Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


Geschäftsmann hängt an Uhr; Detektei Bonn, Detektiv Bonn, Wirtschaftsdetektei Bonn
Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen. 

Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bonn

Zeppelinstraße 8

53177 Bonn

Tel.: 0228 2861 4084

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bonn.de

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/2017/01/16/spesenabrechnungs-und-stundenbetrug/

https://www.kurtz-detektei-bonn.de/mitarbeiterüberwachung-bonn/lohnabrechnungs-und-spesenbetrug/

Überwachung von Außendienstlern durch Detektive


Überprüfung auffälliger Arbeitnehmer


Deutschland ist im europäischen und weltweiten Vergleich ein Land mit sowohl sehr hohen Lebensstandards als auch einer hohen Beschäftigungsquote: 43,172 Millionen Menschen waren im März 2016 erwerbstätig und bilden damit bei aktuell 81,9 Millionen Einwohnern eine Erwerbstätigenquote von beinahe 53 %. Dies ist angesichts der noch nicht überstandenen Flüchtlingskrise und vieler Arbeitsplatzeinsparungen ein deutlich positives Zeichen, das scheinbar jedoch nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen wertschätzen können.

Die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg werden mit zunehmender Häufigkeit zur Überwachung von Außendienstmitarbeitern eingesetzt, die sich entweder durch besonders hohe Spesenabrechnungen oder durch unpassende Stundenzahlen auffällig gemacht haben und deren Straffälligkeit sich im Zuge unserer Ermittlungen in der Regel bestätigt. Bei diesen Zuwiderhandlungen gegen den Arbeitsvertrag handelt es sich natürlich um einen groben Vertrauensbruch gegen den Arbeitgeber, weil gerade Außendienstlern umfassendes Vertrauen und eine große Eigenverantwortlichkeit für ihre Fallbearbeitungen übertragen werden. Während es an festen Arbeitsplätzen im Büro schnell auffällt, wenn die regelmäßig abgehaltenen Kaffeepausen immer mehr als 20 Minuten dauern, ist es für einen Personal- oder Unternehmensleiter durchaus schwieriger, die tatsächlich geleisteten Wochenstunden seiner Außendienstmitarbeiter zu überblicken und zu validieren – entsprechend sind unsere Privatdetektive aus Nürnberg in ganz Franken, Bayern und der BRD bei der Überprüfung behilflich: 0911 3782 0154.


Bezahlung ohne Leistung + Auftrags- und Kundenverlust


Außendienstler haben eine hohe Selbstverantwortung für die tatsächliche Ableistung ihrer Arbeitszeit; Verlockungen wie eine halbstündige Verlängerung der Mittagspause bei schönem Frühlingswetter oder die Abrechnung privater Restaurantbesuche außerhalb der Arbeitszeit als Spesen gibt es immer wieder. Auch wenn uns keine verlässlichen Zahlen bezüglich des Verhältnisses zwischen vertraglicher und tatsächlicher Arbeitszeit eines durchschnittlichen Außendienstmitarbeiters vorliegen (eine Umfrage dürfte wohl kaum ehrliche Aussagen zutage fördern), bestätigen unsere Nürnberger Detektive aus der Erfahrung ihrer bearbeiteten Fälle heraus, dass viele außerhalb des Firmengeländes tätige Mitarbeiter ihre Stundenabrechnungen und Spesen gerne aufrunden. Es wird später mit der Arbeit begonnen und früher aufgehört oder einfach gar nicht gearbeitet.

Besonders in einer wirtschaftlich so ergiebigen Stadt wie Nürnberg wirkt sich solch ein Verhalten auf das gesamte Jahr gerechnet in hohen Schadenssummen aus: Nach Stunden bezahlte Mitarbeiter leiern dem Unternehmen unrechtmäßig viel Geld aus dem Rücken, während durch ihren Stundenbetrug weniger Kunden akquiriert und damit auch weniger Umsatz generiert werden kann. Das Unternehmen ist also doppelt getroffen, während der Außendienstler von gewonnener Freizeit und erschlichenem Geld profitiert.


Fischer im Fluss; Detektei Regensburg*, Detektiv Regensburg*, Privatdetektiv
Ein von unseren Detektiven beobachteter Regensburger Außendienstler besaß die Frechheit, an drei von vier Arbeitstagen fischen zu gehen, statt zu arbeiten. Er meinte, seine Termine an zwei Tagen abarbeiten zu können, flog aber wegen schlechter Quoten auf.

Vorgehensweise bei auffälligen Stundenabrechnungen


Haben Sie einen oder mehrere Mitarbeiter, die außerhalb des Unternehmens für Sie tätig sein sollten, Ihnen aber immer öfter mit verdächtigen Stunden- und Spesenabrechnungen auffallen? Haben Sie das Gefühl, einer Ihrer Außendienstler ist im Vergleich zu anderen Mitarbeitern auffällig erfolglos, weswegen Sie von Umsatzeinbußen betroffen sind? Haben Sie die entsprechenden Personen mit Ihrem Verdacht konfrontiert und keine zufriedenstellenden Erklärungen, sondern nur Ausflüchte und Scheinargumente erhalten?

Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Privatdetektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg, um eine umfassende persönliche Beratung über mögliche Vorgehensweisen zu erhalten. Egal, ob Ihr Außendienstler für seine komplette Arbeits- und Stundeneinteilung selbst verantwortlich ist oder ob er einen festen Arbeitsplan vorgegeben bekommt – eine Observation über mehrere Arbeitstage hinweg bietet sich an, um alle Zweifel zu beseitigen. Der Mitarbeiter wird dabei von einem oder mehreren unserer Detektive aus Nürnberg unauffällig von Beginn bis Ende seines Arbeitstages observiert, um etwaiges vertragswidriges Verhalten fotografisch und somit gerichtsverwertbar festzuhalten.


Nicht alle Außendienstler automatisch Arbeitszeitbetrüger – Observationen im Einzelfall erlaubt


Bei belegbaren Verdachtsmomenten sollte also nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“ agiert werden, um Firmenschädigungen und Umsatzeinbußen zu verhindern. Schließlich entstehen, wie oben erwähnt, doppelte finanzielle Einbußen, wenn Arbeitnehmer die Gutmütigkeit und das Vertrauen ihrer Vorgesetzten schamlos ausnutzen und sich bei einem verfrühten – und vom Chef unfreiwillig gesponserten – Feierabendbier ins Fäustchen lachen.

Natürlich darf nicht jeder einzelne Außendienstarbeiter willkürlich zur Prävention von Arbeitszeit- und Spesenbetrug überwacht werden; die Privatsphäre der Angestellten ist solange schützenswert und als wichtiger zu bewerten als jegliche Interessen des Arbeitgebers, wie sich Arbeitnehmer nicht auffällig verhalten. Sind Mitarbeiter allerdings wiederholt durch erstaunliche und teils widersprüchliche Abrechnungen aufgefallen, die sich nicht mit den Daten der angeblich oder tatsächlich betreuten Klienten/Kunden decken, so kann die Kurtz Privatdetektei Nürnberg aktiv werden und die entsprechend verdächtigen Mitarbeiter observieren. Unsere Detektive arbeiten professionell und effektiv; sämtliche Beweise sind gerichtsverwertbar, können bei Schadenersatzklagen gegen die Außendienstler eingesetzt werden und – bei einer Zuwiderhandlung gegen den Arbeitsvertrag – zur Verurteilung des betrügerischen Angestellten führen.


Extremfall Kundenabwerbung durch Außendienstler


Als wären der Vertrauensbruch und das vertragswidrige Verhalten nicht genug, kommt es gelegentlich für die Arbeitgeber noch dicker: Neben überhöhten Lohnzahlungen und Umsatzeinbußen trifft der Außendienstmitarbeiter seinen Arbeitgeber sogar noch schlimmer, wenn er in Kundengesprächen entweder den Unternehmensservice unter der Hand anbietet und das daraus schwarz erwirtschaftete Geld in die eigene Tasche steckt oder wenn er für ein im Geheimen nebenher betriebenes Privatunternehmen langjährige Kunden seines Arbeitgebers abwirbt. Damit schadet der Außendienstler der Firma natürlich noch mehr als mit gefälschten Spesen- und Stundenabrechnungen, denn kaum etwas trifft einen Unternehmer härter, als gute Kunden auf scheinbar unergründliche Weise zu verlieren. In einem solchen Fall macht sich der Angestellte in so hohem Maße strafbar, dass neben einer fristlosen Kündigung bei einer Verurteilung ein vom Vertrag abhängiger Schadensersatz von zumeist mehreren tausend Euro, dazu die entstandenen Detektiv-Honorare und eventuell sogar zu erwartende Umsatzausfälle gezahlt werden müssen.

Durch die kriminelle Energie, die ein Denken fördert, nach dem man für möglichst viel Geld und/oder Freizeit möglichst wenig machen muss, also den Weg des geringsten Widerstands geht, entstehen Unternehmen regelmäßig Schäden in Millionenhöhe. Der Einsatz unserer Wirtschaftsdetektive in Regensburg*, Bayreuth, Nürnberg oder auch Amberg ist daher durchaus nicht nur empfehlenswert, sondern sogar geboten, wenn die betrügerischen Außendienstmitarbeiter auf frischer Tat ertappt werden sollen, sodass den betroffenen Unternehmen eine gerechte Entschädigung zugesprochen werden kann. Immerhin ist die deutsche Wirtschaft die stärkste Europas und soll dies auch zukünftig bleiben. Setzen Sie sich im Falle eines Falles mit unseren Detektiven in Nürnberg in Verbindung und erhalten Sie unverbindliche Auskünfte über unsere Vorgehensweisen und Honorare: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de.


Verfasserin: Maya Grünschloß  

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: http://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

http://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2016/05/16/überwachung-von-außendienstlern-durch-detektive/

http://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/abrechnungsbetrug-spesenbetrug/


Hinweis


*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Nürnberg werden von der Äußeren Bayreuther Straße in Nürnberg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Nürnberg, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte.