Wann darf ein Detektiv Arbeitnehmer überwachen?


Wenn Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf der Nase herumtanzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich bisweilen von unterschiedlichen Interessen leiten. Bereichert sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich zu Lasten seines Arbeitgebers oder schadet er dem Unternehmen gar aus Böswilligkeit, etwa durch Geheimnisverrat, steht der Betrieb schnell vor der Frage, inwieweit der Mitarbeiter durch Privatermittler überwacht werden darf, um sein Verhalten für das Gericht nachzuweisen.

Tobias Neumann liefert nachfolgend für die Klienten und Interessenten der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken einen Überblick zum Thema.


Welche Methoden kommen infrage?


Um herauszufinden, ob der Angestellte bspw. wertvolle Fachbücher entwendet, längere Pausen macht als zulässig oder Kontakte zu Konkurrenzfirmen unterhält, kann der Chef eine Wirtschafts- und Privatdetektei mit der diskreten Beobachtung des Mitarbeiters beauftragen. Die Nürnberger Detektive der Detektei Kurtz greifen bei ihren Einsätzen auf zahlreiche variabel einsetzbare Ermittlungsmethoden zurück: Je nach Sachlage schleusen sie in Absprache mit der Unternehmensleitung einen verdeckten Ermittler in die entsprechende Abteilung des Betriebes ein, überwachen den Verdächtigen im öffentlichen Bereich, bspw. im Außendienst oder während einer Krankschreibung, und setzen, sofern rechtlich zulässig und ermittlungstaktisch sinnvoll, technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung ein.

Am häufigsten werden die Dienste der Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg zur Untersuchung vorgetäuschter Erkrankungen, unerlaubter Nebentätigkeitenfalscher Spesen- und Stundenabrechnungen sowie innerbetrieblicher Diebstähle angefordert. Durch den Einsatz eines Detektivs kann das Unternehmen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter einen Riegel vorschieben und somit weitere Schäden verhindern, jedoch ist nicht alles erlaubt.


Unter welchen Bedingungen dürfen Beschäftigte überwacht werden?


Das Arbeitsrecht hat dafür sehr strenge Kriterien vorgegeben, an oberster Stelle der Einschränkungsgründe stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. In diese darf nur eingegriffen werden, wenn sich ein konkreter Anhaltspunkt ergibt, dass der Mitarbeiter wiederholt seine Pflichten verletzt bzw. eine Straftat vorliegt. Eine bloße Vermutung, der Außendienstler könnte seine Arbeitszeit im Garten statt beim Kunden verbringen, reicht nicht aus, wenn dieser Verdacht nur aus einem Gefühl heraus erwächst und nicht konkret begründet werden kann.

Bevor ein Detektiv mit der Observation des Angestellten beauftragt werden darf, muss sichergestellt werden, dass sich der Verdacht nicht mit milderen Mitteln prüfen lässt. Allerdings kennt das Arbeitsrecht nur wenige solcher Mittel, schließlich sind auch Überwachungsmethoden, die nicht zwingend die Beauftragung einer Detektei voraussetzen, aus zumeist datenschutzrechtlichen Gründen verboten bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz von GPS-Technik ohne vorherige Informierung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen bleibt als milderes Mittel letztlich nur die Befragung des Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Doch da die wenigsten straffälligen Arbeitnehmer ihre Taten ehrlich zugeben dürften, hat diese Methode in aller Regel kaum Aussicht auf Erfolg. Somit bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als Ermittler wie unsere Privatdetektiv für Würzburg, Bamberg sowie die gesamte Region Franken und Oberpfalz hinzuziehen. Tipp: Weiterführende Informationen zu den zulässigen Gründen für eine Mitarbeiterüberwachung finden sich auf der Internetseite anwaltarbeitsrecht.com.


Mitarbeiterüberwachung; Detektei Regensburg, Detektiv Bayreuth, Privatdetektiv Münchberg
Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Häufig werden Beweise, die mit dieser Methode erhoben wurden, vor Gericht nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt wurde. 

Auf Qualität zu setzen, zahlt sich aus.


Beschäftigte können einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, falls sie der Meinung sind, unverhältnismäßig durch einen vom Arbeitgeber angeforderten Detektiv überwacht worden zu sein. Wehrt sich ein Mitarbeiter vor Gericht gegen seine Kündigung, muss das Unternehmen belegen, dass der Einsatz der Detektei verhältnismäßig und notwendig war. Gerade deshalb ist es wichtig, keinen Wald-und-Wiesen-Ermittler mit fraglichen Rechtskenntnissen zu beauftragen, sondern sich der Seriosität der Detektei zu versichern.

Die Nürnberger Privatdetektive der Detektei Kurtz sind qualifizierte und erfahrene Fachermittler, die betroffene Unternehmer kompetent und rechtssicher beraten können, um gerichtsfeste Beweise zu erheben. Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte sich zuvor unbedingt der Qualifikationen und Referenzen der Detektei bzw. des Inhabers rückversichern.


Verfasser: Tobias Neumann

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/09/05/wann-darf-ein-detektiv-seine-arbeit-aufnehmen/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/rechtliches-zur-arbeitnehmerüberwachung/

Kindesunterhalt: Vortäuschung einer Schulausbildung | Ermittlungen unserer Detektei in Würzburg


Kein Kontakt, dafür aber Unterhaltsforderungen


Seit 21 Jahren zahlte Herr Roth (alle Namen geändert) Unterhalt für seine Tochter Caroline Frege aus Würzburg, die er nie persönlich zu Gesicht bekommen durfte, da die Kindesmutter jeglichen Kontakt von Geburt an verweigert hatte. Als die Tochter volljährig wurde, unternahm Herr Roth, der im schweizerischen Bern lebte, mehrere postalische Kontaktversuche, doch eine direkte Antwort seines Kindes blieb aus. Stattdessen teilte ihm die Mutter mit, Tochter Caroline wolle ein für alle Mal nichts mit ihm zu tun haben. Aus Herrn Roths Enttäuschung über diese Zurückweisung bildeten sich nach und nach Zweifel heraus. Zweifel, ob Caroline seine Briefe jemals erhalten hatte. Zweifel, ob sie wirklich noch zur Schule ging. Zweifel, ob sie der monatlich entrichtete Kindesunterhalt überhaupt erreichte. Denn die Mutter behauptete standhaft, dass Caroline auch heute noch – mit nunmehr 22 Jahren – eine Schule besuche, in der Wohnung der Mutter lebe, kein festes Einkommen und auch kein eigenes Bankkonto habe, weshalb der Unterhalt stets auf das Konto der Mutter überwiesen wurde. Gerade die Behauptung bezüglich des Bankkontos erschien Herrn Roth doch schon sehr eigentümlich, schließlich besitzt doch so gut wie jeder Volljährige in Deutschland ein eigenes Konto.

Aufgrund dieser fragwürdigen Punkte beschloss er, den Rat und die Dienste unserer erfahrenen Detektei in Würzburg* einzuholen. Durch Observationen der Tochter sollten wir prüfen, ob die Unterhaltsangaben der Mutter korrekt waren oder ob es sich um einen Fall von Unterhaltsbetrug handelte.


Warten auf Caro – keine Spur von der Zielperson


Die ersten drei Observationstage unserer Detektive in Würzburg wurden von einem erheblichen Problem überschattet: Weder die Zielperson Caroline Frege noch ihre Mutter traten an deren gemeinsamer Melde- und angeblicher Wohnadresse in Erscheinung. Stattdessen erkannten die Ermittler mehrfach eine alte Frau (80 Jahre oder älter) an den Fenstern der entsprechenden Wohnung des Mehrfamilienhauses. Zwar stand der Nachname von Mutter und Tochter an Klingelschild und Briefkasten, doch hierbei könnte es sich um ein gezieltes Täuschungsmanöver gehandelt haben, das dem Zweck diente, die Anschrift als postalische Zustelladresse missbrauchen zu können. Für die Ermittler ergab sich der Verdacht, dass die Zielperson gar nicht an dieser Adresse wohnte – einerseits gut für Herrn Roth, da seine Zweifel an der Ehrlichkeit der Mutter dadurch neuen Nährboden erhielten, andererseits problematisch, da die Tochter ohne bekannte Wohnadresse nicht zur Observation aufgenommen werden konnte.

Um an Carolines angeblicher Ausbildungsstätte neue Hinweise zu sammeln, teilte sich unser zweiköpfiges Detektivteam in Würzburg am dritten Ermittlungstag auf: Ein Observant blieb an der bekannten Adresse, der andere fuhr zur Schule. Doch auch dort trat die Tochter nicht in Erscheinung und es konnten keine Hinweise auf ihren Verbleib gesammelt werden. Immerhin zeigte sich die Mutter der Zielperson im Laufe des Tages an der bekannten Adresse, betrat das Gebäude mit einem eigenen Schlüssel, verbrachte eine gute halbe Stunde im Inneren, kehrte mit mehreren Briefen in der Hand zurück und fuhr wieder ab. Unsere Privatdetektive folgten ihr, doch leider parkte sie ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage, die zu einem weiträumigen Gebäudekomplex mit unzähligen Hausnummern und noch weitaus mehr Mietparteien gehörte. Da sie die Tiefgarage durch einen unterirdischen Zugang verlassen haben musste, konnten unsere Privatermittler nicht feststellen, welchen Bereich des Komplexes sie danach betreten hatte. Zwar kontrollierten sie zum Abschluss der Maßnahme sämtliche Klingelschilder, doch der Name der Mutter fand sich auf keinem davon.


Neue Adresse = neue Chance für unsere Detektive in Würzburg


In Absprache mit Herrn Roth sollte noch ein vierter Observationsversuch an der bekannten Adresse – nicht am neu ermittelten, aber kaum zu kontrollierenden Gebäudekomplex – unternommen werden. Würde Caroline dabei erneut nicht in Erscheinung treten, wäre vor weiteren Beobachtungsmaßnahmen das Ergebnis einer parallel initiierten Adressermittlung abzuwarten. Am frühen Nachmittag – kurz vor dem geplanten Observationsende – kam die Zielperson tatsächlich die Straße zur vorgeblichen Wohnadresse hinuntergelaufen. Sie betrat das Mehrfamilienhaus nicht mit einem eigenen Schlüssel, sondern klingelte bei ihrer vorgeblichen Wohnung und wurde daraufhin eingelassen. Später verließ Caroline das Haus in Begleitung der alten Dame, die mehrfach an den Fenstern der entsprechenden Wohnung gesehen worden war. Beide Frauen begaben sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Kindergarten und nahmen dort an einem Martinsumzug teil, ohne dass ein direkter Bezug der beiden zu einem der Kinder erkennbar wurde. Im Anschluss brachte die Zielperson die alte Frau zurück nach Hause und begab sich nach kurzer Verweilzeit in der Wohnung mit dem Bus zu einer anderen Anschrift in Würzburg, an der sie auch übernachtete. Ihr Name fand sich leider nicht am Klingelschild, jedoch gab es eine „WG A.R., C.F., K.R.“ – womöglich ein Hinweis auf eine Wohngemeinschaft mit Caroline Frege (C.F.) als Mitbewohnerin.

Mit wechselnden Observanten wurde die Beobachtung unserer Detektei für Würzburg bis weit in den Folgetag hinein fortgesetzt, da nun endlich die Chance gekommen war zu prüfen, ob die Zielperson

  • die Schule besuchte,
  • einer Erwerbstätigkeit nachging,
  • tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte,
  • mit ihrer Mutter zusammenlebte.

Das einzige Problem: Der Folgetag war ein Samstag.


Ereignisarm und doch erkenntnisreich


Die Aufnahme der Zielperson war somit schließlich geglückt. Um diese Chance nicht durch Sparmaßnahmen zu vertun (siehe unsere Detektivhonorare) und um sicherzugehen, dass Caroline tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte, sollte die Observation in Übereinstimmung mit Herrn Roth auch am Samstag fortgeführt werden. Wie zu erwarten war, suchte die Zielperson an diesem Tag weder die Schule auf, noch übte sie eine Erwerbstätigkeit aus. Stattdessen unternahm sie ein paar Stündchen „Shopping“ in der Innenstadt, verzehrte einen Döner und zog sich für den Rest dieses ungemütlichen Novembertages in das neue Wohnobjekt zurück. Das ist zwar nicht viel an Aktivitäten, aber der Tag gab unserer Privatdetektei für Würzburg dennoch Aufschluss über zwei wichtige Punkte:

Zum einen hatte sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Caroline dauerhaft hier aufhältig sein würde, da sie erstens abends zu dieser Adresse zurückkehrte und zweitens sich ihr ausgeschriebener Nachname am Briefkastenschild der WG im Inneren des Gebäudes fand (das unauffällige Betreten des Objekts zwecks Kontrolle des Briefkastens war unseren Ermittlern am Vortag wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich gewesen). Zum anderen hatte Caroline mit einer Bankkarte Geld von einem Sparkassenautomaten abgehoben, womit bewiesen war, dass sie mindestens die Verfügungsgewalt über ein Konto hatte bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach sogar ein eigenes besaß. Die beiden neu ermittelten Adressen von Mutter und Tochter ließen stark darauf schließen, dass beide nicht, wie gegenüber unserem Auftraggeber behauptet, zusammenwohnten. Somit handelte es sich um getrennte Haushalte, die sicherlich nicht über ein und dasselbe Bankkonto liefen.


Verstöße gegen die Informationspflicht


In den kommenden Wochen unternahmen unsere Privatdetektive in Würzburg immer wieder an unterschiedlichen Wochentagen stichprobenhafte Tagesobservationen. Hierbei stellte sich nach und nach klar heraus, dass die Zielperson

  • tatsächlich dauerhaft an der neuen Adresse wohnte,
  • das ursprüngliche Observationsobjekt regelmäßig aufsuchte, um dort die alte Frau zu besuchen,
  • tatsächlich zur Schule ging, dies allerdings nur an zwei von fünf Werktagen,
  • an den anderen drei Werktagen in einem Dienstleistungsunternehmen als Auszubildende arbeitete.

Die Mutter trat an Carolines neuer Adresse nicht ein einziges Mal in Erscheinung.

Laut geltender deutscher Rechtssprechung sind Einkünfte, die das Kind aus Erwerbstätigkeiten generiert, auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen – auch dann, wenn es sich um Auskünfte aus einer Berufsausbildung handelt. Somit führte Carolines Tätigkeit zu einer Minderung, wenn nicht sogar zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs (in Abhängigkeit von der Höhe der Ausbildungsvergütung). Die Aufnahme der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung wären dem Unterhaltszahler, also Herrn Roth, zwingend mitzuteilen gewesen. Sofern die Vorsätzlichkeit dieser Unterlassungshandlung gegeben gewesen wäre, hätte es sich um einen Betrugsfall gehandelt. Um die Vorsatzfrage zu klären, zugleich aber auch die Schuldfrage zu beleuchten (Mutter, Tochter oder beide?), unternahm unsere Detektei für Würzburg zwei weitere Maßnahmen.


Kindesunterhalt; Detektei Würzburg, Detektiv Würzburg, Wirtschaftsdetektei Würzburg 

Ein klärendes Gespräch der Detektive mit der Zielperson


Nach Beendigung der Observationsmaßnahmen holte ein Ermittler mittels Vollmacht des Auftraggebers eine Schulbescheinigung zur Zielperson ein. Die Bescheinigung bestätigte zwar den Schülerstatus – in Teilzeit/duales System –, gab jedoch keine Auskunft darüber, ob Caroline den Unterricht auch tatsächlich im erforderlichen Umfang besuchte. Viel wichtiger aber: Laut der Bescheinigung hatte die Zielperson diesen Status bereits seit über zwei Jahren inne. Das letzte Mal, dass die Mutter den Schülerstatus der Tochter bestätigt und dabei explizit ausgesagt hatte, dass Caroline kein Einkommen generiere, lag weniger als ein Jahr in der Vergangenheit. Der Vorsatz war somit gegeben, ein „versehentliches Vergessen“ der Informationsweitergabe an den unterhaltsleistenden Vater ausgeschlossen.

Da Herr Roth, wie eingangs erwähnt, vermutete, dass seine Briefe die Tochter nie erreicht hatten, war er aus der Ferne stark geneigt, die Schuld bei der Mutter zu wähnen. Deshalb gab er unseren Ermittlern die Anweisung, mit seiner Tochter über die Gesamtproblematik zu sprechen. Die Ergebnisse des Gesprächs kurz zusammengefasst:

  1. Caroline hatte niemals etwas von den Kontaktversuchen ihres Vaters erfahren.
  2. Das Verhältnis zur Mutter war seit Jahren zerrüttet. Sie lebten schon seit Carolines 17. Lebensjahr nicht mehr zusammen.
  3. Caroline erhielt keinerlei finanzielle Unterstützung von ihrer Mutter, somit auch nicht die Unterhaltszahlungen des Vaters.
  4. Da Caroline eine ausreichende Ausbildungsvergütung erhielt und schon seit dem 18. Lebensjahr immer Einkommen aus Erwerbstätigkeiten generiert hatte, hätte sie ohnehin keinen Unterhaltsanspruch mehr gehabt.
  5. Selbstverständlich verfügte sie über ein eigenes Bankkonto.
  6. Die von Caroline regelmäßig besuchte Dame an der ursprünglichen Adresse war ihre Großmutter.
  7. Sie würde ihren Vater liebend gern kennenlernen und ließ sich deshalb seine Telefonnummer geben.

Hiermit war dieser Fall für unsere Detektive in Würzburg abgeschlossen. Im Nachgang erfuhren wir noch, dass es persönliche Treffen und eine deutliche Annäherung zwischen Vater und Tochter gegeben hatte. Außerdem befand sich Herr Roth nach unserem letzten Kenntnisstand in fortgeschrittenen, über Anwälte geführten Verhandlungen über die Rückzahlung der jahrelang zu Unrecht durch die Mutter vereinnahmten Unterhaltszahlungen sowie über die dadurch verursachten Detektivkosten.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

 

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