Vorschussbetrug | Anzahlungsbetrug: Der große (Email-)Scam


Was ist Vorschussbetrug und wie funktioniert er?


So ziemlich jeder, der eine E-Mail-Adresse besitzt und diese regelmäßig nutzt, ist bereits mit Vorschussbetrug bzw. Vorschussbetrugsversuchen in Berührung gekommen. Vorschussbetrüger arbeiten meist mit simplen Lockmethoden; wer kennt es nicht: Man erhält eine E-Mail von einem unbekannten Absender, in der eine unerwartet rentable Leistung oder ein Millionenvermögen versprochen wird. Entweder direkt zu Beginn oder spätestens mit der zweiten E-Mail wird klargestellt, dass der Angeschriebene erst in Vorleistung treten müsse: Eine Bearbeitungsgebühr sei zu bezahlen oder eine Vermittlerprovision oder Steuern und Gebühren, bevor die Gegenleistung erbracht werden könne. Die Summen halten sich stets stark im Rahmen im Vergleich zum versprochenen Zugewinn. Mithilfe gefälschter Dokumente teils existenter, teils fiktiver Behörden und Banken wird den Opfern glaubhaft versichert, dass es sich um ein tatsächliches Geschäft und um vertrauenswürdige Geschäftspartner handele. Jedoch warten die Opfer nach ihrer Eigenzahlung vergeblich auf eine Gegenleistung, da nie beabsichtigt wurde, das versprochene Geld auszuzahlen, die in Aussicht gestellten Waren zuzusenden oder an dem verabredeten Treffpunkt aufzutauchen.  

Eins vorab: Solche Fälle im Nachhinein aufzuklären, ist normalerweise weder einfach noch mit einer allzu hohen Erfolgsquote versehen. Dennoch: Es gibt fast immer Ansatzpunkte und damit Hoffnung. Sollten Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sein, zögern Sie nicht, sich unverbindlich von der Kurtz Detektei Düsseldorf hinsichtlich unserer Möglichkeiten zur Identifizierung der Täter beraten zu lassen: 0211 9874 0021.


Der Nigeria-Scam als Klassiker des Vorschussbetruges


Die meisten erfahrenen Internetnutzer werden sich denken, dass sie niemals auf E-Mail-Scam hereinfallen könnten. Doch klar ist auch: Trüge dieses Betrugsmodell nicht regelmäßig Früchte, wäre es nicht so omnipräsent. Und selbst wenn man nicht direkt geschädigt wird, kann es vorkommen, dass man als Teil der Allgemeinheit zum Geschädigten wird – nämlich dann, wenn sich die Betrüger erfolgreich Steuermittel erschleichen, wie ein „Klassiker“ unter den E-Mail-Scam-Fällen zeigt: In Ennigerloh im Kreis Warendorf im Münsterland fielen der Bürgermeister und zuständige Beamte der Stadtverwaltung Anfang des Jahrtausends auf einen Sozialhilfeempfänger herein, der angeblich über 30 Millionen Dollar auf einem nigerianischen Konto besaß. Die Stadt gab dem Nigerianer 285.000 DM (damals ca. 140.000 €), weil dieser angab, das Geld für die Übertragung des Vermögens sowie für Hotelkosten vor Ort zu benötigen. Als Entschädigung würde er der Stadt dann die doppelte Summe spenden. Dass der Bürgermeister abgewählt wurde und sich die Stadtverwaltung der Lächerlichkeit preisgab, muss sicher nicht extra erwähnt werden.

Mit dem Einsatz unserer Wirtschafts- und Privatdetektive aus Düsseldorf wäre dies freilich nicht passiert, da wir uns seit vielen Jahren mit den verschiedenen Ausformungen dieser Scams beschäftigen und durch Analyse und Überprüfung der angegebenen Rahmendaten auch die professionellsten Scam-Versuche entlarven können. Nicht immer sind E-Mail-Scams so offensichtlich wie im Ennigerloher Fall; erfolgreiche Betrüger sind für gewöhnlich kreative Kriminelle und freilich haben sich seither jede Menge neuer Ausformungen von Anzahlungsbetrug herauskristallisiert.


Vorschussbetrüger mit immer elaborierteren Maschen – Kurtz Detektei Düsseldorf mahnt zur Vorsicht


Inzwischen sind aus dem einfachen Email-Betrugssystem mit „afrikanischen Prinzen“ und dergleichen viele weitere Vorschussbetrugsformen entstanden, die aber letztlich alle auf dem gleichen Grundprinzip beruhen: einen Erbanteil oder ein Wahnsinnsgeschäft oder eine romantische Liebesanbahnung etc. vorgaukeln, Vertrauen gewinnen, fiktive Kosten angeben, Geld erhalten, Opfer so lang finanziell aussaugen, bis der Cashflow versiegt, nächstes Opfer suchen. Dies geht von den angeblichen Millionenerbschaften wie beim Nigeria-Scam über Lotterie-Gewinne und Aktienausschüttungen (Betrug mit Gewinnversprechen) oder Betrug mit Gutschriftversprechungen bis hin zu vorgegaukelten Online-Liebschaften (Love Scam oder auch Romance Scam), bei denen die verliebten Opfer für ihre „Partner“ Unsummen überweisen, um Treffen zu engagieren, Visa zu beantragen, kranken Verwandten zu helfen usw.

Vorschussbetrug beschränkt sich nicht auf E-Mails. Der Lockkontakt kann ebenso telefonisch, per persönlichem Besuch an der Haustür, über Internetseiten, Kleinanzeigen, Flyer oder auch über die Briefpost erfolgen. Allgemein weist Anzahlungsbetrug diverse weitere Spielformen auf, wie wir nachfolgend beispielhaft eruieren werden.


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Anzahlungs- bzw. Vorschussbetrug beim Fahrzeugkauf


Auch im Kraftfahrzeughandel und speziell im Bereich der Gebrauchtwagen ist Anzahlungsbetrug regelmäßig anzutreffen. Wird ein Auto, Zweirad, LKW oder auch Boot erheblich unter Marktwert angeboten und eine extrem schnelle Abwicklung gewünscht, ist Vorsicht geboten. Besteht der „Verkäufer“ nur auf einer ersten Überweisungsrate, bis das Auto übergeben werden soll, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Vorschussbetrugsversuches. Die Anzahlung wird geleistet, aber der vermeintliche Verkäufer ist fortan nicht mehr erreichbar. Das Fahrzeug selbst befand sich in den allermeisten Fällen nie im Besitz des Täters. Auch hier wird mit gefälschten Kontaktdaten und Ausweisdokumenten gearbeitet; oftmals werden hierfür sogar die Identitäten realer Händler missbraucht, um einen Seriositätsanschein zu generieren.

Dieses Spiel funktioniert auch in die Gegenrichtung: Betrüger geben sich als Kaufinteressenten an einem Neu- oder Gebrauchtwagen aus, bezahlen die Verkäufer – oft ohne weitere Verhandlungen – mit einem Scheck, der „versehentlich“ auf eine überhöhte Summe ausgestellt wurde, und verlangen anschließend eine Barauszahlung der Differenz. Will der Verkäufer den Scheck nach der Rückgabe der Differenzsumme einlösen, stellt sich heraus, dass er natürlich nicht gedeckt ist – der Verkäufer steht ohne Geld und Fahrzeug da.

Doch verzagen Sie als Geschädigter nicht: Chancen, der Täter habhaft zu werden, können sich immer ergeben, zum Beispiel, wenn die gefälschten bzw. missbrauchten Geschäftsangaben für weitere Betrugsversuche wiederverwendet werden. Grundsätzlich raten unsere Ermittler bei verdächtigen Angeboten und (Ver-)Käufern aber vor dem Kaufabschluss zu einer Überprüfung durch unsere  Wirtschaftsdetektei in Düsseldorf.


Obacht auch bei Apartment- und Urlaubs-Betrügern


Ob beim Businesstrip nach Brüssel oder London, beim Städtebesuch in Rom oder  Budapest, bei der Landeserkundung Österreichs oder Polens oder beim Strandurlaub in Barcelona oder auch Rügen. Auch bei Traum-Apartments in bester Lage zu geringen Mietpreisen sind Zweifel geboten, möchte man keine unangenehme Überraschung am Urlaubsort erleben. Die Betrugsmasche erfolgt hierbei häufig durch Vortäuschung eines im Ausland lebenden Vermieters, der beispielsweise seine Zweitwohnung günstig an den Mann (oder die Frau) bringen wolle, jedoch die Wohnung nicht persönlich zeigen könne. Stattdessen wird, so die Ermittlungserfahrung unserer Düsseldorfer Detektive, der Schlüsselversand per Post versprochen, nachdem die erste Miete plus Kaution auf ein Treuhandkonto o.Ä. überwiesen wurde. Das Ganze wird zudem gern noch mit traumhaften Stornierungsmöglichkeiten versehen wie „Bei Nichtgefallen senden Sie einfach den Schlüssel an mich und Sie erhalten Ihr Geld zurück“. Die Summe wird jedoch kurz nach der Überweisung abgehoben und an der Adresse der angeblichen Traumwohnung findet sich nach Überprüfung ein vollkommen anderes Objekt, dessen Bewohner (sofern vorhanden) nichts mit dem Betrug zu schaffen haben – ein perfekter Scam. Zumal die Behörden im Ausland meist wenig gewillt sind, Touristen aktiv unter die Arme zu greifen. Die Identität des Kontoinhabers zu ermitteln und ihn ausfindig zu machen, bleibt Sache von Privatermittlern wie jenen der Kurtz Detektei Düsseldorf.

Ähnlich läuft der Anzahlungsbetrug mit ganzen Urlaubsreisen. So finden sich beispielsweise Einwurfsendungen im Briefkasten, die günstige Individual- oder Pauschalreisen ohne Vermittlungskosten versprechen. Auf mal mehr, mal minder professionell gestalteten Webseiten wird das Angebot mit Fotos garniert und so den potentiellen Opfern noch schmackhafter gemacht. Beim Buchen wird „lediglich“ eine Anzahlung des Gesamtpreises fällig, die jedoch sofort zu erfolgen hat, während der Urlaub so nie stattfinden wird. In der Regel werden unsere Wirtschaftsdetektive aus Düsseldorf erst nach der Zahlung und der Erkenntnis, dass alles Betrug war, eingesetzt. Doch auch dann können durch analoge und digitale Ermittlungen Erfolge verzeichnet werden, denn kein Betrug ist so perfekt, als dass er nicht Spuren hinterlassen würde.


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Wenn ein Urlaubsangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, handelt es sich womöglich um eine Falle.

Was können unsere Privatdetektive aus Düsseldorf ausrichten? Wie erhalte ich mein Geld zurück?


Je früher unsere Düsseldorfer Privatdetektive mit Ermittlungen beauftragt werden, desto höher sind meist auch die Erfolgschancen. Wir sind in der Lage, in Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden und Kontaktpersonen Informationen über die Betrüger zu sammeln und ihre wahren Identitäten zu eruieren. Durch Recherchen über die angeblichen (Ver-)Käufer, Geliebten, Reiseanbieter oder Vermieter kann zeitnah und gerichtsverwertbar festgestellt werden, ob sie als Personen tatsächlich existieren bzw. ob es die Firmen überhaupt gibt oder ob vielmehr mit gefälschten Dokumenten, Fake-Profilen in sozialen Netzwerken und anderen vorgeblichen Identitätsnachweisen nur der entsprechende Eindruck erweckt werden soll. 

Ist das Geld bereits überwiesen, kann sich die Arbeit unserer Düsseldorfer Ermittler als sehr schwierig erweisen, besonders wenn das Geld ins Ausland transferiert wurde, dann auf weitere Konten geleitet oder schon abgehoben wurde. Doch muss es nicht notwendigerweise verloren sein, da unsere Düsseldorfer Privatdetektei weltweit mit anderen qualifizierten Ermittlungsbüros vernetzt ist – oft über langjährige Partnerschaften – und daher auch im Ausland Recherchen aufnehmen kann, die zur Ergreifung der Täter und zur Rückführung von Geld oder, je nach Sachlage, Waren führen. Grundsätzlich warnen wir aber davor, blind Geld zu überweisen, ohne nicht selbst zumindest durch eine Google-Recherche eine Echtheitsprüfung zu unternehmen. Ebenso wenig sollten Kopien von Ausweisdokumenten, Kontodaten oder sonstige private Informationen ausgetauscht werden, wenn nicht sichergestellt ist, dass es sich um eine vertrauenswürdige Firma oder Kontaktperson handelt.


Beauftragung der Kurtz Detektei Düsseldorf


Sollten Sie selbst oder Ihr Betrieb von einem Vorschussbetrug betroffen sein, so können Sie sich jederzeit mit unseren Privatermittlern aus Düsseldorf in Kontakt setzen. Wir beraten Sie zeitnah und kompetent, arbeiten zielorientiert und effizient, gehen auf Ihre Wünsche ein und sind rund um die Uhr einsatzfähig.

Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail (kontakt@kurtz-detektei-duesseldorf.de), über unser Kontaktformular und während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr unter der folgenden Rufnummer: 0211 9874 0021


Verfasserin: Dr. Maya Grünschloß

Kurtz Detektei Düsseldorf

Erkrather Straße 401

D-40231 Düsseldorf

Tel.: 0211 9874 0021

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duesseldorf.de

Web: https://www.kurtz-detektei-duesseldorf.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-duesseldorf

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Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt.

Scheidung nach Ehebruch: Wer trägt die Detektivkosten?


Das Schuldprinzip gibt es bei Ehescheidungen schon seit den 1970er Jahren nicht mehr. Damals durfte eine Ehe nur geschieden werden, wenn einem der Ehepartner ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Heutzutage gilt hingegen das Prinzip der Zerrüttung: Betrachtet einer der Ehepartner die Ehe als gescheitert, darf sie geschieden werden.

Doch in der Praxis bleibt die Schuldfrage weiterhin wichtig.


Schuldfrage bei Scheidungen in der Praxis weiterhin relevant?


Ja. Denn wenn ein Ehepaar sich nicht einvernehmlich scheiden lässt, muss bei der Bestimmung von Ausgleichs- und Unterhaltsansprüchen eben doch oft entschieden werden, wen die Schuld am Scheitern der Ehe trifft. Einvernehmliche außergerichtliche Lösungen sind nicht immer möglich. Die Verletzung der ehelichen Treuepflicht ist dabei einer der häufigsten Scheidungsgründe, zumeist heißt das: Ehebruch, also außerehelicher Geschlechtsverkehr mit einer dritten Person. In der Regel ist ein Seitensprung aber nicht ohne Weiteres gerichtsverwertbar nachzuweisen. 

Wenn Sie die quälende Unsicherheit nicht mehr ertragen, ob Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Sie betrügt oder nicht, können Sie unsere Detektive in Hamburg beauftragen (040 2320 5053). Das kostet natürlich erst einmal, doch die gute Nachricht ist: Kann die Kurtz Detektei Hamburg den Seitensprung gerichtsfest nachweisen, so sind die Detektivhonorare womöglich erstattungsfähig.


Die Bestimmung der Unterhalts- und Ausgleichszahlungen zählt, neben den eigentlichen Gründen für die Trennung, zu den größten Streitthemen bei Ehescheidungen.

Ein Seitensprung kann teuer werden


Wenn durch die Ermittlungen unserer Hamburger Privatdetektive bewiesen werden kann, dass Sie von Ihrem Partner betrogen wurden, müssen Sie zwar immer noch den Liebeskummer überstehen, der mit dieser Erkenntnis einhergeht; die Detektivkosten können jedoch im Scheidungsverfahren von Ihnen geltend gemacht werden.

Auch außerhalb des Verfahrens können die Kosten als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Dabei können Sie alle angemessenen, üblicherweise anfallenden Unkosten von Ihrem Ex-Partner zurückverlangen, sofern dieser aufgrund seiner Verstöße gegen eheliche Treuepflichten als Kostenverursacher zu betrachten ist.


Kann auch die Affäre zur Kasse gebeten werden?


In unserem Nachbarland Österreich gilt: Nicht nur gegen den Ehepartner, auch gegen den sogenannten „Ehestörer“ können Ansprüche bestehen. Nach der dortigen Rechtsprechung kann zur Kasse gebeten werden – auch für Detektivkosten –, wer wissentlich eine Affäre mit einer verheirateten Person eingeht. Das ist selbst dann der Fall, wenn der verheiratete Partner behauptet, die Ehe beenden zu wollen oder bereits in Trennung zu leben. Da die eheliche Treuepflicht für gewöhnlich nur die beiden Ehepartner betrifft, ist es allerdings schwer, die Schadensersatzpflicht des Dritten nachzuweisen. Weiß die Affäre nichts von der Ehe ihres Partners, haftet sie nicht.

In Deutschland besteht – vor romantischer Interaktion – grundsätzlich keine Erkundigungspflicht nach dem Ehestand. Aus diesem Grund ist es, parallel zur Schadensersatzpflicht des Ehestörenden in Österreich, ohne die professionelle Hilfe einer Privatdetektei schwierig bzw. für die meisten Privatpersonen unmöglich, eine Schuld des Ehestörenden zu bestimmen. Überdies existiert ohnehin keine Kostenhaftung, wie sie in Österreich üblich ist. Zusammenfassend ist in Deutschland eine derartige Klage also nicht möglich. Der Fokus der Ermittlungen durch unsere Privatdetektive aus Hamburg liegt folglich einzig auf dem Ehepartner unseres Auftraggebers und nicht etwa auf involvierten Dritten.


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In Deutschland sind Scheidungen Sache der verheirateten Parteien; Dritte, konkret: außereheliche Liebschaften, haben rechtlich nichts zu befürchten.

Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Hamburg

Haferkamp 2

D-22081 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mobil: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-hamburg

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GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.


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Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, z.B. von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

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