Bauernfängerei | Täterermittlung und -überführung


Kaffeefahrten und vermeintliche Gewinnausschüttungen


Jeder kennt nervige Anrufe, Briefe und Emails, die oftmals sehr allgemein und unspezifisch bzw. höchstens scheinbar persönlich gehalten sind. Sie versprechen einen hohen Geldgewinn, das neue iPhone 7 oder eine außergewöhnliche Busreise durch die schöne Lüneburger Heide. Was bei den meisten Betroffenen direkt im Spam-Ordner bzw. in der Papiertonne landet, ist gelegentlich so täuschend echt aufgebaut, dass der Empfänger darauf hereinfällt und sich auf betrügerische Verträge einlässt. Frühestens vor Ort der als ach so schön angepriesenen Busreise, wird dem „Gewinner“ klar, dass er einer Kaffeefahrt aufgesessen ist, bei der angeblich hochwertige Produkte zu unerhörten Preisen angeboten werden und die enttäuschte Klientel nicht selten durch angebliche Limitierung, einzigartige Sonderpreise und psychologischen Druck zum Kauf genötigt wird. Oder: Der Gewinn, der bereits „ganz sicher“ in der Tasche des Emailempfängers liege, entpuppt sich als kostenpflichtiges Gewinnspielabonnement bei einer unkoscheren Internetseite. Nur wer regelmäßig Geld überweise, werde zu den wenigen ausgewählten Gewinnern zählen. Zu einer Gewinnausschüttung kommt es natürlich nie. Einmal unterschrieben bzw. gekauft, ist es schwierig, nachträglich wieder an das verlorene Geld heranzukommen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Das Wort Bauernfängerei ist die Bezeichnung für eine Täuschungs- bzw. in moderner Rechtssprechung häufig sogar Betrugshandlung, die darauf fußt, dass der Übervorteilte einen Vertrag eingeht, dessen Inhalte er entweder nicht richtig versteht oder überliest (Stichwort: Kleingedrucktes). Laut Wikipedia stammt der Name aus dem Dreißigjährigen Krieg (1618-48), als Bauern solange betrunken gemacht wurden, bis sie einen Rekrutierungsvertrag unterschrieben. Da Bauern zu dieser Zeit bis auf seltenste Ausnahmen Analphabeten waren, konnten sie die Vertragsinhalte nicht lesen, weswegen die Rekrutierer leichtes Spiel hatten. Heutige „Bauernfänger“ setzen natürlich nicht mehr auf Analphabetismus, sondern auf Gutgläubigkeit und schädigen somit insbesondere wohlwollende Charaktere. Sollten Sie Opfer moderner Bauernfängerei geworden sein und nun Beweise gegen die Betrüger sammeln bzw. deren Identitäten, ladungsfähige Adressen und pfändbare Besitztümer kennen wollen, übernehmen unsere Privatdetektive aus Essen gern die entsprechenden Ermittlungen. Auch uns ist nicht nur aus eigenen betriebswirtschaftlichen Überlegungen daran gelegen, solchen schamlosen Betrügerringen das Handwerk zu legen. Konsultieren Sie die Kurtz Detektei Essen kostenfrei und unverbindlich: 0201 3840 9057.


Kaffeefahrt; Detektei Essen, Detektiv Bottrop, Privatdetektiv Gelsenkirchen, Wirtschafstdetektei
Die bevorzugten Opfer sogenannter „Kaffeefahrten“ sind ältere Menschen, doch Bauernfängerei kennt viele Formen, die auch jüngere Menschen ansprechen. 

Falsche Drohungen und Nutzlosangebote


Neuerdings werden nicht nur Spam-Mails mit falschen Gewinnausschüttungen versendet, sondern auch Internetseiten beworben, die Leistungen und Services gegen ein scheinbar „unschlagbar günstiges“ Entgelt anbieten. Die Crux: Auf anderen Webseiten sind dieselben Leistungen kostenlos erhältlich. Wer sich mit dem Medium Internet nicht gut auskennt, geht beispielsweise auf den zahlungspflichtigen Kauf oder sogar das Abonnement eines Flashplayers ein, der vom Hersteller selbst kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Angebot aus den Spam-Mails beinhaltet also keinerlei Vorteil für den Nutzer, weswegen man hier von Nutzlosanbietern spricht. Die Opfer solcher Betrüger zahlen letztendlich für nichts und sind ihr hart erarbeitetes Geld für immer los. Möglichen Schadenersatzklagen nehmen die Täter bereits im Ansatz den Wind aus den Segeln, indem sie im Reklamationsfall behaupten (zumeist fälschlicherweise), dass die Vertragsunterzeichnung bzw. der durch den Online-Kauf/das Online-Abo geschlossene Vertrag rechtsgültig sei und man regelmäßig Gerichtsprozesse gegen klagende „Kunden“ gewinne. Die Geprellten fühlen sich den Betrügern hilf- und hoffnungslos ausgeliefert. Doch das ist oft ein Trugschluss, denn Protest kann sich durchaus lohnen. Unsere Essener Wirtschaftsdetektive kümmern sich um die Beweisbeschaffung und ggf. auch die Täterkonfrontation. Lässt sich die Angelegenheit auch nach unserer Beauftragung nicht gütlich klären, ermöglichen die durch uns erhobenen gerichtsverwertbaren Beweise zumindest einen aussichtsreichen Prozess.

Andere Fallkonstellation zum Beispiel der Nutzlosanbieter: Die Täter erstellen fingierte Stellenangebote und erhalten daraufhin Bewerbungen, aus denen personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Post- und Email-Adressen, Telefonnummern, Ausbildungsstand etc. hervorgehen. Mithilfe dieser Daten lassen sich Angebote, vor allem aber Drohnachrichten individuell zuschneiden, womit sowohl die Verlockung/Bedrohung steigt als auch die scheinbare Seriosität. Der Empfänger wird – mit korrektem Namen, Adresse usw. – angeschrieben und zum Beispiel zur Entrichtung eines Entgelts per Überweisung genötigt, da er einen Service der Firma X in Anspruch genommen, die überfällige Rate (samt Zinsen) seines letzten Einkaufs bei einem viel frequentierten Anbieter nicht beglichen oder eine Strafe für illegal heruntergeladene Musik zu zahlen habe. Die Täter setzen durch Massenversand zurecht darauf, dass sie unter den vielen angeschriebenen Personen tatsächlich einen Karstadt-Kunden, einen Ebay-Bieter oder einen Nutzer illegaler Download-Seiten treffen. Bei Nichtbegleichung des Betrags wird mit Schufa-Eintragungen, Inkassobriefen oder sogar mit einem Gerichtsprozess gedroht. Die Opfer geraten in Panik, überweisen aus Angst vor Bewahrheitung der Drohungen und merken allenfalls hinterher, dass sie einem „Nepp“ aufgesessen sind.


Was genau kann unser Essener Detektivteam für Sie tun?


Betrug ist Beauftragungsgrund Nummer 1 für unsere Detektive in Essen: Sei es im Privaten (z.B. UnterhaltsbetrugFremdgehen), sei es im Bereich Wirtschaft (KrankschreibungsmissbrauchSpesenbetrug etc.). Entsprechend erfahren und geschult sind unsere Ermittler in der Aufklärung von Betrugsfällen. Die Recherchen können unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung eingeleitet werden. Unsere IT-Forensiker verfolgen den digitalen Fingerabdruck der Erpressermails zu seinem Ursprung zurück; unsere Rechercheure ermitteln – wie oben ausgeführt – detaillierte Daten zu den Tätern. Durch Legendenbildung und Einschleusung einzelner Ermittler in Kaffeefahrten o.Ä. lassen sich die Abläufe einer solchen Unternehmung und die involvierten Personen dokumentieren – auch wenn die Organisatoren vor Ort meist nicht die tatsächlichen Drahtzieher, sondern einfache Angestellte sind.

Wenn es gewünscht ist, konfrontieren wir die Betrüger im Anschluss an die Ermittlung direkt und versuchen, sie außergerichtlich zu einer Rücküberweisung des ergaunerten Gelds zu bewegen. Da gerade Unternehmen häufig daran gelegen ist, gegen sie verübte Straftaten diskret zu behandeln, ist die Kurtz Wirtschaftsdetektei Essen sehr geübt im Erzielen gütlicher Einigungen durch Täterkonfrontation (siehe Artikel „notarielles Schuldanerkenntnis“).


Sie sind Opfer eines Bauernfängers geworden? Wir helfen.


Sind Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer von Bauernfängern geworden? Wurden Sie durch Druckausübung zu einer übereilten Vertragsunterzeichnung oder zu Kaufgeschäften genötigt und sitzen nun in der Abofalle? Möchten Sie einen Vertrag kündigen und/oder Ihr Geld zurückerhalten und kommen nicht an die Verantwortlichen heran? Dann setzen Sie sich mit unserer Privatdetektei in Essen in Verbindung. Wir beraten Sie kostenfrei über die Einsatzmöglichkeiten unserer Ermittler und können sofort für Sie aktiv werden: Recherchen, Einschleusungen und Observationen sind nur einige Methoden, mit denen wir helfen wollen, Ihnen Recht geschehen zu lassen. Die durch uns ermittelten Beweise überlassen wir Ihnen in Form eines schriftlichen Ermittlungsberichts. Zudem stehen Ihnen unsere Detektive als Zeugen zur Verfügung, sollte es zu einem Gerichtsprozess gegen die Täter kommen.

Sie erreichen uns zu Beratungs- und Einsatzzwecken per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-essen.de oder telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0201 3840 9057.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Essen

Steeler Straße 337

45138 Essen

Tel.: 0201 3840 9057

Mail: kontakt@kurtz-detektei-essen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-essen.de

 

https://www.kurtz-detektei-essen.de/2017/06/25/bauernfängerei-täterermittlung-und-überführung/

https://www.kurtz-detektei-essen.de/privatdetektive-essen/betrugsmaschen-bauernfänger/

Unterschlagung in Zwickau: Manipulation von Kassenbelegen


Kontinuierliche Eigentumsdelikte seit mehreren Jahren?


Der Inhaber eines Bio-Supermarkts in Zwickau, nennen wir ihn Herr Colditz, verdächtigte seit Längerem einen langjährigen Angestellten der Kassenunterschlagung. Um unserer Detektei in Zwickau* den Fall näher zu erläutern, lud er einen unserer Wirtschaftsdetektive zu sich nach Hause ein. Nach einer sehr freundlichen Begrüßung berichtete Herr Colditz, dass der verdächtige Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit seit 2-3 Jahren Eigentumsdelikte gegen seinen Betrieb begehe; es fehle lediglich der Nachweis für das Gericht. Um diesen zu erbringen, habe er unsere Privatdetektive in Zwickau kontaktiert (0800 8033 967).


Vermutetes Vorgehen des Täters


Die Zielperson wurde verdächtigt, sich mit der eigenen Mitarbeiter-Kennzeichnung oder der ID von Kollegen ins Kassensystem einzuloggen und dann auf zwei verschiedene Weisen Betrugshandlungen vorzunehmen:

  1. Vortäuschung der Annahme von nicht vorhandenem Leergut, d.h. hier werden virtuell Leergutannahmen vorgetäuscht und die entsprechenden Barbeträge aus der Kasse entnommen.
  2. Vortäuschung von Warenrückläufern, das sind vorgeblich angebrochene Lebensmittel und/oder Kosmetika, die von Kunden wegen eines Fehlkaufs zurückgegeben worden seien. Die Barbeträge der vorgetäuschten Rücknahmen werden ebenfalls aus der Kasse entnommen.

Damit die genannten Verfahren nicht unmittelbar auffallen, wird immer ein Bon angefertigt, der die entsprechenden Bargeldentnahmen spiegelt. Diesen Entnahmebon legte die Zielperson an den jeweiligen Tattagen mit in die Kasse zur Abrechnung. Auf diese Weise konnte der Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Zwickau den Betrug nicht sofort erkennen. Erst nach mehreren internen Prüfungen und Warenzählungen ließen sich die Warendifferenzen feststellen.

Nachdem der gesamte Sachverhalt an der Privatanschrift des Auftraggebers nachvollziehbar und bereits weitgehend zweifelsfrei geklärt wurde, beschließen unser Detektiv in Zwickau und Herr Colditz eine direkt anschließende Observation im Supermarkt, um einen weiteren Diebstahlsvorgang durch die Zielperson beobachten und gerichtsfest dokumentieren zu können. Möglicherweise würden hierfür mehrere Anläufe/Observationstage notwendig werden.


Observation an der Kasse: Einbuchungen ohne Kunden?


Die Observationssituation am Einsatzobjekt Bio-Markt stellte sich ungewöhnlich günstig dar, denn in unmittelbarer Nähe zum Einkaufsladen befand sich ein Bistro, von dem aus Einsicht auf den Kassenbereich genommen werden konnte. So musste unser Privatermittler zur Abwechslung einmal nicht stundenlang bei glühender Hitze oder klirrender Kälte im Auto verharren, sondern konnte sich bequem an einen Tisch im Bistro setzen, Kaffee und Kuchen ordern und auf diese Weise eine Observation durchführen, die dem Nachweis eines gewerbsmäßigen Betrugs- und Unterschlagungsdeliktes dienen sollte und für das dem Täter aufgrund der besonderen Schwere des Falles eine Strafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis drohte (§ 263 StGB Betrug).

Bereits 20 Minuten nach Beginn der Observation beobachtete unserer Wirtschaftsdetektiv in Zwickau, wie die Zielperson mehrere Tippvorgänge an der Kasse vornahm, ohne dass dort Kunden gestanden hätten. Keine fünf Minuten später wiederholte sich dieser Vorgang. Daraufhin verständigten sich Herr Colditz und unser Ermittler außerhalb des Sichtbereichs des verdächtigen Mitarbeiters darauf, dass der Betriebsinhaber einen Kassencheck über die EDV vornehmen werde. Sollte sich dabei herausstellen, dass tatsächlich Buchungen ohne Kunden vorgenommen wurden, würde Herr Colditz dies unserem Detektiv durch ein zuvor abgesprochenes nonverbales Zeichen mitteilen.


Bargeld; Detektei Zwickau, Detektiv Zwickau, Privatdetektiv Zwickau, Wirtschaftsdetektei Zwickau
Dass Mitarbeiter, die sich unbeobachtet wähnen und Zugang zu Bargeld haben, Betrugshandlungen und Eigentumsdelikte vollziehen, kommt leider selbst in den besten Betrieben vor. Aus kleinen Beträgen werden in der Summe hohe Schäden. 

Konfrontation – notarielles Schuldanerkenntnis?


Als das besprochene nonverbale Zeichen des Auftraggebers tatsächlich erfolgte, konfrontierten Herr Colditz und der Wirtschaftsermittler die Zielperson mit den beobachteten Delikten. Das Sprechen übernahm größtenteils der Detektiv, da er über langjährige Erfahrungen in Sachen Vernehmung und Mediation verfügt und deshalb regelmäßig die Unterzeichnung notarieller Schuldanerkenntnisse erwirkt. Ein solches Schuldanerkenntnis lässt sich mit variablem Inhalt gestalten, meist wird dem Täter Straffreiheit in Aussicht gestellt, wenn er seine Delikte zugibt und sich zur Rückzahlung entstandener Schäden verpflichtet.

Und so spielten der Ermittler unserer Privatdetektei in Zwickau und der überführte Mitarbeiter den typischen Ablauf einer Täterkonfrontation nach Eigentumsdelikten gegen Unternehmen ab: Zunächst wird geleugnet, dann kommen alle Beweise auf den Tisch, anschließend werden dem Täter seine verbliebenen Optionen aufgezeigt (entweder Unterzeichnung des notariellen Schuldanerkenntnisses oder Strafanzeige + Zivilklage). In den meisten Fällen sind die Delinquenten schließlich vernünftig genug, in das Schuldanerkenntnis einzuwilligen, um sich der drohenden Gefängnisstrafe zu entziehen – so auch in diesem Fall. Der Mitarbeiter knickte ein und gab zu, seit mehreren Jahren wöchentlich Beträge in Höhe von 50 bis 150 € entwendet zu haben. Damit der Betrug nicht auffiel, fingierte die Zielperson Waren- und Leergutrückläufer. Der Delinquent fertigte die entsprechenden Bons dafür an und legte sie zur Abrechnung mit in die Kasse.


Schadensberechnung und Auflösung des Arbeitsvertrages


Nach dem Geständnis werteten die drei Anwesenden mehrere Stunden lang die bekannten/verdächtigen Fälle der letzten Jahre aus. Der Gesamtschaden wurde schließlich auf 10.000 € festgelegt, womit der diebische Angestellte nach Ansicht unseres Privatermittlers in Zwickau sogar noch gut wegkam. Abschließend einigte man sich einvernehmlich auf die Auflösung des Arbeitsvertrages der Zielperson mit sofortiger Wirkung, ferner wurde dem Herrn Hausverbot für mindestens ein Jahr erteilt.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

Kurtz Detektei Leipzig

Beuchaer Straße 10

04318 Leipzig

Tel.: 0341 6970 4082

Mobil: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-leipzig.de

Web: https://www.kurtz-detektei-leipzig.de

https://www.kurtz-detektei-leipzig.de/2017/05/13/unterschlagung-in-zwickau-manipulation-von-kassenbelegen/

https://www.kurtz-detektei-leipzig.de/detektei-zwickau-detektiv-zwickau/

https://www.kurtz-detektei-leipzig.de/kurtz-detektei-leipzig/wirtschaftsdetektei-leipzig/kassenbetrug-kassendiebstahl/

Diebstahl im Büro – vom Kugelschreiber zu Bargeld und Wertgegenständen


Hohe Täterzahl und fehlendes Unrechtbewusstsein


Welcher Arbeitnehmer kennt es nicht: Der Schreibtisch bei der Arbeit ist gefüllt mit allerlei ansprechendem und nützlichem Büromaterial, von dem man ein paar Kugelschreiber, Radiergummis und Notizheftchen auch für Zuhause gut gebrauchen könnte. Mal schnell einen schönen Stift mit Firmenlogo mitgenommen, für die Ehefrau einen Aktenordner eingepackt und einen Geburtstagsbrief an die Schwiegermutter auf hochwertigem Firmenbriefpapier geschrieben; diese und ähnliche Handlungen sind nach Ansicht der meisten Angestellten laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nicht verboten, geschweige denn kriminell, da der Firma kein großer finanzieller Schaden entstehe. Oftmals herrscht die Meinung vor, dass die Materialien doch sowieso benutzt würden, egal ob auf der Arbeit oder zuhause. Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau gaben zu, bereits mindestens einmal Büromaterial entwendet zu haben.

Die Krux: Abgesehen von anderslautenden Einzelfallentscheidungen gilt selbst der Diebstahl kleiner, beinahe wertloser Gegenstände aus dem Betriebseigentum (geringfügiger Diebstahl) als Kündigungsgrund, meist sogar fristlos. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zum Angestellten durch diese Delikte nachhaltig gestört. Naturgemäß wird unsere Detektei aus Bonn (0228 2861 4084) noch weitaus häufiger mit der Aufklärung von zumeist erheblicheren Delikten wie Lager- und Transportdiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl bzw. Unterschlagung von Firmenfahrzeugen betraut. Doch auch das Thema Bürodiebstahl spielt im Detektivalltag immer wieder eine Rolle, weswegen wir es nachfolgend eingehend beleuchten wollen.


Vermeintliche Kleinigkeiten mit großen Auswirkungen


Freilich lohnt es sich für die meisten Arbeitgeber finanziell nicht, die Detektei Kurtz mit der Untersuchung von Toilettenpapierdiebstählen zu beauftragen, schließlich gibt es Ermittlungsdienstleistungen nicht zum Nulltarif (zu unseren Honoraren siehe hier). Allerdings ändert sich der Sachverhalt, wenn diese Diebstähle gewerbsmäßigen Charakter annehmen, denn dann bedingt die schiere Menge auch bei geringwertigen Gegenständen relevante Schadensummen. Dazu kann es bspw. kommen, wenn ein Mitarbeiter ein Nebengewerbe ausübt und hierfür regelmäßig größere Mengen solcher geringwertiger Artikel benötigt.

Um beim nicht zufällig gewählten Beispiel des Toilettenpapiers zu bleiben: Vor wenigen Jahren bewiesen unsere Bonner Detektive, dass ein Arbeitnehmer, der nebenbei Events organisierte (hauptsächlich Club-Konzerte und Disco-Partys), über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Toilettenpapier im Wert einer fünfstelligen Summe entwendet hatte.


Kavaliersdelikt Materialiendiebstahl? Mitnichten! Detektive aus Bonn überführen Bürodiebe


Auch wenn 50 % der langfingrigen Angestellten gern Kugelschreiber, 27 % Papier und 26 % Büroklammern einstecken und damit im Einzelfall nur wenig Schaden entsteht, handelt es sich bei diesen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl in § 242 eindeutig: die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie zu behalten oder an Dritte weiterzugeben. „Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es so schön, und Ausgaben für Büromaterialien machen einen nicht unbeachtlichen Teil der Jahresbilanz vieler Firmen aus. Selbstverständlich ist der Diebstahl eines Kugelschreibers nicht eins zu eins mit der Entwendung wertvollerer Gegenstände oder von Bargeld zu vergleichen – bei niedrigen Cent- oder Euro-Beträgen drücken Gerichte im Einzelfall ein Auge zu –, jedoch ist die rechtliche Grundlage eindeutig: Auch die Mitnahme einer Druckerpatrone ist ein Diebstahl, der, selbst wenn er nicht zu einer Verurteilung führt, das Vertrauen in den betreffenden Angestellten schmerzlich verletzt. Die Härte der gerichtlich verhängten Strafen richtet sich in der Regel unter anderem nach der Schadenhöhe; entsprechend ist die Bereitschaft, etwas Wertvolles zu stehlen, deutlich geringer als bei scheinbar wertlosen Besitztümern. Somit sind aber auch Diebstähle von Büromaterialien deutlich häufiger als bspw. die Entwendung ganzer Baumaschinen.

Weitere problematische Aspekte sind das Sicherheitsgefühl und die Dreistigkeit, die sich mit jedem unentdeckten Diebstahl erhöhen, weshalb die Täter nach und nach immer größere Mengen und immer wertvollere Objekte ins Auge fassen. Wo kriminelle Energie vorhanden ist, lässt sich der Angestellte auf lange Sicht erfahrungsgemäß auch nicht von hohen Werten oder möglichen höheren Strafen abschrecken. Ob nun hochwertig oder nicht – bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie als Unternehmer keine Gefangenen machen, sondern sich umgehend an unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Bonn wenden: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe und reibungslose Aufklärung der Diebstähle, um weitere Schäden abzuwenden und betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaigen Nachahmungstätern ein abschreckendes Exempel zu statuieren.


Locher-Diebstahl; Detektei Bonn, Wirtschaftsdetektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Die gelegentliche Entwendung kleinerer Gebrauchsgegenstände ist nur die Spitze des Eisbergs, dramatischer wird es bei regelmäßigen Diebstählen und werthaltigerer Beute. 

Täter nicht zwangsläufig eigene Angestellte


Wir wollen an dieser Stelle nicht das Bild des grundsätzlich kriminellen Angestellten zeichnen, jedoch ist es wichtig, ein Bewusstsein für firmeninterne Kriminalität, für den Tatort Arbeitsplatz zu schaffen. Denn ohne dieses Bewusstsein fehlt nach der Erfahrung unserer Bonner Privatdetektive vielfach die gebotene Aufmerksamkeit, die Sensibilität für Ungereimtheiten im Unternehmen, weshalb auch die Bereitschaft zur Ergreifung von Konsequenzen gering ist bzw. sich erst sehr schleichend herauskristallisiert.

Natürlich können abgesehen von Arbeitnehmern auch externe Personen für Diebstähle im Unternehmen verantwortlich sein: Kunden, Freelancer, Zulieferer, Dienstleister (Gebäudereinigung u.ä.), Konkurrenten oder schlicht Besucher; sie alle könnten die Möglichkeit haben, Wertgegenstände an sich zu nehmen und diese verschwinden zu lassen. Sind auffallend oft nach Besprechungen mit einem bestimmten Zulieferer Verluste an Materialien zu verzeichnen, so lässt sich ein Verdacht gegen diesen kaum vermeiden.


Unternehmen sollten Zeichen setzen


Unabhängig davon, wer hinter den Diebstählen in Büros und Firmen vermutet wird, zählt es zu den diesbezüglich wichtigsten Aufgaben der Geschäftsleitung, nicht nur vorbeugend, sondern speziell auch nach erkannten Delikten offen zu kommunizieren, welche Konsequenzen Langfinger im Unternehmen zu erwarten haben. Hierdurch lässt sich ein Abschreckungseffekt für potentielle künftige Diebe erzielen, und vielleicht sieht sich der eine oder andere reuige Täter sogar veranlasst, die „lediglich ausgeliehenen“ Aktenordner unerkannt zurückzubringen, um sich damit eine peinliche Untersuchung zu ersparen. Besonders eindrucksvoll kommt eine solche Belehrung natürlich daher, wenn die Betriebsleitung einen überführten Dieb mitsamt der nachfolgenden Konsequenzen präsentieren kann – gern hilft Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn bei der Identifizierung, gerichtsfesten Überführung und auf Wunsch auch Konfrontierung solcher Betriebsdiebe (Letzteres z.B. zwecks Erlangung eines notariellen Schuldanerkenntnisses).

Ein Tipp am Rande: Die arbeitnehmerseitige Bereitschaft zu stehlen sinkt Studien zufolge deutlich mit einer guten Bezahlung und hohen Wertschätzung der eigenen Arbeit innerhalb des Unternehmens. Angestellte, die sich ausgenutzt fühlen, glauben, ihnen stehe als Ausgleich für getane Arbeit und für einen subjektiv empfundenen Mangel an Lob „wenigstens etwas“ zu.


Langfinger im Betrieb – Bonner Wirtschaftsdetektei im Einsatz für Unternehmen im gesamten Rheinland


Ist Ihnen oder einer anderen Stelle im Unternehmen aufgefallen, dass im Vergleich zu den Vorjahren auffällig viele Büromaterialien bestellt und verwendet werden, dass Geldbeträge fehlen oder firmenzugehörige Wertgegenstände abhanden gekommen sind, so sind Sie vermutlich Opfer einer oder mehrerer Straftäter in den eigenen Reihen geworden. Egal, ob Sie bereits einzelne Mitarbeiter im Auge haben oder lediglich einen generellen Verdacht gegen eine bestimmte Abteilung hegen: Die Kurtz Detektei Bonn hilft Ihnen mit diversen variabel einsetzbaren Ermittlungsmethoden wie Observationen, Betriebseinschleusungen unter Legende oder Lockvogeleinsätzen (z.B. in Form von Testkäufen) – und zwar nicht nur in Bonn, sondern im gesamten Umland, bspw. in Koblenz, Euskirchen, Köln und Siegburg. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei: 0228 2861 4084.


Nebentätigkeiten als Kündigungsgrund


Bochumer Detektive decken unerlaubte Nebentätigkeiten auf


In den immer wiederkehrenden Zeiten von Wirtschaftskrisen, Mietsteigerungen und allgemeinen Verteuerungen der Lebensbedingungen, aber auch wegen rein persönlicher Probleme wie Unterhaltsverpflichtungen und Kreditschulden oder aus niederen Beweggründen wie reiner Raffgier sehen sich viele Arbeitnehmer gezwungen oder verleitet, neben ihrer Hauptbeschäftigung eine zweite Anstellung anzutreten. Oftmals lassen sich zwei Jobs miteinander vereinbaren, jedoch gibt es gleichfalls unzählige Konstellationen, bei denen der Zweitjob entweder tarifrechtlich bzw. arbeitsvertraglich untersagt ist (z.B. durch eine Wettbewerbsklausel) oder die zusätzlichen Arbeitsstunden den Angestellten in seiner Hauptbeschäftigung beeinträchtigen, indem sie ihn müde und unkonzentriert werden lassen. Benötigt eine Unternehmensleitung gerichtsverwertbare Beweise, ob ein Arbeitnehmer einer verbotenen Zweittätigkeit nachgeht oder nicht, trägt sie ihren Verdacht an die Kurtz Detektei Bochum heran, die sich durch verschiedene Ermittlungsmöglichkeiten mit der Aufklärung dieses Verdachts beschäftigt.

Nutzt beispielsweise ein Angestellter eines Fotografie-Geschäfts seine dort erworbenen Kenntnisse (und vielleicht sogar firmeneigenes Foto-Equipment) auch am Wochenende, indem er als selbstständiger Hochzeits-, Geburts- oder Party-Fotograf arbeitet, so kann es sein, dass diese Tätigkeit seinem Arbeitsvertrag zuwiderläuft. Arbeitgeber wollen schließlich verhindern, dass die eigenen Angestellten zur Konkurrenz werden und Aufträge abgreifen, die vom beschäftigenden Unternehmen selbst hätten übernommen werden können. Enthält der Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot oder auch eine nachvertragliche Konkurrenzklausel und wird dagegen verstoßen, so droht dem Arbeitnehmer nicht nur eine Abmahnung, sondern sogar eine außerordentliche Kündigung. Unsere Privatdetektive aus Bochum übernehmen die Beweisführung: 0234 3075 0073.


Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Nebentätigkeiten?


Selbst in den Fällen, bei denen eine Nebentätigkeit weder arbeits- noch tarifvertraglich ausgeschlossen ist, gibt es wichtige Grundvoraussetzungen, die bei der Ausübung eines Zweitjobs eingehalten werden müssen. Zum Beispiel möchten die meisten Arbeitgeber über die Aufnahme eines weiteren Jobs in Kenntnis gesetzt oder sogar um Erlaubnis gefragt werden, rechtlich bindend wird dies, sobald die beiden Tätigkeiten miteinander kollidieren bzw. sobald eine solche Kollision absehbar ist. Ferner dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten von maximal 8 Stunden am Tag – oder 10 in Ausnahmefällen – nicht überschritten werden; darüber hinaus müssen dem Arbeitnehmer von Feierabend bis Arbeitsanfang am nächsten Tag mindestens elf Stunden Ruhe zur Verfügung stehen, sonst wird der Zweitvertrag nichtig und muss auf Drängen des Hauptarbeitgebers aufgelöst werden. Natürlich ist eine Nebentätigkeit außerdem beim Finanzamt anzumelden, weil sonst hohe Bußgelder oder sogar eine Strafverfolgung drohen.

Den Ermittlern unserer Wirtschaftsdetektei in Bochum sind schon unzählige Abstufungen der Missachtung dieser rechtlichen Grundlagen untergekommen, häufig in Verbindung mit einem gewissen Maß an Dreistigkeit, die allesamt zum Ziel hatten, möglichst unbehelligt von Fiskus, Arbeitgeber und oft auch Unterhaltsberechtigten bzw. -zahlenden Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften.


Zweitbeschäftigung während der Urlaubszeit


Angestellte stemmen gelegentlich mit einer Minijobanstellung von aktuell bis zu 450 Euro den noch notwendigen Zuverdienst, wenn dies die Wochenstundenzahlen und der Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses zulassen. Wenn sich der Angestellte bei seiner Hauptanstellung in Urlaub befindet, erlaubt das Arbeitsrecht eine zusätzliche Erwerbstätigkeit auch in diesem Urlaubszeitraum, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt, da sonst die Bedingungen für die urlaubliche Ruhephase nicht gegeben sind.


Zweitbeschäftigung während Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung


Während Urlaubszweitbeschäftigungen unter Umständen also zulässig sind, darf der Angestellte auf keinen Fall in einem Krankschreibungszeitraum für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Wird eine Krankheit vorgetäuscht oder erfüllt der Arbeitnehmer seine Pflicht zu genesungsförderndem Verhalten nicht, ist dies in aller Regel ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Unseren Wirtschaftsdetektiven aus Bochum stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein solches arbeitsrechtliches Fehlverhalten aufzudecken: Einschleusungen in den Zweitbetrieb, Legendenbildung, beispielsweise als angeblicher Kunde, und – am häufigsten – Observationen des Arbeitnehmers im Krankschreibungszeitraum.


Ermittlung gerichtsfester Beweise für geschädigte Unternehmen


Kommt ein Arbeitnehmer nach Urlauben und Wochenenden immer wieder abgespannt und gestresst zur Arbeit, heißt das zwar noch nicht zwingend, dass eine zweite Beschäftigung vorliegt, es ist jedoch ein Indiz, das gerade in Kombination mit anderen Faktoren wie diesbezüglichen Hinweisen aus der Belegschaft oder nachlassender Arbeitsleistung einen Verdacht begründet. Übt zum Beispiel ein Bankangestellter nach seiner regulären Arbeitszeit noch eine weitere Tätigkeit als Pizzalieferant, Taxi-Fahrer oder Türsteher eines Nachtclubs aus, so lassen sich Müdigkeit sowie daraus folgende Konzentrationsschwächen und Ungenauigkeiten bei der tagsüber stattfindenden Arbeit kaum dauerhaft übertünchen. Selbst wenn der Arbeitsvertrag des besagten Bankkaufmanns eine Nebentätigkeit theoretisch erlaubt, so muss dieser dafür Sorge tragen, seine Pflichten in beiden Anstellungen gleichermaßen zu erfüllen, sodass keines der beiden Beschäftigungsverhältnisse darunter zu leiden hat. Mit einer Abmahnung ist hier nur bedingt geholfen, denn nach der Erfahrung unserer Privatdetektei in Bochum nutzen allzu viele Angestellte die Langmut und Großzügigkeit ihrer Vorgesetzten ohne schlechtes Gewissen aus und gehen ihren Nebenbeschäftigungen nach einer Abmahnung einfach heimlich weiter nach.

Extreme, aber keinesfalls seltene Fälle sind dabei, wie bereits angedeutet, vorgetäuschte Krankheiten, bei denen der Angestellte mit einem durch falsche Angaben erschlichenen oder sogar gefälschten Attest eine Arbeitsunfähigkeit suggeriert, im Krankschreibungszeitraum jedoch seiner Zweitbeschäftigung nachgeht, um doppelt abzukassieren: sowohl das Geld aus der Lohnfortzahlung des einen Arbeitgebers als auch das reguläre Gehalt des zweiten Jobs. Steigern lässt sich ein solches Verhalten wohl nur noch mit Zweitanstellungen bei der direkten Konkurrenz, wodurch das Unternehmen der Hauptanstellung nicht nur finanziell, sondern zusätzlich durch die illegale Weitergabe sensibler interner Daten geschädigt werden kann. Auch in solchen Fällen sind unsere Bochumer Detektive zumeist in der Lage, gerichtsverwertbare Beweise gegen die untreuen Mitarbeiter zu ermitteln und somit geschädigten Arbeitgebern die Mittel zu verschaffen, Schadenersatz und sonstige weitere Konsequenzen zu erstreiten (ob nun durch einen Prozess oder durch eine außergerichtliche Einigung (siehe auch unser Beitrag zum Thema notarielles Schuldanerkenntnis)).


Foto-Beweise; Detektei Bochum, Detektiv Bochum, Wirtschaftsdetektei Bochum, Privatdetektiv
Die ermittelten Beweise halten unsere Detektive in einem gerichtsverwertbaren schriftlichen Ermittlungsbericht fest, zusätzlich dokumentieren wir relevante Vorgänge bildtechnisch unter Beachtung der geltenden Datenschutzrichtlinien. 

Sind Sie betroffen? Unsere Detektei aus Bochum ist für Sie Tag und Nacht im Einsatz – bundes- und weltweit


Sollten Sie in Ihrem Unternehmen den begründeten Verdacht haben, dass ein Angestellter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgeht oder dass sein Zweitjob die Qualität seiner Arbeit negativ beeinflusst, so zögern Sie nicht, unsere Detektei in Bochum zu kontaktieren. Durch Observationen des entsprechenden Mitarbeiters weisen unsere Ermittler nach, ob der Angestellte tatsächlich gegen seinen Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt und Ihrem Unternehmen damit einen womöglich empfindlichen Schaden zufügt. Wenden Sie sich bei Fragen und Zweifeln unter der folgenden Nummer an unsere IHK-zertifizierten Fachdetektive: 0234 3075 0073.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bochum

Kohlenstraße 55

44795 Bochum

Tel.: 0234 3075 0073

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bochum.de

Web: http://www.kurtz-detektei-bochum.de

https://www.kurtz-detektei-bochum.de/2017/01/02/nebentätigkeiten-als-kündigungsgrund/

https://www.kurtz-detektei-bochum.de/mitarbeiterüberwachung-bochum/unerlaubte-zweittätigkeit/

Anstelle langwieriger Prozesse: Stuttgarter Detektive erwirken notarielles Schuldanerkenntnis


Verfahren oder rechtssichere außergerichtliche Einigung?


Viele Firmen sehen sich bei der alljährlichen Inventur mit einem erschreckend hohen Schwund an Warenbeständen und an damit verbundenen Einnahmen konfrontiert. Leider resultiert dies oftmals nicht nur aus der Nachlässigkeit einzelner Mitarbeiter und aus fehlerhafter Bestandserfassung, sondern auch aus kriminellen Aktivitäten einzelner Angestellter. So zum Beispiel geschehen bei einem angesehenen Stuttgarter Lebensmittelhändler, der bei seiner letztjährigen Inventur feststellen musste, dass im vergangenen Jahr haltbare Lebensmittel im Wert von über 100.000 Euro verschwunden und auf keiner aktuellen Inventur- oder Verkaufsliste aufzufinden waren. Während ein Verlust von kleineren Summen weniger Aufmerksamkeit erregt hätte, waren der Lagerleiter und die Geschäftsführung über diese beträchtlichen Verluste entsetzt und engagierten unsere Privatdetektive in Stuttgart für die Überwachung der inner- und außerbetrieblichen Transportwege. Unsere Ermittler verfolgten dabei an verschiedenen stichprobenartig gewählten Tagen einzelne Lieferwagen auf ihren Transportstrecken, um festzustellen, welche Mitarbeiter Waren unterschlugen und illegal zum Weiterverkauf anboten.

Da zwei Angestellte bereits auffällig und daraufhin verwarnt worden waren, sollten sich unsere Stuttgarter Detektive speziell auf diese beiden konzentrieren. Besonderes Interesse lag der Firma nicht nur daran, den oder die Schuldigen möglichst schnell ausfindig zu machen und gerichtsfest zu überführen, sondern auch, langwierigen Kündigungs- und Schadensersatzprozessen mithilfe der Unterzeichnung eines notariellen Schuldanerkenntnisses durch den/die Täter entgegenzuwirken und somit die ganze Sache zu einem möglichst schnellen Abschluss zu bringen.


Notarielles Schuldanerkenntnis: Definition und Vorteile


Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist ein Dokument, das, wie der Name schon sagt, von einem Notar beglaubigt wird und rechtsgültig bescheinigt, dass eine Person (Täter/Schuldner) ihre Schuld – ganz gleich welcher Art – gegenüber einer zweiten Partei (Opfer/Gläubiger) anerkennt und zugibt. Mit der Unterschrift des Anerkennenden hat dieser in der Regel keine Rechtsmittel mehr, seine Schuld zu bestreiten. Meist wird den Schuldnern ein solches Schuldanerkenntnis angeboten, um Fälle schnell zu lösen, somit eine zeitnahe Schadenersatzzahlung zu erwirken und allen beteiligten Parteien einen langen Gerichtsprozess zu ersparen. Schließlich schließt ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis im Gegensatz zu Mahnbescheiden Gerichtsverfahren und Widersprüche gegen die Ansprüche des Gläubigers weitestgehend, in anderen Definitionen auch „gänzlich“, aus. Nach Erfahrung unserer Detektei in Stuttgart gibt es zwar trotzdem vermeintlich findige Anwälte, die ein unterzeichnetes und beglaubigtes Schuldanerkenntnis kippen wollen, indem sie behaupten, ihr Mandant sei unter Zwang (z.B. Gewaltandrohung) zur Unterschrift genötigt worden. Allerdings ist uns kein einziger Fall bekannt, in dem dieses Manöver die Gläubigerseite oder gar ein Gericht getäuscht hätte – kein Wunder, denn erstens stellt unsere Detektivagentur bei Befragungen und Unterredungen rund um das notarielle Schuldanerkenntnis stets eine Zeugenmehrheit her, und zweitens zählen zu diesen Zeugen neutrale Personen, wie eben der beglaubigende Notar, deren Wort weit mehr Glaubwürdigkeit aufweist als das eines überführten Straftäters.

Unsere Wirtschaftsdetektive aus Stuttgart haben diverse Male die Erfahrung gemacht, dass besonders in prekären Fällen, bei denen angesehene Firmen involviert sind, die einen Ruf oder auch einfach kein weiteres Geld mehr für Anwalts- und Gerichtskosten zu verlieren haben, ein solches Schuldanerkenntnis anstelle eines langwierigen Prozesses gewünscht wird. Häufig ist dieses Anerkenntnis nicht nur für die Gläubiger lohnenswert, die so schneller an das geschuldete Geld gelangen können (meist im Rahmen einer direkt mit dem Schuldanerkenntnis verknüpften Ratenzahlungsvereinbarung), sondern auch für die Schuldner, weil sie somit für gewöhnlich einem Strafverfahren und je nach Sachlage sogar einer Haftstrafe aus dem Weg gehen. Außerdem entfallen natürlich auch für die Täter Anwalts- und Gerichtskosten.

Wichtig zu wissen ist des Weiteren, dass es auch Schuldanerkenntnisse gibt, die nicht von einem Notar beglaubigt, sondern privat zwischen Gläubiger und Schuldner abgewickelt werden, sogenannte privatschriftliche Schuldanerkenntnisse. Diese sind zwar ebenfalls rechtlich wirksam, können aber nicht wie die notariell beglaubigten Schriftsätze direkt vollstreckt werden, sondern müssen erst die berüchtigten Mühlen der Justiz durchlaufen. Deshalb und wegen der oben beschriebenen Zeugenproblematik rät die Kurtz Privatdetektei Stuttgart jedem ihrer Kunden, Schuldanerkenntnisse notariell beglaubigen zu lassen. Wir betreuen Sie auf dem kompletten Weg: Von der Fallanalyse, über die Beweiserhebung und die Konfrontation mit dem Täter samt Einigungsgesprächen bezüglich des Schuldanerkenntnisses sowie der Ratenzahlungsvereinbarung, bis hin zum Notar Ihrer oder unserer Wahl.


Notarschild; Detektei Stuttgart, Detektiv Stuttgart, Privatdetektiv Stuttgart

Pragmatisch denken: lieber den Schadenersatz auf dem Konto als die diebische Elster im Käfig.


Im oben genannten Fall des schwäbischen Lebensmittelhändlers konnten unsere Ermittler bereits nach wenigen Observationstagen einen ersten Erfolg vorweisen: Die beiden auffällig gewordenen Transportfahrer fuhren auf ihren Routen nicht nur die Adressen der Kunden an, sondern darüber hinaus auch drei Privatadressen, an denen jeweils in wenigen Minuten und möglichst unbemerkt Lebensmittelkisten abgeladen werden sollten. Diese Übergaben, die meistens gegen Ende des Arbeitstages und damit im Dämmerlicht stattfanden, wurden von den eingesetzten Observanten aus sicherer Entfernung fotografisch dokumentiert und führten weiter zu einer damit verbundenen Recherche bezüglich der Abnehmer der illegal verschacherten Lebensmittel.

Nachdem sich diese Aktionen mehrmals im Observationszeitraum wiederholt hatten, bat unsere Stuttgarter Detektei die beiden kriminellen Transportfahrer auf Wunsch des Auftraggebers zu Einzelgesprächen und konfrontierte sie unter Zeugen mit den Beweisen für ihr kriminelles Handeln. Angesichts der eindeutigen Beweisfotos und -Videos gaben beide ihre Schuld schnell zu und bestätigten sogar, bereits seit Jahren für private Käufer und Festlichkeiten immer größere Mengen an Lebensmitteln abgezweigt und sich somit stetig am Firmenvermögen bereichert zu haben. Beide Fahrer stimmten jeweils sowohl einer direkten Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch den notariellen Schuldanerkenntnissen zu. Der Auftraggeber besaß somit sofort und ohne Gerichtsverfahren die Möglichkeit, gegen beide Täter rechtsgültige Ansprüche auf Schadenersatz (inkl. der Detektiv-Kosten) zu stellen und diesen Schadenersatz ohne Verzögerung einzufordern. Vernünftigerweise einigte man sich in diesem Fall – wie auch in den meisten anderen – auf eine Ratenzahlung, sodass der Schaden nunmehr über einen Zeitraum von 36 Monaten nach und nach abgegolten wird. Im Gegenzug stellten unsere Klienten keine Strafanzeige gegen die delinquenten Mitarbeiter, wohl aber gegen die Abnehmer der auf dem Transportweg unterschlagenen Waren.


Notarielles Schuldanerkenntnis als schnellste Lösung für Klärung von jedwedem Schuld-Anspruch


Ist auch Ihr Unternehmen von großen finanziellen Verlusten betroffen, die sich nicht mehr nur durch fehlerhafte Inventurmaßnahmen und „normale“ Inventurschwankungen erklären lassen, sondern eher durch Unterschlagung und illegalen Weiterverkauf von Waren? Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Schuldner ein kleines Vermögen besitzt, das er vor Ihnen und womöglich auch vor dem Fiskus geheim hält, um Gläubigern zu entkommen? Dann wenden Sie sich an unsere IHK-zertifizierten Detektive in Stuttgart.

Durch Observationen, Mitarbeitereinschleusungen, legendierte Befragungen und viele weitere Methoden helfen wir Ihnen bei der Ergreifung der Täter mithilfe der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise. Sollte auch Ihnen an einer schnellen und möglichst effizienten Klärung Ihres Falls gelegen sein, so setzen wir unsere Expertise, Erfahrung und Überzeugungskraft ein, um dem Delinquenten vor Augen zu führen, dass ein notarielles Schuldanerkenntnis auch für ihn der beste und einfachste Weg ist. Setzen Sie sich für weitere Informationen unter der folgenden Telefonnummer mit unserer Detektei in Stuttgart in Verbindung: 0711 7153 0028.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Stuttgart

Gaishämmerstraße 4

70186 Stuttgart

Tel.: 0711 7153 0028

Mail: kontakt@kurtz-detektei-stuttgart.de

Web: http://www.kurtz-detektei-stuttgart.de

http://www.kurtz-detektei-stuttgart.de/2016/09/12/anstelle-langwieriger-prozesse-stuttgarter-detektive-erwirken-notarielles-schuldanerkenntnis/

http://www.kurtz-detektei-stuttgart.de/mitarbeiterüberwachung-stuttgart/unterschlagung-hehlerei-mit-firmenwaren/