Einmietbetrug | Mietnomaden in der Schweiz


Grosse Schäden durch zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter


Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 „Betrug“ des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.

Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.


Mietschulden; Detektei Zürich, Detektiv Winterthur, Privatdetektiv Bern, Wirtschaftsdetektei Zug
Sie sind Immobilieneigentümer und haben auf Ihrem Rechner auch schon einen extra Ordner für säumige Mieter? Dann könnte Ihnen der nachfolgende Text weiterhelfen. 

Mietnomaden, ein Sonderfall des Einmietbetrugs


Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.

Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in ZürichLausanneGenf und der gesamten Schweiz.


Ermittlungsmöglichkeiten der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz


Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich „nur“ in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.

Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.


Schwierige Mietvertragskündigung in der Eidgenossenschaft: Schweizer Ermittler raten zu vorsorglichen Mieterüberprüfungen


Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.

Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für BernGraubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:

  1. Lassen Sie sich Lichtbildausweise der neuen Mieter zeigen und prüfen Sie diese auf Echtheit (optische und haptische Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Abgleich der Lichtbilder mit den realen Personen).
  2. Geben Sie nie den Zugang zum Mietobjekt heraus, solange die Kaution nicht eingezahlt wurde.
  3. Fordern Sie Mietinteressenten auf, Ihnen eine Bonitätsbescheinigung zukommen zu lassen.
  4. Hinterfragen Sie Angaben des Mieters zu seiner Miethistorie, seinem Lebenslauf und seinem Arbeitsverhältnis kritisch. Viele Menschen haben keinerlei Skrupel, Gutgläubigkeit auszunutzen!

Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.


Schweizer Franken; Privatdetektei St. Gallen, Wirtschaftsdetektiv Freiburg, Detektei Genf
Wohnungsschlüssel sollten nie vor der Einzahlung der Kaution (+ der ersten Monatsmiete) herausgegeben werden. 

Beauftragung unserer Schweizer Privatdetektei


Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.


Verfasserin: Maya Grünschloss  

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2018/02/04/einmietbetrug-mietnomaden-in-der-schweiz/

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/wirtschaftsdetektei/mieterüberprüfung-schweiz/

Immobilienermittlung | Immobilienauskünfte durch die Kurtz Detektei Erfurt


Auskünfte zu Immobilien und Eigentümern


Angesichts des immer härter umkämpften Immobilienmarktes in Deutschland kann es bisweilen ein Ding der Unmöglichkeit werden, eine zentral gelegene Einliegerwohnung, ein schönes Grundstück in guter Lage oder das Traumhaus im Grünen zu finden. Darüber hinaus passiert es häufig, dass ein scheinbar ungenutzter Bauplatz oder ein jahrelang leerstehendes Reihenhaus einen Interessenten anlockt. Blöd nur, wenn man das Objekt seiner Begierde einmal gefunden hat, jedoch nicht weiß, wer der Eigentümer ist und wie man ihn kontaktieren kann. Die Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen hilft in solchen und vielen anderen immobilienbezogenen Fällen weiter, indem sie durch Immobilienauskünfte wie Grundbuchrecherchen die Eigentumsverhältnisse aufklärt und ggf. sogar direkt den Kontakt zwischen Interessenten und Verwaltern/Eigentümern herstellt.

Zu einer Grundbuchauskunft durch die Detektei Kurtz gehört nicht nur die Identität des Grundstückeigentümers, sondern es werden auch etwaige bestehende Grundschuldbelastungen (zum Beispiel Hypotheken) aufgedeckt, Erbpachtregelungen in Erfahrung gebracht und Besonderheiten wie Beschränkungen aufgrund eines Denkmalschutzes oder eines Naturschutzgebietes ermittelt. All diese Informationen können, wenn sie denn rechtzeitig gewonnen werden, das böse Erwachen nach einem übereilten Immobiliengeschäft verhindern. Auch wenn Informationen über genaue Abmaße (Größe des Grundstücks oder des Hauses) sowie über die Möglichkeit (weiterer) Bebauungen erforderlich sind, helfen Ihnen unsere Detektive aus Erfurt gern weiter – und das bundesweit: 0361 2243 0020.


Überprüfung der Grundstücks- und Hauseigentümer


Abgesehen von Fallstricken wie städtisch vorgegebenen Nutzungseinschränkungen (bspw. ein Bebauungsstopp), strengsten Richtlinien aufgrund eines Natur- bzw. Wasserschutzgebietes oder ein existierender Denkmalschutz besteht bei einem Immobiliengeschäft auch immer die Gefahr, an einen wenig vertrauenserweckenden Verkäufer zu geraten. Um Immobilienbetrug und der Vortäuschung falscher Tatsachen aus dem Weg zu gehen, überprüft unsere Erfurter Wirtschaftsdetektei gern nicht nur das Grundstück an sich, sondern auch den Immobilieneigner auf harte Fakten wie seine Bonität, eventuelle Vorstrafen, nicht bezahlte Hypotheken usw. Auf diese Weise lassen sich Zweifel über den Verkäufer und seinen Besitz zerstreuen oder eben bestätigen – Letzteres fungiert dann als rechtzeitige Warnung des Interessenten vor dem Kauf.

Nicht selten nämlich fallen verzweifelte Grundstückssuchende auf Schnäppchen herein, die sich nach dem Kauf als Horror herausstellen: geschönte Abmaße, das Verschweigen von Grundschulden (umgangssprachlich = „Hypotheken“), vorab nicht erwähnte baugesetzliche Einschränkungen bei geplanten An- und Umbauten oder auch Erbpachtregeln, die dafür sorgen, dass das Grundstück in die Hände Dritter fällt, ohne dass der Käufer, der womöglich schon erhebliche Summen und Mühen investiert hat, etwas dagegen tun könnte.


Hypotheken, Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren – Grundbuchauskünfte schaffen Sicherheit.


Nehmen wir an, ein Verkäufer hat seinen Interessenten horrende Schulden verschwiegen. Mancher mag sich nun Sorgen machen, dass er beim Kauf einer Immobilie von dieser verschuldeten Person eine Mitverpflichtung zur Tilgung eingeht. Doch seit 1999 muss man aus diesem Grund nicht mehr auf einen Immobilienkauf verzichten, möchte man nicht selbst in Zahlungsverpflichtungen aus Altlasten verwickelt werden. Denn damals wurde § 419 des BGB ersatzlos gestrichen, sodass nur noch Schulden, die tatsächlich auf der Immobilie lasten (Grundschulden), auf den neuen Eigentümer übergehen. Ob solche vorhanden sind, können unsere Privatdetektive aus Erfurt wiederum bundesweit durch die Recherche von Grundbuchauskünften ermitteln.

Einen Sonderfall stellen extrem hohe Grundschulden dar: Sind im Grundbuch Hypotheken vermerkt, die den Kaufpreis übersteigen, kann es unter Umständen zu Zwangsversteigerungen oder auch Zwangsvollstreckungen kommen, sofern der Käufer nicht in der Lage ist, die gesamte Grundschuld zu tilgen. Auch im Falle einer Insolvenz des Verkäufers ist äußerste Vorsicht geboten, da Haus, Wohnung oder Grundstück der Insolvenzmasse zufallen können und die Käufer im schlimmsten Fall nicht nur ihr Geld, sondern auch ihre frisch erworbene Immobilie verlieren. Sie sehen also: Der vorsorgliche Einsatz unseres Erfurter Detektiv-Teams kann wahre Wohnalbträume und Horrorszenarien rechtzeitig abwehren.


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Wer kennt es nicht: Ist man einmal beseelt von einem Kaufvorhaben, bleibt die Vernunft zugunsten der schnellen Abwicklung schon mal auf der Strecke. Und gerade der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen einer der spannendsten im Leben. 

Schätzung des Grundstück- oder Immobilienwerts


Nicht nur zu Recherchezwecken und für Kontaktauskünfte im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften werden unsere Erfurter Wirtschaftsdetektive regelmäßig kontaktiert, sondern auch, um feststellen zu lassen, ob Grundstücks- oder Hauspreise tatsächlich angemessen angesetzt worden sind oder ob die Interessenten betrogen werden sollen. Durch unsere Kooperationen mit professionellen Sachverständigen und Gutachtern sind unsere Auftraggeber immer auf der sicheren Seite und können sich in Verhandlungsgesprächen selbstverständlich auf uns berufen sowie auf die für die Messung herangezogene Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, durch die eine sachgerechte und nachvollziehbare Ermittlung des Werts gewährleistet ist.

In einen Immobilienwert fließen nicht nur offensichtliche Daten ein (Größe, Lage, Beschaffenheit, Verkehrsanbindung, Infrastruktur, aktueller und künftiger Grundstücksmarkt), sondern auch für Laien schwer in Erfahrung zu bringende Informationen: Gesetzesänderungen, städtische Baupläne, Wertsteigerungen oder -senkungen durch Veränderungen des direkten Umfelds (geplante Umgehungsstraße, Eröffnung neuer Schulen, Supermärkte) etc. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, Biotope und Natur- oder Tierschutzgebiete auf dem Grundstück in den zu ermittelnden Wert einfließen zu lassen – etwas, das Verkäufer nicht immer beachten.


Absicherung vor einem Immobiliengeschäft durch die Ermittler der Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen


Sollten Sie kurz vor dem Erwerb einer Immobilie Zweifel aus dem Weg räumen, genaue Grundstücksdaten sowie Hintergrundinformationen über die Bonität und Vorstrafen des Verkäufers in Erfahrung bringen wollen, dann setzen Sie sich gerne mit unserer Privatdetektei in Erfurt in Verbindung. Durch unsere professionelle und diskrete Arbeit versichern wir Ihnen ein möglichst zeitnahes Ergebnis und gerichtsverwertbare Beweise, falls es zu einem Verfahren kommen und Beweismaterial von Nöten sein sollte. Mit unseren Kontakten zu Institutionen, Ämtern und Gutachtern bieten wir Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket an, das sie vor jeglichem bösen Erwachen beim Immobilien- oder Grundstückskauf bewahren soll.

Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-erfurt.de) oder unter der folgenden Rufnummer: 0361 2243 0020.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

Arnstädter Straße 50

D-99096 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 2243 0020

Fax: +49 (0)361 2243 0029

Mail: kontakt@kurtz-detektei-erfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-erfurt.de

https://www.kurtz-detektei-erfurt.de/2017/11/06/immobilienermittlung-immobilienauskünfte-durch-die-kurtz-detektei-erfurt/

https://www.kurtz-detektei-erfurt.de/wirtschaftsdetektei-erfurt/auskünfte-zu-grundstücken/