„Tatort Arbeitsplatz“ – Detektiv Patrick Kurtz im Zürcher Tagesanzeiger


Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.


Abschrift „Tatort Arbeitsplatz“


„Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.

Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.

Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.


Meist langjährige Mitarbeitende


Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.

Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.

Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»


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Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.

Frustration verleitet zur Tat


Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.

Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.

Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.

In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.

Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»

Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.


Fälle werden oft intern geregelt


Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»

Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.

«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.

Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

 

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2018/08/04/tatort-arbeitsplatz-detektiv-patrick-kurtz-im-zürcher-tagesanzeiger/

Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


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Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.

Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

 

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

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Bauernfängerei | Täterermittlung und -überführung


Kaffeefahrten und vermeintliche Gewinnausschüttungen


Jeder kennt nervige Anrufe, Briefe und Emails, die oftmals sehr allgemein und unspezifisch bzw. höchstens scheinbar persönlich gehalten sind. Sie versprechen einen hohen Geldgewinn, das neue iPhone 7 oder eine außergewöhnliche Busreise durch die schöne Lüneburger Heide. Was bei den meisten Betroffenen direkt im Spam-Ordner bzw. in der Papiertonne landet, ist gelegentlich so täuschend echt aufgebaut, dass der Empfänger darauf hereinfällt und sich auf betrügerische Verträge einlässt. Frühestens vor Ort der als ach so schön angepriesenen Busreise, wird dem „Gewinner“ klar, dass er einer Kaffeefahrt aufgesessen ist, bei der angeblich hochwertige Produkte zu unerhörten Preisen angeboten werden und die enttäuschte Klientel nicht selten durch angebliche Limitierung, einzigartige Sonderpreise und psychologischen Druck zum Kauf genötigt wird. Oder: Der Gewinn, der bereits „ganz sicher“ in der Tasche des Emailempfängers liege, entpuppt sich als kostenpflichtiges Gewinnspielabonnement bei einer unkoscheren Internetseite. Nur wer regelmäßig Geld überweise, werde zu den wenigen ausgewählten Gewinnern zählen. Zu einer Gewinnausschüttung kommt es natürlich nie. Einmal unterschrieben bzw. gekauft, ist es schwierig, nachträglich wieder an das verlorene Geld heranzukommen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Das Wort Bauernfängerei ist die Bezeichnung für eine Täuschungs- bzw. in moderner Rechtssprechung häufig sogar Betrugshandlung, die darauf fußt, dass der Übervorteilte einen Vertrag eingeht, dessen Inhalte er entweder nicht richtig versteht oder überliest (Stichwort: Kleingedrucktes). Laut Wikipedia stammt der Name aus dem Dreißigjährigen Krieg (1618-48), als Bauern solange betrunken gemacht wurden, bis sie einen Rekrutierungsvertrag unterschrieben. Da Bauern zu dieser Zeit bis auf seltenste Ausnahmen Analphabeten waren, konnten sie die Vertragsinhalte nicht lesen, weswegen die Rekrutierer leichtes Spiel hatten. Heutige „Bauernfänger“ setzen natürlich nicht mehr auf Analphabetismus, sondern auf Gutgläubigkeit und schädigen somit insbesondere wohlwollende Charaktere. Sollten Sie Opfer moderner Bauernfängerei geworden sein und nun Beweise gegen die Betrüger sammeln bzw. deren Identitäten, ladungsfähige Adressen und pfändbare Besitztümer kennen wollen, übernehmen unsere Privatdetektive aus Essen gern die entsprechenden Ermittlungen. Auch uns ist nicht nur aus eigenen betriebswirtschaftlichen Überlegungen daran gelegen, solchen schamlosen Betrügerringen das Handwerk zu legen. Konsultieren Sie die Kurtz Detektei Essen kostenfrei und unverbindlich: 0201 3840 9057.


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Die bevorzugten Opfer sogenannter „Kaffeefahrten“ sind ältere Menschen, doch Bauernfängerei kennt viele Formen, die auch jüngere Menschen ansprechen. 

Falsche Drohungen und Nutzlosangebote


Neuerdings werden nicht nur Spam-Mails mit falschen Gewinnausschüttungen versendet, sondern auch Internetseiten beworben, die Leistungen und Services gegen ein scheinbar „unschlagbar günstiges“ Entgelt anbieten. Die Crux: Auf anderen Webseiten sind dieselben Leistungen kostenlos erhältlich. Wer sich mit dem Medium Internet nicht gut auskennt, geht beispielsweise auf den zahlungspflichtigen Kauf oder sogar das Abonnement eines Flashplayers ein, der vom Hersteller selbst kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Angebot aus den Spam-Mails beinhaltet also keinerlei Vorteil für den Nutzer, weswegen man hier von Nutzlosanbietern spricht. Die Opfer solcher Betrüger zahlen letztendlich für nichts und sind ihr hart erarbeitetes Geld für immer los. Möglichen Schadenersatzklagen nehmen die Täter bereits im Ansatz den Wind aus den Segeln, indem sie im Reklamationsfall behaupten (zumeist fälschlicherweise), dass die Vertragsunterzeichnung bzw. der durch den Online-Kauf/das Online-Abo geschlossene Vertrag rechtsgültig sei und man regelmäßig Gerichtsprozesse gegen klagende „Kunden“ gewinne. Die Geprellten fühlen sich den Betrügern hilf- und hoffnungslos ausgeliefert. Doch das ist oft ein Trugschluss, denn Protest kann sich durchaus lohnen. Unsere Essener Wirtschaftsdetektive kümmern sich um die Beweisbeschaffung und ggf. auch die Täterkonfrontation. Lässt sich die Angelegenheit auch nach unserer Beauftragung nicht gütlich klären, ermöglichen die durch uns erhobenen gerichtsverwertbaren Beweise zumindest einen aussichtsreichen Prozess.

Andere Fallkonstellation zum Beispiel der Nutzlosanbieter: Die Täter erstellen fingierte Stellenangebote und erhalten daraufhin Bewerbungen, aus denen personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Post- und Email-Adressen, Telefonnummern, Ausbildungsstand etc. hervorgehen. Mithilfe dieser Daten lassen sich Angebote, vor allem aber Drohnachrichten individuell zuschneiden, womit sowohl die Verlockung/Bedrohung steigt als auch die scheinbare Seriosität. Der Empfänger wird – mit korrektem Namen, Adresse usw. – angeschrieben und zum Beispiel zur Entrichtung eines Entgelts per Überweisung genötigt, da er einen Service der Firma X in Anspruch genommen, die überfällige Rate (samt Zinsen) seines letzten Einkaufs bei einem viel frequentierten Anbieter nicht beglichen oder eine Strafe für illegal heruntergeladene Musik zu zahlen habe. Die Täter setzen durch Massenversand zurecht darauf, dass sie unter den vielen angeschriebenen Personen tatsächlich einen Karstadt-Kunden, einen Ebay-Bieter oder einen Nutzer illegaler Download-Seiten treffen. Bei Nichtbegleichung des Betrags wird mit Schufa-Eintragungen, Inkassobriefen oder sogar mit einem Gerichtsprozess gedroht. Die Opfer geraten in Panik, überweisen aus Angst vor Bewahrheitung der Drohungen und merken allenfalls hinterher, dass sie einem „Nepp“ aufgesessen sind.


Was genau kann unser Essener Detektivteam für Sie tun?


Betrug ist Beauftragungsgrund Nummer 1 für unsere Detektive in Essen: Sei es im Privaten (z.B. UnterhaltsbetrugFremdgehen), sei es im Bereich Wirtschaft (KrankschreibungsmissbrauchSpesenbetrug etc.). Entsprechend erfahren und geschult sind unsere Ermittler in der Aufklärung von Betrugsfällen. Die Recherchen können unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung eingeleitet werden. Unsere IT-Forensiker verfolgen den digitalen Fingerabdruck der Erpressermails zu seinem Ursprung zurück; unsere Rechercheure ermitteln – wie oben ausgeführt – detaillierte Daten zu den Tätern. Durch Legendenbildung und Einschleusung einzelner Ermittler in Kaffeefahrten o.Ä. lassen sich die Abläufe einer solchen Unternehmung und die involvierten Personen dokumentieren – auch wenn die Organisatoren vor Ort meist nicht die tatsächlichen Drahtzieher, sondern einfache Angestellte sind.

Wenn es gewünscht ist, konfrontieren wir die Betrüger im Anschluss an die Ermittlung direkt und versuchen, sie außergerichtlich zu einer Rücküberweisung des ergaunerten Gelds zu bewegen. Da gerade Unternehmen häufig daran gelegen ist, gegen sie verübte Straftaten diskret zu behandeln, ist die Kurtz Wirtschaftsdetektei Essen sehr geübt im Erzielen gütlicher Einigungen durch Täterkonfrontation (siehe Artikel „notarielles Schuldanerkenntnis“).


Sie sind Opfer eines Bauernfängers geworden? Wir helfen.


Sind Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer von Bauernfängern geworden? Wurden Sie durch Druckausübung zu einer übereilten Vertragsunterzeichnung oder zu Kaufgeschäften genötigt und sitzen nun in der Abofalle? Möchten Sie einen Vertrag kündigen und/oder Ihr Geld zurückerhalten und kommen nicht an die Verantwortlichen heran? Dann setzen Sie sich mit unserer Privatdetektei in Essen in Verbindung. Wir beraten Sie kostenfrei über die Einsatzmöglichkeiten unserer Ermittler und können sofort für Sie aktiv werden: Recherchen, Einschleusungen und Observationen sind nur einige Methoden, mit denen wir helfen wollen, Ihnen Recht geschehen zu lassen. Die durch uns ermittelten Beweise überlassen wir Ihnen in Form eines schriftlichen Ermittlungsberichts. Zudem stehen Ihnen unsere Detektive als Zeugen zur Verfügung, sollte es zu einem Gerichtsprozess gegen die Täter kommen.

Sie erreichen uns zu Beratungs- und Einsatzzwecken per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-essen.de oder telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0201 3840 9057.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Essen

Steeler Straße 337

45138 Essen

Tel.: 0201 3840 9057

Mail: kontakt@kurtz-detektei-essen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-essen.de

 

https://www.kurtz-detektei-essen.de/2017/06/25/bauernfängerei-täterermittlung-und-überführung/

https://www.kurtz-detektei-essen.de/privatdetektive-essen/betrugsmaschen-bauernfänger/

Trenchcoat und Schlapphut? Aus dem wirklichen Leben eines Privatdetektivs | MZ-Interview mit Patrick Kurtz


Julia Rau, Journalistin der MZ, im Interview mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen:


Patrick Kurtz ist Deutschlands Vorzeigedetektiv. Der junge Unternehmer huscht von einer Fernsehsendung zur nächsten, berät sogar Filmemacher zur Authentizität eines Detektivlebens. Wie das genau aussieht, hat er MZ-Redakteurin Julia Rau erzählt.


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Patrick Kurtz ist Privatdetektiv – und sein Arbeitsleben hat mit den Darstellungen in Fernsehserien nicht viel zu tun. 

Herr Kurtz, wie wird man Detektiv?


Patrick Kurtz: „Der Detektivberuf an sich ist in Deutschland nicht geschützt; entsprechend darf jeder, der ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann, ein Detektivgewerbe anmelden. Üblicherweise hat man zuvor aber bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei oder dem Zoll Karriere gemacht. Ich habe studiert und musste mir die Fachkenntnisse für den Detektivberuf in einer Zusatzausbildung aneignen, die ich an der Sicherheitsakademie in Berlin absolviert habe. Es wäre Harakiri gewesen, ohne Ausbildung in das Gewerbe einzusteigen. Leider machen das trotzdem viele.“


Was lernt man in der Ausbildung?


Patrick Kurtz: „Das Wichtigste sind die rechtlichen Grundlagen. Wenn man gegen das Gesetz verstößt, etwa beim Datenschutz, bringt man sich und den Auftraggeber in Teufels Küche. Im praktischen Teil lernt man Observationstechniken oder auch wie man Fingerabdrücke nimmt, Spuren sichert, Abhörgeräte aufspürt und wie IT-forensische Untersuchungen durchgeführt werden.“


Sind Quereinsteiger ein Problem in der Branche?


Patrick Kurtz: „Ja, wenn sie nicht die notwendigen rechtlichen und ermittlungstechnischen Kenntnisse mitbringen. Denn dann verrichten sie zwangsläufig schlechte Arbeit und das wiederum fällt zurück auf den Ruf der ganzen Branche. Allgemein hat die Detektivbranche mit ihrer Außenwahrnehmung zu kämpfen. Allein schon durch diese vermeintlich realistischen Detektiv-Serien im Fernsehen wird bei Klienten teilweise ein Erwartungshorizont geweckt, der fernab der Realität ist. Da kommen auch mal Anfragen, ob wir – wie die Detektive im Fernsehen – Leute einschüchtern und Informationen aus ihnen herausprügeln. Wir müssen dann erklären, wie unsere Arbeit wirklich funktioniert.“


Und wie läuft die in Wirklichkeit?


Patrick Kurtz: „Normalerweise engagieren uns Klienten, weil sie einen Verdacht haben. Am häufigsten haben wir mit Betrug zu tun – privat, also zum Beispiel Untreue, aber auch in der Wirtschaft. Dort mit großer Regelmäßigkeit Krankschreibungsmissbrauch, also Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dann Hobbys wahrnehmen, die der Genesung im Weg stehen, oder während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Außerdem ermitteln wir beispielsweise bei Unterhaltsbetrug, Spesenbetrug, Diebstahl aus Betrieben oder Unterschlagung – Letzteres häufig bei Transportfahrern, die Teile der Auslieferungsware abzweigen. Doch wir werden auch in drastischeren Fällen und mit ausgefallenen Ermittlungsmethoden tätig. So im vergangenem November mit Personenspürhunden bei der Suche nach der vermissten Anja B., die vor kurzem zerstückelt in Leipzig gefunden wurde. Die Hunde hatten bei der Suche mehrfach im Bereich der Wohnung des Täters und des Fundortes der Leiche angeschlagen.“


Wenn Frau X denkt, Herr X hätte eine Affäre, was passiert dann?


Patrick Kurtz: „Zuerst grenzen wir zeitlich ein, wann Herr X dieser Affäre nachgehen könnte, sofern das der Auftraggeber einschätzen kann. Sollte es keinen konkreten Verdacht bezüglich der Tatzeit geben, müssen wir die Zielperson über längere Zeiträume observieren. Grundsätzlich nehmen wir wenig bis gar keinen aktiven Einfluss auf das Geschehen. Es kommt ganz selten zur Interaktion zwischen Detektiven und Zielperson, vielmehr sind wir passive Beobachter – anders als die Detektive im Fernsehen. Es kann sein, dass der untreue Ehepartner nach zwei Stunden mit seiner Freundin auf der Straße knutscht, dann ist der Fall abgeschlossen. Vielleicht macht er aber auch tagelang nichts Relevantes.“


Bestätigen sich solche Verdachte in den meisten Fällen?


Patrick Kurtz: „Ich würde schätzen, das ist bei uns in etwa 75 Prozent der Fälle so. Wenn der Auftraggeber dranbleibt und wir die Mittel genehmigt bekommen, längere Zeit zu observieren, bestätigt sich der Verdacht meist. Das ist natürlich auch eine Geldfrage, eine Stunde Detektivarbeit kostet 55 Euro. Wenn wir nur wenige Stunden zur Verfügung haben, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass wir etwas nachweisen können.“


Wie läuft eine Observation?


Patrick Kurtz: „Meist beginnt die Observation im Auto, doch wenn die Zielperson zu Fuß oder mit der Bahn unterwegs ist, folgen wir dementsprechend ebenfalls fußläufig. Einen ganzen Tag im Auto zu verbringen, ist keine Seltenheit.“


Und was passiert, wenn die Zielperson das Land verlässt?


Patrick Kurtz: „Dann fahren wir hinterher, sofern es der Klient wünscht. Das haben wir sehr regelmäßig. Wenn die Zielperson unerwartet zum Flughafen fährt, muss natürlich mit dem Auftraggeber geklärt werden, ob die Verfolgung fortgeführt werden soll, schließlich muss er auch die Kosten dafür übernehmen.“


Wie sammeln Sie noch Informationen, außer bei den Observationen?


Patrick Kurtz: „In der Vorbereitung auf eine Observation wird für gewöhnlich eine Onlinerecherche durchgeführt. Schwierig wird es, wenn wir nachträglich ermitteln sollen, weil etwa eine Firma vermutet, dass ein Angestellter in der Vergangenheit Spesenbetrug begangen hat. Das können wir aktuell ja nicht mehr beobachten, doch dafür gibt es unter anderem legendierte Befragungen. Eine Legende ist im Ermittlungswesen ein Vorwand, der zur Gewinnung von Informationen dient. Man gibt sich zum Beispiel als Techniker aus und sammelt in Gesprächen Informationen. Allgemein muss man sich flexibel verändern können: Wenn man auf der Baustelle observiert, erscheint man oft am besten im Blaumann, bei einer gehobenen Abendveranstaltung hingegen im Anzug. Auch kommt es vor, dass Detektive in die auftraggebenden Firmen eingeschleust werden, um in der Rolle des neuen Kollegen unauffällig Tathergänge ermitteln und persönliche Beziehungen zu Zielpersonen aufbauen zu können.“


Ist der Job gefährlich?


Patrick Kurtz: „Selten. Es gibt gefährliche Situationen, aber nicht mehr als beispielsweise für einen Elektriker. Wir hatten einmal einen Fall, bei dem eine Familie nach ihrer Tochter suchte. Als wir sie fanden, erzählte sie unter Tränen, dass sie nicht verschwunden, sondern bewusst vor ihrer Familie geflohen war, da sie um ihr Leben fürchtete. Wir haben auf ihren Wunsch die Adresse nicht weitergegeben. Die Familie war natürlich nicht begeistert und hat zwei meiner Mitarbeiter bedroht.“


Man wird als Zielperson gefragt, ob man gefunden werden will?


Patrick Kurtz: „Grundsätzlich nicht. In dem Fall handelte es sich um eine Adressrecherche ohne berechtigtes Interesse. Detektivarbeit bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Zur Legalisierung dieses Eingriffs benötigen wir einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund – das berechtigte Interesse. Ist das berechtigte Interesse bei einer Anschriftenermittlung nicht gegeben, machen wir es so, dass wir die Zielperson fragen, ob wir ihre Adresse weitergeben dürfen. Weil die Tochter aus dem genannten Beispiel volljährig war, hatte die Familie kein Recht, zu erfahren, wo sie sich aufhielt, sofern die Gesuchte das ihre Familie nicht wissen lassen wollte. Da gilt das Selbstbestimmungsrecht. Anders läuft es, wenn wir einen Schuldner suchen, denn dann gibt es ein berechtigtes Interesse und damit einen Rechtfertigungsgrund, in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson einzugreifen. Der Schuldner wird also nicht gefragt, da geht das berechtigte Interesse vor.“


Welche Fähigkeiten muss man mitbringen, um Detektiv zu sein?


Patrick Kurtz: „Man braucht Sitzfleisch und Geduld für die Observationen, muss mit Hunger, Durst, Hitze und Kälte umgehen können. Und man muss eine hohe Konzentrationsfähigkeit haben, um zum Beispiel eine Tür, aus der schon seit Stunden niemand herausgekommen ist, konstant fokussiert beobachten zu können. Auch logisches Denken ist wichtig, um Puzzleteile bei komplexen Sachverhalten zusammenzufügen. So gibt es gerade bei Wirtschaftsvergehen mitunter vielschichtige illegale Verflechtungen mit internationalen Geldgeschäften. Um die Zusammenhänge verstehen zu können, sind entsprechende kombinatorische Fähigkeiten notwendig. Für Befragungen ist es von Vorteil, wenn man sich in die Menschen hineindenken kann. Baut man sich eine Legende auf, sollte man ein guter Lügner sein, um sie glaubhaft präsentieren zu können. Nicht jeder Detektiv bringt all diese Fähigkeiten mit. So kann es sein, dass ein Ermittler ein sehr guter Observant ist, aber bei legendierten Befragungen Nervenflattern kriegt.“


Ist Detektivarbeit eine Männerdomäne?


Patrick Kurtz: „Ja, Frauen sind Mangelware. Leider, denn sie sind für diverse Ermittlungsbereiche sehr wertvoll. Neulich hatten wir einen Fall, bei dem ein Paar oft in die Sauna ging. Da ist es unauffälliger, wenn man bei der Observation in der Sauna ebenfalls als Paar auftaucht. Außerdem würden die meisten Leute eine Frau nicht so schnell verdächtigen, Detektivin zu sein.“


Originalquelle aus der MZ: www.mz-web.de/halle-saale/trenchcoat-und-schlapphut–aus-dem-wirklichen-leben-eines-privatdetektivs-26736332

 

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https://www.kurtz-detektei-erfurt.de/2017/04/26/trenchcoat-und-schlapphut-aus-dem-wirklichen-leben-eines-privatdetektivs-mz-interview-mit-patrick-kurtz/

Wie arbeitet ein Privatdetektiv? Patrick Kurtz im Interview mit dem Berliner Radiosender Star FM


Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Potsdam und Brandenburg, war in der letzten Woche im Interview bei T-Bones Breakfast Club des Berliner Rocksenders Star FM zu hören. Nachfolgend finden Sie eine Abschrift des Gesprächs:


„Wie sieht die Arbeit eines Privatdetektivs in Wirklichkeit aus?“


Moderator T-Bone: „Bianca schiebt ihre Müdigkeit momentan ja gern auf die Zeitumstellung, aber in Wahrheit hat sie wieder die halbe Nacht Elementary geguckt.“

Moderatorin Bianca: „Ja, oder einen Krimi gelesen. Ich muss zugeben, dass mich sowas fasziniert; komplizierte Fälle, die gelöst werden müssen, dann rätselt man ein bisschen mit und es ist spannend. Da kann man ja oft kein Ende finden.“

Moderator Christian: „Aber wie sieht die Arbeit eines Privatdetektivs eigentlich in Wirklichkeit aus?“

T-Bone: „Wahrscheinlich stocklangweilig.“

Christian: „Ist das wie im Film?“

T-Bone: „Das glaube ich nicht …“

Bianca: „Ich kann’s dir sagen. Ich habe mit Patrick Kurtz gesprochen. Er hat eine Detektei in Potsdam. Und es war schon zu erwarten: Es ist nicht ganz so wie im Film, auch wenn es viele Parallelen gibt. Es wird hauptsächlich observiert, kann aber auch ganz schön ätzend sein …“


Observationen: 17 Stunden im Auto bei brütender Hitze


Detektiv Patrick Kurtz: „Meine längste Observation betrug 17 Stunden und in der Zeit ist wirklich so gut wie gar nichts passiert. Die Zielperson ist zweimal zum Gassi gehen mit dem Hund rausgekommen. An dem Tag war es auch noch richtig, richtig heiß, um die 33 °C. Eine Klimaanlage wäre ganz nett gewesen, aber das geht im parkenden Auto nicht lange gut.“

T-Bone: „Das überrascht mich. Die erste Überraschung ist schon, dass er Patrick heißt und nicht Emil.“

Bianca: „Aber überlegt euch mal: 17 Stunden bei brütender Hitze sitzt er da im Auto und wartet auf die Zielperson! Und wie hält er sich wach? Mit Hörbüchern!“

T-Bone (lacht): „Das hat auf mich genau den entgegengesetzten Effekt.“

Bianca: „Ja, das habe ich auch gedacht. Aber ihn hält das auf jeden Fall wach, wahrscheinlich hört er spannende Dinge. Und das ist auch eine der Grundvoraussetzungen, um überhaupt Detektiv zu werden: Du musst immer wach sein im Kopf. Nicht nur, um Zusammenhänge bei einer Recherche zu finden, sondern gerade bei diesen ewig langen Observationen musst du auf Zack bleiben.“


Körperliche und geistige Anforderungen an Detektive


Patrick Kurtz: „Bei Observationen muss man antizipieren können: Wie verhält sich eine Zielperson, welche Abfahrtswege könnte sie nutzen usw. Auch bei Recherchen muss man natürlich fit sein im Kopf, weil man da Zusammenhänge erkennen muss. Körperliche Fitness ist ebenfalls nicht ganz verkehrt. Man sollte natürlich auch die Grundausrüstung besitzen, d.h. eine geeignete Kamera, ein gescheites Auto, das nicht auffällt, aber trotzdem über die notwendige Leistung verfügt, um auch schnelleren Fahrzeugen folgen zu können etc.“

Bianca: „Das heißt aber nicht, dass es wie im Film darum geht, Gewaltverbrechen aufzudecken, sondern in den meisten Fällen handelt es sich um Betrug. Affären, Spesenbetrug oder Fälle, in denen Leute eigentlich krankgeschrieben sind, dann aber wer weiß was machen.“

Christian: „Braucht man dafür eigentlich eine Ausbildung?“

Patrick Kurtz: „Leider braucht man in Deutschland keine spezielle Ausbildung, ich würde aber trotzdem jedem, der vorhat, Detektiv zu werden, anraten, eine solche Ausbildung zu machen. Die meisten Kollegen, die bei uns in der Branche arbeiten, haben eine Vorkarriere bei der Polizei oder bei anderen Ermittlungsbehörden wie dem Zoll, teilweise auch bei Geheimdiensten. Dementsprechend können sie natürlich die Fachexpertise vorweisen, um in dem Beruf erfolgreich ermitteln zu können. Bei Quereinsteigern ist eine Ausbildung dringend angeraten, weil man vorher allein schon die rechtlichen Grundlagen nicht beherrscht.“

Bianca: „Na eben, wenn du wie Matula mit einem Dietrich irgendwo reinrennst – ich glaube, das geht nicht.“


Über das problematische mediale Bild von Detektiven


Bianca: „Was ich ja auch sehr spannend fand: Ja, Detektive benutzen auch diese Aufstellwände, wie man sie im Film immer sieht, wo die ganzen Fotos, Zeitungsartikel und Co. dranbammeln.“

Patrick Kurtz: „Wenn wir komplexe Sachverhalte haben, zu denen recherchiert werden soll, dann kommt es schon mal vor, dass wir solche Wände aufstellen. Was anderes ist es natürlich, wenn wir über Detektiv-Serien sprechen, gerade auch aus dem deutschen Raum, wie Die Trovatos oder Privatdetektive im Einsatz – was da gezeigt wird, ist ganz einfach vollständiger Humbug. Das ist auch ein Stück weit traurig, weil das die Leute, die es sehen, natürlich aufnehmen und mit einem veränderten Erwartungshorizont bei uns anrufen. Sie denken dann, dass wir auch „Zugriffssituationen“ haben, dass wir Leute bedrohen oder verprügeln, um Informationen zu erhalten, oder dass wir Zielpersonen mit Richtmikrofonen abhören und lauter so ein Unsinn, der in der Praxis erstens verboten ist und zweitens überhaupt nicht zielführend wäre.“

T-Bone: „Bianca, du kannst anfangen zu sparen: Ich habe gerade gegoogelt, was so ein Detektivlehrgang kostet: knappe 6.000 € an der Sicherheitsakademie Berlin.“


Detektiv mit Revolver; Detektei Potsdam, Detektiv Potsdam, Privatdetektiv Potsdam
Ermittlungen mit vorgehaltener Waffe? Was sich in Kino- und TV-Produktionen regelmäßig sehen lässt, hat nichts mit dem Alltag unserer echten Detektive aus Potsdam zu tun.

Kurtz Detektei Potsdam und Brandenburg

Gregor-Mendel-Straße 15

14469 Potsdam

Tel.: 0331 2785 0052

Mail: kontakt@kurtz-detektei-potsdam.de

Web: https://www.kurtz-detektei-potsdam.de

https://www.kurtz-detektei-potsdam.de/2017/04/04/wie-arbeitet-ein-privatdetektiv-patrick-kurtz-im-interview-mit-dem-berliner-radiosender-star-fm/

Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


Geschäftsmann hängt an Uhr; Detektei Bonn, Detektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen. 

Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bonn

Zeppelinstraße 8

53177 Bonn

Tel.: 0228 2861 4084

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bonn.de

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/2017/01/16/spesenabrechnungs-und-stundenbetrug/

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/mitarbeiterüberwachung-bonn/lohnabrechnungs-und-spesenbetrug/

Überwachung von Außendienstlern durch Detektive


Überprüfung auffälliger Arbeitnehmer


Deutschland ist im europäischen und weltweiten Vergleich ein Land mit sowohl sehr hohen Lebensstandards als auch einer hohen Beschäftigungsquote: 43,172 Millionen Menschen waren im März 2016 erwerbstätig und bilden damit bei aktuell 81,9 Millionen Einwohnern eine Erwerbstätigenquote von beinahe 53 %. Dies ist angesichts der noch nicht überstandenen Flüchtlingskrise und vieler Arbeitsplatzeinsparungen ein deutlich positives Zeichen, das scheinbar jedoch nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen wertschätzen können.

Die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg werden mit zunehmender Häufigkeit zur Überwachung von Außendienstmitarbeitern eingesetzt, die sich entweder durch besonders hohe Spesenabrechnungen oder durch unpassende Stundenzahlen auffällig gemacht haben und deren Straffälligkeit sich im Zuge unserer Ermittlungen in der Regel bestätigt. Bei diesen Zuwiderhandlungen gegen den Arbeitsvertrag handelt es sich natürlich um einen groben Vertrauensbruch gegen den Arbeitgeber, weil gerade Außendienstlern umfassendes Vertrauen und eine große Eigenverantwortlichkeit für ihre Fallbearbeitungen übertragen werden. Während es an festen Arbeitsplätzen im Büro schnell auffällt, wenn die regelmäßig abgehaltenen Kaffeepausen immer mehr als 20 Minuten dauern, ist es für einen Personal- oder Unternehmensleiter durchaus schwieriger, die tatsächlich geleisteten Wochenstunden seiner Außendienstmitarbeiter zu überblicken und zu validieren – entsprechend sind unsere Privatdetektive aus Nürnberg in ganz Franken, Bayern und der BRD bei der Überprüfung behilflich: 0911 3782 0154.


Bezahlung ohne Leistung + Auftrags- und Kundenverlust


Außendienstler haben eine hohe Selbstverantwortung für die tatsächliche Ableistung ihrer Arbeitszeit; Verlockungen wie eine halbstündige Verlängerung der Mittagspause bei schönem Frühlingswetter oder die Abrechnung privater Restaurantbesuche außerhalb der Arbeitszeit als Spesen gibt es immer wieder. Auch wenn uns keine verlässlichen Zahlen bezüglich des Verhältnisses zwischen vertraglicher und tatsächlicher Arbeitszeit eines durchschnittlichen Außendienstmitarbeiters vorliegen (eine Umfrage dürfte wohl kaum ehrliche Aussagen zutage fördern), bestätigen unsere Nürnberger Detektive aus der Erfahrung ihrer bearbeiteten Fälle heraus, dass viele außerhalb des Firmengeländes tätige Mitarbeiter ihre Stundenabrechnungen und Spesen gerne aufrunden. Es wird später mit der Arbeit begonnen und früher aufgehört oder einfach gar nicht gearbeitet.

Besonders in einer wirtschaftlich so ergiebigen Stadt wie Nürnberg wirkt sich solch ein Verhalten auf das gesamte Jahr gerechnet in hohen Schadenssummen aus: Nach Stunden bezahlte Mitarbeiter leiern dem Unternehmen unrechtmäßig viel Geld aus dem Rücken, während durch ihren Stundenbetrug weniger Kunden akquiriert und damit auch weniger Umsatz generiert werden kann. Das Unternehmen ist also doppelt getroffen, während der Außendienstler von gewonnener Freizeit und erschlichenem Geld profitiert.


Fischer im Fluss; Detektei Regensburg*, Detektiv Regensburg*, Privatdetektiv
Ein von unseren Detektiven beobachteter Regensburger Außendienstler besaß die Frechheit, an drei von vier Arbeitstagen fischen zu gehen, statt zu arbeiten. Er meinte, seine Termine an zwei Tagen abarbeiten zu können, flog aber wegen schlechter Quoten auf.

Vorgehensweise bei auffälligen Stundenabrechnungen


Haben Sie einen oder mehrere Mitarbeiter, die außerhalb des Unternehmens für Sie tätig sein sollten, Ihnen aber immer öfter mit verdächtigen Stunden- und Spesenabrechnungen auffallen? Haben Sie das Gefühl, einer Ihrer Außendienstler ist im Vergleich zu anderen Mitarbeitern auffällig erfolglos, weswegen Sie von Umsatzeinbußen betroffen sind? Haben Sie die entsprechenden Personen mit Ihrem Verdacht konfrontiert und keine zufriedenstellenden Erklärungen, sondern nur Ausflüchte und Scheinargumente erhalten?

Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Privatdetektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg, um eine umfassende persönliche Beratung über mögliche Vorgehensweisen zu erhalten. Egal, ob Ihr Außendienstler für seine komplette Arbeits- und Stundeneinteilung selbst verantwortlich ist oder ob er einen festen Arbeitsplan vorgegeben bekommt – eine Observation über mehrere Arbeitstage hinweg bietet sich an, um alle Zweifel zu beseitigen. Der Mitarbeiter wird dabei von einem oder mehreren unserer Detektive aus Nürnberg unauffällig von Beginn bis Ende seines Arbeitstages observiert, um etwaiges vertragswidriges Verhalten fotografisch und somit gerichtsverwertbar festzuhalten.


Nicht alle Außendienstler automatisch Arbeitszeitbetrüger – Observationen im Einzelfall erlaubt


Bei belegbaren Verdachtsmomenten sollte also nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“ agiert werden, um Firmenschädigungen und Umsatzeinbußen zu verhindern. Schließlich entstehen, wie oben erwähnt, doppelte finanzielle Einbußen, wenn Arbeitnehmer die Gutmütigkeit und das Vertrauen ihrer Vorgesetzten schamlos ausnutzen und sich bei einem verfrühten – und vom Chef unfreiwillig gesponserten – Feierabendbier ins Fäustchen lachen.

Natürlich darf nicht jeder einzelne Außendienstarbeiter willkürlich zur Prävention von Arbeitszeit- und Spesenbetrug überwacht werden; die Privatsphäre der Angestellten ist solange schützenswert und als wichtiger zu bewerten als jegliche Interessen des Arbeitgebers, wie sich Arbeitnehmer nicht auffällig verhalten. Sind Mitarbeiter allerdings wiederholt durch erstaunliche und teils widersprüchliche Abrechnungen aufgefallen, die sich nicht mit den Daten der angeblich oder tatsächlich betreuten Klienten/Kunden decken, so kann die Kurtz Privatdetektei Nürnberg aktiv werden und die entsprechend verdächtigen Mitarbeiter observieren. Unsere Detektive arbeiten professionell und effektiv; sämtliche Beweise sind gerichtsverwertbar, können bei Schadenersatzklagen gegen die Außendienstler eingesetzt werden und – bei einer Zuwiderhandlung gegen den Arbeitsvertrag – zur Verurteilung des betrügerischen Angestellten führen.


Extremfall Kundenabwerbung durch Außendienstler


Als wären der Vertrauensbruch und das vertragswidrige Verhalten nicht genug, kommt es gelegentlich für die Arbeitgeber noch dicker: Neben überhöhten Lohnzahlungen und Umsatzeinbußen trifft der Außendienstmitarbeiter seinen Arbeitgeber sogar noch schlimmer, wenn er in Kundengesprächen entweder den Unternehmensservice unter der Hand anbietet und das daraus schwarz erwirtschaftete Geld in die eigene Tasche steckt oder wenn er für ein im Geheimen nebenher betriebenes Privatunternehmen langjährige Kunden seines Arbeitgebers abwirbt. Damit schadet der Außendienstler der Firma natürlich noch mehr als mit gefälschten Spesen- und Stundenabrechnungen, denn kaum etwas trifft einen Unternehmer härter, als gute Kunden auf scheinbar unergründliche Weise zu verlieren. In einem solchen Fall macht sich der Angestellte in so hohem Maße strafbar, dass neben einer fristlosen Kündigung bei einer Verurteilung ein vom Vertrag abhängiger Schadensersatz von zumeist mehreren tausend Euro, dazu die entstandenen Detektiv-Honorare und eventuell sogar zu erwartende Umsatzausfälle gezahlt werden müssen.

Durch die kriminelle Energie, die ein Denken fördert, nach dem man für möglichst viel Geld und/oder Freizeit möglichst wenig machen muss, also den Weg des geringsten Widerstands geht, entstehen Unternehmen regelmäßig Schäden in Millionenhöhe. Der Einsatz unserer Wirtschaftsdetektive in Regensburg*, Bayreuth, Nürnberg oder auch Amberg ist daher durchaus nicht nur empfehlenswert, sondern sogar geboten, wenn die betrügerischen Außendienstmitarbeiter auf frischer Tat ertappt werden sollen, sodass den betroffenen Unternehmen eine gerechte Entschädigung zugesprochen werden kann. Immerhin ist die deutsche Wirtschaft die stärkste Europas und soll dies auch zukünftig bleiben. Setzen Sie sich im Falle eines Falles mit unseren Detektiven in Nürnberg in Verbindung und erhalten Sie unverbindliche Auskünfte über unsere Vorgehensweisen und Honorare: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de.


Verfasserin: Maya Grünschloß  

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: http://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

http://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2016/05/16/überwachung-von-außendienstlern-durch-detektive/

http://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/abrechnungsbetrug-spesenbetrug/


Hinweis


*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Nürnberg werden von der Äußeren Bayreuther Straße in Nürnberg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Nürnberg, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte.