Thomas Ganzhorn: „Liebe Frau Merkel“ – neues Ueberreuter-Sachbuch mit Beitrag der Kurtz Detektei München


Für sein Sachbuch Liebe Frau Merkel schickte Thomas Ganzhorn Briefe verfasst aus der Sicht von Kindern an Personen aus Wirtschaft und Politik. Einer dieser Briefe landete bei der Detektei Kurtz. Die Antwort unseres Inhabers Patrick Kurtz finden Sie im Buch sowie nachfolgend auf dieser Seite.

Thomas Ganzhorn: Liebe Frau Merkel, Carl Ueberreuter Verlag, Wien, 120 Seiten, 16,00 Euro, ISBN: 978-3-8000-7754-0.


Klappentext Thomas Ganzhorn: „Liebe Frau Merkel“


Leider werden viele Dinge und Themen sehr kompliziert erklärt, besonders die Politik hat eine eigene, oft schwer entschlüsselbare Sprache. Aber auch Unternehmen verstecken sich oft hinter Werbebotschaften und Floskeln. Auch für Erwachsene sind manche Erklärungen nicht verständlich. Der Autor Thomas Ganzhorn will es genauer wissen. Und er will Antworten, die jeder versteht. Also stellt er die Fragen an Politiker und Entscheidungsträger aus der Sicht der Kinder Marie (9) und Timo (12).

Die beiden haben unterschiedlichste Antworten erhalten. So erklären zum Beispiel ein Privatdetektiv und ein städtisches Polizeipräsidium, wie ihre Arbeit wirklich abläuft, und der Chef des Berliner Flughafens schreibt nicht nur, wie es zu den vielen Bauverzögerungen kam, sondern bietet kurzerhand eine persönliche Führung an.



Timos Brief an die Kurtz Detektei München


Thomas Ganzhorns fiktiver Briefeschreiber „Timo“, 12, möchte Detektiv werden. Das hat er sich von Inspektor Gadget abgeschaut. Nun fragt er sich (und die Detektei Kurtz), ob es in Deutschland eine Detektivausbildung gibt, ob er ein Praktikum bei uns machen könne und wie das Detektiv-Dasein eigentlich ist.


Antwort der Detektei Kurtz an Timo, Nachwuchsdetektiv in spe


Lieber Timo,

vielen Dank für deinen Brief an die Detektei Kurtz.

Viele Menschen träumen davon, Detektiv zu werden – nicht nur Kinder. Auch von Erwachsenen erhalten meine Mitarbeiter und ich fast wöchentlich Bewerbungen, in denen uns die Leute erklären, weshalb sie als sogenannte „Quereinsteiger“ gern für uns oder allgemein als private Ermittler arbeiten möchten. Und ganz oft liegt ihre Inspiration in Figuren und Geschichten aus Büchern, Filmen oder Serien.

Den von dir erwähnten Inspektor Gadget habe schon ich als Kind kennengelernt, ganz wie du als Zeichentrickfigur. Ob das oder andere Geschichten, zum Beispiel die Detektivabenteuer der „Fünf Freunde“, – unbewusst – einen Einfluss auf meine spätere Entscheidung genommen haben, selbst Detektiv zu werden, weiß ich zwar nicht. Doch kann ich dir sagen, dass mich, ganz klassisch, Sherlock Holmes schon frühzeitig sehr und in mehrfacher Hinsicht inspiriert hat. So sehr, dass ich sogar angefangen habe, Pfeife zu rauchen. Da war ich gerade erst ein Jahr älter als du – also bitte nicht nachmachen! Zugegeben waren daran allerdings auch Hobbits, Zauberer und Zwerge schuld, im Allgemeinen: der dauerschlotende J.R.R. Tolkien. Also nicht nur eigenbrötlerische Detektive.

So habe ich denn auch erst einmal Literatur studiert, ehe es mich zum Detektivberuf trieb. Eine Ausbildung zum Privatermittler gibt es in Deutschland tatsächlich, allerdings nicht offiziell, das heißt keine staatlich anerkannte. Leider gibt es nur private Institute, bei denen du dich gegen viel Geld zum Detektiv ausbilden lassen kannst. So habe ich das damals gemacht, an einer Art Privatdetektivschule in Berlin. Alternativ könntest du versuchen, erst einmal Ermittler in einer Behörde zu werden – Polizei, Zoll oder auch Geheimdienst. Die Ausbildung wäre dann sogar bezahlt, und nach ein paar Jahren Berufserfahrung könntest du deinen Traum von einem eigenen Detektivbüro verwirklichen, vielleicht sogar – anders als ich zu Beginn meiner Selbständigkeit – mit ein paar finanziellen Rücklagen, die dich durch schlechte Zeiten und speziell durch die oftmals schwierige Anfangszeit tragen können.


Detektiv-Gadgets; Detektiv München, Detektei München, Privatdetektiv München

Böse Leute fängt man als fähiger und gefragter Detektiv tatsächlich fast jeden Tag: vor allem Betrüger und Diebe, manchmal auch Gewalttäter. Ganz oft geht es aber vordergründig darum, Leuten zu helfen: Menschen, die ihre Liebsten aus den Augen verloren haben; Müttern und Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen; Unternehmern, die in ihrer Existenz bedroht sind.

Erwischt wird man beim Observieren schon ab und an … und mehr oder weniger. Fälle, in denen wirklich eine Zielperson auf mich oder auf einen meiner Ermittler zukam, kann ich nach mittlerweile zigtausend Fällen an einer Hand abzählen. Aber dass sich Dritte, das heißt Unbeteiligte, über einen Observanten wundern, das kommt immer mal wieder vor. Wir müssen bei unserer Beobachtungsarbeit stets den Spagat zwischen Unauffälligkeit und möglichst nahtloser Verfolgung schaffen – das, lieber Timo, ist gar nicht so leicht, wie es vielleicht scheint. Und so müssen wir manchmal in Kauf nehmen, dass sich andere über uns wundern, solang wir zumindest der Zielperson keinen Grund zum Grübeln geben. Da kann es schon mal sein, dass ein besorgter Anwohner die Polizei ruft, weil ein „verdächtiger Mann“ den ganzen Tag im Auto vor seinem Haus sitzt. Oder stell dir mal vor, man muss in der Nähe einer Schule oder eines Kindergartens observieren – ganz schnell wird man selbst für böse gehalten. Deswegen ist es manchmal sinnvoll, eine Observation bei der Polizei anzumelden. Aber auch schöne Begegnungen ergeben sich zuweilen daraus. So boten mir einmal zwei herzensgute Männer ganz mitleidig einen heißen Kaffee an, weil sie glaubten, dass ich zuhause rausgeflogen wäre und nun – bei seinerzeit winterlichen Temperaturen – in meinem Auto schlafen müsse.

Wie du siehst, ist das Detektivleben sehr abwechslungsreich. Es geht nur selten um Mord und Totschlag, dafür aber ganz oft um Zwischenmenschlichkeit.

Sehr gern würde ich dir ein Schülerpraktikum anbieten, aber als Detektiv ist es ungemein wichtig, auf die Sicherheit der Daten von Klienten und auch Zielpersonen zu achten. Diskretion ist das Zauberwort. Praktikanten unsere Türen zu öffnen, kann ich leider nicht verantworten. Stell dir mal vor, du erkennst eine unserer Zielpersonen aus deinem Privatleben oder auch aus dem Fernsehen – vielleicht ist es dein Lehrer oder auch dein Lieblingsfußballspieler. Glaubst du, du könntest das für dich behalten? Wenn ja, wäre das toll, aber ich möchte mich nicht darauf verlassen müssen. Tut mir wirklich leid.

Trotzdem: Die Detektivbranche kann Nachwuchs denkbar gut gebrauchen. Und wenn selbst aus einem verschrobenen Literatur-Nerd wie mir ein Detektiv geworden ist, dann weißt du auch: Aus Träumen kann durchaus Realität werden. Bleib am Ball und werde, was du sein möchtest. Vielleicht schlägst du dann sogar eines Tages bei mir auf und fragst mich von Kollege zu Kollege nach meiner Meinung zu einem Fall – womöglich bei einer gepflegten Pfeife. Ich würde mich darüber freuen!

Ganz liebe Grüße von meinem Zweitwohnsitz im derzeit absurd sonnigen Schottland

Detektiv Patrick Kurtz


Zwei Detektive mit Pfeifen; Detektivbüro München, Privatdetektei München, Detektei Bayern

Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite stammen von der Detektei Kurtz und sind in der Ueberreuter-Publikation nicht enthalten.


Kurtz Detektei München

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D-81547 München

Tel.: 089 7007 4301

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GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.


GPS-Tracking; Detektiv Fürth, Detektei Bamberg, Privatdetektiv Würzburg

Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, z.B. von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

 

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