv Eisenach, Detektei Thüringen

Beweisbeschaffung im Scheidungsfall


Unterhalt


In Scheidungsfällen kann das Engagieren eines Detektivs für verschiedene Szenarios sinnvoll sein. Im Falle eines Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich die Vermögenssituationen beider Partner offengelegt werden. Allerdings kommen nicht alle Ehepartner ihrer Mitteilungspflicht nach, viele machen zudem falsche Angaben. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen können unsere Privatdetektive für JenaWeimarGotha und ganz Thüringen zur Klärung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse und Lebensumstände der Expartner beitragen.

Dazu zählen beispielsweise die Aufdeckung von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten oder heimlichen Finanzgeschäften des unterhaltspflichtigen Partners. Auch falls die Annahme besteht, dass sich der unterhaltberechtigte Partner einer gravierenden Verfehlung schuldig gemacht und somit den Unterhaltsanspruch verwirkt hat, beispielsweise durch einen Ehebruch, kann es sinnvoll sein, eine Detektei als erprobten Beweisweg zu wählen. In manchen Fällen kann sogar eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite verlangt werden.


Sorgerecht


Die zweite Säule der Beweisermittlung gegen Expartner besteht in Sorgerechtsbedenken. Zeigt der andere Elternteil mehrfach einen bedenklichen oder gar zweifellos inakzeptablen Umgang mit dem gemeinsamen Kind, disqualifiziert er sich gegebenenfalls für die Kindbetreuung. Das beinhaltet in der Regel mindestens den persönlichen Umgang, häufig aber auch die Verfügungsgewalt bzw. das Mitspracherecht bei der Wohnort- und Schulwahl sowie viele weitere Bereiche des Lebens.

Bevor ein Gericht eine – vor allem – für das Kind einschneidende Entscheidung trifft, bedarf es allerdings klarer Beweise. Durch Observation des Umgangs zwischen Expartner und Kind/ern bzw., je nach Sachlage, durch Observation der gewöhnlichen Aktivitäten des anderen Elternteils außerhalb des Umgangs sind diese Beweise gerichtsverwertbar zu ermitteln. Zu den disqualifizierenden Faktoren, die nicht unbedingt während des Umgangs beobachtbar sind, zählen zum Beispiel Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.), Gewalttätigkeit oder ein kriminelles soziales Umfeld.


Beweisermittlung während der Beziehung


Auch im Falle einer missbräuchlichen Beziehung kann es sehr sinnvoll sein, sich bei der Beweiserbringung durch erfahrene Detektive unterstützen zu lassen. So helfen Beweise entscheidend zum Beispiel beim Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den Expartner. Dabei handelt es sich um eine richterliche Anordnung, die es Ihrem Expartner verbietet, sich Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kindern zu nähern.

Zudem sind unsere Erfurter Privatdetektive im Rahmen der Aufklärung bestehender Beziehungen sehr häufig beim Verdacht auf Untreue in der Partnerschaft tätig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei zu Ihrem individuellen Anliegen beraten: 0361 2243 0020.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

Arnstädter Straße 50

99096 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 2243 0020

Fax: +49 (0)361 2243 0029

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-erfurt.de

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Blaumacher auf frischer Tat ertappen? Kurtz Detektei München ermittelt bei auffälligen Krankschreibungen


Enormer Wertschöpfungsverlust durch Arbeitsausfall


Krankheitsfälle sind keine Seltenheit im Berufsalltag und bis zu einem unbestimmten Maß durchaus normal, bspw. bei einer grassierenden Grippewelle, einem besonders kalten Winter oder bei berufsbedingten Leiden, die sich auf kurz oder lang nur schwierig vermeiden lassen (Rückenprobleme bei Möbelpackern, Lärmschwerhörigkeit bei Bauarbeitern, Lungen- und Bronchialerkrankungen im Bergbau etc.). Wenn man jedoch zwei von statista veröffentlichte Statistiken (Unternehmenskosten, Ausfallkosten) zum Thema der Schäden durch krankheitsbedingten Arbeitsausfall betrachtet, eröffnen sich erschreckende Zahlen: Allein im Jahr 2009 entstanden deutschen Unternehmen durch Krankschreibungen ihrer Angestellten Kosten von 129 Milliarden Euro! Der Wertschöpfungsausfall desselben Jahres beläuft sich auf 225 Milliarden € und damit auf ein knappes Zehntel des Bruttoinlandsproduktes von 2.397 Milliarden €.

Es ist also kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen bei regelmäßig und verdächtig lange krankgeschriebenen Mitarbeitern zum Wohle ihrer Firmen- und Produktionsabläufe die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei München engagieren, um konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Straftatbestands des Lohnfortzahlungsbetrugs nachzugehen und diesen bei Bestätigung der Befürchtung gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. Gerne werden unsere Detektive aus München auch für Ihr Unternehmen tätig: 089 7007 4301.


Mein Angestellter ist verdächtig oft krank, wie kann ich vorgehen?


Auch wenn die Privatsphäre von Mitarbeitern grundsätzlich vor den Interessen des Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten geschützt ist, so erlauben verdächtige und wiederholt auftretende Krankschreibungen doch Recherchen, die in die Privatsphäre der betreffenden Arbeitnehmer eingreifen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus München werden besonders häufig in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Lohnfortzahlungsbetrug in Kombination mit gleichzeitiger Arbeit bei Konkurrenzunternehmen engagiert, um Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Krankschreibung und den vermuteten Vertragsbruch zu beschaffen. Tritt ein Unternehmen an die Privatdetektive der Kurtz Detektei München heran, um einen Mitarbeiter observieren zu lassen, muss der Vorgesetzte bereits einen begründeten Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung vorweisen können. Ist dieser Verdacht nicht vorhanden, dürfen die Detektive gesetzlich nicht observieren, denn sie und der Auftraggeber würden sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt und grundlos in die Persönlichkeitsrechte eines Angestellten eingreifen – sogar mit zu leistendem Schadensersatz ist zu rechnen.

Besteht dieser begründete Verdacht jedoch und ist zum Beispiel die Sekretärin auffallend oft direkt vor oder nach ihrem Jahresurlaub krank, werden unsere Münchner Privatdetektive aktiv und können den Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes observieren. Ist er beispielsweise wegen einer akuten Migräne krankgeschrieben und hat ein dementsprechendes Attest vorgelegt, so verwundert es zumindest, wenn er von den Detektiven beim gemütlichen Shoppen in der Münchener Innenstadt oder bei einem Kinobesuch beobachtet wird und dies fotografisch dokumentiert werden kann. Allerdings sind die Grenzen zwischen „auffällig“ aktiv und „notwendigerweise“ aktiv oft fließend und nicht einfach zu bestimmen: Manch einer kuriert seine Migräne am liebsten bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald an der frischen Luft aus, ein anderer schließt sich 24 Stunden lang in seinem verdunkelten Schlafzimmer ein. Wirklich relevant wird es für den Arbeitgeber und für die Kurtz Privatdetektei München deshalb, sobald das dokumentierte Verhalten eindeutiggenesungswidrig ist, bspw. wenn ein wegen eines Schulterleidens krankgeschriebener Arbeitnehmer Ziegelsteine schleppt, um am eigenen Haus zu werkeln.


Krankschreibung vs. Krankfeiern


Nicht jede Krankschreibung ist automatisch gleichbedeutend mit Blaumachen. Unsere Detektive in München und ganz Bayern werden regelmäßig eingesetzt, um Verdachtsmomente auszuräumen oder zu bestätigen und somit zu einem besser funktionierenden und wirtschaftlich einträglicheren Firmenalltag beizutragen. Abgesehen von den wenigen Fällen, bei denen der Mitarbeiter zufällig von Dritten beobachtet wird oder er sich bei Gesprächen über den Krankheitszeitraum verplappert, können die Arbeitgeber selten bis nie ohne unabhängige Hilfe Beweise für einen Vertragsbruch ihrer Angestellten erbringen, weswegen der Einsatz der Kurtz Wirtschaftsdetektei München ratsam ist, um gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten und um gegen den vertragsbrüchigen Mitarbeiter rechtlich vorzugehen. Schließlich geht es in Fällen von vorgetäuschten Erkrankungen oft um hohe Geldsummen (siehe oben) und einen großen Stapel an Arbeit, der unerledigt liegen bleibt.

Ist sogar der Fall eingetreten, dass der verdächtige Mitarbeiter während der Krankschreibung bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeitet und sich somit des Wettbewerbsbetrugs schuldig macht, gehen die Schadensersatzzahlungen oft in den fünfstelligen Bereich – zumal wenn die Detektiv-Honorare als notwendige Aufwendungen für den Nachweis der Straftat in die zu erstattende Summe einfließen.


Seriöse Detektei beauftragen, sonst droht Schadenersatz


Wie der im Februar 2015 vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1007/13) entschiedene Fall einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin zeigt, der direkt hintereinander von einem Arzt eine Bronchialerkrankung und daran anschließend von einem anderen Arzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurden, reichen verschiedene Krankschreibungen allein nicht als berechtigter Verdacht aus, um Detektive zu engagieren. Der Arbeitgeber war durch die beiden aufeinander folgenden und sehr unterschiedlichen Atteste stutzig geworden. Er hatte Detektive engagiert, die die Frau überwachten und filmten, unter anderem während sie sich mehrfach bückte. Die eingesetzten Privatdetektive kannten ihre Rechte nicht und unternahmen mehrere unzulässige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ihrer Zielperson; damit schadeten sie der gesamten Detektiv-Branche. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Angestellten Recht zu, da es – wie seriös agierende Detekteien voraussagen konnten – keine konkreten Tatsachen erkannte, die die Überwachung und das Filmen der Frau gerechtfertigt hätten. Durch dieses gesetzeswidrige Verhalten vonseiten des Auftraggebers und vor allem auch der unzulässig arbeitenden Ermittler wurde der Angestellten eine Schadensersatzsumme von 1000 € zugesprochen, weil ihre Privatsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden waren.

Die Privatdetektive der Münchener Detektei Kurtz sind IHK-zertifizierte Ermittlungsexperten, die die Grenzen des Zulässigen ganz genau kennen und ihre Klienten entsprechend hinsichtlich der rechtlichen Absicherung von Detektiveinsätzen beraten können. Der oben geschilderte Fall scheiterte zwar vordergründig daran, dass der Verdacht des Arbeitnehmers nicht konkret genug begründet war, doch auch die Wahl der Mittel (u.a.Videoüberwachung) des Detektiv-Teams war unverhältnismäßig. Es handelt sich um einen Sonderfall, in dem das Bundesarbeitsgericht zugunsten der krankgeschriebenen Mitarbeiterin entschied.


Waschsalon; Detektei München, Detektive München, Mitarbeiterüberwachung
Im geschilderten Fall filmten die Detektive die Zielperson u.a. in einem Waschsalon. Wäschewaschen hat aber keinerlei Relevanz für den Tatverdacht und somit ist das Filmen ein unzulässiger Eingriff, denn auch ein Kranker braucht frische Kleidung.

Professionelle Arbeitnehmerüberprüfung in München


Bei seriöser Auftragsabwicklung durch das eingesetzte Detektivbüro droht dem Auftraggeber kein Schaden, sondern ihm winken im Gegenteil die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche gegen betrügerische Arbeitnehmer. Der oben beschriebene Fall wäre vor Gericht zumindest hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs sicherlich anders bewertet worden, wenn die Detektive außerhalb des Unternehmens nicht gefilmt, sondern nur beobachtet bzw. gegebenenfalls fotografiert und einen professionellen Ermittlungsbericht verfasst hätten. Im Anschluss hätten die Ermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden können, um dort eine Aussage zu tätigen, der ein gleichwertiges Gewicht beigemessen worden wäre wie einem Videobeweis, ohne aber einen solchen Verstoß in die Privatsphäre darzustellen, wie es das Filmen von Personen bedeutet.

Was Sie deshalb von der Kurtz Detektei München bei Mitarbeiterüberwachungen zu erwarten haben:

  • fachgerechte Observationen
  • Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mittel
  • gerichtsverwertbarer Ermittlungsbericht
  • souveräne und wahrheitsgemäße Zeugenaussagen vor Gericht durch die eingesetzten Detektive
  • faire und verhältnismäßige Kostenabrechnung mit Erstattungsanspruch gegenüber der Zielperson, sofern diese überführt wurde

Im Zweifel hilft der Einsatz von Münchner Wirtschaftsdetektiven


Um sich in Ihrem persönlichen Fall beraten zu lassen und zu entscheiden, auf welchem Wege ein bestehender Verdacht gegen Ihren Arbeitnehmer geprüft werden soll, setzen Sie sich jederzeit mit unseren rechtlich geschulten Privatdetektiven in München in Verbindung.: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.