Unterschlagung in Zwickau: Manipulation von Kassenbelegen


Kontinuierliche Eigentumsdelikte seit mehreren Jahren?


Der Inhaber eines Bio-Supermarkts in Zwickau, nennen wir ihn Herr Colditz, verdächtigte seit Längerem einen langjährigen Angestellten der Kassenunterschlagung. Um unserer Detektei in Zwickau* den Fall näher zu erläutern, lud er einen unserer Wirtschaftsdetektive zu sich nach Hause ein. Nach einer sehr freundlichen Begrüßung berichtete Herr Colditz, dass der verdächtige Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit seit 2-3 Jahren Eigentumsdelikte gegen seinen Betrieb begehe; es fehle lediglich der Nachweis für das Gericht. Um diesen zu erbringen, habe er unsere Privatdetektive in Zwickau kontaktiert (0800 8033 967).


Vermutetes Vorgehen des Täters


Die Zielperson wurde verdächtigt, sich mit der eigenen Mitarbeiter-Kennzeichnung oder der ID von Kollegen ins Kassensystem einzuloggen und dann auf zwei verschiedene Weisen Betrugshandlungen vorzunehmen:

  1. Vortäuschung der Annahme von nicht vorhandenem Leergut, d.h. hier werden virtuell Leergutannahmen vorgetäuscht und die entsprechenden Barbeträge aus der Kasse entnommen.
  2. Vortäuschung von Warenrückläufern, das sind vorgeblich angebrochene Lebensmittel und/oder Kosmetika, die von Kunden wegen eines Fehlkaufs zurückgegeben worden seien. Die Barbeträge der vorgetäuschten Rücknahmen werden ebenfalls aus der Kasse entnommen.

Damit die genannten Verfahren nicht unmittelbar auffallen, wird immer ein Bon angefertigt, der die entsprechenden Bargeldentnahmen spiegelt. Diesen Entnahmebon legte die Zielperson an den jeweiligen Tattagen mit in die Kasse zur Abrechnung. Auf diese Weise konnte der Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Zwickau den Betrug nicht sofort erkennen. Erst nach mehreren internen Prüfungen und Warenzählungen ließen sich die Warendifferenzen feststellen.

Nachdem der gesamte Sachverhalt an der Privatanschrift des Auftraggebers nachvollziehbar und bereits weitgehend zweifelsfrei geklärt wurde, beschließen unser Detektiv in Zwickau und Herr Colditz eine direkt anschließende Observation im Supermarkt, um einen weiteren Diebstahlsvorgang durch die Zielperson beobachten und gerichtsfest dokumentieren zu können. Möglicherweise würden hierfür mehrere Anläufe/Observationstage notwendig werden.


Observation an der Kasse: Einbuchungen ohne Kunden?


Die Observationssituation am Einsatzobjekt Bio-Markt stellte sich ungewöhnlich günstig dar, denn in unmittelbarer Nähe zum Einkaufsladen befand sich ein Bistro, von dem aus Einsicht auf den Kassenbereich genommen werden konnte. So musste unser Privatermittler zur Abwechslung einmal nicht stundenlang bei glühender Hitze oder klirrender Kälte im Auto verharren, sondern konnte sich bequem an einen Tisch im Bistro setzen, Kaffee und Kuchen ordern und auf diese Weise eine Observation durchführen, die dem Nachweis eines gewerbsmäßigen Betrugs- und Unterschlagungsdeliktes dienen sollte und für das dem Täter aufgrund der besonderen Schwere des Falles eine Strafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis drohte (§ 263 StGB Betrug).

Bereits 20 Minuten nach Beginn der Observation beobachtete unserer Wirtschaftsdetektiv in Zwickau, wie die Zielperson mehrere Tippvorgänge an der Kasse vornahm, ohne dass dort Kunden gestanden hätten. Keine fünf Minuten später wiederholte sich dieser Vorgang. Daraufhin verständigten sich Herr Colditz und unser Ermittler außerhalb des Sichtbereichs des verdächtigen Mitarbeiters darauf, dass der Betriebsinhaber einen Kassencheck über die EDV vornehmen werde. Sollte sich dabei herausstellen, dass tatsächlich Buchungen ohne Kunden vorgenommen wurden, würde Herr Colditz dies unserem Detektiv durch ein zuvor abgesprochenes nonverbales Zeichen mitteilen.


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Dass Mitarbeiter, die sich unbeobachtet wähnen und Zugang zu Bargeld haben, Betrugshandlungen und Eigentumsdelikte vollziehen, kommt leider selbst in den besten Betrieben vor. Aus kleinen Beträgen werden in der Summe hohe Schäden. 

Konfrontation – notarielles Schuldanerkenntnis?


Als das besprochene nonverbale Zeichen des Auftraggebers tatsächlich erfolgte, konfrontierten Herr Colditz und der Wirtschaftsermittler die Zielperson mit den beobachteten Delikten. Das Sprechen übernahm größtenteils der Detektiv, da er über langjährige Erfahrungen in Sachen Vernehmung und Mediation verfügt und deshalb regelmäßig die Unterzeichnung notarieller Schuldanerkenntnisse erwirkt. Ein solches Schuldanerkenntnis lässt sich mit variablem Inhalt gestalten, meist wird dem Täter Straffreiheit in Aussicht gestellt, wenn er seine Delikte zugibt und sich zur Rückzahlung entstandener Schäden verpflichtet.

Und so spielten der Ermittler unserer Privatdetektei in Zwickau und der überführte Mitarbeiter den typischen Ablauf einer Täterkonfrontation nach Eigentumsdelikten gegen Unternehmen ab: Zunächst wird geleugnet, dann kommen alle Beweise auf den Tisch, anschließend werden dem Täter seine verbliebenen Optionen aufgezeigt (entweder Unterzeichnung des notariellen Schuldanerkenntnisses oder Strafanzeige + Zivilklage). In den meisten Fällen sind die Delinquenten schließlich vernünftig genug, in das Schuldanerkenntnis einzuwilligen, um sich der drohenden Gefängnisstrafe zu entziehen – so auch in diesem Fall. Der Mitarbeiter knickte ein und gab zu, seit mehreren Jahren wöchentlich Beträge in Höhe von 50 bis 150 € entwendet zu haben. Damit der Betrug nicht auffiel, fingierte die Zielperson Waren- und Leergutrückläufer. Der Delinquent fertigte die entsprechenden Bons dafür an und legte sie zur Abrechnung mit in die Kasse.


Schadensberechnung und Auflösung des Arbeitsvertrages


Nach dem Geständnis werteten die drei Anwesenden mehrere Stunden lang die bekannten/verdächtigen Fälle der letzten Jahre aus. Der Gesamtschaden wurde schließlich auf 10.000 € festgelegt, womit der diebische Angestellte nach Ansicht unseres Privatermittlers in Zwickau sogar noch gut wegkam. Abschließend einigte man sich einvernehmlich auf die Auflösung des Arbeitsvertrages der Zielperson mit sofortiger Wirkung, ferner wurde dem Herrn Hausverbot für mindestens ein Jahr erteilt.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

Kurtz Detektei Leipzig

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Cyberkriminalität in der Schweiz: IT-Experten für Täterermittlung und Tatprävention


Hackerangriffe auf lebenswichtige Spitaldaten


Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein „Lösegeld“ in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.


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Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse. 

Kein Unternehmen ist vor Cyberkriminalität gefeit


Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.

Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.


Vielfältige Tatmotive der Internetkriminellen


Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:

  • Handelt es sich um ein grosses Unternehmen, das auf irgendeine Weise polarisiert, so können Attacken politisch oder ethisch motiviert sein und das Ziel haben, dem Unternehmen so lange wie möglich zu schaden.
  • Bei Hacks in Verbindung mit Erpressung erfolgen die Angriffe zur Erlangung eines persönlichen finanziellen Vorteils.
  • Der häufigste Grund für IT-Angriffe ist aber immer noch Spionage: Daten und Pläne erfolgreicher Unternehmen werden ausgespäht, um dem eigenen Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Produkte zu plagiieren oder Informationen an den Höchstbietenden weiterzuverkaufen.

Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.


Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Arbeitnehmer als Täter im Fokus


Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.

Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


Ist das eigene Unternehmen in Gefahr? Privatdetektive aus der Schweiz werden sofort aktiv.


Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

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Betrugsmasche: Schwangerschaftsvortäuschung, um Geld vom angeblichen Vater zu erpressen


Ein Rendezvous mit schwerwiegenden Folgen


Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau – welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.

Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen – konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind – erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden – und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff „Abtreibungskosten“ gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser – nach angeblicher zweimaliger Verschiebung – an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.


Schwangerschaftstest – Schock; Detektei Osnabrück, Detektiv Osnabrück, Privatdetektiv Osnabrück
Der Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück war von seiner angeblichen Vaterschaft wenig entzückt.

Gesicherte Informationen – Fehlanzeige


In der Folge reagierte Frau Fröhlich nicht mehr auf Anrufe, weswegen Herr Lotte unsere Wirtschaftsdetektei in Osnabrück beauftragte, den Fall zu untersuchen. Gab es wirklich eine Schwangerschaft oder war er einem perfiden Trickbetrug zum Opfer gefallen? Unseren Ermittlern stellte sich direkt ein Problem: der Anfangspunkt. Denn der Wahrheitsgehalt aller Informationen, die Herr Lotte über die Zielperson hatte – und das waren ohnehin nicht viele –, musste angesichts des Betrugsverdachts angezweifelt werden. Schließlich würde ein gewitzter Betrüger kaum seinen echten Namen preisgeben, und auch die weiteren Aussagen der vorgeblich Schwangeren aus dem Smalltalk, den beide geführt hatten, konnten frei erfunden sein. Zudem handelte es sich mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit um eine Wiederholungstäterin, die entsprechend vorsichtig und abgeklärt vorgegangen sein dürfte. Eine Adresse hatte Herr Lotte sowieso nie erfragt, zum Geschlechtsverkehr war es in seiner Wohnung gekommen. Wo also ansetzen?

Die einzige gesicherte Information, die unseren Privatdetektiven in Osnabrück zur Verfügung stand, war, dass die Gesuchte die bekannte Telefonnummer tatsächlich nutzte oder zumindest früher genutzt hatte. Wahrscheinlich handelte es sich um eine Prepaid-Karte, für deren Registrierung man frei erfundene Personendaten nutzen kann, da die meisten Anbieter keine Identitätsprüfung vornehmen. Glücklicherweise bestehen in unserer Detektei unter günstigen Umständen Möglichkeiten, mit diesem eher vagen Ansatzpunkt zu Ergebnissen zu kommen. Jene günstigen Umstände waren in diesem Fall gegeben und so ermittelten wir im ersten Schritt erfolgreich die Adresse der Zielperson in Osnabrück.


Observation der Zielperson: vorhandenes Familienleben?


Mit der Feststellung des Wohnortes ging noch nicht die Ermittlung der weiteren personenbezogenen Daten einher. Eine Frau Fröhlich jedenfalls stand in keinem ermittelbaren Zusammenhang zu dieser Adresse. Anhand eines Fotos der Zielperson, das Herr Lotte auf seinem Laptop gespeichert hatte, würden unsere Detektive in Osnabrück die Gesuchte bei einer Observation der Wohnadresse identifizieren können, um auf diese Weise zu weiteren Feststellungen zu gelangen. Das Foto lag dem Auftraggeber deshalb vor, weil das Kennenlernen über ein Online-Datingportal stattgefunden und sich Herr Lotte von dort das Bild heruntergeladen hatte, um sein Date beim Treffen erkennen zu können. Das Online-Profil der Dame war in der Zwischenzeit gelöscht worden.

Ein zweiköpfiges Ermittlerteam startete die Observation am Wohnobjekt der Zielperson, einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Positionierung der Detektive fuhr ein Fahrzeug vor, aus dem ein Mann mit kurzgeschorenem Haar und Bomberjacke ausstieg, gefolgt von der Zielperson. Die Dame steckte sich eine Zigarette an – ein Schwangerschaftstabu –, während der Mann zwei Kleinkinder vom Rücksitz auf den Gehweg hob. Da es sich um einen sonnigen Septembertag handelte, trug die Zielperson ein enges Top und darüber ein offenes dünnes Jäckchen. Inzwischen waren 13 Wochen seit dem Date mit Herrn Lotte vergangen, doch die Zielperson präsentierte sich gertenschlank, fast dürr, und zeigte keinen Bauchansatz. Nachdem sie aufgeraucht hatte, ging sie ins Haus und kam ein paar Minuten später mit Sonnenbrille und Strandtasche zurück zum Auto. Alle vier Personen fuhren ab, verfolgt von unserem Detektiv-Team in Osnabrück.


Ergebnis einer legendierten Befragung: „Married… with Children“


Die Fahrt ging zunächst zu einem Einkaufsmarkt und danach zum Attersee, wo sich die Zielperson und ihr Begleiter ans Ufer legten, während sich die Kinder allein und ohne wirkliche Aufsicht durch die mutmaßlichen Eltern auf der dortigen Spielanlage beschäftigten. Gegen Mittag, als die Temperaturen noch um ein paar Grad gestiegen waren, zog die Zielperson die Überbekleidung aus und legte sich im Bikini hin. Auch jetzt war kein Bauchansatz zu erkennen. Die Familie blieb bis zum fortgeschrittenen Nachmittag am Strand und fuhr anschließend wieder zur Wohnadresse, die alle gemeinsam betraten. Mittels einer Legende brachte einer unserer Privatdetektive in Osnabrück durch eine diskrete Befragung im Haus den Namen der Zielperson in Erfahrung und auch, dass sie dort seit mehreren Jahren zusammen mit ihrem Ehemann (!) und den gemeinsamen Kindern lebe.

Der betreffende Ermittler war durch die Maßnahme „verbrannt“ und konnte in diesem Fall deshalb nicht mehr für weitere Observationen eingesetzt werden. Stattdessen fuhr er zur Abtreibungsklinik, um dort zu recherchieren. Schnell stellte sich heraus, dass es sich zwar um eine medizinische Einrichtung mit gynäkologischer Abteilung handelte, man dort aber am Wochenende keine Abtreibungen durchführte. Der Termin, an dem Herr Lotte vergeblich vor Ort gewartet hatte, war ein Samstag gewesen.

Am Wohnobjekt tat sich indes nichts Relevantes mehr, weswegen unser dort verbliebener Ermittler die Observation am Abend einstellte.


Keine Anzeichen für eine (legale) Erwerbstätigkeit


Die Erkenntnisse des ersten Ermittlungstages hatten den Betrugsverdacht erhärtet. Zum einen war kein Babybauch zu sehen, was aber – zugegeben – auch an einer tatsächlich stattgefundenen Abtreibung gelegen haben könnte. Zum anderen hatte die Zielperson in so vielerlei Hinsicht gelogen, dass die Indizien einigermaßen erdrückend waren: Die Dame lebte weder als Single, noch war sie kinderlos. Außerdem wohnte sie in einem eher sozialschwachen Objekt und weder sie selbst noch ihr Ehemann waren am Observationstag einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sich „Frau Fröhlich“ Herrn Lotte als Immobilienmaklerin vorgestellt hatte. Gut möglich, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt einvernehmlich durch gewerbsmäßigen Trickbetrug erschlich. Eine Folgeobservation unserer Wirtschaftsdetektive in Osnabrück sollte diesen Verdacht mit weiteren Indizien unterlegen (eindeutige Beweise, bspw. durch die Beobachtung oder gar legendierte Provozierung eines weiteren Betrugsfalls, würden in dieser Fallkonstellation wohl nur mit viel Geduld und somit hohen Detektivkosten zu ermitteln sein).

Am Folgetag verließ die Zielperson früh das Haus und fuhr von dort zum Jobcenter am Johannistorwall. Nach einer guten Stunde kehrte sie zu ihrem Fahrzeug zurück und fuhr wieder zu ihrer Wohnung. Circa 40 Minuten später ging die gesamte Familie zum Auto und stieg ein, der Vater trug eine große Sporttasche bei sich. Die Eltern luden die Kinder an einem Wohnhaus in Osnabrück ab; bei einer späteren Kontrolle fanden die Ermittler den Nachnamen der Familie am Klingelschild – vermutlich handelte es sich um Großeltern, Tanten oder Ähnliches. Anschließend fuhren Zielperson und Ehemann zu einem Fitnesscenter, wo sie an ihrer Attersee-Strandfigur arbeiteten. Danach führten sie die Observanten unserer Detektei in Osnabrück zurück zum Haus der Verwandten, blieben eine ganze Weile im Objekt und fuhren schließlich mit den Kindern wieder zum eigenen Wohngebäude, das sie an diesem Tag nicht mehr verließen.


Nach dem teuren One-Night-Stand ist nun die Gerichtsbarkeit gefragt.


Durch die am zweiten Observationstag weiterhin ausbleibende Erwerbstätigkeit und den Besuch der Zielperson beim Jobcenter wurde die Vermutung Arbeitslosigkeit bestärkt. Die bisherigen Erkenntnisse reichten Herrn Lotte aus. Allein schon, dass ein Ehemann existierte, führte zwangsläufig zu der Frage, wie die vermeintlich Schwangere überhaupt wissen konnte, von welchem der beiden Herren das angebliche Baby stammte. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück stand nach den Ermittlungen fest: Er war von Trickbetrügern hereingelegt worden. Entsprechend leitete er zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen seine Partnerin bei einem One-Night-Stand ein, der ihm wohl als der nervenaufreibendste und teuerste seines Lebens in Erinnerung bleiben dürfte. Hoffen wir, dass er zumindest für den finanziellen Aspekt entschädigt werden wird.


*Hinweise: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Nevinghoff in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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