„Big Brother im Homeoffice“ – Handelsblatt-Artikel mit Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf


Was tun die Beschäftigten eigentlich während der Heimarbeit? Einige Unternehmen greifen bereits zu Schnüffelsoftware. Die ist jedoch nicht nur rechtlich umstritten.


Für zwei Artikel zum Thema Mitarbeiterüberwachung in Corona-Zeiten auf dem Portal karriere.de sowie im Handelsblatt befragte Handelsblatt-Journalistin Melanie Raidl unter anderem Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf. Nachfolgend der Artikel aus dem Handelsblatt:


Handelsblatt: „Big Brother im Homeoffice“


Kontrolle am Arbeitsplatz


Es klingt wie ein schlechter Krimi. Detektive beobachten seit Tagen die Wohnung eines Verdächtigen. Er öffnet die Haustür, geht nach draußen zu seinem Auto und fährt los. Sein Ziel: ein Baumarkt. Sein Einkauf: Fertigrollrasen. Der Auftraggeber ist ein Unternehmer, der dank minutiöser Ermittlungsarbeit nun Gewissheit hat, dass sein Angestellter sich um die Arbeit drückt.

Wenn die Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice sind, fragen sich viele Chefs, was sie dort treiben. Medienberichten zufolge erhalten Detekteien zahlreiche Aufträge von Unternehmen, die ihren Leuten misstrauen. Bei einer Frankfurter Firma sollen es derzeit bis zu 25 Kundenanfragen pro Tag sein, berichten „Die Zeit“ und das „Hamburger Abendblatt“.

Doch es sind längst nicht mehr nur private Ermittler, die mit viel Aufwand und zu hohen Kosten Angestellte beschatten. Denn anders als berichtet, konnte der Bund Internationaler Detektive (BID) in einer bundesweiten Mitgliederumfrage keine höhere Nachfrage zur Aufklärung von „Homeoffice-Betrug“ feststellen. Stattdessen kommt offenbar eine neue Überwachungsmethode in Mode.

Digitale Überwachungsprogramme, beschönigend auch „Monitoring-Tools“ genannt, erfahren seit Ausbruch der Corona-Pandemie reißenden Absatz. Die Start-ups, die diese Tracking-Programme entwickeln, kommen überwiegend aus den USA und haben Namen wie ActivTrak, Timedoctor oder Hubstaff.

In den USA nutzen zahlreiche Unternehmen, unter anderem American Express und die Bank of America, solche Überwachungsprogramme. Betriebsräte, die Einwände äußern könnten, gibt es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten selten, Arbeitnehmerrechte kaum.

In Deutschland ist das anders. „Es gibt hier eine klare Rechtsprechung“, sagt Arbeitsrechtler Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences, der sich in seiner Promotion mit der Fernüberwachung von Telearbeit befasst hat. „Eine Totalüberwachung, bei der der Arbeitgeber jeden einzelnen Arbeitsschritt überwachen kann, ist in Deutschland nicht zulässig.“

Doch das hält Unternehmen hierzulande offenbar nicht davon ab, solche Programme zu verwenden. Auf Anfrage hat das US-Monitoring-Start-up Hubstaff bestätigt, dass es auch Anfragen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt. Welche Kunden dahinterstecken, verschweigt Hubstaff. Nur so viel: Seit März ist die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr dreimal so hoch. Und das, obwohl es nicht nur hohe rechtliche Hürden gibt, sondern auch Zweifel an der Effektivität.


Homeoffice ohne Hose; Detektei Düsseldorf, Detektiv Düsseldorf, Wirtschaftsdetektei Düsseldorf
Das Homeoffice zählt zum höchstpersönlichen Lebensbereich – Detektive haben keinen Zugriff. Der Nachweis von Arbeitszeitbetrug im Homeoffice ist folglich nur unter sehr günstigen Umständen möglich (z.B. bei einer offenkundigen Urlaubsreise etc.).

Kontrolle statt Vertrauen


Schon seit den Anfängen der Industrialisierung kontrollieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter. So ließ etwa der englische Textilunternehmer Ambrose Crowley Ende des 17. Jahrhunderts jeden Tag um 21 Uhr eine Glocke läuten, die den Beginn der Sperrstunde in der Arbeitersiedlung signalisierte, die er für seine Mitarbeiter errichten ließ. Alkohol trinken war nicht erlaubt, und auch andere Aktivitäten, die die Arbeitskraft des Mitarbeiters beeinträchtigen, wurden mit Strafen geahndet. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in einigen Fabriken Englands den Mitarbeitern sogar das Tragen einer eigenen Uhr verboten. Die Kontrolle über die Zeit hatten die Unternehmer.

Seitdem haben sich die Arbeitsverhältnisse zwar gewandelt. Doch damals wie heute geht es Arbeitgebern darum, die Produktivität der Mitarbeiter sicherzustellen oder sie zu erhöhen. In Fabriken oder Bürogebäuden können die Arbeitgeber das einfacher umsetzen. Im Homeoffice jedoch können sie nicht mehr jeden einzelnen Arbeitsschritt kontrollieren. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern vertrauen – oder er greift zur Software von Hubstaff.

Das US-Start-up verspricht, die Produktivität der Mitarbeiter zum Teil deutlich steigern zu können. Unternehmen müssten dafür zehn Dollar im Monat pro Mitarbeiter ausgeben. Einmal aktiviert, steht dem Arbeitgeber eine Fülle von Überwachungsmethoden zur Verfügung. Das reicht von der simplen Aufzeichnung von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen über die Überwachung des Surfverhaltens im Internet bis hin zur GPS-Ortung von Mitarbeitern.

Timedoctor bietet weitergehende Überwachungsfunktionen. So werden in regelmäßigen Abständen Videos vom Bildschirm eines Mitarbeiters aufgenommen. Alle zehn Minuten schießt die Webcam zudem ein Foto, um sicherzustellen, ob der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz sitzt.

Doch Hubstaff und Timedoctor sind verglichen mit Enaible nur der erste Schritt. Das Bostoner Start-up nutzt zusätzlich einen Algorithmus, um die gesammelten Daten automatisch auszuwerten, ohne dass ein Mensch die Qualität der Arbeit bewerten muss. Die Werbeagentur Omnicom Media Group nutzt Enaible bereits, mit der US-Fluggesellschaft Delta Airlines und der US-Apothekenkette CVS Health ist das Unternehmen nach eigenen Angaben in Gesprächen. Seit dem Ausbruch des Coronavirus habe sich die Nachfrage vervierfacht.

Gründer Tommy Weir erklärt gegenüber dem Technologiemagazin „Technology Review“, wie seine Software funktioniert: „Stellen Sie sich vor, Sie leiten Angestellte, und Sie können ihnen den ganzen Tag über die Schulter schauen und Ratschläge geben, wie sie ihren Job besser machen können. Das ist es, was wir mit unserem Tool versuchen zu ermöglichen.“

Mitarbeiter bekommen von der Maschine Lob und Tadel in Form von Produktivitätswerten. Die Künstliche Intelligenz wird zum Einpeitscher. Der Vorgesetzte sieht nur noch das Endergebnis. Für manche dürfte das wie ein Horrorszenario klingen.


Der gläserne Angestellte wurde schon häufig in utopischen bzw. dystopischen Romanen und Filmen thematisiert. Die Realität bewegt sich immer weiter in Richtung der Fiktion.

Kein Plus an Produktivität


Und es ist auch äußerst fraglich, wie sinnvoll so eine Überwachung ist. Es gibt Studien, die nahelegen, dass die Produktivität dadurch nicht steigt. So fanden die britischen Anthropologen Michael Fischer und Sally Applin in der Studie mit dem Titel „Watching Me, Watching You“ heraus, dass Überwachung am Arbeitsplatz dazu führe, dass Menschen ihr Verhalten öfter ändern, um sich dem Verhalten von Maschinen anzupassen. Ihr Fazit: Überwachung macht nicht unbedingt produktiver, sondern eher maschinenähnlicher.

Auch Arbeitspsychologin Simone Kauffeld von der TU Braunschweig sieht die Mitarbeiterüberwachung – egal ob analog oder digital – kritisch. Zusammen mit Kollegen untersucht sie anhand einer Umfrage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die virtuelle Zusammenarbeit hat.

„Ich empfinde das aus arbeitspsychologischer Sicht als No-Go“, sagt sie. Der Arbeitgeber müsse nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt oder Arbeitstag einen Rapport erhalten. „Das Einzige, was ein Vorgesetzter wissen muss, ist, ob ein Mitarbeiter eine Aufgabe in einer bestimmten Zeit bewältigen kann.“

Die permanente digitale Überwachung könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich stören, zumal nicht alle Mitarbeiter im Homeoffice gleichermaßen produktiv sein können, wie Kauffeld erklärt. „Es wird welche geben, die sagen, dass sie im Homeoffice viel produktiver sind. Andere Arbeitnehmer jedoch werden froh sein, wenn sie wieder im Büro arbeiten können.“

Selbst Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet, hat Zweifel. Vor allem in Zeiten des Homeoffice ergebe eine Überprüfung nur wenig Sinn, da die Arbeitszeiten zu Hause flexibler gestaltet werden können als im Büro.

„Nur weil jemand mal rausgeht und private Besorgungen macht, heißt das noch lange nicht, dass er seiner Arbeit nicht vertragsgerecht nachkommt“, sagt Kurtz. Außerdem gehöre der Wohnbereich zum höchstpersönlich geschützten Lebensbereich, der für Privatermittler wie in der Detektei Kurtz in Düsseldorf ohnehin absolut tabu sei.

„Und was die digitalen Überwachungsmöglichkeiten betrifft, gibt es klare rechtliche Einschränkungen in Deutschland. Wenn wir Spionagesoftware auf einem Computer aufspielen wollen, benötigen wir zunächst die Einwilligung des Nutzers. Deswegen ist das legale Anwendungsgebiet sehr klein“, so Kurtz.


Überwachte Vertrauensarbeitszeit


In der modernen Arbeitswelt stoßen die digitalen Überwachungstools ohnehin an ihre Grenzen. Berufe, in denen sich die Tätigkeit täglich wiederholt, zum Beispiel im Callcenter oder in der Kundenbetreuung, lassen sich noch am ehesten statistisch auswerten. „Doch es gibt Berufe, deren Arbeitsproduktivität kann mit solchen Tools schlichtweg nicht gemessen werden“, sagt Arbeitsrechtler Wedde.

Bei Kreativberufen oder Jobs ohne feste Arbeitsabläufe versagen die digitalen Überwacher. Sie sind auch nicht in der Lage, die Arbeit zu erfassen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise Ideen für eine neue Strategie oder ein Projekt sammelt und diese nicht in seinen Computer eintippt, sondern in sein Notizbuch.

„Letztlich sind diese Tools nur Statistikprogramme, die mit einer hohen Rechnerleistung laufen. Über die Qualität der Arbeit eines Angestellten sagen diese Programme kaum etwas aus“, sagt Wedde. Sie suggerieren allenfalls eine objektive Auswertung der Arbeitsproduktivität.

Für den Arbeitsrechtler ist das Verhalten von Arbeitgebern, die zur digitalen Überwachung ihrer Mitarbeiter neigen, ohnehin widersprüchlich. Der Aufschrei bei vielen Arbeitgebern sei groß gewesen, als im vergangenen Jahr der EU-Beschluss zur Arbeitszeitkontrolle erlassen wurde. Sie argumentierten, dass die Arbeitszeiterfassung mit der Vertrauensarbeitszeit nicht vereinbar sei.

„Paradox wird es jedoch, wenn Arbeitgeber nun auf Überwachungstools zurückgreifen, um Mitarbeiter im Homeoffice zu kontrollieren. Vertrauensarbeitszeit bei gleichzeitiger Kontrolle gehen nicht zusammen“, sagt Wedde. Und Unternehmen gehen beträchtliche Risiken ein, wenn sie ihre Mitarbeiter ungefragt beschatten.

Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft. Laut Wedde hätten Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf Basis der DSGVO Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten sie ohne rechtliche Grundlage oder ohne eine schriftliche Einwilligung am Arbeitsplatz überwacht worden sein. Sollte einem Unternehmen eine illegale Überwachung der Mitarbeiter nachgewiesen werden können, droht sogar eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.

Weddes Fazit lautet daher: „Ein guter Vorgesetzter sollte auch ohne technische Tools in der Lage, sein die Produktivität seiner Mitarbeiter einzuschätzen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Melanie Raidl und Roman Tyborski erschien im Handelsblatt. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Düsseldorf

Erkrather Straße 401

D-40231 Düsseldorf

Tel.: 0211 9874 0021

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duesseldorf.de

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„Wie Unternehmen im Homeoffice ihre Mitarbeiter überwachen“ – Artikel mit der Kurtz Detektei Düsseldorf


Wem Vertrauen fehlt, hilft eine digitale Schnüffelsoftware. Die Programme sind jedoch umstritten – nicht nur rechtlich.


Für zwei Artikel zum Thema Mitarbeiterüberwachung in Corona-Zeiten auf dem Portal karriere.de sowie im Handelsblatt befragte Handelsblatt-Journalistin Melanie Raidl unter anderem Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf. Nachfolgend der Artikel von karriere.de:


„Wie Unternehmen im Homeoffice ihre Mitarbeiter überwachen“


Wenn die Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice sind, fragen sich viele Chefs, was sie dort treiben. Medienberichten zufolge erhalten Detekteien zahlreiche Aufträge von Unternehmen, die ihren Leuten misstrauen. Bei einer Frankfurter Firma sollen es derzeit bis zu 25 Kundenanfragen pro Tag sein, berichten „Die Zeit“ und das „Hamburger Abendblatt“.

Doch die privaten Ermittler bekommen technische Konkurrenz. Digitale Überwachungsprogramme, beschönigend auch „Monitoring-Tools“ genannt, erfahren seit Ausbruch der Corona-Pandemie reißenden Absatz. Die Start-ups, die diese Tracking-Programme entwickeln, kommen überwiegend aus den USA und haben Namen wie ActivTrak, Timedoctor, Enaibe oder Hubstaff.


Überwachung im Homeoffice: Klare Rechtslage


In den USA nutzen zahlreiche Unternehmen, unter anderem American Express und die Bank of America, solche Überwachungsprogramme. Betriebsräte, die Einwände äußern könnten, gibt es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten selten, Arbeitnehmerrechte kaum.

In Deutschland ist das anders. „Es gibt hier eine klare Rechtsprechung“, sagt Arbeitsrechtler Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences, der sich in seiner Promotion mit der Fernüberwachung von Telearbeit befasst hat. „Eine Totalüberwachung, bei der der Arbeitgeber jeden einzelnen Arbeitsschritt überwachen kann, ist in Deutschland nicht zulässig.“

Doch das hält Unternehmen hierzulande offenbar nicht davon ab, solche Programme zu verwenden. Auf Anfrage hat das US-Monitoring-Start-up Hubstaff bestätigt, dass es auch Anfragen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt. Welche Kunden dahinterstecken, verschweigt Hubstaff.

Nur so viel: Seit März ist die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr dreimal so hoch. Und das, obwohl es nicht nur hohe rechtliche Hürden gibt, sondern auch Zweifel an der Effektivität.

„Und was die digitalen Überwachungsmöglichkeiten betrifft, gibt es klare rechtliche Einschränkungen in Deutschland. Wenn wir Spionagesoftware auf einem Computer aufspielen wollen, benötigen wir zunächst die Einwilligung des Nutzers. Deswegen ist das legale Anwendungsgebiet sehr klein“, sagt Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet.

In der modernen Arbeitswelt stoßen die digitalen Überwachungstools ohnehin an ihre Grenzen. Berufe, in denen sich die Tätigkeit täglich wiederholt, zum Beispiel im Callcenter oder in der Kundenbetreuung, lassen sich noch am ehesten statistisch auswerten. „Doch es gibt Berufe, deren Arbeitsproduktivität kann mit solchen Tools schlichtweg nicht gemessen werden“, sagt Arbeitsrechtler Wedde.


The Circle; Privatdetektiv Düsseldorf, Wirtschaftsdetektei Düsseldorf, Wirtschaftsdetektiv Düsseldorf
Der Wunsch nach digitaler Totalüberwachung erinnert an den streitbaren Hollywood-Streifen „The Circle“ (2017) mit Tom Hanks und Emma Watson. © STX Films

Paradoxon: Überwachung versus Vertrauensarbeitszeit


Für den Arbeitsrechtler ist das Verhalten von Arbeitgebern, die zur digitalen Überwachung ihrer Mitarbeiter neigen, ohnehin widersprüchlich. Der Aufschrei bei vielen Arbeitgebern sei groß gewesen, als im vergangenen Jahr der EU-Beschluss zur Arbeitszeitkontrolle erlassen wurde. Sie argumentierten, dass die Arbeitszeiterfassung mit der Vertrauensarbeitszeit nicht vereinbar sei.

„Paradox wird es jedoch, wenn Arbeitgeber nun auf Überwachungstools zurückgreifen, um Mitarbeiter im Homeoffice zu kontrollieren. Vertrauensarbeitszeit bei gleichzeitiger Kontrolle gehen nicht zusammen“, sagt Wedde. Und Unternehmen gehen beträchtliche Risiken ein, wenn sie ihre Mitarbeiter ungefragt beschatten.

Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft. Laut Wedde haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf Basis der DSGVO Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten sie ohne rechtliche Grundlage oder ohne eine schriftliche Einwilligung am Arbeitsplatz überwacht worden sein. Sollte einem Unternehmen eine illegale Überwachung der Mitarbeiter nachgewiesen werden können, droht sogar eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.

Weddes Fazit lautet daher: „Ein guter Vorgesetzter sollte auch ohne technische Tools in der Lage sein, die Produktivität seiner Mitarbeiter einzuschätzen.“


Die Tools für die Überwachung: Hubstaff, Timedoctor oder Einaible


Im Homeoffice verlieren jedoch Führungskräfte das Gefühl der Kontrolle. Der Arbeitgeber ist quasi zu Vertrauen gezwungen – oder greift eben zur Software wie von Hubstaff.

Das US-Start-up verspricht, die Produktivität der Mitarbeiter zum Teil deutlich steigern zu können. Unternehmen müssten dafür zehn Dollar im Monat pro Mitarbeiter ausgeben. Einmal aktiviert, steht dem Arbeitgeber eine Fülle von Überwachungsmethoden zur Verfügung. Das reicht von der simplen Aufzeichnung von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen über die Überwachung des Surfverhaltens im Internet bis hin zur GPS-Ortung von Mitarbeitern.

Timedoctor bietet weitergehende Überwachungsfunktionen. So werden in regelmäßigen Abständen Videos vom Bildschirm eines Mitarbeiters aufgenommen. Alle zehn Minuten schießt die Webcam zudem ein Foto, um sicherzustellen, ob der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz sitzt.

Doch Hubstaff und Timedoctor sind verglichen mit Enaible nur der erste Schritt. Das Bostoner Start-up nutzt zusätzlich einen Algorithmus, um die gesammelten Daten automatisch auszuwerten, ohne dass ein Mensch die Qualität der Arbeit bewerten muss.

Die Werbeagentur Omnicom Media Group nutzt Enaible bereits, mit der US-Fluggesellschaft Delta Airlines und der US-Apothekenkette CVS Health ist das Unternehmen nach eigenen Angaben in Gesprächen. Seit dem Ausbruch des Coronavirus habe sich die Nachfrage vervierfacht.

Gründer Tommy Weir erklärt gegenüber dem Technologiemagazin „Technology Review“, wie seine Software funktioniert: „Stellen Sie sich vor, Sie leiten Angestellte, und Sie können ihnen den ganzen Tag über die Schulter schauen und Ratschläge geben, wie sie ihren Job besser machen können. Das ist es, was wir mit unserem Tool versuchen zu ermöglichen.“

Mitarbeiter bekommen von der Maschine Lob und Tadel in Form von Produktivitätswerten. Die Künstliche Intelligenz wird zum Einpeitscher. Der Vorgesetzte sieht nur noch das Endergebnis. Für manche dürfte das wie ein Horrorszenario klingen.


Totale Arbeitnehmerüberwachung; Detektei Düsseldorf, Detektiv Düsseldorf, Ermittler DüsseldorfEine Komplettüberwachung von Arbeitnehmern ist innerhalb der deutschen Rechtsstaatlichkeit glücklicherweise nicht möglich.

Überwachung im Homeoffice: Was bringt es?


Dabei ist es äußerst fraglich, wie sinnvoll so eine Überwachung ist. Es gibt Studien, die nahelegen, dass die Produktivität dadurch nicht steigt. So fanden die britischen Anthropologen Michael Fischer und Sally Applin in der Studie mit dem Titel „Watching Me, Watching You“ heraus, dass Überwachung am Arbeitsplatz dazu führe, dass Menschen ihr Verhalten öfter ändern, um sich dem Verhalten von Maschinen anzupassen. Ihr Fazit: Überwachung macht nicht unbedingt produktiver, sondern eher maschinenähnlicher.

Auch Arbeitspsychologin Simone Kauffeld von der TU Braunschweig sieht die Mitarbeiterüberwachung – egal ob analog oder digital – kritisch. Zusammen mit Kollegen untersucht sie anhand einer Umfrage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die virtuelle Zusammenarbeit hat.

„Ich empfinde das aus arbeitspsychologischer Sicht als No-Go“, sagt sie. Der Arbeitgeber müsse nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt oder Arbeitstag einen Rapport erhalten. „Das Einzige, was ein Vorgesetzter wissen muss, ist, ob ein Mitarbeiter eine Aufgabe in einer bestimmten Zeit bewältigen kann.“

Die permanente digitale Überwachung könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich stören, zumal nicht alle Mitarbeiter im Homeoffice gleichermaßen produktiv sein können, wie Kauffeld erklärt. „Es wird welche geben, die sagen, dass sie im Homeoffice viel produktiver sind. Andere Arbeitnehmer jedoch werden froh sein, wenn sie wieder im Büro arbeiten können.“

Selbst Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet, hat Zweifel. Vor allem in Zeiten des Homeoffice ergebe eine Überprüfung nur wenig Sinn, da die Arbeitszeiten zu Hause flexibler gestaltet werden können als im Büro.

„Nur weil jemand mal rausgeht und private Besorgungen macht, heißt das noch lange nicht, dass er seiner Arbeit nicht vertragsgerecht nachkommt“, sagt Kurtz. Außerdem gehöre der Wohnbereich zum geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich, der für Privatermittler wie in der Detektei Kurtz in Düsseldorf ohnehin absolut tabu sei.

Bei Kreativberufen oder Jobs ohne feste Arbeitsabläufe versagen die digitalen Überwacher. Sie sind auch nicht in der Lage, die Arbeit zu erfassen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise Ideen für eine neue Strategie oder ein Projekt sammelt und diese nicht in seinen Computer eintippt, sondern in sein Notizbuch.

„Letztlich sind diese Tools nur Statistikprogramme, die mit einer hohen Rechnerleistung laufen. Über die Qualität der Arbeit eines Angestellten sagen diese Programme kaum etwas aus“, sagt Wedde. Sie suggerieren allenfalls eine objektive Auswertung der Arbeitsproduktivität.


Hinweise


Der Originalartikel von Melanie Raidl und Roman Tyborski erschien auf karriere.de, einem Portal der Handelsblatt Group. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


„Wie ermitteln Sie als Privatdetektiv unauffällig, Herr Kurtz? – Die große Sonntags-Story“ | Lübecker Nachrichten


Die Fälle von Sherlock Holmes lassen so manches Herz schneller schlagen, Detektivserien sind im Fernsehen beliebt. Doch wie sieht die alltägliche Arbeit wirklich aus? Der Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein, Patrick Kurtz, erzählt ausführlich aus seinem Alltag.

Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, Kriminalist, Schriftsteller und Inhaber der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein. Im Dienstleister-Ranking der Wirtschaftswoche wurde die Detektei Kurtz gar als drittbester Ermittlungsdienst in Deutschland ausgezeichnet. Neben seiner Detektei in Schleswig-Holstein führt Kurtz auch in den anderen 15 Bundesländern Detekteien. Der IHK-zertifizierte Detektiv ermittelt für Privatpersonen und Unternehmen in den verschiedensten Fällen: Von der Überwachung verdächtiger Mitarbeiter bis zur Überprüfung der Treue von Ehepartnern geht er der Wahrheit auf den Grund. Auch dann, wenn es unbequem wird.


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Vom unauffälligen Observieren


Josephine Andreoli, Lübecker Nachrichten: „Beigefarbiger Trenchcoat mit aufgestelltem Kragen, die Mütze tief ins Gesicht gezogen, die Pfeife im Mundwinkel – sieht so der Arbeitsalltag für Detektive aus, Herr Kurtz?“

Patrick Kurtz: „Wer unauffällig observieren möchte, der trägt vermutlich eher keinen beigefarbenen Trenchcoat. Allerdings habe ich einen karierten Trenchcoat, der vermutlich auch nicht ganz unauffällig ist, dafür aber ziemlich detektivisch aussieht. Hinter der Zeitung verstecken wir uns bei Observationen auch nicht mehr. Das war früher vielleicht mal notwendig – um Kameras zu verstecken.“

Josephine Andreoli: „Wie observiert man denn betont unauffällig?“

Patrick Kurtz: „Betont unauffällig ist meistens ziemlich auffällig. Man ist unauffällig, indem man sich so gibt, wie die anderen in seiner Umgebung, indem man sich in sein Umfeld einfügt. Wenn man jemanden in einem Restaurant observiert, ist es deutlich unauffälliger, wenn noch ein Partner mit dabei ist, weil es eher ungewöhnlich ist, dass jemand allein essen geht. Und natürlich sollte ich auch meine technischen Hilfsmittel so auswählen, dass sie unauffällig sind, was heute recht einfach ist. Jeder hat ein Smartphone und kann damit unauffällig Fotos machen. Ich habe sogar Uhren, die haben ein knopflochgroßes Objektiv, da drücke ich drauf und kann Videoaufnahmen und Bilder machen. Die Kameras sind mittlerweile so klein, die kann man überall verstecken.“


Oft geht es um Untreue in der Partnerschaft


Josephine Andreoli: „Und kommen die Leute tatsächlich zu Ihnen, um herauszufinden, ob die Ehefrau oder der Ehemann fremdgeht?“

Patrick Kurtz: „Ja, bei Privatpersonen geht es ganz klischeehaft tatsächlich häufig um Untreue in der Partnerschaft. Wir sprechen dabei von Untreueermittlung. Das ist der Sachverhalt, den wir bei uns in der Detektei am häufigsten haben.“

Josephine Andreoli: „Warum spionieren die Leute ihrem Partner nicht selbst hinterher?“

Patrick Kurtz: „Den eigenen Partner zu observieren, halte ich für ziemlich unklug, wenn man unauffällig sein möchte. Zum einen kennt der natürlich das eigene Gesicht, zum anderen ist der Otto Normalbürger nicht in Observationstaktiken geschult. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass Auftraggeber uns gesagt haben, dass sie dem Partner bereits hinterherspioniert haben, aber aufgeflogen sind. Das erschwert uns dann die Arbeit. Die Zielperson ist ja dann schon sensibilisiert, guckt sich vielleicht häufiger mal um und scannt die Umgebung.“

Josephine Andreoli: „Aber wer rechnet schon damit, von einem Detektiv observiert zu werden?“

Patrick Kurtz: „Da gibt es durchaus Leute. Es gibt ja genügend Menschen, die Dreck am Stecken haben und sich dessen bewusst sind. Und die passen auch auf. Besonders sensibilisiert sind zum Beispiel Menschen, die Krankschreibungsbetrug begehen. Die wissen ja ganz genau, dass sie gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen und der Arbeitgeber berechtigt wäre, ihnen eine fristlose Kündigung auszusprechen.“


Die meisten Aufträge kommen von Privatpersonen


Josephine Andreoli: „Es kommt also häufiger vor, dass auch Unternehmen Sie beauftragen. Wie ist die Gewichtung von Aufträgen durch Privatpersonen und Unternehmen in Ihrer Detektei?“

Patrick Kurtz: „Wir bekommen definitiv mehr Aufträge von Privatpersonen. Ich schätze, das ist ein Verhältnis von 65 zu 35 Prozent. Aber die Umsätze werden natürlich stärker von den Unternehmen geprägt.“

Josephine Andreoli: „Wird man als Detektiv reich?“

Patrick Kurtz: „Wie in den meisten Branchen sind beide Extreme gegeben, wobei das Gros der Ermittler heutzutage eher schlecht verdient, weil die Auftragslage rückgängig ist. Vor 20 bis 30 Jahren war es deutlich wahrscheinlicher, als Detektiv zu Vermögen zu kommen.“


95 Prozent der Arbeit ist Observation


Josephine Andreoli: „Was macht den Hauptteil Ihrer Arbeit aus?“

Patrick Kurtz: „Wenn man im Feld aktiv ist, macht die Observation schon 95 Prozent der Zeit aus. Die Observationen selbst laufen aber ganz unterschiedlich ab. Manche geschehen fußläufig, die meisten werden allerdings im Fahrzeug durchgeführt. Man muss da jede Menge Sitzfleisch mitbringen – das ist sehr sehr viel Warterei. Teilweise sitzt man 16, 17 Stunden am Stück im Auto und es passiert nichts. Man muss dabei aber natürlich trotzdem konzentriert bleiben und einen bestimmten Punkt, zum Beispiel eine Tür, fokussieren.“

Josephine Andreoli: „Und was ist, wenn man mal auf die Toilette muss?“

Patrick Kurtz: „Zu zweit ist das meist nicht so problematisch, da kann einer mal kurz weg. Aber wenn man allein ist – ich würde nicht empfehlen, aus einer Punica-Flasche zu trinken, das ist so das Standardmittel bei uns.“


Heavy Metal gegen Müdigkeit


Josephine Andreoli: „Was machen Sie, wenn Sie mal müde werden?“

Patrick Kurtz: „Ich höre Heavy Metall! Ich gehe dann meistens die Doppelfußmaschine vom Schlagzeuger mit, da werde ich automatisch wieder wach. Oftmals höre ich auch Hörbücher, früher viel Sherlock Holmes, aber das kann ich mittlerweile in- und auswendig.“

Josephine Andreoli: „Ist Ihre Arbeit so spannend, wie durch Sherlock Holmes und Thomas Magnum vermittelt?“

Patrick Kurtz: „So spannend wie in Filmen und Romanen vermittelt, ist die Arbeit meistens nicht. Vor allem reihen sich nicht zahlreiche spektakuläre Fälle aneinander, sondern es kommt vielfach vor, dass sich Fälle wiederholen. Spannend ist die Arbeit aber natürlich trotzdem.“


Die rechtliche Grundlage ist das A & O


Josephine Andreoli: „Welche Eigenschaften sollte ein Detektiv unbedingt mitbringen?“

Patrick Kurtz: „Fachkompetenz. Die rechtlichen Grundlagen sind das A und O, die muss man draufhaben, sonst bringt man sich und seine Auftraggeber in Teufels Küche. Hinzu kommen Hartnäckigkeit, Sitzfleisch, Konzentrationsfähigkeit und körperliche Fitness. Man muss auch mal Hindernisse überwinden oder einen größer werdenden Abstand zwischen sich und der Zielperson wieder aufholen. Für einen übergewichtigen Ermittler wird das schnell mal schwierig. Außerdem halte ich Kreativität für eine Kernkompetenz bei Ermittlern – man muss den Blickwinkel ändern, anders denken können, um auch schwierige Fälle zu lösen.“

Josephine Andreoli: „Wie wird man denn Detektiv? Gibt es eine Art Detektivschule?“

Patrick Kurtz: „Im Normalfall hat man eine Vorkarriere in einer Ermittlungsbehörde hinter sich. Das kann von der Kriminalpolizei über den BND, den Zoll oder auch die Stasi alles sein. Aber grundsätzlich kann in Deutschland jeder Detektiv werden – das ist auch das Problematische daran: Es gibt hier keine Zulassungsvoraussetzung. Die einzige Voraussetzung ist, dass man keinen Eintrag in seinem Führungszeugnis hat. Das ist in Hinblick auf den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht ein gravierender politischer Missstand.“


Schon mit 13 Sherlock Holmes gelesen


Josephine Andreoli: „Sie haben also vor Gründung Ihrer Detektei auch in einer Ermittlungsbehörde gearbeitet?“

Patrick Kurtz: „Nein, ich bin tatsächlich eher durch Zufall dazu gekommen – obwohl ich schon mit 13 Jahren leidenschaftlich gern Sherlock-Holmes-Geschichten konsumiert und auch angefangen habe, Pfeife zu rauchen. Zwischen meinem Bachelor- und Masterstudium der Europäischen Literatur hatte ich ein Jahr Zeit und wollte mich gern weiter fortbilden. Letztlich habe ich eine sechsmonatige Ausbildung an der Sicherheitsakademie Berlin gemacht und dafür dann das IHK-Zertifikat als Fachkraft Detektiv erhalten.“

Josephine Andreoli: „Wie wichtig ist Kunden so ein Zertifikat?“

Patrick Kurtz: „Klienten fragen ab und an nach dem IHK-Zertifikat und manche teilen mir sogar mit, sich aufgrund meiner IHK-Zertifizierung für die Detektei Kurtz entschieden zu haben. Aber es muss auch nicht unbedingt dieser spezielle Ausbildungsweg sein. Entscheidend ist, dass ein Ermittler eine Grundausbildung absolviert hat, die ihn für den Detektivberuf qualifiziert.

Mittlerweile führe ich diesen Beruf seit 2013 aus und es gibt immer wieder Fälle, da passiert was, von dem ich noch nie gehört habe. Und das macht diesen Job so unglaublich spannend. Es ist schon witzig, aber jetzt hat es sich eben ergeben, dass ich ein Pfeife rauchender Detektiv bin – vermutlich der einzige in ganz Deutschland.“

Josephine Andreoli: „Vielen Dank für das Gespräch, Herr Kurtz!“


Hinweise


Der Originalartikel von Josephine Andreoli erschien in den Lübecker Nachrichten. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.

Zeitgleich veröffentlichten die Lübecker Nachrichten in Zusammenarbeit mit Raoul Oliver Classen, Präsident des Bundesverbandes deutscher Detektive (BDD), einen weiteren Artikel über das Detektivgewerbe, ebenfalls verfasst von Josephine Andreoli: https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Der-moderne-Sherlock-Holmes-Was-macht-einen-guten-Detektiv-aus.


Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 1d

D-24114 Kiel

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E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-kiel.de

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GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.


GPS-Tracking; Detektiv Fürth, Detektei Bamberg, Privatdetektiv Würzburg

Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, z.B. von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

 

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Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


Mitarbeiterüberwachung; Detektei Regensburg, Detektiv Bayreuth, Privatdetektiv Münchberg
Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

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Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

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https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/rechtliches-zur-arbeitnehmerüberwachung/

Krankheitsvortäuschung für Renovierungsarbeiten: Observationen unserer Detektei in Ingolstadt


Traum jedes Häuslebauers: Renovierung wie von Zauberhand


Ein Mitarbeiter eines größeren Unternehmens aus Ingolstadt, der in einem Vorort ansässige Herr Gerzen, war in den letzten Monaten immer wieder durch Krankschreibungen unterschiedlicher Ärzte aus verschiedensten Fachrichtungen aufgefallen. Da sein Anfang des Jahres noch marodes Eigenheim trotz dieser angeblichen Erkrankungen erstaunliche bauliche Fortschritte machte und Herr Gerzen parallel im Kollegenkreis immer wieder behauptete, sämtliche Arbeiten allein durchzuführen, das heißt ohne Hinzuziehung von Bau- bzw. Renovierungsfirmen, fragte sich die Personalabteilung, wie er das angesichts seines angeblich so eingeschränkten Gesundheitszustandes bewerkstelligte. Um diese offene Frage in Verbund mit dem Tatverdacht des Lohnfortzahlungs- bzw. Krankschreibungsbetruges zu klären, beauftragte das Unternehmen unsere Detektei in Ingolstadt* mit der Überprüfung des dauerabwesenden Mitarbeiters.


Kompliziertes Observationsfeld für Ingolstädter Detektive


Unsere Auftraggeber waren sich in ihrem Verdacht derart sicher, dass sie den Observationsbeginn nicht an der Wohnung Herrn Gerzens festlegten, sondern direkt an dessen noch unbewohntem Eigenheim. Zur Absicherung des Ermittlungserfolges unternahmen unsere Detektive in Ingolstadt eine Voraufklärung am Einsatzobjekt. Anfang des Jahres hatte es sich hierbei wohl noch mehr oder weniger um eine Scheune mit umgebendem Grundstück gehandelt, inzwischen war ein Wohnhaus mit zwar renovierungsbedürftiger Fassade, aber dafür neuen Fenstern, einer schicken neuen Eingangstür und frisch gedecktem Dach zu bestaunen. Der Zustand der Wohnräume ließ sich von außen nicht bewerten, da sämtliche Fenster mit provisorischen Läden verschlossen waren. Das Grundstück wirkte unaufgeräumt und wurde offensichtlich für bauliche Zwecke genutzt, denn neben einer Menge Sperrmüll (Mobiliar, eine verrostete Waschmaschine u.a.) lagerten hier diverse Gerätschaften, z.B. ein Betonmischer.

Da es sich um eine enge Straße mit Einfamilienhäusern und Gehöften in einer Nachbarschaft handelte, in der mit Sicherheit jeder jeden kennt, waren die Positionierungsoptionen unserer Privatdetektive für Ingolstadt sehr eingeschränkt. Von Anfang an stand zu befürchten, dass die parkenden Observationsfahrzeuge Anwohnern negativ aufstoßen könnten. Immerhin war aufgrund der Fahrzeugtypen von außen keine Einsichtnahme in die Innenräume möglich, somit konnten Neugierige nicht die Anwesenheit von Personen in den Einsatzwagen feststellen.


Fußboden verlegen in der „Krankheitszeit“


Zu Beginn des ersten Observationstages, dem Morgen nach der oben beschriebenen Voraufklärung, wirkte das Eigenheim weiterhin unbewohnt. Weder auf dem Grundstück noch in der näheren Umgebung ließ sich eines der beiden bekannten Fahrzeuge der Zielperson unserer Wirtschaftsdetektei in Ingolstadt feststellen. Doch kurz vor zwölf Uhr mittags bog einer dieser beiden PKW um die Straßenecke und parkte vor dem Haus. Herr Gerzen stieg aus, holte zwei Werkzeugkisten aus dem Kofferraum, wühlte kurz im Sperrmüll, ohne etwas herauszunehmen oder abzulegen, und begab sich anschließend ins Haus. Aufgrund der als sensibel einzustufenden Nachbarschaft konnten die Ermittler in der Folge nicht unauffällig ihre Einsatzfahrzeuge verlassen, um sich dem Grundstück auf Hörweite zu nähern und somit festzustellen, ob Baugeräusche vernehmbar waren. Immerhin zeigte sich Herr Gerzen zwischenzeitlich einmal kurz auf der Straße, weil er zwei augenscheinlich entleerte Mülltonnen zurück auf sein Grundstück zog – und dabei trug er Arbeitsbekleidung. Kurz darauf fuhr auch das zweite Zielfahrzeug vor. Eine unbekannte Dame stieg aus und betrat das Zielgebäude – vermutlich die Ehefrau Herrn Gerzens.

Mit dem Einbruch der Dunkelheit konnten unsere Ingolstädter Wirtschaftsdetektive nun einigermaßen unauffällig Kontrollgänge durchführen; Geräusche, die auf Renovierungsarbeiten hindeuten, ließen sich dabei nicht feststellen. Allerdings war bei einem der Fenster der eher behelfsmäßig angebrachte Holzladen verrutscht, sodass von der Straße aus Einblick in ein mit Baustrahlern erleuchtetes Zimmer genommen werden konnte. Offenbar verlegte die Zielperson gerade Holzdielen, denn der Fußboden war zu circa drei Vierteln des sichtbaren Bereichs mit Dielen bedeckt, während im letzten Teil ein Loch klaffte. Diese Vermutung bestätigte sich, als Herr Gerzen unmittelbar im Anschluss an diese Beobachtung mit einer Holzdiele in den Armen zu dem Loch ging und die Diele darauf platzierte. Der Zeitpunkt des Kontrollgangs durch unseren Ingolstädter Detektiv stellte sich als echter Glücksgriff heraus, denn nur wenige Minuten später wurden sämtliche ersichtlichen Lichter im Haus ausgeschaltet und das Fahrzeug der mutmaßlichen Ehefrau fuhr ab, ohne dass in der Dunkelheit zu erkennen gewesen wäre, wer sich darin befand. In Absprache mit dem auftraggebenden Unternehmen stellten die Ermittler kurz darauf ihre Arbeit für den heutigen Tag ein.


Holzboden verlegen; Detektei Ingolstadt, Detektiv Ingolstadt, Privatdetektiv Ingolstadt
Unser Detektiv für Ingolstadt konnte die Zielperson beim Verlegen von Holzdielen beobachten – wohl kaum eine geeignete Maßnahme, um eine Krankheit auszukurieren. Arbeitnehmer haben sich während einer Arbeitsunfähigkeit nicht genesungswidrig zu verhalten. 

Materialienkauf und weitere Arbeiten


Da die Rechtsverwertbarkeit von Beweisen und Indizien gerade in arbeitsrechtlichen Fällen häufig maßgeblich am Faktor Regelmäßigkeit gemessen wird, beauftragte unsere Ingolstädter Klientin einen weiteren Observationstag, beginnend am nächsten Morgen um 07:00. Obwohl die Zielperson unseres Detektiv-Teams für Ingolstadt am Vortag erst mittags am Eigenheim erschienen war, parkten heute beide Zielfahrzeuge schon zu Observationsbeginn auf dem Grundstück – hatte der krankgeschriebene Angestellte etwa im Renovierungsobjekt übernachtet? Kurz vor 09:00 fuhr Herr Gerzen, erneut in Arbeitsbekleidung, zu einem nahegelegenen Baumarkt, kaufte dort diverse Werkstoffe und ein paar Verschleißteile ein, holte anschließend Semmeln vom Bäcker und kehrte wieder zum Renovierungsobjekt zurück. Mittags begaben sich die Zielperson, nun mit stark verschmutzter Arbeitsbekleidung, und die mutmaßliche Ehefrau gemeinsam aus dem Haus heraus. Sie verabschiedeten sich mit einem Kuss und fuhren gleichzeitig in getrennten Fahrzeugen ab. An einer Kreuzung schlug die Dame die Richtung der Mietwohnung der Zielperson ein, während Herr Gerzen erneut zum Baumarkt fuhr und weitere Materialien einkaufte, vornehmlich Gartengerätschaften wie eine Laubharke und eine Mistgabel. Zurück am Eigenheim lieferte die Zielperson unseren Detektiven für Ingolstadt beste Fotomotive, als sie Aufräumarbeiten auf dem gut einsehbaren äußeren Grundstücksbereich, der wohl einmal der Garten werden sollte, vornahm. Hierzu zählten Umstapelungen des Sperrmülls, die teils mit augenscheinlich schwerem Heben verbunden waren, und die Verbringung diverser Gerätschaften in einen maroden Schuppen.

Das einzige Problem der Ermittler: Die Parksituation hatte sich seit dem letzten Ausflug der Zielperson deutlich verschlechtert, sodass es nun noch schwieriger wurde, Observationspositionen zu finden, die keinen der Nachbarn verärgern würden. So kam es denn auch, dass ein Anwohner einen wütenden Zettel unter die Scheibenwischer eines der beiden Einsatzfahrzeuge pinnte, ohne die Anwesenheit des Fahrzeugführers zu bemerken. Vorsichtshalber positionierten sich die Observanten unserer Detektei in Ingolstadt in der Folge in einem weiter gefassten Umkreis ohne direkten Sichtkontakt zum Zielobjekt und überbrückten die fehlende Einsichtnahme durch regelmäßige Kontrollgänge und -fahrten. Die Zielperson war nachmittags wieder im Haus verschwunden. Bei einem der Kontrollgänge ließen sich deutlich hörbare Sägegeräusche aus dem Objekt vernehmen. Am frühen Abend fuhr Herr Gerzen schließlich zu seiner Mietwohnung.


Rechtseinschätzung: hinreichende Beweise für fristlose Kündigung


Wie oben erwähnt ist Regelmäßigkeit beim Nachweis vieler Delikte, insbesondere im Bereich Mitarbeiterkriminalität, für die meisten Gerichte bei der Beurteilung eines Rechtsverstoßes ausschlaggebend. Aus diesem Grund sprach unsere Privatdetektei für Ingolstadt die Empfehlung aus, die bisherigen Ergebnisse mit einem dritten Observationstag abzusichern. Sicherlich unter Berücksichtigung der Detektivkosten befand die Rechtsabteilung des Unternehmens die geschilderten Beobachtungen aber für ausreichend, um dem Blaumacher eine fristlose Kündigung auszustellen. Somit endete dieser Fall von Krankschreibungsbetrug also bereits nach zwei Observationstagen zur Zufriedenheit der Auftraggeber. Im Übrigen sind vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeiten zum Zwecke der Durchführung privater Baumaßnahmen keineswegs eine Seltenheit im „Case Book“ unserer Detektei.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei München

Lindenstraße 12a

81545 München

Tel.: 089 7007 4301

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de

Web: http://www.kurtz-detektei-muenchen.de

http://www.kurtz-detektei-muenchen.de/2016/12/05/krankheitsvortäuschung-für-renovierungsarbeiten-observationen-unserer-detektei-in-ingolstadt/

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*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei München werden von der Lindenstraße in München aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei München, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

Überwachung von Außendienstlern durch Detektive


Überprüfung auffälliger Arbeitnehmer


Deutschland ist im europäischen und weltweiten Vergleich ein Land mit sowohl sehr hohen Lebensstandards als auch einer hohen Beschäftigungsquote: 43,172 Millionen Menschen waren im März 2016 erwerbstätig und bilden damit bei aktuell 81,9 Millionen Einwohnern eine Erwerbstätigenquote von beinahe 53 %. Dies ist angesichts der noch nicht überstandenen Flüchtlingskrise und vieler Arbeitsplatzeinsparungen ein deutlich positives Zeichen, das scheinbar jedoch nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen wertschätzen können.

Die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg werden mit zunehmender Häufigkeit zur Überwachung von Außendienstmitarbeitern eingesetzt, die sich entweder durch besonders hohe Spesenabrechnungen oder durch unpassende Stundenzahlen auffällig gemacht haben und deren Straffälligkeit sich im Zuge unserer Ermittlungen in der Regel bestätigt. Bei diesen Zuwiderhandlungen gegen den Arbeitsvertrag handelt es sich natürlich um einen groben Vertrauensbruch gegen den Arbeitgeber, weil gerade Außendienstlern umfassendes Vertrauen und eine große Eigenverantwortlichkeit für ihre Fallbearbeitungen übertragen werden. Während es an festen Arbeitsplätzen im Büro schnell auffällt, wenn die regelmäßig abgehaltenen Kaffeepausen immer mehr als 20 Minuten dauern, ist es für einen Personal- oder Unternehmensleiter durchaus schwieriger, die tatsächlich geleisteten Wochenstunden seiner Außendienstmitarbeiter zu überblicken und zu validieren – entsprechend sind unsere Privatdetektive aus Nürnberg in ganz Franken, Bayern und der BRD bei der Überprüfung behilflich: 0911 3782 0154.


Bezahlung ohne Leistung + Auftrags- und Kundenverlust


Außendienstler haben eine hohe Selbstverantwortung für die tatsächliche Ableistung ihrer Arbeitszeit; Verlockungen wie eine halbstündige Verlängerung der Mittagspause bei schönem Frühlingswetter oder die Abrechnung privater Restaurantbesuche außerhalb der Arbeitszeit als Spesen gibt es immer wieder. Auch wenn uns keine verlässlichen Zahlen bezüglich des Verhältnisses zwischen vertraglicher und tatsächlicher Arbeitszeit eines durchschnittlichen Außendienstmitarbeiters vorliegen (eine Umfrage dürfte wohl kaum ehrliche Aussagen zutage fördern), bestätigen unsere Nürnberger Detektive aus der Erfahrung ihrer bearbeiteten Fälle heraus, dass viele außerhalb des Firmengeländes tätige Mitarbeiter ihre Stundenabrechnungen und Spesen gerne aufrunden. Es wird später mit der Arbeit begonnen und früher aufgehört oder einfach gar nicht gearbeitet.

Besonders in einer wirtschaftlich so ergiebigen Stadt wie Nürnberg wirkt sich solch ein Verhalten auf das gesamte Jahr gerechnet in hohen Schadenssummen aus: Nach Stunden bezahlte Mitarbeiter leiern dem Unternehmen unrechtmäßig viel Geld aus dem Rücken, während durch ihren Stundenbetrug weniger Kunden akquiriert und damit auch weniger Umsatz generiert werden kann. Das Unternehmen ist also doppelt getroffen, während der Außendienstler von gewonnener Freizeit und erschlichenem Geld profitiert.


Fischer im Fluss; Detektei Regensburg*, Detektiv Regensburg*, Privatdetektiv
Ein von unseren Detektiven beobachteter Regensburger Außendienstler besaß die Frechheit, an drei von vier Arbeitstagen fischen zu gehen, statt zu arbeiten. Er meinte, seine Termine an zwei Tagen abarbeiten zu können, flog aber wegen schlechter Quoten auf.

Vorgehensweise bei auffälligen Stundenabrechnungen


Haben Sie einen oder mehrere Mitarbeiter, die außerhalb des Unternehmens für Sie tätig sein sollten, Ihnen aber immer öfter mit verdächtigen Stunden- und Spesenabrechnungen auffallen? Haben Sie das Gefühl, einer Ihrer Außendienstler ist im Vergleich zu anderen Mitarbeitern auffällig erfolglos, weswegen Sie von Umsatzeinbußen betroffen sind? Haben Sie die entsprechenden Personen mit Ihrem Verdacht konfrontiert und keine zufriedenstellenden Erklärungen, sondern nur Ausflüchte und Scheinargumente erhalten?

Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Privatdetektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg, um eine umfassende persönliche Beratung über mögliche Vorgehensweisen zu erhalten. Egal, ob Ihr Außendienstler für seine komplette Arbeits- und Stundeneinteilung selbst verantwortlich ist oder ob er einen festen Arbeitsplan vorgegeben bekommt – eine Observation über mehrere Arbeitstage hinweg bietet sich an, um alle Zweifel zu beseitigen. Der Mitarbeiter wird dabei von einem oder mehreren unserer Detektive aus Nürnberg unauffällig von Beginn bis Ende seines Arbeitstages observiert, um etwaiges vertragswidriges Verhalten fotografisch und somit gerichtsverwertbar festzuhalten.


Nicht alle Außendienstler automatisch Arbeitszeitbetrüger – Observationen im Einzelfall erlaubt


Bei belegbaren Verdachtsmomenten sollte also nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“ agiert werden, um Firmenschädigungen und Umsatzeinbußen zu verhindern. Schließlich entstehen, wie oben erwähnt, doppelte finanzielle Einbußen, wenn Arbeitnehmer die Gutmütigkeit und das Vertrauen ihrer Vorgesetzten schamlos ausnutzen und sich bei einem verfrühten – und vom Chef unfreiwillig gesponserten – Feierabendbier ins Fäustchen lachen.

Natürlich darf nicht jeder einzelne Außendienstarbeiter willkürlich zur Prävention von Arbeitszeit- und Spesenbetrug überwacht werden; die Privatsphäre der Angestellten ist solange schützenswert und als wichtiger zu bewerten als jegliche Interessen des Arbeitgebers, wie sich Arbeitnehmer nicht auffällig verhalten. Sind Mitarbeiter allerdings wiederholt durch erstaunliche und teils widersprüchliche Abrechnungen aufgefallen, die sich nicht mit den Daten der angeblich oder tatsächlich betreuten Klienten/Kunden decken, so kann die Kurtz Privatdetektei Nürnberg aktiv werden und die entsprechend verdächtigen Mitarbeiter observieren. Unsere Detektive arbeiten professionell und effektiv; sämtliche Beweise sind gerichtsverwertbar, können bei Schadenersatzklagen gegen die Außendienstler eingesetzt werden und – bei einer Zuwiderhandlung gegen den Arbeitsvertrag – zur Verurteilung des betrügerischen Angestellten führen.


Extremfall Kundenabwerbung durch Außendienstler


Als wären der Vertrauensbruch und das vertragswidrige Verhalten nicht genug, kommt es gelegentlich für die Arbeitgeber noch dicker: Neben überhöhten Lohnzahlungen und Umsatzeinbußen trifft der Außendienstmitarbeiter seinen Arbeitgeber sogar noch schlimmer, wenn er in Kundengesprächen entweder den Unternehmensservice unter der Hand anbietet und das daraus schwarz erwirtschaftete Geld in die eigene Tasche steckt oder wenn er für ein im Geheimen nebenher betriebenes Privatunternehmen langjährige Kunden seines Arbeitgebers abwirbt. Damit schadet der Außendienstler der Firma natürlich noch mehr als mit gefälschten Spesen- und Stundenabrechnungen, denn kaum etwas trifft einen Unternehmer härter, als gute Kunden auf scheinbar unergründliche Weise zu verlieren. In einem solchen Fall macht sich der Angestellte in so hohem Maße strafbar, dass neben einer fristlosen Kündigung bei einer Verurteilung ein vom Vertrag abhängiger Schadensersatz von zumeist mehreren tausend Euro, dazu die entstandenen Detektiv-Honorare und eventuell sogar zu erwartende Umsatzausfälle gezahlt werden müssen.

Durch die kriminelle Energie, die ein Denken fördert, nach dem man für möglichst viel Geld und/oder Freizeit möglichst wenig machen muss, also den Weg des geringsten Widerstands geht, entstehen Unternehmen regelmäßig Schäden in Millionenhöhe. Der Einsatz unserer Wirtschaftsdetektive in Regensburg*, Bayreuth, Nürnberg oder auch Amberg ist daher durchaus nicht nur empfehlenswert, sondern sogar geboten, wenn die betrügerischen Außendienstmitarbeiter auf frischer Tat ertappt werden sollen, sodass den betroffenen Unternehmen eine gerechte Entschädigung zugesprochen werden kann. Immerhin ist die deutsche Wirtschaft die stärkste Europas und soll dies auch zukünftig bleiben. Setzen Sie sich im Falle eines Falles mit unseren Detektiven in Nürnberg in Verbindung und erhalten Sie unverbindliche Auskünfte über unsere Vorgehensweisen und Honorare: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de.


Verfasserin: Maya Grünschloß  

 

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Hinweis


*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Nürnberg werden von der Äußeren Bayreuther Straße in Nürnberg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Nürnberg, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte.