Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Interview bei Radio Freiburg


Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, im Interview mit Radio Freiburg aus Freiburg im Üechtland über seinen Beruf. Nachfolgend reichen wir die Transkription des entstandenen Beitrages (mit einiger Verzögerung) nach.


Welche Arten von Aufträgen erledigen Detektive in der Schweiz?


Moderation: „Der Schweizer Autor Marcel Naas hat in letzter Zeit viel geschafft. Er bringt heute sein erstes Jugendbuch heraus und das heisst Berge, Ski und falsche Spuren: Vier junge Detektive lösen in den Schweizer Bergen Fälle und erleben dabei spannende Abenteuer. Wir von RadioFr. stellen euch heute das ganze Buch vor, das neu erschienen ist. Wichtig für uns: In so einem Detektivbuch klingt das schon spannend, das Detektiv-Dasein. Wir fragen uns aber, ist das wirklich so spannend? Auskunft gibt mir Patrick Kurtz. Er ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich, und sie lösen unter anderem auch Fälle hier bei uns im Freiburgerland. Patrick Kurtz, was macht ein Detektiv in der Schweiz? Ist das wirklich, wie man sich das so vorstellt?“

Patrick Kurtz: „Detektive haben ganz unterschiedliche Aufgabengebiete. Zum einen teilt sich das auf in die Gebiete Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlungen sind, wie das Wort schon sagt, für Privatpersonen; das heisst, dass man solche typischen Dinge wie Untreue untersucht, also Untreue in der Partnerschaft, oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit UnterhaltszahlungenStalking, dass man Schuldner sucht – lauter solche Dinge. Bei Wirtschaftsermittlungen sprechen wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern, die sich gegen ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen stellen oder zumindest in Verdacht stehen, diese Verpflichtungen zu verletzen. Da sprechen wir dann von Arbeitsunfähigkeitsbetrug oder von Spesenmissbrauch, von Arbeitszeitabrechnungsbetrug, von Diebstahl – von vielen verschiedenen Sachverhalten, die durch Detektive untersucht werden können.“

Moderation: „Das klingt nach einer breiten Palette. Also sprich: Ihr überprüft bei einem Verbrechen, ob einer unschuldig ist oder nicht oder ob irgendetwas dran ist.“

Patrick Kurtz: „Verbrechen sind es seltener. Die Definition von Verbrechen ist ja schon, dass es ein kapitalerer Eingriff ist. Wir gehen gegen Vergehen vor; das sind also solche Delikte wie Diebstähle und Betrug – das sind die beiden Hauptfaktoren, die wir für Unternehmen nachweisen. Häufig sind es eben die eigenen Arbeitnehmer, die diese Betrügereien und Diebstähle vornehmen. Dementsprechend sind wir bei sehr, sehr vielen Beauftragungen im strafrechtlichen Bereich tätig.“

Moderation: „Was es mehr gibt bei der Detektei Kurtz – ob es mehr wirtschaftliche Beauftragungen sind oder mehr private Aufträge –, und was denn die spannendsten Fälle überhaupt sind, das hören wir gleich von Detektiv Patrick Kurtz.“


Spur; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Spurensuche ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Detektiven in Freiburg im Üechtland und in der ganzen Schweiz.

Fallbeispiel: Hotel mit Swingerclub-Kooperation


Moderation: „Sie sind meistens im Hintergrund tätig: versteckt und möglichst ja so, dass man nicht genau weiss, was sie genau machen – Detektive. In der Schweiz gibt’s unter anderem die Detektei Kurtz in Zürich. Schweizer Detektive, die aber auch im Kanton Freiburg ermitteln – ob das private Aufträge sind, wirtschaftliche oder auch Aufträge, die sie von Behörden erhalten. Der Inhaber ist Patrick Kurtz, und wir reden jetzt mit ihm über seine Fälle. Sind das aber, Herr Kurtz, meistens mehr wirtschaftliche oder sind das mehr private Fälle?“

Patrick Kurtz: „Wir haben ganz klar mehr private Fälle. Die Wirtschaftsfälle sind natürlich höher budgetiert, da steckt dann häufig ein grosses Unternehmen dahinter, das auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen kann für die Ermittlung. Das sieht dann natürlich beim Privatmann mitunter anders aus. Dementsprechend ist es zwar so, dass wir mehr Privatermittlungen haben, aber die Wirtschaftsermittlungen in einem solchen Mass umfangreicher sind als die Privatermittlungen, dass das Gros an Umsatz dann doch über die Wirtschaftsermittlungen reinkommt.“

Moderation: „Wenn ich nun schon mal einen Detektiv am Telefon habe, nimmt’s mich natürlich auch wunder, was der so für Aufträge erledigt hat bzw. was der spannendste Auftrag ist, den Patrick Kurtz je behandelt hat. Ist es tatsächlich so eine Erfahrung, über die man fast ein Buch schreiben könnte?“

Patrick Kurtz: „Ich möchte gar keine Wertung abgeben, was der spannendste Fall war, weil wir haben mehrere tausend Fälle bearbeitet in den letzten Jahren – da muss man erst mal die Gedanken ordnen, damit man sich eine Meinung bilden kann, welcher denn nun der spannendste war. Ich gehe einfach mal von einem aus, den wir heute auf dem Tisch hatten, weil der ganz interessant war. Da ging’s um den Verdacht auf Untreue. Wir haben also den Ehemann unserer Auftraggeberin observiert und haben festgestellt, dass er sich mit einer fremden Dame trifft, die der Auftraggeberin unbekannt war, und dann mit ihr in ein Hotel eingecheckt ist. Dieses Hotel ist laut unserer Internetrecherche bekannt dafür, dass es zu sogenannten Swinger-Clubs Touren unternimmt, dass also eine Kooperation zwischen dem Hotel und einem Swinger-Club besteht. Dann sind diese beiden [die Zielpersonen] von dem Hotel aus mit einem Shuttlebus zum Swinger-Club gebracht worden und sind dann spät in der Nacht wieder zurückgekommen. Und so haben wir dann die Untreue nachgewiesen und festgestellt, dass die also noch nicht mal nur auf eine Person beschränkt ist, sondern dass der Ehemann offenbar noch sehr, sehr viele verschiedene Sexualpartner neben seiner eigenen Frau hat.“

Moderation: „Ich würde sagen, das klingt definitiv nach etwas, worüber man ein Buch machen könnte. Besten Dank, Herr Kurtz. Wir reden heute den ganzen Tag mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Detektei Kurtz in Zürich. Und da wollen wir natürlich auch noch von ihm wissen, ob er durch seine Arbeit als Detektiv regelmässig in gefährliche Situationen kommt. Und wir wollen auch noch wissen, wie es ihm so gefällt, das Detektiv-Dasein, ob das tatsächlich so geheimdienstmässig ist. Das und vieles mehr auf RadioFr.“


Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Privatdetektiven in der Schweiz?


Moderation: „Manchmal arbeiten Privatdetektive auch mit der Polizei zusammen?“

Patrick Kurtz: „Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton und von Stadt zu Stadt. Man hat dort und dort seine Kontakte; andernorts sind sie wiederum schlechter. Manche sind offener für die Zusammenarbeit mit Detektiven, andere nicht – das ist einzelfallabhängig. Das kann manchmal wunderbar funktionieren, dass man Hand in Hand arbeitet. Das kann aber auch so aussehen, dass die Polizei unsere Arbeit aktiv blockiert und damit auch nicht im Sinne der Strafverfolgung handelt.“

Moderation: „Das ist sicherlich eine zusätzliche Herausforderung, wenn man da nicht Hand in Hand zusammenarbeitet. Ich kann mir vorstellen, dass der Detektiv-Job auch gefährlich sein kann. Was Patrick Kurtz da schon erlebt hat und wie man überhaupt Detektiv wird, das erzählt er uns nach der Musik …“


Braincloud; Privatdetektei Freiburg im Üechtland, Detektiv Kanton Freiburg, Wirtschaftsdetektei
Zusätzlicher Input kann immer (entscheidend) weiterhelfen. Privatdetektive behördlicherseits pauschal abzulehnen, kann nicht im Sinne der Geschädigten sein.

Vielfältige Aufgaben für Privatdetektive in Freiburg im Üechtland


Moderation: „Jetzt geht’s um Columbo, Derrick, Miss Marple und Co. Detektive kennen wir als Normalsterbliche aus dem Fernsehen, aus Büchern und aus Filmen. Detektive gibt’s aber auch bei uns im echten Leben. Und die richtigen Detektive, die haben ganz unterschiedliche Aufgaben. Zwei der Aufgabengebiete bzw. der Aufgabenbereiche sind Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlung ist das, was das Wort schon sagt: Das ist für Privatpersonen. Da werden so typische Fälle behandelt wie Untreue oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit Unterhaltszahlungen, Stalking und so weiter. Bei Wirtschaftsermittlung reden wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern. Wenn zum Beispiel befürchtet wird, dass er Betrug initiiert, mit Spesen oder Arbeitszeiten bescheisst, dann kann man ihm einen Detektiv auf die Haut schicken und der untersucht dann das Ganze. Die Befürchtung bestätigt sich oder nicht. Patrick Kurtz ist Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz und sie ermittelt unter anderem auch im Kanton Freiburg, die Detektei. Es ist ein spannender Beruf mit sehr viel Abwechslungsreichtum.“

Patrick Kurtz: „Am Detektiv-Dasein gibt es viele verschiedene Aspekte. Die Diversität an Tätigkeiten, die man durchführen kann, die ist an sich schon mal spannend. Man hat nicht den Fall X, den man jede Woche wieder bearbeitet, sondern jeder Fall ist so ein bisschen unterschiedlich. Klar: Wenn man immer wieder Untreue-Observationen hat, dann gleichen die sich irgendwann schon, dann ähneln die sich. Aber man hat unterschiedliche Fallkonstellationen, man hat unterschiedliche Personen, um die es geht, und Personen, die einen beauftragen, auch unterschiedliche Familienverhältnisse, die da mit reinspielen, man hat ganz unterschiedliche Typen von Tätern bei Straftaten. Das heisst, man hat da eine wahnsinnige Vielfalt an verschiedenen Tätigkeitsbereichen, die man einfach kennenlernen kann als Detektiv. Es ist ja auch nicht nur das Observieren auf der Strasse, sondern es gibt auch Recherchen, die man durchführen muss. Und die können natürlich auch sehr spannend sein, weil sie viel mit Gedankenkraft zu tun haben, weil sie viel damit zu tun haben, wie man seine Gedanken ordnen und die vorliegenden Fakten so ordnen kann, dass man im Endeffekt zu einem Ergebnis kommt, das für die Auftraggeber befriedigend ist.“


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

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Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


EGMR Strassburg; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

http://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2016/11/01/herber-rückschlag-für-detektive-und-versicherungen-nach-urteil-des-europäischen-gerichtshofs-für-menschenrechte/