GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.


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Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, z.B. von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

 

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Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


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Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

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Detektiv = Schnüffler? Darum ist die Arbeit unserer Bremer Privatdetektive so wichtig.


Detektive zu verdammen heißt Täter zu schützen


In den Medien werden Privatdetektive wie die Ermittler unserer Detektei aus Bremen häufig als „Schnüffler“ bezeichnet. Diese abwertende Kategorisierung findet sich sowohl in TV-Produktionen als auch in Hör-, Print- und Online-Medien. Speziell in den letzten Jahren kommen zudem die öffentlich so viel diskutierten, mehr oder minder anonymen User-Kommentare unter Zeitungsartikeln auf Websites und natürlich auch in den sozialen Netzwerken hinzu. Sie lassen häufig nicht nur tief in die Erziehung einiger Verfasser blicken, sondern geben ein durchaus ernstzunehmendes und authentisches Bild der Wahrnehmung von Detektiven in der Bevölkerung ab.

Die Zahl derer, die dabei den Nutzen und die Notwendigkeit detektivischer Beweisermittlung anerkennen, unterliegt häufig jenen, die keine Rechtfertigung für „Schnüffelei“ sehen – auch nicht wenn bspw. ein notorischer Blaumacher, der seinen Arbeitgeber massiv schädigt, nur durch die Ermittlungen IHK-zertifizierter Wirtschaftsdetektive überführt werden kann. Der Eingriff in die Privatsphäre sei nicht vertretbar und der Beruf im Allgemeinen etwas für „Stasi-Schnüffler“, die zuhause unter dem Pantoffel stünden – dergleichen und mehr lässt sich lesen. Doch diese Wahrnehmung beleuchtet leider nur die eine Seite der Medaille und ergreift dabei klar Partei – nicht etwa für die Opfer (im Beispiel des Blaumachers = der Arbeitgeber), sondern für die Täter (der Arbeitnehmer)! Weshalb diese Argumentation zu kurz gedacht ist und warum qualifizierte Privatdetektive einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten, möchte die Kurtz Privatdetektei Bremen nachfolgend erörtern.


Falsche Erwartungen: Von realen Skandalen, gewaltbereiten TV-Detektiven und wundersamen Fähigkeiten …


Dass der Detektivberuf für viele Menschen einen anrüchigen Ruf hat, ist teils durchaus selbst verschuldet, nämlich durch Einzelne, die den Ruf der Gesamtbranche schädig(t)en. Überwiegend jedoch wird das Ansehen des Berufsstands durch eine Vielzahl von Faktoren angekratzt, die von außen auf das deutsche Ermittlerwesen eindringen. Genannt sei hierbei zum einen die Politik, die es auch gut 150 Jahre nach der Gründung des ersten deutschen Detektivbüros in Dresden (durch einen H.L. Römer) noch immer nicht geschafft hat, Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeitsausübung als Privatermittler zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass jeder Bürger mit einem eintragungsfreien Führungszeugnis ein Detektivgewerbe anmelden kann – ob nun qualifiziert oder völlig ahnungslos. Unausgebildete Möchtegern-Ermittler kennen sich mit ihren rechtlichen Befugnissen natürlich nicht aus, weshalb sie Aufträge annehmen, für die nicht das elementare berechtigte Interesse besteht. Zudem greifen sie bei ihren „Ermittlungen“ zu unverhältnismäßigen und somit illegalen Mitteln. So deckte das Magazin stern im Jahr 2008 den berüchtigten LIDL-Skandal auf, bei dem der Discounter zu den billigsten am Markt erhältlichen Privatdetektiven griff und damit folgenschwer auf die Nase fiel, denn diese Dumping-Detektive waren, wie man sich eigentlich denken kann, natürlich nicht gerade die Crème de la Crème unserer Branche und unternahmen im Auftrag der Supermarktkette schwerwiegende datenschutzrechtliche Verstöße; so wurden Mitarbeiter unter anderem im Privatbereich observiert, fotografiert, abgehört und gefilmt. Selbst die Zahl der Toilettengänge bei der Arbeit dokumentierten die Skandal-Detektive und ramponierten das Ansehen des Berufs in der Bevölkerung damit nachhaltig.

Zum anderen spielen, wie in allen Belangen, die Medien eine große Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung von Detektiven. Gescriptete Schwachsinnssendungen wie „Privatdetektive im Einsatz“ mit dem schauspielenden und allzu gewaltbereiten Bodybuilder „Carsten Stahl“ in der Hauptrolle des vermeintlichen Detektei-Inhabers vermitteln den Zuschauer ein genauso hanebüchen falsches Bild von der Realität des Detektiv-Alltags wie „Die Trovatos“, in deren Mittelpunkt eine peinliche Ermittler-Familie steht, die verbotenerweise mit Richtmikrofonen Zielpersonen abhört, offen Observationsposition in zwanzig Metern Entfernung zu den beobachteten Personen bezieht, auf einem Tablet oder Laptop vorgebliche Live-Videoüberwachungen über den Windows Media Player abspielt und in der Freizeit Weihnachtssingles auf Ballermann-Niveau aufnimmt. Dass es sich hierbei nicht nur um Tiefpunkte der deutschen Fernsehlandschaft, sondern gleichsam um vorsätzliche Verdummung der Bevölkerung handelt, zeigen die regelmäßigen Anfragen an unsere Privatdetektive in Bremen, bei denen hintergangene Ehemänner und verzweifelte Kindesmütter auf die unlauteren Methoden der genannten Fernsehermittler verweisen und Gleiches von uns fordern.

Doch nicht nur moderne deutsche Produktionen vermitteln einen falschen Eindruck, auch durchaus hochwertiges mediales Material zum Detektivberuf führt auf die falsche Schiene: Die bekannten Klischees aus amerikanischen Filmen zum Hinterhof-Detektivbüro (Hardboiled) mit knurrigem, bewaffnetem Ermittler und verruchter Femme fatale als Auftraggeberin gehören wohl eher ins Gebiet der urbanen Märchen, das Talent des exzentrischen Ermittlers „Monk“ aus der populären gleichnamigen Serie, Fälle durch eine Art Vision des Tathergangs zu lösen, grenzt an übernatürliche Fähigkeiten, und selbst der recht wirklichkeitsnahe Literatur-Detektiv Sherlock Holmes schürt durch die schiere Genialität seiner Deduktionen übermäßige Erwartungen, denen kaum ein realer Mensch gerecht werden kann, den Viktorianer Joseph Bell vielleicht einmal ausgenommen.


Wenn die Polizei nichts unternimmt und Detektive nur Schnüffler sind, wer soll dann Tatopfern helfen?


Seriöse Ermittler wie unsere Detektive aus Bremen liefern gerichtsverwertbare Beweise. Wer braucht Beweise? Opfer. Sollten Opfer geschützt werden? Diese Frage bedarf keiner Antwort. Wem schaden die Ermittlungen von Detektiven? Tätern und mit ganz, ganz großen Abstrichen zu Unrecht Verdächtigen. Sollten Täter geschützt werden? Sicherlich nicht vor der Offenlegung ihrer strafbaren Delikte. Es geht hier maßgeblich um die Frage zwischen Täter- und Opferschutz. Sollte man differenzieren? Unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei aus Bremen muss das ganz sicher, denn allein schon die Wahl der Ermittlungsmethoden und der Umfang der Observationen hängen maßgeblich von der verdächtigten Tat ab. Hier gilt: actio gleich reactio. Denn wir werden nicht aktiv tätig, um unbescholtene Bürger zu Straftaten zu nötigen, vielmehr beobachten wir strafbare Handlungen (ob nun rechtlich oder moralisch), um den Opfern dieser Delikte zu ihren Rechten zu verhelfen. Im Übrigen sieht das auch die deutsche Rechtsprechung so, denn Detektivkosten, die zur Überführung eines Täters anfallen, sind erstattungsfähig.

Natürlich kommt es vor, dass ein Klient eine Zielperson zu Unrecht verdächtigt. Deshalb versuchen wir, bei unseren Observationen so wenig wie möglich in das Persönlichkeitsrecht des Observierten einzugreifen. An wen soll sich eine betrogene Ehefrau wenden, wenn sie von ihrem Mann permanent hintergangen wird? Soll sie das einfach über sich ergehen lassen? Gefallen würde das sicherlich so manchem Fremdgänger und so kommt es im Anschluss an dessen Überführung auch schon mal zur Gewaltandrohung gegen unsere „Schnüffler“. Doch wer ist bitte schuld: Derjenige, der das Vergehen begeht, oder der, der es beobachtet?

Ähnliches gilt für Fälle von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Unterhaltsbetrug. Hier werden Bundesbürger zu Opfern von Straftaten, bei denen ihnen jeweils die dafür zuständige Behörde nicht weiterhelfen konnte (denn sonst würden sie sich nicht an unsere Privatdetektei in Bremen wenden). Ohne „Schnüffler“ wird Frau Müller Tag für Tag von ihrem Mann verprügelt. Ohne „Schnüffler“ muss sich Frau Meiers Tochter Nacht für Nacht in den Schlaf weinen, nachdem „Papa“ wieder einmal sexuell übergriffig geworden ist. Ohne „Schnüffler“ weiß Frau Werner nicht, wie sie die Schulbücher für ihre Kinder bezahlen soll, weil der Porsche fahrende Vater vor Gericht erfolgreich behauptet, kein Einkommen zu haben. Ohne „Schnüffler“ wird Herr Fischer seinen einzigen Sohn nie wiedersehen, da dieser vermisst ist und durch niemanden aufgefunden werden kann. Diese Klienten sehen für sich keinen anderen Ausweg aus der Misere, als unsere Detektei zu beauftragen. Weder ist eine solche Auftragsvergabe von Seiten des Geschädigten unmoralisch, noch handelt ein Detektiv verwerflich, wenn er sich dieser Fälle annimmt und damit Menschen in Notsituationen hilft.

Gleiches gilt für unsere Wirtschaftsdetektive in Bremen: Wussten Sie, dass über die Hälfte aller Wirtschaftsstraftaten gegen deutsche Unternehmen durch deren eigene Angestellte verübt werden? Müssen Sie als Geschäftsführer der Schmidt Logistik GmbH kontinuierlichen Diebstahl an Ihrem Eigentum durch Ihre Lieferfahrer hinnehmen? Muss der Inhaber des ambulanten Pflegedienstes Schneider akzeptieren, dass sein Pfleger im Außendienst lieber ins Spielcasino fährt statt zu seinen pflegebedürftigen Kunden? Muss der Steuerberater Hoffmann tatenlos zusehen, wie seine Mitarbeiter beständig überlastet sind und ihre Arbeit nicht rechtzeitig erledigen können, weil ein Kollege dauerkrankfeiert? In einer gerechten Welt wohl kaum.


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Eine der vielen Aufgaben unserer Detektive in Bremen sind forensische Untersuchungen wie Fingerabdruckanalysen, mittels derer die Verfasser von Drohbriefen oder auch Kassendiebe identifiziert werden können – Leistungen, die Behörden oft nicht erbringen.

Detekteien sind private Hilfsorgane des Rechtsstaats


Ermittlungen, insbesondere Observationen, sind Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson(en) – das kann unsere Bremer Detektei leider genauso wenig vermeiden wie jeder andere Ermittlungsdienst, Polizei, Zoll- und Steuerfahndung eingeschlossen. Doch zu unseren Aufgaben gehört es, diese Eingriffe so geringfügig wie möglich und nur so weit als nötig zu halten. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel spielt dabei eine genauso entscheidende Rolle wie die Abwägung des berechtigten Interesses an einer Ermittlung. So ist es beispielsweise fast immer unverhältnismäßig, in eine Privatwohnung hineinzuspähen; nur wenige Ausnahmen befreien von dieser Regel, z.B. der konkrete Verdacht auf ein zeitgleich stattfindendes Gewaltverbrechen. Die Einschätzung dieser rechtlichen Besonderheiten lässt sich durch Laien nicht seriös vornehmen. Eine gute rechtliche Schulung ist dringend erforderlich. Deshalb handelt es sich bei unseren Privatdetektiven in Bremen um IHK-zertifizierte Berufsfachkräfte, die eine Ausbildung zum Detektiv absolviert haben. Wenn Sie auf der Suche nach einem Ermittler sind, sollten Sie sich nicht von besonders günstigen Preisen locken lassen, sondern Ihr Hauptaugenmerk auf die Qualifizierung der Einsatzkräfte legen. Naturgemäß ist es Detekteien kaum möglich, Referenzen vorzulegen, denn genau wie Sie möchten auch unsere anderen Auftraggeber anonym bleiben; persönliche Klientendaten an Interessenten zu verteilen, wäre ein unverzeihlicher Vertrauensbruch.

Das Ziel jeder Ermittlung ist der Erhalt von Informationen, das menschliche Bedürfnis nach Gewissheit. Recht kann nur gesprochen werden, wenn der Geschädigte seine Ansprüche nachvollziehbar belegen kann. Mit der Ermittlung gerichtsverwertbarer Beweise helfen nicht nur die Detektive der Kurtz Detektei Bremen ihren Auftraggebern, zu ihrem Recht zu kommen, sondern auch mehrere hundert weiterer seriöser Berufskollegen in ganz Deutschland. Der Detektiv ist heutzutage zugleich gefeierter Popstar und Galionsfigur (Sherlock Holmes), schnöde ausgenutzte Marketingfigur (diverse deutsche TV-Produktionen) und anrüchige Skandalnudel (unseriöse Amateurdetektive). Doch vor allem steht der moderne Privatdetektiv für eine entscheidende Beihilfe zur Durchsetzung des deutschen Rechts, für die Unterstützung von Opfern und für den letzten Strohhalm von Menschen in belastenden Lebenssituationen – dafür steht auch die Kurtz Detektei Bremen mit ihrem Namen: 0421 3679 9066.


Blaumacher auf frischer Tat ertappen? Kurtz Detektei München ermittelt bei auffälligen Krankschreibungen


Enormer Wertschöpfungsverlust durch Arbeitsausfall


Krankheitsfälle sind keine Seltenheit im Berufsalltag und bis zu einem unbestimmten Maß durchaus normal, bspw. bei einer grassierenden Grippewelle, einem besonders kalten Winter oder bei berufsbedingten Leiden, die sich auf kurz oder lang nur schwierig vermeiden lassen (Rückenprobleme bei Möbelpackern, Lärmschwerhörigkeit bei Bauarbeitern, Lungen- und Bronchialerkrankungen im Bergbau etc.). Wenn man jedoch zwei von statista veröffentlichte Statistiken (Unternehmenskosten, Ausfallkosten) zum Thema der Schäden durch krankheitsbedingten Arbeitsausfall betrachtet, eröffnen sich erschreckende Zahlen: Allein im Jahr 2009 entstanden deutschen Unternehmen durch Krankschreibungen ihrer Angestellten Kosten von 129 Milliarden Euro! Der Wertschöpfungsausfall desselben Jahres beläuft sich auf 225 Milliarden € und damit auf ein knappes Zehntel des Bruttoinlandsproduktes von 2.397 Milliarden €.

Es ist also kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen bei regelmäßig und verdächtig lange krankgeschriebenen Mitarbeitern zum Wohle ihrer Firmen- und Produktionsabläufe die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei München engagieren, um konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Straftatbestands des Lohnfortzahlungsbetrugs nachzugehen und diesen bei Bestätigung der Befürchtung gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. Gerne werden unsere Detektive aus München auch für Ihr Unternehmen tätig: 089 7007 4301.


Mein Angestellter ist verdächtig oft krank, wie kann ich vorgehen?


Auch wenn die Privatsphäre von Mitarbeitern grundsätzlich vor den Interessen des Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten geschützt ist, so erlauben verdächtige und wiederholt auftretende Krankschreibungen doch Recherchen, die in die Privatsphäre der betreffenden Arbeitnehmer eingreifen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus München werden besonders häufig in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Lohnfortzahlungsbetrug in Kombination mit gleichzeitiger Arbeit bei Konkurrenzunternehmen engagiert, um Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Krankschreibung und den vermuteten Vertragsbruch zu beschaffen. Tritt ein Unternehmen an die Privatdetektive der Kurtz Detektei München heran, um einen Mitarbeiter observieren zu lassen, muss der Vorgesetzte bereits einen begründeten Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung vorweisen können. Ist dieser Verdacht nicht vorhanden, dürfen die Detektive gesetzlich nicht observieren, denn sie und der Auftraggeber würden sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt und grundlos in die Persönlichkeitsrechte eines Angestellten eingreifen – sogar mit zu leistendem Schadensersatz ist zu rechnen.

Besteht dieser begründete Verdacht jedoch und ist zum Beispiel die Sekretärin auffallend oft direkt vor oder nach ihrem Jahresurlaub krank, werden unsere Münchner Privatdetektive aktiv und können den Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes observieren. Ist er beispielsweise wegen einer akuten Migräne krankgeschrieben und hat ein dementsprechendes Attest vorgelegt, so verwundert es zumindest, wenn er von den Detektiven beim gemütlichen Shoppen in der Münchener Innenstadt oder bei einem Kinobesuch beobachtet wird und dies fotografisch dokumentiert werden kann. Allerdings sind die Grenzen zwischen „auffällig“ aktiv und „notwendigerweise“ aktiv oft fließend und nicht einfach zu bestimmen: Manch einer kuriert seine Migräne am liebsten bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald an der frischen Luft aus, ein anderer schließt sich 24 Stunden lang in seinem verdunkelten Schlafzimmer ein. Wirklich relevant wird es für den Arbeitgeber und für die Kurtz Privatdetektei München deshalb, sobald das dokumentierte Verhalten eindeutiggenesungswidrig ist, bspw. wenn ein wegen eines Schulterleidens krankgeschriebener Arbeitnehmer Ziegelsteine schleppt, um am eigenen Haus zu werkeln.


Krankschreibung vs. Krankfeiern


Nicht jede Krankschreibung ist automatisch gleichbedeutend mit Blaumachen. Unsere Detektive in München und ganz Bayern werden regelmäßig eingesetzt, um Verdachtsmomente auszuräumen oder zu bestätigen und somit zu einem besser funktionierenden und wirtschaftlich einträglicheren Firmenalltag beizutragen. Abgesehen von den wenigen Fällen, bei denen der Mitarbeiter zufällig von Dritten beobachtet wird oder er sich bei Gesprächen über den Krankheitszeitraum verplappert, können die Arbeitgeber selten bis nie ohne unabhängige Hilfe Beweise für einen Vertragsbruch ihrer Angestellten erbringen, weswegen der Einsatz der Kurtz Wirtschaftsdetektei München ratsam ist, um gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten und um gegen den vertragsbrüchigen Mitarbeiter rechtlich vorzugehen. Schließlich geht es in Fällen von vorgetäuschten Erkrankungen oft um hohe Geldsummen (siehe oben) und einen großen Stapel an Arbeit, der unerledigt liegen bleibt.

Ist sogar der Fall eingetreten, dass der verdächtige Mitarbeiter während der Krankschreibung bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeitet und sich somit des Wettbewerbsbetrugs schuldig macht, gehen die Schadensersatzzahlungen oft in den fünfstelligen Bereich – zumal wenn die Detektiv-Honorare als notwendige Aufwendungen für den Nachweis der Straftat in die zu erstattende Summe einfließen.


Seriöse Detektei beauftragen, sonst droht Schadenersatz


Wie der im Februar 2015 vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1007/13) entschiedene Fall einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin zeigt, der direkt hintereinander von einem Arzt eine Bronchialerkrankung und daran anschließend von einem anderen Arzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurden, reichen verschiedene Krankschreibungen allein nicht als berechtigter Verdacht aus, um Detektive zu engagieren. Der Arbeitgeber war durch die beiden aufeinander folgenden und sehr unterschiedlichen Atteste stutzig geworden. Er hatte Detektive engagiert, die die Frau überwachten und filmten, unter anderem während sie sich mehrfach bückte. Die eingesetzten Privatdetektive kannten ihre Rechte nicht und unternahmen mehrere unzulässige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ihrer Zielperson; damit schadeten sie der gesamten Detektiv-Branche. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Angestellten Recht zu, da es – wie seriös agierende Detekteien voraussagen konnten – keine konkreten Tatsachen erkannte, die die Überwachung und das Filmen der Frau gerechtfertigt hätten. Durch dieses gesetzeswidrige Verhalten vonseiten des Auftraggebers und vor allem auch der unzulässig arbeitenden Ermittler wurde der Angestellten eine Schadensersatzsumme von 1000 € zugesprochen, weil ihre Privatsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden waren.

Die Privatdetektive der Münchener Detektei Kurtz sind IHK-zertifizierte Ermittlungsexperten, die die Grenzen des Zulässigen ganz genau kennen und ihre Klienten entsprechend hinsichtlich der rechtlichen Absicherung von Detektiveinsätzen beraten können. Der oben geschilderte Fall scheiterte zwar vordergründig daran, dass der Verdacht des Arbeitnehmers nicht konkret genug begründet war, doch auch die Wahl der Mittel (u.a.Videoüberwachung) des Detektiv-Teams war unverhältnismäßig. Es handelt sich um einen Sonderfall, in dem das Bundesarbeitsgericht zugunsten der krankgeschriebenen Mitarbeiterin entschied.


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Im geschilderten Fall filmten die Detektive die Zielperson u.a. in einem Waschsalon. Wäschewaschen hat aber keinerlei Relevanz für den Tatverdacht und somit ist das Filmen ein unzulässiger Eingriff, denn auch ein Kranker braucht frische Kleidung.

Professionelle Arbeitnehmerüberprüfung in München


Bei seriöser Auftragsabwicklung durch das eingesetzte Detektivbüro droht dem Auftraggeber kein Schaden, sondern ihm winken im Gegenteil die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche gegen betrügerische Arbeitnehmer. Der oben beschriebene Fall wäre vor Gericht zumindest hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs sicherlich anders bewertet worden, wenn die Detektive außerhalb des Unternehmens nicht gefilmt, sondern nur beobachtet bzw. gegebenenfalls fotografiert und einen professionellen Ermittlungsbericht verfasst hätten. Im Anschluss hätten die Ermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden können, um dort eine Aussage zu tätigen, der ein gleichwertiges Gewicht beigemessen worden wäre wie einem Videobeweis, ohne aber einen solchen Verstoß in die Privatsphäre darzustellen, wie es das Filmen von Personen bedeutet.

Was Sie deshalb von der Kurtz Detektei München bei Mitarbeiterüberwachungen zu erwarten haben:

  • fachgerechte Observationen
  • Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mittel
  • gerichtsverwertbarer Ermittlungsbericht
  • souveräne und wahrheitsgemäße Zeugenaussagen vor Gericht durch die eingesetzten Detektive
  • faire und verhältnismäßige Kostenabrechnung mit Erstattungsanspruch gegenüber der Zielperson, sofern diese überführt wurde

Im Zweifel hilft der Einsatz von Münchner Wirtschaftsdetektiven


Um sich in Ihrem persönlichen Fall beraten zu lassen und zu entscheiden, auf welchem Wege ein bestehender Verdacht gegen Ihren Arbeitnehmer geprüft werden soll, setzen Sie sich jederzeit mit unseren rechtlich geschulten Privatdetektiven in München in Verbindung.: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.