Markenverstöße in Bordell-Werbung: Duisburger Detektiv mit Einsatz im Puff


Werbung mit fremdem geistigem Eigentum


Humor hatten die Betreiber des Vergnügungsetablissements an der Grenze zu den Niederlanden durchaus bewiesen, als sie sich den Markennamen einer deutschen Fluggesellschaft samt des Logos und eines Werbeslogans vornahmen, um beide in unverblümte Bordellwerbung umzuwandeln. Blöd nur für sie, dass die Urheberin und Markeninhaberin aus nachvollziehbaren Gründen wenig Freude an der Vermengung ihres Namens mit Sexarbeit hatte und deshalb, mittels einer Anwaltskanzlei, die Kurtz Detektei Duisburg mit der Überprüfung betraute, ob ihre einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Markennutzung tatsächlich Anwendung fand. Konkret durften gemäß eines Urteils aus Düsseldorf das abgewandelte Markenzeichen und ein abgewandelter Werbeslogan „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Dienstleistungen eines bordellartigen Betriebes“ sowie für den Betrieb eines Saunaclubs, die gewerbliche Zimmervermietung und den Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie insbesondere für eine Partyveranstaltung nicht genutzt werden. 

Da die widerrechtliche Werbung von Beginn an vornehmlich auf klassischen, d. h. analogen, Wegen stattfand, musste die tatsächliche Einhaltung des genannten Urteils vor Ort an der niederländischen Grenze überprüft werden. Und nicht nur das: Die Anwälte der Fluggesellschaft teilten mit, dass man konkreten Grund habe, von einer fortgesetzten Nutzung der gerichtlich untersagten Werbung innerhalb der Räumlichkeiten des Etablissements ausgehen zu müssen. Folglich oblag es einem unserer Wirtschaftsdetektive aus Duisburg, das Bordell persönlich im Rahmen einer dortigen Partyveranstaltung aufzusuchen.  


Copyright Richter; Wirtschaftsdetektei Duisburg, Detektivbüro Duisburg
Der Copyright-Beschwerde der Fluggesellschaft war gerichtlich zugestimmt worden.

Detektiv-Einsatz im „Milieu“


Als Einsatzkraft für diesen Auftrag legte sich die Einsatzleitung schnell auf einen alten Hasen aus der „Szene“ fest: ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Duisburg, der vor seiner Ausbildung zum IHK-zertifizierten Detektiv umfangreiche Erfahrungen als Sicherheitskraft gesammelt und im Zuge dessen unter anderem als Türsteher für Bordellbetriebe im Ruhrgebiet gearbeitet hatte. Er kennt sich also bestens im „Milieu“ aus, weiß folglich, wie er sich unauffällig zu verhalten hat, und vor allem, mit welcher Art von Ansprache man in solchen Etablissements Redseligkeit ermutigt und dadurch an Informationen gelangt. 

Anders als man es sich vielleicht für eine Partyveranstaltung in einem Bordell vorstellt, fand diese nicht rein abends und nachts statt, sondern ging schon am Vormittag los. Bei der Ankunft unseres Detektivs aus Duisburg um zwölf Uhr mittags waren bereits sämtliche Parkplätze am Objekt belegt und der Andrang gestaltete sich so groß, dass zwei Sicherheitskräfte abgestellt waren, um den Verkehr zu regeln und die Besucher zu dem Parkplatz eines nahegelegenen Sportlerheims zu leiten. Schon beim Betreten des Bordells fiel dem Ermittler ein Poster hinter der Empfangstheke ins Auge, das alle drei gemäß der gerichtlichen Verfügung zu unterlassenden Markenverstöße zeigte: Name, Logo und Slogan. Da die Auftraggeber eine vollständige Dokumentation sämtlicher Verstöße erwarteten, war die Arbeit damit aber noch nicht getan: Unser Duisburger Privatdetektiv bezahlte den Eintrittspreis sowie eine obligatorische Verzehrgebühr für Speisen und Getränke. Im Gegenzug informierte ihn eine der Empfangsdamen über die hiesigen Konditionen für sexuelle Dienstleistungen im Zuge der Partyveranstaltung (Geschlechtsverkehr ab 50 €) und betonte, dass im Objekt weder Video- noch Fotoaufnahmen zulässig seien. Laut einer vorab erfolgten Rücksprache des Ermittlers mit Branchenkennern bezahlten die anwesenden Damen ebenfalls Eintritt für ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung, und zwar damit sie als weibliche Gäste geführt werden konnten und es schwer fallen würde, die Betreiber gemäß § 180a StGB „Förderung der Prostitution“ zu belangen. Angeblich verdiente das Bordell, das sich selbst als „Saunaclub“ bewarb, nichts an den individuellen sexuellen Dienstleistungen der anwesenden Prostituierten, sondern zog seine Einnahmen rein aus den Eintrittsgeldern und Verzehrumsätzen.


Mottoparty: Boarding-Time im „Saunaclub“


Nach dem aufschlussreichen Intro am Empfang begab sich unser Privatdetektiv aus Duisburg in den Umkleidebereich, um den weißen Bademantel und die weißen Sandalen anzulegen, die ihm von den Mitarbeiterinnen beim Eintritt übergeben worden waren. Dabei fiel ihm auf, dass selbst die Umkleidekabinen mit Domkameras ausgestattet waren. Einmal in der vorgegebenen Montur, betrat der Ermittler schließlich den eigentlichen „Party“-Bereich. Dort waren bereits um die 70 männlichen Gäste zugegen, denen circa 35 Frauen gegenüberstanden. Letztere waren allesamt in auffällige Einheitsoutfits gekleidet: eine sexualisierte Version des typischen Dienstoutfits von Stewardessen der Auftraggeber unserer Privatdetektei in Duisburg. Auch diese Erkenntnis dürfte von großem Interesse für unsere Klientin gewesen sein, auch wenn die Uniformen immerhin nicht mit Markennamen oder -logos daherkamen. 

Der eingesetzte Duisburger Detektiv schaute sich weiter in dem Etablissement um und stellte dabei fest, dass alles deutlich überdurchschnittlich sauber und gut organisiert war – hier wurde planvoll vorgegangen, von einem Versehen konnte also bei der gerichtlich untersagten Weiternutzung der beanstandeten Logos und Wortspiele keine Rede sein. Dennoch fanden sich selbige auf mindestens vier weiteren Postern im Gästebereich. Auf ihnen wurde der Ablauf des Programms beschrieben und dafür gezielt Vokabular aus der Luftfahrt verwendet, beispielsweise „11:00 Bordingtime [sic] und Einchecken“. 


Stewardess-Outfit; Detektei Duisburg, Detektiv Duisburg, Privatdetektiv Duisburg
Die Sexarbeiterinnen empfingen die Gäste in Stewardessen-Outfits.

Detektiv belauscht uneinsichtigen Bordellbetreiber


Nach seiner Überblicksbegehung der Räumlichkeiten beschloss der Ermittler unserer Detektei aus Duisburg, sich ins Büffetzelt einzufinden, um dort unter dem Vorwand eines Speiseverzehrs unauffällig die Abläufe beobachten zu können, ohne von den anwesenden Damen belästigt zu werden. Er setzte sich an einen Tisch mit zwei weiteren männlichen Personen und wurde kurz darauf für seinen Ermittlungsansatz belohnt: Eine männliche Person in Straßenkleidung und mit dem Clublogo auf dem T-Shirt, die dem Detektiv schon zuvor durch das Verteilen von Anweisungen aufgefallen war, gesellte sich mit an den Tisch und fing ein Gespräch mit den beiden anderen Männern an. Selbiges setzte ohne weitere Umschweife direkt bei der gerichtlichen Verfügung unserer Auftraggeber an. Auch die beiden angesprochenen männlichen Personen schienen mit dem Vorgang vertraut zu sein, und schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Herrn in Straßenkleidung um den Betreiber höchstpersönlich handelte. 

Dieser gab an, erst am Vortag Kenntnis von dem Gerichtsbeschluss erhalten zu haben. Folglich sei es ihm zum einen nicht mehr möglich gewesen, die vorhandenen Markenrechtsverstöße zu beseitigen, und zum anderen sei ihm das auch egal, da die Fluggesellschaft schließlich nur das Recht an ihren eigenen Marken und Slogans habe, jedoch nicht an seinen abgeänderten Versionen – eine, selbstverständlich, unsinnige Ansicht, doch in den zwei Männern fand der Bordellbetreiber ein dankbares Publikum. Schließlich fabulierte er noch darüber, an die Presse gehen zu wollen, sollte er tatsächlich eine Geldstrafe zahlen müssen, und auf diese Weise „eine riesige Werbung für meinen Laden“ zu generieren. Nach der Beendigung der Unterhaltung folgte unser Detektiv aus Duisburg dem Betreiber des „Saunaclubs“, um ein Vier-Augen-Gespräch mit ihm zu führen und darin weitere relevante Informationen zu eruieren, doch leider bog der Zuhälter, der sich nicht als solcher verstanden wissen wollte, in einen als privat gekennzeichneten Raum ab und ließ sich bis zum Einsatzende nicht mehr blicken.


Bordell mit Millionenumsatz


Bis zum Nachmittag und damit bis zum geplanten Ende der Vor-Ort-Überprüfung sammelte der Privatermittler weitere Beobachtungen. So erhöhte sich die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden männlichen Gäste nach und nach auf deutlich über einhundert und jene der weiblichen Dienstleister auf circa fünfzig. Da sich viele nicht ganztägig dort aufhielten und manche direkt nach Verrichtung ihres speziellen Geschäfts direkt wieder gingen, ließ sich der Gesamtdurchlauf an Besuchern anhand der getätigten Beobachtungen nicht seriös kalkulieren. Allerdings hatte unser Duisburger Wirtschaftsdetektiv schon vor Einsatzbeginn in Erfahrung gebracht, dass der Club mehrere Millionen Euro Umsatz pro Jahr machte. Augenscheinlich fand auch die Mottoparty regen Anklang. Dazu sei gesagt, dass, wie unser Ermittler, nicht jeder männliche Gast mit einer Dame auf ein Zimmer ging. Vielmehr beobachtete der Detektiv immer wieder Gruppen von Männern, die in lockerer Atmosphäre über Geschäftliches sprachen und hin und wieder den Wellnessbereich nutzten.

Als keine weiteren wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten waren und sich die Budgetgrenze näherte, beendete der Ermittler den Einsatz. Zurück im Büro fertigte er seinen Ermittlungsbericht, und das Team der Kurtz Detektei Duisburg leitete selbigen im Anschluss an die Nachbearbeitung an die Anwaltskanzlei der geschädigten Fluggesellschaft weiter.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Duisburg

Auf dem Damm 112

47137 Duisburg

Tel.: 0203 3196 0052

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-duisburg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-duisburg

https://www.kurtz-detektei-duisburg.de/2023/03/02/markenverstöße-in-bordell-werbung-duisburger-detektiv-mit-einsatz-im-puff/

https://www.kurtz-detektei-duisburg.de/wirtschaftsdetektei-duisburg/markenrechtsverstöße-widerrechtliche-werbung/


Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.


Der Privatdetektiv in der Literatur – Teil 7 | Conan Doyle und Sherlock Holmes: Das Vermächtnis


Eine endlose Reihe von Fortführungen und Adaptionen


Ein Schriftsteller, dessen Name fast neunzig Jahre nach seinem Tod immer noch bekannt ist und dessen Werke nach wie vor gelesen werden, hat höchstwahrscheinlich mehr erreicht, als er sich je hätte träumen lassen. Und noch weit übertroffen werden, dürften solche vage erscheinenden Hoffnungen, wenn das literarische Vermächtnis eine Inspiration darstellt für Tausende von neuen Geschichten und Adaptionen in Romanen, Theaterstücken, Hörspielen, Filmen, Fernsehserien, Computerspielen und, und, und. So stellt sich der Fall des schottischen Schriftstellers Arthur Conan Doyle dar: Jedes nur denkbare Medium hat seit seinem Tod im Jahr 1930 unzählige Geschichten mit Sherlock Holmes und Dr. Watson als Hauptfiguren oder zumindest Inspirationsquellen hervorgebracht. Unsere Detektei aus Trier wirft nachfolgend einen Blick auf das multimediale Vermächtnis der kanonischen Sherlock Holmes-Geschichten.


Biographische Lücken als Einladung zu Fortsetzungen


Die nächstliegende Möglichkeit, Sherlock Holmes auch nach dem Tod seines Erfinders wieder „aufleben“ zu lassen, hinterlässt Doyle selbst. Seine Sammlung aus 56 Kurzgeschichten und 4 Romanen deckt die fiktive Biographie von Sherlock Holmes nur sehr unvollständig ab: Über die Jugend des Meisterdetektivs ist so gut wie nichts bekannt, auch die Zeit vor dem ersten Zusammentreffen mit Watson bleibt größtenteils unbeleuchtet (Der Film Young Sherlock Holmes von 1985 lässt Holmes und Watson bereits 1870 als Teenager für ein erstes Abenteuer zusammentreffen). Wie schon in den vorangegangenen Teilen unserer Serie „Der Privatdetektiv in der Literatur“ erwähnt, werden die Fälle darüber hinaus in keiner chronologischen Reihenfolge erzählt und bauen auch nicht aufeinander auf; teilweise erwähnt Doyles fiktiver Erzähler Watson sogar vergangene Fälle, die nie als Geschichte veröffentlicht wurden, und liefert Fortschreibern somit beste Ansatzpunkte. Des Weiteren ist nach dem scheinbaren Tod von Holmes an den Reichenbachfällen explizit von einer dreijährigen Lücke die Rede, in der Sherlock Holmes im Exil ist, auf die in den kanonischen Geschichten aber nicht mehr näher eingegangen wird. Diese Lücken und „verlorenen Fälle“ wurden und werden immer wieder sehr kreativ genutzt und mal mehr, mal weniger getreu der Originalvorlage in Buch- und Filmform umgesetzt.

Auch bringt Doyle die Geschichte seiner größten Schöpfung – zum Glück! – zu keinem abschließenden Ende: Als im März 1927 mit Shoscombe Old Place die letzte der von Doyle selbst verfassten Holmes-Geschichten erscheint, endet sie wie üblich mit dem gelösten Fall, nimmt aber keinen Verweis darauf, wie es mit unserem Helden weitergeht – eine Steilvorlage für jeden, der die Geschichte des Meisterdetektivs weitererzählen möchte. Eine charmante Darstellung der letzten Jahre unseres Helden kam 2015 in die Kinos: Im Film Mr. Holmes spielt Ian McKellen einen 93‑jährigen, leicht dementen Sherlock Holmes, der sich im Jahr 1947 an seinen letzten Fall zu erinnern versucht.


Sherlock Holmes im Kino


Viel Raum also, um die Geschichte des größten aller Detektive weiterzuspinnen. Das Problem ist nach Doyles Tod nur, dass es in Großbritannien bereits seit langem ein umfassendes und strenges Urheberrecht gibt, demgemäß das literarische Werk Doyles und damit der Urheberrechtsschutz an all seinen Figuren und ihren Namen für fünfzig Jahre nach seinem Tod in der Hand von Doyles Erben verbleibt. Das tut der Kreativität der Autoren und Filmemacher indes keinen Abbruch: Das Kino der 1930er Jahre erlebt einen Boom an Schauer und Mystery, die meisten unserer Vorstellungen, die wir von Dracula, Frankensteins Monster und anderen Horrorgestalten haben, gehen auf diese Epoche zurück.

Und wo das Mysteriöse wartet, ist auch unser Meisterdetektiv nicht weit. Schon früh nach der Erfindung des Films war Sherlock Holmes immer wieder Hauptfigur diverser Streifen geworden, 1939 folgt eine ikonische Darstellung auf der großen Leinwand: Mit Der Hund der Baskervilles (The Hound of the Baskervilles) feiert nicht nur einer seiner populärsten Fälle Premiere, sondern setzt auch den Auftakt für eine ganze Reihe an Big-Budget-Abenteuern mit dem Detektiv als Hauptfigur. Die Serie, die Basil Rathbone in der Rolle des Sherlock Holmes unsterblich macht, bekommt in kürzester Zeit eine Fortsetzung nach der anderen; bis 1946 entstehen insgesamt 14 abendfüllende Spielfilme. Die Reihe bleibt lange Zeit die bekannteste und stellt mit seinem Hauptdarsteller den für viele bis heute perfekten Film-Holmes. Auch Patrick Kurtz, der Inhaber unserer Wirtschaftsdetektei in Trier, beschäftigte sich für den Online-Streaming-Dienst maxdome mit dieser Adaption: https://www.maxdome.de/maxperten/patrick-kurtz-127895.html. Im Laufe der Jahre entstehen zahlreiche weitere Verfilmungen um den Londoner Detektiv, selbst deutsche, bis hin zu Komödien und Parodien, Letztere vor allem in den 1970er Jahren.


Rathbone und Bruce; Privatdetektiv Trier, Detektei Luxemburg, Wirtschaftsdetektei Trier
Basil Rathbones Darstellung des Sherlock Holmes in Kombination mit der trotteligen Interpretation Watsons durch Nigel Bruce gilt vielen Fans als Prototyp der filmischen Holmes-Umsetzungen.

Stichtag: Ende des Copyrights im Jahr 1981


Mit dem Ablauf der 50-jährigen Frist nach Doyles Tod steht es seit 1981 nunmehr jedem frei, Geschichten mit und um Sherlock Holmes zu schreiben, aufzuführen, ins Kino oder ins Fernsehen zu bringen. Eine Möglichkeit, von der – gelinde gesagt – umfassend Gebrauch gemacht wird. Selbst alle Detektive unserer Detektei für Luxemburg zusammengenommen dürften nicht alles kennen, was in den vergangenen neunzig Jahren über Sherlock Holmes geschrieben und verfilmt wurde. Jedoch möchten wir über den Abschluss unserer Reihe zum Thema Arthur Conan Doyle hinaus einen kleinen Überblick darüber geben, was heraussticht und unserer Meinung nach sehenswert ist. Daher wird unsere neue Reihe „Sherlock Holmes im Film“ zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wollen, aber doch zumindest ein klein wenig Ordnung in die unerschöpflichen Welten der Sherlock Holmes-Adaptationen bringen, die seit Doyles Tod auf die Leinwand oder den Bildschirm gebracht wurden.

Wie drückte es Gilbert Keith Chesterton (1874-1937), englischer Schriftsteller und Schöpfer von „Father Brown“, einst aus:

„Es hat niemals bessere Detektivgeschichten gegeben als die alte Sherlock-Holmes-Reihe; und obgleich der Name des großen Zauberers auf der ganzen Welt bekannt geworden ist und obgleich es sich wohl um die einzige volkstümliche Legende der modernen Welt handelt, so glaube ich nicht, dass man Sir Arthur Conan Doyle genug gedankt hat.“

Dem kann sich die Kurtz Privatdetektei Luxemburg und Trier nur anschließen. Wir hoffen, mit unserer Reihe über Arthur Conan Doyle zumindest einen kleinen Beitrag zur Vermächtnispflege des Schriftstellers beigetragen zu haben und sagen in Chestertons Sinne: „Danke, Sir Arthur!“


Verfasser: Gerrit Koehler

 

Kurtz Detektei Trier und Luxemburg

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