Was macht eigentlich ein Privatdetektiv?


Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich im Interview mit XING Schweiz


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Patrick Kurtz, Privatdetektiv und Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Bestimmt haben auch Sie im Fernsehen schon spannende Krimis gesehen, in welchen der Privatdetektiv kurz vor Schluss des Films ein Rätsel löst und somit das Opfer vor dem Tode bewahrt. Wie wahrheitsgetreu die Arbeit eines Detektivs in diesen Filmen dargestellt wird, können Sie heute selbst herausfinden. Wir, das Redaktionsteam von XING Schweiz, haben diese Woche nämlich Patrick Kurtz interviewt. Er arbeitet als Privatdetektiv und ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich. Spielen Sie heute selbst Detektiv und finden Sie im Interview mehr über den beruflichen Alltag eines Detektivs heraus:


Was für Fälle übernehmen Sie?


Wir übernehmen Aufträge von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen sowie von staatlichen Institutionen. Die typischsten Fälle bewegen sich im Bereich des Betrugs – sei es Fremdgehen im Privaten, Krankschreibungsbetrug im Unternehmen oder Sozialbetrug gegen die Allgemeinheit. Auch Eigentumsdelikte wie Unterschlagung, Veruntreuung oder Diebstahl zählen zu unseren Spezialgebieten.


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Patrick Kurtz bei einer Ermittlung

Welche Ausbildung haben Sie absolviert, um als Privatdetektiv tätig sein zu können?


Ich habe eine sechsmonatige Vollzeitausbildung als „IHK-Fachkraft Detektiv“ an der Sicherheitsakademie Berlin absolviert. Leider gibt es weder in der Schweiz noch in Deutschland flächendeckende Zugangsvoraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Aus diesem Grund schaden oftmals Personen ohne jegliche Vorkenntnisse dem Ruf der Branche.

Die meisten langjährig aktiven Detektive in der Schweiz haben eine Vorkarriere bei einer Ermittlungsbehörde hinter sich, wo sie die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf erlernen konnten. Dies erachte ich als sinnvollen Werdegang, um unter optimalen Bedingungen als Detektiv durchstarten zu können.


Wie sieht ein typischer Arbeitstag von Ihnen aus?


Sie werden überrascht sein: sehr „sitzlastig“. Da ich mittlerweile überwiegend mit der Administration der Detektei Kurtz beschäftigt bin, ist mein Arbeitsmittelpunkt der Schreibtisch. Von hier aus werden Klienten und Interessenten beraten, Ermittlungsberichte gegengelesen, Einsätze koordiniert, Rechnungen ausgestellt usw. Aber auch bei der Arbeit im Feld kommt es häufig auf gutes Sitzfleisch an, da der gewöhnliche Alltag eines Detektivs aus Observationen besteht, die in vielen Fällen eine lange Wartezeit erfordern. Geduld und Ausdauer, gerade mentaler Natur, sind Tag für Tag gefragt.


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Patrick Kurtz bei einer Observierung

Können Sie mir von einem Ihrer Fälle erzählen?


Vor einigen Jahren konnten wir zu einer Familienzusammenkunft beitragen. Mein Klient war dabei auf der Suche nach seiner Tochter (21). Er hatte sie seit der Trennung von seiner damaligen Frau nicht mehr gesehen. Er werde langsam alt, erzählte er uns, und da erinnere man sich an Fehler, die man dann bereue. Er wolle nun endlich seine Tochter kennenlernen, bevor es womöglich zu spät für ihn sei, und dafür brauche er unsere Hilfe.

Als ersten Schritt führten wir eine Online-Recherche durch, die zwar eine Fülle von Treffern ergab, aber es ohne weitere Ausschlusskriterien fast unmöglich machte, den richtigen Kontakt ausfindig zu machen. Von den früheren Unterhaltszahlungen war meinem Klienten ein Bankkonto seiner Ex-Frau bekannt, das wir noch am gleichen Abend prüften. Allerdings lagen seit über drei Jahren keine Kontobewegungen mehr vor, weswegen wir auf diesem Wege keine aktuelle Adresse recherchieren konnten.

Nach diversen unterschiedlichen Ermittlungsmassnahmen gingen wir auf die aktuellen Mieter der letzten bekannten Anschrift zu – es handelte sich hierbei um ein Ladengeschäft. Der Ladenbesitzer konnte sich zwar an eine Frau erinnern, die der Personenbeschreibung entsprach und ein Mädchen in diesem Alter hatte. Weitere Informationen konnte er uns aber leider nicht geben. Auch die Befragung des Vermieters der Immobilie brachte uns nicht viel weiter.

In der Zwischenzeit lag das Ergebnis einer Datenbankanfrage vor, die wir in Auftrag gegeben hatten. Sie brachte eine ganze Reihe weiterer Adressen zu Tage. Einer unserer Privatdetektive begab sich an die aktuellste dieser Adressen, um die Anschrift vor Ort zu prüfen: Nirgendwo an den Klingelschildern befand sich ein Hinweis auf die Namen der Mutter oder der Tochter. Erst der Vermieter des Gebäudes an dieser Adresse kannte die gesuchten Personen. Er berichtete, dass er für diese bereits alle Mietverträge fertig gestellt hatte, doch kurz vor dem Einzug hätten die Gesuchten einen Rückzieher gemacht und die Wohnung wieder gekündigt. Warum sie das taten und wohin es sie verschlagen hatte, wusste der Vermieter allerdings nicht.

Da im Zuge der bisherigen Ermittlungen eine ganze Liste zuvor unbekannter Wohnadressen entstanden ist, wiederholten wir die anfängliche Online-Recherche unter Berücksichtigung der neuen Suchparameter. Wir landeten einen Treffer: Eine Traueranzeige aus dem Jahr 2012, die von einer Person mit dem Namen der gesuchten Tochter erstellt worden war. Der Verstorbene trug den Namen des Grossvaters der Tochter bzw. des ehemaligen Schwiegervaters des Auftraggebers. Durch die neu erlangten Informationen wussten wir nun, dass die Tochter des Klienten mindestens in einem bestimmten Zeitraum an der Adresse XY gelebt haben musste. Diesem Hinweis folgend, fanden wir ein sehr aufschlussreiches Profil der gesuchten Tochter in den sozialen Medien – und wir konnten unseren Klienten gar informieren, dass er in der Zwischenzeit Grossvater geworden war.

Über Umwege sind wir schliesslich auf die Telefonnummer der Tochter gestossen und konnten – nach Rücksprache mit ihr – diese wichtige Information ihrem Vater überbringen. Wie er uns wenige Tage später berichtete, hatte er sogleich Kontakt mit seiner Tochter aufgenommen und einen Termin für ein Treffen ausgemacht.

Wie die Geschichte weiterging, wissen wir nicht. Doch so hatten die beiden zumindest die Möglichkeit, sich wieder zu sehen.


Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile in Ihrem Beruf?


Der Beruf ist extrem abwechslungsreich, vielseitig und unabhängig ausführbar. Ich kann durch diesen Job an menschlichen Schicksalen teilhaben und diese im Optimalfall positiv beeinflussen. Durch die Vielfalt der Auftraggeber – zu denen nicht nur unterschiedlichste soziale Schichten aus unterschiedlichen Regionen zählen, sondern zuweilen auch wichtige Entscheidungsträger aus der Politik oder Grosskonzernen – erfahre ich unheimlich Vieles, was der Öffentlichkeit vorenthalten bleibt. Das ist unglaublich spannend und macht die Arbeit als Privatdetektiv zu etwas ganz Besonderem.

Was aber als Besonderheit des Berufs genannt werden kann, zählt für mich auch zu den Nachteilen. Als Privatdetektiv tun sich einem viel Leid und menschliche Abgründe auf, die nicht immer schön anzusehen sind. Auch wenn man viel Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz mit genau kalkulierbarem Monatseinkommen legt, sollte man sich besser nach einer anderen Tätigkeit umschauen. Denn durch die neuen digitalen Möglichkeiten sind viele Aufgaben, die zu den traditionellen Aufträgen der Privatdetektive gezählt haben, verloren gegangen, und somit ist die Zukunftsperspektive dieses Berufes meiner Einschätzung nach leider sehr unsicher.


Hinweise


Der Originalartikel erschien auf XING. Die Kurtz Detektei Zürich dankt XING Schweiz für das Interesse und den gelungenen Beitrag!

Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2019/12/20/was-macht-eigentlich-ein-privatdetektiv/

Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


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Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2016/11/01/herber-rückschlag-für-detektive-und-versicherungen-nach-urteil-des-europäischen-gerichtshofs-für-menschenrechte/