Den Ex „ausspionieren“: Wann es Sinn macht, nach einer Trennung einen Detektiv zu engagieren


So unterschiedlich, wie Beziehungen laufen, gestalten sich auch Trennungen. Während manche in Freundschaft auseinandergehen, haben andere nach Ende der Beziehung kein freundliches Wort für ihren Expartner übrig. Wieder andere schaffen es nicht, sich damit abzufinden, dass die ehemals große Liebe nun nicht mehr Teil ihres Lebens ist.

Viele Anrufe erreichen die Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen mit dem Anliegen, den oder die Ex observieren zu lassen, um „aus persönlichem Interesse“ in Erfahrung zu bringen, ob es einen neuen Partner gibt. Ein reines persönliches Interesse ist jedoch kein hinreichender Grund für Observationen durch unsere Thüringer Detektive, da in solchen Fällen im Rahmen einer Güterabwägung das Persönlichkeitsrecht des Expartners überwiegt.

Doch es gibt durchaus andere Gründe, die eine Observation hinreichend fertigen. Die Kurtz Privatdetektei Erfurt und Thüringen (0361 2243 0020) beleuchtet diese nachfolgend übersichtlich.


Berechtigtes Interesse ausschlaggebend


Gerade, wenn die Trennung einseitig war, wollen viele Menschen unbedingt wissen, was der Expartner nun treibt, und suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, ihm nah zu sein. Warum nicht einfach einen Detektiv engagieren, um alles über das neue Leben der alten Liebe zu erfahren? Entscheidend hierfür ist das sogenannte berechtigte Interesse, das in aller Regel eine unbedingte rechtliche Beauftragungsvoraussetzung für Privatermittler darstellt. Falls das rein persönliche Interesse also weiterhin stark ausgeprägt ist und Sie Ihre/n Ex womöglich sogar zurückgewinnen wollen, finden Sie eher auf exzurueckexperte.de hilfreiche Tipps.

Während eine „Beschattung“ bei einer Trennung ohne wirtschaftliche Interessen in der Regel nicht legal ist, gibt es andere Trennungsfälle, in denen es durchaus sinnvoll ist, sich an unsere Erfurter Detektive zu wenden.


zerbrochene Beziehung; Detektiv Jena, Detektei Gotha, Privatdetektiv Eisenach, Detektei Thüringen

Beweisbeschaffung im Scheidungsfall


Unterhalt


In Scheidungsfällen kann das Engagieren eines Detektivs für verschiedene Szenarios sinnvoll sein. Im Falle eines Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich die Vermögenssituationen beider Partner offengelegt werden. Allerdings kommen nicht alle Ehepartner ihrer Mitteilungspflicht nach, viele machen zudem falsche Angaben. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen können unsere Privatdetektive für JenaWeimarGotha und ganz Thüringen zur Klärung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse und Lebensumstände der Expartner beitragen.

Dazu zählen beispielsweise die Aufdeckung von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten oder heimlichen Finanzgeschäften des unterhaltspflichtigen Partners. Auch falls die Annahme besteht, dass sich der unterhaltberechtigte Partner einer gravierenden Verfehlung schuldig gemacht und somit den Unterhaltsanspruch verwirkt hat, beispielsweise durch einen Ehebruch, kann es sinnvoll sein, eine Detektei als erprobten Beweisweg zu wählen. In manchen Fällen kann sogar eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite verlangt werden.


Sorgerecht


Die zweite Säule der Beweisermittlung gegen Expartner besteht in Sorgerechtsbedenken. Zeigt der andere Elternteil mehrfach einen bedenklichen oder gar zweifellos inakzeptablen Umgang mit dem gemeinsamen Kind, disqualifiziert er sich gegebenenfalls für die Kindbetreuung. Das beinhaltet in der Regel mindestens den persönlichen Umgang, häufig aber auch die Verfügungsgewalt bzw. das Mitspracherecht bei der Wohnort- und Schulwahl sowie viele weitere Bereiche des Lebens.

Bevor ein Gericht eine – vor allem – für das Kind einschneidende Entscheidung trifft, bedarf es allerdings klarer Beweise. Durch Observation des Umgangs zwischen Expartner und Kind/ern bzw., je nach Sachlage, durch Observation der gewöhnlichen Aktivitäten des anderen Elternteils außerhalb des Umgangs sind diese Beweise gerichtsverwertbar zu ermitteln. Zu den disqualifizierenden Faktoren, die nicht unbedingt während des Umgangs beobachtbar sind, zählen zum Beispiel Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.), Gewalttätigkeit oder ein kriminelles soziales Umfeld.


Beweisermittlung während der Beziehung


Auch im Falle einer missbräuchlichen Beziehung kann es sehr sinnvoll sein, sich bei der Beweiserbringung durch erfahrene Detektive unterstützen zu lassen. So helfen Beweise entscheidend zum Beispiel beim Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den Expartner. Dabei handelt es sich um eine richterliche Anordnung, die es Ihrem Expartner verbietet, sich Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kindern zu nähern.

Zudem sind unsere Erfurter Privatdetektive im Rahmen der Aufklärung bestehender Beziehungen sehr häufig beim Verdacht auf Untreue in der Partnerschaft tätig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei zu Ihrem individuellen Anliegen beraten: 0361 2243 0020.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

Arnstädter Straße 50

99096 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 2243 0020

Fax: +49 (0)361 2243 0029

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-erfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-erfurt.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-erfurt

https://www.kurtz-detektei-erfurt.de/2020/04/19/den-ex-ausspionieren-wann-es-sinn-macht-nach-einer-trennung-einen-detektiv-zu-engagieren/

Kindesunterhalt: Vortäuschung einer Schulausbildung | Ermittlungen unserer Detektei in Würzburg


Kein Kontakt, dafür aber Unterhaltsforderungen


Seit 21 Jahren zahlte Herr Roth (alle Namen geändert) Unterhalt für seine Tochter Caroline Frege aus Würzburg, die er nie persönlich zu Gesicht bekommen durfte, da die Kindesmutter jeglichen Kontakt von Geburt an verweigert hatte. Als die Tochter volljährig wurde, unternahm Herr Roth, der im schweizerischen Bern lebte, mehrere postalische Kontaktversuche, doch eine direkte Antwort seines Kindes blieb aus. Stattdessen teilte ihm die Mutter mit, Tochter Caroline wolle ein für alle Mal nichts mit ihm zu tun haben. Aus Herrn Roths Enttäuschung über diese Zurückweisung bildeten sich nach und nach Zweifel heraus. Zweifel, ob Caroline seine Briefe jemals erhalten hatte. Zweifel, ob sie wirklich noch zur Schule ging. Zweifel, ob sie der monatlich entrichtete Kindesunterhalt überhaupt erreichte. Denn die Mutter behauptete standhaft, dass Caroline auch heute noch – mit nunmehr 22 Jahren – eine Schule besuche, in der Wohnung der Mutter lebe, kein festes Einkommen und auch kein eigenes Bankkonto habe, weshalb der Unterhalt stets auf das Konto der Mutter überwiesen wurde. Gerade die Behauptung bezüglich des Bankkontos erschien Herrn Roth doch schon sehr eigentümlich, schließlich besitzt doch so gut wie jeder Volljährige in Deutschland ein eigenes Konto.

Aufgrund dieser fragwürdigen Punkte beschloss er, den Rat und die Dienste unserer erfahrenen Detektei in Würzburg* einzuholen. Durch Observationen der Tochter sollten wir prüfen, ob die Unterhaltsangaben der Mutter korrekt waren oder ob es sich um einen Fall von Unterhaltsbetrug handelte.


Warten auf Caro – keine Spur von der Zielperson


Die ersten drei Observationstage unserer Detektive in Würzburg wurden von einem erheblichen Problem überschattet: Weder die Zielperson Caroline Frege noch ihre Mutter traten an deren gemeinsamer Melde- und angeblicher Wohnadresse in Erscheinung. Stattdessen erkannten die Ermittler mehrfach eine alte Frau (80 Jahre oder älter) an den Fenstern der entsprechenden Wohnung des Mehrfamilienhauses. Zwar stand der Nachname von Mutter und Tochter an Klingelschild und Briefkasten, doch hierbei könnte es sich um ein gezieltes Täuschungsmanöver gehandelt haben, das dem Zweck diente, die Anschrift als postalische Zustelladresse missbrauchen zu können. Für die Ermittler ergab sich der Verdacht, dass die Zielperson gar nicht an dieser Adresse wohnte – einerseits gut für Herrn Roth, da seine Zweifel an der Ehrlichkeit der Mutter dadurch neuen Nährboden erhielten, andererseits problematisch, da die Tochter ohne bekannte Wohnadresse nicht zur Observation aufgenommen werden konnte.

Um an Carolines angeblicher Ausbildungsstätte neue Hinweise zu sammeln, teilte sich unser zweiköpfiges Detektivteam in Würzburg am dritten Ermittlungstag auf: Ein Observant blieb an der bekannten Adresse, der andere fuhr zur Schule. Doch auch dort trat die Tochter nicht in Erscheinung und es konnten keine Hinweise auf ihren Verbleib gesammelt werden. Immerhin zeigte sich die Mutter der Zielperson im Laufe des Tages an der bekannten Adresse, betrat das Gebäude mit einem eigenen Schlüssel, verbrachte eine gute halbe Stunde im Inneren, kehrte mit mehreren Briefen in der Hand zurück und fuhr wieder ab. Unsere Privatdetektive folgten ihr, doch leider parkte sie ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage, die zu einem weiträumigen Gebäudekomplex mit unzähligen Hausnummern und noch weitaus mehr Mietparteien gehörte. Da sie die Tiefgarage durch einen unterirdischen Zugang verlassen haben musste, konnten unsere Privatermittler nicht feststellen, welchen Bereich des Komplexes sie danach betreten hatte. Zwar kontrollierten sie zum Abschluss der Maßnahme sämtliche Klingelschilder, doch der Name der Mutter fand sich auf keinem davon.


Neue Adresse = neue Chance für unsere Detektive in Würzburg


In Absprache mit Herrn Roth sollte noch ein vierter Observationsversuch an der bekannten Adresse – nicht am neu ermittelten, aber kaum zu kontrollierenden Gebäudekomplex – unternommen werden. Würde Caroline dabei erneut nicht in Erscheinung treten, wäre vor weiteren Beobachtungsmaßnahmen das Ergebnis einer parallel initiierten Adressermittlung abzuwarten. Am frühen Nachmittag – kurz vor dem geplanten Observationsende – kam die Zielperson tatsächlich die Straße zur vorgeblichen Wohnadresse hinuntergelaufen. Sie betrat das Mehrfamilienhaus nicht mit einem eigenen Schlüssel, sondern klingelte bei ihrer vorgeblichen Wohnung und wurde daraufhin eingelassen. Später verließ Caroline das Haus in Begleitung der alten Dame, die mehrfach an den Fenstern der entsprechenden Wohnung gesehen worden war. Beide Frauen begaben sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Kindergarten und nahmen dort an einem Martinsumzug teil, ohne dass ein direkter Bezug der beiden zu einem der Kinder erkennbar wurde. Im Anschluss brachte die Zielperson die alte Frau zurück nach Hause und begab sich nach kurzer Verweilzeit in der Wohnung mit dem Bus zu einer anderen Anschrift in Würzburg, an der sie auch übernachtete. Ihr Name fand sich leider nicht am Klingelschild, jedoch gab es eine „WG A.R., C.F., K.R.“ – womöglich ein Hinweis auf eine Wohngemeinschaft mit Caroline Frege (C.F.) als Mitbewohnerin.

Mit wechselnden Observanten wurde die Beobachtung unserer Detektei für Würzburg bis weit in den Folgetag hinein fortgesetzt, da nun endlich die Chance gekommen war zu prüfen, ob die Zielperson

  • die Schule besuchte,
  • einer Erwerbstätigkeit nachging,
  • tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte,
  • mit ihrer Mutter zusammenlebte.

Das einzige Problem: Der Folgetag war ein Samstag.


Ereignisarm und doch erkenntnisreich


Die Aufnahme der Zielperson war somit schließlich geglückt. Um diese Chance nicht durch Sparmaßnahmen zu vertun (siehe unsere Detektivhonorare) und um sicherzugehen, dass Caroline tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte, sollte die Observation in Übereinstimmung mit Herrn Roth auch am Samstag fortgeführt werden. Wie zu erwarten war, suchte die Zielperson an diesem Tag weder die Schule auf, noch übte sie eine Erwerbstätigkeit aus. Stattdessen unternahm sie ein paar Stündchen „Shopping“ in der Innenstadt, verzehrte einen Döner und zog sich für den Rest dieses ungemütlichen Novembertages in das neue Wohnobjekt zurück. Das ist zwar nicht viel an Aktivitäten, aber der Tag gab unserer Privatdetektei für Würzburg dennoch Aufschluss über zwei wichtige Punkte:

Zum einen hatte sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Caroline dauerhaft hier aufhältig sein würde, da sie erstens abends zu dieser Adresse zurückkehrte und zweitens sich ihr ausgeschriebener Nachname am Briefkastenschild der WG im Inneren des Gebäudes fand (das unauffällige Betreten des Objekts zwecks Kontrolle des Briefkastens war unseren Ermittlern am Vortag wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich gewesen). Zum anderen hatte Caroline mit einer Bankkarte Geld von einem Sparkassenautomaten abgehoben, womit bewiesen war, dass sie mindestens die Verfügungsgewalt über ein Konto hatte bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach sogar ein eigenes besaß. Die beiden neu ermittelten Adressen von Mutter und Tochter ließen stark darauf schließen, dass beide nicht, wie gegenüber unserem Auftraggeber behauptet, zusammenwohnten. Somit handelte es sich um getrennte Haushalte, die sicherlich nicht über ein und dasselbe Bankkonto liefen.


Verstöße gegen die Informationspflicht


In den kommenden Wochen unternahmen unsere Privatdetektive in Würzburg immer wieder an unterschiedlichen Wochentagen stichprobenhafte Tagesobservationen. Hierbei stellte sich nach und nach klar heraus, dass die Zielperson

  • tatsächlich dauerhaft an der neuen Adresse wohnte,
  • das ursprüngliche Observationsobjekt regelmäßig aufsuchte, um dort die alte Frau zu besuchen,
  • tatsächlich zur Schule ging, dies allerdings nur an zwei von fünf Werktagen,
  • an den anderen drei Werktagen in einem Dienstleistungsunternehmen als Auszubildende arbeitete.

Die Mutter trat an Carolines neuer Adresse nicht ein einziges Mal in Erscheinung.

Laut geltender deutscher Rechtssprechung sind Einkünfte, die das Kind aus Erwerbstätigkeiten generiert, auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen – auch dann, wenn es sich um Auskünfte aus einer Berufsausbildung handelt. Somit führte Carolines Tätigkeit zu einer Minderung, wenn nicht sogar zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs (in Abhängigkeit von der Höhe der Ausbildungsvergütung). Die Aufnahme der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung wären dem Unterhaltszahler, also Herrn Roth, zwingend mitzuteilen gewesen. Sofern die Vorsätzlichkeit dieser Unterlassungshandlung gegeben gewesen wäre, hätte es sich um einen Betrugsfall gehandelt. Um die Vorsatzfrage zu klären, zugleich aber auch die Schuldfrage zu beleuchten (Mutter, Tochter oder beide?), unternahm unsere Detektei für Würzburg zwei weitere Maßnahmen.


Kindesunterhalt; Detektei Würzburg, Detektiv Würzburg, Wirtschaftsdetektei Würzburg 

Ein klärendes Gespräch der Detektive mit der Zielperson


Nach Beendigung der Observationsmaßnahmen holte ein Ermittler mittels Vollmacht des Auftraggebers eine Schulbescheinigung zur Zielperson ein. Die Bescheinigung bestätigte zwar den Schülerstatus – in Teilzeit/duales System –, gab jedoch keine Auskunft darüber, ob Caroline den Unterricht auch tatsächlich im erforderlichen Umfang besuchte. Viel wichtiger aber: Laut der Bescheinigung hatte die Zielperson diesen Status bereits seit über zwei Jahren inne. Das letzte Mal, dass die Mutter den Schülerstatus der Tochter bestätigt und dabei explizit ausgesagt hatte, dass Caroline kein Einkommen generiere, lag weniger als ein Jahr in der Vergangenheit. Der Vorsatz war somit gegeben, ein „versehentliches Vergessen“ der Informationsweitergabe an den unterhaltsleistenden Vater ausgeschlossen.

Da Herr Roth, wie eingangs erwähnt, vermutete, dass seine Briefe die Tochter nie erreicht hatten, war er aus der Ferne stark geneigt, die Schuld bei der Mutter zu wähnen. Deshalb gab er unseren Ermittlern die Anweisung, mit seiner Tochter über die Gesamtproblematik zu sprechen. Die Ergebnisse des Gesprächs kurz zusammengefasst:

  1. Caroline hatte niemals etwas von den Kontaktversuchen ihres Vaters erfahren.
  2. Das Verhältnis zur Mutter war seit Jahren zerrüttet. Sie lebten schon seit Carolines 17. Lebensjahr nicht mehr zusammen.
  3. Caroline erhielt keinerlei finanzielle Unterstützung von ihrer Mutter, somit auch nicht die Unterhaltszahlungen des Vaters.
  4. Da Caroline eine ausreichende Ausbildungsvergütung erhielt und schon seit dem 18. Lebensjahr immer Einkommen aus Erwerbstätigkeiten generiert hatte, hätte sie ohnehin keinen Unterhaltsanspruch mehr gehabt.
  5. Selbstverständlich verfügte sie über ein eigenes Bankkonto.
  6. Die von Caroline regelmäßig besuchte Dame an der ursprünglichen Adresse war ihre Großmutter.
  7. Sie würde ihren Vater liebend gern kennenlernen und ließ sich deshalb seine Telefonnummer geben.

Hiermit war dieser Fall für unsere Detektive in Würzburg abgeschlossen. Im Nachgang erfuhren wir noch, dass es persönliche Treffen und eine deutliche Annäherung zwischen Vater und Tochter gegeben hatte. Außerdem befand sich Herr Roth nach unserem letzten Kenntnisstand in fortgeschrittenen, über Anwälte geführten Verhandlungen über die Rückzahlung der jahrelang zu Unrecht durch die Mutter vereinnahmten Unterhaltszahlungen sowie über die dadurch verursachten Detektivkosten.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

 

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/02/11/kindesunterhalt-vortäuschung-einer-schulausbildung-ermittlungen-unserer-detektei-in-würzburg/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/detektei-würzburg-detektiv-würzburg/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/privatdetektive-nürnberg/unterhalts-detektive-nürnberg/

Betrug im Unterhalts- und Sorgerecht: gerichtsverwertbare Ermittlungen durch zertifizierte Detektive aus Frankfurt


StGb § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht


(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ausgeglichene Opferstatistik: Mütter und Väter kämpfen gleichermaßen mit dem Unterhalts- und Sorgerecht


Die obige und weitere gesetzliche Bestimmungen schützen zumindest theoretisch alltäglich viele Elternteile und ihre Kinder vor Verarmung und vor Ex-Partnern, die sich nach einer Schwangerschaft oder einer missglückten Beziehung heimlich, still und leise aus dem Leben des von ihnen gezeugten Kindes stehlen wollen und somit mitunter Mutter und Kind das Recht auf ein würdevolles Leben nehmen. In der Praxis hilft dieses Recht den betroffenen Müttern jedoch herzlich wenig, wenn ihnen die notwendigen Beweismittel für die Anspruchsbegründung fehlen oder wenn sich der Vater, der gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, seinen Verpflichtungen entzieht, indem er unbekannt verzieht.

Die andere Seite der Medaille ist gleichsam unschön: Auch wenn in den letzten Jahren Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Vätern durchgesetzt wurden, verfügen Mütter noch immer über zahlreiche Privilegien, die ihren männlichen Pendants verwehrt bleiben. Was kann ein Vater beispielsweise tun, der vermutet, dass ihn seine ehemalige Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes weiter fleißig Alimente bezahlen lässt, obwohl sie sich in einer neuen eheähnlichen Beziehung befindet, in der gemeinschaftlich ausreichend Geld erwirtschaftet wird, um das Kind zu ernähren und ihm sämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Komfort zu gewährleisten? Letztlich ist die Situation für beide Seiten suboptimal, gerade wenn es um den gerichtsfesten Beweis von Umständen geht, die für einen selbst an sich bereits klar sind.

Die IHK-zertifizierten Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt werden immer wieder Zeugen sowohl unverantwortlicher Väter, die sich der Unterhaltspflicht vollends entziehen wollen, als auch dreister Betrugsversuche von verlassenen Frauen, die – ob aus Rache, Habgier oder mangelndem Rechtsbewusstsein – alles in die Wege leiten, damit der Ex-Partner ihnen einen schönen Lebensstil ermöglicht, indem er trotz eigener Erwerbstätigkeit oder einer neuen Ehe des Unterhaltsempfängers weiterhin Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt zahlt. Im BGB ist zwar unter den Paragraphen 1570-1573 eindeutig geregelt, dass sich bei einer Erwerbstätigkeit des zu unterhaltenden Partners die Zahlungshöhe mindestens vermindert, doch scheinen immer wieder Frauen wie Männer zu glauben, ihren ehemaligen Partnern unrechtmäßig um Geld betrügen zu können. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt stehen den Opfern – egal auf welcher Seite und egal welchen Geschlechts – zur Verfügung, um solche Auswüchse von Unterhaltsbetrug gerichtsverwertbar nachzuweisen: 069 1201 8431.


Fallbeispiel: verweigerte Kindesherausgabe | Verstoß gegen die gerichtliche Sorgerechtsvereinbarung


Ralf Messel und Silke Eppstein hatten sich nur wenige Monate nach der Geburt ihrer Tochter Jana getrennt und vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommen, wobei die Tochter aber unter der Woche stets bei ihrer Mutter Silke wohnen sollte. Ralf und Silke waren beide gerade erst 18 Jahre alt, als ihre Tochter geboren wurde, sodass Silke die Schule abbrach und Ralf sich eine Ausbildung als Dachdecker suchte, um finanziell für die Tochter sorgen zu können. Obwohl es immer wieder zu Streit zwischen den beiden Elternteilen kam, funktionierte das geteilte Sorgerecht bis zur Einschulung Janas relativ problemlos; Ralf zahlte seine Alimente an Silke, die arbeitslos war und sich um die Erziehung der gemeinsamen Tochter und eines in der Zwischenzeit geborenen Babys eines anderen Vaters kümmerte, während er seine Tochter regelmäßig besuchen und sie an zwei Wochenenden im Monat mit zu sich nach Hause nehmen durfte, um mit ihr Ausflüge zu unternehmen und sich ebenfalls in ihre Erziehung einzubringen. Eine scheinbar heile Welt, die sich jedoch schnell ins Negative umkehren kann, wie die Detektive der Kurtz Privatdetektei Frankfurt immer wieder erleben.

Denn all das änderte sich schlagartig, als Vater Ralf eine neue Freundin fand, die nun sehr oft bei seinen Wochenendspaziergängen und Zoobesuchen mit Töchterchen Jana dabei war. Jana begann, zuhause immer begeisterter von Ralf, seiner neuen Freundin Marie Neuberg und den gemeinsamen Ausflügen zu berichten – bis sich Mutter Silke irgendwann weigerte, die kleine Jana an den abgesprochenen Wochenenden zu Ralf kommen zu lassen. Ralf insistierte auf seinem Recht, Jana an den Wochenenden sehen zu dürfen, doch Silke ließ sich, auch unter Androhung eines Einsatzes der Polizei, nicht beeindrucken und behauptete stets, Jana sei krank, fühle sich unwohl, sei bereits bei einer Freundin zu Besuch etc. Da inzwischen auch Mutter Silke einen festen Freund und kurz darauf Ehemann hatte, mit dem sie, so mutmaßte Ralf später gegenüber unseren Detektiven aus Frankfurt, eine heile Familie darstellen wollte, konnte sie es scheinbar nicht ertragen, zu wissen, dass ihre Tochter mit ihrem Vater und dessen Freundin schönere Tage verbringen könnte als mit ihrer eigenen kleinen Familie.


glückliches Paar mit eifersüchtiger Ex-Freundin; Privatdetektiv Frankfurt, Detektei Frankfurt
Die Kindesmutter war offenkundig eifersüchtig auf die neue Beziehung des Vaters und die glücklichen Stunden ihrer Tochter mit der „Zweitmutter“, weswegen sie widerrechtlich gegen die geltende Sorgerechtsvereinbarung verstieß. 

Trennung vom Kind? Letzte Hoffnung: Privatdetektive


Abgesehen von seiner Verzweiflung über die Weigerung seiner Ex-Freundin, ihm seine Tochter zu überlassen, schöpfte Ralf bald den Verdacht, dass er von Silke ausgenutzt wurde. Seine Eltern und seine Freunde berichteten ihm, dass sich „die kleine Eppstein“ dem Vernehmen nach mit Haareschneiden und -färben in der direkten Nachbarschaft ein gutes Zubrot zum Kindesunterhalt und zu ihren Hartz IV-Bezügen verdiente. Mutter Silke hatte ihren neuen Freund, wie erwähnt, inzwischen geheiratet; dieser war gelernter Automechaniker und ebenfalls mehr oder weniger dafür berüchtigt, mit abenteuerlichen Mitteln Autos von Halbstarken zu „tunen“ und so ebenfalls Geld beiseitezulegen.

Als sich die kleine Familie im darauffolgenden Sommer auch noch einen All-Inclusive-Urlaub in Italien leisten konnte, nachdem Silke über Monate hinweg sämtliche Gerichtstermine und Anhörungen wegen angeblicher Krankheit ihrer selbst oder der Kinder hatte verstreichen lassen, wandte sich Ralf in seiner Verzweiflung an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt. Die Ermittler sollten recherchieren, ob sich Silke und ihr neuer Ehemann nicht ausreichend Geld hinzuverdienten, um eigenständig für ihren Unterhalt zu sorgen. Für Jana wollte er natürlich weiterhin sorgen und forderte sogar das alleinige Sorgerecht angesichts der vermuteten kriminellen Anwandlungen bei Silke und ihrem Mann.


Observationen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit (illegale Beschäftigung)


Nachdem unsere Frankfurter Privatdetektive die verdächtige Familie für einige Tage observiert hatten, kamen sie mit ungeheuerlichen Neuigkeiten zu Ralf Messel: Nicht nur verdiente Silke, laut einer engen Freundin, im Monat geschätzt „mehr als 600 €“ Schwarzgeld mit ihrer Friseurtätigkeit und strich damit einen großen Teil ihrer Hartz IV-Bezüge unrechtmäßig ein, sondern auch ihr Mann hatte, ebenfalls um Arbeitslosengeld zu erhalten, unter der Hand einen Mechaniker-Job bei einer Autowerkstatt in der Nähe angenommen. Die Detektive konnten die beiden Betrüger sowohl während ihrer Wege zu den Arbeitsstätten als auch vor Ort observieren und die Tätigkeiten fotografisch dokumentieren, wodurch Ralf Messel seine Ex-Freundin nun wegen mehrfachen Betruges hätte anzeigen können.

Vater Ralf handelte wohlüberlegt und sorgte nicht etwa für die strafrechtliche Verfolgung der Mutter seines Kindes, sondern ging einen Deal mit ihr ein: Die bisherige Sorgerechtsvereinbarung wurde umgekehrt unter der Prämisse, dass Ralf das Beweismaterial unserer Detektive nicht gegen Silke verwenden würde. Folglich lebte die kleine Jana fortan bei ihrem Vater und sah ihre Mutter an jedem zweiten Wochenende – ein Umstand der auch ihrer bis dahin etwas stockenden Entwicklung zugute kam, da – wie sich im Nachhinein herausstellte – Mutter Silke nur wenig Zeit mit der Tochter verbracht, sie ständig vor dem Fernseher platziert und häufig nicht in den Kindergarten bzw. später auch nicht in die Schule gebracht hatte.


Ermittlungen in Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten durch die Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt


So erfolgreich wie in Ralf Messels Fall verläuft ein solcher Unterhalts- und Sorgerechtsstreit selten, allerdings werden die Chancen auf einen gerechten Prozess mit gerichtsverwertbaren Beweisen dramatisch erhöht. Das Kompetenzteam der Kurtz Detektei Frankfurt ist in solchen Konstellationen gerne auch für Sie als Betroffene/r im Einsatz: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de.

Auch wenn ein erster Weg zur Polizei je nach Sachlage hilfreich sein kann, besonders wenn ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil unrechtmäßig verbietet, sind der Polizei und dem Gericht ohne handfeste Beweise gegen den (mutmaßlich) widerrechtlich handelnden Elternteil die Hände gebunden. Es ist daher empfehlenswert, sich von unseren Frankfurter Privatdetektiven kostenlos darüber beraten zu lassen, wie in Ihrem speziellen Fall vorgegangen werden muss und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Kein Elternteil sollte im Umgang mit seinen Kindern und auch im Umgang mit Geld unrechtmäßig benachteiligt werden; sei es eine Mutter, die tagtäglich um den ihr zustehenden Unterhalt kämpfen muss, oder sei es der Vater, der unter Aufopferung all seiner Arbeitskraft eine Ex-Frau zu unterhalten hat, während sich diese auf seine Kosten ein schönes Leben macht.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

 

Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Frankfurt am Main

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt a.M.

Tel.: 069 1201 8431

Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

Web: http://www.kurtz-detektei-frankfurt.de

 

http://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/2016/02/22/betrug-im-unterhalts-und-sorgerecht-gerichtsverwertbare-ermittlungen-durch-zertifizierte-detektive-aus-frankfurt/

http://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/privatdetektive-frankfurt/unterhalt-ermittlungen-durch-detektive/

http://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/privatdetektive-frankfurt/sorgerechtsstreitigkeiten-fallbeispiel/