„Das Problem ist, dass sich aktuell noch jeder als Sozialdetektiv betätigen kann“


Detektiv Patrick Kurtz im Interview mit der Winterthurer Zeitung


Patrick Kurtz, als Sozialdetektiv in der Schweiz tätig, spricht im Interview mit der Winterthurer Zeitung über die Veränderungen in seinem Berufsstand nach der wellenschlagenden bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.


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Überwachung von Versicherten in der Schweiz


„Das Schweizer Stimmvolk hat die Vorlage «Überwachung von Versicherten» angenommen. Was in der laufenden Vernehmlassung des Bundesrates geregelt werden muss, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren, haben wir Patrick Kurtz, Inhaber der auch in Winterthur tätigen Kurtz Detektei aus Zürich, gefragt.

Nach der Abstimmung um die Sozialdetektive ist vor der Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV). Was das Abstimmungsresultat ausgelöst hat, wie die Verhältnisse heute sind und wo die neue Verordnung ansetzen soll, erklärt Detektiv Patrick Kurtz.


Erläuterungsvideo des Schweizerischen Bundesrates



Sind bereits Anfragen von Versicherungen eingetrudelt?


Patrick Kurtz: „Bislang merken wir davon nichts, es müssen sich wohl andere über Einsätze gefreut haben. Da die Tätigkeit als Sozialdetektiv nur einen sehr geringen Teil unseres Umsatzvolumens ausmacht, hatte ich ohnehin von Anfang an das Gefühl, dem Thema wurde eine deutliche grössere Bedeutung zugemessen, als die Lebenswirklichkeit hergibt.“


Welches sind die beruflichen Anforderungen, Stand heute, an Personen, die Personenüberwachungen angehen dürfen?


Patrick Kurtz: „Die Rechtslage ist leider so, dass noch nicht einmal eine Detektivausbildung dafür notwendig ist, wobei es eine «normale», das heisst standardisierte Form der Detektivausbildung sowieso weder in der Schweiz noch in Deutschland gibt. Kritik an der Detektivbranche sollte sich daher weniger auf die Befugnisse als auf die Kompetenzen konzentrieren, die die Detektive zu diesen Befugnissen vermeintlich befähigen. Diesbezüglich gibt es kaum gesetzliche Regelungen, und genau das stellt die eigentliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte an diesem ganzen Sachverhalt dar. Ein qualifizierter Detektiv wird seine Zielperson so wenig wie möglich belästigen, nicht in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen und sich nur auf auftragsrelevante Beobachtungen konzentrieren, für die es einen legalen Rechtfertigungsgrund gibt.“


Besteht Gefahr, dass sich schwarze Schafe um den Überwachungskuchen buhlen und den Ruf der Branche schädigen könnten?


Patrick Kurtz: „Diese Gefahr besteht in jeder Branche ohne staatliche Ausbildungsregulierungen. Speziell auf das Detektiv-Gewerbe bezogen sind die schwarzen Schafe seit eh und je Teil der Berufsrealität. Nicht alle kommen mit bösen Absichten, vielmehr unbewusst schädigen sie sich selbst, ihre Zielpersonen und ihre Auftraggeber durch unsachgemässe Ermittlungen infolge reiner Unkenntnis der theoretischen und praktischen Grundlagen.“


Überwachungsstaat; Sozialdetektiv Winterthur, Sozialversicherungsdetektiv Schweiz, Detektei Bern
Viele düstere Szenarien eines unstillbar hungrigen Überwachungsstaates wurden im Zuge des neuen Gesetzes über die Überwachung von Versicherten gezeichnet. Im Detektivalltag spielen Sozialversicherungsfälle jedoch nur eine untergeordnete Rolle.

Winterthur setzt bei der Überwachung von Sozialhilfe-Bezügern auf die Stadtpolizei. Eine günstige Lösung, weil private Detekteien teurer sind?


Patrick Kurtz: „Auf den Einsatz von Detekteien in Winterthur zu verzichten, macht den Haushalt sicherlich kalkulierbarer. Genehmigt man Gelder für uns, fehlen zunächst die Erfahrungswerte, um kalkulieren zu können, welcher Gegenwert zu erwarten ist: Wie viele Zahlungen an nunmehr überführte Sozialhilfebetrüger können künftig eingespart werden? Wie viel ist an Rück- und Strafzahlungen zu holen? Winterthur geht erst einmal den sicheren Weg. Das kann ich aus haushaltspolitischer Sicht nachvollziehen, allerdings verzichtet man mit diesem Sicherheitsdenken natürlich auch auf eine Chance, eine Verbesserung der für viele Steuerzahler unbefriedigenden Situation herbeizuführen. Ich kann lediglich meinen Eindruck kommunizieren, dass die Gemeinden, die in der Vergangenheit mit uns zusammengearbeitet haben, diese Kooperation zumeist sehr fruchtbar fanden.“


Hinweise


Der Originalartikel erschien in der Winterthurer Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Tel.: +41 (0)44 5522 264

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Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


EGMR Strassburg; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2016/11/01/herber-rückschlag-für-detektive-und-versicherungen-nach-urteil-des-europäischen-gerichtshofs-für-menschenrechte/