„Tatort Arbeitsplatz“ – Detektiv Patrick Kurtz im Zürcher Tagesanzeiger


Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.


Abschrift „Tatort Arbeitsplatz“


„Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.

Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.

Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.


Meist langjährige Mitarbeitende


Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.

Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.

Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»


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Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.

Frustration verleitet zur Tat


Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.

Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.

Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.

In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.

Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»

Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.


Fälle werden oft intern geregelt


Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»

Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.

«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.

Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

 

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2018/08/04/tatort-arbeitsplatz-detektiv-patrick-kurtz-im-zürcher-tagesanzeiger/

Cyberkriminalität in der Schweiz: IT-Experten für Täterermittlung und Tatprävention


Hackerangriffe auf lebenswichtige Spitaldaten


Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein „Lösegeld“ in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.


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Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse. 

Kein Unternehmen ist vor Cyberkriminalität gefeit


Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.

Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.


Vielfältige Tatmotive der Internetkriminellen


Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:

  • Handelt es sich um ein grosses Unternehmen, das auf irgendeine Weise polarisiert, so können Attacken politisch oder ethisch motiviert sein und das Ziel haben, dem Unternehmen so lange wie möglich zu schaden.
  • Bei Hacks in Verbindung mit Erpressung erfolgen die Angriffe zur Erlangung eines persönlichen finanziellen Vorteils.
  • Der häufigste Grund für IT-Angriffe ist aber immer noch Spionage: Daten und Pläne erfolgreicher Unternehmen werden ausgespäht, um dem eigenen Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Produkte zu plagiieren oder Informationen an den Höchstbietenden weiterzuverkaufen.

Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.


Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Arbeitnehmer als Täter im Fokus


Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.

Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


Ist das eigene Unternehmen in Gefahr? Privatdetektive aus der Schweiz werden sofort aktiv.


Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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