Mutterschutzmissbrauch | Mutterschutzbetrug


Schwangerschaftsbetrug – perfide Variante des „Krankfeierns“


Im Kampf um ein paar zusätzliche Freistunden und -tage sind der Fantasie vieler Arbeitnehmer/innen keine Grenzen gesetzt: Es wird getäuscht, gelogen und gefälscht, was das Zeug hält, um vom Arbeitgeber unrechtmäßig arbeitsfreie Zeit zu erschwindeln. Während Krankheitsvortäuschungen die gängigste Praxis sind, durch Betrug Freizeit zu erschleichen, handelt es sich beim Mutterschutzmissbrauch um eine recht ungewöhnliche und besonders unmoralische Art, von der Arbeit beurlaubt und weiter bezahlt zu werden. Angestellte Frauen täuschen dabei ruchlos eine Schwangerschaft vor, fälschen ärztliche Attests und Blutuntersuchungen und lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt nach Hause schicken. Unsere Privatdetektive aus Saarbrücken können von Arbeitnehmerinnen berichten, die mit weiter Kleidung, vorgetäuschter Übelkeit und Kissen unter den Kleidern Kollegen und Vorgesetzte glauben machen wollten, sie seien schwanger.

Wenn eine solche Scheinschwangerschaft vorliegt, ist stark anzunehmen, dass die Betrügerin generell wenig oder keine Hemmungen hat, Arbeitgeber und Kollegen zu belügen. Wer solche perfiden Mittel anwendet, verstößt mit Sicherheit nicht zum ersten Mal gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Größere Rücksichtnahme der Kollegen, kleine Gefälligkeiten hier und da, ein zugedrücktes Auge vom Chef, wenn Frau mal wegen Übelkeit und Unwohlsein früher nach Hause gehen möchte – all das ist nur die Spitze des Eisbergs. Eine Vertrauensbasis kann unter diesen Bedingungen nicht mehr existieren, weshalb eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Doch wie gehen die scheinbar Schwangeren mit dem Fehlen eines echten Babys um? Vorwände wie Adoptionen, Fehlgeburten etc. erlauben es den Täterinnen oftmals, nach langer Krankschreibung unter Fortzahlung des Lohns wieder in den Job einzusteigen, ohne dass auch nur eine Person im Betrieb etwas von der begangenen Tat des Mutterschaftsbetrugs ahnt. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Saarbrücken sind in der Lage, bei zweifelhaften Schwangerschaften zu überprüfen, ob es sich um Vortäuschungen zum Schaden des Arbeitgebers handelt: 0681 6029 0010.


Anzeichen für eine Schwangerschaftsvortäuschung


Wenn eine Mitarbeiterin verlauten lässt, dass sie ein Kind erwartet, setzt für gewöhnlich eine Parade an Gratulationen und Hilfsbekundungen durch Kollegen und Vorgesetzte ein, auch wenn eine Schwangerschaft Arbeitsausfälle, die Organisation einer Vertretungskraft und Umverteilungen von Aufgaben bedingt. Niemand würde damit rechnen, dass eine Kollegin eine Schwangerschaft vortäuscht, um finanzielle Vorteile oder mehr Freizeit zu erhalten. So traurig und ein Stück weit absurd eine solche Schwangerschaftsvortäuschung auch ist, passieren derlei Fälle doch immer wieder. Entsprechend müssen Arbeitgeber mit Blick auf ihre Personalkapazitäten und Finanzen leider auf Auffälligkeiten achten, um nicht übervorteilt zu werden. Verhält sich die Schwangere untypisch, raucht sie zum Beispiel weiter, hebt sie schwere Gegenstände und zeigt allgemein kaum Veränderungen im Verhalten, kann dies auf eine Täuschung hindeuten, muss es aber auch nicht. Während einige Schwangere übervorsichtig sind und kein einziges Risiko eingehen, gibt es andere, die weiter rauchen, Alkohol trinken und im Fitnessstudio schwere Gewichte heben. Ob eine Schwangere einfach nur unvernünftig ist oder ob eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft vortäuscht, klären unsere Detektive aus Saarbrücken gerichtsverwertbar.

Auf Wunsch des Auftraggebers observieren wir mutmaßliche Schwangerschaftsbetrügerinnen im Betrieb, beim Außendiensteinsatz und in ihrer Freizeit. Dabei dokumentieren unsere Ermittler beispielsweise, ob die Verdächtige regelmäßig zum Frauenarzt geht und sich schwangerschaftsgemäß verhält oder ob sie bspw. während einer Krankschreibung oder in der Mutterschutzzeit in den Urlaub fährt, nachts in Diskotheken feiert oder im Freizeitpark Achterbahn fährt. Durch die Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb kann auch während der Arbeitsverrichtung geprüft werden, ob sich die Schwangere gehen lässt, übermäßig viel entspannt und Aufgaben nicht ausreichend erfüllt. Eine Schwangerschaft bringt zwar viele Strapazen mit sich, jedoch muss eine Schwangere, die nicht krankgeschrieben ist, ihre Aufgaben in den vorgegebenen Zeiträumen gleichwohl erledigen. Der Arbeitgeber kann bei einem begründeten Anfangsverdacht also durch unsere Detektei im Saarland feststellen lassen, ob die Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ihren Zustand zu ihrem eigenen (vermeintlichen) Vorteil vortäuscht.


Gesetzesmissbrauch: der Kündigungsschutz für Schwangere


Gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere: 

„Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“

Dadurch erscheint der Schwangerschaftsstatus für manche Frauen nicht emotional, sondern aus kalkulierten arbeitstechnischen Beweggründen verlockend. Vielleicht hat der Chef bereits angekündigt, Angestellte entlassen zu müssen, oder eine Abmahnung ausgesprochen, durch die die betroffene Frau fürchten muss, in Kürze gefeuert zu werden. Trotzreaktionen auf Abmahnungen oder auch auf ordentliche Kündigungen sind den meisten Arbeitgebern sicherlich hinreichend bekannt; als Klassiker ist hierbei der Spruch „dann lasse ich mich eben krankschreiben“ zu nennen. Auf diese Weise werden Kündigungsfristen skrupellos zuhause ausgesessen oder drohende Kündigungen umgegangen, denn wer krankgeschrieben ist und nicht zur Arbeit erscheint, kann natürlich auch keine Verfehlungen wiederholen, wegen derer er oder sie bereits abgemahnt wurde. Vielleicht begehen die Täter diese Betrugsdelikte, um der Geschichte schnell entkommen und bereits eine neue Stelle finden zu können, sodass sie gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit hineinrutschen.

So oder so hat der Arbeitgeber ein Interesse daran herauszufinden, ob seine Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Dies wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Saarbrücken erledigt, indem wir sämtliche beobachteten und recherchierten Hinweise in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichtes dokumentieren: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.


Mutterschutzbetrug; Detektei Saarbrücken, Detektiv Saarland, Privatdetektiv Saarbrücken 

Detektiv-Observation bei Schwangerschaftsvortäuschung


Erleben Sie Ihre angeblich schwangere Angestellte als weiterhin exzessive Raucherin? Hat sie eine Vorgeschichte mit auffällig häufigen und verdächtigen Krankschreibungen? Oder sollte ihr gekündigt werden, woraufhin sie zeitnah eine plötzliche Schwangerschaft verkündet? Sollten Sie sich in einem der hier beschriebenen Beispiele oder in einer ähnlichen Situation wiederfinden, die einer diskreten Klärung bedarf, dann setzen Sie sich kostenfrei mit der Kurtz Detektei Saarbrücken in Verbindung. Wir beraten Sie über unsere Überprüfungs- und Nachweismöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen einen Plan zur Vorgehensweise; ob die Verdächtige zu observieren ist, ein Detektiv in Ihren Betrieb eingeschleust werden soll oder andere Recherchen durchzuführen sind, entscheiden wir gemeinsam unter Abwägung aller Umstände: 0681 6029 0010.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland

St. Johanner Straße 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 6029 0010

Fax: 0681 6029 0019

Mail: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de

Web: https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de

https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de/2017/04/27/mutterschutzmissbrauch-mutterschutzbetrug/

https://www.kurtz-detektei-saarbruecken.de/mitarbeiterüberwachung/schwangerschaftsvortäuschung/

Betrugsmasche: Schwangerschaftsvortäuschung, um Geld vom angeblichen Vater zu erpressen


Ein Rendezvous mit schwerwiegenden Folgen


Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau – welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.

Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen – konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind – erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden – und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff „Abtreibungskosten“ gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser – nach angeblicher zweimaliger Verschiebung – an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.


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Der Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück war von seiner angeblichen Vaterschaft wenig entzückt.

Gesicherte Informationen – Fehlanzeige


In der Folge reagierte Frau Fröhlich nicht mehr auf Anrufe, weswegen Herr Lotte unsere Wirtschaftsdetektei in Osnabrück beauftragte, den Fall zu untersuchen. Gab es wirklich eine Schwangerschaft oder war er einem perfiden Trickbetrug zum Opfer gefallen? Unseren Ermittlern stellte sich direkt ein Problem: der Anfangspunkt. Denn der Wahrheitsgehalt aller Informationen, die Herr Lotte über die Zielperson hatte – und das waren ohnehin nicht viele –, musste angesichts des Betrugsverdachts angezweifelt werden. Schließlich würde ein gewitzter Betrüger kaum seinen echten Namen preisgeben, und auch die weiteren Aussagen der vorgeblich Schwangeren aus dem Smalltalk, den beide geführt hatten, konnten frei erfunden sein. Zudem handelte es sich mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit um eine Wiederholungstäterin, die entsprechend vorsichtig und abgeklärt vorgegangen sein dürfte. Eine Adresse hatte Herr Lotte sowieso nie erfragt, zum Geschlechtsverkehr war es in seiner Wohnung gekommen. Wo also ansetzen?

Die einzige gesicherte Information, die unseren Privatdetektiven in Osnabrück zur Verfügung stand, war, dass die Gesuchte die bekannte Telefonnummer tatsächlich nutzte oder zumindest früher genutzt hatte. Wahrscheinlich handelte es sich um eine Prepaid-Karte, für deren Registrierung man frei erfundene Personendaten nutzen kann, da die meisten Anbieter keine Identitätsprüfung vornehmen. Glücklicherweise bestehen in unserer Detektei unter günstigen Umständen Möglichkeiten, mit diesem eher vagen Ansatzpunkt zu Ergebnissen zu kommen. Jene günstigen Umstände waren in diesem Fall gegeben und so ermittelten wir im ersten Schritt erfolgreich die Adresse der Zielperson in Osnabrück.


Observation der Zielperson: vorhandenes Familienleben?


Mit der Feststellung des Wohnortes ging noch nicht die Ermittlung der weiteren personenbezogenen Daten einher. Eine Frau Fröhlich jedenfalls stand in keinem ermittelbaren Zusammenhang zu dieser Adresse. Anhand eines Fotos der Zielperson, das Herr Lotte auf seinem Laptop gespeichert hatte, würden unsere Detektive in Osnabrück die Gesuchte bei einer Observation der Wohnadresse identifizieren können, um auf diese Weise zu weiteren Feststellungen zu gelangen. Das Foto lag dem Auftraggeber deshalb vor, weil das Kennenlernen über ein Online-Datingportal stattgefunden und sich Herr Lotte von dort das Bild heruntergeladen hatte, um sein Date beim Treffen erkennen zu können. Das Online-Profil der Dame war in der Zwischenzeit gelöscht worden.

Ein zweiköpfiges Ermittlerteam startete die Observation am Wohnobjekt der Zielperson, einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Positionierung der Detektive fuhr ein Fahrzeug vor, aus dem ein Mann mit kurzgeschorenem Haar und Bomberjacke ausstieg, gefolgt von der Zielperson. Die Dame steckte sich eine Zigarette an – ein Schwangerschaftstabu –, während der Mann zwei Kleinkinder vom Rücksitz auf den Gehweg hob. Da es sich um einen sonnigen Septembertag handelte, trug die Zielperson ein enges Top und darüber ein offenes dünnes Jäckchen. Inzwischen waren 13 Wochen seit dem Date mit Herrn Lotte vergangen, doch die Zielperson präsentierte sich gertenschlank, fast dürr, und zeigte keinen Bauchansatz. Nachdem sie aufgeraucht hatte, ging sie ins Haus und kam ein paar Minuten später mit Sonnenbrille und Strandtasche zurück zum Auto. Alle vier Personen fuhren ab, verfolgt von unserem Detektiv-Team in Osnabrück.


Ergebnis einer legendierten Befragung: „Married… with Children“


Die Fahrt ging zunächst zu einem Einkaufsmarkt und danach zum Attersee, wo sich die Zielperson und ihr Begleiter ans Ufer legten, während sich die Kinder allein und ohne wirkliche Aufsicht durch die mutmaßlichen Eltern auf der dortigen Spielanlage beschäftigten. Gegen Mittag, als die Temperaturen noch um ein paar Grad gestiegen waren, zog die Zielperson die Überbekleidung aus und legte sich im Bikini hin. Auch jetzt war kein Bauchansatz zu erkennen. Die Familie blieb bis zum fortgeschrittenen Nachmittag am Strand und fuhr anschließend wieder zur Wohnadresse, die alle gemeinsam betraten. Mittels einer Legende brachte einer unserer Privatdetektive in Osnabrück durch eine diskrete Befragung im Haus den Namen der Zielperson in Erfahrung und auch, dass sie dort seit mehreren Jahren zusammen mit ihrem Ehemann (!) und den gemeinsamen Kindern lebe.

Der betreffende Ermittler war durch die Maßnahme „verbrannt“ und konnte in diesem Fall deshalb nicht mehr für weitere Observationen eingesetzt werden. Stattdessen fuhr er zur Abtreibungsklinik, um dort zu recherchieren. Schnell stellte sich heraus, dass es sich zwar um eine medizinische Einrichtung mit gynäkologischer Abteilung handelte, man dort aber am Wochenende keine Abtreibungen durchführte. Der Termin, an dem Herr Lotte vergeblich vor Ort gewartet hatte, war ein Samstag gewesen.

Am Wohnobjekt tat sich indes nichts Relevantes mehr, weswegen unser dort verbliebener Ermittler die Observation am Abend einstellte.


Keine Anzeichen für eine (legale) Erwerbstätigkeit


Die Erkenntnisse des ersten Ermittlungstages hatten den Betrugsverdacht erhärtet. Zum einen war kein Babybauch zu sehen, was aber – zugegeben – auch an einer tatsächlich stattgefundenen Abtreibung gelegen haben könnte. Zum anderen hatte die Zielperson in so vielerlei Hinsicht gelogen, dass die Indizien einigermaßen erdrückend waren: Die Dame lebte weder als Single, noch war sie kinderlos. Außerdem wohnte sie in einem eher sozialschwachen Objekt und weder sie selbst noch ihr Ehemann waren am Observationstag einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sich „Frau Fröhlich“ Herrn Lotte als Immobilienmaklerin vorgestellt hatte. Gut möglich, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt einvernehmlich durch gewerbsmäßigen Trickbetrug erschlich. Eine Folgeobservation unserer Wirtschaftsdetektive in Osnabrück sollte diesen Verdacht mit weiteren Indizien unterlegen (eindeutige Beweise, bspw. durch die Beobachtung oder gar legendierte Provozierung eines weiteren Betrugsfalls, würden in dieser Fallkonstellation wohl nur mit viel Geduld und somit hohen Detektivkosten zu ermitteln sein).

Am Folgetag verließ die Zielperson früh das Haus und fuhr von dort zum Jobcenter am Johannistorwall. Nach einer guten Stunde kehrte sie zu ihrem Fahrzeug zurück und fuhr wieder zu ihrer Wohnung. Circa 40 Minuten später ging die gesamte Familie zum Auto und stieg ein, der Vater trug eine große Sporttasche bei sich. Die Eltern luden die Kinder an einem Wohnhaus in Osnabrück ab; bei einer späteren Kontrolle fanden die Ermittler den Nachnamen der Familie am Klingelschild – vermutlich handelte es sich um Großeltern, Tanten oder Ähnliches. Anschließend fuhren Zielperson und Ehemann zu einem Fitnesscenter, wo sie an ihrer Attersee-Strandfigur arbeiteten. Danach führten sie die Observanten unserer Detektei in Osnabrück zurück zum Haus der Verwandten, blieben eine ganze Weile im Objekt und fuhren schließlich mit den Kindern wieder zum eigenen Wohngebäude, das sie an diesem Tag nicht mehr verließen.


Nach dem teuren One-Night-Stand ist nun die Gerichtsbarkeit gefragt.


Durch die am zweiten Observationstag weiterhin ausbleibende Erwerbstätigkeit und den Besuch der Zielperson beim Jobcenter wurde die Vermutung Arbeitslosigkeit bestärkt. Die bisherigen Erkenntnisse reichten Herrn Lotte aus. Allein schon, dass ein Ehemann existierte, führte zwangsläufig zu der Frage, wie die vermeintlich Schwangere überhaupt wissen konnte, von welchem der beiden Herren das angebliche Baby stammte. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück stand nach den Ermittlungen fest: Er war von Trickbetrügern hereingelegt worden. Entsprechend leitete er zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen seine Partnerin bei einem One-Night-Stand ein, der ihm wohl als der nervenaufreibendste und teuerste seines Lebens in Erinnerung bleiben dürfte. Hoffen wir, dass er zumindest für den finanziellen Aspekt entschädigt werden wird.


*Hinweise: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Nevinghoff in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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