Lagerkriminalität – Diebe in den eigenen Reihen


Diebstähle durch Lageristen bei Amazon Werne


Über einen längeren Zeitraum hinweg bestellten ein 34- und ein 36-jähriger Lagerarbeiter des Online-Händlers Amazon bei selbigem günstige Waren, um anstelle der bestellten Artikel wertvolle Güter an sich selbst ausliefern zu können. Trafen die Bestellungen im Lager in Werne ein, war der eine Täter für die Erstellung der Rechnungen zuständig, während der andere die Pakete etikettierte. Dabei wurden Etiketten für geringwertige Artikel wie Klopapier auf teure Ware wie Laptops und andere elektronische Geräte geklebt, sodass beim Ausliefern lediglich das Gewicht des Pakets Aufschluss über den wahren Inhalt hätte geben können. Natürlich liefen die verfälschten Bestellungen nicht über die Namen der beiden Täter, sondern über die einer Nachbarin und einer Lebensgefährtin. Als schließlich eine dieser mutmaßlich regelmäßigen Fuhren aufgrund eines Anfangsverdachts im Warenlager abgefangen wurde, konnte allein für diese Lieferung ein Wert von 7600 € festgestellt werden. Wie viel Schaden Amazon insgesamt verursacht wurde, kann im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden, die Polizei geht von einer sechsstelligen Summe aus.

Lagerdiebstähle wie in diesem Fall sind keine Seltenheit; viele Lageristen erliegen der Versuchung, Kleinigkeiten und unauffällige Produkte einzustecken und mitgehen zu lassen. Dass dies Diebstahl nach § 242 StGB ist, muss nicht extra erwähnt werden. Meist beginnt es mit „harmlosen“ Diebstählen, doch je länger die Täter ungeschoren davonkommen, desto dreister agieren sie und desto höher werden die Schadenssummen. Wenn Diebstähle innerbetrieblich gelagerten Firmeneigentums im kleinen oder großen Stil auffallen, muss schnell gehandelt werden. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle sind die Diebe in der eigenen Belegschaft zu finden. Um Lagerdiebstahl durch die Identifizierung und gerichtsverwertbare Überführung der Täter aufzuklären, observieren unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Dortmund die betroffenen Lagerhallen (je nach Fall während oder außerhalb der Arbeitszeiten) oder lassen sich vom geschädigten Unternehmen als vermeintliche Mitarbeiter einschleusen, um auf diese Weise unauffällig Zugang zu den Arbeitsabläufen und zur Belegschaft zu erhalten: 0231 8401 0065.


Interne oder externe Täter? Wer ist involviert?


Lagerdiebstähle werden natürlich nicht ausschließlich durch betriebsinterne Täter begangen. Anhand diverser Anzeichen lässt sich für unsere Sicherheitsexperten erkennen, ob es zu einem Einbruch gekommen ist, bspw. wenn Schlösser beschädigt, Alarmanlagen unschädlich gemacht oder deutliche Einbruchsspuren wie zerschlagene Fenster und aufgebrochene Türen zurückgelassen wurden. In solchen Fällen handelt es sich meist um externe Delinquenten, allerdings kommt es auch vor, dass Einbrüche vorgetäuscht werden, um den Verdacht von den wahren Dieben aus den eigenen Reihen abzulenken. Ferner kommt es häufig zu Komplizenschaften zwischen internen und externen Tätern: Zugangsdaten wie Türcodes oder Kopien von Lagerschlüsseln werden an Dritte weitergegeben, um den Gewinn aus einem daraus folgenden Einbruch untereinander aufzuteilen. Die entwendeten Waren werden oftmals nicht für den Eigengebrauch geklaut, sondern weiterverkauft, was dem Tatbestand der Hehlerei entspricht (§ 259 StGB).

Liegt die Aufklärungsquote der Polizei schon bei deutlich erkennbaren Einbrüchen auf unterirdischem Niveau, wird sie beim reinen Verdacht auf Lagerdiebstähle noch nicht einmal tätig. Unsere Dortmunder Detektei hingegen steht betroffenen Unternehmen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung, indem wir entweder das Firmengelände, speziell die Lagerbereiche überwachen oder gezielt einzelne Mitarbeiter observieren, die sich durch Äußerungen, ihr Verhalten oder auch durch die Tatabläufe verdächtig gemacht haben. Gerade eingeschleuste Detektive haben die Möglichkeit, den Lageristen und Logistikern über die Schultern zu sehen und diese in flagranti zu erwischen, wenn sie zum Beispiel Gegenstände in ihren Taschen verschwinden lassen oder Betriebsinterna per Handy an Dritte weitergeben.


Dieb in Handschellen; Wirtschaftsdetektei Dortmund, Wirtschaftsdetektiv Dortmund
Mit gefangen, mit gehangen: Wer Beihilfe zu einer Straftat „leistet“, macht sich mit strafbar (§ 27 StGB). 

Sicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend


Nächtliche Warendiebstähle in der drittgrößten Stadt Nordrhein-Westfalens sind keine Seltenheit, da Dortmund schließlich nicht nur für seine Geschichte in der Schwerindustrie, sondern mehr denn je auch als Standort vieler unterschiedlicher produzierender Betriebe bekannt ist. Neben Paletten, Stahl, Baumaterialien etc. aus einem der vielen großen Unternehmen wie WILO könnten bspw. auch Autobauteile von Elmos, einem Zulieferer der Automobilindustrie, entwendet werden. Um sich gegen solche Diebstähle abzusichern, haben gerade große Firmen ihre Sicherheitsstandards hoch angesetzt: Abgesehen von Alarmanlagen, Nachtwächtern, Kameras an den Außenwänden der Firmengebäude und vielem mehr werden die Mitarbeiter oftmals auch beim Verlassen des Gebäudes untersucht. Doch all diese und weitere Sicherheitsmaßnahmen reichen oft nicht aus, um sich gegen Betriebsdiebe zu schützen, zumal bei allen Vorkehrungen rechtliche Beschränkungen wie die Persönlichkeitsrechte der Angestellten zu beachten sind. Ist es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Diebstählen gekommen, hilft unsere Wirtschaftsdetektei in Dortmund, die Täter zu ermitteln, sei es in den eigenen Reihen oder außerhalb der Firmenbelegschaft: kontakt@kurtz-detektei-dortmund.de.

Natürlich sind nicht nur Hersteller von Baumaterialien und Autoteilen von Diebstählen betroffen oder bedroht; jedes produzierende Unternehmen, jede Logistikfirma und selbst jeder größere Handwerksbetrieb muss fürchten, dass aus den Lagerräumen oder Herstellungshallen Erzeugnisse entwendet und anschließend weiterverkauft bzw. zur eigenen Nutzung behalten werden. Unsere Detektive aus Dortmund empfehlen daher sämtlichen potentiell betroffenen Betrieben, die Bilanzen und Stückzahlen genauestens auf Differenzen zu prüfen, um frühzeitig feststellen zu können, ob sie von Diebstählen betroffen sind.


Lieferungen sind unvollständig, das Lager wird beklaut? Die Kurtz Detektei Dortmund übernimmt die Ermittlungen.


Haben Sie oder einer Ihrer Lageristen feststellen müssen, dass regelmäßig Paletten mit Waren verschwinden oder Produktlieferungen bereits beim Beladen des Lastkraftwagens unvollständig sind? Vermuten Sie, dass einer Ihrer Angestellten hinter Diebstählen und Unterschlagungen steckt oder dass es externe Diebe sind, die Ihrem Unternehmen schaden möchten? Setzen Sie sich in diesen oder anderen Fällen von Lagerdiebstählen mit unseren Dortmunder Privatdetektiven in Verbindung, um eine kostenlose Beratung zum möglichen Vorgehen zu erhalten und unsere Ermittler mit der Tataufklärung zu beauftragen. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00; an Wochenenden und Feiertagen 10:00 bis 18:00) unter der folgenden Rufnummer: 0231 8401 0065.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Dortmund

Münsterstraße 56

44145 Dortmund

Tel.: 0231 8401 0065

Mail: kontakt@kurtz-detektei-dortmund.de

Web: https://www.kurtz-detektei-dortmund.de

 

https://www.kurtz-detektei-dortmund.de/2017/04/13/lagerkriminalität-diebe-in-den-eigenen-reihen/

https://www.kurtz-detektei-dortmund.de/mitarbeiterüberprüfung-dortmund/lagerkriminalität-lagerdiebstahl/

Diebstahl im Büro – vom Kugelschreiber zu Bargeld und Wertgegenständen


Hohe Täterzahl und fehlendes Unrechtbewusstsein


Welcher Arbeitnehmer kennt es nicht: Der Schreibtisch bei der Arbeit ist gefüllt mit allerlei ansprechendem und nützlichem Büromaterial, von dem man ein paar Kugelschreiber, Radiergummis und Notizheftchen auch für Zuhause gut gebrauchen könnte. Mal schnell einen schönen Stift mit Firmenlogo mitgenommen, für die Ehefrau einen Aktenordner eingepackt und einen Geburtstagsbrief an die Schwiegermutter auf hochwertigem Firmenbriefpapier geschrieben; diese und ähnliche Handlungen sind nach Ansicht der meisten Angestellten laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nicht verboten, geschweige denn kriminell, da der Firma kein großer finanzieller Schaden entstehe. Oftmals herrscht die Meinung vor, dass die Materialien doch sowieso benutzt würden, egal ob auf der Arbeit oder zuhause. Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau gaben zu, bereits mindestens einmal Büromaterial entwendet zu haben.

Die Krux: Abgesehen von anderslautenden Einzelfallentscheidungen gilt selbst der Diebstahl kleiner, beinahe wertloser Gegenstände aus dem Betriebseigentum (geringfügiger Diebstahl) als Kündigungsgrund, meist sogar fristlos. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zum Angestellten durch diese Delikte nachhaltig gestört. Naturgemäß wird unsere Detektei aus Bonn (0228 2861 4084) noch weitaus häufiger mit der Aufklärung von zumeist erheblicheren Delikten wie Lager- und Transportdiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl bzw. Unterschlagung von Firmenfahrzeugen betraut. Doch auch das Thema Bürodiebstahl spielt im Detektivalltag immer wieder eine Rolle, weswegen wir es nachfolgend eingehend beleuchten wollen.


Vermeintliche Kleinigkeiten mit großen Auswirkungen


Freilich lohnt es sich für die meisten Arbeitgeber finanziell nicht, die Detektei Kurtz mit der Untersuchung von Toilettenpapierdiebstählen zu beauftragen, schließlich gibt es Ermittlungsdienstleistungen nicht zum Nulltarif (zu unseren Honoraren siehe hier). Allerdings ändert sich der Sachverhalt, wenn diese Diebstähle gewerbsmäßigen Charakter annehmen, denn dann bedingt die schiere Menge auch bei geringwertigen Gegenständen relevante Schadensummen. Dazu kann es bspw. kommen, wenn ein Mitarbeiter ein Nebengewerbe ausübt und hierfür regelmäßig größere Mengen solcher geringwertiger Artikel benötigt.

Um beim nicht zufällig gewählten Beispiel des Toilettenpapiers zu bleiben: Vor wenigen Jahren bewiesen unsere Bonner Detektive, dass ein Arbeitnehmer, der nebenbei Events organisierte (hauptsächlich Club-Konzerte und Disco-Partys), über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Toilettenpapier im Wert einer fünfstelligen Summe entwendet hatte.


Kavaliersdelikt Materialiendiebstahl? Mitnichten! Detektive aus Bonn überführen Bürodiebe


Auch wenn 50 % der langfingrigen Angestellten gern Kugelschreiber, 27 % Papier und 26 % Büroklammern einstecken und damit im Einzelfall nur wenig Schaden entsteht, handelt es sich bei diesen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl in § 242 eindeutig: die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie zu behalten oder an Dritte weiterzugeben. „Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es so schön, und Ausgaben für Büromaterialien machen einen nicht unbeachtlichen Teil der Jahresbilanz vieler Firmen aus. Selbstverständlich ist der Diebstahl eines Kugelschreibers nicht eins zu eins mit der Entwendung wertvollerer Gegenstände oder von Bargeld zu vergleichen – bei niedrigen Cent- oder Euro-Beträgen drücken Gerichte im Einzelfall ein Auge zu –, jedoch ist die rechtliche Grundlage eindeutig: Auch die Mitnahme einer Druckerpatrone ist ein Diebstahl, der, selbst wenn er nicht zu einer Verurteilung führt, das Vertrauen in den betreffenden Angestellten schmerzlich verletzt. Die Härte der gerichtlich verhängten Strafen richtet sich in der Regel unter anderem nach der Schadenhöhe; entsprechend ist die Bereitschaft, etwas Wertvolles zu stehlen, deutlich geringer als bei scheinbar wertlosen Besitztümern. Somit sind aber auch Diebstähle von Büromaterialien deutlich häufiger als bspw. die Entwendung ganzer Baumaschinen.

Weitere problematische Aspekte sind das Sicherheitsgefühl und die Dreistigkeit, die sich mit jedem unentdeckten Diebstahl erhöhen, weshalb die Täter nach und nach immer größere Mengen und immer wertvollere Objekte ins Auge fassen. Wo kriminelle Energie vorhanden ist, lässt sich der Angestellte auf lange Sicht erfahrungsgemäß auch nicht von hohen Werten oder möglichen höheren Strafen abschrecken. Ob nun hochwertig oder nicht – bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie als Unternehmer keine Gefangenen machen, sondern sich umgehend an unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Bonn wenden: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe und reibungslose Aufklärung der Diebstähle, um weitere Schäden abzuwenden und betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaigen Nachahmungstätern ein abschreckendes Exempel zu statuieren.


Locher-Diebstahl; Detektei Bonn, Wirtschaftsdetektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Die gelegentliche Entwendung kleinerer Gebrauchsgegenstände ist nur die Spitze des Eisbergs, dramatischer wird es bei regelmäßigen Diebstählen und werthaltigerer Beute. 

Täter nicht zwangsläufig eigene Angestellte


Wir wollen an dieser Stelle nicht das Bild des grundsätzlich kriminellen Angestellten zeichnen, jedoch ist es wichtig, ein Bewusstsein für firmeninterne Kriminalität, für den Tatort Arbeitsplatz zu schaffen. Denn ohne dieses Bewusstsein fehlt nach der Erfahrung unserer Bonner Privatdetektive vielfach die gebotene Aufmerksamkeit, die Sensibilität für Ungereimtheiten im Unternehmen, weshalb auch die Bereitschaft zur Ergreifung von Konsequenzen gering ist bzw. sich erst sehr schleichend herauskristallisiert.

Natürlich können abgesehen von Arbeitnehmern auch externe Personen für Diebstähle im Unternehmen verantwortlich sein: Kunden, Freelancer, Zulieferer, Dienstleister (Gebäudereinigung u.ä.), Konkurrenten oder schlicht Besucher; sie alle könnten die Möglichkeit haben, Wertgegenstände an sich zu nehmen und diese verschwinden zu lassen. Sind auffallend oft nach Besprechungen mit einem bestimmten Zulieferer Verluste an Materialien zu verzeichnen, so lässt sich ein Verdacht gegen diesen kaum vermeiden.


Unternehmen sollten Zeichen setzen


Unabhängig davon, wer hinter den Diebstählen in Büros und Firmen vermutet wird, zählt es zu den diesbezüglich wichtigsten Aufgaben der Geschäftsleitung, nicht nur vorbeugend, sondern speziell auch nach erkannten Delikten offen zu kommunizieren, welche Konsequenzen Langfinger im Unternehmen zu erwarten haben. Hierdurch lässt sich ein Abschreckungseffekt für potentielle künftige Diebe erzielen, und vielleicht sieht sich der eine oder andere reuige Täter sogar veranlasst, die „lediglich ausgeliehenen“ Aktenordner unerkannt zurückzubringen, um sich damit eine peinliche Untersuchung zu ersparen. Besonders eindrucksvoll kommt eine solche Belehrung natürlich daher, wenn die Betriebsleitung einen überführten Dieb mitsamt der nachfolgenden Konsequenzen präsentieren kann – gern hilft Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn bei der Identifizierung, gerichtsfesten Überführung und auf Wunsch auch Konfrontierung solcher Betriebsdiebe (Letzteres z.B. zwecks Erlangung eines notariellen Schuldanerkenntnisses).

Ein Tipp am Rande: Die arbeitnehmerseitige Bereitschaft zu stehlen sinkt Studien zufolge deutlich mit einer guten Bezahlung und hohen Wertschätzung der eigenen Arbeit innerhalb des Unternehmens. Angestellte, die sich ausgenutzt fühlen, glauben, ihnen stehe als Ausgleich für getane Arbeit und für einen subjektiv empfundenen Mangel an Lob „wenigstens etwas“ zu.


Langfinger im Betrieb – Bonner Wirtschaftsdetektei im Einsatz für Unternehmen im gesamten Rheinland


Ist Ihnen oder einer anderen Stelle im Unternehmen aufgefallen, dass im Vergleich zu den Vorjahren auffällig viele Büromaterialien bestellt und verwendet werden, dass Geldbeträge fehlen oder firmenzugehörige Wertgegenstände abhanden gekommen sind, so sind Sie vermutlich Opfer einer oder mehrerer Straftäter in den eigenen Reihen geworden. Egal, ob Sie bereits einzelne Mitarbeiter im Auge haben oder lediglich einen generellen Verdacht gegen eine bestimmte Abteilung hegen: Die Kurtz Detektei Bonn hilft Ihnen mit diversen variabel einsetzbaren Ermittlungsmethoden wie Observationen, Betriebseinschleusungen unter Legende oder Lockvogeleinsätzen (z.B. in Form von Testkäufen) – und zwar nicht nur in Bonn, sondern im gesamten Umland, bspw. in Koblenz, Euskirchen, Köln und Siegburg. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei: 0228 2861 4084.


Anstelle langwieriger Prozesse: Stuttgarter Detektive erwirken notarielles Schuldanerkenntnis


Verfahren oder rechtssichere außergerichtliche Einigung?


Viele Firmen sehen sich bei der alljährlichen Inventur mit einem erschreckend hohen Schwund an Warenbeständen und an damit verbundenen Einnahmen konfrontiert. Leider resultiert dies oftmals nicht nur aus der Nachlässigkeit einzelner Mitarbeiter und aus fehlerhafter Bestandserfassung, sondern auch aus kriminellen Aktivitäten einzelner Angestellter. So zum Beispiel geschehen bei einem angesehenen Stuttgarter Lebensmittelhändler, der bei seiner letztjährigen Inventur feststellen musste, dass im vergangenen Jahr haltbare Lebensmittel im Wert von über 100.000 Euro verschwunden und auf keiner aktuellen Inventur- oder Verkaufsliste aufzufinden waren. Während ein Verlust von kleineren Summen weniger Aufmerksamkeit erregt hätte, waren der Lagerleiter und die Geschäftsführung über diese beträchtlichen Verluste entsetzt und engagierten unsere Privatdetektive in Stuttgart für die Überwachung der inner- und außerbetrieblichen Transportwege. Unsere Ermittler verfolgten dabei an verschiedenen stichprobenartig gewählten Tagen einzelne Lieferwagen auf ihren Transportstrecken, um festzustellen, welche Mitarbeiter Waren unterschlugen und illegal zum Weiterverkauf anboten.

Da zwei Angestellte bereits auffällig und daraufhin verwarnt worden waren, sollten sich unsere Stuttgarter Detektive speziell auf diese beiden konzentrieren. Besonderes Interesse lag der Firma nicht nur daran, den oder die Schuldigen möglichst schnell ausfindig zu machen und gerichtsfest zu überführen, sondern auch, langwierigen Kündigungs- und Schadensersatzprozessen mithilfe der Unterzeichnung eines notariellen Schuldanerkenntnisses durch den/die Täter entgegenzuwirken und somit die ganze Sache zu einem möglichst schnellen Abschluss zu bringen.


Notarielles Schuldanerkenntnis: Definition und Vorteile


Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist ein Dokument, das, wie der Name schon sagt, von einem Notar beglaubigt wird und rechtsgültig bescheinigt, dass eine Person (Täter/Schuldner) ihre Schuld – ganz gleich welcher Art – gegenüber einer zweiten Partei (Opfer/Gläubiger) anerkennt und zugibt. Mit der Unterschrift des Anerkennenden hat dieser in der Regel keine Rechtsmittel mehr, seine Schuld zu bestreiten. Meist wird den Schuldnern ein solches Schuldanerkenntnis angeboten, um Fälle schnell zu lösen, somit eine zeitnahe Schadenersatzzahlung zu erwirken und allen beteiligten Parteien einen langen Gerichtsprozess zu ersparen. Schließlich schließt ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis im Gegensatz zu Mahnbescheiden Gerichtsverfahren und Widersprüche gegen die Ansprüche des Gläubigers weitestgehend, in anderen Definitionen auch „gänzlich“, aus. Nach Erfahrung unserer Detektei in Stuttgart gibt es zwar trotzdem vermeintlich findige Anwälte, die ein unterzeichnetes und beglaubigtes Schuldanerkenntnis kippen wollen, indem sie behaupten, ihr Mandant sei unter Zwang (z.B. Gewaltandrohung) zur Unterschrift genötigt worden. Allerdings ist uns kein einziger Fall bekannt, in dem dieses Manöver die Gläubigerseite oder gar ein Gericht getäuscht hätte – kein Wunder, denn erstens stellt unsere Detektivagentur bei Befragungen und Unterredungen rund um das notarielle Schuldanerkenntnis stets eine Zeugenmehrheit her, und zweitens zählen zu diesen Zeugen neutrale Personen, wie eben der beglaubigende Notar, deren Wort weit mehr Glaubwürdigkeit aufweist als das eines überführten Straftäters.

Unsere Wirtschaftsdetektive aus Stuttgart haben diverse Male die Erfahrung gemacht, dass besonders in prekären Fällen, bei denen angesehene Firmen involviert sind, die einen Ruf oder auch einfach kein weiteres Geld mehr für Anwalts- und Gerichtskosten zu verlieren haben, ein solches Schuldanerkenntnis anstelle eines langwierigen Prozesses gewünscht wird. Häufig ist dieses Anerkenntnis nicht nur für die Gläubiger lohnenswert, die so schneller an das geschuldete Geld gelangen können (meist im Rahmen einer direkt mit dem Schuldanerkenntnis verknüpften Ratenzahlungsvereinbarung), sondern auch für die Schuldner, weil sie somit für gewöhnlich einem Strafverfahren und je nach Sachlage sogar einer Haftstrafe aus dem Weg gehen. Außerdem entfallen natürlich auch für die Täter Anwalts- und Gerichtskosten.

Wichtig zu wissen ist des Weiteren, dass es auch Schuldanerkenntnisse gibt, die nicht von einem Notar beglaubigt, sondern privat zwischen Gläubiger und Schuldner abgewickelt werden, sogenannte privatschriftliche Schuldanerkenntnisse. Diese sind zwar ebenfalls rechtlich wirksam, können aber nicht wie die notariell beglaubigten Schriftsätze direkt vollstreckt werden, sondern müssen erst die berüchtigten Mühlen der Justiz durchlaufen. Deshalb und wegen der oben beschriebenen Zeugenproblematik rät die Kurtz Privatdetektei Stuttgart jedem ihrer Kunden, Schuldanerkenntnisse notariell beglaubigen zu lassen. Wir betreuen Sie auf dem kompletten Weg: Von der Fallanalyse, über die Beweiserhebung und die Konfrontation mit dem Täter samt Einigungsgesprächen bezüglich des Schuldanerkenntnisses sowie der Ratenzahlungsvereinbarung, bis hin zum Notar Ihrer oder unserer Wahl.


Notarschild; Detektei Stuttgart, Detektiv Stuttgart, Privatdetektiv Stuttgart

Pragmatisch denken: lieber den Schadenersatz auf dem Konto als die diebische Elster im Käfig.


Im oben genannten Fall des schwäbischen Lebensmittelhändlers konnten unsere Ermittler bereits nach wenigen Observationstagen einen ersten Erfolg vorweisen: Die beiden auffällig gewordenen Transportfahrer fuhren auf ihren Routen nicht nur die Adressen der Kunden an, sondern darüber hinaus auch drei Privatadressen, an denen jeweils in wenigen Minuten und möglichst unbemerkt Lebensmittelkisten abgeladen werden sollten. Diese Übergaben, die meistens gegen Ende des Arbeitstages und damit im Dämmerlicht stattfanden, wurden von den eingesetzten Observanten aus sicherer Entfernung fotografisch dokumentiert und führten weiter zu einer damit verbundenen Recherche bezüglich der Abnehmer der illegal verschacherten Lebensmittel.

Nachdem sich diese Aktionen mehrmals im Observationszeitraum wiederholt hatten, bat unsere Stuttgarter Detektei die beiden kriminellen Transportfahrer auf Wunsch des Auftraggebers zu Einzelgesprächen und konfrontierte sie unter Zeugen mit den Beweisen für ihr kriminelles Handeln. Angesichts der eindeutigen Beweisfotos und -Videos gaben beide ihre Schuld schnell zu und bestätigten sogar, bereits seit Jahren für private Käufer und Festlichkeiten immer größere Mengen an Lebensmitteln abgezweigt und sich somit stetig am Firmenvermögen bereichert zu haben. Beide Fahrer stimmten jeweils sowohl einer direkten Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch den notariellen Schuldanerkenntnissen zu. Der Auftraggeber besaß somit sofort und ohne Gerichtsverfahren die Möglichkeit, gegen beide Täter rechtsgültige Ansprüche auf Schadenersatz (inkl. der Detektiv-Kosten) zu stellen und diesen Schadenersatz ohne Verzögerung einzufordern. Vernünftigerweise einigte man sich in diesem Fall – wie auch in den meisten anderen – auf eine Ratenzahlung, sodass der Schaden nunmehr über einen Zeitraum von 36 Monaten nach und nach abgegolten wird. Im Gegenzug stellten unsere Klienten keine Strafanzeige gegen die delinquenten Mitarbeiter, wohl aber gegen die Abnehmer der auf dem Transportweg unterschlagenen Waren.


Notarielles Schuldanerkenntnis als schnellste Lösung für Klärung von jedwedem Schuld-Anspruch


Ist auch Ihr Unternehmen von großen finanziellen Verlusten betroffen, die sich nicht mehr nur durch fehlerhafte Inventurmaßnahmen und „normale“ Inventurschwankungen erklären lassen, sondern eher durch Unterschlagung und illegalen Weiterverkauf von Waren? Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Schuldner ein kleines Vermögen besitzt, das er vor Ihnen und womöglich auch vor dem Fiskus geheim hält, um Gläubigern zu entkommen? Dann wenden Sie sich an unsere IHK-zertifizierten Detektive in Stuttgart.

Durch Observationen, Mitarbeitereinschleusungen, legendierte Befragungen und viele weitere Methoden helfen wir Ihnen bei der Ergreifung der Täter mithilfe der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise. Sollte auch Ihnen an einer schnellen und möglichst effizienten Klärung Ihres Falls gelegen sein, so setzen wir unsere Expertise, Erfahrung und Überzeugungskraft ein, um dem Delinquenten vor Augen zu führen, dass ein notarielles Schuldanerkenntnis auch für ihn der beste und einfachste Weg ist. Setzen Sie sich für weitere Informationen unter der folgenden Telefonnummer mit unserer Detektei in Stuttgart in Verbindung: 0711 7153 0028.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Stuttgart

Gaishämmerstraße 4

70186 Stuttgart

Tel.: 0711 7153 0028

Mail: kontakt@kurtz-detektei-stuttgart.de

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